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Jüdische Rundschau · 1922-05-31 · Heft 43-44 (31.5.1922) · page 8

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVII (1922)
Issue
Heft 43-44 (31.5.1922)
Date
1922-05-31
Page
– (sequence 8)
Language
German
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\ i l't ן¬; K ג 4 i Seite 2B0 unklaren bleibt. Nur der Eingeweihte weil! auch, dall die Mehrzahl dieser Betriebe sieh in und um Tel-Awiw konzentriert und erheblich /.um Aufblühen eines bescheidend! Bürgertums in diesen Stadtteilen beilragt. Was ebenfalls aus dieser Ausstellung nicht־ ersichtlich, sondern auch .nur dem gutinformierten Landesbewohner bekannt ist, ist die Tatsache, daß viele dieser Unternehmungen noch schwer um ihre bescheidene Existenz ringen müssen. Auch auf den Vcrwcrtungsradius der Ausstellungsobjekte muß jeder aus dem Charakter der einzelnen Produkte seine eigenen Schlüsse ziehen: er kommt aber schnell zur Einsicht, daß außer den Landes- Produkten, wie Oel und Seife, außer den Kunst- und Kunstgcwcrbc-Artikcln, die einen gewissen Liebhaberwert besitzen, alle Gegenstände nicht für deg Export, sondern für den Gebrauch im inlande bestimmt sind, allerdings ein Gegensatz zu fast allen arabischen Produkten, zum Gebrauch im gesamten Lande und nicht nur in einer einzelnen Gemeinde, Einer Stil verrät diese fast rein jüdische Aus- Stellung nur in bezug auf die Kulturbcdürfnisse der Konsumenten; da nämlich verrät sie einen europäischstädtisch-geistigen Lebensstil; einen eigenen Künstlerstil haben die Produkte auch da noch nicht, wo gs sich um eigentliche Kunstwerke handelt, im Gegensatz zu den arabischen Produkten, bei denen auch der einfachste Nutzgcgcnstand künstlerischen Wert hat. Aus irgendeiner ziemlich unverständlichen Anordnuug heraus hat mau die einfachsten, aber wichtigsten Produktionen des Landes: Weinbereitung, Oelpressen, Früchtekanscrvicrung, an der Juden und Araber beteiligt sind, in dieser Ausstellung fortgelasscn. Hätte man cs nicht getan, so wäre der primitive Charakter der arabischen Wirtschaft, die nur auf eigenen und Inlandsverbrauch eingestellt ist, und der trotz seiner Jugend bercits kompliziertere Charakter des jüdischen Wirtschaftswesens, das den Zusammenhang mit dem Weltmarkt sucht, noch deutlicher zutage getreten. Im ganzen zeigt sich, daß es an Möglichkeiten und dem Bedürfnis für eine moderne Industrie in Palästina keineswegs fehlt. Ist sic cinnmal vorhanden, so wird sich auch der — bisher nur in! Treibhaus der Kunstschule mühsam erstrebte — Stil von selbst cinstellcn. Jerusalem. H. H. T. Die Frage der Erbpacht in der jüdischen Kolonisation (Bemerkungen zum Buche Dr. Nathan beu Nathan: ״Die ׳ •Erbpacht“.) Wir sind nun in der Entwicklung der zionistischen Ideologie so weit gelangt, daß das Prinzip der Boden* nationalisicrung für unsere künftige Kolonisationstätigkeit feststeht. Es ist wahrlich nicht leicht gegangen. Aber doch ist der schöne Sieg errungen und wird hoftentlieh nie angcfochtcu werden. Es gilt mmtnehr auf der erreichten Basis weiterzubauen. Es gilt die schwere und verantwortungsvolle Aufgabe zu lösen, die neuen Wirtschaftsformen zu schaffen, sie in das gesamte Volkswirtsdiaftslchen des Landes cinziigliedern, die