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Jüdische Rundschau · 1923-03-06 · Heft 19 (6.3.1923) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVIII (1923)
Issue
Heft 19 (6.3.1923)
Date
1923-03-06
Page
– (sequence 6)
Language
German
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M *» ו ו Seite 112 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr tg ׳ Außenhandel f Einfuhr und Ausfuhr Palästinas Ira I November 1922. Im November wurden Waren iin Werte von 535 535 Sigypt, Pfund importiert, um 53 033 ägypt. Pfund mehr als im November 1921; ebenso im Export: K14 255 ägypt. Pfund (Zunahme 110192 ägypt. Pfund). Gegenüber Oktober 1922 stieg der Import um 43 869 ägypt. Pfund, der Export um 15 551 ägvpt. Pfund. Der wert der Güter ln Transit von und nach Syrien betrug im Import: 41 505 ägvpt. Pfund und im Export: 2798 ägypt. Plund, und von Gütern von und nach Syrien nicht im Transit: 23 0.8 ägypt. Pfund für Import und 12062 ägypt. Pfund für Export. An Importzöllen für Tabak inkl. Tombac wurden 8159 figypt. Pfund cingehoben, gegen Oktober um 2649 ägypt. Pfund weniger. .Wclncxnort von Palästina nach den Vereinigten Staaten. Nach mehrmaligem Ansuchen an das Staatsdepartement ln Washington, erhielt die ״Carmel Oriental“ Weingesellschaft von Rishou die Erlaubnis, 15 000 Fässer Wein für religiöse Zwecke nach den Vereinigten Staaten zu exportieren. Die Firma hat Schritte unternommen, um auch die Erlaubnis für weitere Lieferungen zu erhalten. (Bekanntlich ist in den Vereinigten Staaten die Einfuhr von Alkohol im allgemeinen aufs strengste verboten,), Der Ledermarkt. Der Import von Leder und Waren daraus ist ein beträcht•!!eher und beträgt im Werte zirka 150030 Pfund im Jahr. Die Hauptnachfrage geht nach billigen Lederwaren. Das Hauptiinporlland ist Aegypten, da es um 50 c/a billiger liefert als Europa und Amerika, allerdings sind die Qualitäten geringer. Deutschland konnte ab 1922 dank seiner schlechten Valuta, doch auch wegen des Unternehmer• geistes seiner Kaufleute, die Kredit gaben, in Leder und Schuhwcrkzcugcn stets wacnscnde Mengen importieren. Deutschland rangiert heute an erster Stelle in Werkzeugen, Nägeln usw. für Schuhe (die Hälfte des Imports), an vierter für Leder. In den ersten 6 Monaten 1922 Importierte Deutschland (in ägypt. Pfund) Leder 388 (von 1051), rcin(01anz)lcder 1800 (von 3973), Gamaschen 4387 (von 20 764), Maschinen für Schulierzeugung lieferte fast ausschließlich Leipzig (Mansficlds) kombinierte Fräs-, Ausputz• und Poliennaschiiie, und des• selben: Holznagelmascmnen. Textilschuhe, die für Palästina sehr geeignet sind, liefert Amerika und Aegypten, >K Schiffsverkehr Dezember 1922, mit Ausnahme der Kriegsschiffe. Jaffa. Dampfer Segelschiffe Zahl Tonnen Zahl .Tonnen Großbritannien , , . 15 23 477 — —• Frankreich , . . « , 4 12 091 ״■—( h־■» Deutschland . . , . 6 5 746 — Italien.. 11 22378 V_ ' — Palästina . . , . . — — 2 24 insgesamt 41 71 543 ... 2 24 Großbritannien Frankreich . . Deutschland , Italien . , , Aegypten . . Syrien , . . Haifa. 