Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVIII (1923)
- Issue
- Heft 19 (6.3.1923)
- Date
- 1923-03-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seife 108 Der Kampf um das Schulgesetz Die Bestimmungen der Reichsvcrfassung sind nicht ein• licitiichcr Natur. Wahrend einzelne Artikel eine sofortige Aenderun״ des Rcehiszusl,indes lierbeigeführt haben (Verfassnng der deutschen Republik), handelt es sich in anderen Fällen um programmatische Erklärungen, die erst durch er- Ranzende Gesetze Leben gewinnen können. Dazu gehört insbesondere die Schulfragc, für die die Weimarer Verfassung Richtlinien aufstcllt, die aber noch der Ergänzung durch ein Schulgesetz bedürfen. Die Weimarer Verfassung ist 1919 beschlossen worden. Inzwischen sind vier Jahre ins Land gegangen, und cs kann heute weniger denn je erwartet werden, daß das Reichs• Schulgesetz bald zustande kommt. Al« die Weimarer Vcrfassung erging, beiand sich die sozialistische Welle auf ihrem Gipfelpunkt und ihr Einfluß machte sich gerade auch in der Scliulfragc sehr bemerkbar. Während bis zur Revolution in Deutschland überall die konfessionell« Schule herrschte, setzte *ich in der Reichsverfassung der Gedanke der weltlichen Schule durch, ohne daß freilich andere Schultypen wie die konfessionelle Schule und die sogenannte Gemeinschaftsschule als unmöglich erklärt wurden, in den vier Jahren, die seitdem verflossen sind, hat sieh die politische Situation gewandelt: Die bürgerlichen Parteien sind erstarkt und wünschen dem Gedanken der konfessionellen Schule wieder einen größeren Spielraum zu sichern. Die Kulturirngcri, speziell die Schul• frage, bilden ein ständiges Kampfobjekt, vor allem zwischen Zentrum und Sozialdemokratie, und, da heute jede Regierung auf die Unterstützung dieser beiden größten Parteien angewiesen ist, weicht man der Schulfrage immer wieder aus, um das Offenkundigwerden dieses Gegensatzes zu vermeiden. Nun Hat der Bildungsausschuß des Reichstags am 28. Februar erneut den Versuch gemacht, das Schulgesetz zu behandeln, nachdem hinter den Kulissen versucht worden war, eine Einigung herbeizuführen. Die Debatte drehte sich um die Kernfrage, nämlich um den § 2 des Rcgicrungscntwurfs, der die drei nach der Verfassung möglichen Schulformen, die Bekenntnisschule, die Gemeinschaftsschule und die weltliche Schule, gegeneinander abgrenzt. Die Sozialdcmokraten stellten einen Antrag, durch den sie Gemcinschaffsschule und weltliche Schule glelchsctzten, nämlich Schulen ohne Religionsunterricht mit Lehrern und Kindern aller Kon• fcssioncn und Weltanschauungen und mit obligatorischem, aber nicht konfessionellem Moralunterricht. Demgegenüber vertraten die bürgerlichen Parteienden Gedanken der Simultanschule, wie sie in einigen Landesteilcn Deutschlands heute bereits existiert, nämlich als einer christlichen Situ ul• t a 11 s c h u 1 e ohne Berücksichtigung der verschiedenen konfessioncllen Unterschiede innerhalb des Christentums. Dieser Antrag stellt ein Kompromiß dar, das sowohl den Sozialdemokraten wie der evangelischen und katholischen Orthodoxic, jeder von ihrem Standpunkt aus, als ungenügend erscheint. Den Gedanken der christlichen Orthodoxie vertraten die Dcutschnationalen. Die Kommissionssitzung führte zu keinem