Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIX (1924)
- Issue
- Heft 50 (24.6.1924)
- Date
- 1924-06-24
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2651273-2652595-2652641--15842-2675175- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seife 302 jUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 50 Zionismus und Orthodoxie Von Leo StraüO, Kirdihnin in Messen. La ist heute kaum mehr notig־, den Nachweis zu führen, daß der politische Zionismus ein Produkt der Assiniilatkin ist. Das Motiv des politischen Zionismus: das Streben nach nationaler Würde; seine Absicht, die nationale Würde durch die selbständige Vorsorge für die Bedingungen des nationalen Lehens wicdcrlicr/ustfllcn; damit die Politik als nüchternes Abwägen der menschlichen und natürlichen Krälte, unter grundnützlichem Absehen von der ״göttlichen Mille“ — das alles steht völlig jenseits der Möglichkeiten der Galuth, als für welche die prophetische Forderung des ״Stillesein und Vertrauen“ leitend war. Man faßt als politischer Zionist die!Verfolgungen nicht mehr als Strafen oder Versuchungen auf, nomlcrn als aus bestimmten, rein inucrmcuschheh verstundliehi'ii Z1e.r<11m1e1:h.111|M'11 liervorgehcndi• Tatsachen. Mau ren* giert au( sie nicht mehr durch Uebet und Buße, sondern S durch Gegenwehr und Vorsorge. Dies ist jedenfalls nicht mehr ״Clniuth“. Daß cs positiv ״Assimilation“ ist, ergibt sich daraus, daß Streben nach Würde das ürundmotiv auch *Irr Assimilation war: die ganze Emanzipations-Bewegung ist der Beleg dafür. Die Halbheit der Assimilation bestand darin, daß sie guuote, es ließe sich persönliche Wörde unter Gleichgültigkeit gegen die nationale Würde erreichen. Aus dem Streben nach persönlicher Würde, das nicht das Mindeste mit irgendeinem hysterischen Mcrocn-Kultus, mit irgendeinem ״hellenischen Sinnen-Rausch“ ־— um mich der Sprache S. R. Hirschs und seiner Folger zu bedienen — zu tun hat, erwuchs 11er politische Zionismus. Er wandte sich .gegen die oberflliclilichc Theorie von der Verderbnis des jüdischen Volks- Charakters durch die Verfolgungen. Er sah in der Situation Iilcs den Vcrfolgaingcn-WehrioÄ-Prcisgegcben-Scins, des Sich- Nielit-Wchrcnwollens den letzten Grund der ״Vcrhmipnng“. (Diese Argumentation findet sich fast wörtlich so in Merzls Gespräch mit Baron Hirsch, dem Grumliext des politischen : Zionismus, in der ungekürzten Wiedergabe desselben in den ,Tagebüchern). Als Mittel hierzu forderte er die Politi- Gierung des jüdischen Volkes. Aus einer konkreten Not er- Wachsen — nicht aus einer literarisch drapierbaren ״Tragik“ — bedient er sich der konkreten Möglichkeiten, die die Situation bietet, um die Not 7.11 beheben. Nur bei oberflächlicher Betrachtung also bedeutet dqr politische Zionismus einen Bruch mit der Assimilation. Er gibt zwar das ausdrückliche, eben assimilatorische Wollen der Assimilation preis, er bewahrt aber deren c i ge n t liebes Wollen, indem er cs vertieft. Das besagt: Er bezweifelt den Bruch mit der Tradition nicht, vielmehr schließt er ihn in sich, baut er auf ihm auf. Mail konnte bei dem formalen Nationalismus der Politik, Jener anständigen, aber sterilen Forderung, nicht stellen bleiben. Man wäre unrettbar dem zionistischen Kunstgewerbe verfallen, jenem jüdischen Liberia, vor dem Aeiiad I laam warnte. Man mußte sich um Aneignung der Tradition bemühen, unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß diese Bemühung den