Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVIII (1923)
- Issue
- Heft 14 (16.2.1923)
- Date
- 1923-02-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr, 14 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite TI I ■ V,, t;(■י,,1־ ״«MV!!; , Kov,';׳! 1 (/׳', ״ S’cich 14; « Sc11(!u.j i»te!1 y?' ntiic!; fr,' ־״ «:,fr JSWClt‘‘ : ״fr.wü;v Uiuvcrj;׳- I״ tiURCl 1: M 1 J, k Wut;!,,! NaclK׳;: J 0»t! ■acht!!:■׳ י c k c r;י« i tre Kü:;v' für ,!״! orten cj'fr 'k Schj'i׳’ n0 riio; r1 Ulsleiiii־ ״ , b i h j|! erste j,;> tsomleu;; 'nshvci:״ i» Bihiie. t kleiner, ich steht זז dieser, Freund: srr Leo keiterunj erden. ' Jeru. iert hiereitanncn: l.; Buch׳ 1000 M.; td t 10.0 M.; P1״J Joachim > e i uh ן ׳*alt Dr £000 M.; M .1 y e ן ’ r. Daviji et, Kic: c h alt S i m 0 ׳ ttsntr.v,־,; g 5 OM I e s eil׳, 0 111 e k: 'erso-cn' (tzender; fr; Prut, >; Moiit: ilz.׳n n Ilde »'• Otto eher. Recht:׳, [, Knut’ C h a 1 i i f. bi her tätigunj׳ en und werden, Die Oe• Drucke ic;1 und 3 t a n d , Unsere הן ent• chncien ex der i über• b diese הן noch ו1ן kein Se Oe׳ Irenden t selbst• {en der haben luchten ebraia : solche lisfrnge jchichte rstande dlichcn enorm emtnei• Jm so jr und Orient teit w Weise Ührcn! liothek!11 jeden yiisen- ,lalcffl• 1e an, n und tb.no erste Orient a n k• o h:־k. konto* c ein jinricli 1111,11;• fessof k 12• jfu0cndbcwc0un0 Das Gcscfz des Blau Weiß p!e Diskussion über die Probleme unserer Jugendtcweifriniß• d'e *eit einiger Zeit In Oang gekommen ist, hat ׳'!ren*Ausgangspunkt von dein letzten Bundestage des Blau- V׳׳ei8 genommen, der auf Schloß Prunn vom 6. bis 8. August 1022 »tattiand. Seit diesem Tage sind immer stärkere An- ״ritte gegen den Blau-Weiß gerichtet worden, die sich unter Anderem auch gegen die dort verkündeten sogenannten ״Oejctze" gerichtet haben. Diese Gesetze sind bereits mehrfach, so in der von Gerhard Scholem u. a. unterschriebenen ״Er• t'ärunß" zitiert worden. Ein Abdruck ist aber erst in der Fülircneihmg" de* Blau-Weiß kn Dezember 1922 erfolgt, piese Nummer der Fühxerzeitung erschien wenige Tage vor dem Kartelltag des K.J. V. und der Führertaginig des Blau״ V/cifl, auf denen die Fusion beider Verbände erfolgen sollte. 0a die Aufhebung des Gesetzes eine der Vorbedingungen du• Fusion war, erschien uns ein Abdruck dieses damals nur ttod» historisch bedeutsamen Schriftstücks Überflüssig. Nadir (»CTt nun die Fusion beider Bünde wieder aufgelöst worden y und zwar vornehmlich deshalb, weil der Blau-Weiß ohne!’}’ex Gesetze nicht leben zu können meinte, halten wir es für notwendig, nach«teilend den Wortlaut der Gesetze wiedergeben, tun damit der Diskussion über den BJaurWciß eine *achllchc Grundlage zu geben! Das Bandesgesetz von Prunn Der Blau-Weiß, *eit Jahren von dem tiefen Widerspruch zwischen innerer Bereitschaft und äußerer Verwirklichung durchdrungen, der auch die Früchte der glücklichsten Entwick- Fjng nicht zu voller Reife gelangen laßt, und erfüllt von dem Bewußtsein, daß endlich die strenge Formung aller!einer wachen und noch schlafenden Kräfte an die Stelle Eur unbestimmter Verpflichtungen und Forderungen treten f 0uß, gibt sich heute sein erstes Gesetz. Ein Dezennium liegt die Gründung des