Ergebnis, die Verhandlungen werden weitergehen, doch ist es mehr als zweifelhaft, ob sie zu irgendeinem Ergebnis führen werden. Das deutsche Judentum empfindet wohl nur zum ,geringsten Teil, daß das Schulgesetz für seine Entwicklung von ausschlaggebender Bedeutung werden kann. Das ist um so verwunderlicher, als die erfreuliche Tatsache nicht mehr zu verkennen ist, daß der Gedanke der jüdischen Schule Fortschritte auch in Kreisen gemacht hat, die diesem Gedanken sehr fern stehen. In den Großgemeinden wird es immer deutlicher, daß es auf die Dauer unmöglich ist, Kindern, die die allgemeinen Schulen besuchen, in wenigen Stunden eines entweder auf der Schule erteilten Religionsunterrichts oder gar eines in den besonderen Reiigionsschulcn der Gcmcindc abgesondert erteilten Unterrichts auch nur ein Mindestmaß jüdischer Kenntnisse zu übermitteln. Der Rcligionsuntcrricht erscheint in den Auflassungen der meisten jüdischen Eltern als eine Belastung des Kindes, und die offenkundige Geringschätzung des Elternhauses für den Reiigionsunterricht bewirkt die entsprechende Einstellung der Kinder. Die außerordentliche Verteuerung des Lebens trägt auch dazu bei, daß Eltern wenig Neigung zeigen, Kinder am Nachmittag in die Reiigionsschulcn zu schicken und damit nochmalige Ausgaben für den Schulweg auf sich zu nehmen. In manchen liberalen Kreisen hat auch der zunehmende Antisemitismus auf den höheren Schulen in diesem Sinne gewirkt ,Wenn die Entwicklung in dieser Richtung weitergeht, wird wahrscheinlich der Gedanke der jüdischen Schule sich schneller durchsetzen, als man cs noch vor wenigen Jahr«» erwarten konnte. Freilich verstehen die verschiedenen Kreise des deutschen Judentums sehr Verschiedenes unter dem Begriff der jüdischcn Schule. Alle diejenigen, die überhaupt eine jüdische Schule wollen, gleichviel welcher Art, sind in gleichem Maße daran interessiert, daß die rein weltliche Simultanschule im Sinne der Sozialdemokratie nicht als einziger Schultyp zuntande kommt. Aber darüber, was positiv erreicht werden soll, gehen die Meinungen natürlich auseinander. Wir halten jenen T)'p der jüdischen Schule, der in einigen Großgemcindcn bereits existiert und der im Grunde eine deutsche Schule mit jüdischen Lehrern und jüdischen Schülern dar&tellt, nicht für das erstrebenswerte Ziel, obwohl wir überzeugt sind, daß auch eine solche Schule, gut geleitet, andere Resultate ergeben wird, als sic mit dem zweistündigen Religionsimterrieht erzielt werden. Es kommt uns auf die Sache und nicht auf den Namen an. Es muß jüdischen Kreisen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kinder in Schulen erziehen zu lassen, die den vom Staat zu stellenden Mindestforderungen genügen und die im übrigen ein Maß jüdischer Kenntnisse übermitteln und eine Heranbildung jüdischer Persönlichkeiten garantieren, wiedas jü• dischc Volk sie in seiner gegenwärtigen Situation nötig hat. Ob man diesen Schultypus, wie ihn etwa heute die Grundschulen des Jüdischen Schulvereins in Berlin darstellen, als nationale oder als Bekenntnisschule bezeichnet, Ist für uns nicht entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, daß die in diesen Schulen gegebenen jüdischen Kenntnisse unendlich viel mehr um• fassen müssen, als es