7 8 836 4 13 992 6 5942 12 24 415 1 2498 126 insgesamt 32 57 933. Akre. Palästina Syrien 126 20 68 Der Zolltarif im September 1922 A. Import Allgemein —alleLänder. Ein Wertzoll von 11 ס/י wird von allen Artikeln ausländischer Herkunft erhoben; die Ausnahmen sind im weiteren angegeben. Allgemein — Aegypten. Ein Wertzoll von 8 0/0 von allen in Aegypten erzeugten Artikeln, sowohl gänzlich, wie teilweise aus Rohmaterialien ägyptischen Ursprungs. Holz für Bauzwecke.’ Ein dreiprozentiger Wertzoll für Hart- und Weichholz, rund, ganz oder viereckig gesägt. Dieser Ausnahmczoll wird bis 1. September 1924 erhoben, Metall für Bauzwecke. Ein dreiprozentiger Wert• zoll für galvanisierte Elsenplattcn, glatt oder gewellt; Eisen oder Stahl in ״H"-Form, Kinne, Winkel oder andere Form oder Eisenträger; alle Formen von Eisen oder Stahl für Eiscn-Konkret-Konstruktion; Gußeisen oder Stahlsäulen für Baukonstruktion. Dieser Ausnahmczoll gilt bis 1. September 1924. OI a s f c n s t e r. 3 *A> vom Werte für gewöhnliches Fensterglas. Dieser Ausnahmczoll gilt bis 1. September 1924. Andere Baumaterialien. 3 °/0 Wertzoll werden erhoben von: Hohlziegeln für Scheidewände; Schiefer und Ziegel zum Dachdeckcn; Portland-, Roman- und anderer Zement; Dachfilz; Asbestplatten. Dieser Ausnahmszoll gilt bis 1. September 1924. Holzdauben. 3 0/0 Wertzoll für hölzerne Faßdauben. Dieser Ausnahmszoll gilt bis 1. September 1924. O r a 11 g e n k i 81 e n. 3 90 Wertzoll für geschnittenes Holz zur Herstellung von Orangenkisten. Dieser Ausnahmszoll gilt bla 1. September 1924. Lebende Tiere. 3 ס/י vom Wert für Kamele, Pferde, Maultiere, Esel, Vieh und Schafe, welche für Landwirtschaft oder für Schlachtzwccke importiert werden. Tabak. P. 38 Zoll plus P. 5 ausländ. Zusatz-Importzoll per Kilo; für ungeschnittenen Tabak; P. 55 Zoll "plus P. 5 ausländ. Zusatz-Importzoll per Kilo; für verarbeiteten Tabak und Zigaretten; P. 60 Zoll plus P. 5 ausländ. Zusatz-Importzoll ptr Kilo für Zigarren, Kau- und Schnupftabak; P. 20 Zoll plus P. 5 ausländ. Zusatz-Importzoll per Kilo für persischen Tombak; P. 10 Zoll plus P. 5 ausländ. Zusatz-Importzoll per Klio für nicht-persischen Tombak. Zusatz-Importzoll. 1 ®/o Zusatzzoll für alles im■ portierte Auslandsgut, mit einer Ausnahme von 2 «/o Zusatzzoll für brennbare Flüssigkeiten, wie Petroleum, Mineralöle usw. und für alkoholische Getränke, einschL Wein und 3ier. Angenommen den oben erwähnten Zusatzzoll von P. 5 per Ki'o ist kein anderer Zusatzzoll von Tabak eingehoben. Syrien, ln Syrien erzeugte Artikel, aus lokalen oder importierten Rohmaterialien sind vom Importzoll befreit. Landwirtschaftliche Maschinen. Folgende landwirtschaftliche Maschinen sind zollfrei: Schnittmaschinen■, Schrotmüliien; Pflüge; Heumälimaaehinen; Dreschmaschinen und dazu gehurige Elevatoren; Gctrcidemähmasehincn; Kultivatoren, Eggen, Handwalzcn, Wortlcr; Sämaschinen; Maschinen für Milchwirtschaft: Separatoren, Milchfilter. Kühlaiilagcn, Sterilisatoren, Buttermaschinen; Maschinen für Oeliigclziicht: Inkubatoren, OcfHigcls'.