Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVII (1922)
- Issue
- Heft 86 (31.10.1922)
- Date
- 1922-10-31
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Bericht liebt ferner fimor, daß aus dein rcduzierten Koiigrcßbudßct die Landwirtschaft nicht die für sic vorgesehene Quote erhielt. Dadurch kamen insbesondere die beiden Moschvvc Owditn iin Emck und Alts Citai bei Petach Tikwati in Not. Sie erhielten weniger Inventar und nicht genügend definitive Unterküufte. Bei den alten Siedlungen konnten zwar die inventire erhöht, aber nicht die nötigen Gebäude attsgcf ilut werden. A11 landwirtschaftlichen Darlehen konnten nur 12 000 Pfund gewährt werden. Trotzdem sind Fortschritte zu verzeichnen. In allen Siedlungen hat sich die Versorgung mit eigenen Produlden gehoben, die Milchwirtschaft wurde verbessert. Der Geist unter den Siedlern ist trotz der mäßigen Getreideernte durchaus hofiiuiiigsfrcudig. Durch den Rückgang der Preise sind die Kosten für die Ansicdlung viel geringer anzuschlagen als vor einem oder zwei Jahren. Heute ist ein Betrag von 400 Pfund gegen GC0 in 5680 für das lebende und tote Inventar eines Siedlers auf 100 Dunnin erforderlich. Gebäude und Stallungen kosten in massiver Ausführung 300 (gegen 4—500), in teilweise massiver 150 bis 200 Pfund. So sind die Gcsamtansicdlungskosicn (ohne Boden) nur mehr auf fünfhundertfü 11 fzig bis siebenhundert Pfund, statt auf eintausend bis cif tausend zu schätzen. Rechnet inan dazu die Kosten von 100 Dunam amelioriertem Boden, so kostet heute die Ansicdlung eines Landwirts tausend Pfund, d. 11. nicht viel mehr als vor dem Krieg, wo man 15 000 bis 20 000 Goldfranken rechnete, Die Hypothekenbank hat im Juni ihr Büro eröffnet und an Baugenossenschaften in Jaffa, Haifa, Jcrusale.n und Tibcrias zirka 60000 Pfund verliehen. Mit der Ausgabe von 0!1> 0/0 Pfandbriefen wird im Herbst begönnen werden, nach Erlassung eines Gesetzes über Hypothekenbanken. Die ״Building Loan Association“ der Brandeis- Gruppe hat an zwei Hüuscrbaugesellschaften in Jeru- Salem 50000 Pfund verliehen. י Im Jahre 1022 dürften an neuen Häusern 300 in Tel-Aviw, 100 in Jerusalem, 100 in Haifa und 50 in ,Tibcrias gebaut werden. Das Informationsbüro für Handel und Industrie ist ära 1. Januar unter Leitung von Naclium Tliiscli eröffnet worden u:1d hat eine lebhafte Tätigkeit entwickelt. (Den Bericht des Herrn Tliiscli werden wir auszugsweise veröffentlichen. Schon hier mag bemerkt werden, daß er eine ungemein fruchtbringende, intensive Arbeit leistet und sein Departement für die Entwicklung der Industrie von großem Nutzen ist.) In den verschiedenen Industrien und Handwerken sind heute zirka 3000 Arbeiter beschäftigt, davon 500 in Betrieben von mehr als 50, und 5Q0 in solchen von 10-50 Arbeitern. Die Arbeiterbank hat Ende 1921 ihre Tätig• keit mit einem Kapital von 40000 Pfund, wovon 30000 Pfund als Darlehen der Zionistischen Organisation gegeben wurden, eröffnet. In Palästina selbst wurden 4000 Pfund aufgebracht. Der Fremdenverkehr ist in diesem Jahre lebliafter gewesen. Mehr als 3000 Touristen, meist aus Amerika, kamen ins Land. Leider mangelt es an jüdischen Hotels, Reiseführern und gut organisiertem Autoverkehr. Ein Kurs zur Heranbildung jüdischer Reisefüiircr wurde eingerichtet, Landwlrtschafllldies Budget Insgesamt verteilen sich die 70.000 äg. Pfund, die 5032 für landwirtschaftliche Zwecke au (gewendet wurden, auf fo!- gende Posten: In bar Verpflicht. Summe 11 s der äg. Pf. ms äg. Pf. ms 5g. Pf. ms werden 1. Fundierung der Wirtihnen schäften . 