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Jüdische Rundschau · 1924-02-01 · Heft 9 (1.2.1924) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIX (1924)
Issue
Heft 9 (1.2.1924)
Date
1924-02-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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t JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 9 ir.3 pc!;:r:1cnsk:l.c Kaal.1 crscaai;:^escli gleich;, ilig ia dem xionisti'ck'ii Zentral. <נוו.;יףי Ile elim“ veröffentlichten Artikel entnehmen wir folgende Abschnitte: .Wie bekannt, befindet sich jetzt ein Gesetz »her die Naturalisation hie Palästina in Vorbereitung, ln diesem Stadium, da, wie es scheint, die Verhandlungen zwischen vor* scliiedeneii Instanzen noch In Schwebe sind, wobei, wie verlanibart wird, midi die Zionistische Organisation über ilue Meinung befragt werden soll, ist cs natürlicherweise uumöglieh, etwas Bestimmtes über den Inhalt des Gesetzes und seine wichtigsten Bestimmungen zu sagen. Wir müssen uns daher damit begnügen, einige Gedanken auszusprechen, welche unseres Erachtens vom zionistischen Standpunkt zu diesem Gegenstand gesagt werden müssen. Die Frage der Naturalisation gehört zu einer der wenigen Fragen der. positiven Rechtes, über die Im palästinensischen Mandat etwas Bestimmtes ausgesngt ist. Der Artikel VII des Mandates schreibt vor, daß ein Staatsbürgerschaft*- gcsclz für Palästina ausgearbeitet werden muß und darin solche Vorschriften aufgenommen werden sollen, welche die Erwerbung der palästinensischen Bürgerschaft den Juden, die ihren ständigen Wohnsitz in Palästina nehmen wollen, erleichtern sollen. Es ist also durch alle die Mächte, die für das Mandat verantwortlich sind, von vomherein fcstgcstellt worden, daß das Natura 1 isationsgx?ctz, auf dem Mandat fußend, den besonderen Status der Juden in Palästina berücksichtigen soll. Die Juden haben demnach das Recht, Bestimmungen in dem Gesetz* zu erwarten, die ihnen die Erwerbung des Bürgerrechtes in Palästina besonders erleichtern. Die Bedeutung dieser Satzung geht aber offensichtlich weit über den materiellen 'Inhalt des zukünftigen Gesetzes und seiner besonderen, für die Juden wichtigen l>e- Stimmungen hinaus. Es liegt In dieser Bestimmung eine sehr bedeutsame Anerkennung des besonderen Rechtes ״der Juden, die in Palästlna ihren ständigen Wohnsitz erwerben“, und auch der hinziigcfügtcn Limitierung kommt eine nicht zu unterschätzende Bedeutsamkeit zu. Es handelt sich hier um die Anerkennung des ganz eigentümlichen Charakters der jüdischen Einwandcrung nach Palästina. Sie kann nicht einer irgend beliebigen Einwanderung eines beliebigen Volkselemenies hach einem beliebigen Lande gleichgestellt werden, tu unserem Falte bandelt cs sich um eine Rückwanderung eines Volkes nach einem Lande, das als seine Heimat trotz der jahrtausendelangen Trennung völkerrechtlich anerkannt worden ist. Die nach Palästina kommenden Juden sind Rückwanderer, die eigentlich schon in dem Moment, da sie sich zu der Rück- Wanderung entschließen, als potenzielle Bürger des paiästincnslschcn Gemeinwesens erscheinen und anefkant werden sollen. Die Juden, die nach Palästina kommen uua' sikh dort ansledcln, sind nicht wie irgendwelche ״Aliens" attnischen, die kein Anrecht auf die Naturalisation zu erheben haben, denen die Naturalisation als Privileg gewährt, evtl, aller auch verweigert werden kann. Wenn