Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVII (1922)
- Issue
- Heft 83 (20.10.1922)
- Date
- 1922-10-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 550 , Die Diskussion über den Maasscr nimmt kein Ende. ]Wie das nun einmal bei uns zu sein pflegt, ist die Parole ״für oder gegen den Maasscr“ zu einer Art Parteiscluboleth geworden. Auf diese parteipolitische Seite des Maasscrproblcms soll hier nicht cingcgangcn werden. Es sollen vielmehr die technisch-organisatorischen Gründe, die gegen die Maasseridec vorgebracht werden, beleuchtet und untersucht werden, ob ihnen eine Berechngung zukommt. Der Maasscr hatte für die Keren Hajessod-Aktion ja zunächst technische Bedeutung■, er erschien als die beste Erziehungsmethode unserer neuen Volksstcuer, und wenn eine andere, bessere Methode vorbanden gewesen wäre oder gefunden werden würde, bestände kein Grund, auf ihm zu beharren. Daß dem Maasscr noch Eigenschaften spezieller Art anhaften, die ihn unter jüdischen und zionistisch-erzieherischen Geeichtspmikten als ganz besonders geeignet erscheinen Lassen, als Grundlage einer Volksstcuer zu dienen, braucht •n dieser Stelle nur nebenbei erwähnt werden. Der Maasser beruht darauf, daß die Zionistische Organisation im Keren Hajcssod eine Steuer erhebt. Es hatte sich erwiesen, daß alle lediglich auf der frei- ,willigen Normierung beruhenden Geldaktioncn für den 'Aufbau Palästinas bei weitem nicht das gewünschte Resultat erzielten. Es schien notwendig, eine andere Form der Finanzierung zu finden. Anichnend an ältere Vcrsuche auf kleinerer Grundlage schritt die Londoner Jahres- Konferenz zu der Ausschreibung einer Steuer von Einkommen und Vermögen, nämlich des Keren Hajcssod. Man hat viel darüber gesprochen, ob diese Ausschreibung das richtige war. Es läßt sich schwer fcststellen, ob nicht andere Methoden größere Erfolge aufgewiesen haben würden, es sind ja genug solcher Methoden inzwischen angepriesen worden. Die damals in London unter dem Vorsitz von Julius Simon tagende Kommission war der Uebcr7.cugung, daß wirklich große Beträge nur hereingcbracht werden könnten, wenn die Beteiligung!an der Aktion zur Pflicht erhoben würde, d. h. wenn statt einer neuen Sammlung eine Steuer ausgeschrieben ,würde. Es spielt dabei keine Rolle, wie der Keren Hajessod verwendet wird, insbesondere ist die oft erörterte Frage, ob er auch für Investitionen in gewinnbringende Unternehmungen verwandt werden soll, für den Steuerbegriff gleichgültig. Auch als ein nur für kulturelle und soziale Zwecke bestimmter Fonds würde der Keren Hajcssod nach der Meinung seiner Schöpfer nur in der Form der Abgabe — verbindlich für die Mitglieder der Zionistischen Organisation — möglich gewesen sein.!Tatsächlich hat auch früher bereits jede Sammlung in wachsendem Maße mit dem Begriff der Pflicht zur Teilnähme gearbeitet. Nur daß bisher lediglich von einer moralischen Pflicht die Rede war, daß nie versucht wurde, dieser Pflicht eine sozusagen gesetzmäßige Grundlage zu geben. Es hatte sich erwiesen, daß ohne diese Grundläge der Begriff der Verpflichtung zur Teilnahme an dem finanziellen Aufbau des Pälästinawerkes zu einer Phrase wurde. Es gibt keinerlei Norm für eine moralische ,Verpflichtung. Aus dieser Erwägung heraus kam man zu dein Begriff der Steuer und damit auch zum Maasser. Der Unterschied der Steuer von, dem rein freiwilligen Beitrag besteht nämlich nicht nur in der Aufstellung der Pflicht zur Abgabe, sondern auch in der Festlegung ihrer Höhe. Eine Steuer ohne