Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVII (1922)
- Issue
- Heft 39 (16.5.1922)
- Date
- 1922-05-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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0 Nr• 38 א!■ & j IJ ■ <rs 1 י׳ i ׳CH AU; Seite 25 9 Zan, .8pKtn!; Ismus u, einen S;; Jude!, 'dem Vf) erc Stau )" 600(1«■ *״ Füh n - komite die es hat. AR nt, ist,!.!, Wo traber.; nd, keine! isch-natij frajre ׳ veröffe! jnung 5, י Israe ührt, Ha Organiu תג«; sei; den jen che Polii lüde di 4 Ench: n die 'rage c! tgkeit m Kampagi י n i s m!1 y Mai! veise. v mit d: , de$<I und sei sich dai| istina (ul gen war! arabisch! •r für tii ‘ bcnüt/| g, 1*aß 1*I «istina ul inkoimmi •ürde, c,r| eure w!> XVlH-DelegiertentagderZionistischen Vereinigung für Deutschland am 25., 26. (abends) and 27. August 1922 in Cassel, Stadthalle Tagesordnung des Delegiertentagei, Freitag, den 25. August 1922, Vormittagnitzung 9H Uhr.!. Eröffnungsrede des Vorsitzenden Aber-. ״Die allge• gemeine Lage der zionistischen Oesamt• bewegung sowie der zionistischen Arbeit In Deutle Island." 2. Wahl des Büros. 3. Diskussion. I Nachmittagssitzang 3H Uhr. 4. Referat: ״Die allgemeine Lage in Palästina und die PnlAstina-Aafgaben des deatsehen Zionismn 1.“ Referent wird noch bekannt gegeben. (. Debatte über das Referat za 4. Sonnabend, den 26. August 1922, Abendsitzang nach Sabbataasgang. 3. Referat: ״Inhalt and Möglichkeit zloniatlscher Propaganda.“ Referent wird noch bekanntgegeben. 7. Debatte über da* Referat zu 6. Sonntag, den 27. Augast 1922, Vormittagssitzang 9% Uhr. 8. Fortsetzung der Debatte Aber das Referat zu 6. Nachmittagssitzang 3K Uhr. 9. Fortsetzung der Debatte Aber das Referat zn 6. 10. Decharge. 11. Wahlen a) Landesvorstand; b) Zentralkomitee, e) Finanzausschuß; 11) Revisionskommission; e) Ehrengericht. , Nach Schluß des Delegiertentages finden am Montag kn 28. August 1922 vormittags Sonderberatungen über Oe־ aclndearbeit, Jugendarbeit, Keren Hajessodarbeit and Kultur trbelt statt. Die Referenten für‘ die Sonderberatungen «erden noch bekannt gegeben.״ W a h 1 v o r s c h r i f t c n. 1. Sämtliche wahlberechtigten Gruppen müssen ihre Mitgliederlisten bis zum 25. Juli 1922 einschicken, da diese Listen dem Wahlprüfungsausschult vorgelegt werden müssen. 2. Die Gültigkeit der Wahlen hängt davon ah, daß die Gruppen sowohl die Landesbeiträge für das Jahr 1921 wie zum mindesten die erste Hälfte der Landesbeiträge für 1922 vor Vornahme der Wahlen an das Büro abgeführt haben. Ger Landesbeitrag beträgt für Ortsgruppenmitglieder pro Jahr 20 M., für Misrachi- und Hapoel-Hazair-Mitglieder 12,50 M., für Mitglieder von Jugendgruppen 5 M. 3. Jede Ortsgruppe von mindestens 25 Mitgliedern wählt einen Delegierten, Ortsgruppen von mehr als 75 Mitgliedern wählen zwei Delegierte, hin ich Ortsgruppen von mehr als 100 Mitgliedern wählen für jedes weitere ■Hundert Mitglieder einen weiteren , Delegierten, wobei übcrschicßciid© 50. Mitglieder einem vollen Hundert gleichgerechnet werden. j Mitglieder von Gruppen, die nach partei-! mäßigen, beruflichen oder irgendwelchen andern Gesichtspunkten zusammengeschlossen sind, üben ihr Wahlrecht als Einzelmitglieder innerhalb der Ortsgruppe aus. In Ortsgruppen von mehr als 300 Mitgliedern finden Verhältniswahlen nach einer vom Landes- Vorstand zu erlassenden Wahlordnung statt. _ Der Landesvorstand kann auf Antrag die Bildang von besonderen Wahlbezirken anordnen. Auf Antrag einer Föderation ist den Augehörigen dieser Föderation zu gestatten, innerhalb eines Bezirks einen eigenen Wahlkörper zu bilden. (Statut § 9.) 