wir, um uns eine Vorstellung davon zu machen, wie die Fordeningen der Juden legislatorisch behandelt werden könnten, die in Betracht kommende Gesetzgebung anderer Länder studieren, so scheint uns, daß wir zur Richtschnur die Gedanken nehmen'sollen,'welche in dem türk Ische* 11 Gesetz über die Mohadjirs und in dem neuen polnischen Staatsbürgcrsdiaftsgesctz vom 22. Januar 1920 zum Ausdruck kommen. Die türkische Regierung hat in einem Gesetze vom Jahre 1272 (türkische Zeitrechnung) bestimmt, daß die Mohadjirs, d. h. alle Muselmanen, die nach der Türkei einwandern, durch eine Erklärung, daß sic ihre frühere Staatsangehörigkeit ablegcn, co ipso die türkische Staatsangehörigkeit erwerben. Das erwähnte polnische Gesetz vom Jahre 1020 (§ 3) schreibt vor: ״Die Angehörigen der fremden Staaten, welche polnischcn Ursprungs sind, ebenso wie ihre Nachkömmlinge, können als Bürger des polnischen Staates anerkannt werden, wenn sie bei ihrer Rückkehr nach Polen eine Urkunde von den administrativen Behörden in ihren Wohnorten vorlogen können, welche beweist, daß sic polnischen Ursprunges sind, zugleich mit einer Erklärung, daß sie polnische Bürger werden wollen und auf ihre fremde Staatsangehörigkeit Verrächten.“ Wir glauben, daß auch die Juden in derselben rechtliehen Lage sind, und daß die Gewährung der palästinensischen Bürgerschaft an die zuriiekkehrenden Juden nicht als ein Privileg zu betrachten ist, sondern als ihr gutes Recht, das duidi die Aue!;011111;: An׳ ׳uclies de׳ ItV ’heu Volke* auf \v': ,,!cicrriJiiimg sein(; j* -•!:.malen He:1.׳ P, ,"־.!;na öegl.i.uiol worden i.t, W,r!>r,1bcn, daß die Zioiri Sir,che 01׳;:!niralio:! im!.!!ג!,;׳ d'׳׳־T pi1״/lplcllcn /!:! ׳;mr,.׳u all•*. Ei1i.׳elfra;p'n eines Oerel,v;; über die Siaat.'.kürcmcliaft in Palästina zu betrachten Im. In diesem Sinne rnf1.sr.en wir zunächst verlangen, daß die besonderen jüdischen Rechte im Test des Orsetzr* klar und unzweideutig licrvorgchoben werden 6011m, da a ungenügend wäre, die Erleichterung einer Erwerbung der Bürgerschalt in Palästina durch die Juden mir darin zu suchen, daß das Gesetz im allgemeinen in ein״«! liberalen Sinne gehalten wäre, so daß die Erwerbung des Bürgerrechtes für alle Bewerber, also impliciic mich für die Juden, mit keinen großen Schwierigkeiten verbunden wäre. Wir müssen verlangen, daß die Begründung des Gesetzes durch das Mandat .mich klar und deutlich ausgesprochen werden soll, womöglich als Quelle der Jurisdiktion da־ Mandatnrniacht das Mandat erwähnt und auf den auf die Erwerbung des Bürgerrechtes bezüglichen Artikel VII hingcwiesen wird. Demgemäß soll das Gesetz spezifische Bestimmungen über die Juden, die ihren ständigen Wohnsitz in Palästina annehmen wolle«, enthalten. Wir erkennen gerne an, daß die Erwerbung des Bürgerrechtes den feslcn Entschluß des Bewerbern, seinen ständigen Wohnsitz in Palästina zu nehmen, zur Voraussetzung haben soll. Wir wollen nicht, daß solche jüdische Elemente, die keine Beziehung zu Palästina und zur nationalen Heimstätte haben, ihr Anrecht auf die palästinensische Bürgerschaft benutzen, urn unter diesem Titel die Ihnen aus irgendwelchem Grunde unangenehmen oder lästigen Verpflichtungen den Staaten gegenüber, denen sie jetzt angehören, zu lösen. Wir müssen daher von den Juden, die die palästinensische Bürgerschalt erwerben wollen, verlangen, daß $ic diesen Willen dadurch bekunden, daß sie eine