14.287 381 5.782 700 20.070 031 2. Gruppen in Obergaliläa und Kalendia . . . 1.779 978 552 060 2.332 033 3. Mosclnv« Owdim . . 7.201 630 6.181 100 720 י13.38 4. Darlehen an einzelne st das Landwirte .... 4.178 880 6.607 510 10.786 390 unter- 5, Ucbcrfülirung v. Chag a im luzim in die Landwirt* •hmidsschaft. 14,232 475 5.077 265 W309 740 mg der ö. Verbesserung d. Lage n, *63 der Jemeniten . . , 48 732 20 550 69 282 V'ölkcr- ל. Aufforstung .... 403 760 404 7t0 Wie!» 8• Landwirlscl». Museum d. Zion. Organisation , 830 9 25 830 925 ’• Instruktoren .... 218 370 218 370 ‘0- Auslagen für Organi- . g״sJ«u . 3.001 733 3.004 733 je des *>• Zahlung׳ a. Rechnung Wische 1 «Gartenstädte“ . , , 97 97?c der Total 46.284 864 24.221 183 70.506 019 ciilten, 1el is* lerhdh 1r Hab gegen־ Aufforstung Infolge an Mangel von Mitteln konnte die Aufforstung nicht auf einer größeren Fläche durchgeführt, sondern nur "*• Vorbereitung der Aufforstung betriebe« werden. 1. Pflanzung von E uk al y p t us bl ti m e n. Es wurden zu Studienzwecken zwecks Sortcnnuswalil 60 vcrschlcdene Eukalyptusarten cingclülirt und in Kirjath Anawim, Nnclilath Jehnda und Ain Cliarod angcpflanzt. 2. Arboretum, ln Kirjath Anawim wurde eine Fläche von 1(10 Dunam für die Pllanzmig eines Arboretums bcstimmt, d. 11. einer Sammlung der verschiedene!» Baumarten, welche für die Pflanzung ini Berggiirtcl Judäas wichtig sincb Bepflanzt wurde in diesem Jahre eine Flüche von 20'Dunnin und damit wurde die Grundlage für das Arboretum gelegt, welches eine wichtige Aufgabe für die Pflanzung von Wald-־ und Fruclitbäuincn in unserem Lande haben wird. Nach dem Tode von Nalhan Groß, dein Sekretär des Hauptbüros des J. N.-F., beschloß die Leitung des J. N.-F. in Palästina, das Arboretum ״loirfa (oder Arboretum Nathan Groß“) zu nennen. x Paeht״cnossenscl18ft und Bodfitfrage Von Dr. Arjo Tnrfakovvcr, Wien. 111 die theoretische Behandlung der palästinensischen Kolonisationsfrage» hat räch in den letzten Jahren ein bedauerlieber Widerspruch cingescliliclicn, der vielen hervorragenden Vertretern derselben gar »lieht bewußt geworden zu sein scheint. Man ist auf der Suche nach der besten Kolonisationsform last gleichzeitig auf zwei Formen gekommen, von denen die eine rein praktisch, im Wege der palästinensischen Erfahrung sich ergeben hat, während die andere der theoretischen europäischen Kolonisaticnslitcratur entnommen wurde. Die eine war die Pachtgcnosscnschaft. Sic hat sielt noch viele Jahre vor dem Kriege still, far.t unbemerkt ohne jedwede theoretische Begründung aus den Bedürfnissen des pnlästimmsisc'nen Leben*; heraus entwickelt. Erst im Laufe der Kriegsjulirc begann sich auch in jüdischen Kreisen (las Intcrcsre für diese Form der Kolonisation zu regen, dem allerdings das Verständnis nicht immer und nicht im gleichen Maße folgte, und es entstand eine ziemlich reiche Literatur (ich erinnere insbesondere an Ercz-lsrael, lieft 2), die den Begriff der Pachtgenossenschaft erst bei uns populär machte. Die andere Form ist die der Kolonisation im Wege der Erbpacht, Der Entwicklimgsgang war hier aber ganz anders. Von einer praktischen Verwirklichung der Erbpacht ist bis zum heutigen Tage in Palästina keine Spur. Der Gedanke wurde direkt der curopiiischcn, auf europäische Balürlnlsnc ziigespitzte!» Kolonist»• tioin'/teiaiiir entnommen. Man kam in Europa sehr spät zur Ucbermigung, daß die Verwertung und schnelle Abschaffung des Institutes der Erbpacht nicht die erwünschten