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Jüdische Rundschau · 1923-11-20 · Heft 97 (20.11.1923) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVIII (1923)
Issue
Heft 97 (20.11.1923)
Date
1923-11-20
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 07 JUEDISCHE RUNDSCHAU ־SeETW '1 nie u! ־י :r- Mt ' c י!eit ׳' ät. ' ■erist 1 len c« nie ch ern ׳ •1! e- :sdi <׳ e ie-!5* ron USern Rek c ich sich 1 im :en. 11er, Ilerman und mit: eise, für ichcderche ,er• d i e Ansdie e s, die üirka ein über ir?: an J anti-; rsitat |r״pp I je 11 c \!Büro Brief |; den; ־ Er- 1; den j lllge- Vorn- (borg, und I! entillichc sind von;creits r mit 1 nie- 0 die ver- AufirUnis Ein• e s t - 1 der dirci- ■'euer• uuiert Rufe 011 ״ innen. cbäftc den eiligeerden■ ernst• Oder alorcti te er• Der Vorschlag einer Air ah Agemicy Das Weißbuch der englischen Regierung über die arabische Agency ist soeben dem Pnrinment vorge Icot worden. Sie enthält lediglich die Korrespondenz jcs 1< 01011 i a 1111 i 11 i s t c r s mit de in High Comniissioncr. Wir geben hier zunächst das wichtige Schreiben des Ministers, das die Grundlage des Vorschlags bildet, in deutscher Uebersetzung wieder und werden selbstverständlich auf diese hochwich.ige Publi- Ration noch ausführlich zurückkommen. (Die Hervorlicbungcn im Texte stammen von uns. Red. ״J. R.“), Brief des Staatssekretärs für die Kolonien an den iiigli Conunissioner lilr Palästina Downing Street, den 4. Oktober 1023, Sehr geehrter Herr! Wie Ihnen bekannt, hat die Regierung Seiner Majestät liiurlicli die Frage der allgemeinen politischen Prinzipien erwogen, die die Regierung und Sie als ihren Vertreter in Eiliilltin.g der Verpflichtungen, die sic bezüglich Palästinas auf sieh genommen hat, leiten müssen. Die ganze Angclegciilicit wurde von dein Kabincttausschuß, vo'r dem Sie im Juli erschienen, sehr sorgfältig geprüft. Die Vorschläge dieses Ausschusses sind inzwischen dem Gesamtkabinett vorgelegt und von ihm beraten worden und ich bin jetzt in der Lage, Ihnen zu Ihrer Informalion und Anleitung die Beschlüsse iiiiUutcilcn, zu denen die Regierung Seiner Majestät gelangt ist. 2. Der Schlüssel der englischen Politik in Palästina, wie sie seit der Einführung einer Zivilverwaltung in Jerusakm geführt wird, liegt in der Balfour-Dcklaration vom November 1017, welche folgendermaßen lautet: ״Seiner Majestät Regierung betrachtet die Schaffung einer nationalen Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk mit Wohlwollen und wird die größten Anstrengungen machen, um die Erreichung dieses Zieles zu erleichtern, wobei klar verstanden werde, daß nichts getan werden soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte bcstehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte und die politische Umstellung der Juden in irgendeinem anderen Lande beeinträchtigen könnte.“ Die in der Balfour-Dcklaration ausgesprochene Politik wurde von den führenden verbündeten Mächten in der K011* ferenz von San Remo int April 1920 angenommen. Der Text der Balfour-Dcklaration wurde wörtlich in den Vertrag von Sevres im August 1920 cinvcrlcibt und im Mandat, das von! Völkerbundsrat im Juli 1922 gebilligt wurde, eingeschlossen. Sie bildete einen wesentlichen Teil der Bedingungeti, unter denen Großbritannien das Mandat, für Palästina übernahm, und stellt daher eine internationale Verpflichtung dar, von der ein Rücktritt nicht ln Frage kommen kann. 3. Es wäre zwecklos, «inen langen Rückblick zu werfen auf die Kontroverse, die sielt an die Balfour-Dcklaration und die auf sic gebaute Politik geknüpft hat. Die Politik ist nicht nur aus dein Grunde angegriffen worden, daß sic gegenüber der großen Majorität der Bevölkerung Palästinas ungerecht sei, sondern auch, daß sie mit bestimmten Versprechungen, die während des Krieges dem Scherif von Mekka gemacht wurden, im Widerspruch ständen. Diese Punkte wurden in der Erklärung, die von der früheren Regierung in dem Weißbuch (Cmd. 1700) vom Juli 1922 veröffentlicht wurde, ausführlich behandelt. Die allgemeinen Schlüsse, die in dieser Erklärung nicdcrgclegl sind, werden von der gegenwärtigen Regierung geteilt. 