Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIX (1924)
- Issue
- Heft 67 (22.8.1924)
- Date
- 1924-08-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Kr 67 rSeite m ג - ״ * ׳ . , ,■ ■■ ־ ...... fUEDISCHE RUNDSCHAD / ' ' ,- Von Abraham Schlesinger, Buchau a. F. 111, So _ ergibt «-.ich eine vierfache Wurzel des Satzes von Vier prinzipiellen sllgeini in - iiatioiinljiulisclu'ti Verbindlichkeit de.; Gesetzes. Von der prinzipiellen! Fs ist fast sclbstvcrstündlich, daß hei dieser ganzen Betrachtungsweise, wo das Motiv des göttlichen Willens nicht entspricht15), der HutiwickUmgsgedanke oder die Uebcrzcugung der Acnderungsinögliclikeit bzvv. einer jeweils zeitlich bedingten partiellen «,Aemlcrungsnotwcmligkeit des Gesetzes sich stark geltend «wehen und die Stellungnahme zu manchen Einzclvor* Schriften negativ gestalten wird. Soll es nun dem niehtrcligiösen Nationaljudcn vollkommen!Ireistclien, vom Gesetz einfach zu beobachten und zu verwerfen, was ihm gerade belicht? Soli die allgemein-nationaljüdische Gesetzestreue rein willkürlicher Art sein? Es bedarf keiner Begründung, daß darin ein Widersinn läge und auf solchem Wege bald eine totale Auflösung des Gesetzes einiriite. Welche allgemeinen, objektiven Anhaltspunkte hat aber der nichtreligiöse National jude, um sein Verhalten zum Gesetz im konkreten Einzelfall zu regeln? Von vornherein sind zwei Gesetzesgruppeii zu trennen. Die eine umfaßt Vorschriften, wo cs sozusagen auf die formelle Rechtsgiiltigkeit ankommt, wie Eheschließung, Ehe- Scheidung und dergl. Solange nicht wieder eine autoritative gesetzgebende Behörde existiert, etwa ein neues Sanhedrin 111 Erez-Isracl)(!), besteht hier schwerlich die Möglichkeit irgendeiner wesentlichen Acuderung. Unsere Frage gilt mithin lediglich der zweiten Gcset/esgruppe, wozu haupisächlieh gehören: Besclnieidung, Sabbath und Feste, Speisegesetze und anderes. Im Hinblick auf diese Gruppe können wir, wie ich glaube, sagen: die ״allgemeinen, objektiven ׳,Anhaltspunkte“ für die Regelung des praktischen Verhaltens des niehtrcligiösen Nationaljuden im EinzelfaSI finden sich eben in den vier Momenten, die im vorigen Abschnitt als die allgcmcin-riationaljüdischen Verpflichtung«- gründe des Gesetzes ermittelt wurden. Sie sind die Kriicricn der allgcnieiu-uatiouatjüdisclicu Gcset/cstreue. In jedem Souderfall, wo einem iiiehtreligiöscn Nationaljudcn Bedenken aufsteigeu über Zweckmäßigkeit, Sinngemäßheit usw. einer der gegebenen Gcsetzcsvorschriftcn, oder wo ihn starke äußere Schwierigkeiten an der Notwendigkeit ihrer Erfüllung unter solcliccn Umständen zweifeln lassen, bieten ihm die vier Kriterien eine gewisse objektive Handhabe zur Nachpriifung, ob er sich trotz allem an die betreffende Vorschrift halten muß oder von ihrer Befolgung Abstand zu nehmen sich gestatten darf. Er hat jedesmal zu fragen: welche unmittelbare oder mittelbare Wirkung würde, beurteilt auf Grund jener vier Momente, voraussichtlich eiutreten, wenn die gerade problematische Gesetzesbestimmung allgemein, <J. 11. von der ücsaintjudciiheit überhaupt, nicht mehr beachtet würde? Dabei kann jedoch das Kriterium des ״bistorischen Nationalgefühlcs“ seiner rein emotionalen Natur gemäß ״mir‘ die allgemeine Grundlage, die allgemeine conditio sine qua non dieser ganzen Art von Gesetzestreue sein, wahrend .es freilich andererseits in noch zu besprechenden Einzelfällen, wo die