Folgen gezeitigt habe und begann an eine Wiedereinführung dieser Siedlung;,form unter bestimmten Bedingungen und mit bestimmten Modifikationen zu denken. Vor den Augen stand dabei natürlich immer der Einzclsicdlcr, der europäische Bauer, dem man Boden verschaffen wollte, ohne gleichzeitig die sozialen und wirtschaftlichen Gefahre!» des uneingeschränkten Privatcigentums an Grund »inJ Baien hcrauf/ubcschwörcn. Und dieser europäischen Literatur wurde auch unser Begriff der Erbpacht entnommen und für die jüdische Besiedlung Palästinas propi giert. . Es ist aber augenscheinlich, daß sich diese beiden Kolonbaliousformc» keineswegs ohne weiteres vereinigen lassen. Sie sind, so wie sie genommen, sogar Gegensätze. Entweder l’achtgcucsscuschaft, also ein Gebilde, das als juristische Person mit Begriffen wie Vererbung, die grundsätzlich nur für physische Personen taugen, nichts zu tun hat oder aber Erbpacht, also Jndividualfor/ii des Bodenbesitzes (nicht Bodencigentimis), die wiederum mit genossenschaftlicher Pachtung des Bodens nichts zu tun hat, Der Gegensatz zwischen Pachtgenossenschaft und Erbpac'ilform spitzt sieli ■nämlich, genau genommen, auf dc.1 Gegensatz nicht von Einzelbetrieb oder Gc nosscmdiafisbctricl» (denn Pachtgenosscnsdiaft und gemeinsame Bewirtschaftung sind 1»och bei weitem *nicht dasselbe), sondern Einzcibcsitz und Gcsamtbcsitz des Grund und Bodens, während der Eigentümer des Bodens sowohl in dem einen als auch in dem anderen Falle eine andere Person oder eine andere Gemeinschaft als der Besitzende ist. Allerdings li’cßc sich im Wege mancher Klügeleien dieser Gegensatz anscheinend ü'uerbmeken. Auf diesem Wege läßt sich aber ein gesundes Kolonisationsprogramm nicht schaffen. Daß sieh also bei uns Kolonlsationstheorctikcr und sogar verdiente finden, die c3 zustande bringen, die beiden Formen in einem Zug als die beste» zu preisen, wäre kaum anders als eine Bedauerliche Inkonsequenz: zu bezeichnen, Oder meinen etwa solche Theoretiker hier zwei sehr geeignete, wenn auch verschiedene Forme!» zu scheu, von denen die eine (die Erbpartit) auf die Ansicdlung von wohlhabende» Elementen, die andere (die Pariitgcnossem-cluift) auf uirbemittdie Leute nuzuwendci» wäre. Ich könnte nicht nachdrücklich genug vor einer .solche 11 Auffassung warnen. Ich will von der sozialen Schäd- ]ichkcit derartiger ״reinlicher Scheidungen“ gar *nicht sprechen. Auch praktisch ist die Sache ganz undurchführbar. Erstens lassen sich die Leute an den Fingern abzählcn, die bereit wären, mit grö'ßcicm Kapital nach Palästina ciiizuwandcrn, um sich dort dem Ackerbau zu widmen. Wenn irgend etwas in Palästina wenig rentabel ist, so ist cs die Landwirtschaft, Und grolle Kapitalien im Laude zu investieren, um dann daraus gar keine oder mir eine geringe Verzinsung zu gewinnen, hierfür wird sich das Kapital in nennenswerten» Maßstabc nicht hergeben, so wie cs sich hierfür auch bisher nicht her• gegeben hat. Das in den jüdischen Kolonien Palästinas bisher investierte Kapital stammt zum weitaus überwiegendem Teil von gemeinnützigen Gesellschaften oder Philantropcn (Cliowinve-Zion), Rothschild, lea, Zionistische Organisation usw.). Privatkapital ist darunter nur In ganz geringem Bruchteil zu find an. Es wird auch in der Zukunft nicht anders sein. Das zur landwirtschaftlichen Kolonisation ״ölige Kapital wird das Volk als solches nufbringcit müssen. Und wem» dem so ist, so kan» auch das Volk die Kolonisationsform bestimmen, ohne sieli durch irgendwelche jicbcnuächliche