Mittel zu finden, wie das privatvvirtschaftlidie Interesse der Bodennutzung mit den! durdi Annahme des Prinzips der Bodennationalisicrung als höherwertig anerkanntem Volkswirtschädlichen in Einklang zu bringen wäre. Dies ist nur die eine Seite der sich aus der Tatsache des Bodenfroblcms für Palästina ergebenden volkswirtschaftlichen ragen. Es gibt aber noch eine andere, auf die-ich in der Folge nodi zurückkomme, Von diesem Standpunkt der palästinensischen Wirtsdiaftsfragen möchte ich an dieser Stelle das Buch Nathan ben Nathans über die Erbpacht*), bcsprechen. Es ist allerdings als eine allgemeine AbhamJhing gedadit. Der Verfasser verspricht, demnächst eine besondere Arbeit über die Anwendung der Erbpacht bei der jüdischen Kolonisation Palästinas zu veröffentlichen. Bis zu der £cit muß freilich das vorliegende Büchlein, genügen. Und vielleicht werden auch die wenigen Bcmerkungeu, die ich hier machen werde, vom Verfasser in seiner vcrsprodiencn Abhandlung beherzigt werden können. Was mir in dem kleinen, aber ausgezeichneten Werk von besonderer, idi möchte sagen: ausschlaggebender Bedeutung zu sein scheint, ist die klare und scharfe Eormulicrung de einzelnen Frauen und ihrer Lüsungsmöglichkeiteii. Mit der sdiließlkhen Entscheidung lies Verfassers kann man• einverstanden sein oder nicht. In vielen Einzelheiten ist eine Debatte zwecklos, da es sich um praktische Fragen handelt, die erst angesichts der unmittelbaren, meist so verschiedenartigen Wirklichkeit werden beantwortet werden können. Sie wird die eine oder die andere Lösung in starkem Maße beeinflussen-, wenn nicht geradezu erzwingen. Die Hauptsache ist die Aufzeichnung der wichtigsten, der wunden Punkte, die es uns überhaupt möglich machen wird, bei der praktischen Behandlung der Fragen in Palästina die nötige Vorsicht von vornherein zu wahren. Was mir aber die schwache Seite des Buches zu sein scheint, ist dessen starke, allzu starke Einstellung auf ganz, bestimmte und zwar deutsche Verhältnisse, die ihm viel von seiner Bedeutung nicht nur für uns, sondern auch für die ganze außerdeutsdie Allgemeinheit nimmt. Selbst für Deutschland wird wohl das Buch von keiner allzu großen Bedeutung «׳erden können, nachdem nun einmal die Aussichten ‘für eine großzügigere deutsche Inncnkolonisation durch die Ergebnisse des Weltkrieges minimal geworden sind, im übrigen kommt aber die Form der Erbpacht, insbesondere der staatlichen oder;nationalen Erbpacht, die ja Iren Nathan im Gegensatz, 2ur privaten Erbpacht einzig befürwortet, nicht nur in Palästina, sondern überall, wo an großzügigere innen- ״oder auch außenkolonisatorische Arbeit gedacht wird (in Europa insbesondere in Italien und Rumänien, außerhalb .'Europas in erster Reihe Südamerika), in den weitaus überwiegenden Fällen nur für Besiedelurig (iicuerworbcnen! *) Berlin 1921, Welt-Verlag־. , ' j 1 ' 1UEDISCHE RUNDSCHAU A , ■ ■ י■'־"—',■ י "■ I I- I n I -״r-1—■ ־ - Hüllen*, der bisher ülK‘11mupl nicht oder wci״k anitebnnt wurde, in Beti.'U'ht. Au eine nulikaie Aendoimn» der 1 >e־ .stellenden Ikulenhesit.'tvcrli.iJtni-sse ist *ja nicht zu denken. Es ist nun augenscheinlich, daß eine Besiedeln״^ derart neuerworhener Boden Hachen (in Italien die südlichen