Normierung des Steuerbetrages ist undenkbar, würde zu einem Messer ohne Heft und Klinge. i Gegen den Maasser wird eingewendet, daß cs eine Uebcrspannung des Organisationsbegriffcs sei, wenn die Organisation ihren Mitgliedern eine finanzielle Vcrpfliehtung auferlege. Man kann gewiß über die Grenzen der einer Organisation ihren Mitgliedern gegenüber/zustehenden Rechte verschiedener Meinung sein, Die Zionistischc Organisation hat ursprünglich von ihren Mitgliedern nur das Bekenntnis zum Basler Programm und die Zahlung des Schekels verlangt. Dieser betrug damals 1 M., war nichts als ein Vereinsbeitrag. Daß wir beute zu so viel weitergehenden Forderungen an unsere 'Mitglieder kommen, beruht auf der politischen Entwicklung. Wir sind kein Verein mehr. Mit den poiitischen Erfolgen, mit der daraus erwachsenden Verant- Wortung — und welcher Verantwortung! — wuchsen wir zu etwas Größerem, wurden wir zum Repräsentanten des jüdischen Volkes, zum vom Völkerbund anerkannten Geschäftsführer seiner nationalen Belange, wurde die Zionistische Organisation der Träger des Begriffs des ,werdenden Volkes. Glaubt man, daß ein Verein vom Völkerbund anerkannt werden würde? Damit aber!erwuchsen uns Pflichten ganz besonderer Art, Wir sind haftbar für die Verpflichtungen, die wir namens des jüdischen Volkes übernommen haben. Es stand uns frei, sie abzuleimen, aber unsere höchsten Stellen, Jahreskonferenz und Kongreß, haben ausdrücklich und in feierlicher Form, freiwillig und ungezwungen diese Pflichten für die Organisation anerkannt, und es gibt keinen Zionisten, der es anders gewollt hätte. Danach bleibt keine Wahl, wir sind für die Erfüllung dieser Pflichten, für die Lösung der Aufgabe, wir sind für den Aufbau Palästinas Verantwortlich. Wir müssen die Mittel aufbringen, cs gibt keinerlei Möglichkeit, sich dieser Verpflichtung zu entziehen. Das ist die Grundlage des Keren Hajcssod, darauf beruht das Recht der Zionistischen Organisation zur Ausschreibung einer für alle ihre Mitglieder verbindliehen Steuer, mit demselben Recht, mit dem ein Volk Steuern ausschreibt. Nachdem die Jahreskonferenz und der Kongreß den Beschluß legalisiert haben, ist der Keren Hajcssod und der Maasser für alle Mitglieder der Zionistischen Organisation Gesetz. Es steht natürlich ,jedem frei, ob er die sich aus seiner Mitgliedschaft er- ,gebende Verpflichtung anerkennen oder die sich aus einer JUEDiSCHE n 1 ' M ׳ 1 ויי* A י ebenden equenzen Nicht.™ erkennung cve 111ue 11 ziehe» will. Es ist des weiteren eingewendet worden, daß die Steuer zu hoch sei. In der Tat w.'irc eine imterschicJslosc Erhebung von 10י>',״ von» Einkommen und Vermögen für sehr weite Kreise eine zu hohe Bchobm״. Diesem Einwand ist der Kongreß diirdi seinen Beschluß gerecht geworden, der Aunfiiiimiigsbes'tiinmungen verlangt, die ein jriaasserfrcics Minimum fcstsdzcn und die individuclien Verhältnisse berücksichtigen sollen. Daraufhin sind in den verschiedene« Ländern verschiedene Maasser- Ordnungen festgesetzt worden, die alle davon ausgehen, daß sic das geringere Einkommen und Vermögen weniger heranziehen als das große. In Deutschland z. 13. hat man eine Maasserordnung, die zunächst einmal eine Reihe von Abzügen vom Einkommen zuläßt — sämtliche Einkommensteuern einschließlich der Steuern für die jüdische Gemeinde, bis zu einer bestimmten Höhe Beiträge an jüdische Vereine und Organisationen, bestimmte besonderc Abzüge für außergewöhnliche Ausgaben und Unter- Stützungen — und di; zudem ein maasserfreics Minimum der Steuerpflicht