Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVIII (1923)
- Issue
- Heft 71-72 (20.8.1923)
- Date
- 1923-08-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Schocken, lm letzten Satze nach dem Worte ״Exekutive“ einzufügen: ,lm Einvernehmen mit dem Direktorium des Keren Hajessod“. Landau schlägt vor, Im ersten Satze statt der Worte ״lm Rahmen des Keren Hajessod“ zu setzen: ״Vom Keren Hajessod“. Leo Hermiann erklärt namens des Direktoriums des Keren Hajessod, dass für den durch diesen Antrag vorgesehenen Kolonisationsfonds keine besonderen Sammlungen beabsichtigt sind. Der Antrag wird sodann mit den Amendements Schocken und Landau in folgender Fassung angenouunen: b) Der Kongress genehmigt den Vorschlag der palästtncnslschon Leitung, dass *om Keren Hajessod ein Kolonl- Mtkmslonds geschalten werdo, welcher, separat verwaltet, seine Geschulte nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten eines gemeinnützigen Unternehmens tiihren und über sein Gebaren dein Ko ״Kress, bezw. der Jahrcskonlcreni eine Bilanz vorlcgcn soll Dieser Fonds soll die an die Siedler bis nnn erteilten and ln Zukunlt zu gewährenden Kolonlsatlonsvorschüsse für produktive Aasgaben, als auch die von der Exekutive In den bestehenden Siedlungen und Betrieben bereits goachallonen Sachwerte umfassen. Die vorläufigen Richtlinien für die Verwaltung des Kolonlsationslonds hat die Exekutive der Zionistischen Organisation rn bestimmen und dem Aktionskomitee zur Genehmigung vorzulegen. Das von der Exekutive lm Einvernehmen mit dem Direktorium des Keren Hajessod ausznarbeltcnde endgültige Statut Ist dem nächsten Kongrosse zur Beschlussfassung vorzulcgcn. Zu Absatz 2 c beantragt Berichterstatter Dr. ßclmiorak im letzten Absatz die Worte ״nur ein Pauschale von Pfund 115.000“ zu ersetzen durch die Worte ״nur einen geringeren Betrag“. Rabbiner Lew In (Mlsrachi) beantragt, die Spezifika- Hon im ersten Teile des Absatzes zu streichen. Das Amendement Schmorak wird angenommen, das 'Amendement Lewin abgelehnt und der Antrag in folgender Form zum Beschlüsse erhoben: 0) Der Kommission wurde auf Grund ausführlicher Er״ ßrtcrungen des Waad Hachaklautb ein Plan vorgclcgt, nach welchem lllr Kleinsiedlungen a , , , ■ , ■ 47.625 Ptund Kooperative Betriebe , 11.200 ״ Kooperative Gros&lcdlungcn 25.875 » Neusiedlung . 24.000 ״ Elnzclno Siedler In Kolonien und Farmen . , 21.900 ״ UehcrliihrunK v. Cbaluzlra z. Landwirtschaft 4.500 ״ Konsolidierung von YemlnltenwIrtschaRen . 8.000 ״ Landwirtschaftlichen Unterricht . . . ״ 8.100 י Forstwirtschalt . .. 3.000 ״ Landwirtschaftliches Museum > ■ ■ * 900 ״ Organlslcrungsspesen . 3.620 ״ Allgemeine Spesen! .*! * 1 % > . 1280 ״ T 160.000 Plund!vorgesehen waren. Da die Budgctkommlsston nur einen geringeren Betrag für landwirtschaftliche Kolonisation vorgesehen hat und eine pcrzentuelle Reduzierung der einzelnen Posten für unmöglich erklärt wurde, bcschllcsst der Kongress, die nähere Bestimmung der für landwlrtschaltllche Kolonisation lm Budgot vorgesehenen Summe dem Einvernehmen zwlsehen dem Waad Hachaklautb und der Exekutive zu überlassen. Es w Ird Jedoch bestimmt, dass für den Fall, als die vorgescheno Gcsamtziitcr des Palästlnabudgct Im nächsten Jahre die von der Budgctkommisslon beschlossene Gosamtzllfcr iiberstclgcu sollte, 50 Prozent der Im Palästinabudget verwendeten etwaigen weiteren Beträge landwirt- ■chaltllchen Slcdlungszwcckcn zuzuwenden sind. Das MittoritätsvotumDyk wird im Ein-; vcnichmen mit dem Antragsteller der Exekutive zum Studium überwiesen. ’ Von den Anträgen zur städtischen Kolonisation werden die Punkte I, IV, VII und VIII, 1. Absatz, angenommen, die Punkte II, III, VI und VIII. 2. Absatz, bis nach dem Bericht der Budgetkommission zurück- : ״ gestellt, Punkt V als Material der Exekutive über- | \ geben. Dasselbe geschieht mit verschiedenen weite- 1ן ren Anträgen, die der Kolonisationskommlssion vor-! gelegen haben, י Immigration. Dr. Korngriin (Polen) begründet folgende Resoluüonsanträge der Immigrationskommission: ft) Transportwesen, 1. Der Kongress beauftragt die fmmIgraHonszcntraio ln Jerusalem, unter Zuziehung der 10 Betracht kommenden 1’alastlna-Aeniter alle geeigneten Schritte bei Eisenbahn- Verwaltungen, SchlHalirisgesellscbalten usw. xa unternehmen, um möglichst günstige Bedingungen für die Uebcrfahrt der Olim zu erlangen. 