4. Das Wahlrecht zmn Delegiertentag steht nur den Ortsgruppen zu, die mindestens drei Monate vor Einberufung des Dclegicrtcntagcs bestanden haben. (Beschluß des XVI. Delegiertentages.) 5. Der Beitrag zur Zionistischen Vereinigung für Deutschland (Zionistensteuer) wird von jedem Mitglied seinem Einkommen und Vermögen entsprechend auf Grund freiwilliger Einschätzung gezahlt, jedoch .wird ein Mindestbeitrag (Landcsbcitrag) jeweils vom Dclegicrtentag festgesetzt. Das Wahlrecht zum Delegiertentag ist von der Zahlung des Mindestbeitrages abhängig. Ausnahmen hiervon kann der “Landesvorstand zulassen. (Statut § 30.) 6. Jedes Mitglied der Zionistischen Vereinigung für Deutschland hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres das aktive, mit Vollendung des 20. Lebensjahres das passive Wahlrecht zum Delegiertentag. Niemand darf sein Wahlrecht doppelt (in •der Ortsgruppe und einer Sonderorganisation) ausüben. (Statut § 8.) ' 7. Die Mitglieder des Landesvorstandes, des Zentralkomitees und der Vorsitzende des Finanzausschusses haben als solche auf dein Delegiertentag Sitz, aber kein Stimmrecht. (Statut § 10.) 8. Jeder Delegierte verfügt auf dem Delegiertentag nur über eine Stimme. Die Delegiertenmandate sind nicht übertragbar. Die Delegierten sind an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden. (Statut §11.) ׳ ׳ 9. Anträge für den Delegiertentag bedürfen der Unterschrift von mindestens 15 Delegierten. Alle Anträge sind einer aus der Mitte der Delegierten zu wählenden Resolutions-Kommission zur Vorbereitung und Rückgabe an den Delegiertentag einzureichen. Es darf über keinen Antrag abgestimmt werden, der nicht der Resolutionskommission Vorgelegen hat. (Beschluß des XVI. Delegiertentages.) Zionistische Vereinigung für Deutschland. Der Landesvorstand. I. A.: Rosenblüth. Verlmltnfswahlordnung zum XVIII. Deleglertcntflg der Zionistischen Vereinigung für Deutschland Auf Grund des § 0, Absatz I des Statuts der Zionistischen Vereinigung für Deutschland erläßt der Landesvorstand nachstehende Wahlordnung für die Wahlen In Ortsgruppen von mehr als 300 Mitgliedern: § t. in Ortsgruppen vor» mehr als 300 Mitgliedern erfolgen die Wahlen zum Delegiertentag der Zionistischen Vereinigung fnr Deutschland nach dem Proportional» wahl]1r1n/ip. Die Mitglieder von Gruppen, die nach parteimäßigen, beruflichen oder irgendwelchen anderen Gesichtspunkten zusammengcschlosscn sind, üben ihr Wahlrecht als Einzelmitglicdcr innerhalb der Ortsgruppe aus und zahlen bei der Feststellung des Mitgliederbestandes im Sinne des Absatz 1 mit § 2. Jedes Mitglied der Zionistischen Vereinigung für Deutschland hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres das aktive, mit Vollendung des '20. Lebensjahres das passive Wahlrecht zum Delegiertentag. Niemand darf sein Wahlrecht doppelt (in der Ortsgruppe und einer Sondercrgamsation) ausüben. § 3. Zur Leitung der Wahl wird eine Wahlkommission gebildet, die au» Vertretern aller an den Wahlen beteiligtcn Gruppen nach Maßgabe ihrer ungefähren Zahlenstärke besten* § 4. ,w, filc.Zeit.