entzieht. Demgegenüber wird behauptet: Es hätte keinen Sinn, über die Maasscrvcrpfliclitung, über die Pflicht gegenüber der Organisation zu streiten. Tatsächlich werde der Maasscr von der großen Mehrzahl der Zionisten nicht gezahlt. Die Verpflichtung werde eben in den meisten Fallen nicht so stark empfunden, daß sie sich in der ehrlichen Erfüllung der Maasscrpfiicht ausdrücke. Wenn die Zionistische Organisation Steuern ausschreibe, könne;;ie nicht beanspruchen, daß ihr Steuergesetz mehr geachtet würde als die Steuergesetze in der ganzen Welt. Weil ihr aber die gesetzlichen Mittel fehlen, die der Staat gegenüber Steucrverletzung ,anwenden kann, führe ein Stcuergesetz bei der Zionistischen Organisation zu einer üblen Heuchelei, zu einer allgemeinen Korruinpieruug der moralischen Begriffe innerhalb der Organi- Kation, Der Maasser sei undurchführbar, darum dürfe er nicht verlangt werden. Hier haben wir den einzigen Einwand, mit dem Cs überhaupt lohnt, in Auseinandersetzungen einzutreten. In der Tat wäre der Maasscr undurchführbar, würde er eine solche Belastung des materiellen oder moralischer» Standards der Zionistischen Organisation bedeuten, daß er allgemein oder in einer weitaus großen Mehrzahl der Fälle nicht durchgeführt würde, so wäre cs wirklich falsch, ihn zu verlangen, Daß der Maasscr. erhoben auf Grund der vom letzten Kongreß fcstgcstcllten Beschlüsse» eine zu, starke materielle Belastung darstellt, kann nach dem oben gesagten aber nicht behauptet werden. Nach der deutschen Maasserordnung z. B. beträgt der Maasser tatsächlich nur etwa 5 bis höchstens S °,0 des Einkommens, wobei immer schon die anderen Steuern vorher abzurechncn sind. Für Maasscr vom Vermögen gilt das gleiche. Nehmen wir einen Mann mit einem Einkommen, nach Abzug der Steuern, von 2 Mill. Mark, so wird er nadi den zulässigen Abzügen für andere jüdische Zwecke und den seinem Familienstand entsprechenden Befreiungen kaum mehr als 150000 M. zu zahlen haben. Niemand wird behaupten können, daß 150000 M. von einem Nettoeinkommen von 2 Mill. M. eine unerträgliche Belastung darstellt. Wenn einer heute statt 2 Mill. M., wolilbemerkt Nettoeinkommen, nur noch 1 850000 M. zu verzehren hat, hat er gewiß kein Recht, ein Klagelied über die Schwierigkeiten anzustimmen, in die er durch Erfüllung der Maasscrpfiicht gerät. Es gibt natürlich Fälle, wo auch bd derartigen und bei noch höheren Einkommen aus irgendwelchen Gründen die Entrichtung des Maasser schwer ■oder unmöglich ist. Auch das sicht die Maasserordnung vor und erlaubt Ermäßigungen. Klar ist, daß diese Fälle belegt und geprüft werden müssen. Wir können und wollen nicht zugeben, daß die Entrichtung von, wie sich herausstellt, höchstens 8 % des vorjährigen Netbebikömnicns eine so starke Bchstungsprobe unseres zionistischen Gewissens darstelit, daß es ihr nicht mehr gewachsen ,sein sollte. Es Ist nicht wahr , und kann nicht wahr sein, daß die zionistische Begcisterung, die Zionistische Organisation an einem solchen Verlangen scheitern soll. Wir wissen nicht, ob man sich in den Kreisen, die von der Unmöglichkeit sprechen, die Maasscrforderung durchzuführen, klar darüber Ist, was cs bedeuten würde, wenn sich wirklich hcrausstellcn sollte, daß die Zionisten in ihrer großen Mehrzahl wirklieh niciit willens sind, die Verwirklichung des zipnistischcn Programms höher zu schätzen als 3 bis 8 «/» ihres Einkommens. Man braucht nicht gleich unsere Chaliizini dagcgcnzuholtcn, um feststcllcn zu müssen, daß die Unmöglichkeit, die