Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVIII (1923)
- Issue
- Heft 50 (22.6.1923)
- Date
- 1923-06-22
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1 Kr. SO JUEDISCHE RUNDSCHAU Seife 313 #i*Jk tm&>' # וז **»"■י-ף ן5ך־^. 5־• : י. %k J>i«׳L* <-*L ^4ka/ i» "- ךך ו1ץ •p׳ ■״y ^®ץ\ «Ä «t-.äs i*-A1 4L-* t»;einer Tele״ von eiltet: Stadt auch cnkeit aus 0; 11 der Wie Lbb.uh Innig;ende interim״ 1i״<e )!';iti :ruts klich Gegner 11.111 c Welt• ilit mul trger rcti die;c ,idicrt hule. ׳Mcriin g Amerika Gunsten ein- ■int die haben, «־ sich 1e vor• keines- 1, daher alt, die enheit ״egen Referat für den XIX. De legle rt c n t a g. Von Dr. S i c g t r i e d Moses. I. Ausgangspunkt für das naclistchendc Referat soll die Frage nach dem großzügigen Plan für den Au unseres Landes sein. So gewiß es ist, daß dieser für die nicht b a 11 Plan Fi 11 an- Seine itrativen it.cltung, sat Be- Gebote ichnffen, omie in cn Par-;cistigi'rt h jeden 1• י. J״h de zum erzhvalu uns das 1:j stellt, rk durch •s KKL uciirun״ :n Kpc.t n bloß werdest. 707 0(» ,ciis von len, v.'׳ demnac1׳ 1 düiuitr 11, kaut' tzt Viel«-' ׳;bt .°'11־ ח¬ Vi'u sc, heut’ cn über: lieh mit!Gen ייל 1 Jahre n Snend-'r lIVCllCH‘‘!ause m cs 1<KL. י'י*1,ז;;.י,1)ו )fis.lt.Vl'. errett!!‘ bis Null zu Jahr 1 haben eniscl:«״ lationak’ und das in alle1, tu, sein dem Landes sein. micrliiiiticli, daß er die erste Voraussetzung zierutiß des Aufbaus ist, so sicher scheint mir zu sein: Wir haben diesen Plan, zum mindesten in großen Umrissen, dank vor allem der schöpferischen Arbeit Dr. Ruppins. Verwirklichung ist das Problem, das alsbald oder doch der Lösung nähergebracht werden muß, WC11n uns unser fester Glaube au die Wiedergeburt unseres Volkes in Palästina erhalten bleiben soll. Der für die Vervrirkltdumg entscheidende Faktor aber ist die der Finanzierung gewidmete Arbeit in der Diaspora, die G c 1 d a u 1 b r i 11 - rungsarbeit. Unter welchen Voraussetzungen sic wirkungsvoll gestaltet werden kann, welche Anforderungen in ihrem Interesse an die Leitung der Zionistischen Organiwtjon und unserer Fiuanzinstitutionen zu stellen sind, das in erster Reihe soll Gegenstand dieses Referats sein. Die angcdeulctcn Fragen sind selbstverständlich auch' in Jen glückvoll-bangcn Jahren, die wir jetzt durchlebt haben, iclwn Gegenstand des lebhaftesten Interesses für alle Zionisten gewesen; aber im grollen ganzen mir in der Weise, daß jeder aktive Zionist sein Interesse au( ein Finaiiziertings- Instrument — den Keren Hajessod, den Nationalfonds oder, sehr viel seltener, z. B. die zionistischen Banken — kouzentrierte, während man sich um den Fragenkomplex, um das Finanzicningsprobleni in seiner Totalität im allgcmeinen kaum kümmerte. Das muß sich ändern: Frst wenn jeder interessierte Zionist, unbeschadet der Spczialaufgabc, die ersieh stellt, das gesamte System unserer Finanzientngsarbeit klar erfaßt hat und sich ständig die Notwendigkeit vor Augen hält, die gesamte Fiimnziemugsarbeit nach Kräften!u fördern, kann die Geldaufbriugimgsarbcit die Erfolge zeitigen, auf die wir warten. II. Die Systematisierung unserer Finanzienmgsarbci't, die eine bedeutsame Vorbedingung für ihr Gdingen darstellt, ist heute nicht nur nötig, sondern auch möglich: vielleicht erst heute möglich, weil ihr notwendig Jahre des Expcrimeiitierens und Erfahrungensammclns voratisgehen mußten. Vom