Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVII (1922)
- Issue
- Heft 43-44 (31.5.1922)
- Date
- 1922-05-31
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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T l|§ 1ä§ Jli* t. Nummer 3 Erscheint in zwangloser Folge Berlin, 31 43/44!‘"'Ptbiit(, ges|or|)e־: V,HI " ',er Izt \vcm(. 0“'Misch(/ schon L 7i״ni als" Pfr'j)! Auf vielfaches Verlangen unserer Leser werden wir ן״ nun an bestrebt sein, die Palästina-Beilage öfter als ier St״״ Äsher erscheinen zu lassen. Infolge dieser Vermehrung ein■ u es notwendig, den Umfang der Beilage etwas einzumilit, v< Wjfjniien. Die Beilage wird daher von nun an nur vier k״ Zioni$,ilt|) gmfassen können. ""ן Beiträge, die für den Palästinateil bestimmt sind, ״ er?0-,!,•ei, wir direkt an den Redakteur der Palästina-Beilage, Adolf Böhm, Wien XVI., Wllhelminenstrasse 28, Er ׳ <L1s •ZKItffn pporat 7!1l senden, tu; ׳VI1, v . vier vintrÄ י■ K־׳«B J 0ie jüdisch-städtische Selbstverwaltung ä'1'11 Volktf <1:1 li wirj imlir wic; allein ver.j onistisclsc: um wenio «r Nathan »parat d«! der erste■" N.-P. au■ jüdischer! BiirliW ßiiit,׳, eint Welt auf• llSten dodi., indem dcif uenni st,־!.; lamals de: de, Nathan •cn Lassen, t, was si■ Vorbemerkung der Redaktion: Das Problem tk'r nntioiialeii Autonomie der Juden ist in Paliistina mir scheinbar ein einfacher zu behandelndes, als in der Diaspora. In Wirklichkeit können die jüdischen (iemeimlen weder die Ortsgcineiude darstellen, mich sich auf die Kultusgemeinde bcschränken. Gerade in Palästina wird trotz des Mandats die jüdische Gcmeindeautououüe daher eine besondere Form anzunehmen haben, die vom staatsrechtlichen Standpunkt sehr interessant sein wird. Die 2. Session der Assefath I laniwcharim (März;2) hat sieh mit der Frage des Statuts der jüdischen diKiiidc befallt und eine Anzahl von Resolutionen;i;1(lt, die hier im Wortlaut folgen. Der neugewählte ,131] Leimti beschäftigt sich nunmehr mit der Aus-!!citnng des Statuts. k e s o 1111 i o 11 e n der 1) e 1 e g i e r t e 11 v e 1׳ - s a m 111111 n g. 1. In jedem Orte von Eroz-Israel, in dem wenigstens s iüdiscii!1 ״mclisene Juden, beiderlei Geschlechts wohnen, un<׳ dcrreM"" ^'1י J«>cleu eine Ortsgemeinde (O. G.) bilden. jo weniger als 40 Juden wohnen, erfolgt der Ansclilull gsbcamtwl"1'0י nächstgclcgcncn O. G. Zwei Siedlungen werden Ä dein Falle eine einzige O. G. bilden, wenn beide zunun il) Juden zählen. In jeder Stadt oder jedem Beamten• [ich darin! die der! >11istisd1c1 h, obwol! dem Pah 311istische; d-F f(s(K׳d kann nur eine O. G. gebildet werden. -'hkri'inpfU'l Rechte und Pflichten, welche auf die Mitwar eincrfll'(:l 3er O. G. durch diese Konstitution fallen, ereiner von|:1f'(t'11 s'c•* ohne Ausnahme auf alle Juden des bcten, wcn:iill‘״(l,'״ Sprengel*. ■ 1. jede O. G. ist eine juridische Einheit (juristische 'darauf c!Iirs״|Ü 1״it dem Rechte, Besitz (wie Boden, bewegliches des zi'0i1;Jp'nl",״) b'auz oder in Beteiligung zu erwerben, ErbbilisicrunJNt״' :'»‘/.utreten, Verträge zu schließen, finanzielle lerzen Er§'l,*''c'ltll|'gen zu übernehmen, Anleihen aufzunehinen rete Vor-f'11 vor Bericht zu klagen oder verklagt zu werden. * 4. Hie Funktionen der