Maasscrforderung bei den Zionisten durchzuführen, tatsächlich das Eingeständnis des moralischen Bankrotts der zionistischen Bewegung darstellen würde. Und wir bestreiten auf das entschic• denste, daß Grund zu einer so pessimistischen Auffassung vorhanden ist, ׳ ,, Vorhanden ist aber die Tatsache, daß sehr viele unter uns den Mut nicht haben, den Maasser zu ver• langen, vorhanden ist ־vor allen Dingen die Tatsache, daß ganze Verbände diesen Mut nicht haben, daß sie sich der starken moralischen und organisatorischen An• Spannung, die die Aufstellung der Maasserordnung als allgemeine zionistische Pflicht bedeutet, nicht unterziehen wollen. Damit aber' sind wir von dem Gebiete der organi• satorisch-thcoretisclien Gründe, die gegen den Maasscr eingewendet werden, auf das Gebiet!1:1 Moralischen ge• kommen, stehen vor de:!! Begriff der Sieucmchcit. Es bedarf keiner näheren Begründung dafür, daß die Scheu, 1 ■den Maasser zu entrichten, dar. heißt der mangelnde ,Wille, die Unlust, sich den materiellen ,Verpflichtungen! Nr. 83 zu unterziehen, die die Erfüllung der zionistischer» Pflicht von uns verlangt, nicht gut mit theoretischen Erwägunge zu decken ist. Hier handelt cs sich um eine Frage des zionistischen Gewissens, die int C11 undc jeder mit *ich־ selber abmachen muß. Entweder man faßt den Zionis. tu US als eine tiefernste, heiiige, den ganzen Menschen ganz verpflichtende Angelegenheit auf, oder man erlaubt sich Vorbehalt; dieser und jener, vor allen Dingen finanzieller Art. Wir wollen über ihre Bewertung nicht streiten. Aber es bleiben auch dabei Erwägungen allgemein-organisatorischer. Art anrustellen, die in einem zweiten Artikel behandelt werden sollen. Die Königsberger Gemeinde für den Keren Hajcssod Königsberg, ln der letzten Sitzung der Reprise, tantcnvcrsammlung stand der Antrag des Vorstandes zur Be. ratung, dem Keren Hajcssod zunächst für das laufende Jahr einen Beitrag von 3000 M. zu spenden. Aus den Verhandlung ging hervor, dafi (Je 1׳ Vorstandsbcschluß einstimmig gefaßt 1«d der Betrag nur mit Rücksicht auf die schwierige Finanzlage nicht höher bemessen sei. Von liberaler Seite wurde die Vortage mit dem Hinweise bekämpft, daß der geforderte Beitrag f.Jr den Keren Hajcssod bedeutungslos sei vnd deshalb besser fjr Arme der Gemeinde verwendet würde. In der Diskussion sprach u. a. Justizrat Lichtenstein, der Vorsitzende des Keren• Hajcssod-Komilccj und führende Persönlichkeit in der übe■ ralcit Gruppe. Gegenüber den Gegnern der Vorlage wies er darauf hin, daß das deutsche Judentum sich nie auf den engen Standpunkt gestellt habe, nur deutsch-jüdische Angelegenheiten Irt den Kreis seiner Aufgaben ziehen zu dürfen, diesen vielmehr In einer höheren Auffassung jüdischer Aufgaben über die lan. desgrenzen hinaus gespannt habe. Iler Antrag des Vorstand« wurde gegen die Stimmen der meisten Liberalen angenommen. Zionist! Bewegung Von der Palästina •Exekutive Das E r z! eh u n gskom i t e e, Dieses Komitee entstand im Jahre 1914, als die erst« hebräischen Schulen eröffnet wurden. Das Komitee arbeitet heute zusammen mit der Erzichungsabicilung der Palästina-Exekutive. Es besteht aus neun Mitgliedern, von denen je ein Drittel von der Zionistischen Organisation, vom Waad Leumi und vorn Lehrerverband gewählt werden. Jede dieser drei Organisationen ist verpflichtet, einen der ihr zustchcndcn Plätze einem Orthodoxen zuzuweisen. Das Komitee hat mit samtliehen Fragen der Organisation und Finanzierung der Schulen, mit der Gründung neuer Schulen, mit