XIII. Kongreß können und müssen wir fordern, daß er endgültig das System der gesamten Finanzicrungsarbeit feststem, endgültig jedem unserer Finanzicrungs- Instrumente seine Aufgabe, sein Arbeitsgebiet und seine Arbeitsmethode zuweist. Endgültig nicht in dem Sinne, daß dwa eine organische Fortentwicklung ausgeschlossen werden sollte; doelt muß Gewißheit darüber geschaffen werden, daß fortan Aenderungen in dar Struktur unserer Finanzinstrumente nur vorgenommen werden, wenn sie sich aus dem Leben der Institutionen selbst heraus als notwendig erweisen, nicht aber von außen her, als Folge von Sinnesänderungen unserer!iomsiischcn Instanzen; in diesem Sinne bedarf endgültiger und unwiderruflicher Klarstellung z. B. der neutrale Charakter des Keren Hajessod. Das System der Instrumente, die uns für die Finanzierung des Palästinaaufbaus zur Verfügung stehen, weist die Dreiteilung in ungeschäftliche, halbgcsch.äftüdie und rein-! geschäftliche Finanzicrungsinstrumentc auf. Diese Dreiteilung j 15t der zionistischen Weh dadurdt bekannt, daß Dr. Ruppin die! Aufgaben, die wir in Palästina zu erfüllen haben, in die * genannten Gruppen cinzuteilen pflegt. Es wäre aber nicht '! r,ur tatsächlich, sondern aud! begrifflich falsdi, wenn man die i beiden Einteilungen in der Weise identifizieren wollte, daß man ׳ «iie ungeschäftlichen Finanzicrungsinstrumentc nur als Träger I!®geschäftlicher Aufgaben ausielit, die halbgeschiiftlidicn In- 5 stmmcntc nur als Träger halbgcschäftlichcr Aufgaben usf,! Das würde den Tatsachen insofern widersprechen, als namentj Heit der Keren Hajessod gegenwärtig und voraussichtlich audi 1 weiterhin neben den ungeschäftlichen auch halbgcsdiäftlichc I (bisher zuweilen sogar reingcschäftlidre) Aufgaben erfüllt. Bej jritdich aber ist der Grad der Gcschäftlichkcit für die Finanz- ®stnimcntc in einem anderen Sinne Kriterium als für die monistischen Aufgaben in Palästina: vom Standpunkt der Gddaufhringungsarbeit kommt es nicht in erster Linie und «Al auch nicht in der Hauptsache auf die Gcsdüiftlidikcit der Institution in ihrer Arbeitsweise, bei der Verwendung bef aufgebrachten Gelder an, sondern darauf, ob und inwieweit die Beziehung zwischen der Institution und dem «inzelncn Geldgeber geschäftlich ist; der Nationalfonds z. B. « ein ungeschäftlicher Fonds, obwohl er Wirtschaft iche Betriebe (Farmen usw.) wirtschaftlich führt. Diese Drei- 1*!lg folgerichtig durclizufiihrcn, ist prinzipiell von «'lieblicher Bedeutung. Ob und inwieweit eine konsequente Durchführung der Dreiteilung auch für die Verwendung der Gelder in Palästina anzustreben ist, ist eine Zweckmäßig- 11«itsfrage, die gewiß sorgfältig überlegt, aber in ihrer Bedeutung für das Gelingen des Aufbauwerkes nicht übersiäUt werden darf,! Hiernach müssen die Fonds — die ungcschäftj ''Gien Finanzicrungsinstnuncntc — diejenigen Institutionen 1 Win und bleiben, die im Verhältnis zwischen Institution und; Spender keine privatwirtschaftliche Note auf-. : wäsen. Der Keren Hajessod muß — diese Entwicklung j liät sich bereits in aller Stille vollzogen — jetzt endgültig; ®1J offiziell des leichten geschäftlichen Beigesdimacks entj Meidet werden, den er ursprünglich durch das (allerdings j v°n vornherein stark verklausulierte und eingeschränkte) Divij ,Mdcnr^cht erhalten hatte; dagegen muß das den Zeichnern I ',üsprochene Recht der ׳Mitwirkung an der Verwaltung bc- ■ sMcn bleiben und möglichst bald praktisch verwirklicht werden. 