Blau-Weiß zurück. Damals hieß sein erstes Ziel: Befreiung der jüdischen Jugend »ui den letzten Klammern des Ghetto, Leib und Geist sollten ps neuem, ursprünglichem Leben erwachen, eine ncue^ Ge-!Innung die unedle Haltung einer beengten Umwelt überwinden. Freiheit war die Losung jeder Stunde, ln Schönheit ju leben erschien als sittliche Pllicht. Der zionistische Wille vereinigte sich mit diesem Pro- ״ramm. Während der langen Kriegsjahre von jeder Hoffnung?der Möglichkeit der Verwirklichung cbgetiennt, durfte jener Oeneratiou Idee und Wirklichkeit in eins verschmelzen. Das ״Ztmick zur Natur“, ihr tiefstes menschliches Erlebnis in dieser Zeit, gab auch für die künftige politische Aufgabe de Richtung an. Bis dahin für den jüdischen Menschen un-!rfrörte Berufe wurden mit Leidenschaft ergriffen, es gab hld nur noch eine gemeinsame Entscheidung, Landwirt, Gktner, Handwerker werden, bedeutete die einzige wahrhafte Eibndung zionistisdien Wollen*. Während der Blau-Weiß *0 seine wertvollsten Menschen, tdm künftigen Führer, notwendig an den Beruf verlor, arbeitete .er im Stillen an seiner erzieherischen Aufgabe fort. Immer deutlicher erfaßte er sein« eigentliche Bestimmung, rundete sich sein allgemein menschliches und politisches Ziel ru einem klar erschaubaren Ganzen. Die Gestalt des F ührers, du jüdischen Menschen, der zionistischen Wirklichkeit nahm deutliche Formen an. Man sah *ich von den ersten triebhaften und empfind• nmen Anfängen bald weit entfert. Das Ideal eines schön tewegten Hinlebcn* verblaßte vor strengeren Forderungen, du Wunschbild de* ewigen Jünglings und des erlebnisreichen Augenblicks wich dem acs Mannes und der Tat. Eine ganze Oencration mußte an *otcher Wende scheitern. Sie vermochte nicht, an sich gelbst die Innere Wandlung m ׳ die vollziehen, weiche die Leistung über die schöne Haltung, männlich harte Forderung über die duldsame Freund• *chaft, den Alltag des unermüdlichen Schaffens über die festliche Ergriffenheit in beglücktem Beisammensein erhob. Der Blau-Weiß hat die schweren Krisen dieses Ucbergang» Unter sich. Er hat sich jm Angesicht der katastrophalen zionistisclicn Lage entschieden. Er weiß, daß, wer heute auf Rettung von außen wartet, *ich und die Aufgabe, aufgibt. Indem der Blau-Weiß seinen beispiellosen Beruf in *einer einicn Größe erfaßt, hofft er nur auf sich selbst, auf seine Menschen, auf seine Kraft, alle auch noch so harten Erfonlcrnisse des Aufbaus selbst zu erfüllen. Diese mächtige Aufgabe braucht Führer und Armeen. Führer, um zu befehlen, Armeen, um zu dienen, insgesamt eine straffe rcichgcgüederte Organisation. Die Epoche jenes ersten ungebundenen Sichauslebens Ist vorüber, das Bekenntnis zum Blau-Weiß wird nun zum Eingang einer immerwährenden Verpflichtung. Freiheit und Oehorsnm .werden verbunden zu einer neuen Haltung führen. Die Hoffnung aut die Erfüllung des Lebens durch den Triumph der Freiheit wird abgelöst durch den harten Glauben an den Sieg der Kraft. Nun erst, inmitten solcher Armee in dauernder Bereitschaft wird der Name Blau-Weiß zu dem Sinnbild, worunter er den Festen immer erschien. Er wird zur Fahne des stolzesten Bundes: Wer ihr dient, ob als Führer, ob als Soldat, ist