4. Die Balfour-Dcklaration enthält, wie oft dargcl.cgt worden ist, eine doppelte Verpflichtung« einerseits d c in jüdischen Volke gegenüber und andererseits der arabischen Bevölkerung Palästinas gegenüber. Die Regierung Seiner Majestät und Sie als ihr Oberkonnnissar haben sich ständig bemüht, die Verwaltung Palästinas so zu führen, daß den Interessen beider Parlcien in gleichem Maße Gerechtigkeit widerfahre. Die Aufgabe war mit großen Schwierigkeiten verbunden, sie ist aber stetig und mit nicht geringem Erfolg durchgeführt worden, Nichtsdestoweniger kann die gegenwärtige Lage nicht als befriedigend betrachtet werden. Die Araber — oder wenigstens der lauteste Teil von ihnen ־— bewahren eine gegnerische Haltung. Das Mißlingen der Wallten zum Gesetzgebenden Rat und die bei der Schaffung des Staatsbeirates (Advisory Council) — gemaß der Order in Council von 1923 — zu Tage getretenen Schwierigkeiten bezeugen den Grad der Opposition. Die tieferen Ursachen der arabischen Unzufriedenheit lassen sich nicht so leicht darstcllcn. Sic scheint weniger aus Unbefriedigung mit der Gegenwart als durch Furcht vor der Zukunft verursacht zu sein. Die Gegnerschaft wird nicht so lehr durch die tatsächlich ausgesprochene und von der britischen Regierung durcligeführte Politik erweckt, als durch die Befürchtung, daß was immer auch die Objekte dieser Politik־ lein mögen, ihr schlicllliches Resultat die Schaffung einer politischen Vorherrschaft der Juden *cm werde. Die Befürchtung mag unbegründet sein; nichtsdestoweniger wird sic in weiten Kreisen empfunden. Die frühere Regierung bemühte sich in der bereits erwähnten Darlegung die Angelegenheit in eine richtigere Perspektive ru stellen. Die arabische Opposition wurde jedoch dadurch nicht entwaffnet. Man hoffte, daß ‘der geplante Gesetzgebende Rat, in dem die arabische Gemeinschaft durch selbstgewählte Mitglieder vertreten sein würde, einen bedeutenden Schritt *ur Befriedigung der Forderung nach einer größeren Beteili-!jung an der Regierung des Landes darstcllcn würde und?״r Beseitigung der Empfindung, daß sic ungleich oder ungerecht behandelt werden, beitragen würde. Leider ist der Gesetzgebende Rat infolge der Nichtbeteiligung der Majorität der Araber an den Wahlen niemals zustandegekommen. Es ist daher zu erwägen, ob nicht ein anderes Mittel gebinden werden kann, um dem, was an den arabischen Forderungcn begründet ist, «ntgegenzukommen und das, was au 'Kren Beschwerden als berechtigt angesehen werden kann, zu beseitigen. 5. Beim Durchlesen der zahlreichen Vorstellungen, die v°n der arabischen Gemeinschaft oder in ihrem Namen vorgebracht werden, zeigt es sich, daß ein Oegenstwd all־ gemeiner Beschwerde die besondere Stellung ist, die einer Jcwisli Agency gemäß Artikel 4 des Palästina-Mandats eingeräumt wird. Gegenwärtig fungiert die Zionistische Organisatiou als Agency. In dem Weißbuch des vergangenen Jahres wurde klar dargelcgt, daß die der Agency ziistehcmlen Privi« Icgici» sie nicht dazu berechtigen, in irgendwelchem limfang an der Regierung des Landes teitzunchmen; und diese Stellung wurde seinerzeit von der Zionistischen Organisation offiziell bestätigt, teil habe keine Ursache daran zu zweifein, daß ihre Zustimmung aufrichtig und ohne Widerwillen gegeben wurde. Audi hat die Organisation, soweit mir bckawit, während des vergangenen Jahres keinen Versuch gemacht, die ihr von der Regierung Seiner Majestät vorgescliriebeneii Funktionen zu überschreiten. Andererseits kann freilich behauptet werden, daß 011/war die Jewish Agency formell von jedem Anteil an der Verwaltung ausgeschlossen ist, sic dennoch