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Jüdische Rundschau · 1923-01-05 · Heft 1-2 (5.1.1923) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVIII (1923)
Issue
Heft 1-2 (5.1.1923)
Date
1923-01-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 1/2 Deutschland Zur Tagung der verfassunggebenden Synode Badens Am 17. und 18. Dezember beriet und beschloß eine außerordentliche Synode zu Karlsruhe über den Entwurf der Verfassung der israclilischcn Religionsgemcinschaft Badens, Der Entwurf ist vor allem der tüchtigen und fleißigen Arbeit des zionistischen Oberrats Dr. Pfälzer in VC'cinlicim;11־ verdanken und wurde durch Korrekturen des Gesamtobernfs und des Verfassung• Ausschusses verändert den Synodalen vorgclegt. Diese hatten sich besonders über die §§ 1, 17, 18 und 33 zu unterhalten. In Uebercinslimnmtig mit der badischen Verfassung und dem Landes* und Ortskirdicnsteuer^eselz muß die badische Jiidenhcit als eine Re 1 i g io n sGemeinschaft aufgefaßt werden. ״Sie fußt auf dem historischen Judentum und dessen überliefert cm Rc'jgionsgcsctz" (§ 1 Abs. 2 Satz 1). Trotzdem die ״Begründung zirm Verfassungsentwurf‘' versichert, ״daß auch In Zukunft durch die Passung des Entwurfs niemand innerhalb der Religionsgemeinschaft gebindert sei, dem Prinzip der Weiterentwicklung der Religion zu huldigen״, so wollte mail doch auf der Seite, die auch von der jüdischen Stammes- Gemeinschaft nichts wissen will, selbst den zitierten Satz aus der Verfassung beseitigen. Der Vorsitzende der Verfasswngskrmtmiss'ion hielt dieser Forderung entgegen, man nehme mit dem f; 1 der Verfassung gleichsam die Seele tmd gleiche sie damit dem Statut jeder Aktiengesellschaft an. Der genannte Tendenzparagraph bleibt in der!Verfassung. § 17 ist bezüglich Alter, Geschlecht und selbständiger Lebensstellung sehr weitherzig: ״Stimmberechtigt ist jeder am Tag der Auflegung der Wählerliste volljährige Jude ohne Unterschied des Geschlechts, welcher der Religionsgemeinschaft seit mindestens einem Jahr, oder, wenn er Reichsaitsländer ist, seit mindestens drei Jahren angehört.״ Hatten die Katholiken und Protestanten in ihren Kirchen- Verfassungen auf Grund des Art. 4 des Ortskirchcnstcuer- Gesetzes und des Art. 6 des Landeskirehensteuergesetzes das Stimmrecht lediglich vom Bekenntnis abhängig gemacht und keine Modifikation durch die Staatsangehörigkeit zugdassen, B0 war es den Juden Vorbehalten anzunchmcit, ״daß bei einem Reichs,ausländer der dauernde Aufenthalt erst dann an* Genommen werden kann, wenn er mindestens drei Jahre der Landessynagoge angchört, während bei Reichsdeutschem nach einem Aufenthalt von einem Jahr dieser ah dauernd angesehen werden kann.“ (Begründung zum׳ Verfassitngsentwurf.) Was für gewisse Kreise diese theoretische Be- Gründung in praxi bedeutet, war aus den Drohungen eines Abgeordneten hcrauszitspürcn, er werde Im Plenum den wilden Mann gegen die Ostjuden spielen, wenn die Ausiialimebcstiininung für Reichsavisländer gestrichen werde. — Sollte man nidit eher als den ״Rdctisausländer“ gewissen west jüdischen Leuten eine Karrenzzeit verschreiben, che säe in jüdische Gemeinschaften aufgenommen werden? Uebrigens kann sehr leicht der Fall eintreten, daß die Staatsregienmg die Ausnahmcbcstimmung für Ausländer, die die jüdische Synode angenommen hat, für unzulässig erklärt, und so Juden von einer nichtjfuüsehcn Behörde größere Rechte in derselben Sache eingeräumt bekommen als von ihren jüdischen Brüdern. ' _§1S der Verfassung schließt nicht nur den von St i m m recht aus, ״d er als Erzicliungsberechtigter sein Kind einer anderen Religion zugeführt hat", sondern fordert vom Vater, daß er seinem Kinde die Möglichkeit gebe, Jüdisches kennen zu lernen. Der Paragraph schließt denjenigen vom Stimmrecht