ällc, Brnlmascliiiien; Fruchttrockcnmasrliiiien; Oclmühlen,' Scsamohnühlcn; Zcrstäubungsapparate, Räuchcrungsmascliincn; Traktoren; Mandclschälcr; Bienenstöcke, I Ionigextraktorcn, Zcntrifiigalmnschlncn für Llonigexiraktiem. — Die genannten Maschinen sind nur zollfrei, wenn sic für persönlichen Gebrauch importiert werden. Chemische Dünger. Chemische Dünger sind vom Zoll befreit, wenn sie in mäßigen Quantitäten für den persunlfrhcn Gebrauch «!er Farmer e'ngeführt werden. Same 11. Diese sind vom Zoll befreit, wenn sie von den Farrmcrn selbst importiert werden. Drucksachen. Es sind vom Importzoll befreit: Bücher und Zeitschriften, gebunden oder ungebunden; Manuskripte, Pläne und architektonische Skizzen; Atlanten und geograplti'ichc Diagramme; wissenschaftliche Bilder und Diagramme jeder Art; kaufmännische Kataloge und Preislisten; Drucke und Photographien jeder Art durch Paketpost. Private und Haushaltungsgegenstände. Kein Zoll wird bezahlt für gebrauchte Privatgegenstände und Effekten der Siedler einschließlich gebrauchte Haushaltungseftekten. Wcrkzeugdcr Siedler. Kein Zoll wird bezahlt für Werkzeug und Instrumente für den Handel oder die Bcschäftigung der Siedler. Import auf Grund einer Lizenz. Explosivstoffe und Salpeter können nur auf Grund einer Lizenz von den Polizeibehörden importiert werden. Snortflintcn und Munition für Sportflintcn können nur auf Grund einer Importlizenz von den Polizeibehörden importiert werden. Lebende Pflanzen und Bienen sind für den Import erlaubt, wenn die Objekte mit einem Zertifikat versehen sind, welches von einem maßgebenden Fachmann des Ursprungslandes aus* gestellt ist, daß die Pflanzen oder Bienen untersucht und als frei von Krankheit befunden wurden. Medizinisches Opium: alle Präparate, welche mehr als 0,2 ״/o Morphium oder mehr als 1 ס/י Kokain enthalten; Heroin, seine Salze und Präparate, welche mehr als 0,1 Heroin enthalten, alle Derivate von Morphium und Kokain oder deren Salzen und jedes andere Alkaloid von Opium, welches denselben Effekt verursacht. Die vorgenannten Artikel können nur nach Erhalt einer Lizenz vom Direktor des Gesundheitsamtes importiert werden. Verbotener Import. Der Import folgender Artikel ist verboten: Waffen, Munition, Explosivstoffe; Zeichnungen, Drucke oder Manuskripte unmoralischer und aufrührerischer Natur; Haschisch und rohes Opium; Rasierpinsel aus Japan, China, Korea und Mandschurei. Petroleum. Schätzung für Zollzwecke. Vom 1. November bis 1. Februar nächsten Jahres werden die Zollbehörden die folgenden Petrolprodukte auf der untenstehenden Basis schätzen: Benzin P. 75 per Blcchkanne; Petroleum P. II per 4 Gallonen, tm Faß; Petroleum P. 16 per 4 Oalioncn, in ölechkannen. B. Export. Allgemein — alleLänder. 1 ס/י vom Werte beim Export aller Artikel, die aus Erez-lsrael stammen. Antiquitäten, Für den Export von Antiquitäten ist eine spezielle Lizenz nötig und falls diese gegeben wird, ist ein Exportzoll von 10ס/י vom Werte zu zahlen. Syrien. Artikel, die in Erez-lsrael erzeugt werden, sowohl aus lokalen wie aus Importierten Rohstoffen, slna vom Exportzoll befreit. Landwirtschaftliche Maschinen; chemi sehe Dünger; Samen; Drucksachen: private undHaushaitungsgegenständcundWerkzeu( für Siedler. Beim Export aller dieser Gegenstände wir« kein Zoll gezahlt- Verbotener Import. Der Export von: lebenden Tieren (ausgenommen Kamele Im Transit und Ziegen); Haschisch und Opium; tierischer Dünger — ist verboten. RückexportvonimportiertenArtlkeln. Ausländische Waren, für