Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIX (1924)
- Issue
- Heft 88 (4.11.1924)
- Date
- 1924-11-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 88 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 625 Zur ncucslca palllstliicnslscfaea Gesetzgebung Von Dr. V i k t o r G r ii n w a l d (Petach Ttkwa). Das türkische Recht, das die palästinensische Regierung jjei ihrer Einsetzung vorfand, eignet sich nicht für moderne Verhältnisse, ja hemmt vielfach den Fortschritt und ist über• dies sehr lückenhaft. Freilich ordnet unser ״Staatsgrund• ccsclz“, der ״Palcstine Order in Council 1922“ au, daß die Grundprinzipien des englischen Rechtes und der englischen Praxis subsidiner gelten sollen, um Lücken aus• nifüllcn, aber mir insofern als cs den Umständen und 10• k.ilcii Verhältnissen angemessen ist.. Dies ist also keines• falls eine Rezeption des englischen Rechtes. Von Juli 102t) (seit der Einsetzung der Zivilvcrwaltung) bis Ende 192'i wurde eine Reihe von Gesetzen publiziert, die fn die verschiedensten Gebiete des Lebens ciiigrcifcn, aber mit Ausnahme des Handelsrechtes, wo nunmehr englische Rcchlsgrundsälze cindrangcn, wurde kein einziges Rechtsgebiet wesentlich medifizicit. Seit Beginn 1021 ha{ eine regere gesetzgeberische Tätigkeit eingesetzt: Es winde ein W i I d s c h u t z g c s c t z er• fassen, welches das ohnehin ziemlich spärliche Wild unseres Landes vor der Ausrottung schützen soll. Allerdings darf nicht vergessen werden, daß das Verbot des Tragens von Feuerwaffen für die Beduinen im Süden nicht gilt und auch sonst ziemlich häufig übertreten wird, sodaß viele Be■ itintinuiigcn nur auf dem Papier bleiben werden. Auch ein Gesetz zum Schutze der Pflanzen wurde veröffcntlicht, das die Einsetzung von Pflanzeniiispektorcn vorsicht und auf Grund dessen Verordnungen zum Schütze gegen Krankheiten, gegen die Einfuhr von schädlichen Pflanzen und betreffend Vorkehrungen hei Heuschreckenplage erlassen wurden. Man hatte für 1921 eine Heuschreckenplage erwartet, sic beschränkte sich aber auf ein kleines Gebiet. Sehr wichtig ist die Reform der Strafprozeß- Ordnung. In Palästina galt die oltoma nwehe St. P. O. aus dem Jahre 1S79, die mit wenigen Abweichungen eine Ucbcr- Setzung des französischen Code d’Instructbn criminelle darstellte. Für palästinensische Verhältnisse war dieser Code viel zu kompliziert und schon die britische Militäradministratkm hatte bedeutende Abänderungen cingcfiihrt. Nunmehr wurde durch zwei Gesetze ״Trial lipon Information Ordinance 192f“' und ״Arrest of Offender« and Scarchc* Ordinance 1921“ fast die ganze türkische St. P, O. außer Kraft gesetzt und ein neues sehr vereinfachtes und praktisches Verfahren cingcfiihrt. Hier imiß auf einen technischen Mangel der palästinensischen Legislation hingewiesen werden. An die Stelle der friilicrcn Codice.s treten mehrere Gesetze, die im Amtsblatt zerstreut sind, teilweise selbst wiederum abgeändert werden, vom fmheren Ced.x bleiben jedoch auch Teile in Kraft, sodaß cs schwer wild sich zurechtfiiidcn. Es wäre notwendig, die reformierten Rcchfsgebictc neu zu kondifizienen. Allerdings ist fragiieh ob der Regierung gegenwärtig die nötigen Kräfte' zur Verfügung stehen. Die neuen Gesetze sind ferner nicht immer klar und oft lückenhaft. Auf strafrechtlichem Gebiet kommt die .,Prcvcntion of Crime Ordinance 1921“ in