politischen Zionismus nicht entwurzeln dürfe. Der Zionismus fordert von sich aus die B e m ü 11 u n g tim die jüdische Tradition. Aber er fordert keineswegs die Rezeption derselben. Es ist ein heute vulgärer Einwand gegen den politischen Zionismus: daß dieser durch sein Aufhaiieu auf dem Bruch mit der Tradition, den die Assimilation ja fraglos darsteiit, jüdisch erledigt sei. Indessen: Traditionen binden nicht schlechthin. Es gibt Traditionen, bei denen der Bruch mehr ehrt als die Bewahrung. Zur Ent- Scheidung der Legitimitätsfrage licdnrf man des Eingehens auf die Besonderheit ׳der jeweiligen Tradition und auf die besonderen Motive, die zur Auflehnung gegen die betreffende Tradition zwingen. Die Legitimität vordem Forum der Tradition isf nicht der einzige, nicht einmal der ausschlaggebende Gesichtspunkt. Der Vorwurf gegen den politischen Zionismus: er stelle in Widerspruch mit der Tradition, ist nur unter Vor* Aussetzung der vorherigen Anerkennung der Tradition eine Erledigung desselben. Und gerade diese Anerkennung stellt Izur Diskussion, Also: Weder unbedingte Verwerfung noch unbedingte Rezeption der Tradition ist für den politischen Zionisten möglich, sondern zunächst nichts anderes als Bemühung 11m die Tradition, Auseinandersetzung mit der Tradition. Es soll hier versucht worden, den Zugang zu einer solchen Auseinandersetzung durch Prüfung der von der deutschen I ,Trennungs-Orthodoxie vertretenen Auffassung zu finden. Diese Orthodoxie ist nicht die geradlinige Forisetzerirr der alten Tradition. Sic konstituierte sich auf Grund einer durch die Assimilation geschaffenen Situation, indem sic sich solcher geistigen Mittel bediente, die, der europäischen Umweit entnommen, auf das Wollen der Assimilation zugcsclmiticn waren. Und nicht mir dieses: Vielmehr erkannte sie urspriinglich durchaus die Motiviertheit der Auflehnung gegen die unmittelbar vorangehende Epoche der Tradition an. Es sei liier an die wichtige Bemerkung S, R. Hirschs (in seinen ״Neunzehn Brieten“, Ausg. des Weit-Verlags pp. 103 ff.) erinnert: daß seit den Tagen des Mose ben Maimon im Judentum zum größten Schaden der Sache Spekulation und religiöse Praxis ausein,andergetreten seien; daß ferner, da ״in Resultaten .für das praktische Leben der Talmud fast erschöpft war, der docli selbsttätig sein wollende Geist abirreu und in Spitzfindigkeiten seine Beschäftigung finden mußte“ — •eine Entwicklung, die in Deutschland infolge des stärkeren Druckes von außen zu besonders schlimmen Folgen ge* fiibrt hnbe. Isaac Breuer, in seiner Schrift ״Wegzeichen“ (Frankfurt 1023), schränkt die Geltung der früh-orthodoxen Ideologie ein, indem er fcststcllt, sie sei primär von pädagogischen Absichten geleitet. Insofern nun aber auch Breuer den dem Judentum entfremdeten Juden den Weg von der Peripherie Izurn Zentrum zeigen will, isf er selbst in Gefahr, ״pädagogisch“ vorz.iigclicn, und cs liegt die Gcgcnvcmiuhuig nahe, ob er nicht am Ende ״pädagogischer“ und also unsachlicher sei als etwa Hirsch. Auch zugegeben, daß durcli die größere Bewußtheit, die die heutige jüdische Situation ermöglieht, naive Anwendungen europäischer Kategorien vermeidbarer sind als zu Hirschs Zeiten, so steht andererseits fest, daß Hirsch die alte Tradition viel unmittelbarer vor Augen hatte, daß er sic viel weniger durch die Brille beschönigender Traktätchen, als das heute der Fall sein kann, sah —, daß er Infolgedessen, wie die zitierte Stelle aus den ״Neunzehn Briefen“ beweist, aus unmittelbarer Kenntnis der Situation, gegen die sich die Assimilation erhob, das relative Recht der Assimilation anerkannte, und seine eigene Aufgabe bestimmte. Vielleicht ist die Tradition inzwischen so urnge• baut worden, daß heute die Argumentation der Assimilation sieht mehr zieht h aber dann ist dieser Umbau eben auf Grund der .