aus, der Bein Kind ״dem jüdischen Religionsunterricht dauernd entzieht." Es war eine Ehrensache der Synode, § 35 Abs. 4 zu Fa!! zu bringen, nach dem die Abgeordneten der Rabbiner, der Rcligionslcbrer und Kantoren b-ci Beschlußfassung 1.110r Bcsolmmgs- und Ruhegchnltsverhältnisse nicht ätten mitstimmcii oürfen. Die Diskussion über diesen Paragraph war äußerst lebhaft und brachte die von wahrem Freiheitssinn zeugende Rede des ehrwürdigen grasen Koiifcreiizr.abbincrs Dr. Löwen st ein-Mosbach. - P'1'5 J?r• •ייtrau5 und der umsichtige tmd liebenswürdige Oberrat Max Etil inner ihre Aemtcr wegen ander• weihger Arbeitsüberlastung nicdergclcgt haben, ist ein großer Verlust für die badische Judenheit. H, M. W. Münchener Brief Die überaus gefährdete Situation der Rütfbayrischc•» und besonders der Münchener Juden durch die unablässige national• sozialistische Hetze sollte mit um so größerer Selbstverständlichkeit auf jüdischer Seite den Gedanken der Solidarität wecken, wo er noch nicht vorhanden ist. Wenn Irgendwo, so ist es bei uns in München sonnenklar, daß das Schicksal der Westjuden auf die Dauer kein anderes sein wird als das unserer ostjüdischen Brüder. Die Angriffe der Antisemiten richten sich hier unterschiedslos gegen alle Juden, gleichviel welcher Staatsangehörigkeit. So sollte schon der primitivste Selbsterhaltungstrieb alle Juden dazu veranlassen, mit gemeinsamen Kräften ihre Rechte zu vertreten. In erster Linie müßte man «las von derjenigen Körperschaft verlangen, die ihrem Statut und ihren Ansprüchen nach die Aufgabe hat, die Rechte der Juden in Deutschland zu schützen, nämlich vom Ccntralvcrein Deutscher Staatsbürger Jüdischen Glaubens. Es war schon lange auffallend, mit welcher ängstlichen Zurückhaltung und Unentschlossenheit die Münchener Ortsgruppe des Contralvcrcins sich gegenüber der vergifteten antisemitischen Atmosphäre verhält. Jetzt endlich ist man aus der Zurückhaltung hcrvorgctrctcn und veröffentlichte in den Münchener Tageszeitungen ein riesengroßes Inserat, von dem wir nachfolgend nur den Wortlaut, nicht aber das durch Fettdruck hervorgerufene Bild wiedcrz.ügcbcn vermögen: ״Die Ereignisse der letzten Monate geben uns Anlaß zu folgender Erklärung. 1. Unserem Verein, der größten jüdischen Organisation Deutschlands, kann nur angchörcm, wer deutscher Staatsbürger ist. 2. Wir fühlen uns einig mit allen Deutschen Im Kampf gegen alle Schädlinge am deutschen Volk, auch wenn sich unter ihnen Juden befinden. 3. Wir erkennen als richtig an, daß die Zuwanderung Fremder — gleichviel welchen Glaubens — Insbesondere aus dem Osten für das wirtschaftlich schwer kämpfende deutsche Volk neue Erschwerungen bedeutet und deshalb abgeleitet werden muß. Ausländer, die dem deutschen Volk schaden, werden von uns ebenso bekämpft, wie von allen anderen Deutschen. 4. Entgegen dem Vorwurf, daß wir deutsche Juden mit dem sogenannten internationalen Börscnkapital im Bunde gegen unser deutsches Vaterland stünden, erklären Aach wir deutsche Jaden bekämpfen den Vertrag und den unerträglichen Schmachfrledcn von Versailles, wir wollen mit allen vaterländisch Gesinnten Deutschland wieder aufbaaen helfen seelisch, sittlich und wirtschaftlich. Wir wollen mltarbeitea, Deutschlands Ehra In der Welt wiederherzustellen, dein Dealschlands Ehre birgt unsere Ehre. Centralvereln Deutscher Staatsbürger Jüdischen Glaubens Ortsgruppe München.