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Jüdische Rundschau · 1923-09-07 · Heft 77-78 (7.9.1923) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVIII (1923)
Issue
Heft 77-78 (7.9.1923)
Date
1923-09-07
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Im vergangenen Jahre hat die Keren Hajessodjaitipfßnc. die Wcizntann in Amerika geführt hat, den fsclni"׳ und den Zionismus gerettet. Im kommenden Jahre Jijgscn Führer Und Organisation Zusammenarbeiten, um ’;■ht nur den Etat aiifzubringcn, sondern größere Mittel nissig zu machen und damit denjenigen Faktor zu vor* iärlien, auf den wir allein entscheidenden Einfluß haben: Unsere eigene Arbeit im Lande. Dr. Fr^tz Löwenstein. JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 477 ג lü yi \j lU'viJ'WJL J Wir weisen hierdurch wiederholt *iimlfGcklleli darauf hin, dnss die Lieferung unseres Blnttcs nur an diejenigen Abonnenten erfolgen wird, die die in diesen Taxen Ihnen zischenden Nachnahmen für die vorläufig fe»tgescUte11Ab0n!1en1entsgcbül1ren Inllöhe von 0 יין l'i ׳#י' זל^ירוילוז/יזי•. 1׳! 1 ך/ \ז* |vtj ni A 4 «111. Die Tätigkeit der Kommissionen Wir haben uns au die Vertreter der deutschen Landsmannschaft in den Kommissionen mit dem Ersuchen gewandt, über die Tätigkeit der Kommissionen des Kongresses zu berichten. Wir beginnen nach• sichend mit der Veröffentlichung dieser Berichte. Red. d. ״J. R.“ Der Keren Kajemeth beim 13. Kongress Von Dr. Hugo Schachtel, Breslau. Die I lauptarbeit des abgelaufenen Kongresses lag in den Kommissionen. Für eine ganze Reihe von Fragen waren Sotckrkommiss'oncn gebildet, in denen sehr fleißig gearbeitet wurde. Die Kongreß-Sitzungen fanden nach Einsetzung der Kommissionen meist nur Abends statt, die Tage waren den Beratungen der Kommissionen Vorbehalten, langten aber viellach noch nicht aus. Die Kommissionen wurden so zusammenfx<cUt, daß jede Landsmannschaft, oder Fraktion fltr je!0 Mitglieder einen Mann entsandte, und für überschicßeride 6 such einen Mann. Die Kommissionen waren nicht immer gut besucht, da an der Arbeit nur ein Teil wirklich teilnchmen tonnte. Unter diesen Umständen hatte auch die Keren Kajemeth* Kommission zu leiden. Von ungefähr 30 Mitgliedern der Kommission waren immer die € Misrachi - Vertreter zur?tile und etwa 6 bis höchstens 10 der anderen Fraktionen (uv. der Landsmannschaften. Diese aber arbeiteten eifrig mit, insbesondere die Mitglieder der Subkommissionen, die bald gebildet wurden, bei deren Zusammensetzung aber wenigstens dis Fraktionsprinzip keine Geltung hatte. Eine dieser Kommis.,'ווסויס hatte die dem Kongreß vorzukßenden Resolutionen iw.ubereiten, die andere sollte eine Reihe von Vorwürfen, die gegen die Leitung und Verwaltung des Keren Kajemeth erhoben wurden, untersuchen. Von dieser möchte ich zunächst berichten. Sie ging allen Vorwürfen nach, verhörte Zeugen, vernahm Experten und Sachverständige. Das Ergebnis war, daß alles leeres Gerede war. So z B., diß von der KKL.-Verwaltung misrachistische Chaluzim zuriidgesetzt worden seien. Doch ergaben sich darauf; gewisse Wünsche, die dann schriftlich niedergdegt und dem Direktorium »!?erreicht wurden. Eine dieser Resolutionen wurde doch noch zur Kenntnis des gesamten Kongresses gebracht. Sie lautet: ״Die KKL. * Kommission fordert das Direktorium auf, die Eigentumsrechte des KKL. bei der Besetzung des Bodens, bei der Namensgebung für die Siedlungen, bei der Pachtzahlung und in sonstigen Fällen unbedingt zu wahren 1md mit allen Mitteln durchzusetzen.