tatsächlich infolge ihrer offiziellen Ancrkcnnting um) ihres Zutrittsrechtes zum High Commissioncr eine Vorrangstellung gegenüber den anderen Bewohnern des Landes e in n i m m t und dadurch auch auf die.Juden Palästinas im ganzen übertrügt*). In dieser Hinsicht ist es möglich, zu argumentieren, daß die gegenwärtigen Arrangements nicht vollständige Gleichheit zwischen den verschiedenen Gemeinschaflen gewährleisten. Die Regierung Seiner Majestät kann keinerlei Anzeichen dafür vorfinden, daß tatsächlich irgendwelche Zurückstellung die Araber betroffen hat; cs ist jedoch klar, daß die bloße Annahme einer Vorzugsbehaiidlmig der Juden ein Gefühl der Unzufriedenheit wachgcriifcn hat. Die Regierung Seiner Majestät hat es deshalb als ihre Pflicht erachtet, sich der Frage ztizuwenden, wie diese Stimmung, soweit es möglich ist, beseitigt werden könnte. <1. Die Rücknahme von Privilegien, die vom Mandat der Jewish Agency mgchilligt und tatsächlich von ihr während der letzten Jahre genossen wurden, wäre im gegenwärtigen Zeitpunkt undurchführbar, seihst wenn sie an sich wünschenswert wäre. Es bleibt die Alternative, ähnliche Privilegien einer arabischen Agency zu übertragen. Dieser Weg hat sich der Regierung Seiner Majestät empfohlen. Die Regierung glaubt, daß sic auf diesen! Wege ihren Wunsch und ihre Absictit unzweifelhaft klar machen wird, absolut unparteiisch beide Gemcinschaftcn in Palästina zu behandeln und die Vcrpflichhingen sowohl den Arabern wie den Juden gegenüber, die ihre Vorgängerin öffentlich übernommen hat, treu zu erfüllen. 7. Die Regierung ist deinen!sprechend bereit, die Schaf״ fung einer arabischen Agency in Palästina zu begünstigen, welche eine der jüdischen Agency gemäß Artikel 4 des Mandats genau analoge Steilung cinncluneti wird, d. h. sic wird als öffentliche Körperschaft anerkannt weiden, die die Verwaltung des Landes in den die nichtjiidischc Bevölkerung berührenden ökonomischen, sozialen und anderen Fragen beraten und ihr mitwirkend beimstehen hat und unter der Kontrolle der Regierung bei der Entwicklung des Landes helfend mitwirken soll. Bezüglich der Immigration (Artikel 6 des Mandates) wird die ara• bische Agency das Recht haben, befragt zu werden bezüglich der Maßnahmen, die ״sichern, daß die Rechte und die Stellung anderer (d. H. nichtjüclischcr) Teile der Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden.“■ Bezüglich der öffentlichen Arbeiten wird sic das Recht haben, von der Verwaltung des Landes in derselben Weise herangezogen zu wcnlcn, wie die Jewish Agency gemäß Artikel 11 des Mandats. S. Die Einwanderungsfrage ist von grundlegender Bcdcutung. Einerseits müssen, wenn eine nationale Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina geschaffen werden soll, Erleichterungen für die Hcreirtlassung von jüdischen Siedlern gewährt werden; andererseits sind eine zweckmäßige Reguiicning der Immigration und die Einhaltung eines strengen Vcilihltuisscs zwischen ihr und der ökonomischen Aufnahmefähigkeit des Landes, neue Bewohner zu absorbieren, Fragen von lebenswiclüiger Bedeutung für die üesamthcvölkeruiig Palästinas. Die frühere Regierung erkannte an, daß in diesen Fragen die Meinung der Araber besonderer Berücksichtigung würdig sei. Sic schlug daher vor, daß der High Conunissioner in allen die Immigration betreffenden Fragen eien Rat eines permanenten Komitees von erwählten Mitgliedern des Oesct/gcbcndcn Rates (dessen Majorität Araber sein werden) ciiiliolrii soll mul daß für den Fall einer Meimingsverschiedenheit die betreffende Frage dem Staatssekretär des Kolonialamtes zur Entscheidung überwienen werden soll. Eine formale Bestimmung dieses Inhalts wurde im Artikel 84 der PaleTinc Order in Council von 1922 eingeschaltet. Da aber kein Gesetzgebender Rat erwählt wurde, ist das vorgcsclilagcne Komitee niemals ins Leben getreten. Es wird nun vorgeschlagen, daß