übrigen Kriterien versagen, die letzte Entschciduiigsiiistnnz bildet. Zur Verdeutlichung der Meinung ein paar Beispiele! Eine nach rabbinischcr Interpretation ein mehrfaches direktes iThoraverbot darstellende Vorschrift untersagt das Rasieren, die Abnahme der Barfhaarc durch Messer, wogegen die Benutzung von Schere, Eiithnanmgspulver u. dergl. statt- Jiaft ist. Der niclitreligiöse Nationaljude, der irgendwie an dem seiner Meinung nach vielleicht mit aUkanaanitisehem Götzcnkult zusammenhängenden Verbot Anstoß nimmt, wird folgendes erwägen müssen. Was geschähe, wenn die Gesanitjudcnhcit die Gesetzesbestimmung ignorierte? Die historische Kontinuität des Judentums (2. Kriterium!) würde dadurch nicht gefährdet. Die allgemeine Aufhebung des Brauches, einer ganz isolierten 1 lamllung, die nicht tiefer in unsere Lebensweise cingreift, zerreißt keinerlei geschiehtliehen und kulturellen Zusammenhänge. Ebensowenig trägt ferner der Brauch bei zur engeren Verbindung der lebenden Gemeinschafeglieder (3. Kriterium!). Auch erzieherisch (4. Kriterium!) hißt sich mit dem Verbote wenig anfangen, abgesehen von dem formalen Moment der Gewöhnung an Gesetzesgehorsam, das ja bei jeder beliebigen Gesetzes- Vorschrift mitsprielit und eben darum für sich allein nirgends zur Motivierung ausreicht. Schließlich bleibt so der Appell an d;1s ״historische Nalionalgcfühl“ (!. Kriterium!). Ich glaube nicht, daß es in diesem Falle positiv entscheidet: der Brauch hat keine merkbare historisch-nationale Affektbetommg. Somit reichen die ailgemciu-nationaljüdischcn Vcrpflichtungsgründc des Gesetzes nicht aus, den niehtrcligiösen Nationaljudcn, der und sofern er an dein Vorbote Anstoß nimmt, dennoch zu seiner Beachtung zu nötigen. Ein Gegenbeispiel liefern die Speisegesetze, die einen einheitlichen, kaum auseinanderrcißbarcii Komplex darstellcn. Was ergibt eine Prüfung ihrer Verbindlichkeit? Unsere Darlegungen im vorigen Abschnitt lassen genügend erkennen, daß ihre allgemeine Verwerfung eine schwere Scbädigting der historischen Kontinuität des Judentums, des jüdischeu Volkslebens bedeutete (2. Kriterium!); daß gerade die Speisegesetze als starkes Bindemittel der landlosen, zersplitterten Judeiilicit wirken (3. Kriterium!); daß das erziclicrischc Moment (-1. Kriterium!) bei ihnen gleichfalls eine beachtliche Holle spielt. Das historische Nationalgcfühl aber (1. Kriterium!) ist liier ganz anders beteiligt wie bei dem ersten Beispiel und würde auf die allgemeine Beseitigung dier.es umfänglichen, lief ins jüdische Privat- und Gemeindeleben eingreifenden und es seit alters scharf Charakter!• sicrenden Gesetzes sehr stark reagieren. So ergibt sich die Bejahung der Speisegesetze auf Grund unserer Kriterien. Daß man auch beim Sabbailigcsetz zu einem positiven Ergebnis gehängt, versteht sich in Anbetracht der außerordentlichen Bedeutung der Sabbatkinstitiition von selbst. Die Sache liegt aber insofern anders wie vorhin, als die ir») Uebrigcns liegt die Sache nicht so sehr viel anders bei einer bestimmten positiv-liberalen oder positiv-kritischen religiösen Auffassung des Gesetzes. ו") Vgl. die in der Zeitschrift ״Der Jude“, 7. Jahr״., Heft 5 erschienene Veröffentlichung von CI1. Tschcrno- Witz, die Stellung der Frau in der jüdischen Tradition, wo von einem solchen Sanhedrin als r e 1 i g i o 11 s gesetzlicher Institution zahlreiche Acnderungcn erwartet werden. einzelnen