gewisse Zeit ln Palästina wohnhaft sind, bevor sie die Verwirklichung ihres Rechtes auf Einbürgerung verlangen. Haben sie aber dieser Verpflichtung Genüge geleistet und haben sie dann den Anspruch auf Naturalisation erhoben, dann müßte die Einbürgerung automatisch erfolgen. Es dürfte in Palästina solchen Juden gegenüber nicht der Vorgang Anwendung finden, den der größte Teil der bestehenden Gesetzgebungen anderer Länder keimt, nämlich das dkkrctlonelle Recht' einer bestimmten Behörde, solche Anforderungen zu genehmigen oder sie ohne Gmndangabc abzulchuen, in diesem Falle’ handelt es sich nicht um eine Schenkung der Naturalisation an einen ״Allen“, sondern um die Erfüllung des natürlichen Anrechtes eines zuriiekkehrenden ״potentiellen“ Bürger! in seine anerkannte Heimat. Andererseits aber muß der Zeitraum, der als Voraussetnmg für die Einbürgerung bestimmt Ist und dessen Berccltiigimg, wie gesagt, von uns vollauf anerkannt ist, so kurz wie möglich bemessen werden. In den meisten Landern sind diese Zeiträume zu fetzt bedeutend verlängert worden. Sic umfassen meistens 5, 7 und mehr Jahre. In den wenigsten Ländern existiert der Zeitraum von zwei Jahren und wir glauben, daß das Erfordernis eines ״Stages“ von etwa dieser Dauer keine ungerechte Erschwerung bedeuten würde, Allerdings würden wir es sehr begrüßen, wenn zumindest für die Anfangszeit eine kürzere Periode eingeräumt wäre. Wir glnuhon nicht, daß die besondere Erleichterung für die Juden darin gesucht werden sollte, daß eine an siel» kurze Zcitperiode noch abgekürzt wird. Nicht darin soll die Erleichterung bestehen, daß die Juden einige Monate weniger zu warten haben a!s andere. Der Unterschied soll vor allem in dem automatischen Charakter der Gewährung des Bürger* rechtes liegen. Dasselbe Prinzip sollte auch bei Betrachtung der folgenden wichtigen Frage angewandt werden. In fast ullen derartigen Gesetzgebungen ist die Möglichkeit vorgesehen, daß das ein* mal gewährte Staatsbürgerrecht zurückgezogen werden kann. Da die Juden aber nach unserer Auffassung nicht als naturalisierte ״Aliens“ zu betrachten sind, sondern zu einem Bürgerrecht gelangen, welches in gar nichts sich von dem Bürgerrecht der in Palästina geborenen Menschen unterscheiden sollte, kann auch das Bürgerrecht der naturalisierten Juden niciit rcvocabcl sein. Der Sinn dieser Forderung wird vielleicht am ehesten deutlich sein, wenn wir die Gründe l>etrachten, die nach sehr vielen Gesetzen anderer Länder zur Revocaiion des Rechtes der Naturalisierten berechtigen. Es ist z. B. nach dem englischen Naturalisationsgesetz von 1018 nie einer der Gründe angegeben, der Mangel an Loyalität der cn'rii-ciren Regierung gegenüber. Ei ist offensichtlich, dr.ß eine Uebertraguug einer solchen Bestimmung auf die pah' ,linensisclrn Vti'ii.Kr.bse ein Nonsens wäre. Er würde eine ganz willkürliche J(andhalmrg der diskrctionriieii Gewalt ermöglich;־«, denn ein jeder Versuch, gegen bestimmte Aktionen der paläslincmBclicn Administration oder gegen die Haltung der 0!