Provinzen, insbesondere Calabrien und Basilicata, in Rumänien die Niederungen der Ponaugcgeiid, in Südamerika die Riesensteppen), die im schweren Kampf der Natur und den Krankheiten erst entrissen werden müssen, die umfassender Okkopations- und Meliorationsarbeiten bedürfen und auch nachher auf lange Jahre hinaus mir auit harten Entbehrungen werden gehalten werden können, nie und nimmer durch Einzelsicdler erfolgen kann Der Einzelsiedler, der bei der Kolonisation von Posen und Westpreuße״ auf dem Boden, der seit Jahrhunderten bearbeitet wurde, sich gewiß halten konnte, ,mußte bei den schweren Lebcusbedingtitigeti׳ auf neuem, nicht immer fruchtbarem Boden zweifellos in den meisten I allen zusammcnbrechcn. Da muß eine viel mehr Widerstandsfähige Form der Besiedelung angewendet werden. Sic ist uns durch die Paditgenossenscliaft gegeben, die also aus rein wirtschaftlichen Gründen zur Notwendigkeit wird, selbst wenn wir das soziale Moment hier beiseite lassen. Somit müßte die Frage der Erbpacht L11 Anwendüng auf die Innen- oder Außenkolonisation in erster Reihe von! Standpunkt ihrer Bedeutung und ihrer Vorwii'klichungsmöglichkcitcii durch und in der Paditgenossciischaft behandelt werden. Gilt dies bei jedweder Kokmisationstätigkeit überhaupt, so in besonders hervorragendem Maße 111 Palästina, wo die Form der Einzelsiedhingen aus rein wirtschaftlichen Rücksichten auf Jahrzehnte hinaus nicht in Betracht kommen kann. Dies hat ben Nathan, wie cs scheint, übersehen. Sein Werk sieht es in der Hauptsache auf den Einzelsicdler ab und die spärlichen Bemerkungen über die Paditgenossenscliaft sind meist wenig sagend, manchmal sogar falsch. Woher hat bei! Nathan z. B. die Mitteilung über die Anwendung der Erbpacht bei den italicnisdien Pachtgenossensdiaftcii genommen? Weder bei Preyer, noch bei Wollt, der sie nodi vor Preyer zicmlidi genau untersucht hat (Blätter für Genossenschaftswesen 1913) i stetwas davon zu finden. Das Gegenteil ist der Fall. Die italienischen Paditgenossensdiaften bekommen den Boden in [,acht meist nur für kurze Zeit, was sie natiüiidi in ihrer Arbeit sehr bchindert. Ihr Streben geht daher in der Richtung der Ver- Fingerling der Pachtkoiitrakte auf mehrere Jahre. Die Erbpacht ist weder bei dc!1 italienischen, nodi bei den rumänischen (noch auch bei den palästinensischen) Pachtgcnosscnschaftcn in Anwendung. Soll also das Werk ben Nathans auch von praktischer Bedeutung für uns werden (und cs verdient dies gewiß wegen seiner Gewissenhaftigkeit), so müßte cs sozusagen a u f d i c F o r 111 d e r P a c 111 g c 11 o s s c n s c h a f t u 111 - gegossen werden. Es muß zunächst die Möglichkeit der Anwendung der Erbpacht in der Paditgenossenscliaft untersucht, cs muß eine jede der Spc/.ialfragen, wie sie im Werk geschildert werden, in dieser Beziehung einer neuerlichen Betrachtung unterworfen werden. Schon in bezug auf das ersten: werden sidi gewiß große -Schwülrigkeitcu ergehen. Ist die Anwendung der Erbpacht bei der Paclitgcnosscnschaft möglich? Ich würde die Frage nur sehr schwer ohne weiteres bejahen können. Bei der Pachtgcnbssensdiaft mit gemeinsamer Bewirtschaftung (und dies sind alle unser« Paditgenosseivschäften in Palästina bis auf eine) sdicint die Tonn der Erbpacht