das in der Wirklichkeit nicht einmal erreichte Programm der Reiigionsschulcn vorsieht, daß sie eine lebendige Beziehung zur lebenden hebräischen Sprache herstellen sollen, daß sie ein Geschlecht erziehen, das sich als Glied des jüdischen Volkes fühlt und in diesem Volke zu leben und zu wirken entschlossen ist. Der Charakter der jüdischen Schule darf nicht nur in dem Vorhandensein jüdischer Fächer zum Ausdruck kommen, sondern muß der ganzen Schule das Gepräge geben, Die Schule muß das JUEDISCHE RUNDSCHAU ״»»«*TV An unsere deutsclicn Abonnenten! Wir ninchen hierdurch bekannt, dnrs die Abonne« mentsgebijUren für «ins 2. Quartal 11(23 (April*Juni) für unsere Abonnenten im Sammclbczuge der Ortsgruppen •1300 Mk. und im fiiiizelabonncnuut , . 53(K) ״ betragen. Denjenigen Abonnenten, denen die Vorauszahlung der flebühren für das ganze Quartal aus wirtschaftlichen Gründen schwer füllt, können ein Monatsnbonncment für unser Blatt direkt bei dcrPost nufgebeu, DIo Gebühren betragen für den Monat 2100 Mk, Unsere Abonnementsgebühren sind mit Rücksicht auf den Charakter unseres B attea besonders niedrig gehalten. Die Anmeldung der Abonnenten für da* 2, Quartnl muss bis zum 10, Mürz erfolgen. Wir werden daher die BczugsgebUhren von allen Elnzelabonnenten, von denen wir bl* zum 8. Mürz weder die Ge• bühren noch eins Mitteilung erhalten haben, durch Nachnahme erheben. Nur bei sofortiger Einlösung dieser Nachnahme kann eine Gewähr für die pünktliche Zustellung unseres Blattes nach dem 1, April über* nommen werden. Verleg ״Jüdische Rundschau“ Berlin W 15, Sächsische Strasse 8 Bankkonto: Darmstädter und Nationalbank Depositenkasse W15 Kurfürsfendomm 52 Postscheckkonto: Berlin 17392, verwirklichen, was sie heute so schwer verwirklichen kann, nicht nur Unterrichtsanstalt, sondern Stätte der Charakter* büdung zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, bedürfen wir einer großen Freiheit der Entwicklung. Das deutsche Judentum ist schwer zu klassifizieren. Wir sind mehr als eine Rcliglonsgcmein• schnft, und unsere Schule ist im Grunde keine Bekenntnisschule. Die ״Lehren“ unserer ״Religion“ werden nur einen Teil im gesamten jüdischen Lehrplan unserer Schulen aus• machen. Darüber hinaus ist es notwendig, durch die Ver• mitthing unserer nationalen Sprache den Weg zur Oeschichte, zur gesamten geistigen Leistung und zur Gegenwart unseres Volkes zu finden. Das ist der Sache nach der Lehrplan einer nationalen Schule, der Schule einer nationalen Gruppe. Aber wenn wir an das nationale Schutwcrk der Juden in anderen Ländern denken, so empfinden wir schmerzlich, was uns fehlt: Wir können vorläufig für westjüdische Kinder noch nicht die hebräische Schule gründen. Wir müssen uns vorläufig damit begnügen, das Hebräische von vom• herein als lebendige Sprache zu lehren und dahin zu gelangen, daß wir die jüdischen Fächer in hebräischer Sprache unterrichten. Aber die Entwicklung wird wcitcrschreiten. Vielleicht wird auch die hebräische Schule für westjüdische Kinder in Deutschland einmal zur Wirklichkeit werden. Heute ist es unsere Aufgabe, dahin zu wirken, daß die Gesetzgebung dieser zukünftigen Entwicklung nicht einen Riegel vorsehiebt. Diese zukünftige Entwicklung wird bei einem Teil der in Deutschland bciindlichen Juden sehr bald zur Gegenwart werden können. Das gilt von den ostjüdischen Kreisen, und für ostjüdischc Kreise in Zoppot forderte ja jüngst ein Artikel der ״Jüdischen Rundschau“ eine hebräische Schule. Diese Forderung hat einen der führenden Männer des liberalen Judentums auf den Plan gerufen, Herrn Rabbiner Dr. Gold• m a n n Leipzig, der in einem Leitartikel der C.