Sabbathvorschriften'7) vielfach voneinander trennbar sind. Man kann z. B. im großen ganzen die Vorschriften der S.dihatUnilie beobachten, jedoch aus bestimmten Er* w.igungeu manelie verbotenen Einzelheiten beanstanden, wie il.'is Tragen leichter, kleiner Gegenstände, Klavierspieler! zur Begleitung von Sabbatiigesäiigeu u־.w. Gibt ca für eine solche oder sonst eine Auswahl irgendeine Berechtigung auf Grund unserer Kriterien? Ich glaube, daß in diesem Fall jeweils 71tsr1111111c11 mit dem Urteil eines Sachverstänlügen, mit Wesen und Entwicklungsgeschichte des Gesetzes Vertrauten, das nationale Gefühl und sozusagen der nationaljüdische Instinkt des im a 11 g c m e i ne n gesetzestreuen Erbenden und von Jugend auf im gesetzestreuen Leben Wurzelnden entscheiden muß. Selbst von seinem konservativ religiösen Standpunkt aus hat ein Mann wie Zacharias Frankel bezüglich strittiger Einzelheiten des Gesetzes auf das lebendige jüdische VoJksempfindcii verwiesen"1). Abschließend sei nochmals hervorgdtoben: nicht dahin geht die Meinung, daß von v o r 1111 c r c i ri jede Einzelbestimmung des Gesetze:» auf ihre allgemein natioualjüdischc Verbindlichkeit hin geprüft werden solle. Vielmehr geht die Meinung umgekehrt dahin, daß von vornherein die Vcrbimliiciikeit des Gesetzes überhaupt aus den erörterten allgemein-nationalen Gründen anerkannt und der nationaljüdischen Jugenderziehung zugrunde gelegt, aber für die Eiuzeifälle, wo dann und trotzdem innere oder äußere Hemmungen nnftroten, eine sachliche Revision und eine gewisse ״allgemeingültige“ Entscheidung ermöglicht werden soll, deren Regulativ wir eben zu ermitteln suchten. IV. Wir!eben im ״Galuth“. Auch wenn dem Auf- und Au .bau Erez-Israels glücklichstes Gedeihen bcschiedcn ist, sinkt das Diasporajiulentum noch lange nicht zu einer quanlite negligeable, weder an sich noch in seiner Bcdcuttuig für Erez-Isracl. Einzig an das Diasporajudentum ist bei unserer Untersuchung .gedacht, mithin die Frage des Gesetzes als eine der ״Fragen des Galuth" behandelt worden. Für Erez-Isracl, d. 11. nicht für das heutige, wohl aber für das der Zukunft, liegt meines Erachtens die Frage anderes. Das gemeinsame historische Land mit der Fülle seiner Erinnerungen, die gemeinsame historische Sprache, das notwendig mindestens teilweise auf der historiadieu jüdischen Literatur, auf der jüdischen Geschichte usw. beruhende hebräische Schul- und Volksbilduugswcscn, die gemeinsame Arbeit und das gemeinsame Leben lassen vielleicht manche der von uns erörterten Punkte, die für das Natiiuialjudentum der heutigen Diaspora als Vcrpflichtungsgründe des Gesetzes schwer ins Gewicht fallen, nicht mehr sonderlich wichtig erscheinen, so daß möglicherweise ein Teil der 'Bestimmungen des ״Zcrcmonialgesctz.es“ im F.rcz- Israel der Zukunft nicht mehr aus allgemein-nationalen Gründen allein erfüllt zu werden brauchte. Das alles bleibt indessen der Entwicklung Vorbehalten. Auf jeden Fall haben wir zunächst für die Gegenwart und die absehbare Zukunft zu sorgen, wo die Gesetzesfrage auch in Erez-Isracl nicht wesentlich verschieden ist von der irn Galutli. Wer die soziale und kulturelle Wiedergeburt des jüdischen Volkes erstrebt und der Ucbcrzcugung lebt, daß selbst das regenerierte jüdische Volk nur dann Eigenartiges wird leisten können, wenn es — unbeschadet der notwendigen natürlichen Entwicklung — eben seiner histori• scheu