O. G. sind, für die geistigen 1׳ materiellen Bedürfnisse öffentlicher Natur ihrer gkder zu sorgen, und zwar: 11H'i'hmg der religiösen, Erziehung•;־ und kulturellen Institute;! soziale Hilfe; ,Wohltätigkeit; 11 üesmidheitsfürsorge; 1Führung der Zensuslisten und Registrierung der üeburten, Todesfälle, Eheschließungen und Sclieidüngen der ortsansässigen Juden; Initiative für den Nationalrat in Sachen der Kolonisation und solchen Angelegenheiten, die nicht in die eigene Kompetenz, der Gemeinde fallen; I Versorgung der Gcineindeangehörigen mit Nahrungsmittein mul anderen Bedarfsartikeln; ,U'rwnltmig des Gemcindccigcntums und solchen jiifcdien Eigentums, das ohne rechtlichen Besitzer ist;! kechtsaiigelegenheiten jüdischer Streitteile, n dem «••,״1ין Orten mit jüdischer Bevölkerung auch die all- Sememen Siedlungsbedürfnisse, wie Wasserversor- S 1״n ^t״I «“?B. Elektrizitätseinrichtung, Bewässerung, Licht, Düngung, Straßcnpfjegc, Wegebau un<J andere öffentfche Arbeiten, Ausschmückung und Ausbau des Wes, Kampf gegen Preistreiberei, Aufsicht über Maß ״"ü Gewicht. L Das Einkommen der O. G. ist zu beschaffen durch: t u“sf ״ן■'Gemeindesteuern; ״n!c,r,״f״i'Clnl(ü11fte auf das Eigentum und die Institutionen äiriebt 0cr q q . nit ^Cl!n! Dnkomi 8. Die allgemeine Versammlung — bzw. der Gemeinderat ist das oberste Organ der O. G., die alle Fragen, welche in die Kompetcnzsphärc der Gemeitule fallen, zu beraten und darüber zu beschließen hat: Festsetzung des Jahresbudgets in Einnahmen und Ausgaben, Entscheidung über Bildung und Führung verschiedener Institutionen, die für die Zweige der Gemeindetätigkeit nötig sind, wie Regelung des Rabbinats der Gemeinde, Sicherung von dessen Budget, Wahl der Richter, der Komiteemitglieder, der Redmungsämter und anderer für die Führung der Gemeindegeschäftc nötigen Behörden, Prüfung und Annahme des Berichtes des Komitees. Die Legalität der Beschlüsse upd Handhingen des Rates oder der Komitees ist vom Nationalrat zu überprüfen. Anmerkung. Eine beträchtliche Minderheit in einer Gemeinde kann von der O. G. das Recht beanspruchen, für ihre religiösen und kulturellen Bedürfnisse nach ihren eigenen Wünschen zu sorgen, im Verhältnis zu ihrer Hcitrngsicistung an die Gemeinde, und zwar in solchem Ausmaß, daß dadurch nicht die allgemeinen Institutionen der Gemeinde in ihrem Bestände gefährdet werden. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen Majoritüt und Minorität besitzt der Nationalrat darüber die Entscheidung. 0. Für die Verwaltung aller Gemeimleangelegcnbeiten hat die allgemeine Versammlung oder der Gemeinderat aus seinen Mitgliedern das Komitee zu wählen, welches der einzige Repräsentant der O. G. gegenüber der Lokalverwaltung und dem Nationalrat ist. Er hat die Anordnungen des Waad Lcumi und der Regierung atiszuführeu, die Steuern zu erheben, die Zensusbücher und die Register der jüdischen Bevölkerung zu führen, das Eigentum mul die Institutionen der O.G. zu überwachen, die Beamten anzustcllcn und zu entlassen usw. 10. Auf Grund dieser Konstitution, die für alle O. (i. Palästinas bindend ist, hat der Waad Lcumi. Statuten auszuarbeiten, in welchen alle Details in bezdg auf die Vornahme der Wahlen, der Einschätzung und Einhebung der Stenern, die Verwaltung der Organisationeu usw, festzusetzen sind. 11. Die Landesverwaltung Palästinas überwacht infolge ihrer Befugnisse die Arbeit der Gemeinden. 