*V.־Zeitung nicht ohne einen Seitenblick auf die Antisemiten sich gegen eine solche Schule auf deutschem Boden ausspricht und das Vorhandcnscin einer jüdischen Kultur leugnet. Wir wollen an dieser Stelle nicht naher auf die Argumente Ooklmanns emgclien. Aber er mag berücksichtigen, daß auch die deutsche Regierung Ausländern gestattet, ihre Kinder in Schulen mit ihrer nationalen Sprache zu senden und etwa die in Berlin befindlichen russischen Schulen unbedenklich duldet. Es sind eingewanderte Juden aus dem Osten, die in Zoppot für ihre Kinder eine Schule in nationaler Sprache errichten wollen. Dagegen wenigstens־ sollte Herr Ooldmann nichts einzuwenden haben. F, L, Zum sächsischen Erlaß Der Bildungsausschuß des Reichstages beriet unter an• deren Petitionen den Einspruch gegen die bekannten Vcrordnungen des sächsischen Kultusministeriums betreffend Schulbrauch an Feiertagen und Religionsunterricht. Auf Wunsch der Regierung wurde die Beratung mit Rücksicht auf die schwebenden Verhandlungen mit der sächsischen Regierung vertagt. Antisemitismus im Rulirgcbiet Obwohl von allen Seiten die Forderung nach einer Einheit»- front der gesamten von» französischen Einfall betroffenen Ruhrgcbicte »־erlangt wird, hat dort «1er Kampf gegen die Juden nicht nur nicht abgeflant, sondern 11:1t eine ungeahnte flöhe erreicht. Obwohl der Versuch französischer Kreise in Essen, mit den ludert Fühlung zu nehmen um! sie zu einer organisierten Bckiiinpfitog der Jucknbetze aufzufordem, von den Juden mit aller Entschiedenheit zuriickgcwiesen worden ist, wird ständig die Behauptung aufgestellt, daß die Iran• zösische Okkupationsmacht mit den Junen in Beziehung stehe. Wiederholt Ist die Drohung laut geworden, daß man »ach Abzug der Franzosen zunächst mit den Juden ab rechnen werde. Es befinden sich zurzeit, wie J.C. B. meldet, 7—8000 jüdische Arbeiter im Rulirgcbiet, die mit der Arbeiterschaft in allen Fragen solidarisch aufgetreten sind. Konferenz der ,,Tarbuth“ in Berlin Für den 23. April wurde nach Berlin eine Delegiertenkonferenz der Kulturorganisation ״Tarbuth“ emberufep. Aus der Tagesordnung ist hervorzuheben: 1. Die politisch rechtliehe Lage der jüdischen Schulen in allen Ländern. 2. Die finanzielle Lage. 3. Der Ausbau der Weltorganisation. 4. Ein• berufung eines Weltkongresses. 5. Das jüdische Buch, Das vorbereitende Komitee fordert die Einzclorganlsalioncn auf, ihre ,Vorschläge rechtzeitig *inzubringca, Nr. tQ 'י?3*•׳יי» Die Jffdcfipoütik der Sowjets; In der ״Jüdischen Rundschau“ Nr. 7 haben wir Wortlaut einer offiziellen ru* Heben Mitteilung wicdcric,: die eine Darstellung der russiseben judcnpoliük (nlkclt ui'• sich gegen den Vorwurf der religiösen Vcrtolgung zu \\ן?ן:/'-1י,. suchte. In der gleichen Nummer haben wir die vorl■״!!;.,; Antwort des Sekretärs de־• Joint Foreign Committee, ״f t;v; Board of Dcpuiies in England, Lu eien \V o 1 f, wieJerje;., ben, der sich durch die Ainküinmgcn in keiner Weise btincJ:,, erklärt. Nunmehr liegt «ns das atisfiihrlitlie Metncram!j vor, des das Joint For.