Rücksichten bcstimmen zu lasse». Andererseits aber hat die Genossenschaft schon längst nutgehört, die Domäne mittelloser oder wenig bemittelter Etcmente zu 5011». Sic ist speziell auf dem Gebiete der Landwirtconditio sine qua non einer günstigen EntvyäcknichtgcnosscnschafHiebe Form einander gegenüberstehenj die, Vermutung der größeren Zweckmäßigkeit von vornherein für die Gcnonsenscliaft mul zwar »n bezug auf alle Bevölkerungskreise. Somit läßt sieb eine Scheidung zwischen einer Kolonisatlonsform für bemittelte und unbemittelte Siedler für Palästina gar nicht durchführen. Die maßgebenden Gesichtspunkte der Fragestellung wären, die Durchführung der Bodcnnationalislcrung als selbstverständlichen Ausgangspunkt angenommen, nur die: Welche Kolonisationsform ist vorn Standpunkt der Sozialpolitik aus die geeignetste? und zweitens: Welche Kolo•1 nisatio» ist vom Standpunkt der Rentabilität, innerhalb derjenigen geringen Grenzen der Rentabilität, die die palästincn- *»sehe (wahrscheinlich übrigens aiicl» die europäische) Land• Wirtschaft heute erreichen kann, die beste? Der vorliegende Aufsatz soll nur die erste Frage zu bcantworten versuchen, obwohl auch die zweite wenigstens in einigen Worte» gestreift werden wird. — Drei Ziele sind cs, die eine gesunde Bodenpolitik zu verfolgen hat. Sie soll erstens verhindern, drill der Boden ein Spekulationsobjekt wird. Sic soll zweitens demjenigen, der den Boden bearbeitet, die Gewißheit verschaffen, daß ihn» der Bodenbesitz unter nor-' malen Verhältnisse» gesichert ist, daß er somit keinerlei Kapitals- oder Arbeit.;Investitionen scheue» soll, die den Boden, ertrag, wenn auch mell mehreren Jahren, steigern könnten, Sic soll drittens die Anschauung durchsetzen können, daß der Heden nur als Produlrtionsfakfor betrachtet und gewertet werden soll,• was keineswegs bloß eine positive Umschreibung der ersten Forderung ist, da die großen Mißsiindo auf dem Ge• biete der Landwirtscluft in sehr vielen Fällen (in Europa in der überwiegenden Mehrzahl) auf eine ganz bestimmte psycholo• gische Einstellung des!):wem zurückzuführen sind, die mit Spekulation nichts zu tun hat. Verbürgt die Bodcnnationalisie• Hing die Unmoglkhkdt der Bodenspekulation? Bei aller Anerlenmmg ihrer hohen sozialen Bedeutung kann die Frage* doch mit einem ruhigen ״Ja“ nicht beantwortet werden. Die, Rodcnnalionalisicruiif» kann nur die Voraussetzung sein. Ob sie ihre Aufgabe erfüllt, Hängt des weiteren von der Art der Bodennutzung ab, die natürlich auch in diesem Fall« eine rechtlich verschiedene sein kann. Der Boden muß vcrpach• tet werden, cs fragt sich bloß, welcher Art von Pacht von» sozialen Standpunkt aus der Vorzug zu geben wäre, der Erbpaclit oder der Ziitpacht. Und da komme» wir an den Kern unserer Frage heran. Daß zwischen Erbpacht und Eigentum kein großer Unter• schied besieht, wurde schon wiederholt in den Fachkreisen betont. Die Erbpacht form hat natürlich ihre große!» Vorzüge, sie befreit den Siedler von der ganz unproduktiven Last des Bodenpreises, zieht der Verschuldung bestimmte Grenzen und ist in diesem Sinne gewiß ein sehr geeignetes Mittel zur Ansicdlung wenig bemittelter landwirtschaftlicher Elemente, das in denjenigen Ländern Europas, wo das Landprolctariat stark überwiegt, zur Milderung der soziale» Leiden viel beitrage« kann. Daß aber durch die Erbpacht die Möglichkeit der Boden• Spekulation aus der Welt geschafft würde, wird doch kau!