2. Neben Ihren sonstigen Aufgaben haben die Palästina- Aeintur auch den trunsporttcchnlscben Dienst ln bezug aui! die Olim und deren RelsegUter unter AWKhaliung Jeder VennItülingBageatur durchplühreu! B, Der Kongress beschüosst die Einführung einer ״Theadatli-AIIlah“ als eines Iflr olle durch Vermittlung der Pnlllslhia-Acmter beförderten Olim .verbindlichen Reisedokuxacatcs. B) Flnanzon der ftlljata. 1. Die von dor Zionistischen Exekutive Ms notwendig anerkannten Pnlästlna-Acmtcr werden aus zentralen Mittcln für Rechnung dos AIUnh-Bndgets erholtem 2. Der Kongress betont neuerlich die Notwendigkeit, lm Wcgo der zionistischen Flnanzlnstltuto dlolenlgcn llnanzielten Einrichtungen zn schalten, welche die Gcldtlborwclstmg für die Emlgrantci«, die Llrtuhllcrtmg Ihres Vcrniögcns (Emlgratlonshankcn) und die Scltnllnng und Entwlckhmg von Answandcrerkooperatlveo ermöglich«». 3. Der Kongress verplflchtct die Lcltnr«, aus denjenigen Mitteln, die Ihr vom Keren Halcssod zur Vcrlflgimg gestellt werden, entsprechende Bcträgo zur Bestreitung eines Teiles der Rclscspcsoa produktiver und geeigneter Olim zu gowähren. C) llachdcliorah. 1. Im Interesse der einheitlichen Dtirclililhmng der Ilachscharnh boschllcsst der Kongress, mit der Leitung der Ilachscharali-Arbeit den Wcllvcrband ״llechaluz'' za botrauen, der dieso Arbeit unter der Kontrolle dor Exekutive der Zionistischen Organisation durchzuführcn hat 2. Olo Alllah-Ontano sowie dlo Landes- und Sondcrvcrbämto der Zionistischen Organisation sind verplllchtet, die Clmhiz-Orgnnlsntlon llnnnzlcll und moralisch za unterstützen. Die Vertreter der Clmlu7.-Org«11lsatlon In den Palästlnnamts-Korumlsslonen sind verpflichtet über dlo Arbeiten dor Cbaluz-Orgnnlsatloncn sowie Uber deren llnanzielte Gebarung Bericht sa erstatten und Rechenschaft abzulegcn. 3. Für die Ausbildung aller derjenigen, dlo nicht dem Wcltverbando dor Hcclmluz angchörcn, haben dlo Palä* silna-Aomtcr aal Vorschlag dor Machlskath Awodah Im Einvernehmen mit den botrclicnda» Landesorgnnlsatloncn des Jleclial. z“ za sorgen. 4. Angesichts der Notwendigkeit der Ausbildung eines geeigneten Mcnschenmaterlalcs für Ercz Israel erklärt der Kongress, dass dlo Haclischnrah Ihrer Wichtigkeit und Dringlichkeit nach dor Alljah und Awodah glelchzustellen Ist und bcschllcsst dahor. *10 llnnnzlcll zu unterstützen. D) llauptorßane der Wanderung. 1. Die Alljah-Zcntralo ln Ercz Israol wird von einem von der Exekutive eingesetzten Bevollmächtigten geleitet Der Lcltor der AWah-Zentralo soll *ein* Arbeit Im Einvernehmen mit einer Kommission führen, wclcho znsammengesetzt worden soll aus Vertretern der Jüdischen Körperschaften, dlo ln Palästina existieren und an der A 111,1h Interessiert sind: über dlo Aufnahme neuer Körperschalten entscheidet diese Kommission. 2. Es soll ein besonderer Beamter der Altlah (Inspektor) eingesetzt werden, der dor Alljah-Zcntralo In Ercz Israel untersteht und der dlo Aulgabo hat die Arbeit der Palästlnaämtcr zu koordinieren und den ständigen Kontakt zwischen dor Alljah-Zentrale und den Palästlna-Aemtcrn lm Gatutli herzustclicn. 