12. Eine Acndcrung dieser Konstitution kann nur durch Zweidrittel-Majorität der Nationalversammlung beschlossen werden. erg :»er. tl aus״"״,’■: *־nmen auf spezielle Leistungen: J ף י laxe״ Begräbnisse, nie daran| ,«en usw.; wir V״s■ '®^eWedcne gelegentliche Einnahmen, wie Spenden fbauaktio״ und Stiftungen von Einzelpersonen und Institutionen, /׳״Schäften, durch testamentarische Verfügung oder wn, N-C(l|yssen^ j{l.jne j-r|1en vorhanden sind, Zuschüsse seitens der Landesvcrwaltung oder des *Mad Lcumi. sichcriscbc ei Löw*•’־״ ״llgcmf jonist>sc,,c vertrete״ ßt). <11:r nach t’1 Hajess«* dem Ai■1 uns sc!״ eines weg Teilnab״' auf VM ■ Alle Angelegenheiten der O.G. werden ent- 'q® 11׳ucli ein gewähltes Komitee (siche Punkt <>). m'* größerer Bevölkerung, wo keine allge- .111 . Versammlungen der Gcmcindcniitglicder am Sl״ti> wird ein Gemeinderat gewählt zur Beratung ,!t j^ltlußfassung über alle Fragen, welche die Tätig-; es Rates betreffen, an Stelle der allgemeinen ״Sammlungen. ' stCL Oemeinderat — bzw. das Komitee - wird M stä 1׳ .itßliedcr1 die 20 Jahre oder darüber sind, |c w״ jßdem betreffenden Orte wohnen, gewählt, *rhältni' I?•1 a״Re">e*n, gleich, direkt, geheim uiui 5 ןmäßig (Proportionalwahlrecht). Die Gewerbeausstellung im Davidsturm (Originalberlcht der ״Pal.-Beil.") Mit den Engländern und dein Pro-Jerusalem-Komitee ist in Palästina ein Europäismus eingeführt worden, der noch vor zwei Jahren dort ganz unbekannt war: nämlich die Ausstellung. L!s hat im letzten Jahr eine ganze Reihe von Kunst- und andern Ausstellungen in Jerusalem gegeben, und man muß ihnen /!!gestehen, daß sie sich das originellste Ausstcllungslakal gewählt haben, das es vielleicht in der ganzen Welt gibt. 1!1 dem uralten Bau der Zitadelle, au der Steife, au der die Davidsburg und später der von Merodes errichtete Turm Phasacl stand, aus dessen Mauer der jetzige Stadtturm hervorgegangen ist, in einer Nachbarschaft von uralten Orabkümmern, hat man zwei Kuppelgewölbe als höchst ungewöhnliche Ausstellungsräume hergcrichtct. Mancher, den ihr Inhalt unbefriedigt läßt, findet in den malerischen Höfen und Zellen des Turmes eine Entschädigung für seine enttäuschte Hoffnung auf Schönheit und Altertiimlichkcit. Nach den bisherigen Kunstausstellungen hat sich das Pro-Jerusalem-Komitcc in diesem Frühling an eine Industrie- und üewerheausstcllung herangewagt. Ist die Ausstellung hinsichtlich ihres Raumes origineller als europäische Ausstellungen, so unterscheidet sie sich innerlich noch wesentlicher von ihnen, nämlich durch ihre außerordentliche Primitivität. In den beiden Abteihuigen der Ausstellung, — einer traditionellen und einer modernen Abteilung, — gibt cs aber einen Wesenunterschied in dieser Primitivität: in der ersten nämlich erscheint sie als ein endgültiger Zustand, als der Ausdruck einer• ein für alle Mal primitiven Kultur; in der zweiten ist sic ein Anfangszustand, die ungewollte und zu überwindende Unzulänglichkeit einer eigentlich nach Kompliziertheit strebenden Kultur. In der