Betracht. Es gibt bereits zwei Gesetze gleichen Namens aus dem Jahre 1920, die sich hauptsächlich gegen politische Hetzer und die Helfershelfer von Räubern richteten. Die neue Verordnung ist eine der ziemlich zahlreichen Spezial Vorschriften für Beduinen. Es werden darin dein Scheich gewisse politische Befugnisse erteilt, die er eigentlich schon besaß, da seine Macht im Stamme fast unbegrenzt ist. Dagegen werden ihm Pflichten und eine Verantwortung aiifcrlcgt, bei deren Nichtbeachtung er selbst bestraft werden kann. Auch enthält die Verordnung Rcsthnmiingen über die Auferlegung von Schadenersatzleistung auf den ganzen Stamm, über die Beschlagnahme von Herden, sowie gegen die Blutraclre. Ob cs der Regierung tatsächlich gelingen wird die Blutrache cinzudämmcn ist mehr als zweifclhaft, solange sie der Beduine als eine ethische Pflicht ansich‘. Ferner wurde ein Gesetz über die Auslieferung von Verbrechern veröffentlicht. Ungemein wichtig sind die neuen Gesetze auf dem Gebiete des Zivilprozesses und der Gcrichtsorganisation. Hierher gehört zunächst das Gesetz betreffend die Abänderung des Beweisverfahrens. 'Allerdings gehört nach türkischer Auffassung die Lehre vom Beweis nicht in die Zivilprozeßordnung, sondern'wird im bürgerlichen Gesetzbuch (Medjcile) geregelt. Das bisherige Recht war sehr unbefriedigend; cs gab keine freie richterliche Bcwciswimiigung, sondern eine Reihe komplizierter Vorschriften über di« Kraft der Beweise, ferner war die Zeugnisfähigkeit von Frauen eingeschränkt usw. Die ,,Law of Evidencc Amcnd• ment Ordinance 1924“ räumt hiermit auf und führt die freie richterliche Beweiswürdigung ein. Alle Personen werden nunmehr zur Zcugcnschaft zugclasscn und cs scheint, daß hier das neue Gesetz viel zu weit geht. Jeder praktische Jurist in Palästina weiß, daß hier falsche Zeugenaussagen sehr häufig Vorkommen. Es wäre daher besser gewesen die bis• hörigen Vorschriften von der Unzulässigkeit der Zcugcnschaft von Ehegatten zugunsten von einander, von Angestellten nigunstcn ihres Dienstherrn usw. bcizubchaltcn. Die ״Con• Dmpt of Court Ordinance 1924“ enthält Bcstiin• mungen betreffend die Aufrcchtcrhnltung der Ordnung bei 'ltn Gerichten, ferner befr. Verfahren bei Verweigerung von Zeugenaussagen und Ungehorsam gegen einen Gcrichlsbcfehl. ־־ Ein besonders wichtiges Gesetz, das allerdings nur zum geringen Teil durchgeführt wurde, ist die ״Court s Ordi- י׳a n c e 1924“. Es sicht die Einsetzung eines Supremc Court vor, der einerseits als Apcllationsgcricht fungieren soll, andercrscits als ״High Court of Jusjticc“ In Habens Corpus• Angelegenheiten, zur Erlassung von Befehlen oder Verholen *n Behörden und bei KonipctciPkonfliklen, Ferner soll für ganz. Palästina ein besonderes Strafgericht für die schwersten Verbrecher eingerichtet werden; bisher hatten die Zivil• gtrichtc auch die Strafgerichtsbarkeit. An ein Geschworenen• gcricht ist natürlich in Palästina für absehbare 2eit nicht z.u *nken. Das Gesetz enthält noch Vorschriften über die an- ״cren Gerichte, über die Qualifikation der Richter, die in Pdästina nicht dieselben Privilegien haben, wie in der! ctiro• Nischen Ländern usw. Ucbcrdtcs gibt das Gesetz dem Chief J^ticc die Befugnis, mit Zustimmung des High Conimissioncr Verordnungen über das Verfahren bei den Gerichten zu *״tosen, war. in der Ocffcnflichkeit «ehr schärf kritisiert