3. Dlo leitende Kommission der zentralen und Landespalästlua.'imtcr wird paritätisch zusammengesetzt aus Vcrtretern der vom Kongress anerkannten Arbeiterparteien mul des Weltverbandes llcchaluz einerseits, Vertretern der übrigen zionistischen Vcrbändo andererseits, sowie dem Leiter des Palästlnaamtcs. Dlo Kommission wählt nns Ihrer Wltto ein Präsidium, das paritätisch aus Vertretern dor Arbeiterparteien einersclts, der übrigen zionistischen Vcrbändo andererseits und dem Leiter des Palästlnaamtcs zusammengesetzt Ist. Dlo Hinzuziehung von Vertretern anderer Organisation nen und Körperschaften, dlo an der Alljah nach Ercz Israel Interessiert sind, kann durch die Kommission mR Zweidrlttel-Majorltät beschlossen werden. 4. Dlo Machlakath Awoda bestellt ans Vertretern der ,vom Kongress anerkannten Arbeiterparteien sowie des Wcltvcrbcndcs llcchaluz und einem vom Präsidium zu entsendenden Vertreter. Bel Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Vertreter des Präsidiums und der Machlakath Awoda entscheidet die Kommission. Das gleiche gilt Iflr alle übrtgon Machlakoth. i. Der Kongress beauftragt die Exekutive, Innerhalb dreier Monate auf der Grundlage der von diesem Kongress angenommenen Beschlüsse ein Statut der Palästlna-Aomter auaznarbclten. E) Einwanderung von Chaluzotli nach Palästina. Der Kongress!ordert die Exekutive aul, alle geeigneten Schrlfto zu unternehmen, um dlo vollständige Gleichstellung der Chaluzotli und Clialuzlm aul dem Gebiete der Alljah durcltzuliihren und dlo faktischen Einwandcrungsbeschränkotigen für Chaluzotli zu beheben. Mtnorltätsvotum. (An Stelle von Absatz D, Punkt 3, 4 des Malorltätsantragcs.! 1. Die Leitung des Palästina-Amtes obliegt einem von der Palästinakommission vorgcschlagcnen und von der Exekutive bestätigten Leiter. 2. Der Leiter des Palästina-Amtes hat Im Einvernehmen mit der Palästinakommisslon zu arbeiten, welche beratende und kontrollierende Funktionen hat. 3. Die Kommission wjrd zusammengesetzt aus den Vertretern der Landesverbände und der zionistischen Sonderverbände nach Ihrer Stärke, wobet die Stärke gemessen wird nach der Zahl Ihrer Im Kongresslahre aufgebrachten Schekel, sowie aus Vertretern von Körperschaften und Organisatloncn, welche sich für die Alljah Interessieren. Die Abschnitte A und B werden unverändert angenommen. Zu Abschnitt C, Punkt 1, beantragt Dr. Levlte, dass statt ״den Weltverband Hcchaluz“ die Worte: ״die Palästina-Acmtcr” geschrieben werden und der Rest des Absatzes nach: ״zu betrauen“ wegfalle. Vrlestand spricht dagegen. Frätikel (Misrachi) beantragt, nach ,,Weltverband Hechaluz" die Worte: ״und Hcchaluz H»mlsrachi“ einzusetzen. Ruboschow spricht dagegen. Antrag Fränkel wird mit 48 gegen 94 Stimmen, Antrag Levito mit 71 gegen 86 Stimmen ab gelehnt, so* dass die Fassung der Kommission ange■' nommen erscheint. Die weiteren Punkte werden unverändert angenommen; eine lebhafte Diskussion entspinnt sich erst bei der Behandlung der Punkte D, 3 und 4, zu welchen ein Minorltätsvotuin in vier Absätzen vorlicgt Das Maiorltätsvotum begründen Dr. Martin Rosen■ blllth, Rltow und Dr. Knznclsoii׳ während Dr. Levito und Meier Berlin sich für das Minoritätsvotum elnsetzen. Der Majoritätsantrag wird mit 108 gegen 75 Stimmen angenommen. Schluss der Sitzung 7% Uhr abends. Siebzehnte Sitzung. Donnerstag den 16. August 1923, abends. Vizepräsident Motzkln eröffnet die Sitzung um *410 Uhr abends. Prof. Lasersohn legt Anträge betreffend die Universltät ln Jerusalem vor, die der Universitätskommission zugewiesen werden. Vizepräsident Motzkln macht Mitteilung von einer Interpellation von Oberrabbiner Dr. Nurok ln einer von ihm anhängig gemachten Elircngcriclitssache. Dr. Groncmann teilt als Vorsitzender des Ehrengerlchtes mit, dass das Verfahren in dieser Angelegenheit ein geleitet worden ist Dr. Saplr begründet namens der Sanltätskommlssloo folgende Auträge: Sanitäre Arbeit. 