“ Diese Resolution erschien uns überaus notwendig, nachdem uns bekannt geworden war, daß einzelne Arbeitergruppen teils sielt nach eigenem Gutdünken auf Böden des KKL. oluje jede vorherige Vereinbarung mit diesem festgesetzt und ihn so vor ein fait accompli gestellt hatten, — daß andere Ortrppcn sich?«weigert hatten, die von der KKL.-Verwaltung bestimmten Hamen für diese Siedlungen anzunehmen und andere ihnen passende Namen erzwingen wollten, — daß man in der ersten Zeit der Ansicdlung die Pachtfragen nicht genügend geregelt hatte u. dgl. mehr. Wir waren zwar überzeugt, daß das Direktorium die Rechte des KKL. wahren würde, hielten aber doch die Fassung und Bekanntgabe einer solchen Entschließung für förderlich. Die anderen, dem Kongreß vorgelegten Resolutionen zerfallen in 2 Gruppen. Die eine betrifft Organisation und Propaganda, die andere die Palästina-Arbeit. Die erste Resolution der ersten Gruppe soll nur noch einmal die Bedeutung des Keren Kajemeth ins Gedächtnis zurückrufen. Ihr Wortlaut ist: ״Der Keren Kajemeth Lcjisrael ist das Instrument der Zionistischen Weltorganisation zur Durchführung ihrer Bodenpolitik im Dienste des jüdischen Volkes. Der Keren Kajemeth Lejisracl hat, zusammen mit dem Keren Hajessod die Grundlage für den Aufbau des jüdischen Nationalheims in Ercz Israel zu sichern. Der Kongreß konstatiert mit großem Bedauern, daß innerhalb der Zionistischen Organisation dem KKL. in neuerer Zeit nicht jenes Interesse cntgcgengebracht wurde, auf das er nach den bisherigen Leistungen und nach seinem Ziel und Zweck berechtigten Anspruch hat. Der Kongreß verpflichtet alle Zionisten und insbesondere die Landes- und Sonderverbände, die Arbeit des KKL. >m gesamten Judentum auf jede Weise zu fördern und sich für das Gelingen dieser Arbeit verantwortlich zu halten.“ Diese Resolution fand die einstimmige Annahme durch 'kn Kongreß, Wir haben sie für nötig gehalten, nachdem in 'kn letzten Jahren das Interesse für den KKL. ein so viel Stnngercs gewesen ist, und der Zweck des Bodenerwerbs trotz seiner gar nicht hoch genug einzuschätzenden Bedeutung für den Aufbau Erez Israels unter diesem geminderten Interesse kidet. Wir haben diese Darlegung und den darin enthaltenen Aufruf für umso notwendiger erachtet, als noch beim Kongreß *löst unsere Führer in ihren Programmreden den KKL «weder überhaupt übersahen oder bagatellisierten. So hieß *ז in der einen nicht wörtlich in den Berichten wiedergegebenen Rede ungefähr 90: Dem Keren Hajessod gehörter, die großen «'träge, dem Keren Kajemeth die kleinen Spenden. Daß «fit denn doch die Bedeutung des KKL. sehr verkennen und ״««re Mahnung richtete sieh auch an unsere Führer. Einstimmige Billigung durch den Kongreß fand auch die «tc der Palästina-Resolution«!: für September und Oktober elngelöit haben. Wir bitten dringend darum, für die Einlösung dieser Nachnahmen Sorge zu tragen. Diejenigen Abonnenten, dl« unser Blatt für den Monat Jeptembör direkt bei Ihrem Postamt bestellt haben, machen wir darauf aufmerSrnam, das• ts sich bei den gezahlten Abonnemcntsgebühren nur um eine vorläufige Festsetzung handelt, und dass die Rcstgebiihren durch Nachnahme von uns erhoben werden. Bei Nichteinlösung der diesen Abonnenten zugehenden Nachnahme muss die Lieferung des Blattes eingestellt werden. Verlag Jüdische Rundschau Berlin W15, Sächsische Sir. 8 ״Die Hauptaufgabe des Keren Kajemeth Lcjisrael ist die Auslösung *des Bodens. AmcÜorationcu auf seinen Böden hat der KKL״ durchzufühen, bis anderre Kolonisationsinstitutc diese Arbeiten übernehmen.