ersten, der ״traditionellen“ Abteilung sind fast ausschließlich arabische Produkte vertreten; der weitaus größte Teil dieser Produkte ist für den eigenen Gebrauch des Produzenten bestimmt. Da gibt es Matten־ und Körbe, bemalte Felle und Krüge, Teppiche, schöne Läufer und Kleiderstoffe, ferner bethlchemitische Stickereien in wundervollen Farben, und Spitzen, da sind Pflüge, geschnitzte Kinderwiegen und Wcbstühle, — und mit der Bezeichnung dieser Gegenstände ist zugleich fast der gesamte Bedarf eines orientalischen Hirten- und Bnucrnvolkes bezeichnet. Ist es doch charakteristisch für das arabische Dorf, daß es imstande ist, absolut alle Bedürfnisse seiner Bewohner durch eigene Produktion zu decken — eine Tatsache, die während des Krieges den arabischen gegenüber den jüdischen Darfern und Städten eine so unvergleichlich günstige Stclhing• gegeben hat. in normalen Zeiten dringen allerdings Genuß- und Luxusmittel ausländischer Herkunft: Kaffee, Tee, Zucker, Tabak, Waffen, Lederwaren und Schuhe auch in das Fellachendorf und sogar bis zu den Beduinen der Wüste - aber wenn es sein muß, kann man dort auf jeglichen Luxus verzichten und sich mit den! begnügen, was man selbst produziert. Eine kleine Anzahl von Gegenständen in dieser ״traditionellen Abteilung“ der Industrie-Ausstellung ist nicht nur für den Gebrauch der Familie des'Produzenten, sondern ■ für einen etwas weiteren Kreis — im allgemeinen kann man rechnen, für das Dorf, in dem er wohnt bestimmt. Die-Zahl dieser Gegenstände beschränkt sieh auf: Läufer- und Kleiderstoffe, Töpferwaren, Seife, Körbe und Schuhe, Messer und Dolche. Man kann sagen, daß der Fellache, wenn man noch sein primitives Acker- und Lamlwirtschaftsgcrät hinzurechnct, das auf der Ausstellung nur in einigen kleinen, wenig anschaulichen Modellen vertreten ist, nichts weiter auf der Welt nötig hat. An die Welt außerhalb des arabischen Dorfes ist bei dieser in der ״traditionellen Abteilung“ enthaltenen Produktion so gut wie ׳ gar nicht gedacht. Die einzigen Gegenstände, die zum Verkauf an einen weiteren Kreis prodoziert werden, sind Kirchenkerzen und Andenken- Artikel aus Olivenholz und Perlmutter — eine Industrie, die vor allem in dem christlichen Bethlehem gepflegt wird und sich von den mohammedanischen Produkten durch ihre außerordentliche Geschmacklosigkeit unterscheidet. Majolikageläße nach hübschen, anscheinend armenischen Mustern; Gläser und Kriiglein aus dünnstem Hebrotier Glas, zum Versand ins Ausland wahrscheinlich ebenso ungeeignet, wie die schweren und leicht zerbrechliehen Tonkrüge; Bürsten, Matten, Zinngefäße und Meßgewichte. Das ist alles. Dafür haben aber diese Gegenstände in all ihrer Primitivität einen ganz einheitlichen, in Farben und Linien, besonders in den Farben gleichmäßig wohltuenden Stil, der eine bei aller Simplizität festgefügte Kultur verrät. Jüdische Erzeugnisse gibt cs in dieser Abteilung gar nicht, abgesehen von den sorgfältig verzierten Thora-Abschriften der Samaritaner Juden, den charakteristischerweise — einzigen geistigen Produkten inmitten der Produkte eines Analphabctenvolkes; abgesehen auch van den Teppichen der Fabrik ״Marbadia“, welche die Aufnahme einer der wichtigsten