1 Mdcrcrscits müssen die Tendenzen, die neuerdings im Na- 'jonallonds für gewisse Fälle ein privatwirtscliaft'iches j Mul zwischen dem Nationalfondsspcndcr und den Schöpfungen j Nationalfonds hcrstcllcn möchten, von vornherein unter- ' dr«ckt *erden. : Halbgcschäftliche Finanzicrungsinstmmente sind zionistischen Finanzinstitute (Banken, Hypothekenusw.), Sie 6inü Werkzeuge zionistischer Volkswirtschaft im piivntwirtschaftlichen Gewände. Von Ihnen erwarien Ihre Aktionäre, daß sie sich um zwei Aufgaben gleichzeitig bcmühen: die Schaffung des national homc entscheidend zu fördern und das privatwirtscliaftlichc Interesse ihrer Aktionäre angemessen zu wahren. Doch trifft diese Charakteristik der zionistischen Finanzinstitutc nur zu (und demgemäß haben sie auch die angegebene Stellung im System nur), soweit cs sich uni das Verhältnis zwischen den Instituten und ihren Anteilseignern, den Aktionären, handelt. Das Verlu'iltnis zu ihren Gläubigern — und zwar gerade auch zu den Pfandbriefgläubigcrii, Obligationären usw., deren bcdeutsamc Rolle bei der Geldaulbringung noch erörtert werden wird — dar! nicht als halbgcschiiftlich, sondern muß stets und grundsätzlich als r c i ng c s c h ä f tli eh aufgefaßt werden, wenn man zu einer klaren und folgerichtigen Systematisierung kommen will. Demi als rcingcschiiftlicli müssen von allen verautwortlichcn Stellen sämtliche Geklautbringungsmügliclikcitcn behandelt werden, die nicht im Verhältnis zum Geldgeber ausdrücklich als ungeschäftlich oder halbgcschältlich bczeichnet werden. Das gilt gleichermaßen von Geldern, die wir etwa im Wege der — neuerdings wieder vorgeschlagenen — Nationalautcilic mif/.ubringen vermögen, und von Beträgen, die wir beispielsweise irgendeinem palästi- Heimischen Wirtsdiaftsimterndimcn verschaffen: ai die so heterogenen Gcldaiifhringinigsiiiöglichkeitcn, die neben den ungeschäftlichen und den halbgcschättlidicn in Frage kommen (und die in die gleiche Ebene deshalb fallen, weil sic alle letzten Endes, unmittelbar oder mittelbar, dem Aufbau des Lindes dienen sollen), dürfen ohne Rücksicht auf die paliislinopliilen Motive, die im einzelnen für den Geldgeber mitsprechen mögen, jedenfalls von der zionistischen Finanz- Propaganda und von den etwa zur Mitwirkung bei der üeklverwendmig berufenen Stellen der Zionistischen Organisation nicht anders behandelt werden, als wenn es sich durchweg um kaufmännische Transaktionen, z, B. mit irgendeiner europäischen Großbank, handelte, In der vorstehend dargelcgtcn Richtung Ist die Forderung nach der Trennung der geschäftlichen und der ungcschäftliehen Finanzinstrumentc gerechtfertigt und strikt zu erfüllen. Die praktischen — propagandistischen und wirtschaftlichen — Möglichkeiten, die sich aus solch folgerichtiger Systematisierung ergeben, werden noch zu berühren sein. III. Die Durchführung einer systematischen Finanzle* rungsarbeit hängt davon ab, daß die Struktur und die spezifische Werbemethode allen Fiiianzinstrumenten eine klare, überzeugende und wirkungsvolle Finanzpropaganda gestatten. Das ist im allgemeinen der Fall, Für den praktischen Zweck dieses Referats erübrigt sich deshalb eine eingehende Dar- Stellung der einzelnen Finanzinstrumente und ihrer Arbeitsweise. Es genügt vielmehr, einige praktisch wichtige konstruktioncllc und methodische Fragen zu besprechen. 