“ Wir haben diese Resolution vorgcschlagcn, weil wir der Meinung waren, daß es im Prinzip nicht Aufgabe des KKL.. ist, die von ihm gekauften Böden zu ameliorieren und zu assanieren. Das müssen andere Institutionen tun. Andererseits aber ist es eine Unmöglichkeit, daß etwa unsere Chaluzim auf Böden angcsicclelt werden, die nicht assaniert sind. Darum muß der KKL. trotz unserer prinzipiell anders gerichteten Auffassung über seine Verpflichtung zunächst diese Arbeit ausführen. Es wird Aufgabe der leitenden Instanzen sein, insbesondere des Direktoriums des KKL., dafür Sorge zu tragen, den KKL. wieder von dieser Belastung zu befreien und nötigenfalls die almleren Institutionen zu schaffen, die diese Aufgabe haben und erfüllen. Die letzte Resolution der Kommission wurde im Einvernehmen mit den Vertretern des Direktoriums und der Hanhalah (des Zentralbüros) auf Vorschlag des Kongreß- Vorsitzenden Molzkin der Exekutive bzw. dein Adionskomitü als Material überwiesen. Die Resolution behandelt die Erweiterung der Tätigkeit des KKL. durch Bodenerwerb zur Gründung halb städtischer, halb ländlicher Siedlungen;, Bodenerwerb für gemeinsame Siedlungen von Chaluzim und Vermögenden Persotten; Ausdehnung des landsmannscJiaftlichcn Siedliingsgednnl.cns auf vorsiädtische Böden; Patronatssystem (Heran* Ziehung von in hochvalutarischcn Ländern lebenden Juden zur Unterstützung von Siedlungen schwachvahitariscltcr Länder);' Gewährung von Vorrechten auf Pachtzinsboden an Einzel* und kollektive Spender größerer Betrüge unter festzusetzenden Bedingungen. Diese Vorschläge basieren in erster Reihe auf dem Referat und den Vorschlägen, die das Mitglied des Hauptbüros des KKL. Dr. Granovski, in der dem Kongreß vorangegangenen zweiten Ocncralkonferenz des KKL. machte. Diese Konferenz hat für die Arbeit der Kongreßkommission sehr wertvolle Arbeit geleistet. Einige kurze Erläuterungen mir noch zu diesen eben wicdcrgcgcbcncn neuen Ideen für die Erweiterung der KKL.־ Tätigkeit. Der Gedanke, daß der KKL. auch städtischen Boden erwerben solle, muß vorläufig fallen gelassen werden. Um die städtischen Bodenpreise■ zu beeinflussen, müßte man innerhalb der Städte sehr große Komplexe erwerben. Dazu reichen unsere Mittel nicht aus. Für dieselbe Stimme können wir einen viel größeren ländlichen Komplex erwerben, als in der Stadt. Darum hat auch die KKL.-Verwaltung auf den in Jerusalem vor 2 Jahren erworbenen, aber noch nicht rechtlich iihertrngcnen Boden zum größten Teil wieder verzichtet und dafür ein viel größeres ländliches Landstück erworben. Anders ist cs bei vorsfädtischem Boden. Dieser ist billiger als der städtische, bei größerem Besitz kann man damit doch auch eine gewisse Wirkung auf die Bodenpreisentwicklung in der Stadt ausüben, und schließlich wird man damit der Neigung entgegenkommen, sich in der Nähe der Stadt annrsicdcln, was auch gewisse Absatzcrleichfcnmgcn für Produkte schafft, andererseits handwerklich-gartenstädtische Sicdltmgsformcn erlaubl Auf solche Böden soll auch der Jandsmnnnschaftlidic Sicdlungsgedanke ausgedehnt werden, der, wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, besonderen Anklang gefunden hat. Entspricht er dodi der längstbcobachteten Tatsache, daß jüdische Auswanderer sich immer möglichst dahin begehen, wo schon Freunde, Landslcirte sind. Allerdings wild das nicht zu «dir ausgedehnt werden dürfen, damit darunter nicht die Tendenz zur größeren Amalgamierung unserer Siedler unter einander, das notwendige Streben zu ihrer volklichcn Vercinhcitlichung etwa leidet. Weitcriiin soll der im Verlaufe des Krieges wieder etwas in Vergessenheit geratene Gedanke, die Achusah, in etwas modifizierter Form wieder aufgenommen und .ursgebaut wtrelcn, so daß durch die Mittel solcher, die erst später nach Palästina zu übersiedcln gedenken, Chaluzim, die schon da sind und die selbst mittellos sind, schnellere Ansicdlung ermöglicht ward. Auf die Wirkung landsmaniisriialtlichcr Gefühle wird noch insoweit gerechnet, als man aimimmt, daß Leute, die jetzt in irgendeinem girtvalutarischen Lande leben, gern bereit sein werden, für den KKL. größere Summen herzugeben, wenn sie dic'Oewißheit erhalten, daß dafür Leute aus ihrer alten Heimat in Erez Israel ,״!