** Dieses Inserat hat, wie nicht erst gesagt zu werden braucht, in weitesten zionistischen und ostjüdischen Kreisen Münchens ein mehr als peinliches Aufsehen erregt. Die patriotischen Versicherungen, ohne die der Ccntralvcrein nun einmal nicht Auskommen zu können meint, mögen dahin gehen. Die übrige Erklärung aber hat nur einen Eindruck hervorgerufen: sic bedeutet praktisch die Preisgabe «!er Ostjudcn, sie besagt, daß der Ccntralvcrein jede Solidarität mit Ost- Juden nbichnt und gewillt ist, sie im Stich zu lassen, wenn er nur dafür die Versicherung erhält, selbst vor allen Angriffen geschützt zu sein. Bahnt sich in der Münchener Centralvcrcinsgmppc etwa ein Sieg der Naumannschcn Richtung an? Antisemitische Exzesse in München Miln ciicn. (J. C. B.) Die Nationalsozialisten verübten in den letzten Tagen mehrere Uebcrfälle auf jüdische Studeuten, von denen eine Anzahl Verletzungen davontrugen. Audi ein rituelles jüdisches Speischaus wurde überfallen und die Gäste mißhandelt. Diese erneute Pogromaktivität der ן Nationalsozialisten wird in der bayerischen Judenschaft mit I Besorgnis betrachtet. Vom Keren Kajcmelh (Mitteilungen des Hauptbüros.) Die Uebersiedtung des KKL - Hauptbüro» nach Jerusalem, welche airf einem Beschluß des XII, Zionistenkoiigresses zurfkkgcht, ist 1111 September verwirklicht und die d.iinii verbundene Reorganisation der Arbeit seither durchgefüllrt worden. Hiermit lut die erste zionistische Institutkm das Zentrum ihrer Tätigkeit nach Ercz JisracI verlegt. — Das Hauptbüro ist vorläufig in einem Hause der Griechischen Kolonie, etwa eine halbe Stunde südlich der Altstadt und in der Nähe der neu aufstrebenden jüdischen Siedlung Ta 1 p i 01 h cingemictct. Der Beschluß des Direktoriums, auf nationalem Boden ein eigenes, würdiges Amtshaus zu errichten, harrt noch der Ausführung. Die glückliche!» Folgen der Verlegung des Hauptbüros werden sich gewiß schon in der nächsten Zukunft zeigen, denn durch die N e 11 0 r g .1 n i s i c r u n g der KKL-Arbeit sind ihr in organisatorischer propagandistischer und kolonisatorischer Hinsicht bedeutende Vorteile gesichert. Anstatt der früheren sporadischer» Zusammenkünfte des Direktoriums wurde zwischen diesem und dem Hauptbüro eine ständige, enge Arbeitsgemeinschaft geschaffen. Die palästinensischen Mit- Glieder des Direktoriums sind bekanntlich die Herren: Ussischki», van Vricslasid, Wilkansky, zu denen bald auch Prof. Warburg liinzukommt. Herr Ussischkin, der Vorsitzende des palästinensischen Direktoriums (tangiert liier zugleich als Oovemor des Keren Kajemeth im Namen der Exekutive. Nunmehr Ist auch der schädlichen Trennung zwischen der organisatorisch-propagandistischen Tätigkeit des Kenen Kajenieth, die von Europa aus geleitet wurde, und seiner praktisclien Arbeit In Erez JisracI selbst ein Ende gesetzt Das zentralisierte Hauptbüro bestellt aus 3 Abteilungen: die Boden-, der Propaganda- und der Finanzabtei- Iimgi denen die Herren Agr. Ettinger, Dr. Zweig und Dr. Granovsky Vorstehern Die Leiter dieser 3 Abteilungen bilden, unter Vorsitz des Herrn Ettinger, die Leitung des Hauptbüros, Die Vereinigung der beiden Teile der Verwaltung hat außer ihren bedeutenden organisatorischen Vorteilen, aber auch die größte Wihtigkeit für die weitere Entwicklung der KKL• Propaganda. Erst jetzt wird es ihr ermöglicht, das reiche Material, welches die praktische Tätigkeit der Bodenabteilung darbietet, fortlaufend zu bearbeiten und der jüdischen Oeffentliciikcit zur Information ztizttmifieln. Dies ist umso wichtiger, als uns gerade die letzten beiden Jahre auf allen Arbeitsgebieten, Bodenerwerb, AmeÜoratioa» und Aufforstung, geradezu eine Fülle von neuen positiven Leistungen gebracht haben. Solche Nachrichten aus Jerusalem, wo das Herz des jüdischen Volkes pulst, müssen weithin ein Echo wecken. Die Information^• und Propagandatätigkeit des Haupt- Büros wird durch die Amscndimg von, vorläufig, 3 Emi ssäten inauguriert. Frau Bella Pewsner aus Tel Awiw, die durcii ihr langjähriges crfolgrcidics Wirken für die zionisti sehen Institutionen, besonders in Nordamerika und Südafrika, bekannt ist, hat ihre Propagandafahrt nach Süd - und Ost.