die jetzt geplante arabische Agency gemeinsain mit der jewish Agency die Stelle dieses Rates bczüglich der im Artikel84 genannien Funktionen cinnchmcn soll. 9. Bezüglich der Zusammensetzung der arabischen Agency soll es dem lligli Commissioncr nach freiem Ermessen zustehen, geeignete Personen nach Beratung mit den Führern an Ort und Stelle zu ernennen. Vertreter aller Richtungen der Araber, der christlichen sowohl wie der mohammedanischen, sollen cingcschlosscn werden. ' 10. Einen Punkt möchte die Regierung noch besonders Harstcllcn. Sie betrachtet es als eine wesentliche Bedlngung, daß die oben genannte Neuordnung nur als einvcrständliche Regelung, an der beide Parteien festhalten, eingefülirt werde. Es Ist unbedingt nötig, daß der Agitation innerhalb und außerhalb Palästinas, die derAnlaß zu so viel Unruhen, Kosten und sogar Blutvcrgießen gewesen ist, ein Ende gesetzt werde. Der Vorschlag der Regierung Seiner Majestät bedeutet eine große Kon- Zession an die arabischen Oe fühle. Es ist eine Konzession, die die Regierung nicht bereit wäre zu maclren, und die •) Die Stelle ist infolge derdem Englischen eigentümlichen Einschachtclung nicht völlig entsprechend deutsch wiederzugeben. Englisch heißt es: . . the Jewish agency docs in fact . . . enjoy, and thereby confer upon the Palcstinc Jews as a wholc, a preferential position as comparcd with the other inhabitauts of the country.“ Es ist daraus ersichtlich, daß ״die Vorrang- Stellung gegenüber don anderen Landesbewohnern'‘ sich auf die palastüiensischcn Juden bezieht. — Anm. d, Red. d, *J, BJ‘ auch keinen Zweck haben würde, wenn die Neuordnung nicht loyal von eien Arabern selbst clurchgeführt wird. 11. Sie sind bevollmächtigt, die Schritte zu unternehmen, die Ihnen wünschenswert erscheinen, um an die Vertreter der Araber in Palästina heranzutreteu und sie cinznladcn, die oben dargclegte Politik zu akzeptieren. Bezüglich der Zionisten, deren Einverständnis ebenfalls ei »geholt werden muß, scheint der beste Weg der zu sein, daß ich mich mit der Zentrale der Zbnistisehen Organisation in London in Verbindung setze. Ich schlage vor, entsprechend zu verfahren. Die Neuordnung, die dann sofort in Wirksamkeit gesetzt werden soll, wenn die beiden Parteien ihre Zustimmung geben, wird mir provisorischen Charakter tragen und wird nach Zustandekommen eines vollrepräsentativen Gesetzgebenden Rates־ in Palästina neu zu prüfen sein. 12. In den obigen Darlegungen habe ich die Frage nur unter dem Gesichtspunkte der politischen Situation in Pa- Lästina selbst behandelt. Daraus darf nidit abgeleitet werden, daß die Regierung den arideren Seiten der Frage gleichgültig gegenübersteht, insbesondere den militärischen und finanzielten Verpflichtungen, die Großbritannien durch seine Annähme des Mandats über Palästina übernommen hat. Im Gegenteil, die׳ Regierung legt dieser Seite der Frage die größte Bedeutung bei. Palästina kostet die englische Regierung im Jahre 1922 —23 £ 2,024,000. Der Voranschlag für das Jahr 1923- 24 beläuft siel! auf £ 1,500,«». Für das nächstfolgende Jahr 1924—25 hat die Regierung sich zur Reduzierung des Postens auf £ 1,000,000 verpflichtet. Die Ausgaben lür Palästina sind im Sinken begriffen; sic bleiben immerhin hoch genug, um ernste Beachtung zu finden. Vor alten Dingen ist es wichtig, daß di« Reduzierung ständig fortschrcitct. Das beste Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, und auf diese Weise den britischen Steuerzahler zu entlasten, liegt in der Verbesserung der ökonomischen Bedingungen in Palästina selbst. Aber die Öko. nomischen Bedingungen werden sich nicht verbessern, che die politische Stabilität im!Lande gesichert ist und allgemeines Vertrauen hcrgcstcllt ist. Aus diesem Orunde hat die Regierung es »1 ihrer Hauptaufgabe gemacht, Mittel zu finden, die der gegenwärtigen Agitation ein Ende setzen und ein