*ersK';1 Behörden im Lande zu protestieren, wenn eine solche Propaganda z. II. in einem fremden Lande geführt worden wäre, lagen wir in Amerika, könnte als ein Akt der Illoyalität den palästinensischen Behörden gegenüber betrachtet werden und zu dem Verlust des Bürgerrechtes der Beteiligten führen. Es soll nicht ab Kleinlichkeit betrachtet werden, wenn wir auch die ״finanzielle“ Seite der Sache in Erwägung׳ ziehen und verlangen, daß die Kosten der Naturalisation auf das Minimum reduziert werden. Wir dürfen vielleicht darauf Itinwcren, daß die Kosten der Naturalisation nach dem südafrikanischen Naturalisations-Gesetz mit 2 sh. 6 d. be* stimmt sind. Bei der großen Armut einer großen Anzahl der jüdischen Einwanderer und Siedler ist die Kostenfrage keineswegs ״nur ein Detail“, Es ist natürlich, dn^ wir hier nicht auf alle Details des Problems cingelien können. Wir wollten nur einige ganz allgemeine Gedanken aussprechen, und die große prinzipiell• und praktische Bedeutung der Sache unterstreichen. Ans dem Briefe einer deutschen Chaluzah*) Liebe Freunde daheim! Ich würde Euch zwar gerne allen persönlich schreiben, aber da das unmöglich ist, so sollt Ihr doch auf diesem Wege von mir hören. Heute will ich Euch nur einen kleinen Ausschnitt aus meinem Leben hier in Erez-fsrael zeigen, und zwar ein Kapitel, das von den meisten Chawerim mellt berührt wird, trotzdem cs eine so große Rolle liier bei uns spielt, nämlich das Kranksein, ln Deutschland überlicf mich! ein Grausen, wenn Ich mir vorstcllte: ״in Erez-Isracl krank liegen“. Dieser Gedanke war für mich verbunden mit den: abscheulichsten Vorstellungen von Schmutz, Priinitivhcit und unzureichender Hille. Hier bin ich eines Besseren belehrt worden. Man lieferte mich ins ״Scliaare Zcdck“-I lospital ein. An der Jaffa-Straße, fernab vom Getriebe der Stadt und weit von aller Reklame, liegt «ler wunderschöne, überaus zweckmäßig und luftig angelegte Bau des ״Wallach-Spitals“. Heute begreife ich, daß man unter der Bevölkerung dieses Krankenhaus kaum mit seinem eigentlichen Namen kennt, sondern nur unter der Bezeichnung .,Wallach-Spital“, denn der Leiter de» Hauses, Herr Dr. Wallach, der schon über 30 Jahre hier im Lande sein Werk größter Menschenliebe au&ftbt, mußte eine populäre Persönlichkeit werden durch! seine aufopfernde, selbstlose Arbeit. Als ich in einem weißbezogenen Beit» in einem vor Sauberkeit glänzenden Zimmer untergebracht war, kam ich mir vorerst ganz un gewöhnlief» und unberechtigterweise bevorzugt vor gegen die Chswerim, die in Baracken oder Zelten liegen müssen. Schwestern in bKitenweinen Schürzen und Kopftüchern eilten geschäftig durch die langen, modernen Korridore und Krankensäle, Alle freundlich und besorgt und keine Mlilic scheuend. Ganz uiid gar ״daheim“ fühlte ich mich, als sich herausstellte, daß die Oberschwester Schna vom jüdischen Krankenhaus in Hamburg vor acht Jnbien. liier ihren ühcrnin» schweren Posten antral Es ist bewunderungswürdig, mit welcher Engelsgeduld und nicht zu ertötendem Humor diese Schwester gegen alle nur möglichen Schwierigkeiten und Widerwärtigkeiten ankämpft, und wie sie neben ihrem aufreibenden Tagewerk immer noch Zeit für ein Plauderstündchen mit ihren Schutzbefohlenen findet. — Ich lag also da, wie Im Paradies! Wasser gab’1, soviel ich wollte. Was das heißt, kann nur jemand ermessen, der liier in Jerusalem erlebt Hat, wie man sich tagelang aus Wassermangel nicht waschen konnte, und kaum soviel von dem kostbaren Naß hatte, um Tee zu kochen. Dann war ich sprachlos über die tägliche Reinigung des ganzem Hauses, das förmlich mit Wasser überflutet wurde. Jeder Winket und jedes Gefäß tagtäglich mit Wasser und Seife bearbeitet. Aoer Euch, meine lieben Freunde, mag das ja gar nicht so merkwürdig