der Anstellung und Entlassung von Lehrern zu tun. Die drei orthodoxen Mitglieder des Komitees bilden zusammen mit dem Inspektor der orthodoxen Schulen des Erziehungsdepartements und mit drei vom Misrachi zu ernennenden Vertretern ein Aufsichtskomitce für die orthodoxen Schulen. Das Komitee besitzt für diese Fragen völlige Autonomie. Unter dem Erzichungskomilec arbeiten eine Reihe von Untcrkomitces, nämlich für höhere Schulen, für Volksschulen, für Gchhlterfragcn, für Schulbauten, für Schul• Hygiene, letzteres In Verbindung mit der Hadassah. ln letzter Zeit wurden auf Veranlassung des Erziehung!• komitees der Jerusalemer Handelsschule, der Handclssehuk für Mädchen in Jaffa und einigen anderen Institutionen Sub« ventionen gewährt, da diese Schulen sonst gezwungen gewesen wären zu schließen. Es wurde ferner eine Bibliothek errichtet, die die Aufgabe hat, den Lehrern die zum Unterricht not• wendigen Bücher leihweise zur Verfügung zu stellen, ln letzter Zelt wurden ferner drei neue Unterkomitees geschaffen, deren Aufgabe es ist, das Verhältnis der elementaren zu den höheren Schulen festzustcllcn, über die Ferien und den Nachmittagsunterricht zu bestimmen und einen Lehrplan für die Volksschulen aufzustellen. , Daslandwirtschaftliche Komitee. Das in Verbindung mit der Kolonisationsabieilung der Exekutive arbeitende landwirtschaftliche Komitee besteht aus sieben Mitgliedern, von denen drei von der Exekutive, drei vom Waad Leumi gewährt werden und der siebente, Herr Oettin• ger, Vorsitzender der Kolonisationsabteilung ist. Die Be• Schlüsse dieses Komitees, das sich mit allen Fragen der Kolonisation zu beschäftigen hat, werden der Exekutive zur Bestätigung vorgclcgt, Die erste Tätigkeit des Komitees be• stand in dem Besuch der verschiedenen Kolonien, um ein Bild ihres gegenwärtigen Zustandes zu erhalten, lin der letzten Sitzung beschäftigte sich das Komitee mit dem Budget für das kommende Jahr. Das Gesundheitskomitee. Der Kongreß in Karlsbad hat sämtliche sanitären Angel«• genheiten der Palästina-Exekutive unterstellt und zugleich die Einsetzung eines Komitees für hygienische Fragen beschlossen. Dieses Komitee ist im April 1922 ins Leben gerufen worden und besteht aus drei Vertretern der Exekutive, zwei Vertretern des Waad Leumi, drei Vertretern der Hadassah und einem Vertreter der Knpath Cholim (Krnnkcuknsse).- Das Komitee hat bereits eine Reihe von Sitzungen abgehalten und sich dabei u. a. mit folgender» Fragen beschäftigt: Hadassah, Sanität»• budget, Krankenkasse, Pasteur-Institut, Immigranteminter• Buchung, Tuberkulosebekämpfung, Organisierung einer med zi• jilschcn Bücherei und Anstellung von Aerztcr * Jeru$ale m. (J.C.B.) Herr Mejuchas ist rurt zweiten Vertreter der palästinensischen Judenschaft io der zionistischen Exekutive ernannt worden, Herr Me־ juclias genießt in allgemeinen jüdischen, insbesondere ln den scphardisch-jüdischen Kreisen in Palästina große* Ansehen. Er ist Vorstandsmitglied des Waad Lei«"‘ (Jüdischer Nationalrat) und Vorsitzender der Jcrusaicmcf jüdischen Gemeinde und des Waad Hair (Jüdische Mu• nizipal-Verwaltung) in Jerusalem. Wie bekannt, hat noch der 12. Zionisten-Kongreß den Beschluß gefaßt, da" zwei Vertreter der palästinensischen Judcnheit in d‘e Zionistische Exekutive in Palästina aufgenornmenwerde« sollen. Der Waad Leumi hat bisher jedoch nur einen Vertreter, Herrn Kalvarisky, designiert, während der zweite Platz, für den ein Sepharde in Aussicht g** ' noriiraen war* bisher unbesetzt war,; ׳ ' ״ ' ' ■