welche von den Zollbehörden leicht konstatiert werden kann, daß Importzoll bezahlt wurde, erhalten bei Rückexport im Laufe von 6 Monaten vom Datum des Imports eine Rückzahlung des originalen Zollbetrages, abzüglich 1 0/0. Export von Artikeln, erzeugt aus verzollten importierten Materialien. Artikel, fabriziert in Ercz-fsrael, die ausländisches Rohmaterial enthalten, unterliegen beim Export einer Vergütung des Importzolls ln dem Verhältnis, ln welchem Importiertes Rohmaterial ln solchen Artikeln enthalten ist, vorausgesetzt, daß die Zollbeamten die Identität des Materials feststcllcn, für welches Rückzahlung verlangt wird. Rückzahlung bei Tabak. Der Exporteur von ver* arbeiteten Tabakprodukten kann Rückzahlung von 80 0/0 des ursprünglich bezahlten Importzolls verlangen, weinn er die Zollbeamten überzeugen kann, daß der verwendete Rohtabak• in das Land dngdührt wurde. 143 000 88000 38 200 63 600 45 179 n » » » Statistik j Gewerbe ln Jaffa und Tel - Awfw j (Aus den Erhebungen der Palestlne 1 Economic Society.) j (Erfaßt wurden zirka 90 ס/י der Juden.) ' Von den im Juni 1921 gezahlten 391 Unternehmung(! waren an Gewerben die hauptsüchlrhsten: Schuhmacher Schneider . Zimmermeister Näherinnen Uhrmacher Mechaniker und Schmiede Spinglcr Bäcker . , Zahl 65 47 25 24 21 20 , 15 , 15 Beschäftigte 131 100 95 38*) 21 35 17 43 •) außer 92 Schülerinnen der Nähschule. Freie Berufe in Jaffa (inkl. Mikweh Israel) und Tef-Awlw. Juni 1921. Agronomen ........!«.17 Architekten und Zivilingenieure ... 15 Künstler, davon: a) Maler, Bildhauer 8 b) Sänger ... 2 c) Schauspieler , 8 d) Tänzer. . . , 1_ davon weiblich l 19 4 Bakteriologen 3 1 Zahntechniker t , 26 1t Chemiker 7 Acrztc 47 10 Ingenieure a) Eisenbahn, Elektrizität und allg. 19 b) Gruben 1 c) Vermesser 12 Rechtsanwälte ........ י . 21 Gepr. Hebammen u. Kinderpflegerinnen 16 16 Qraduicrtc Beamte ........ 2 Apotheker.. . 1 , . 16 2 Rabbiner .. , . , 4 Lehrer (inkl. 12 Musiklehrer) .... 125 25 Kindergärtnerinnen. 19 19 Tierärzte .s . 1 Schriftsteller und Journalisten , . . 13 1 393 90 Von diesen 393 Berufstätigen stammten 39 aus Palästins leibst (hauptsächlich Lehrkräfte). Die Volkszählung Die offizielle Zählung der Bevölkerung gab . folgende* Resultat: 1 Mohammedaner ׳ : Juden . . . Christen . . Drusen . . Samaritaner Baha’is . , Metawiles , Hindu* . , Sikhs , . , 590890 83794 73024 7 028 163 265 156 1454 408 Mohammedaner Juden Christen . . 13 413 33 971 14 699 . , 9377 6 230 8 862 . . 20(199 20152 6850 , . 16722 54 701 . . 16 074 430 73 . . 15 233 16 544 , , 5 431 2986 343 . . 71C6 11 926 . . 2 486 53 4 858 . . 26% 4 427 422 . . 818 2 5 838 . . 4 8S3 78 1344 Das Budget der Administration 1921/22 Die ״Official Gazette“ veröffentlicht das Budget für das Finanzjahr 1921/22, Die Eingänge betragen äg. Pfund 2312 242.956 Die Ausgaben 543.033 836 2 ״ ״ Wie ersichtlich, ist das Budget sehr klein, und wenn man von den Einnahmen Post und Eisenbahn (678 000 Pfund) streicht, auf der Ausgabenscite die Ausgaben dafür (865 000 Pfund), — diese Zweige ergeben also ein Defizit — so bleiben nur 1634 000 Pfund an Einnahmen übrig. Hiervon betrugen die Steuern, Lizenzen usw. bloß 758000 Pfund. Leider wird