so gut wie ausgeschlossen zu sein. Man kann doch einer Genossenschaft von Arbeitern, die sich nur zu dem Zweck zusnnuncntim, um gemeinsam Boden zu ]lachten und zu bcwirtsdiaftcu und die darüber hinaus nichts Gemeinsames, sie enger verbindendes, zu haben brauchen, nidit zimmten, daß sic den Boden in Erbpadit, wenn auch nur zeitlich beschränkte (von der ewigen nicht zu sprechen) übernehmen. Wer ist da der Erbpächter? Die Genossenschaft als soldie? Aber eine juristische Person kann doch unmöglidi Boden in Erbpadit übernehmen I Sie bleibt ja nie dieselbe. Die Zahl der Arbeiter- Genossen ändert sieh fortwährend. Der eine verläßt die Genossenschaft oder stirbt, ohne Nachkommen zu hinterlassen, ein anderer wird nufgenommen, die Zahl ist manchmal größer, manchmal geringer, es gibt Ledige und Familien, und unter denen wiederum solche von verschiedener Größe. Wie soll da der Erbpaclitz.ins bemessen werden? Es wird doch nicht der einzelne zahlen können, da dies ja angesichts der gemeinsamen Wirtsciiaftsführung ein Unsinn wäre, es kann ihn auch die Genossenschaft nicht entrichten, denn abgesehen von den juristischen Schwierigkeiten wird der auf 99 Jahre festgesetzte Zins angesichts der verschiedenen Entwicklung der Genossenschaft einmal lächerlich niedrig, das andere Mal drückend hoch, in den seltensten Fällen den wirklichen Verhältnissen entsprechend sein. Und was soll mit dem Erbliestamlgeld werden? Wer soll es entrichten? Wie ist die Entsdiiidigimgsfrage zu regcln? Wie die Verhältnisse der Neuaufgenoimneiien? Ich glaube, die wenigen Bemerkungen genügen, mit die Genossenschaft mit gemeinsamer Bewirtschaftung und die Form der Erbpacht als eine Art von contraclictio in adieeto zu erkennen. Aber auch bei der Genossen schalt mit getrennter Bewirtschaftung ergeben sich große Schwierigkeiten. Wird der Boden gemeinsam gepachtet (und dies ist bei allen jetzt bestehenden Genossen* schatten, auch in den anderen Ländern, der Fall, so ist juristisch die Situation ebenso unmöglich, wie bei .der Genossenschaft mit gemeinsamer Bewirtschaftung■ Technisch ließe sich die Sache zwar eher durchführen’ Der Erbpnchtzins könnte unter die Genossen je nacli ihrer Leistungsfähigkeit aufgeteilt werden, das Erhbe- Standgeld wird für jeden besonders bemessen, auch die anderen Fragen könnten irgendwie gelöst werden. Es bleibt aber immerhin sehr zweifelhaft, 011 sich die' Genossen mit einer solchen Form der Pnchtgenosscn- Schaft, die ihnen die Haftung füreinander für eine sehr lange Zeit oder gar für immer auferlegen würde, einverstanden sein würden, Die Erbpacht würde da zu zahllosen Komplikationen führen und schließlich ebenso, wenn auch aus anderen Gründen, lästig und fortschritthemmend wirken, wie es die heutigen, meist sehr kurzen Pachtverträge tun. Das richtige scheint hier eben in der Mitte zu liegen. Weder kurze Pachtdatier, nodi Erb- Pacht, sondern entsprechend lange (10—20 jährige) Pachtvertrage, die einerseits den Uebcrgang zur intensiveren ׳ Kultur ermöglichen, anderseits aber nicht die lästige Haftmjg für immer involvieren. Sind die Genossen mitein¬ Nr. 43 3,' •£א ’?44׳: ander zufrieden, so stellt einer Verlängerung 1|t.r p (lauer nichts im Wege, da cs sieh ja um na!;,,״.. Grund und Boden handelt. Es sollte ihnen aber 11« Möglichkeit genommen werden, die einmal eilige״•.