־i־;n Committee des Board of De put;! über die nissisthe Ju.lenj o'.i'ik verfaßt!tat. AH Anhang eine Reihe von Dokumenten beigegeben. Die Behauptungen!!ul Sowjclrcgivninr' werden in diesem Memorandum cingeherü geprüft um) zurückgewiesen. Daß der R c I i g i o n s u n tcr.I rieht in Rußland verboten ist, war seitens der Sowjf,j regicrung zugegeben und mit dem Gesetz über die Trennt.־,; von Staat und Kirche erklärt. Im Gegensatz zu allen son’n üblichen Gesetzen über die Trennung von Staat und Kirch« wird «her der Religionsunterricht in Sowjctrufiland auch n P r i v a t sc!1 u I en verboten, und es wird misdrücklitä festgcstcllt, daß cs «kr Wille der ms: isclicn Arbeiter- «-.j?oldatcnreptiblik sei, daß die Erziehung der licranwachsenkt! Generation auf der Gnrntl'age der modernen, atheistis*, Philosophie erfolge. Das bedeutet eine unerhörte Unte;. drüdnmg der Gewissensfreiheit, die natürlich die Folge ״dal,! hat, daß’ das russische Judentum mit allen Kräften versucht, der hcranwadiscjidcn Generation auf illegalem Wege die Kernt• 1 vom Judentum zu übermitteln. Das Memorandum iv. schädigt sich dann weiterhin mit der Behauptung der Sowjc*. regienmg, daß die Ausübung des Gottesdienstes in Rußland frei ist und jeder die ״religiösen Tröstungen“ der Gemeinschaft empfangen könne, die er wolie. Mit Recht wird dagegen geltend gemacht, daß zwar die Ausübung des Gottesdienst« nicht behindert sei, daß aber eine Religionsfreiheit, die de« Religionsunterricht verhindert, diesen Namen nicht verdiene. Die Tätigkeit der jüdischen Sektionen ist eine derartige, daß sic beinahe jede jüdisch-religiöse Betätigung verhindert. In Witcbsk z. B. drangen die Mitglieder der Sektion am Jom Kippur in die Synagoge ein, was in der Zeitung ״Ernte‘ als eine ״amüsante Soiree“ bezeichnet wurde. In zahlreichen anderen Städten haben ähnliche Vorgänge stattgefunden. In einem Zirkular an die jüdischen Sektionen ist die Auffassung ergangen, daß man Beamte mit allen Mitteln hindern sollt, *ich am Sabbath von der Arbeit fcrnzulialten. Für die Auffassung der Sowjctregicnmg in diesen Frage» ist eine Zeitung charakteristisch, die als offizielles Organ «1er Moskauer Kommunisten herausgegeben wird und den kenn• zeichnenden Namen ״ßesboschnik“ (Atheist) trägt. De erste Nummer dieser Zeitung ist ironisch ״Mit Oottcs Hilfe“ betitelt worden und enthält ein geradezu empörendes Bild, da* in dem Mcinorandrrm des Juint Foreign Committee in Faksimile wiedergegeben wird. Um einen Tisch herum sitzen in widerlichen Karikaturen Priester verschiedener Religionen, in der Mitte ein karikierter jüdischer Typ, der den Gotte•• namett an seiner Kopfbedeckung trägt, daneben ein russischer Pope, ein mohammedanischer Priester und andere, vor ihnen steht mit einem Hammer bewaffnet ein Mann, der offenbar die heutige Sowjetregicrung symbolisieren 6011, auf der Erde liegen die Trümmer von christlichen Kirchen und Synagogen. Wir lassen nunmehr einige Dokumente folgen, die dii gegenwärtige Politik der Sowjetregierung (Charakterisieren. Dokumente. Artikel 9 des Dekrets über die Trennung von Staat und Kirche. ״Die Schule wird von der Kirche getrennt. Der Re• ligionsunterridit ist in allen staatlichen, öffentlichen und זן;• vaten Erzicliuiigsinstilut'oneii, in denen allgemeine Fächer unterrichtet werden, verboten. Es ist erlaub־., privatim Rc• ligion zu lernen und zu studieren.