Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVIII (1923)
- Issue
- Heft 26-27 (30.3.1923)
- Date
- 1923-03-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 26/27 JUEDISCIIE RUNDSCHAU Seite 153 1:־יי 'v:;r £ - oiinij kt A-. Ruß, k. v; .״[ ■■Ml "MI 1111:1 i/Cl;11;,. iiucia..:, CS 111 Ziel;( ' iUcr u:!! ■nr, ci:.ן liciL'ivii• Gtc 1!;1. cüe im. a 1*^1־ CHiS )itze des 11 recht, venrden Die RC. ins ver• cuc Mc- und er- 1er zum en 1837 fen uml um Andas den Jisirie.t, » Juten ng aber cs, iebie f, immer nahmen, 1 Bctävi• ■wunden unac’iit: lom.1;e!1 . Uider tilg des Iden ge• fhnreeht r Befehl ililicßen, fird mit . 4: ״De ()cbictcs lind da• 3er von so er- [eis so!-;flüssige ln״ der len des VOdUSCit ׳ criuni: Der Var anaber an wegen ■htigkeit ns voll• .gnissen ,0:1׳ ihm und er ewiesen! Christ'-־ tirf auf, aff, der ׳ durfte l), 4ht :rkauie; rog die hihnten!üstcren der Re• rufe11 Ittel־ , wölbe 1, d.!1• 1c nndi;s reclite Hi Id mit n. Die a:!c Ju* l:!i;fidC־ .S.' UH׳i idente11 llusscn. nnolitik iir eine jVta riet;;■;,gliht* Zaren IstaUitl ru verringern. Und mochten die meisten Mitglieder der ״Pn!1!e11scl1c11 Kommission“, die die Aufklärungstraclitioncii der Epoche Alexanders II. noch nicht vergessen ];alten, sich gegen eine solche repressive Maßnahme noch so sehr sträuben, die Frage wurde im Sinne der katcgorischcn Resolution des Zaren gelöst. Und auch hier, wie beim Erlaß des ״Provisorischen Reglements“, wurde beschlossen, die Repression in außerordentlichem Wege dtirduülüliren unter Umgehung des legislativen Organs _ des Reiehsrais, in dem möglicherweise unerwünschte Rabatten über die Zweckmäßigkeit eines Verbots der Bildung entstehen könnten. Am 5. Dezember 1386 gab Alexander III. dem Kultusminister Deljanow den Auftrag, ,Maßnahmen zur Begrenzung der Aufnahme der Juden in Mittel• und Hochschulen zu ergreifen. Ein halbes Jahr lang schwankte der seiner Stellung nach zur Förderung der Bildung berufene Minister zwischen verschiedenen Entwürfen zur Verminderung der Bildung unter den Juden. ,Die Ministerialbeamtln und die Provinzialkarataren schlugen verschiedene Methoden hierzu vor: die einen glaubten, daß die Schule nur Kindern au5 unteren Schichten verschlossen werden müsse, in denen ״die unpympatisclien Züge des jüdischen Charakters“ besonders zutage treten; andere verlangten die Festsetzung einer Prozentnorm für studierende Juden ohne Unterschied der Klassen; manche empfahlen Mäßigung in den Repressionen, ans der Befürchtung heraus, daß eine übermäßige Begrenzung der Aufnahme von Juden in russische Universitäten die jüdische Jugend veranlassen würde; an ausländischen Universitäten zu studieren, von denen sie dann nach Rußland in noch gefährlicherem Zustande, d. h, mit der Hinneigung zu den freien Formen politischen Lebens, zurückkehren würde. Endlich erließ, im Juli 1S87, der Kultusminister im Aufträge des Zaren seine berühmten zwei Zirkulare über die Begrcnrang der Aufnahme von Juden in Universitäten und Mittelschulen. Es wurde die folgende Norm festgesetzt: im Ansicdlungsrayon werden Juden nach der Norm von 10 °/0 der aufgenommenen Christen zugelasscn, außerhalb des Ansiedlungsrayons 5 °/0, in Petersburg und in Moskau 3 0־;״*). So entstand die ״ P roz e n t n o r m ״ der Schule, die Quelle von Elend und Tränen für zwei Generationen russischer Juden. Alljährlich im Juli und August pochten an die Türen der Mittel- und Hochschulen Tausende jüdischer Jünglinge, aufgenommen aber wurden nur Dutzende und Hunderte. In den Städten des Ansiedlungsrayons, wo die Juden 30—80 % der Gesamtbevölkerüng bildeten, wurden ihre Kinder in die Mittelschulen nur in einer Anzahl von 10 0/״ der Gesamtzahl der Studierenden angenommen, die Mehrzahl der Kinder aber von der Mittelschulbildung ausgeschlossen. Besonders tragisch war aber die Lage der Mittelsclrulabiturienten, denen die Pforten der Hochschulen dennoch verschlossen blicben. Viele dieser Unglücklichen wandten sich mit persönliehen Bitten an den Kultusminister Deljanow, und dieser reaktionäre, aber gutmütige Mann erlaubte cs zuweilen, die Bittsteller außer der Norm zu immatrikulieren. Die meisten Jünglinge aber, die außerhalb der Hochschule blieben, mußten ihre Bildung im Auslande erwerben, wo die wirtschaftlich schlecht gestellten von ihnen äußerste Entbehrungen litten. Die grausamen Gesetze vermochten indessen in der alten Kulturnation das Bedürfnis nach Bildung nicht zu unterdrücken. Die in die Schule nicht aufgenommen worden waren, studierten zu Hause unter der Leitung von Privatlehrern, oft auch als Autodidakten und bestanden dann die Maturitätsprüfung als ״Externe“, sich allen Schwierigkeiten dieses Dornenwegs aussetzend; dennoch in die Hochschule nicht aufgenommen, begaben sich diese ״Märtyrer der Wissen- Schaft“ auf weite Reisen ins Ausland. Alljährlich zogen aus Rußland nach dem Westen zwei Emigrantenreihen: die einen fuhren jenseits des Ozeans auf der Suche nach Brot und bürgerlicher Freiheit, die anderen — nach Deutschland, Frankreich und der Schweiz auf der Suche nach Hochschulbildung. Die Menschen wurden aus ihrer Heimat durch die interdicto aquae et ignis, im physischen [ und geistigen Sinne des Wortes vertrieben. Verschiebung der Hauptwahlen in den Gesetzgebenden Rat Jerusalem. (J.C.B.) Die Regierung von Palastina hat beschlossen, die Hauptwahlen in den Gesetzgebenden Rat für unbestimmte Zeit zu verschieben. Das Ergebnis der nun beendeten Urwahlen ist folgendes: Es wurden als Wahlmänner gewählt: 126 Mo- 1®nmedaner, 90 Juden, 27 Christen und 8 Drusen. Die Siaatsbürgerrecbte der rumänischen Juden Bukarest, 24. März. (Orient-Radio.) Der Mi- Merrat hat die Bestimmungen, betreffend die Rechte M Juden Rumäniens, die den Artikel 133 der neuen *oiasaung bilden werden, erörtert und beschlossen, daß alle Juden in allen Provinzen des Königrc 1 c 11 cs, die am 1. April 1918 in Rumänien 1!'rcn Wohnsitz hatten, von Gesetzes wc- |cn ohne weitere Formalitäten rumänische jDatsbürgcr sind. Der Ministerrat bewilligte den m'en eine dreimonatige Frist, vom Tage der Vcröffent- 11Jung der Verfassung an gerechnet, um gemäß den Menden Gesetzen und Verordnungen ihre Rechte geltau] zu machen. Hoffentlich ist damit die Ausnahmestellung der rumä- 1Meri Juden endgültig beseitigt. ,, *) ln Mittelschulen traf die Norm nur Knaben, In Wirk- *Mtit _ aber wurde sie nicht •eltea *uch auf Mädchenßnuiasien ausgedehnt . , j ׳ < ׳< ׳ •'׳■ '• ׳ ךי> ךן• C( | ‘/*Qk ר*«*. 'Uv* m * +0 ןך י*־־'׳״*׳■־״*■ **. ריי *ffi׳. י / > *f A M, k* iA jll Jk AL Ein Entwurf M^rclaus für die öffentlich-rechtlichen Grundlagen des Jttd nstaaics Mitgcteilt von Georg Herlitz, Die Veröffentlichung der Tagebücher Theodor llcrzls hat unseren Bück cgiicut auf die heroische Zeit des Zionis• mus, auf die Zeit, i:v der die Gesamtheit der Zionisten, mochte ein Teil von ihnen in den inneren Kümpfen der Örganisaiiön sich auch ״praktische Zionisten“ nennen, rieh i1׳ politischen Gcdankengängcn bewegte, klar oder unklar den Judenstaatsgedanken dachte oder wenigstens vom Juden• Staat träumte, zurückgelenkt. Es dürfte daher gerade jetzt, wo wir nach der Meinung vieler Zionisten am Ende der politischen Entwicklung des Zionismus stellen, während doch in Wirklichkeit mit der Ratifikation des Paliistinainandatcs eben gerade erst der Anfang der politischen Entwicklung des neuen jüdischen Palästinas gegeben ist, — es dürfte gcr.r’c jetzt von Interesse sein, durch Veröffentlichung eines Doku■ mentes zu zeigen, wie sich in jener heroischen Zeit des Zionismus in den Köpfen seiner politischen Führer die Ver• wirkliclumg des politischen Zieles des Zionismus gestaltete. Bei den im ״Archiv der Zionistischen Organisation“ aufbewahrten Akten der Zionistischen Organisation befindet sich ein von Max Nordau verfaßter Entwurf eines Sicdlungs• Vertrages der Zionistischen Organisation mit der Türkei, der gerade in diesen Tagen, in denen das Bild Nordaus, allem politischen Kampfe entrückt, wieder lebendig geworden ist, verdient, der Vergessenheit entrissen zu werden. Der Entwurf des Vertrages, den wir w׳c1tcr unten zum ersten Male der Ocffcntlichkcit übergeben, ist völlig undatiert, und bei den Akten der Organisation ist auch kein Schriftstück und keinerlei Notiz darüber vorhanden, wann Und auf wessen Veranlassung Nordau diesen Entwurf für die Zionistische Organisation verfertigt hat. Wir würden also für die Daticrung des Entwurfes auf Vermutungen angewiesen bleiben, wenn nicht — glücklicherweise — noch Personen vorhanden waren, die uns aus ihrer eigenen Kenntnis der politischen Ent- Wicklung des Zionismus über die Abfassungszcit des Dokumcnies Angaben machen könnten. Einer der früheren Beamten des Kölner Zionistischen Zcntralbiiros teilte mir, worauf mich der Versuch einer Datierung mittels wissenschaftlicher Mc• thoden bereits vorher geführt hatte, mit, daß der Entwurf unter der Präsidentschaft David Wolffsohns und auf dessen Verlangen von Nordau im Herbst 1907 verfaßt worden ist. Wolffsohn weilte damals in Begleitung des Präsidenten des J. C. T. drei Wochen lang (von Ende Oktober bis Mitte November) in Konstantinopcl und führte mit dem Beauftragten des Sultans erneute Verhandlungen über die Verwirklichung der politischen Forderungen des Zionismus in Palästina, Diese Verhandlungen wurden in solchem Geiste geführt, daß ein positiver Erfolg ln unmittelbare Nähe gerückt schien. Wolffsohn selbst sagte in seinem Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen vor dem Engeren Actions-Comitü wörtlich: ״Die Verhandlungen sind in ein Stadium getreten, in dem positive Projekte in einer festen, umrissenen Gestalt unter dem Gesichtspunkte real• politischer Erwägungen behandelt werden“ (״Die Welt“, Jahrgang 1907, Nr. 43, Seite 30) und in einem Briefe schrieb er damals: ״Heute sollte ich auch abreisen, da wurde mir aber ganz positiv für heute abend eine Entscheidung in Aussicht gestellt, die vielleicht zu etwas Oroßcm führen kann. Es ist möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß ich heute abend oder morgen einen definitiven Bescheid vom Sultan bekommen werde.“ (A. Robinsohn, David Wolffsohn, Seite 82. Berlin, Jüdischer Verlag 1921.) In dieser verhcißungsvollcn Situation lag nichts näher, als daß die Organisation die von ihr vertretenen politischen Forderungen in die Form eines Memorandums bringen ließ, das die Grund• läge des erwarteten öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Türkei sein konnte. Daß Wolffsohn mit der nicht ganz einfachen Aufgabe, ein solches Exposd auszuarbeiten, Nordau beauftragte, kann bei der Stellung, die dieser als politischer Berater der zionistischen Bewegung seit Hcrzls Tode einnahm und bei seiner bewährten Kunst, für politische Formulicrungen den adäquaten