keinerlei Spezifikation dieser Stcucreingänge gegeben, was wichtig wäre wegen des Rückschlusses auf die Wirtschaft* liehen Verhältnisse, namentlich die agrarischen. Von den Ausgaben erforderten die größten Summen (ab• gesehen von Post und Telegraph sowie der Verwaltungsspesen) öffentliche Sicherheit und Gefängnisse , 321000 Pfund ״ Gesundheitspflege .... Erziehung . _.. . , , , öffentliche Arbeiten (inkl. Verwaltung) . ״ Arbeiten (alijähri, Ausgaben) Agrikultur und Fischerei Die ״alljährlichen Ausgaben“ der öffentlichen Arbeiten betreffen wahrscheinlich die Instandhaltungen der Straßen und dergl. Ferner weist der Finanzbericht aus, daß an Darlehen an Landwirte durch die Regierung 355643 Pfund verliehen wurden, für die das Geld von der Angio Egyptlan Bank geliehen wurde. Es liegt also nur eins Art Oarantlerung durch die Regierung vor. De Bilanz weist auch das der Administration von der A. P. C. gegebene Darlehen von 15 000 Pfund für Herstellung von Straßen *wischen jüdischen Kolonlen au*. ✓ >׳ a zusammen 757 182 Die Resultate In den Hauptstädten sind: Jerusalem Haifa , Jaffa . Gaza , Hebron Nablus Safcd . Lydda . Nazareth Tiberias Bethlehem Akka Zu diesem Zahlungsergebnis Ist zu bemerken, daß der durchführende Oberbeamte Barron selbst mitteilt, daß es infolge der vielen Schwierigkeiten, die zu überwinden waren, nicht ganz genau ist. Besonders auffallend ist die sicher viel zu geringe Ziffer für die jüdische Bevölkerung. Diese war schon Im Frieden zirka 100 000 Köpfe, und wenn auch nicht alle von denen, die im Kriege flüchten mußten, zurückgekclut sind, so überwiegt die Zahl der Neueingewanderten — über 20000 — weitaus diesen Verlust. Daß die offizielle Ziffer nicht richtig sein kann, geht auch daraus hervor, daß außerhalb der Städte nur zirka 15 000 Juden gezählt wurden, indes die Zahl der Kolonisten, Arbeiter (in Landwirtschaft, Wegebau usw.) um einige tausend Köpfe größer ist. (Anmerkung: Die Führer des Jischub haben auch gegen die Zählung protestiert und neue Erhebungen verlangt. In der ״Wiener Morgen-Zeitung“ vom 9. Februar veröffentlicht Davis Trictsch einen Artikel gegen die Richtigkeit der Volkszählung mit vielem Ziffernmaterial. Er zeigt darin, daß auch die Zahlen über die mohammedanische und die christliche Bevölkerung nicht stimmen können.) Am deutlichsten zeigt sich in der Statistik natürlich die Zunahme der Juden in Jaffa — Tcl-Awiw. Ruppin gibt für das Jahr 1914 die Zahl der Juden daselbst mit 12000 von 400«) an, das sind 30 0/0, indes es heute 20152 von 47 701, also 42 «/o sind. In llaifa waren die Ziffern 1914: 3000 Juden von 20000, also 15 0/0, heute sind es 6230 von 22400, also fast 30 ס/י. Was die mohammedanische Bevölkerung betrifft, so sind rund 75000 Im Distrikt Bcer-Sheba und zirka 10 000 im Distrikt Bcisan zur Hauptsache Beduinen, daher die seßhafte mohammedanische Bevölkerung zirka 500000 beträgt, von denen rund 140 000 in den größeren Städten wohnen. Es sind also zirka 360000 Fellachen und Bewohner größerer Dörfer. In den Städten wohnen neben 140003 Moslem 68 000 Juden und 52 000 Christen. In Jerusalem und Tiberias sind die Juden in der Majorität.;

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