wurde, diese Befugnis zu weitgehend ist. Andere Gesetze, die hierher gehören, enthalten Bcslimm״ngcn über die Abgrenzung der. Kompetenz zwischen den tätlichen und weltlichen Gerichten — die geistlichen Gerichte 11«i bekanntlich bei uns sehr wichtig — ferner über die Kompetenz der Magistrates Courts, die Munlzlpalgcrichte usw. Audi bei diesen Gesetzen zeigen sich die oben erwähnten Mängel: Unklarlicii, Lückenhaftigkeit, es wird Straf- und ״Zivilprozeß in einem Paragraphen behandelt usw. In allcrnetiestcr Zeit erschien auch ein Gesetz, das die Beweiskraft ausländischer Dokumente regelt und Supcrlegalislcrung durch den britischen Konsul des betreffenden Staates verlangt. ■ . . Für das; Wcehselrecht von Bedeutung Ist eine Ver- Ordnung, die verfügt, daß kehl Protest am Freitag, Samstag oder Sonning oder an einem gesetzlichen Feiertage erhoben werden soll, sondern erst am Montag oder an dem dem Feiertage folgende 11 Tage. Die Bestimmungen des Handelsrechtes über Aktlcngcsdlschaffen wurden durch ein eigenes Gesetz außer Kraft gesetzt, um die Konstituierung der Pal cs fine jc.wish Colo- 11 i 7, a t i o n Association (P. I.C.A. Nach folgern! der l.C. A.) zu ermöglichen. Das Gesetz erklärt ausdrücklich, daß im Falle eines Konfliktes zwischen den handelsrechtlichen Be- Stimmungen und den Statuten der P, I.C.A, diese überwiegen sollen. Ein eigenes Gesetz regelt die Gründung von SHftungen auf zivilrechtlicher Basis. Bisher war cs nämlich nur möglich, eine Stiftung beim geistlichen Gerichte zu konsfifilieren, ntimiiohr ist dies auch vor dem weltlichen (staatlichen) Gericht mögiieh. Ferner wurde ein Gesetz über drahtlose Telegraphie erlassen. An ein englisches Vorbild lehnt sich auch das neue Gesetz über Patente und Muster an. Das bisherige türkische Gesetz war völlig unzureichend und wurde kaum angewendet, auch gibt es keine Staatsverträge über Patentschutz. Die Folge davon war, daß ausländische Patente in Palästina nachgeabnit wurden, ztitn umgekehrten Verfahren war wohl keine Gelegenheit. Das neue Gesetz wurde bisher bloß publiziert, Ist aber noch nicht in Kraft ge• treten. Es besteht nämlich hier die Vorschrift, daß jedes Gc• setz einen Monat vor seinem Inkrafttreten publiziert werden soll, um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Tatsächlich werden die Gesetze beim Inkraftsetzen auf Grund der nach der ersten Publikation erfolgten Kritik oft abgeändert. E;n!Markcnsclmt/gcsctz besitzen wir schon seit 1921, Das englische U r 11 c b c r r c c 111 s g c 8 01 z aus dem Jahr 1910 wurde in toto rezipiert, was sonst ziemlich selten vor• kommt. Das türkische Gesetz war auch ln diesem Falle unzureichend und der Aufschwung des hebräischen Verlags• wcsciis in Palästina verlangt Schulz durch ein modernes Gesetz und internationale Verträge. Schließlich wurde durch zwei Oesetzc e'in neuer Zolltarif cingcfiihrt, der anstelle der bisherigen ad valorem• Zölle spczh'ische Zölle, für die meisten Güter enthält. Es bezieht sich dies jedoch nur auf die Einfuhr; bei der Ausfuhr bleibt der bisherige Zoll von 1 Prozent vr.m Wert. Dies sind die wichtigsten Gesetze des heurigen Jahres, man sicht also, diß auf gesetzgeberischem Gebiet immerhin ziemlich viel geleistet wurde. Freilich bleibt noch viel mehr zu tun übrig. Das Handelsrecht, Strafprozeß und Zivilprozcf) müßten von neuem kodifiziert werden, das