Regime ciiiführcn werden, in dem alle Teile der Bevölkerung mit der britischen Verwaltung Zusammenwirken werden. Mit ausgezeichneter Hochachtung (Gez;) De von sh ire. Ein Memorandum der arabischen Exekutive Jerusalem, 13. November. (J, T. A.) Die palästinensisch-arabischc Exekutive überreicht soeben dem Oberkom• rnissar von Palästina, Sir Herbert Samuel, ein schriftliche* Memorandum, in welchem die Ablehnung des Angebotes einer Arab Agency bekräftigt wird. Die palästinensisch-arabische Exekutive erklärt in dem Memorandum, daß die Araber Palästinas das Angebot einer Arab Agency schon deshalb ablehnen, weil sie durch Annahme der Agency die Juden als mit ihnen gleichstehcnd anerkennen würden. Die Araber haben nicht den Wunsch, eine der Jewish Agency gleichgestellte Arab Agency zu haben. Sic verlangen volle Freiheit. Sie sind überzeugt, daß das Angebot der Arab Agency nicht der letzte Vorschlag der Regierung an die Araber ist. Kongreß der gemüßigten palästinensischen Araber Jerusalem. (J. C. B.) Am Sonnabend, den 10. November, ist der erste Kongreß der neuen gemäßigten arabischen Partei Palästinas eröffnet worden. Der von der palästinensisch-arabischen Exekutive einberufene Kongreß ist verschoben worden. Der Widerstand gegen die arabische Exeknlive Jerusalem. (J. C. B.) Die Notabein von Ramlch haben den folgenden Brief an die Zeitung ״Mera.1t el Shork“ gesandt: Wie wir erfahren, haben verschiedene Mitglieder des sechsten arabischen Kongresses vorgeschlagcn, die Zahlung der Steuern an die Regierung einzustellen. Die Regierung hat geglaubt, daß der Vorschlag von den Vertretern! des Volkes im Namen des Volkes gemacht worden sei, und wir nehmen an, daß die strengen Maßnahmen zur Eintreibung der Steuern auf diese Tatsache zurüekruführen sind. Da der Kongreß nicht unsere Vertretung und seine Ansicht nicht die unsere ist, möchten wir feststellen, daß wir die Zustimmung zu dem Vorschlag der Stcuerciitlialtung abstreite 11 und die Regierung ersuchen, mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage des Landes ihre Vorkehrungen zu freifen. Jerusalem. (J, C. B.) Ein Mitglied des vorläufige» Komitees der neuen gemäßigten arabischen Partei äußerte sidi in einem Interview zu dem Vertreter des J.C. B.: ״Wir sind im Begriff, einen Kongreß cinnibcrufen, an dem Verfreier aus allen Städten des Landes tcilnctnncn werden. Ej werden über hundert Delegierte anwesend sein. Der größte Teil der palästinensischen Bevölkerung steht hinter uns, nicht bloß drei oder vier Personen, wie Musa Kazim Pascha gesagtj hat. Die palästinensischen Araber sind der negativen, nur immer Ocld erfordernden Politik! müde. Wir wolle!! versuchen, die wirtschaftliche imd poli-) tische Lage des Landes zu verbessern.“ Das Organ der neuen Partei ״Koraat el Shork“ schreibt in( einem Leitartikel: ״Die arabische Exekutive trat ins Leben,׳ als cs weder eine Balfour-Dcklaration, noch ein Mandat gab.! Und was ist nach ihrer fünfzehnjährigen Tätigkeit geschehen?( Die Balfour-Dcklaration imd das Mandat sind durch den Völker-: bund, die Entente und die Vereinigten Staaten bestätigt worden.; Wem hat ah» die arabische Exekutive genützt? Sie hat) unserer Nation nichts Gu t«s gebracht. Wir! waren ein reiches Volk, sie aber hat unsere wirtschaftliche! Lage zerstört. Wir hatten eine blühende unverschuldete Bauernschaft; sie hat sie arm und verschuldet gemacht Wir ver״ trauten der arabischen Exekutive ein Land an, in dem den Handel blühte; jetzt stellt der Handel still.“ Ruhe am 2. November Jerusalem. (J. C. B.). Der Tag der sechsjährigen, Wiederkehr der Verkündung der Balfour-Dcklaration ist ruhig vorübergegangen. Es fanden Versammlungen in den Moscheegj statt, wo Protestresolutionen gegen die Deklaration angenom-j men wurden. Zu irgendwelchen Zwischenfällen ist es nird gends gekommen. 1 %

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