״«, Verbindung zu lösen oder eine neue, ihnen mdirT sprechende ciu/itgchen. Wird endlich der Boden nicht gemeinsam fjcpach־ sondern eine Genossenschaft von selbständigen!>, tern gegründet (hie׳.• kann allerdings nur von’einer(, nossciisdiaft von Pächtern und nidit von einer Pa genossetischaft gesprochen werden), so ist zwar die p paeht sowohl juristisch, als auch wirtschaftlich und tt!lisch möglich, es gehen aber dabei fast sämtliche V zöge (1er Paelitgeiiossenschal't verloren, die in der ' samen Haftung gegenüber der kolonisierenden (i״n, scluift u:1d in der durch die gemeinsame Pachtung r! gesteigerten Widerstandskraft liegen. Dies kann ah» Kein Ausweg sein. Ich will durch meine bisherigen Ausführungen , Frage der Möglichkeit der Erbpacht in der Paclitgeiiosschalt nicht definitiv entschieden haben. Dazu u.״;■ , viel gründlichere Untersuchung notwendig, auf die mich liier nidit einlassen kann. Ich glaube aberVcni,״! bewiesen zu halieu, wie schwer die Frage ist und wie rade sie entschieden werden müßte, wenn man über Erbpacht in bezug auf die kolonisatorische Früher; neuer Gebiete spricht. Es werden sich auch bei , anderen, mit der Erbpacht verknüpften Spezialfrag wenn wir sie in bezug auf die Paditgenossensehaft uo suchen, viele Schwierigkeiten ergeben, denen nach gangen werden müßt»‘. Ich will noch auf zwei Punkte hinweisen, in de mir heil Nathan über das Ziel hinaiisgcschossen zu In; sdicint, .Dies ,ist erstens seine eiitsdiicdenc Stell;; nähme für die ewige Erbpadit im Gegensatz zur zc,1; beschränkten. Ben Nathan sdicint sich nicht dar;; klar geworden zu sein, welche Gefahren mit der ew:. Erbpacht verbunden sind. Daß Eigentum und es Erbpadit zwei grundverschiedene Dinge sind, in die graue Theorie sicher. Daß sic aber schließlich dasselbe aiiskoiinnen und daß die ewige Erbpadit; seihen oder fast dieselben sozialen Folgen haben 11; wie das Privateigentum an Grund und Boden, ist für j unerbittliche Praxis leider ebenso sicher. Wir \v<J doch nicht etwa ״wohlerworbene“ Reciite in Palas groliziichteii, auf Grund deren sich eine bevorzugte Kl; von Bodenbesitzen! bilden und die traurige Erschein: der Bodensperre wieder aufleben soll? Ob man , Bodeiizins dem Privatobercigcntiimer oder dem?׳ zahlt, es kommt ja doch auf dasselbe hinaus. Die V Stellung, daß man es mit einem, mit lästiger Ab; belasteten Eigentum und nicht mit gepachtetem, fremf Boden zu tun habe, wird sich in dem einen Falle ebes sicher entstellen, wie in dem anderen, vielleicht bi Pächter auf dem staatlichen Boden nodi schneller, 11! ja der Staat gewiß in selteneren Fidlen dazu komr wird; sein Interesse geltend zu machen, als der prr, Bodiyiobercigcntüiiicr. Die von ben Nathan vorges,; gene,׳ je 50 oder 100 Jahre vorztmehmende Revidier, der pröBcnvcrhältnissc der Erhpachtstellen wird 1: solchen Verhältnissen bereits nach kurzer Zeit k. friedlich vorgenomiuen werden können. Stellen wir i dodi einen deutschen Bauern vor 150 Jahren vor,! sein Grundherr die Hälfte seines Bodens wegneh:׳ würde unter dem Vorwand, daß er angesichts der F schritte der landwirtschaftlichen Technik mit der am!; Hälfte sein Auskommen finden könne. Würde