Strafrcclit ist dringend reformbedürftig und auf diesem Gebiete ist noch fast nichts geschehen. Die Reform unseres unhaltbaren Steuersystems und die Einführung gcrechter und zweckmäßiger Steuern wird sich nicht mehr langt *ufschicbcn lassen. Ganz besonders dringend Ist, aber die Frage des Arbeiterschutz cs. Wir haben eigentlich überhaupt kein Arbeitsrecht und flicht die Spur eines Arbcitcrsc 11 utzes. Die rege Bautätigkeit, das Entstehen einer Industrie macht die Erlassung von Gesetzen auf diesem Gebiet unbedingt notwen* dig. Leider hat die Regierung noch nicht einmal mit den Vorarbeiten begonnen. Ferner wären moderne Baugesetze notwendig und noch vieles andere mehr. Auf legislatorischem Gebiete gibt cs in Palästina noch Arbeit genug. JQdlsdie Problem« in der Slowakei Von Eugen Hoc fl ich.!11 Nitra sah ich letzthin einen Sdiomertag *). Etwa sechshundert Sehomrini aus allen Gegenden des Landes kamen hier zusammen, feierten ihr Fest in der Kavallerie k a s c r n c und zogen unter dem Jubel der jüdischen und der nkhtjüdischen Bevölkerung durch dk Siadt, Die Stadt war einen Tag laug eine jüdische Stadt, ohne daß der nicht jüdische ßevölkerungsteil dagegen Einspruch erhoben liiittc. Dies fiel mir, der ich aus dem Westen kam, wo eine derart öffentliehe Feier unmöglich wäre, auf, und gab mir zu denken. Gab mir ztt denken, ats ich hörte, daß die Militä'rmusü nur wegen dienstlicher Verhinderung nicht vor dem Zug gegangen war und daß die städtische Feuerwehr der weißblauen Fahne dk Ehrenbezeugung geleistet hätte. Die Lage der Juden ist im allgemeinen in der Siovnkci eine gute. Das sah ich und das sagte mau mir. Die Regierung tut das ihre, um einen agrcssiveii Antisemitismus nicht aufkommen zu lassen, sogar die klerikale Mlinka-Partci betreibt Antisemitismus nicht programmatisch. Aber wenn auch die Staatsanwaltschaft letzthin einen ontiscmitis'chen Artikel des Bratislawacr (Preßhurger) ״Slovnc" sofort unter Anklage gestellt hatte, darf man nicht übersehen, daß ein Antisemitismus besteht und daß er — in beschränkten Grenzen — auch wirkt. Es int aller nicht der rüde Sfraßenantisemifismus des Westens cs ist viel mehr ein kleiner, privater, aller latenter Antise• mitlsmus einzelner IntcllektueHengruppcn, der dort in das dem Juden neutral oder wohlwollend gcgciuibcrstehcndc Landvolk ühergreift, wo sie in direkter Verbindung mit ihm stehen. So besonders in Jen ländlichen Vorstädten der kleinen Städte. Die Argumente .sind einfach mul dem einfach organisierten shva• kischen Ikiuern einleuchtend genug. Hier handelt es sich nicht um Rassenamisemi‘ ismus, sendern um einen wirtschaftlichen, re• spektive auch politisch gerichteten; da» letztere besondere dort, wo Juden magyarisch, sprechen. Das slovakischc Volk, das bis niMi ein Volk von Bauern und wenigen Intellektuellen war, wird durch die kapitalistische Entwicklung dazu gedrängt, die ihm fehlenden Stände, so insbesondere den Hatidelsstand mit eigenem Vclksmatcrial auszufüllcn, sodaß cs kein Wunder ist, daß das Verhältnis des Slovaken zum Juden, das früher das des Käufers zum Verkäufer war, *ich in ein Konkurrenz• Verhältnis verschieben muß. Es handelt *ich hier also, wie gesagt um keinen Rassensondern, wenn man so sagen darf, •) ln der ״Jiid. Rundschau" war am 26. September von, unserem tschechoslowakischen Korrespondenten über diesen Jugendtag berichtet worden. Red. d. ״J. R," inn einen Kasscnanfisemiüsnu», der, weil die niedrigen Haßmomeilte des westeuropäischen Antisemitismus hier im Großen und Ganzen fehlen, in die Bahnen der amerikanischen Antijapanerbewegung tendiert. Alles in allem aber ist die Lage der Juden, sieht mau von gewissen Stcuerschwicrigkcitcn die die Juden als Händler am ärgsten treffen, und von den Konzesstonsent Ziehungen ob, dk aber schon rum Teil rückgängig gemacht werden, da die neuen Konzessionäre weder über Geld noch über Faehkenntnis verfügen, eine weit bessere, als in den Ländern des deutschen Westens oder Ungarns. Es ist nicht uninteressant in diesem Zusammenhang eine mir gemachte Mitteilung eines slovakisehen Intellektuellen wiederzugeben, die ein scharfes Lieht auf die Mentalität gewisser antisemitischer Kreise wirft. Er erzählte von einem Di»• kussionsabend einiger slovakisclicr Intellektueller über den Zionismus, in dem die, sonderlich von gewissen Kreisen des niedrigen Kien* verbreiteten Ansichten über Judentum und Zionismus besprochen wurden, Sic gleichen außerordentlieh den von deutsch,antisemitischer Seite verbreiteten Lügen, wiewohl kaum cm Zusammenhang zwischen Slovaken und 1 lakenkreuzlern besteht, doch sind sie dem geringeren gei« stigen Standard of Ille des slovakischcn Volkes angemessen, vergröbert und womöglich noch grotesker. So hieß es in dem Vortrag de» Referenten, daß die Juden die Weltherrschaft anstrebcn. Karl Marx war es, der den Juden den Weg zur Macht gebahnt habe. Heute schon beherrschen sic als Diktatoren der Presse und des Handels die Nationen. Der Aufbau Palästinas geschieht natürlich nur, um dort das Zentrum zur Beherrschung der Welt zu fundieren. Dort werden die hervorragcndstcri politischen, wirtschaftlichen, diplomatischen und militärischen Faktoren des Judentums gesammelt, wäbrend die Juden, die in der Galutli verbleiben, die Rolle der Aiislamlsagcntcn imieliabcn. Der Kommunismus ist selbstverständlich eine jüdische Erfindung zur Zersetzung der Nallonen, während der Faschismus vom Vatikan zum Kampf gegen den Zk>11 Ismus gegründet wurde. ״Ganz große Juden- Verfolgungen in der ganzen Welt sind zu erwarten.“ Das war die Perspektive, mit der der Redner schloff der aber, wie ausdrücklich bemerkt, durchaus nicht auf Zustimmung der Zuhörer^ stieß, denen die Sache doch ein wenig zu unwahrscheinlich vorkam, ihre Stellung zun Judentum ist in diesem Augenblick die eines abwarlcndcn Neutralen, ihre Einstellung, in der Zukunft wird von der Zuspitzung der wirtschaftlichen Gegensätze und Interessen abhängen. Es sei nun die Frage gestellt, was die Juden der Slovakei, die die Sachlage ganz, genau kennen, und die ‘aggressiven Antisemitismus anläßlich des Umsturzes am eigenen Leibe, spürten, dagegen unternehmen. De Frage ist sehr einfach zu beantworten. Sie tun nichts. Die größere obere Schicht, die sich bis zum Jahre 1918 von Atilla oder zumindest von Arpad hcrleitcte und magyarischer als jeder Ungar war, ist heute bereit, slovakisclicr als Hlinka zu seih. Das Judentum ist ihm, wo ca nicht starkes religiöses BamJ war, ein Ornament geworden, das man bcibehält, solange cs nicht die .Assimilation hindert. Der orthodoxen Zentral« kanzlci in ßratislawa untertan, rafft sich dieser satte Teil des jüdischen Bürgertums mir dann aus seiner Lethargie auf, wenn c* ßiR. gegen den Zionismus Sturm