« jemand ernstlich beiraupten wollen. Der Erbpächter wird zwar nicht mit dem Bodcncigcntum, wohl aber ganz gut mit der Bodennutzung (dem Bodenbesitz im juristischen Sinne) spekulicrc» können, um! er wird cs ganz, gewiß tun in einem Lande wie Palästina, wo heute die Bodenspekulation beispiellos wütet und bei einem Volke wie das jüdische, dem das Gefühl des natürliche» Verkiuipltselus mit dem Bode» fehlt mul das daher nur allzu leicht geneigt sein wird, im Grund und Boden oder in dem Recht der Nutzung desselben nur ein Vcrmugensobjekt zu sehen. Eine rechtliche Einschränkung der Freiheit des Erb- Pächters, über sein Recht weiter zu verfügen, ist aber kaum denkbar. Demi ist die Gemeinschaft verpflichtet, im Falle sie das frciwcrdcndc Recht übernimmt, dein bisherige,ו Pächter denjenigen Ablösungsprcis zu zahlen, de» er mit eine!» belieb!- gen Bewerber ausgemacht hat, dann ist sic der schlimmster» Bewucherung prri •;«cgeLcn. Bestimmt sie aber den Ablösungs* preis eigenmächtig, dann kann wiederum der Pächter der ausgebeutete Teil werden, da er eventuell um einen großen Teil seiner Kapitals- und Arbcitsinvcstiiionen kommen kann. Tertium non datur. Es bleibt nur die volle Freiheit der Verfügung über das einmal verliehene Erbpachtrecht und hiermit natürlich die unbeschränkte Freiheit der Spekulation, die um so größer werden wird, je größer der Andrang der zur Landwirtschaft strebenden, je zahlreicher also die Bevölkerung im Lande, Hiermit ist gegen das Institut der Erbpacht der schwerste Ei!»• wand erhoben. Sie ist geeignet, die Wirkungen der Bode», nationalisicrung zu paralysieren. Dieser Einwand spielt viel• leicht beim europäischen ״Siedler, der zum überwiegenden Teil dem Landprolctariat entnommen wird, keine allzu grolle Rolle, In Palästina ist er dagegen von allergrößter Bedeutung. Der jüdische Siedler is: in sehr vielen Fällen geradezu aus der Spekulationsatmosphäre hergekommen, und hat sie sogar »1» vielen Fällen bereits in die Kolonien hcrcingetragen. Man sollte sich sorgfältig hüten, in ihm den Geist vier Spekulation, wenn auch ganz unbeabsichtigt, zu reizen. Die Form der Erbpacht ist also IQr die Kolonisation Palästinas nicht geeignet, Sic verstößt gegen die erste der drei Forderungen der gesunden Bodenpolitik, die wir vorher erwähnt haben. Aber auch die individuelle Zcitpacht hat sehr große und allgemein anerkannte Mängel, auf die an dieser Stelle nicht näher cingcgnngcn •zu werden braucht. Sie verstößt zwar nicht gegen die erste, wohl aber ln schärfster Weise gegen die zweite der vorher genannten Forderungen, Daß der Zcitpächlcr nie des morgehs sicher Ist und daher ln sehr vielen Füllen bestrebt sein wird, den Boden aus• zupliindern, last nie aber Investitionen machen wird, die nur der Zukunft zugute kommen können, Ist ja bekannt. Die Volkswirtschaftsthcoric ist in der Verdammung des Zelt« pachtsystcms einig. Dies gilt aber wohlverstanden nur für die individuelle Zcitpacht. Anders stellt sich die Frage, wenn wir die Pachtgenosscnsdiaft in den Kreis unserer Betrachtungen ziehen. t Die Pachtgcnosscnschaft kann nicht den Boden in Erb• paclit übernehmen, aber sie braucht es auch nicht. Die Gefahr, die dem Zeitpächter droht und ihn zur Passivität schaft als eine conditio sine qua non einer günstigen tntvy’icKzwingt, oder gar schädlich macht, ist bei der Genossenschaft lung erkannt worden. Somit spricht wenigste!« auf diesem Genicht vorhanden. Denn die Genossenschaft hat eine unver• biete überall da, wo sich eine genossenschaftliche und eine glelchlich größere Widerstandskraft, als der einzelne. Sie