ר sien, sowie Australien und Neuseeland bereits a״getreten. Dr. Wci&l, vormals Leiter des Landesbüros Oesterreich, hat sich nach der Tschechoslowakei begehen, um seine palästinensischen Erfahrungen in den Dienst der Popagandra für den tschechoslowakischen Landfemds zu stelle». Und Herr Elinalch, der in weiten sefardiscb.cn Kreise» als Kenner des nahen Orients wohl bekannt ist, wird den Gedanken des Keren Kajemeth in diesen Ländern verbreiten, was in Anbetracht der Zahl der scfardischen Juden und ihrer Ergebenheit für das nationale Ideal von besonderer Wichtigkeit ist. Die Propagandaliteratur ries Keren Kajemeth wurde durch neue Schriften licrcichert. Die in Form eines Jahrbuches erschienene, reich illustrierte, englische Ausgäbe von ״Erez JisracI“ mit einem Geleitwort Churchills, bie tet eine Fülle von Informationsinatcrial, sowohl über die Arbeiten und Erfolge des Keren Kajemeth und seine Zukunftsplane als auch über die Lamlgcsclzc in den englisch sprachigen Länden» und die kolonisatorischen Verdienste der Juden und die Entwicklung dieser Länder. Unter den Autoren seien neben den ständigen Mitarbeitern, Colonel Wedgwood, Professor Ge!!des, Israel Cohen um! Adof f Böhm hervorgehoben. Die Gesetze der Schriftgcschlchte*) ״Das Alphabet einer Gemeinschaft richtet sich unter allen Himmelsstrichen und in allen möglichen Kulturvcrhältnlsscn ausschließlich nach ihrer konfessionellen Zugehörigkeit.״ Diese These bildet den Hauptinhalt eines Werkes, das schon durch das immense darin verarbeitete Tatsachenmaterial für ein verhältnismäßig dürftig beackertes Gebiet nicht bedcutungs- 109 sein kann. In so tiefgründigen Fragen allerdings wie jenen nach den Geheimnissen der Schriftsysteme kann Qelchrsamkcit allein nicht den Ausschlag geben. Im allgemeinen pflegen ja derartige Themen auf dreifach verschiedene Weise behandelt zu werden, indem entweder ein überragender Gedanke selbst schon aus wenigen bekannten Tatsachen den Geist hcrausholt, oder nach ,der cmp'ri?tischen Manier b'oßer Tatsariienhäufii״״, oder — und dies ist die Art unseres Autors —, Indem die Tat- Sachen in solcher Weise angeordnet werden, daß eine be- 6timrntc Gesetzmäßigkeit aus jener Anordnung ersichtlich wird — wenn dieselbe nicht gar bewußt einer bestimmten j gedanklichen Tendenz zum Unterbau gemacht wird. Das Stoffgebiet der Darstellung ist ein sehr umfangreiches, cs umfaßt ebenso die Schriitsyslcmc des alten Orients (z. B. Pali-, Pahlcwischrift, das Chinesische usw.) als die altslawischen (namentlich das Kyrillische und Qlagolithischc) und in zentraler Weise die Geschichte der hebräischen Schrift im Zusammenhänge mit der des Judentums. Unter den Bcwcisgcgcnständcn aber sind solche mehr äußerer und solche mehr Innerer Art zu'unterscheiden. Zu jenen gehört alles, was Ausbreitung, Konservierung und Untergang, was Spaltungen, Mischungen und Variationen von Schriftsystcmcn betrifft. Und in diesem Zusammenhänge wendet sich Mieses mit Recht gegen die Uebcrechätzung des Rassenmoments, ja in Ueberlrcibung des Gegensatzes Nation und Konfession gegen die Wirksamkeit desselben *) Die Gesetze der Schriftgescfiichfc. Konfession und Schrift iin Leben der Völker. Ein Versuch von Matthias Mieses. Wilhelm Braumüller, Wien und Leipzig, 1919. überhaupt Zusammenfassend muß man wohl dem Autor darin beistimmen, daß die Schrift ihre eigene Geschichte hat, oft nicht bloß unabhängig von Rasse und Volksstanun, sondern sogar von der Sprache, folgend hingegen den verschlungenen Bahnen des religiösen Bekenntnisses. So geht mit der Unterjochung Asiens durch den Islam die Verbreitung! der arabischen Schrift ebenso parallel wie mit den beiden j 1 Iaiiptnbzwr.iguugen des älteren Christentums die Verbreitung I der lateinischen und