Vorkommen. Ihr habt ja nicht gesehen, wie hier die Leute an der Klagemauer nach Regen weinten und beteten. Die Sauberkeit war das, was mich zuerst so überaus wohltuend berührte. Dann die technischen Einrichtungen, Trotz der großen Schwierigkeiten und nicht *) Wir erhalten obigen ״Offenen Brief“ mit der Bitte um Veröffentlichung. Er ist lediglich als eine persönliche Aeußorung aufzufassen. — Ehe Red, Bilder aas einem Jerusalemer Kindergarten Von'Dina Clemcntlne Mayer (Jerusalem), IV, Arme Sarins. Als Sarina in den Gau eintrat, war sfe vier Jahre alt, ein kleines, schmächtiges Dingelchen mit verschüchtertem und unglücklichem Gesiclitsausdruck. ihre Kleider waren schmutzig und zerrissen, und es ging von der ganzen kleinen Gestalt ein Hauch von Armut und Verlassenheit «aus. Auf welche Weise sie in den Gan kam, war nicht festzustdieu. Niemand kam, sic cinziisclircibcu und das übliche geringe Schulgeld für sie zu entliehtcn. Eines Tages war sie da, und vom ersten Moment an spürte man ihre Anwesenheit. Sic weinte und sciirie den ganzen Tag, schlug die andern Kinder ohne Grund und wenn wir hörten: ״ln ala bukit“ (arabischer vulgärer Fluch), wußten wir, daß dieser schöne Ausruf von Sarina kam. Immer befand sie sich in einem Zustand von Aufregung und Zorn. Wenn man ihre Forderungen nicht im selben Augenblick erfüllte, fing sie fürchterlich zu schreien an. Ein halbes Jahr lang pendelte sie zwischen den vier Klassen des Kindergartens hin und 11er, bis sic schließlich in meiner Klasse ihren ständigen Wohnsitz aufsebhig. Ich gab mir viel Mühe, auf sie cinzuwirkeu und sie zu beruhigen, doch es gelang mir nicht. Ihr Geschrei störte die Arbeit des ganzen Kindergartens. Ich lud ihre Eltern zu einer Besprechung in den Gan. Da nach dreimaliger Aufforderung weder Vater noch Mutter erschien, ging ich zuletzt mit Sarina nach ihrem Elternhaus, Wir plh'geu di« Eltern unserer Zöglinge oft zu besuchen, und immer empfängt man die ״Gcwcrelh" mit Hochachtung und mit freimdlkheii Miene». Als ich mit Sarina in ihr Haus kam, fand ich in der kleinen ärmlichen Stube einen verwachsenen Mann mit sehr rohen, groben Gesichts- Zügen, und eine auffallend schöne Frau. Die Schönheit dieser Frau war jedoch von der Art jener bösen Feen, deren Blick allein schon Unheil bringt. Sogleich fielen beide, der Mann und die Frau, über die unglückliche Kleine her. Der Mann gab ihr eine Ohrfeige, daß sie fast zu Boden fiel und schrie: ״Warum hast du, Mamsera, die Gewereth hierher gebracht?!“ und die Frau gab ihr einen Faustschlag in den Rücken und erging sich in einer Flut arabischer Flüche und Schimpf- Wörter. Wie ein geschlagener Hund kroch Sarina ln einen Winkel und weinte dort bitterlich, Ich war außer mir vor Empörung und Entri'retung, Mit Hilfe einer hebräisch sprechenden Nachbarin suchte ich aus den rohen Menschen Herauszubckommeii, warum sie das arme Kind so mißhandelten, Der Vater fing von neuem an zu schimpfen: Sarina sei störrisch wie ein Esel, ein schlechtes Kind, ihr Kopf sei härter als Eisen, nur Schläge verdiene sie, und so weiter. Ich hörte, daß die Frau die Stiefmutter der Kleinen sei, und mm verstand ich altes. Ich versuchte, den Menschen verständlich zu machen, daß sic das Kind nicht so behandeln düiftcn, daß sie durch Schlüge niemals den Charakter ändern würden. Ich verließ dieses Haus mit den unangenehmsten Empfindungen. Wie konnte man der anneu Kleinen