•tssiniiia torischen Argumentation vollzogen werden, und wir haben nicht mein• die ungebrochene ״Tradition" vor uns. Deshalb ist auf Hirschs erwähntes Zeugnis besonders großer Wert zu legen. — I. lntercssanterwci.se beginnt Breiter mit einer soziologi selten Charakterisierung: Er stellt den ״Typismus“ der jüdischen Tradition dem Individualismus der netteren Jahr• hunderte und speziell der deutsch-jüdische» Assimilation gegenüber. Damit ist natürlich noch nichts Spezifisches der jüdischen Tradition zugcsprochen: ״Typismus“ gibt cs auch sonstwo. Indem derGeist der jüdischen Tradition im Gegensatz zudem modernen Individualismus bestimmt wird, liegt die Gcialtr einer prinzipiellen Unangemessenheit dieser Bestimmung nahe. Demi cs fragt sich, ob Individualismus das ist, wogegen!•:eh die Tradition von sielt nun um! ursprünglich wendet, man darf sich die Aufgabe nicht zu leicht machen, indem man etwa den Kampf gegen jede Auflehnung und Widerspenstigkeit als Kampf gegen den ״Individualismus“ nnspriclit —, ob also nicht durch diese Entgegensetzung der ursprüngliche Richluiigssiim der Tradition geändert wird. Gesetzt selbst, ״Typtsiiiti!,‘‘ wäre eine angemessene Bezeichnung, so ist clocit die AiiHiühmig dieser Kategorie zttr Dominante erst durch die assimilatorische Opposition hervorgerufen. Sie wäre sinnlos etwa gegenüber einem katholischen Gegner. Natürlich ist mit der Möglichkeit zu rechnen, daß sie die legitime Trans- Position der traditionellen Tendenz ln dein Zusammenhang heutigen jüdischen Lebens ist. Bedenklich scheint uns indessen das Atisgchcii von soziologischen Kategorien als solches; liier liegt die Gefahr schlimmster Modernismen nahe. Doch lassen wir das liier beiseite. Jedenfalls: Die Tradition wird von Bretter mittels soziologischer Kategorien bestimmt, insoiern er von der Verschiedenheit des Verhältnisses von Einzel- Willen und Gesamtheits-Willen in Tradition und Assimilation ausgeht. II. Diese allgemeine soziologische Charakterisierung wird konkretisiert durch die Anwendung juristischer Kategorien. Im Judentum hat nämlich der Gesamtheits-Wille die Struktur des ״Gesetzes“, d. h. die Erfüllung des Gesamtheits- Willens ist schlechthin gelzoten, gleichgültig, welches die Motive der Einzelnen zur Erfüllung sind und ob die Einzelnen überhaupt Motive zttr Erfüllung haben. Hier erhebt sich eine Schwierigkeit. Zugegeben, daß unter dem Gesichtspunkt der Legalität die Motive der Einzchten nebensächlich sind — die faktische Wirksamkeit des Gesetzes, sein Einfluß auf die Handlungen der Menschen hängt ab von dem Vorhandensein und der Stärke der Motive, die die Einzelnen zur Erfüllung der Gesetze antreiben. Solche Motive sind etwa: Furcht vor den Sanktionen; Streben nach Sichcilicit und Ordnung; nationales Empfinden u. a. in. Wie wenig die bloße juristische Geltung der Gesetze und wie viei die reale Wirksamkeit der 7.ur Gesetzes-Erfülhing antreibenden Motive praktisch bedeutet, d, h. für das Leben des Volkes, das sich in der Hauptsache eben doch außerhalb der Gericiitssiilc