“ der ן auf d',, liehe rewiy' _ Padri: welch •' würd־f :וזנו'«* kow die f י! mit c VOÜk: ' geniif: ,, solch« ־■ sein, 'ä NatiO'’ zipie יו(! ,, mit I;.H auf «!bst1 (׳ unter, ,yj; Israel i , durch' 1 ־. vaten '• *! letzteי'1,׳־; Kolorj; ander 1,’1י ringe;: ׳. hoch ■,;י gesetzt Einzij im E!i, Ansic i J.N.1;־ daß <; mürbe1. Exeki;, meris j scliw« ן Praxi ן erster n Herb!!. auch könnt I 10n!sa Bode!; vom!׳, der 1' gemä. muss«, Erke! Aus dem Strafgesetzbuch. Art. 119. ״Der Mißbrauch der religiösen Vorurteile der Massen zum Zweck des Sturzes der Arbeiter• und Bauernrcgicrung oder zum Zwecke des Widerstandes gegen die Staatsgesetzc wird mit der im Art. 69 angegebenen Strafe belegt" (diese Strafe ist Tod durch Erschießen). Art. 121. ״Der Unterricht von Kindern oder Minderjährigen in Religion in öffentlichen oder privaten Schulen wird mit Zuchthaus nicht unter einem Jahre bestraft." Art. 123. ״Die Abhaltung religiöser Zeremonien in Staats- oder Regicrungsinstitutioncn oder die Verbreitung religiöser Symbole und Bilder ist verboten. Uebcrtretimgen dieses Ge• ictzes werden mit Zuchthaus bi* zu drei Monaten ödes Geldstrafe bis zu 300 Goldrubeln bestraft.“ Dekret Nr. 236 der Sowjet* fn Odessa. ״In Ucbercin&timmung mit dem Art. 10 des Dekrets vom 2. Januar 1919 bestimmt das Exekutiv-Komitce von Odessa folgendes: 1. Alle jüdischen Schulen mit religiösem Charakter weiden hierdurch aufgehoben. 2. Es ist verboten, Personen unter 18 Jahren Reiigions■ unterricht zu geben. 3. Hebräischen Sprachlehrern ist die Benutzung der Bibel und anderer religiöser Bücher verboten. Uebcrtretungen dieses Gesetzes werden von den Ge• richten bestraft. gcz. A ver In, Vorsitzender des Exekutiv-Komitecs. Au* der Zeitung ״Emes“. (Offizielles Organ der jüdischen Abteilung des Nationalitätcnkommissariats.) Juni 1922. ״in einem Zirkular betr, jüdischen höheres Unterricht hat der Direktor des Departements bestimmt, daß Studenten nicht vor erreichtem 18. Lebensjahr hebräisch lernen dürfen. Es darf weder jüdische Geschichte noch jü• dische Literatur ־unterrichtet werden. Die Lehrer müssen ihr« Unterrichtsprogramme und die von ihnen benutzten Ich!'־ bücbcr den Behörden verlegen. Bei Uebertretung dieser Be־ Stimmung werden die Sdru’cn sofort geschlossen. Religiösen Körperschaften ist jede Beziehung zu den Schulen untersagt." Nr. 176 (1922). ״Vier Buchhandlungen, die der Jüdischen Kulturliga in Odessa gehören, sind von der Regierung ge• schlossen worden.“ Nr. 113 (1922). ״Wir müssen unsere Anstrengungen ver• doppeln, um die jüdische Bourgoise daran zu hindern» ihr« Schulen zu verteidigen. Wir dürfen ihnen nicht erlauben, au• den Schlupfwinkeln bervorzukomnua!, fo die sie «Jwd! die Revolution gejagt worden waren.“ Anspi! reforti Bi bekäfl sonst* allero, ’ oder: drück die V,, wird, Vors« 1 geeig‘, Zeitr, Bode Bcsti, itider dann ן zahle, freiu ,: nat&ii' Die ־ Steil•. iw« ‘ kann | des ן י in F ן hä Ul ן &csl ' Spei odei melj We fühl gef« der Siel ן We Kl«