zu Hilfe kommen? Sie aus ihrer verdorbenen Umgebung heraitszunehmcn und in ein Hehn oder ein Prlvathans zu geben, wäre das Richtigste gewesen. Aber woher sollte Ich die Mittel nrlimcn? Doch einen Nutzen hatte mir dieser Besuch gebracht! ich hatte den Schlüssel gefunden zu dem aufgeregten Wesen Sarin,11, und von der Zelt au bemühte ich mich noch mehr, ihr im Gan zu geben, was da» Elternhaus ihr versagte: Liebe und Verständnis. Erfolge sali ich jedoch nicht. Sarina blieb Sarina und cs war fast unmöglich, ihr tägliches Geschrei zu ertragen. Ab und zu kam sie in den Gau, das Gesicht geschwollen und mit blniini und grünen Flecken bedeckt — Zeichen der häuslichen Mißhandlungen. Ich dachte schon daran, mich *n die Behörde zu wenden, die die Pflicht und mich di« Möglich• Reit hat, mißiiaiKldlteii Kindern bclziistchcn, al» sich etwas Unerwartetes ereignete. Eines Tage* kam eine junge Frau in den G.ui mit einem Säugling auf dem Arm', Das anmutige Gesicht der Frau drückte Kummer und Demut aus. Wie sie so schüchtern an der Türe stand, glich sie ganz einer Madonna auf den Bildern mittelalterlicher Meister. Mit leiser Stimme fragte sic nach Sarina, Nun war an diesem Tage Sarina ungewöhnlich aufgeregt gewesen und ihr Geschrei hatte das ganze Haus erfüllt; Beim Mittagessen hatte sie sich geweigert, das Lätzchen Umzubinden, das alle Kinder beim Essen anzichen. Sie warf erst das Lätzchen und dann sieb selbst zu Bladen und beschimpfte jeden, der sich ihr nälicrte, mit: ״ln ala buki“. Da hob ich sie vom Boden auf und brachte sie mitsamt ihrem Teller Suppe in ein Nebenzimmer, indem ich ihr sagte: ״Wenn׳ Du tuis beim Mittagessen störst, dann wollen wir Dich nicht Itf unsrer Gesellschaft haben“. Und Sarina hörte auf zu schreien und verzehrte allein und ruhig ihr Mittagessen, Gerade zu dieser Zeit kam die Frau und fragte nach ihr. Ich öffnete die Türe zu dem Zimmer, in welchem Sarina einsam saß. Die Frau fiel vor der Kleinen nieder, umarmte und küßte sie und weinte bitterlich. Dann erzählte sie mir, daß sic die Mutier von Sarina sei, daß sie eine ״Oeruscha“ sei (vom Manne verstoßen) und nun in Tiberias wohne. Dort habe sin zufällig von den Leiden Ihrer kleinen Tochter gehört und sei nach Jerusalem gekommen, um nach ihr zu sehen. Da nahm Ich Sarin» wieder mit in den Speisesaal, 11!ut die Mutter saß neben ihr und fütterte sie und streichelte ihr Gesicht, und wir alle waren sehr vergnügt. Von di<K*m Tage an veränderte sich der Zustand Sarina», ungelähr so, wie sich Im Märchen das Aschenbrödel. In eine Königstochter verwandelt. Am nächsten Tage erschien sk im Gan In elftem neuen Kleide und einer neuen Schürze. Am übernächsten Tage kam sie mit einem neuen Hut und — Wunder über Wunder — mit einem großen Ball in der Handl Der ganze öan nahm Teil an Ihrem Glück. Sarina wsr die ״Sensation“ des Tages. Ihr Oesicht strahlte; sie fühlte sich im Mittelpunkte des Interesses, ging von einer Klasse zur andern und zeigte Ihre Schätze. Und überall fand sie dieselbe Mllfretide, Von dem Tage an, da ״die Mutter aus Tiberias“ erschienen war, veränderte sich Sarina nicht nur dem Aeußern nach. Sie wurde ganz und gar zu einem andern Kindt, Ihr Geschrei verstummte fast gänzlich. Von da an konnte ich die Kleine beobachten, wie sie eine Stunde oder langer vertieft bei <3ner Beschäftigung oder einem Spiele saß. Von

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