־gesiedelt werden, Oder sie werden ihnen dies insofern erleichtern, indem'sie etwa für diese Siedlung spezielle Aufgaben übernehmen, wie Chaussecbaii, Hätrscrbau und dgl,, oder indem sic etwa Patronate für eine Kolonie über* nehmen oder für einen Teil ihre9 Aufbaus.' Schließlich soll der Gedanke nutzbar gemacht werden, der besonders in Amerika, aber auch bei uns in Deutschland viele Freunde schon hat, daß jemand oder oinc Gruppe von Menschen, die eine größere Summe für den KKL. hergeben, dafür da* Recht erhalten solle, selbst einmal auf ein Stück Land in Erbpacht Anspruch zu erheben oder andere bestimmen kann, denen dieses Vorrecht zu Gute kommen soll. Gerade diese Neuerung bedarf natürlich noch einer gründlichen Durdiarbet• . tung imd einer ganz genauen Festsetzung der ItediiigungettJ Dies sind die Ergebnisse unserer Keren Kajeincth-ArbcRl auf dem Kongreß. Wir giauben, nicht ganz untätig gewesetg! zu sein und der Hoffnung Ausdruck geben zu dürfen, dafl einiger Nutzen daraus für den KKL. sich ergeben möge, A» 1 unsere Gesinnungsgenossen richten wir aber erneut die Bitte, diese Arbeit zu unterstützen, neue Mittel dem BodenfoixÜ unsere» Volkes zuzuführen und für ihn zu werben, wo Und; wann cs immer auch sei. Angesichts seiner großen Aufgaben! können die Mittel, die ihm zufließen, gar nicht groß und! reichlich genug sein. / 11. Die Arbeiten der Keren Iialessod•Kommission Von Max Jakobsohn, Breslau Die Kommission hat über Zwecke und Methoden «Je•1 Keren Hajessod keine einschneidenden Aenderiingcn beschlossen. Sie hat an den bisherigen Prinzipien festgchalteo! und nur deren Befestigung, Durchsetzung und Vertiefung1 angestrebt. IHe wichtigsten von der Kommission beantragten; und im Plenum angenommenen Beschlüsse sind: ij 1. Es wird allen Zionisten zur Pflicht gemacht, 8wd; ganze Kraft für die Durch hdming des Majsser- Prin zip« cinzusetzcn. — l's fehlte nicht an Vertretern der AnsidM^ daß der Maasscr■•Gedanke nicht durchgcsctzt worden sei,: nicht durchgesetzt werden könne und daher abgeschafft werden müsse. Wc Mehrheit war der Ansicht, daß de* Gedanke de» Maasscr langsam aber stetig fortschreite, mdt daß es nur eine Sache der persönlichen öpfcrbereitschafjjj und der Zähigkeit des Wcrbcns ist, die Abgabe des Zehnten in den Köpfen zu befestigen. I! 2. Der XII. Kongreß hatte bereits beschlossen, daß nür derjenige ein Ehrenamt in der Organisation bekleide» soll, der seine Maasscrpflkht erfüllt. Der XU1. Kongreß) hat diesem Prinzip für einen Spezialfall den Charakter eine• Rcchtssatzes verliehen: Wer seine Pflichten gegen den Kcnst Hajessod nicht erfüllt, kann nicht mehr als Lklegicrter zu» Kongreß gewählt werden. Dieser Satzz ist nunmehr ia| Organisationsstatut verankert. 