abspiclt, bedeutet, das zeigt die heutige polifische Wirklichkeit Deutschlands klärlich. Der Richter fragt nicht nach den Motiven — aber dies, daß man sich der richtcrliehen Entscheidung unterwirft, daß inan den Richtcr nticii nur anhört, und daß man ihn darum, weil er einen nicht tun läßt, was ׳man will, nicht ״killt“ — das ist in juristisch vielleicht gleichgültigen, aber für die konkrete Bedetiitmg des Rechts cntsclieideiiden Motiven gegründet, Die formale Unabhängigkeit und Unbedingtheit des Rechts darf über dessen Abhängigkeit von ״mctareclitlichen", ursprt'mgliehen menschlichen Antrieben nicht tauschen. Die faktische Geltung des Rechts hängt alz von Fakten, unter denen die Zwangsgewalt des Staates eine vergleichsweise geringe, jedenfalls sekundäre Rolle spielt. Ist doch Vorhandensein und Stärke dieser Zwaugsgewalt wieder von ursprünglicheren Motiven abhängig. Em Gesetz gilt nur für die juristische Betrachtung ״schlechthin“. Seine Motiv-Kraft, aut die für seine Realität alles ankommt, ist mctarechtliclicr Herkunft. So!rängt auch für die faktische, für die nationale Bedeutung des jüdischen Gcsclzes alles davon ab, ob cs lebendige Antriebe gibt, die zur Befolgung des Gesetzes treiben. Dabei stört nicht die formale Ucberlogung, daß das am Berge Sinai rezipierte Gesetz, bis licuto von keiner kompetenten Behörde abrogiert und also in Kraft sei. Rechtliche Erlaubtlicit, bzw. Unerlaubtheit i!ü nicht der letzte Gesichtspunkt für die Beurteilung nationaler Angelegenheiten. Es ist doch nicht nur ein Zvnisnius, von Verfassungen und Verträgen als ״Fetzen Papier“ zu sprecltctt. Die elementaren Notwendigkeiten nationalen Lebens zwingen dazu, wenn die Situation sich geändert hat, auch die Gesetze zu ändern, sei cs auf legalem, sei cs auf revolutionärem Wege. Die Revolution, als Gefährdung der Kontinuität des Rcchtsfcöcns, ist für ein Volk immer schlimm; aber es gibt legale Zustände, die schlimmer sein können als Revolutionen. Mag jede Revolution illegal sein — aber hat der Staatsanwalt über die Notwendigkeiten nationalen Lebens zu richten? So braucht uns in unserem Falle die Illegalität der Assimilation, als des Bruches mit der Tradition, nicht zu stören. Sic könnte illegal und dennoch im tiefsten Sinne legitim sein. Mag cs für die Bettrteiiung hinsichtlich der Legalität nur auf die Handlung, nicht auf die Motive ankommen -— für die Beurteilung hinsichtlich der Legitim! tut, hinsichtlich der nationalen Not- Wendigkeit ist zuerst nach dem Motiv, d. h. eben nach nichts anderem als nach der nationalen Notwendigkeit zu fragen. Daraus, daß das Gesetz gleichgültig gegen unsere Motive ist, folgt noch nicht, daß wir gicicligültig gegen unsere Motive sind. Solche Gleichgültigkeit gegen die Motive erscheint uns, sowoitl was die Nation aber auch was den Einzelnen angeilt, als eine Sinnlosigkeit, als eine Vcrantwortuiigslosigkeit. Die Gleichgültigkeit des Gesetzes gegen unsere Motive ist für uns noch kein Motiv zur Unterwerfung unter das Gesetz. Sollte cs in einem bestimmten Sinne auf ״Gleichgültigkeit gegen die Motive“ ankommen, so müßte cs ein lebendiges Motiv für diese Gleichgültigkeit 'geben. Also: Die nationale BcdeutungdcsOcsetzcs hängt davon ab, ob es lebendige Motive zur Unterwerfung unter das Gesetz gibt. Die Gleichgültigkeit des Gesetzes gegen unsere Motive ist für uns kein derartiges Motiv zur Unterwerfung unter das Gesetz, t > . '• UL Natürlich kann auch Breuer nicht umhin, konkrete, metarechtliche Antriebe zur Rezeption des Gesetzes anzugeben, Und zwar geht er von einem Punkte aus, den der politische | Zionist mit ihm gemeinsam!tat. Die Diskussion ist also be. grenzt 1n.nl sachlich zu führen. 