4. ftllgcmclne Resolution. , Der Kongress gibt der Uchcrzcugung Ansdrnck, dass alle Ausgaben für sanitäre Einrichtungen, hygienische InstitutIonen und Volksaulkliirung durchaus produktiv sind, well sie das Inn stierte Kapital reichlich mit Volksgesundheit, erhöhter Arbeitsfähigkeit und vermehrter körperlicher Leistung der Bewohner zurückzalilen. 2. BudMctabkommcn. Der Kongress Ist einverstanden mH dem Abkommen zwischen Zionistischer Vereinigung von Amerika, Zlonlstl- *eher Fraucnorganlsatloncn Hadassah In Amerika und dem Joint Distribution Committee über die Aufbringung des Budgets für Ambulatorien, Spitäler und Schwesternschule In Palästina. 3. Waad Habrluth. Der Waad Habrluth hat ein Budget von 1000 Pfund, das ausserhalb des Budgets der übrigen sanitären Institution«» ln Palästina zu bewilligen ist. 4. Kupath Chollm. In Betreff der Summe von 4000 Pfund für die Kupath' Chollm lm Budget der Hadassah wird bestimmt, dass überwiesen werden direkt 2500 Plund an Kupath Chollm für sanitäre Arbeit in reinen Arbeitersiedlungen, 1500 Pfund an Hadassah für sanitäre Arbeit in gemischten Siedlungen. 5. Pasteurinstitut. Der Kongress befürwortet die Bewilligung bis ztt 1000 Pfund für die kostenfreie Tollwut- und Pockcnbehandlung für das Pasteurinstitut lm nächsten Jahre unter der Bedlngung, dass das Institut In Natlonaieigentura überführt wird. 6. Waad Habrluth. Der Kongress anerkennt mit Genugtuung die Arbeit des Waad Habrluth für die öffentliche Gesundlicltspilege h» Palästina. 7. Hadassah. Der Kongress spricht der medizinischen Organisation ln Palästina liir die ln den letzten zwei Jahren geleistete Arbeit schm Anerkennung aus und dankt der Leitung der Hadassah-Frauenorganlsatlon In Amerika, dass es Ihr gehingen Ist, durch Hlnzuzlohung neuer Kräfte die kritische Situation der medizinischen Hille ln Palästina zu überwinden. Der Kongress bittet dlo Fraucnorganlsatloa Hadassah ln Amerika, Ihre Arbeit aui diesem Gebiete lort* zusetzen. 8. Joint. Der Kongress dankt dem Joint Distribution Committee für die ausserordentliche Unterstützung der medizinischen Hille In Palästina und bittet Ihn, dort seine Arbeit weiter lortzuscizen. Der Kongress bittet dlo Exekutive, dem Joint Distribution Committee nahezulegen, dass es In Zukunlt seine ilnanzlello Hille durch Vermittlung Jüdischer I» stltutloncn ausübt 9. Nathan Straus. Der Kongress dankt Mrs. und Mr. Nathan Straus für die tatkräftige Hille, welche;Ic der Hadassah in schlimmer Lago geleistet haben, 10. Kupath Chollm. Der Kongress anerkennt die Arbeit der Kupath Chollm, atifgcbaut auf gegenseitiger Unterstützung der Arbeiter und ersucht die Zionistische Exekutive, die Krankenkassen möglichst zu fördern. Der Kongress drückt den Wunsch aus, dass den Arbeitern aller Partclrlchtungcn Im Lande die Möglichkeit gegeben wird, einer einheitlichen Krankenkasse anzugehören. Die Regelung hat der Waad Habrluth zu veranlassen. 11. Kupath Chollm Mlsrachi. Die Kupath Chollm Mlsrachi soll In Ihren Beziehungen zur Hadassah dieselben Rechte gcnlcssea, wie die allg#- meine Arbclterkrankcnkasso. 12. Pasteurlastltut. Der Wand Habrluth wird beauftragt, eine Verschmelzung des PasteurlnsUtutcs mit dem bakteriologischen Institute der Hadassah herbeizuführen. Der Charakter der künftigen Tätigkeit des Institutes ist durch des Waad Habrluth zu bestimmen. 13. Quarantäne und ReglerungsspItlUer. Der Kongress beauftragt dlo Exekutive, Verhandlungen mR dor palästinensischen Regierung zu lütircn, dass sie bei der Quarantäne besonders In Haifa die hygienischen Bedlngungoo verbessert und dort sowlo In den Regierung*- Spitälern den nationalen und religiösen Bedürfnissen dar Jüdischen Bevölkerung Rechnung trägt 14. Waad Habrluth. Der Kongress bcschllcsst folgende Anträge der Bse• leutive zur Prüfung zu überreich«»: