Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVIII (1923)
- Issue
- Heft 26-27 (30.3.1923)
- Date
- 1923-03-30
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 152 J u 1:1) I S C i I E RUNDSCHAU Nr. 20 27 Die Einführung der Prozentnorni in Aus dem dritten Band von S. M. Dubnows ״Neuester Geschichte des jüdischen Volkes“ Der Jüdische Verlag, Berlin NW 7, stellt uns aas , der im April (nocli vor dem russischen Original) er• scheinenden deutschen Uebertraguug des dritten Bandes von Dubnows ^Neuester Geschichte des jüdischen Vol• kes“, der die Zeit von 1881 bis 1014 behandelt, den folgenden Abschnitt zur Verfügung, der gerade jetzt, da die Bestrebungen aut Einführung «er Prozeutnorm eine internationale!;rsehciiuing geworden sind, besonderes ׳ Interesse hat. Der etwa 560 Seiten starke Band gibt eine umfassende Darstellung der äußeren und inneren Ereignisse im jüdischen Leben bis zum Weltkrieg. Die verspätete Krönung Alexanders III. im Mai 1883, $ie verschiedenen Bevölkcrnngssdiichten im Wege des traditionellen Manifest» allerhand Rechtscrleichtcrungcn gewährte, brachte den Juden nichts. In den oberen Sphären hörte man vielmehr aufmerksam auf die Stimmen jener eifrigen Gouverneure und Generalgouvcrncure, die in ihren ״Allcruntcrtänigstcn Berichten“ die Melodie von der ״Schädlichkeit des Judentums“ abwandeltcn; der Zar machte oft auf diesen Berichten Vermerke, die die Be• deutung van Befehlen hatten. So berichtete der Generalßauverncur von Odessa, Ourko, im Beginn des Jahres 1883 von einem übermäßigen Wachstum׳ der Zahl jüäischcr Schüler in den Gymnasien und ihrem schädlichen Einfluß auf die christlichen Mitschüler und schlug vor, die Aufnahme jüdischer Schüler durch eine Prozentnorm zu beschränken; — der Zar vermerkte auf diesem Berieht: ״Ich teile diese Ucbcizeugung, die Sache ist in Erwägung zu ziehen.“ Das Ministerkomitee ״zog sie in Erwägung“, zögerte aber mit der Untersuchung des Kerns der Frage, da cs sie erst zur legislativen Lösung in üblicher Ordnung vorbercitcn wollte. Als aber die Provinzadininistratorcn (der Gencralgouvcrneur von Odessa und der Gouverneur von Charkow) auch im nächstfolgenden Jahr in ihren Berichten an die Not- Wendigkeit der Einführung der Schulnorm erinnerten, machte der Zar einen entschlossenen Vermerk: ״Eine Frage, die endgültig gelöst werden müßte.“ Darauf drang auch beim Ministerkomitee endgültig die Ueberzeugung durch, daß ״der zunehmende Zustrom eines niclit-ciu istliehen Elements zu den Schulen auf die christlichen Ki11der in sittlich-religiöser Hinsicht den schädlichsten Einfiuß ausübt“. Die Frage wurde der Pahlenschen Obersten Kommission zur Beratung vorgelcgt, aber das Kultusministcrium verfertigte, 01111c den AllgemeinbeschluD der Kommission abzuwarten, schleunigst einen Entwurf im Sinne der erwähnten Resolution und bald reifte eine neue Frucht der bürokratischen Arbeit heran — die ״Schulnorm“, die in der Folge einen wichtigen Platz im System der Repressivmaßnahmen gegen die Juden in Rußland einnahm. : . . i , . ■ Im Zentrum dieses Systems standen nach wie vor1 VerbotedesWoiinrcchtsundderFrcizügigkeit, die oft dem Verbote zu leben, dein Raub von Existcnzqucllcn überhaupt gleichkamen. In dieses Oebict trug das ״Provisorische Reglement“ eine große Mannigfaltigkeit juristischer Foltcrartcn hinein. Das ״Reglcment“ hatte den Juden verboten, sich außerhalb der Städte ״neu“ anztisictleln, beließ aber jüdische Einwohner, die sich auf dem flachen Lande vor dem Jahre 1832 angcsicdelt hatten, an ihrem Platze. Diese Ahcingcsesscnen waren indessen den Judeuhassem ein Dom im Auge, die von dem gänzlichen Verschwinden des jüdischen Elements aus dem russischen Dorf träumten, — und min begannen administrative Maßnahmen zur Hinausekclung der Juden aus den Dörfern. Schon oben wurde der Betnühungen der Behörden und der christlichen Konkurrenten gedacht, die Juden als schädliche Mitglieder der Landgemeinde vermittels bäuerlicher Beschlüsse auszusiedein. Es wurden indessen noch weitere Methoden der Verdrängung.erdacht: einen Dorfjuden, der sich eine Zeitlang in der Stadt aiifgchalten hatte, ließ die Polizei häufig als ״Neuansiedler“ nicht ins Dorf zurück; es kam ferner vor, daß jüdische Familien, die nach altem Brauch aus dein Dorfe in die Nachbarstadt zu den großen Feiertagen zogen, tun dort am synagogischen Gottesdienst tcilzunciuncn, bei der Rückkehr nach Hause, die als ״Neuansicdlung“ ansgelegt wurde, auf Hindernisse stic- Den; in der Kievver Provinz des Judenfeindes Drentcln legten die Behörden das ״Provisorische Reglement“ dahin aus, daß es den Juden verboten sei, von einem Dorfe ins andere und seihst von einem Haus ins andere innerhalb des heimatlichen Dorfes zu ziehen. Der Polizei wurde ferner das R^cht gegeben, aus den Dörfern alle Juden auszuweisen, die dort keine eigenen Häuser auf eigenem Grund und Boden besaßen, da solche Personen nach 'Ablauf der Mietsfrist mit dem Eigentümer einen neuen Mietsvertrag abschlicßen müßten, was durch das Mal regkment verboten sei. Auf Grund solcher notorisch falschen Gcsctzcsauslegung unterlagen in den Gowerne ments Tschcrnigow und Poltawa etwa 10000 Juden, die in Mietshäusern oder in eigenen, aber auf bäuerlichem Boden aufgeführten Häusern wohnten, der Ausweisung Das Jammern der Unglücklichen, die mitten im Winter von der Aussiedlung bedroht waren, fand indessen nicht in dem nahen Kiew, sondern in dem entfernten Peters bürg Gehör, wo sie sich mit einer Beschwerde an den Senat gewandt hatten. Ein Ukas des Senats (Januar 1834) stellte diesen Vcrwalhingspogrom ein, allerdings erst, nachdem eine erhebliche Anzahl von Familien bereits ,verjagt und ruiniert worden war. l Andere auf der Grundlage des ״Provisorischen Regle ments“ auf gebaute Repressionen blieben indessen in Kraft, to das Verbot der Uebenyedlung! von einem Qorfe ins andere, auch ins Nachbärdorf, wodurch' die Dorfjuden an ihre Wohnorte gekettet wurden. Diese grausame Verwaltungspraxis wurde durch׳ das Gesetz vom 29. Dezember 1887 sanktioniert, ״Dies bedeutet", sagt ein Zeitgenösse, ״daß wenn das Dorf, indem die Juden wohnten, abbrennt, oder die Fabrik, in der sie arbeiteten, geschlossen wird, die Juden unweigerlich in die Stadt auswandern müssen, da sie kein Recht haben, ln andern Dörfern Zuflucht und Unterhalt zu suchen. Ebenso sind Kinder der Möglichkeit beraubt, der verwitweten Mutter oder gebrechlichen Eltern, die in einem anderen Dorfe wohnen, bei sich Zuflucht zu gewähren; der Sohn, der nicht in demselben Dorfe wie der Vater wohnt, kann nicht die Verwaltung des nach• dem Tode des Vaters verbleibenden Handels- oder Industrieunternehmens übernehmen. Der Jude ist sogar des Rechts beraubt, ein Haus zu verwalten, das er von seinen Eitern erbt, die in einem anderen Dorfe innerhalb des Ansiedlungsrayons gewohnt haben.“ Dieses ganze Netz von Beschränkungen, die den Juden ruinierten, war aber eine üppige Quelle von Einkünften für die Polizeibehörden, von den obersten bis zu den untersten. Nur die Bestechung -— die ״russische Konstitution“ jener Zeit — rettete den verfolgten Juden vor der Willkür und der Gewalttätigkeit der Verwaltung bei der Anwendung der Beschränknngsgcsdze, und die Behörden klammerten sich ihrerseits fest an die jüdische Rechtlosigkeit als an ihre Pfründe. Der Haß gegen die Juden paarte sich zu allen Zeiten mit der Vorliebe für indisches Geld. Nocli weiter wurde das Netz der Repressionen zum Einfnngen der Juden außerhalb des Anslcdiungsrayons ausgeworfen. Auf dem ganzen Gebiet des inneren Rußlands waren Gruppen privilegierter 'Juden verstreut, die zum Wohnen ״außerhalb des Ansicdlungsrayons“ zugclasscn wurden: Personen mit Hochschulbiidung, Kau Heute erster Gilde nach langer kaufinännischer Tätigkeit und Handwerker, die ausschließlich ihr Gewerbe betrieben. Der Andrang rechtloser Juden zu diesem verbotenen Gebiet wurde durch die strengsten Maßnahmen cingcdämmt. Das Beispiel des Diensteifers gab hier die Hauptstadt. Nach Petersburg, wo an 20 000 privilegierter Juden legal wohnten, strömten Massen egaler“ mit den denkbar verbrecherischsten Absichten: bescheidenen Handel zu treiben ohne Bezahlung der in die Tausende gehenden Giidengcbiihren für Wohnungsrccht, Unterricht zu geben, sich mit Wissenschaft oder Literatur zu beschäftigen, ohne das Diplom einer Hochschule in der Tasche zu haben. Die Zahl solcher Rechtloser, die sich nur fiktiv als Handwerker oder Diener der ״Privilegierten“ legalisieren ließen, war sehr betrachtlieh, und die Polizei verschwendete viele Kräfte auf den wütenden Kumpf gegen sic, Der durch seine polizeiliche Grausamkeit berühmt gewordene Chef der Petersburger Polizei, Größer, machte die Jagd auf Juden , zu seiner Spezialität. Der Prcsscbctracluer der Ereignisse von 1883 schildert die Heldentaten der hauptstädtischen Polizei folgendermaßen: ״Die Kampagne wurde gleich zu Beginn des neuen Jahres unternommen und dauerte bis zum Jahresende an, Anfang März wurde der Stadtpolizei aufgegeben, die Papiere und Wohnungen der Juden der strengsten Kontrolle zu unterwerfen; in Polizeircvicren wurden besondere Bücher für Juden eingerichtet und es begann die Säuberung Petersburgs von dem lästigen Volk. Dabei kamen keine neuen, sondern auch in andern Städten wohlcrprobte Methoden zur Anwendüng. Haussuchungen nach allen Regeln der Kunst wurden gehalten und die dabei mit zweifelhaften Papieren ertappten Juden oft familienweise unter der Bewachung von Polizcibcamtcn direkt nach dem Bahnhof der betreffenden Eisenbahn befördert. Die Fristen zur Ausreise wurden stundenweise bemessen: bald 21 Stunden, bald 4S usw., als hätte es sich mn die Exekution des Urteils eines Feldgerichts gehandelt. Und dabei würden zumeist Personen ausgewiesen, die bereits viele Jahre in Paters* bürg wohnten, ihren Haushalt und Geschäfte hatten, die sich innerhalb 21 Stunden keineswegs liquidieren ließen. Die Folge einer so schleunigen Ausreise waren zahlreiche Uebertritto zum Christentum.“ —■ Belustigende Erzählungen waren in der Stadt darüber verbreitet, wie Personen, die in den Schoß der Kirche übertreten wollten, um die Erlaubnis nachsuchtcfl, in der Hauptstadt sich noch eine bis zwei Wochen nufztihalieii, die für die vorherige Einweihung in den neuen Glauben gesetzlich vor* geschrieben waren, worauf die Polizei aber keineswegs eingchcn wellte, offenbar, weil sie fand, daß man in den neuen Glauben auch innerhalb des Anslcdiungsrayons eingeweiht werden konnte, ׳ . Die Scheintaufe war indessen nur ein seltenes Mittel im Kampfe gegen die Vcrwaltungswilikür. Die ״Um1gchung des Gesetzes“ pflegte durch andere, an sich harmlose, aber kränkende und riskante Fiktionen zu ge* sehehen. Viele Ankommende brachten nach Petersburg Handwcrkzcugnissc mit und ließen sich' als Gehilfen eines ״vollberechtigten“ jüdischen Handwerkers anmcldcn; aber die Polizei brauchte nur die Wertteile alifztisuchcn und den fiktiven Gehilfen nicht bei der Arbeit anzutreffen — und er wurde unverzüglich ausgewlesen, wobei auch dem Werkstattinhaber große Unannehmlichkeiten drohten. Manche ließen sich1, um das Wohnrecht zu erlangen, als Hausdiener bei jüdischen Aerzlcn oder Rcchtsanwiiltcn anuicldcn, da das Gesetz Juden im Besitze eines Uni* vcrsitätsproblcms ersten Grades erlaubte, sich zwei ״Hausdiener“ aus dem Kreise der Stanunosgenosscii zu!!alten. Diese Diener wurden aufs Revier gerufen und darüber ausgefragt; welcher Art ihr Dienst wäre, worauf sic ant- Worten mußten: ״Ich putze dem Herrn die Stiefel, ich trage ihm die Aktenmappe ins Gericht nach“ und dergleichen mehr. Auf ,Grund solcher ״Dhim rechte“ lebten In Petersburg lange hindurch einige hervorragende dischc Schriftsteller, darunter auch der junge S. Frag, der Sänger des jüdischen Elends, der einem Schlag einen hervorragenden PI alz in der Literatur eingenommen hatte. Die Lage solcher Personen war natürlich äußerst prekär. An einem beliebigen Tag konnte auf ihrem Paß der rote Polizcistcmpcl mit dem Au;. I reisebefehl ״innerhalb 24 Stunden“ erscheinen, Ganz Ryg' fl land durchlief damals die Erzählung von einer jungen * Jüdin, die nach Petersburg oder nach Moskau gekommen war, ׳mn sich׳ in eine Hochschule nufnehmen zu lassen, und zwecks Erlangung des Wohnrechtes gezwungen war, sie(! fiktiv als Prostituierte anztimekicn und einen ״golb^ Schein“ von der Polizei zu beziehen; als die Polizei abet fcststcllte, daß das junge Mädchen nicht das angemcldctj Gewerbe, sondern Wissenschaften trieb, wurde es der Hauptstadt ausgewiesen. So galt die ganze Energie der.'Behörden dem Ziel״ den natürlichen, nach dem russischen Kodex aber un• gesetzlichen Kampf der Juden um ihre Existenz, dis heilige Recht des Menschen auf Freizügigkeit niederzu• zwingen. Die gegen dieses heilige Recht gerichtete un erbittiiehe Lex-crinicn veranlaßte die Behörden, die un. glücklichen Menschen aus einer Stadt in die andere, aus dem Dorfe in die Stadt zu jagen, ln Kiew, dem Sitze des ukrainischen Judenhasses, hörten die Jagden auf recht, lose Juden nicht.auf. Während des Jahres 1886 wurden aus der Stadt über 2000 Familien ausgewiesen. Die Re. gicrung aber, mit der Ausweisung der Juden aus ver• botenen Städten nocli nicht zufrieden, erdachte neue Me• thoden der Ausdehnung des verbotenen Gebietes und er• streckte dieses auch auf solche Orte, die früher zum jüdischen Anslodlungsrayon gehörten. So wurden 1837 die großen siklrussischen Städte Rostow am Don und Taganrog nach Allerhöchstem Befehl aus den zum An• sicdlungsrayon gehörenden Gouvernements in das den Juden verschlossene Gebiet des Donhcercs umregistriert, wobei nur den früher in diesen Städten wohnenden Juden der weitere Aufenthalt erlaubt, eine Ncuansicdlung aber strengstens verboten wurde. Indem die Regierung also die Grenzen des Gebietes, in dem die jüdische Bevölkerung ohnehin erstickte, immer enger zog, ergriff sie gleichzeitig effektive Maßnahmen, um auch das Gebiet der wirtschaftlichen Betäti• gung der Juden zu verringern. Hier wurde unumwunden das mittelalterliche ständische Dogma geltend gemacht; dieser oder jener Beruf muß dem Juden weggenommen werden, damit er zum Besitz des Ciiristcn wird. Unter Alexander II. hatte die Regierung die Verbreitung des Handwerks auf Kosten des Handels Unter den Juden ge• fördert und jüdischen Handwerkern ein freies Wohnrecht gewährt. Unter Alexander III. aber wird (1881) der Befehl erlassen, ln Schitomlr die jüdische Fachschule zu schließen, die 23 Jahre lang existiert hatte,•׳ Dieser Akt wird nüt erstaunlicher Offenheit folgendermaßen ־motiviert: ״Da in den Städten und Flecken des südwestlichen Gebietes die Juden die Mehrzahl der Handwerker bilden und da• durch die Entwicklung des Handwerks unter der von ihnen Ausgebeuteten Stammbevölkcrung hemmen, so erscheint die jüdische Fachschule infolge des Mangels $5!• eher Schulen unter den Christen nur als überflüssige Waffe in den Händen der Juden zur Ausbeutung der Stammbevölkcrung.“ Hier wird also das Erlernen des Handwerks als Waffe der ״Ausbeutung“ erklärt, wodurch die wahre Bedeutung dieses von der Regierung erfundenen furchtbaren Wortes klar beleuchtet wird: Der Iudc ״ilt als ״Ausbeuter", sofern er einen zwar an• ständigen und produktiven Beruf betreibt, den aber an seiner Stelle eit! Christ betreiben könnte. Das Gesetz verfolgte den Juden unerbittlich wegen des geringsten Versuchs, seine wirtschaftliche Tätigkeit zu erweitern. Der außerhalb des Ansicdlungsrnyons v,׳oh• nende jüdische Handwerker durfte mit Erzeugnissen seiner Arbeit handeln; verkaufte er andere, nicht von ihm gefertigte Waren, so wurden sie beschlagnahmt und er selbst unverzüglich• aus seinem Wohnorte ausgewiesen (der berühmte Artikel 1171 des Strafgesetzes). Die Christliehen Konkurrenten und die Polizei paßten scharf auf, daß der jüdische Schneider nicht ein Stück Stoff, der Uhrmacher Fabrikuhren oder eine Uhrkette (er durfte ja nur Reparaturen an Fabrikuhren vornehmen), der Bäcker ein Pfund Mehl oder eine Tasse Kaffee verkaufe; die Feststellung eines derartigen Verbrechens zog die Bestrafung de3 armen Handwerken! nach dem erwähnten Artikel 1171 nach sich. Einen bezeichnenden Zug der damaligen düsteren Epoche der Konterrefonnen bildete das Bestreben der Re• gicrung, die Juden aus den liberalen Beruf eh und in Zusammenhang damit aus Mittel- und Hochschulen zu verdrängen. Man wollte ^\c ^ahl der ״privilegierten“ Juden verringern, d. h. der Juden, die für die Absolvierung der Hochschule nach dem Gesetz Alcx־anders II. mit freiem Wohnungsrechte belohnt wurden. Jetzt fand man für nützlich, die Bildung nicht zu fördern, sondern ihr entgegenzuwirken. Die hochgestellten Obskuranten behaupteten, studierende Ju• den übten auf .ihre christlichen Mitschüler in religiössittlicher Hinsicht einen schädlichen Einfluß aust und die politische Polizei hob hervor, daß jüdische Studenten sich leicht der revolutionären Bewegung Anschlüssen.!מ ■einem Lande, in dem der Inspirator der Innenpolitik Pcbedouoszew die weltliche Bildung überhaupt für eine zerstörende, de״ Thron und den Altar bedrohende Macht hielt, war die Angst vor einem gebildeten Andcrsglä״• bigen natürlich. Der ״Groß-Inquisitor“ hat dem Zaren sicherlich auch die oben erwähnten Beschlüsse c'nge* geben! die Zahl der Juden in maischen Dildungsanstaltcit >3 zu ve ״Pahl׳ honen hatten so sei ן orisc wie b beschl durch; — de Drbat Dildul Alexa Maßt! in MH lang 1 der E Eutwl Juden ioren eine״ Schiel־ symps zutagt Proze KlasS! nen, 1 Eegre versiti ausiär dann d. h, tisdie Juli i seine zung Mittel im Al 10 °/0 des A kau 3 S Quellt russis an di Dutzc rayon bildet einer aufge Mitte'; war . die P ben. liehen^ rcakti die E meist׳ bliclx wo t äußei vernu dürln Schul Haus Autoi als ״! wegs gern» scliaf aus J die e Brot Deut nach Heitr und Vers lästi! gebe end Hain; Die «ist« der Verl all« reit ihr gen Sta Jud« lichi geht tend niscl Uchk Um!