M geborgen und schreitet dem Leben zu, wer von ihr *biäljt, wird zum Feind und stirbt unter den Bürgern ab. Die Oesetze. Der Blau-Weiß, Im Stadium seH״r o־•׳״־en■x־"*tl״en Ent• "ifl'limg, läßt 4 organische Stufen <׳׳• ׳ 1. Die Wandererschaft, 2. Die Führerschaft, 3. Die Gauleitung, 4. Die Bundcsleilung. Wandererschaft. Die Wandererschaft dca Blau-Weiß umfaßt: Probewanderer. Verpflichtete Wanderer, Nadelwandercr. Die Aufnahme und der Ausschluß der Probewan* ®Ger ist Sache des Zuges. Die Verpflichtung des Probewanderers Ist Angelegenheit “J* Einzelbundes. Die Verantwortung für den verpflichteten wandercr geht damit vom Zug auf acn Einzelbuna über. Die Verpflichtung soll im Beisein des ganzen Bundes ״ feierlicher Form durch den Führe rschaftsfeiler erfolgen. Jeder Bund hat ein besonderes Buch anzulegen, in das verpflichteten Wanderer einzutragen sind, nur die gewmte Führerschaft hat das Recht, einen verpflichteten Wanderer auf Vorschlag seines Führers aus einem Zuge aus• Schließen. Nad clwandere1 ■* , ״ — Die Bhu*Welß״Nadel iit das äußert Zeichen der Zu• irhörigkeit zum Oesamibunde. Al* Blau-Welß-Nadd gilt nur die von der Bundesleifun verliehene Nadel. Alle anderen Formen der Blau-Weiß-Nad «'irden für ungültig erklärt. Die Verleihung der Nadel an den verpflichteten Wanderer bedeutet seine Aufnahme in den Ocsnmtbuiid. Das Recht der Nadelverleilmrtg steht lediglich der Bundesieitung zu. D'ie Blau-Weiß-Nadcl bleibt auch nach der Verleihung Eigentum der ümukslcituiig und kann von Ihr jederzeit zurückgefordert werden. Die BumU'slcitung verleiht die Rlau-Welß-Naöel an die• enlgen verpflichteten Wandercr, welche vom Führerschaft«• citcr vorgcschlngen sind und die für die Verleihung der Blaii-WeilJ-N.idcl vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Diese Bedingungen sind folgende: Die Bhu-WcUS-Nadä wird nur an Wandercr über 13 Jahren verliehen. Niemand erhält die Blau-Weiß-Nadcl, der nicht mindestens ein Jahr ununterbrochen dem Blau-Weiß an• gehört und an einer mehrtägigen Fahrt teilgenommen hat. Der Betreffende muß bereit! In einem Einzelbund verpflichtet worden sein. Die Blau-Weiß-Nadcl wird nur auf ein Gesuch hin ver• liehen, das vom Wanderer eigenhändig an die Bundesleitung zu richten ist. Das Gesuch muß enthalten: 1. Vor- und Zuname, 2. Geburtsdatum, 3. Beruf, 4. Aufenthaltsort des Bewerbers, 5. das Datum seines Eintritts in den Bund, 6. die Angabe, an weicher mehrtägigen Fahrt er teilgenommen hat. Jedes Gesuch muß vom Führcrsclmftslcitcr des Einzelbundes gegcngczeichnct sein. Derselbe übernimmt damit der Bundesleitung gegenüber die Verantwortung für den Vorschlag zur Naaclvcncihung und für die Richtigkeit der in dein Ocsuch gemachten Angaben. Wird das Gesuch genehmigt, so hat der Wanderer einen einmaligen Beitrag von 100 M. ab Bundesbeilrag zu entrichten. Es erfolgt dann seine Eintragung ln das Buch des Bundes, welches bei der Bundesleitung geführt wird. Der Führerschaftsleiter erhält von der Bundesleitung Ausweiskarte und Blau-Weiß-Nadcl, die er dem Wanderer als Beauftragter der Bundesleitung übermittelt und verleiht. Die Verleihung der Biau-Wciß-Nadel darf mir Im Beisein des ganzen yunucs unter Beobachtung