Industriell des Orients durch Juden andcutcn, vorläufig allerdings noch in Mustern und Farben auf den gröbsten Massengeschmack zugeschnitten sind. Ist das Kennzeichen dieser Abteilung — stilvolle Primitivität eines Naturvolkes, so ist das der zweiten, der ״modernen Abteilung“ (von der ״traditionellen Abteilung“ durch einen Weg über Höfe mit verwitterten Grabkamincrn und eine Treppe mit Riesenstufen innerhalb des Turmes getrennt): stilvolle Kompliziertheit einer Versammlung von Kulturindividuen. Von einem einheitlichen Zug ist hier weder in Bezug auf Art noch auf Qualität der ausgestellten Gegenstände die Rede — wie das wohl unvermeidlich ist bei einer noch jungen, mit europäischen Kulturbcdiirfnisscn erfüllten und auf Europas Technik geschulten, aber von den Bedingungen eines noch ganz unkultivierten Landes abhängigen Ge- Seilschaft. In dieser ״modernen Abteilung“ überwiegt bei weitem die Zahl der jüdischen Industrien; ja man kann sagen, daß mit Ausnahme der im syrischen Waisenhause hergcstellten Möbel und Kacheln, mit Ausnahme arabischer Seife und Zigaretten, sowie armenischer Schuhe, die gesamte Ausstellung eine jüdische lndustrie-Ausstelhing ist. Eine Aufzählung der ausgestellten Gegenstände gibt einet! Ucbcrblick über die von Juden in Palästina eingeführten und ausgeführten Industriezweige. Da gibt es: Zigaretten und Zigarettenschachteln, Buch- . binder- und Schlosserwaren, Seife, Sesamöl, Soda, Lysol, Kerzen und Firnis. Da sind Stroh- und Leinenhüte, Schulte, Herren- und Dainenkleidcr sowie gegerbte Häute. Da gibt es Spitzen, Batikstoffe und Holz- Schnitzereien nach jüdischen Ornämcntinustcrn, sowie die Schmuck- und Kimstgcgenstände des Bezalel und jemenitischer Silberschiniede. Da sind einige, dem arabischen Geschmack angepaßte Leinenstoffe sowie versclücdcnc Parfiimsortcn. Ferner sind da Zeincntzicgel und Platten sowie gut gearbeitete Korbmöbel nach modern-europäischen Mustern. Und schließlich nochmals die von guten orientalischen Teppichen sehr verschiedenen Marhadia-Teppiche. Auch -- ziemlich anspruchsvoll aufgemacht die Erzeugnisse eines Chemigraphiebetricbes. Dies also, neben einigen Industriezweigen, die man weggelasscn hat, weil sowohl Lebensmittel wie durch maschinellen Betrieb hcrgestcllte Produkte zu dieser Ausstellung nicht /!!gelassen wurden ״(weshalb Holz-, auch Thonernöbel, Druckcreicrzcugnisse, Maschinen und Maschinenteile, besonders für landvvirtschriftliche Zwecke, mehrere Automobile, Selterwasser, Eiscnbcttstcllcn, Orangeiikisteu nicht gezeigt wurden), bezeichnet die verschiedenen Zweige, die von der jü dischcn Industrie in Palästina gepflegt werden. Wichtig für die Beurteilung der Bedeutung dieser Industriezweige ist natürlich das Ausmaß der betreffenden Betriebe, und da läßt sich sagen, daß es sich durchweg um kleine Betriebe handelt, die — mit Ausnähme der Teppichfabrik ״Marbadia“, der Zementfabrik ״Silikat“, der Möbel- und ein oder zwei Maschinenfabriken — nur wenige Gehilfen, meistens weniger als zehn, beschäftigen. Was allerdings nur ein Eingeweihter weiß, da in dieser Ausstellung Tabellen und Uebersichtstafcln vollständig fehlen, so daß der Fremde über die Ausdehnung der einzelnen Industriezweige ganz im