1 3. Die Finanzzin -titiile der Organisation haben niitunf*® neben- Und gegeneinander gearbeitet. Entweder übernehme» Keren Hajessod und Keren Kajemeth gleichzeitig oder kurz nacheinander Aktionen, die sich gegenseitig störten. Oft wurden kostspielige Propagandamittel von jedem Fonds Iwsonders und somit doppelt aufgewendet, wo der einmalig» Aufwand für beide genügt hätte. Dem soll in Zukunft Ein» halt getan werden. Deshalb wurde beschlossen, eine Zentralstelle in London zzu schaffen, um von dort aus die Methode» der verschiedenen Finanzzinstitute und ihre Propagandamittel auf einander abzustimmen und in die Arbeit eines jeden Instituts die nötige Rücksicht auf alle anderen hineinzutragen, Des sind die wichtigsten Beschlüsse. Andere betreffen, mehr technische uid organisatorische Einzelheiten. lnsbesondere wurde beschloss::!, daß eine fortlaufende Bericht- Erstattung über die Verwendung der Gelder erfolgen 90^ daß die Verwendung streng an das Budget gebunden sein soll, daß die Beträge nicht als einmalige, sondern als Jahres• kistungen geworben werden sollen, und einiges anderes. Mao darf insgesamt feststellen, daß im Kongreß der ernste Wille vorhanden war, die in den letzten zwei Jahren begonnene Arbeit auf einer sicheren uhd geordneten Gruftdläge ‘ m stabilisieren. Beschlüsse über Organisation Aktionskomitee. Nachstehend geben wir die zur Organisationsfrag• gefaßten Beschlüsse des Kongresses, die zum Teil ein• Abänderung des Organisationss'atutes bedeuten, wiede*. 1. Das A, C, tritt alle 6 Monate zusammen. Auf schriftlichen Antrag von einem Viertel der gewählten Mitglieder muß da» A. C. binnen zwei Wochen mit einer Frist von höchsten# weiteren vier Wochen einherufen werden. 2. Das A. C. besteht aus; a) den vom Kongreß gewählten Mitgliedern det Exekutive; _ b) je einem ständigen Vertreter der drei Finanzmstitutft und des Finanz- und Wirtschaltsrates; 35 vom Kongreß gewählte;! Mitgliedern.! 3. Die Vertreter der drei Finanzinstitute und des Finanz!•‘ und Wirtschaftsrates (b) haben im A. C, nur beratend• Stimme. 4. a) Gleichzeitig mit der Wahl des A. C. wird von! Kongreß die Wahl von 35 Ersatzmitgliedcm de* A. €., und zwar ebenfalls nach dem unter 3) w• wähnten Grundsätze vorgenommen. b) Wenn gewählte Mitglieder des A. C. endgültig st*l» scheiden, oder wenn sie an einer Tagung des A. Q tcilzunchmen verhindert sind, treten die für dieselbe Gruppierung gewählten Ersatzmitglieder in de* Reihenfolge ihrer Wahl an deren Stelle. , c) Die Vertretung von A. C.-Mitglicdem durch Ersatz• mitglicdcr ist auf dem Kongresse (jj 20) nur dann zulässig, wenn die betreffenden A. C,-Mitglicder aus dem A. C. endgültig ausgeschieden sinu. 5. Zur Beschlußfähigkeit des A. C. ist die Anwesenheit von 18 Mitgliedern erforderlich. Die Mitglicdcr der Exekutiv• zählen dabei nicht mit. <j Zentralrat. Die Bestimmungen des Statutes betreffend den Zentralrat. werden wie folgt aogeändert: 4 •* Der Zentral rat licsteht aus: a) den Mitgliedern des Aktionskomitees (a, b, c); , b) den Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und de» Ehrengerichtes und dem Kong reif an walt; c) den Vertretern der Landes- und Sonderverbänd«, Die Bestimmung des § 25, Abs. 6, wird auch auf di« Wahlen zum Zentral rat (§ 40) ausgedehnt. * § 25 Ab».'6 lautet: ' Die Sonderverbäude wählen rn jedem Lande nacS tlcm gleichen Schlüssel, wie die Landesverband• in demselben Lande.! . Die im 8 •10 Abs. 2 und 3 vorgesehene Mindestzahl vai 1500 Schekel wird auf 3000 Sdiekcl erhöht. § 40 Abs. 2 bestimmt: Ein Landesverband, der sich auf das Gebiet ein«! oder mehrerer Staaten erstreckt und mindesten• 1500 Schekel zählt, ist berechtigt, einen Vertrete* zu entsenden, obwohl die Zahl von lOOOOSdickcia nicht erreicht ist, ׳ ׳ \bs., 3 sicht die Verbindung von Landesverbände^ die die vorgcscliricbcnc Mindestzahl nicht er. reichen, zur Erlangung dieser Ziffer, und Ent* Sendung eines gemeinsamen Vertreters ln de• Zcntralrat vor.

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