folgender Formen geschehen: Der Führerschafisleiter hat den Wanderer, dem die Nadel verliehen werden soll, namentlich aufzurufen und vortreten zu lassen. DaraufhaterdieGrundgesetzedesBunde» und die Bedingungen für die Verleihung der Biau-Wciß-Nadel im vollen Wortlaut vorzu• lesen. Vor der Verleihung soll er an den Wanderer die feierliche Frage richten: ״Gelobst du, die Forderungen des Blau-Weiß aus allen Kräften zu erfüllen, nach seinen Oesetzen zu leben und ihm die Treue zu halten?“ Nach der Bejahung dieser Frage verleiht der Führerschaftsleiter dem Wanderer die Blau-Weiß-Nadcl mit folgenden Worten: ״Im Namen der Bundesleitung des Blau-Weiß ver* leihe ich dir die Biau-Wciß-Nadel und nehme dich in den Gesamtbund au f.“ Die Aufnahme erfolgt durch Handschla g*). Die Entziehung der Blau-wcÜi-Nadcl, d. h. der Aus- Schluß eines Nadclwanderes aus dem Gesamtbund darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Bundesleitung durch den Führcrschaftslcitcr erfolgen. Wer aus dem Bunde austreten will, hat seine Absicht der Bundesleitung mitzutellcn und ist verpflichtet, die Nadel abzuiegen und der Bundesleitung zuzuführen. Wer die Nadel trägt, läßt den Willen erkennen, dem Gesamtbund zuzugehören und dessen Gesetze zu erfüllen. Dies gilt auch für nicht in einem Einzclbuna Tätige. Jeder Blau-Weiße soll Personen, weiche die Blau-Weiß- Nadel fragen und diesen Forderungen nicht genügen, der Bundesleitung melden. Die Bundesleitung hat das Recht, von dem Betreffenden eine Erklärung zu fordern, welche die Bereitschaft ausdrückt, allen Verpflichtungen, die mit der Verleihung der Nadel verbunden sind, nachzukommen. Die Bundesleitung kann die Betreffenden zur Utbernahme von Leistungen bestimmen und Ihnen im Falle der Weigerung die Nadel entziehen. Führerschaft. Zusammensetzung und Arbeitsbereich der Führerschaft Ist Sache des Einzcibundcs. Die großen örtlichen, zahlenmäßigen und mit dem Ent• wickiungsstadium zusammenhängenden Unterschiede machen : die Aufstellung allgemein gültiger Richtlinien unmöglich. Doch lassen sich eine Reihe von Grundregeln und gewisse Grenzen der Befugnisse der Einzelbündc aufstclien. Verantwortlich für den Einzelbund Ist der Führerschafts• leiier, der von der Führerschaft zu wältlen und vom Oberführcr zu bestätigen ist. Der Führcrschaftslcitcr Ist verpflichtet, alle Ihm von der Bundesleitung oder Gauleitung übertragenen Aufgaben gewissenhaft und pünktlich zu erledigen. Die Führerschaft selbst besteht aus Führern und Unterführern. Führer werden auf Vorschlag eines Einzelbundcs und nach Befürwortung des Oberführers von der Bundesleitung ernannt. Die Ernennung des Führers erfolgt fn Form der Aus- Steilung eines Führerausweises auf Beschluß der Bundesleitung. Siedelt ein Führer eines Einzelbundcs an den Ort eines anderen Bundes über, so Ist zu seiner Aufnahme in die neue Führerschaft ein erneuter Antrag an die Bundesleitung und die Befürwortung des Oberführers notwendig. Der so wiederernannte Führer erhält eine neue Ausweiskurte. Die Bundesleitung hat das Recht, auch ohne Vorschlag Führer oder Führerschaft*• lelter ln einen Einzelbund «inzusetzen*). Der Führer muß im Besitz der Blau-Weiß-Naael sein. Unterführer werden von der Führerschaft des Einzelbundcs ernannt. Dem Unterführer können alle Pflichten eines Führers übertragen werden. £r braucht nicht im Besitze der BI»u-Wdß-NadeI zu *ein. '1 Oauleitung. , , fr«, Die Oaulcifung hat die Aufgabe, die Einzelbünde großer örtlicher Bezirke organisatorisch zusammenzufassen und als Bindeglied zwischen Bundesleitung und Einzelbünden zu dienen. 