1, Zunächst ist eine allg.r.tciuc Bemerkung erforderlich. Mehr als bisher muß bei der Gestaltung unserer Finanzicrungs* arbeit beachtet verden, daß die Dreiteilung, die wir bei den Paliistinaaufgaben und bei den Fiiianzinstrumenten festgestellt haben, mtitatis mutn.ulis auch auf die Geldgebertypen anzuwenden ist, mit denen unsere Arbeit zu rechnen hat. Wie cs ungeschäftliche, reingcsehättlichc und halb geschäftliche Finanzinstrumente gibt, so gibt es Oeldgcbcr aus — ganz oder überwiegend — ideellen Motiven (Zionisten und sonstige Palästinafrcundc), Geldgeber aus — ganz oder überwiegend — geschäftlichen Motiven und Geldgeber, bei denen, in unzähligen Variationen, ideelle und geschäftliche Motive sich mischen. Für die Fonds kommen mir die ״Nicht• gesdiättskute“ in Frage; cs ist jetzt allgemein als ein Fehler (wenn auch von verhältnismäßig geringer Wirkung und Be deutung) anerkannt, daß man den vergeblichen Versuch unternahm, durch Inaussichtstellung einer Art Dividende auch die ״Halbgcschäftsleutc“ wenigstens zum Teit für den Keren Hajessod zu gewinnen. Auch die auf Unterbringung der Aktien unserer Finanzinstitutc gerichtete Propaganda wird sich überwiegend ' auf die ״Nichtgeschiiftsleutc“ einsfellcn müssen; mir ein Teil der ״Halbgcschäftslcutc“ wird sich zu einer Kapitalsanlage entschließen, bei der Klarheit darüber besteht, daß für die Verwaltung Erwägungen der allgemeinen zionistischen Wirtschaftspolitik den Gesichtspunkten einer Dividendenpolitik die Wage halten. Dagegen kommen alle drei Gcklgcbertypcn als Interessenten für die übrigen geschäftlichen — Geldaufbringungsmöglichkciten in Betracht Die Finanzpropaganda wird hier so angelegt werden müssen, daß sic den strengen MaBstiiben der ״Geschäftsleute״ genügt. Vielfach wird aber erst das Beispiel der ״Nichtgcschäftslcutc“ die ״Hnlbgeschäftslcutc״ und das Beispiel der beiden genannten Gruppen die ״Geschäftsleute“ zur Beteiligung veranlassen. 2. Durch den in der letzten Sitzung des Aktionskomitees erörterten Plan, eine Zentralstelle für Finanz- Propaganda cinzuriclitcri, der unsere sämtlichen Finanz• institutioncn in bezug auf die Propaganda unterstellt sein sollen, scheint eine alte, namentlich von Julius Berger mit großem Nachdruck und überzeugenden Argumenten vertretene Forderung der Erfüllung »alicgcbradit zu sein. Der Kongreß wird nötigenfalls die strikte und sachgemäße Durchführung dieses Plans sicherstcllcn müssen. Die neue Stelle wird mit so weitgehenden Befugnissen auszustatten sein, daß durch ihre Errichtung eine Anzahl von Zweifelsfragen, die auf dem Gebiet der Keren Hajessod- und Nationalfondsarbcit ent■ standen sind, erheblich an Bedeutung verlieren: Wenn cs eine bis zu einem gewissen Grade für das Gesamt ergebnis der Finanzpropagandaarbeit verantwortliche Stelle gibt, so kann man ihr Entscheidungen überlassen, für die cs bisher vielfach an einer zu einer rasdien Enisdteidung fähigen Instanz gefehlt hat.. Ihr wird cs z. B. obliegen, die Ver׳ cinbarungen über eine Arbeitsabgrenzung zwischen Keren II ajessod und Nationalfonds — die der Kongreß einer Nachprüfung namcntlidi in bezug auf die scliwachvalutarischen Linder zu unterziehen haben wird durchzuführen und im EinzclfaU für ein zweckmäßiges zeit■ liclics und örtliches Incinandcrgrcifcn der Aktionen Sorge zu tragen. Auch