Eigenart treu bleibt, der muß vorerst eine durchaus positive Haltung zum Gesetz ciniiclunen. Ich glaube und habe den Glauben zu begründen versucht, daß die Treue z.11111 Gesetz, ganz unabhängig von seiner religiösen Betrachtung und Bewertung, eine der dringlichsten und fund,uiicmaistcn a 11 g c m c i n 11 a t i o n a 1 j ü d i s c 11 e 11 Gegenwartsforderungcu ist, der sich niemand entziehen darf, dem N'aüonaljmleiiuirn mehr bedeutet als im Galutli Geld sammeln und in Erez-Isracl Häuser bauen. Pal.isfcfn.slsdte Trinpcn in Trnnsjurdanlen Wie in jciusalem offiziell mit geteilt wird, tauchte eine starke Räuberbande des W.ihabitciistammes am 14. August vor Amman, der Hauptstadt Transjordaniens, auf; sic wurde aber bald von den lokalen Poüzcikräften zurückgedrängt. Angesichts der fortdauernden Unsicherheit dortselbst hat die p dastiuedsisehe Regierung eine Abteilung bri- (Heller Gendarmerie nach Amman entsandt. Das Uchcrhandnehmen des Banditenwesens im nördlichen Transjordanien, insbesondere das Anhauchen einer vielköpfigen Verbrecherbände aus Ha 11 ran, hat cs notwendig gemacht, daß ein Detachement der britischen Gendarmerie naci'1 dem El Remtha Irhid-Distrikt geschickt wurde, um zusammen mit der Ortspoüzci und den i raiizoseu gegen die Räuber vorzurdicn. Laut den au; der Hauptstadt Transjordankus, Amman’ eiiu'ctroifciieii .Nachrichten hat ein Trupp des Wahabitcn- Stammes die in der Nähe des Wohnsitzes Miskal Pashns des Oberhauptes des Beni Sachcr-Stammcs liegende Ortschaft angegriffen. 21 Einwohner wurden getötet und’ 23 verwundet Aber auch die Walmbiten erlitten;׳rolle Verluste. Es heißt,' daß die Eisenbahnlinie zwischen Amman und Ma.1־u an einigen Steilen zerstört worden ist. Im Hinblick auf die Ereignisse in Amman fordert die arabische Presse den Rücktritt dt» Premierministers von Transjordanien. NalI0i43Iverbnr.il deutscher Ollkterc ttml DalloaaWeutschc Jude« (Z u r ii c k w c i s 11 n g einer A n b f e <1 c r u 11 g.) I'r. Max Na uin an!1 hat vor kurzem in der ״Berliner Bürseuzeitung“ unter der Uebcrschrift ״Die Flucht aus dem Judentum und in das Judentum׳‘ einen Artikel veröffentlicht, in dem er es beklagt . hat, daß die. Jwknfragc nur partei* politisch beliandeii wird. Eine objektive und sachliche Beliamlliüig der Jiiih'iifragc sei nirgends waliivimeluncii. Die l iilge davon sei, daß die iialion.ildcnHch empfindenden Juden sich überall zurüekgestoßcii fühlen. Ein Teil von ihnen vcrsuche durch N a m c 11 s ä ntlcr 1111 g 11 ml dg J. .־» u s de m J 11 d e nt u m a b z 11 w;111 d e r!1, andere, in c Ist wertvollere Elemente, stellen sich nationaljüdisch ei״. Dr. Naumaim bekämpft beide Richtungen und fordert Festhalten au der deutschen Gesinnung ohne Preisgabe der jüdischen Eigenart, zugleich aber auch Verständnis und Mitarbeit der nichtjüdischen Kreise für die Ueberbrückung der Gegensätze. Hierzu nimmt der Nationalvcrband Deutscher Offiziere in einer 17) Audi von einsichtigen Orthodoxen wird nicht gcleugnet, daß im Ausbau der einzelnen Sabbatlivorscliriftcn des Guten etwas zu viel getan wurde. Vgl. Nobel a. n. O, ls) V!:l. Selig ui a 11 n a. a. O., S. 114. ־ Die nicht 1111 r da:, Nation,djudenliiiii interc-Nierende Frage, was zu tun ist. \xeint der rriiillmi!'; einer Vorschrift nur mit größten OpiVni /ן! überwindende äußere 1 limleniisse im Wege stehen, bleibt hier außer Betracht. י* Zuschrift au die rechtsstehende Presse in offizieller Form Steilung. In der Zuschrift des Nationnlvcrbandes heißt es u. ,1.: ״Man kann den Ausführungen Naumanns und seinen guten Absichten Verständnis cutgcgciibriiigeii. Ob sie großen ßrfol״ haben werden, möchten wir bezweifeln. Es soll nicht bestritten werden, daß es eine Anzahl deutscher Juden gibt, die in ihrer Art deutsch füllten. Aber amlcrerseils bestellt für 1ms kein Zweifel darüber, daß die große Masse der deutschen Juden nicht so denkt . . . Wir können cs unmöglich vergessen, wie während des Krieges vor allen [Dingen das ,Berliner Tageblatt‘ und die ,Frankfurter Zeitung‘ das Virtrauen zu dem deutschen Sieg unterhöhlt und die Stimmung verdorben haben. Wir wissen, daß in der Schriftleitern(׳ des ,Vorwärts‘ . . . zeitweise kaum ein Niclitjude tätig war. Fast zum Ueberdrtiß ist davon gesprochen worden, wie stark die Juden unter den Kriegsgewinnlern und Schiebern vertreten waren. Nach allen diesen und ähnlichen Erfahrungen darf Herr Dr. Naumann sich nicht wundern, wenn die Masse der Hcutsclistäminigen, die ihr Vaterland wirklich lieb haben, hei dem Versuch einer Milderung des Gegensatzes zu den Juden nicht mitmacht ... Es ist nicht zu verhindern, daß durch diese unsere Einstellung gelegentlich diejenigen Juden;ckränkt werden, die es durch ihre Gesinnung nicht verdient laben, die aber auf die Haltung des Judentums in ־־»einer Geamihcit bsishcr keinen für uns erkennbaren Einfluß ausüben.“ Aas der Jüdischen Welt 6r«r -!*׳»<! Im Zusammenhang mit den in der Administration eingeführten Sparmaßnahmen wurden drei christliche und vier jüdische Beamte der Haiidcisabteihuig der palästiliensisclieu Regierung entlassen. Wie die Pal. Tel.-Agcnitir erfährt, ist der Reverend Kea n, der politische Sekretär des lateinischen Patriarchen in Jerusak׳m, Mgr. Barlas sin a. und Kaplan hei den britischen Gerichten in Palästina, zum Assistenten des lateinischen Patriarchcn ernannt weiden. Herr Kenn ist Engländer Und hat seine Studien in der katholischen Universität (Dominican College) zu l'reiHir׳ in der Schweiz vollendet. 1 ne I lad ssah-K nveiition, die im Anschluß an die Konvenlion der amerikanischen Zionisten in Pitisburg abgchaltcn wurde, beschloß, ihr Pnlästinabudget um weitere 50000 13 011a r auf 130(XX) Dollar jährlich zu erhöhen. Frl. Hcmietta Sz. old wurde zur Präsidentin und Frau Nathan Straus zur Ebrcn-Vizepräsidenfin gewählt. ,Das Hadassnli-Krankcnhaus in Haifa veranstaltete in den Räumen des Technikums eine Ausstellung, die von mehreren tausend Personen besucht wurde, und bei der die Acrztc der! ladassali erläuternde Vorträge hielten. Durch eine Gruppe von Aerztai, darunter die aus Deutsch• land stammenden Acrztc D־. Danziger, Dr. Sachs u. a., wurde in Jerusalem erstmalig eine Station für ärztliche Hilfe in der Nacht eingerichtet. Ein Clinluz namens V i n ik aus der jüdischen Kolonie Tel- Adas ist von dem Gerichtshof zu Nablus zu zwölfmonatiger Gefängnisstrafe verurteilt worden unter der Beschuldigung, daß er auf eine Gruppe arabischer Hirten, die im vergangenen Frühjahr mit ihren Herden in Tel-Adas lagerten, geschossen hat. Der mitangeklagte Clialuz T a rri a r i wurde frcigcsprochen. Die palästinensischen Behörden haben fest gestellt, daS seit einiger Zeit ein lebhafter Handel mit geschmuggelten Feuerwaffen zwischen Hebron und Transjordanien besteht. Die Regierung hat energische Schritte unternommen, um diesen Handel zu unterbinden. Cnthecbootowahei Das Mitglied der Zionistischen Exekutive, Herr Louis Lipsky, ist ebenfalls in Karlsbad, um der HilKkonfercnz die Wichtigkeit der Lösung der Diircliwandcrcrkrisc, durch die die zionistischen Anstalten infolge des übernatürlichen Dranges nach Palästina belastet werden, darzutim. Man erwartet ferner, daß Kalium Sokolow im Verlauf der Konferenz in Karlsbad cintreffeii wird, um die Konferenz zu begrüßen. Das Internationale Rote Kreuz und die Inter natio* n a 1 c Union für K i 11 d e r 11 i 1 f e haben beschlossen,' einen Vertreter zur Jüdischen Welthilfskonferenz zu entsenden. Man erwartet, daß die Teilnahme «1er zwei wichtigsten intcrnationalen humanitären Organisationen au der ’ Weltlulfskoiiieri-nz dazu beitragen wird, einen engen und freundschriftlichen Kontakt zwischen der jüdischen und der internationalen humanitären Tätigkeit herzustellen. Der Hilfsverein der Deutschen Juden hat beschlossen, sich durch einen Delegierten an der zweiten Jüdischen Welthilfskonierrnz. zu beteiligen. Der Delegierte des 1 Iilfsvcreins ist Herr l)r. W i s c 11 11 i t z c r. Die Hamburger Jüdische Gemeinde hat beschlossen, der Einladung der Jüdischen Welihüfskonfercnz zu der Tagung in Karlsbad Folge zu leisten. Als Delegierter Hamburgs wird sicli der Vorsitzende des üemeindevorstands, Herr Alfred L c v y, nach Karlsbad begeben. polen A111 16. August fand im großen Zirkus zu Warschau die auf Initiative des jüdischen Schriftstcllcrvcrcins vcranst.il• tote Feier aus Anlaß des 25jährigc11 Schriftstcllcrjubiläums C11. D. Nombergs statt. Der Riesensaal war dicht gefüllt. Im Namen des bchriflstcltcrvcrcius cröffnetc Herr Josef I i e f 1111 a 11 n die Feier. I herauf begrüßte der Dichter Schalom Asch den Jubilar. Nürnberg erwiderte mit ticfdurchdacliteii Ausführungen, Es folgte״ dann künstlerische Darbietungen. Laut dem der letzten A.C.-Sitzung vorgeiegten Statut hat ,die polnische Judcnschaft das Hecht, 30 Vertreter in den Jewish Council zu entsenden. 15 würden von der Zionistischen Organisation und 15 von den jüdischen öffentliehen Organisation:11־ entsandt. Die letzten 15 sollen auf einer ״l’ro-Pa!üsli11a“-lvonfercnz gewählt werde״. Das vorläufige Organisations-Komitee für die Jewish Agencv in Polen hat sich bereits an 36 iiiclitzionistische Organisationen und Parteien wegen Einberufung der Konferenz, gewendet. Bis jetzt haben nur die der zionistischen Bewegung nahestchen• den Körperschaften zimlüuuumde Antworten gegeben. Dieser Tage wurde in Warschau der Grundstein zu dem Bau des ersten jüdischen pathologischen Instituts in Polen gelegt. Das Gebäude wird auf dem Grundstück des jüdischen Spitals errichtet. Nachdem der Joint seinerzeit eine entsprechende Summe für das Institut gespendet hatte, wurde der Rest durch die Warschauer jüdischen Acrztc aufgebracht. Lettland Der Aufcnihnltstcrinin für die auf ihrer Reise nach Amerika infolge des neuen Eiiiwamlcrungsgesetzes in Lettland geblie• heuen russisch-jüdischen Emigranten endete am 20. August. 1X1 cs jedoch für die Emigranten ״״möglich ist, derzeit irgend- Hue andere Zufluchtsstätte zu finden, hat die Jüdisch-amcrikaniiclic lmmi׳jranlen־Hilfs- und Scliut/gcselVhaft ״Hias ‘ ein Ersuchen an die!cttlöndHche Regierung gerichtet, den Aulciit- UaUsiennin für die Emigranten zu verlängern. Die ״Elias“ hat die Verantwortung für die Kosten des Aufenthaltes übernontmen.