1 Die Gatildhtng liegt 18 den Händen der Oberführer, die von der Bundesleitung ernannt werden. Den Oberführern kann die Ausführung von Arbeiten und die Durchführung von Beschlüssen der Bundesleitung übertragen werden. Bünde mit mehr als sechs Jungenszfigen können als OaU behandelt werden, und der Führcrschaftslcitcr kanp zum Oberführcr ernannt werden. Neben den Oberführern können nur Füfircrschaftslciter mit den technischen Funktionen einer Gauleitung betraut werden. Der Oberführer hat das Recht, den Führern seines Gaus Aufgaben zu übertraget! und die Einzelbündc zu erforderlichen Leistungen heranzuziehen. Sämtliche Einzelbünde eines Gaus unterstehen der Disziplin des Oberführers. Die Einzelbündc haben, sofern sie einem Gau angehören, in allen wichtigen Angelegenheiten mit der Bundesleitung auf dem Wege über den Oberführer zu verkehren. Insbesondere werden Vorschläge zu Führerernennungen und Nadclvcrlcihungcn von der Bundesleitung nur erledigt, wenn der Oberführer gcgengezclchnct hat. Bundesleitung. Die Bundesleitung des Blau-Weiß ist die oberste Spitze des Gesamtbundes, ln ihrer Hand liegt die Initiative für die Leitung des Bundes sowie die Exekutivgewalt. Sie vertritt den Blau-Weiß in allen Angelegenheiten nach innen und außen. Die Bundesleitung besteht aus drei Mitgliedern Die Bundesleitung ernennt die Bundessekretäre auf ein Jahr und bestimmt die Art und den Umkreis ihrer Aufgaben. Jeder Bundcüsekretär ist im Bereich seines Arbeitsgebietes der Bundesleitung voll verantwortlich. , Die Bundessekretäre nehmen au den Sitzungen der Bundes- Icltung teil. Die Machtbefugnisse der Bundesleitung finden ihren Aus* druck in folgenden , Grundgesetzen des Blau-Weiß. ’ Die Zugehörigkeit zum Blau-Weiß legt jedem Einzelnen Verpflichtungen auf, die den ganzen Bereich seines Lebens umfassen*). Jeder Blau-Weiße hat mit seiner ganzen Person und mit Hingabe aller seiner Kräfte dem Blau-weiß zu dienen. Den Anordnungen der Bundesleitung oder der von ihr ermächtigten Körperschaften oder Personen ist Folge zu leiste n*). Der Bundesleitung steht in allen Angelegenheiten persön* liehet oder sachlicher Art, die das Interesse des Blau-Weiß betreffen, die volle Verfügungsgewalt über die Menschen des Bundes*) zu. Die Verfügungsgewalt erstreckt sich nicht mir auf die aktiven Mitglieder des Bundes, jeder, der die Biau-Wciß-Nadel trägt, steht zur Disposition der Bundesfeitung*). Den Erfordernissen des Bundes gegenüber hat das per* lönliche Interesse zurückzutreten. Insbesondere soll jeder notwendige Wechsel des Aufenthaltsortcs unter Berücksichtigung des größtmöglichsten Nutzens für den Blau-Weiß erfolgen. Jeder Blau-Weiße, der vorübergehend oder für immer seinen Aufenthaltsort zu verlassen gedenkt, ist verpflichtet, mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt der lieber- *tpdlung der Bundesleitung seine Absicht mitzuteilen. Die Bundesleitung hat das Recht, den betreffenden Blau- Weißen nach erfolgter Aussprache an den Ort zu überweisen, der ihr im Interesse des Bundes als geboten erscheint. Der von der Bundesleitung getrotfenen Entscheidung ist unbedingt*) Folge zu leisten. Die Zugehörigkeit eines Blau-Weißen zu einem Verein, einer Partei odersonstigen Organisationen bedarf in jedem Falle der Genehmigung der Bundesleitung. Auf Anordnung der Bundesleitung muß der Auatritt aus den betreffenden Vereinen, Par* teien, Organisationen erfolgen*). Die Bundesleitung kann den Mitgliedern des Bundes Verpflichtungen materielicr Art*) in einer Höhe aufcrlcgen, die der Größe der Aufgaben des Blau-Weiß entspricht. Jeder Blau-Weiße Ist verpflichtet, Anfragen der Bundes- Icitung in diesen Angelegenheiten wahrheitsgetreu zu bcant- Worten und dis von ihm geforderten Abgaben pünktlich zu entrichten. Jeder Blau-Weiße, ׳der die in den Grundgesetzen des Bundes ausgesprochenen Forderungen nicht erfüllt, kann von der Bundesleitung aus dem Blau-Weiß ausgeschlossen*) und zum Ablegen der Blau-Weiß-Nadel gezwungen werden. Das vorstehende ״Gesetz“ zerfällt, wie man sieht, in drei Teile: Eine Einleitung, einen minieren Teil, der etwa das enthalt, was man im allgemeinen ein Statut zu nennen pflegt, und die am Schluß stehenden ״Grundgesetze des Blau-Weiß“. Wie sieht die Organisation des Jüdischen Wanderbundes Blau-Weiß nach dieser seiner Verfassung aus? Was zunäclist am meisten auffällt, ist die Tatsache, daß der Bundestag, diese dem Delegiertentage der Z. V. f. D.,oder dem Kartclltagc des K. J.V. entsprechende Institution, keinerlei Erwähnung findet. Der Bundestag hat also keine wie auch immer gearteten Rechte, im Gegensatz zu allen anderen Organisationen und Bünden innerhalb der zionistischen Bewegung wählt er auch nicht die Leitung des Bundes. Vielmehr enthält die Verfassung überhaupt keine Bestimmung darüber, wie die Bundesleitung zustande kommt. Es wird nur gesagt, daß sie aus drei Mitgliedern bestellt und bestimmte noch zu besprechende Machtbefugnisse besitzt. In der Tat ist auch die gegenwärtige Bundesleitung des Blau- Weiß, die aus den Herren Dr. Walter Moses und Dr. Georg Strauß in Berlin und Martin Bandmann in Breslau besteht, auf dem letzten Bundestage nicht gewählt worden, sondern ihr Vorhandensein wurde festgestcilt. Die Blau-Weiß-Verfassung gibt keinerlei legales Mittel, diese Bundesleitung zu beseitigen und eine andere an ihre Stelle zu setzen. Die Verfassung läßt einer Opposition innerhalb des Blau-Weiß nur die Möglichkeit zum Austritt oder den. Weg eines Bruchs der Verfassung auf revolutionärem Wege. Aber auch diese beiden Möglich* keiten sind, soweit angängig, beschnitten worden. Die Einleitungsformel erklärt denjenigen, der von der Fahne des Blau-Weiß abfällt, als ״Feind“ und prophezeit ihm, daß er unter ״den Bürgern absterben“ werde. Der Weg der Revolution, irgendeine* illegalen Vorgehens aber, ist durch die feierliche Verpflichtung jedes einzelnen auf die Gesetze moralisch fast unmöglich gemacht. *) Von uns gesperrt. Anm. d. Red. d. ״J. R/. *A Yon uns gesperrt Anm'd. *cd, d. ״J, R.״,