die Entscheidung, ob und inwieweit Sonder aktionen für einzelne Länder zugelassen werden sollen, weil von ihnen ein auf andere Weise nicht crlangbares Plus zu erhoffen ist, kann nur von einer Stelle getroffen .werden! die «inen Vcberblick über die gesamt« Gelds aufbringungsnrbeit aller Finanzlnstifutc und in allen Ländern hat und der Exekutive sowie der gesamten zionistischen Oelfentlichkcit für ihre Entschließungen verantwortlich ist. Es ist sogar zu überlegen, ob einer Stelle dieser Art nicht das Recht cingcriiumt werden sollte, in außerordentlichen Fällen Finanzaktionen ziizulassrn, die aus dem für den Regelfall vorgesehenen Rahmen hciausfailen: etwa eine kur/befristete Soudcrsammhtng für palästinensische Scluilzwcckc in einem Lande, in dem besonderes Interesse für die kulturellen Bedürfnissc Palästinas vorhanden ist und in dem ein Zuriiektreten des Keren Hajessod für einen bestimmten kurz, bemessenen Zeitraum verantwortet werden kann; das Vorhandensein eines solchen Sicherheitsventils würde dem Kongreß vielleicht die einschneidende Kürzung des Sclmletats im Palästinabudget erleichtern, zu der er sich entschließen müssen wird. 3, Die M a a ß c r f r r. g c wird möglicherweise den Kongreß erneut beschäftigen; in jedem Fall gehört sic zu den Fragen, die durch den Kongreß endgültig klnrgcstctlt werden müssen, entweder dadurch, daß der Kongreß einen ausdrücklichen Beschluß über das Maaßerprinzip faßt, oder dadurch, daß er von neuen Beschlüssen absicht und so die einschlägigen Beschlüsse des XII. Kongresses stillschweigend bestätigt. In Deutschland ist die Maaßerfragc während der letzten beiden Jahre vielfach diskutiert worden. Auch Tendenzen, die auf eine Beseitigung des Maaßerprinzips oder auf den Ersatz der vom XII. Kongreß statuierten Maaßerp f 1 i c h t durch den Maaßerg cd a n k c n als bloßes Symbol gehen, haben sich geregt. Beide Möglichkeiten sind unseres Er* achtens durchaus ahznUKnien, und die erwähnten Tendenzen müssen entschieden bekämpft werden. Die gewichtigere Gründe, die zur Statuienmg der Maaßerpflicht geführt haben, gelten unverändert fort: die nationale Moral erfordert ein Opfer von außerordentlicher Größe, und der Maaßer ist der adäquate Ausdruck dieses Gedankens. Eine andere Frage ist cs, ob die bisherige Ausgestaltung des Maaßerprinzips auf Grund veränderter Ihnstäiidc oder auf Grund der in der Keren Hajessod - Arbeit erwachsene« Erfahrungen einer Korrektur bedarf. Die Feststellung der Londoner Jahreskonferenz, daß der Maaßer als eine auf fünf Jahre berechnete Abgabe gedacht sei, konnte der XII. Kongreß — wenngleich er sich hütete, sic zu be* stätigen, — immerhin noch unangetastet lassen; sie muß jetzt offiziell beseitigt werden, da feststeht, daß die Zionisten nicht bloß fünf Jahre Ling, sondern aller Voraussicht nach ständig den Maaßer zu entrichten haben werden. Der Vermöge ns maaßer, dessen ursprüngliche Festsetzung auf dem fünfjährigen Zeitabschnitt beruhte, bedarf schon aus diesem äußeren Grunde einer Neuregelung. Da die Erfahrung leider gelehrt hat, daß ein zehnprozentiger Vermögensmaaßer im Gegensatz zum Eiitkomtncnstnaaßcr — auch nach der Ueberzeugung der opferwilligen Zionisten wirtschaftlich nicht tragbar ist, bleibt nur der Ausweg, die Höhe der Vermögcnsabgabc jeweils dem pflichtgemäßen Ermessen der Keren Hajessod - Zeichner zu überlassen. Schließlich