1 Vr letzte Ausgangspunkt Breuers ist der ״Gesamtbeitswilic der jüdischen Nation", Dieser nationale Wille bat sich am Berge Sinai Gott als alleinigem und ausschließlichem Gesetzgeber unterworfen. Da. mit ist also das jüdische Individuum, als Element des jü. tuschen Volkes, schicchlliin gebunden. Ni eilt unmoti. viert ist also diese Unterwerfung des Einzelnen unter das Gesetz, sondern motiviert in der Entscheidung der nationalen < i e s a m t h c i t. Hiergegen ist manches zu sagen. Auch unter nationalem Gesichtspunkt bindet tiic Entscheidung der Nation den Emzelnen nicht schlechthin und in jeder Hinsicht. Es kann durch• ans legitime, auch national-legitime, wenngleich die Legalität gefährdende Motive gelten, der ntedrücMichon nationalen Willens-Entscheidung den Gehorsam zu verweigern. Aber muh wenn wir den Gesamtheits-Willen des jüdischen Volkes zttr obersten, Ja, einzigen Norm wählten, so brauchten wir deshalb noch nicht die Etilsc!1ei<ltmg, die unser Volk vor Tausenden von Jahren gefüllt hat, als auch für heute noch verbindlich m1/t:c1 kennen. Dies gilt mich dann nicht, wenn die damalige Entscheidung den Anspruch erhob, ftir alle künftigen Generationell des Volkes zu gelten. Eine solche Entscheidung für alle Zeiten ist, ohne Zuhilfenahme außernatürlicher, mißcrinensriviclier Voraussetzungen, bei der Wandelbarkeit der nationalen Notwendigkeiten wie alles Natürlichen und Menschlichen, unverständlich und letzten Endes sinnlos. Diese außcrmcii'citliclic Voraussetzung ist das Dasein Gottes und die durcli diesen Gott am Sinai vollzogene ״Gälte der Tliorah“ — eine Voraussetzung, die bekanntlich angczweifeit werden kann. Mit dieser Voraussetzung aber steht und fällt die Notwendigkeit zur Erfüllung des einmal zu einer bestimmten Zeit gegebenen, unabänderlichen Gesetzes. Infolge der Abhängigkeit dieser Notwendigkeit von jener Voraussetzung hat das jüdische Gesetz, unbeschadet aller sckitndärcti, rein formalen Analogien etwa mit dem modernen Recht, einen ganz anderen Sinti, und zwar einen so verschiedenen Sinn, daß die juristischen Analogien für die letzte nationale und persönliche Entscheidung nichts besagen. Es gibt einen Satz, in dem sielt Breuer verrät. ״Wer den König von Preußen nicht anerkennt, hat gleichwohl das unter verfassungsmäßiger Mitwirkung dieses Königs zustandegekommene Gesetz zu befolgen. Und wer den König von Preußen nie gesellen und darum auf die fixe Idee verfällt, es existiere ein solcher überhaupt nicht, wird im Falle des Ungehorsams gegen den verfassungsmäßigen Willen dieses ' Königs gar bald in unangenehmster Weise zwar nicht von seiner thcnrtisch beglaubigten Existenz, wohl aber von seiner praktisch überaus wirksamen Machtäußerung die hinlängliche Uebcrzctigung erhalten“ — worauf sich erwidern läßt, daß cs eben mit der durch die Machtäußcrungcn Gottes gewirkten ״hinlänglichen Ueberzeugung“ bei Uebertretung göttlicher Gebotc nicht ganz so ein lach sein kann wie mit den Rechtsfolgen der Vergehungen gegen kgl. preußische Anordnungen. Die Ucbcrtrctungcn göttlicher Gebote stellen in dem Gerüche, nicht in dein Sinne greifbare reale Rechtsfolgen zu haben, wie die Ucbcrtrctungcn menschlicher Gesetze, Wenn cs aber mit