Ausdruck zu finden, nicht wundernehmen. So entstand im Herbst 1907 das bemerkenswerte Dokument, das wir nunmehr der Oeffentlichkeit übergeben. Es ist, wie wir nicht unterlassen wollen mitzutcilcn, von Wolff• sohn bei der Fortführung der Verhandlungen nicht benutzt worden, Expose-Entwurf Dr. Max Nordau Wir verlangen von der türkischen Regierung: 1. Das Recht für alle Juden, in Palästina und seine Nebenländer einzuwandern, sich dort dauernd niederzulassen, ländlichen und städtischen Grundbesitz zu erwerben und allen erlaubten Beschäftigungen und Erwerben frei nachzugehen. 2. Eine fünfzigjährige Option auf alles Land in Palästina und in angrenzenden Ländern, das zur Zeit entweder herrenlos ist oder der Krone gehört und zu keiner regelmäßigen Kultur benutzt wird. Diese Ländereien sollen durch Beamte der türkischen Regierung und durch Vertreter des Zionistischen Actions• Comitäs auf einer, zuverlässigen Karte und durch tatsächliche Begehung gemeinsam genau festgcstellt und begrenzt werden. Ihr Wert soll den landesüblichen Preisen entsprechend gemeinsam geschätzt werden. I Das Actions-Coinitd bezahlt der türkischen Regierung für die Option jährlich 1/1 (1/3) Prozent des vereinbarten Preises der festgcstellten Ländereien. Vor dem 1. April jeden Jahres zeigt das Actions• Comite der türkisdien Regierung an, in welchem Umfange es seine Option geltend machen will. Für die Ländereien, die es tatsächlich in Besitz nimmt, hat cs den vollen vereinbarten Preis zu bezahlen, und zwar in Schuldscheinen, die jährlich mit 4 ״/o verzinst und in 99 Jahren durch Rückkauf oder Auslosung getilgt werden. . ' ׳ ' Nach 50 Jahren erlischt das Optionsrecht, und die türkische Regierung verfügt frei über alle Ländereien, auf die das Actions-Comitc seine Option nicht aus• geübt haben sollte. ” 3. Zugleich mit dem Optionsrecht auf das gemcinsant fcstzustellende Land gewährleistet die türkische Regierung dem Adions-Coinife und der von ihm zur Besiedlung des Landes ciiigcfuhrtcn jüdischen Bevölkerung alle Rechte und Freiheiten, die zur vollen wirtschaftlichen Entwicklung' des besiedelten Landes nötig sind. Die jüdischen Siedler sollen das Recht haben, zu reisen, sich niederzulassen urd wcgzuzichcn, Straßen, Brücken, Lokalbahnen anzulegcn, Flüsse schiffbar zu machen, mit Fahr• zeugen jeder Art zu befahren, Kedcn in ihi Bett ztf legen, sic mit Häfen zu versehen, Schleusen und Wchra zu errichten, Häuser, Wirtschaftsgebäude aller Art, mit Ausnahme von militärischen Befestigungen, aufzuführen, Fabriken, Bergwerke, elektrische Anlagen zu schaffen׳, Ortschaften und Städte zu gründen, jede Art von Lind- und Forstwirtschaft, Viehzucht, Jagd und Fischerei zü betreiben, alle gesetzlichen Handels-, Gewerbe- und freien Berufe auszuüben, Kanäle und Brunnen zu graben, dasi Land zu bewässern und z.u entwässern und überhaupt alles zu tun, was geeignet ist, den Wert des Landes zu vermehren, seinen Ertrag zu steigern oder der Be• völkerung einen wirtschaftlichen Nutzen zu sichern. / Die jüdische Bevölkerung bestreitet selbst alle Kosten der Errichtung und Instandhaltung der öffentlichen Bauten, des Verkehrs, der Forst- und Wasserwirtschaft; der öffentlichen Sicherheit und der Gesundheitspflege auf ihren Optionsländercicn, ihrer Verwaltung, ihrea Unterrichts und ihrer Rechtspflege; zu den allgemeinen Kosten des türkischen Reiches trägt sie in einem Maße bei, das gemeinsam vor Beginn der systematischen Ein׳• Wanderung festgcstellt wird und daß im Verhältnis zum Umfang der tatsächlich in Besitz genommenen Ländereien und der Zahl der eingewanderten