griechischen Sciuift in West- und Ostcuropa. Solche in großen Dimensionen sichtbaren Tatsachen werden dann durch . solche engerer Dimensionen 01t in besonders charakteristischer Weise ergänzt, so wenn kleinste Volkssplittor nur bei religiöser Sonderartung, wie etwa die Samaritaner, wie eine Insel in einem ungeheuren Meere, die Eigenart ihrer Sciuift bewahren. Den drei assyrischen Christliehen Sekten entsprechen drei Alphabete, ebenso wie den drei I lauplrcligioncn Indiens, dem ürahmaismus, Buddhismus tmd Dschainismus. Die konfcssioucil und nicht ethnisch geschicdcncn Serben und Kroaten unterscheiden sich wieder sonst nur durcii den Gebrauch der kyrillischen und der Lateinschrift. Wie das religiöse Leben unmittelbar in das Leben der Schrift cingreift, zeigt sich insbesondere in der Bewahrung archaistischer Schriftsystcmc, namentlich den eigentlichen ״Sakraiscliriftcii״ (wie die Hicroglvphcuschrift eine war) oder in merkwürdigen Mischungen wie z. B. dem Vorkommen griechischer Buchstaben mitten in lateinischen Worten auf Dokumenten des frühen Christentums. Wenn nun auch die jüdische, das heißt aber: die hebrätsche Schriftgeschichte manche treffenden Belege für die These des Buches liefert, 50 betritt der Autor doch hier manch'- mal Wege, auf welchen wir ihm nicht ohne weiteres folgen können, so wenn er im allgemeinen eine lebhafte jüdische Proselytenbewegung annimmt, auf welche nicht bloß das Chazarentum und der Volksstamm der Faiaschas im all• gemeinen sowie die Proselytc!» der spätrömischen Zeit, sondern auch Erscheinungen des südslawischen religiösen und sprachliehen Lebens, ja einzelne Erwähn ngen aus dem mittelailerliclicn Deutschland hinweisen sollen. Sehr wertvoll freifielt ist die auf jüngeren fnschriftfundcn fußende Rehabiliticrung der bislang füv aramäisch gehaltenen hebräischen Quadratsclirift als einer Schrift, die mit dem jüdischen Rcligionsleben seit jeher verbunden war. Daß die Erhaltung des Hebräischen im allgemeinen mit der Erhaltung des rclipiüscn Judentums auf das engste zusammenhängt, gilt wohl kaum von der Schritt als solcher, sondern von der Sprache, überhaupt, tmd gerade die jüdisch-deutsche Profanlitcratur auch früherer Zeit würde eigentlich beweisen, daß hier die Sprache enger als die Schrift mit dem religiösen Leben verknüpft ist. Andererseits erscheint cs mit Recht auffallend, daß die Jude 11 nicht nur überall, wo sie sprachlich mit der Umgebung verschmelzen, sich dort des Hebräischen als Gcbcissprachc bedienen, sondern daß auch in der Blütezeit der spanischindischen Epoche, da Ilcbräiscl» und Arabisch auf manchen ilterarisriicr» Gebieten, wie in der Philosophie, sich annähernd die Wage hielten, doch auch in den arabisch abgefaßten Werken von Juden bloß die hebräische Schrift zur Ver- Wendung kommt. Als einen eigentümlichen Beleg aber aus dem Altertum für seine These führt Mieses wieder die Tatsachc an, daß die palinyrenischcn und nabatäischcn Schrift■ ztlchcn im speziellen den hebräischen ähnlich, wahrscheinlich teilweise aus denselben durch Umbildung entstanden seien, weil cs gerade bei diesen Völkern zahlreiche jüdische Proselyten gab. Für eine auch nur empirisch umfassende Behandlung des Gegenstandes wäre cs nun wünschenswert gewesen, zu dem bloß äußerlichen geographisch-historischen auch das mehr innerliche Material heran gezogen zu sehen, vor allem an den Wandlungen des Schriftbildes selbst — und leider fehlt dem Buche, vielleicht aus technischen Gründen, jede konkrete Illustration — zu beobachten, wie die religiösen Momente bestimmend oder mitbestimmend sein mochten für das Gegenspiel der Erhaltung und Veränderung. Bloß dem merkwürdigen Probleme der Rechts- und Liuksläufigkcit, welche hie und

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