müssen noch die Erfahrungen ausgewertet werden, die mit . der Maaßerordnung gemacht worden sind. Die Maaßer- Ordnung verdankt ihr IXtsciti dem Verlangen der deutschen Zionisten, durch ein besonderes ״Gesetz“ die Außerordentlichkcit der Maaßerptlicht zum Ausdruck zu bringen und ihre Erfüllung durchaus sicherzustcllen. Dieser Versuch hat unzweifelhaft sein Gutes gehabt. Er hat die deutschen Zionisten genötigt, sich mit der Maaßcrlordcrung m einer sehr konkreten Form auscinandcrzusetzen. Trotzdem muß der Versuch als mißglückt betrachtet werden, weil er das finanzielle Gesamtergebnis des Keren Hajessod .in Deutschland eher ungünstig als günstig beeinflußt hat, und zwar in zwei Beziehungen: a) Einmal haben die zur strikten Erfüllung der Maaßerpflicltt bereiten Zionisten weniger geleistet, als sie ohne Maaßer- Ordnung geleistet haben würden, weil sic die Maaßerordnung mit Rücksicht auf die anderen so ausgcstaltcn mußten, daß wenigstens einige Aussicht auf Beachtung der Maaßerordnung durch alle deutschen Zionisten bestand. b) Zum anderen hat sich aber die Erwartung, daß die große Mehrzahl der deutschen Zionisten die in der Maaßer- Ordnung kodifizierte Maaßerptlicht gemäß der Maaßerordnung erfüllen würde, nicht bestätigt. Bei dieser Sachlage bleibt nichts weiter übrig; als die Maaßerpflicht wiederum in die Sphäre des ausschließlich national-sittlichen Pflichtkreises zu verweisen, aus der die Maaßerordnung sie bis zu einem gewissen Grade entrückt hat. Es bestehen Anzeichen dafür, daß das lebendige Beispiel — vielleicht gerade, nachdem wir und nur deshalb, weil wir die Maaßerordnung gehabt haben — stärker wirken wird als die papierne Ordnung. Es haben sich bereits Gruppen deutscher Zionisten zusrunmengefimdcn, die eine gleichzeitig radikale und eindeutige Parole (vorläufig sechs Prozent des Bruttoeinkommens oder zehn Prozent des Verbrauchs, zahlbar in Monatsraten,) ausgegeben haben, utid cs hat den Anschein, als ob diese Parole sich bei dem weitaus größten Teil derjenigen durchsetzen wird, die die Maaßerordmtng als für sich bindend anerkannt haben. Der Kampf um die Seelen der anderen aber wird, wie die Erfahrung gezeigt hat, mit größerer Aussicht auf Erfolg in der Sphäre der nationalen Sittlichkeit geführt werden, als in dein Bereich einer zk>* nistischcn Paragraphen-Rcditsordming. IV. Einer besonderen Behandlung bedürfen die (halb- und rein-) geschäftlichen Geldaufbringungsmöglichkciten. 1. Welche Typen von Kapitalanlagen verspreche« am meisten Erfolg? Es ist schon erwähnt, daß für die Aktien unserer Finanzinstitutc mehr bei Zionisten und ausgesprochenen Freunden Palästinas Interesse zu erwecken sein dürfte als bei rcingcschäftlichen Geldgebern. Dagegen haben unsere Finanzinstitutc bereits begonnen und werden voraussichtlich immer mehr dazu übergehen müssen, neben den Aktien andere Effekten zu emittieren, die für den großen Markt — ungeschäftliche Geldgeber, Hnlbgcsclüiftsleute und Geschäftsleute — geeignet sind: Pfandbriefe und Obligationen. Zweckmäßig wird man hier zwei Typen in Erwägung ziehen: ein ganz ״solides“ fest verzinsliches Papier und eine Obligation, bei der der Zinssatz niedriger ist, aber durch eine begrenzte Gewinnbeteiligung ergänzt wird. Der erstcre Typus dürfte sich z. B. für die Hypothekenbanken eignen (bei der Agrar* kreditbätak, deren Erträge in den ersten Jahren eine *יס