zu laufen. Der andere Teil, jene Jugend, die hebräisch zu lernen beginnt, die zionistisch eingestellt ist, bemüht sich ehrlich um die Sache des Judentums; sie ist aber heute zu schwach, Wohl hat die Jugendbewegung ln ganz kurzer Zeit Erstaunliebes ztt Wege gebracht, etwa zweitausend junge Leute ln Jugend- und Schomcrg nippen organisiert, es fehlt aber diesen Jungen lind Mädchen heute noch, vv'ic mir einer ihrer Führer treffend sagte, ״zur äuflcrcn Disziplin noch die innere". Diese innere Disziplin zu erringen, das scheint mir der Angelpunkt aller zionistischen Erziehung und es ist sicher ein gutes Zeichen, daß ihre Führer sich der Wichtigkeit dieser Aufgabe bewußt sind. De Perspektive scheint mir günstig, denn der Weg, den hier der Jugendliche zu seiner Vollendung zuriiekzidegen hat, ist ein weit leichterer als der des wcstcilropäLsclien, der einem allem Judentum fernen Milicu entstammt. Die Stovakcl hat trotz aller Assimilation noch' ein jüdisches Leben, die Synagoge Ist noch Zentrum, sodaß es dem Jungen leichter ist, die ganze Größe der Erfordernisse seiner jüdischen Zeit zu erfassen. Ist es nicht ein Zeichen enger Volksverbundenheit, wenn letzthin fünfzig Schorn rtm, mit dem Wauweißen Abzeichen auf der Brust auf einen» Ausflug im Eisenhahnwaggon Tefilin legten? Hier ist Matcrial, hier ist ein Reservoir von ganz starken Kräften, Wenn zur richtigen Zeit der richtige Führer kommen wird, der daraus zu schöpfen versteht, wird das slowakische Judenlttm ein wichtiger Faktor lin Judentum werden. Wichtige Voraussetzung aber Kt, daß der Orthodoxie keine Handhabe geboten wird, dem Zionismus Irreligiosität vorzuwerfen. Der Zionismus darf hier auf diesem heißen Boden aclbat das nicht tun, was dem Agudtsien verziehen würde, denn wie der Antisemitismus jedes Verbrechen eines einzelnen Juden als Verbrechen der jüdischen Rasse brandmarkt, wird hier jeder Verstoß irgendeines Zionisten gegen Religion wie Kult als Merkmal der Reiiglonsfeindüchkcit des Zionismus ausgelegt, was jeder Propaganda in einem Lande, dessen Juden* tum nur durch die Religion mit dem Judentum ver« buudcn ist, ungeheuren Abbruch tun muß. Wohl* . . .? Paris. (J. T. A.) Seinerzeit hat die Regierung Kanadas der Jewish Colonisation Association (Ica) 5000 Einreise Visa für jüdische Einwanderer nach Kanada zur Verfügung gestellt. Diese Visa sollten den auf dem Wege nach Amerika Infolge des fruml« grationscliischränkungsgcsclzcs In den europäischen Häfen be« findlichcu Emigranten, sowie den in Rumänien von ständiger Ausweisungsgefahr bedrolilcn ukrainischen Flüchtlingen zu« gute kommen. Von dieser Vergünstigung haben bisher 3000 Emigranten Gebrauch gemacht. Nunmehr hat die kanadische Regierung bekannlgcgcbcn, daß sic Ihr *ctncrzcitiges Versprechen zurück zieht und die restlichen 2000 Einreise-Visa .nicht anerkennen wird. Diese Mitteilung kam sehr überraschend; eine ausreichende Begründung für die Maßnahme der kanadischen Regierung fehlt zurzeit noch. Durch diese neue Wendung der Dinge sind hauptsächlich noch die in Beßarabien weilenden ukrainischen Emigranten «mpfindlieh getroffen. Der offizielle Jiidenboykott. Das Präsidium des Vor« Standes der Berliner Jüdischen Gemeinde wurde vergangenen Freitag vom Reichspräsidenten Ebert empfangen und über« brachte eine Beschwerde wegen Ausschaltung der Juden von der Ocfallcnenleier am 3. August.