Juden wächst. Das Actions-Comitd ist der türkisdien Regierung für die ganze vereinbarte Steuersumme verantwortlich. Bei der Umlage und der Einhebung der Steuer interveniert die türkische Regierung nicht. | / Die jüdische Bevölkerung unterwirft sich auf Verlangen der türkischen Regierung dem Militärdienst im kaiserlichen Heere in demselben Umfange wie alle anderen zum Heeresdienst verpflichteten Einwohner des Reiches. Die jüdischen Dienstpflichtigen werden zu eigenen Truppenteilen vereinigt, deren Offiziere und Unteroffiziere qualifizierte, von der Regierung nach den für das ganze Heer geltenden Vorschriften ernannte Juden sein sollen. Für die Generale, denen die jüdischen Truppenteile unterstellt werden, gilt diese Einschränkung nicht. . , An die Spitze der Verwaltung der jüdischen Sied• lungen stellt die türkische Regierung einen Gouverneur, den sie nach dem Vorschläge des Actions-Comitds er• nennt. Ebenso ernennt sic die Richter der jüdischen Landes- und Obcrlandcsgerichtc auf Grund der für das türkische Reich geltenden Qualifikationen auf Vorschlag des Actions-Gomites. Die Lehrer, Acrztc, Straßen- und Brückcningcnicure, Verwaltungs- und Polizeibcamte wählen die jüdischen Siedler selbst, ohne Intervention der türkischen Regierung. 4. Alle Meinungsverschiedenheiten in betreff der Auslegung des Sicdlungsvertragcs mit der türkischen Re• gicrung werden dem Haager Schiedsgericht zur end• gültigen Entscheidung ohne Appell vorgelegt. 5. Der Siedclungsvertrag wird nach seinem AB• Schluß mit Zustimmung der türkischen Regierung vom Actions-Comitd den Regierungen aller im Haager Schiedst gericht vertretenen Staaten amtlich zur Kenntnnisnahme mitgeteilt. 6. Die jüdischen Siedler, welche sich auf den ihnen eingeräumten Ländereien niederlassen, sind von dem Ver• langen geleitet, sich in der geschichtlichen Heimat ihres Volkes national zu entwickeln und für ewige Zeiten eine Heimstätte zu finden; sie geloben der Staatsrcgicrung, treue Bürger des Landes zu sein und immer zu bleiben und im Austausch für die ihnen gewährten Rechte, Schutz und Sicherheit gegen auswärtige und innere Feinde mit allen ihren Kräften für die Integrität des Reiches einzutreten und zu seinem Wohl und Ge• deihen beizutragen. , Zwei Briefe M&x Nordaus Von Hugo Schachtel, Breslau. Anfang 1901 beschloß die Breslauer Zionistische Verein!- gung, ein eigenes Organ deutscher Zionisten herauszugeben, nachdem Köln und Berlin sich zu einem solchen Entschluß nicht hatten durchringen können. Am 10. Februar 1901 erschien zum ersten Male ״Der Zionist“, eine kleine Monatsschrift, die von zionistischer Seite aufs lebhafteste begrüßt wurde und die die Berliner Freunde später veratilaßte, die bis dahin nur prozionistische ״Israelitische Rundschau“ zu erwerben, in die ״Der Zionist“ aufging und die sich daun unter Heinrich Loewcs Initiative und Leitung zur ״Jüdischen Rundschau“ entwickelte. Bei Begründung des ״Zionist ‘ hatten wir uns an alle prominenten Zionisten mit der Bitte um ihre Mitarbeit gewandt, so auch an Max Nordau. kh hatte im Jahre zuvor beim Londoner Kongreß mich ihm vorgcstellt. Es interessierte Ihn sehr, in mir einen Krotoschiner kennen zu lernen, der Stadt, in der seine Vorfahren so lange (1672 bis 1845) gelebt hatten und der er sich daher durchaus zugehörig betrachtete. Er ließ sich von mir von der Stadt und dem letzten seiner dortigen Verwandten, den ich gut gekannt hatte, dem Kgl. Prcuß. F.inkommenstcucr-Erhcber Wiener, erzählen und bedauerte es sehr, daß er noch niemals selbst in Krotoschin war. Als ich ihm wegen seiner Mitarbeit