den Sanktionen hapert — was Wunder, daß man cs mit der Legalität der Handlungen nicht genau nimmt, zumal ja die menschlich entscheidenden Motive, das Gewissen also, beigelassen oder doch als sekundär bezeichnet werden! Sind die Machtäußcrungcn praktisch nicht wirksam, einfach, weil die gesetzgebende Instanz, die zugleich über die Ausübung der Gesetze wacht, nicht existiert: wie kann d a n n von einer durcli die Machtäußcrungcn der betreffenden Instanz gewirkten Ueberzeugung von der Realität des Gesetzes die Rede sein? Welche Möglichkeit besieht dann, falls alle formal-juristischen Stricke reißen, dem Gesetzes- Übertreter die Notwendigkeit der Unterwerfung unter Gleich• gülligkcit gegen die Motive klar zu machen? Steht dagegen die Existenz Gottes, stellt ferner die Göttlichkeit des jüdischcn Gesetzes fest, so wirkt das Wissen hiervon als Motiv zur Einhaltung der detailliertesten Bestimmungen, ohne daß man je daran zu denken braucht, was eigentlich das Motiv der einzelnen Bestimmungen sei. Nie 111 also der Gesamth c i t s Wi IIc de s jüdischen Vo 1 k c s b i n d c 111 c u t e wie einst schlechthin an das Gesetz, sondern der Glaube an die Existenz Oottes und die göttliche Provenienz des Gesetzes. Und gerade diese Existenz und diese Provenienz sind, wie ein Skeptiker sagen wurde, sehr weitgehende Hypothesen. 1 IV. So viel über die Fragwürdigkeit der sclilcchthinigcn und voraussctzungsloscn Verbindlichkeit des Gesetzes als Gesetz. Die Rezeption des Gesetzes, in dem von der Orthodoxie geforderten Sinn, setzt durchaus voraus die Rezeption eines Minimums von ״Lehre“, nämlich der oben angegebenen Thesen von Gott und Offenbarung. Nun kann gesagt werden, daß die zunächst glaubenslose Rezeption des Gesetzes die seelischen Dispositionen liir die Rezeption der Lehre schaffe, daß die sozusagen motiv-lose Erfüllung des Gesetzes hinführc zu einer motivierten. So populär heute dieser Weg ist — er läuft Gefahr, nichts anderes zu bedeuten als die durch immer stärker werdende Gewöhnung bewirkte Einschläferung der intellektuellen Gewissenhaftigkeit. Eine zunächst fremde und harte Anforderung wird allmählich vertraut und traut —■ dieser Weg mag statthaft sein, wo cs sich um die Erzielung gewisser moralischer Dispositionell handelt; der letzten rcli* giöscii Entscheidung darf nicht so, auf Grund von formaljuristischen oder auf Gurud von erbaulichen Erwägungen, ihre Schwere genommen, ihre Spitze abgebrochen werden. Ans der Berliner indischen Gemeinde In der letzten Rcpräscntantcnversammlung wurden die Erfahrungen mit der Steuerveranlagung zur Sprache gebracht. Man glaubte fcststcllen zu können, daß viele reiche Leute viel zu gering veranlagt worden sind, wahrend andererseits Gcmcindemitglicdcr mit niedrigem Einkommen zu stark belastet sind. Eine Kommission soll die Dinge klären. — Ein konservativer Antrag kam zur Annahme, der die Vorstandsvcriögitag betr. Aenderung der Friedhofs- Ordnung (das ,,besondere Feld“) künftig als integrierenden Teil in die Fricdhofsortlnung aufnimmt, und ihre Abändcrung nur durch Gemcindebeschhiß (d. h. Vorstand und Reprnsentanz gemeinsam) zuläßt. Auch die Angelegenheit der Casualicn für das Krematorium, die in der letzten Sitzung unerledigt geblieben war, kam zur Annahme. — In einer Debatte über die Freie jüdische Volkshochschule zeigte cs sich, daß man diesem Institut allgemein einen Auf• schwung. wünscht« zurzeit aber damit recht unzufrieden ist,