der) anders betrachten, als einen Raub auf offener Stra Und warum sollte es in Palästina anders sein? ganze Härte der sozialen Boden frage, die wir durch Proklamicnmg der Bodenuationalisieriing in Palästina« der Welt schaffen wollen, entsteht wiederum, wenn 3 in etwas geänderter Form. Die von heu Nathan f' rühmten Vorzüge der ewigen Erbpadit scheinen mir iS gesichts derartiger Nachteile ganz, unerheblich zu Solange der Erbpächter den Boden ordentlich k schattet, wird er ja ohnehin gewiß sein können, dall 1 Pachtvertrag erneuert wird, da ihm doch kein gew süchtiger Grundherr, sondern das Volk als Vertragpa!'► gegenüberstehl, er wird also ruhig und sicher Kap׳ und Arbcitsiuvestitioncn zwecks Steigerung der lk* erträgiiisse machen können. Daß sein Kredit unter Tatsache leiden könnte, daß er kein ewiger Erbp.ic« ist, ist kaum anziiiielinieii. Den Kleinkredit wird im Wege der Kreditgenossenschaft, die seine V1׳r nisse genau kennt, jederzeit erlangen können, wein: cs nur verdient und die großen Mcliorations- und H'> thekenbanken werden ja ohnehin, wie cs ben N■־» selbst betont und wie es in den meisten curopäk Staaten der Fall ist, in mehr oder weniger enger ' bindimg mit den nationalen Kolonisationsbehörden stm und beim ordentlichen Pc trieb in der k'rechierk״• keinen Untcrsdiied machen, ob es sieh nun um die erä| oder die letzten Jahre der hfufenilcn Erbpacht?('[1*‘ handelt. Eine Bevorzugung der ewigen Erbpadit sei« mir unter solchen Verhältnissen grundlos und Ccfjh'*| zu sein. Und zweitens: Ben Nathan nimmt cs mit der. düng der kolonisierenden Behörden doch zu genau, angenommen, daß die Vergehung in Erbpacht die g(‘-| wattig beste Form der Bodennutzung ist, so kan« ] doch der kolonisierenden Gemeinschaft nidit zumute«. •1 sie sieh eine derartige Beschränkung gefallen lassen sei wonach die einmal konstituierte Erbpadit nicht "1',I aufgehoben werden kann. Dies würde ja zu jurist« | Ungeheuerlichkeiten führen. Was soll denn gesellt j wenn auf dem bisher in Erbpadit vergebenen Bahnen oder Straßen gebaut, nationale Versuciisstah' I angelegt oder öffentliche Gebäude errichtet "JJ| sollen? Was soll geschehen, wenn cs sich nach A> ן einer bestimmten /.eit zeigt, daß ein bestimmtes, hc!| in Erbpadit vergebenes Gebiet aus irgendwelchen Sachen in Volksbetrieb übernommen werden muH?, haben ja Beispiele hierfür in Palästina gehabt. Wozu1• Es geilügt vollkommen, daß wir das Privateigcr.t•!" Grund und Boden für die Zukunft im jüdischen P.1•״! aus der Welt geschaffen haben. Darüber hinaus 1 der Zukunft nicht vorgegriffeu werden. , j Zum Sdilttß noch eine Bemerkung, die zwar mit‘! Gegenstand der Besprechung nidit unmittelbar zusani'j hängt, die ich aber im Interesse der künftigen Food gen über die Bodenfrage in Palästina machen 0״T Unsere ganze bisherige Literatur, soweit sic sich m״ ■ p bef PiinTi def, den« ״lld ‘ ״ehr Kr״‘״ präge. Im ..,״eiitum ״ml (hc B der 1« ז des gesa״ Kiese Fat Wer die ' pcob.idite׳ ׳)וווי) »"ge ,ehr hang traurigen Aw'iw!) h St.imlpmi« meter Boc als der v der jüdis gehen he testen A« eine Flic dabei hat daß die und Bod« Beim (he leben mCi Elend de kein Das regicrimg von jiiihs weil sie ( Tatsache! Seite. 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