׳ ,innerhalb derer die Wahlen stattfindeft (Wahlzcit) wird von der Wahllcommission festgesetzt י,00 . ״״ Termi" der Wahlzeit soll spätestens vier Wochen vor ihrem Beginn in der ״Jüdischen Rundschau“ und außerdem auf ortsüblichem Wege bek a ח ח tge macht werden. '§ 3. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Wahlzcit bei der Wahlkommission einzurcichcn § 6. Der Wahl verschlag muß in Ortsgruppen bis zu 500 Mitgliedern von mindestens 15 Wählern, in Ortsgruppen von iiber 500 — 1000 Mitgliedern vo’11 mindestens 50 wählern und in Ortsgruppen von mehr als 1000 Mitgliedern von mindestens 00 Wählern unterzeichnet sein, von denen einer als für weitere Verhandlungen bevollmäehtigter Vertreter zu bezeichnen ist. Kein Wähler darf mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere unterschrieben, so ist seine Unterschrift auf allen Vor- Schlägen zu streichen. ' 8.7' Für jeden Bewerber ist ein Ersatzbewerber zu benennen. Ein Bewerber kann auf derselben Liste auch als Ersatzbewerber benannt werden. Kein Bewerber darf auf mehr als einem Wahtvor* schlag an erster Stelle stehen. Die Bewerber sind mit Ruf- und Familiennamen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen, § 8. iauptutC• bestätig 41 ne!!׳ ׳ starren; Aufschre* Leben sem Ort ipert n,c: t Jet* :l bcMt ,crem S1״ lief zergÜ£<lt:|, ritelw;>r!t|i *»diesw'sn) :Jüang |en LipPj inen ßM I tro!n"'t | die $!ine 11“יו aul unschuldige Kinder gelauert haben? denn keine Mutter gewesen?“ Die bedeutenden Gestalten des Dichters haben bei kräftigem Willen doch immer diese nervöse Reinheit, fin intuitives Erfassen des Lebenden, des Seelischen mit- Wcommen, Von den modernen Kündern des Unterhewullten hat Komperls Instinkt wenig zu lernen. ״Schacht“ oder ״Abgrund" sind ihm fast stellende F°rnuln zur Bezeichnung psychischer Unerschöpflichkeit. . ״Sag' selbst, Gudule“ (sagt ihr Mann, der 1111• verbesserTiche Spieler), ״ein Mensch, der sich die! ganze Woche plagt und anstrengt, muß er nicht das j Gesicht seines Kindes wie ein ihm von Gotf ge-''• j schickte* Geschenk betrachten, wenn er es beim! Eintritt in sein Haus zuerst zu sehen bekommt?“ I Wunderbar! In diesem Augenblick durchzuckte Gudule eine erste Ahnung, daß ihr Mann einer Lüge fähig sei. , Es ist die Art dieser Menschen, bald heftig auf geringfügige Eindrücke zu reagieren, oder aber ür ,!umnuT Unruhe das Erlebte zu verarbeiten, bis, wieder c!" schwacher Anstoß eine plötzliche Erkenntnis wie unen Wettcrsclilag auslöst. Humoristisch vergröbert gilt ,,csauch von seinen derbsten Gestalten: Manglaubt etwa f Schlosser Trenderl warnen! zu müssen, bei •seiner 4Grat nicht an ein bestimmtes, sozial über ihm stehendes •uaddien zu denken. Der gute Meister ist ganz erstaunt, äber zwei Stunden nach dem Besuch des Warners war ״Trendcrl eben im Begriffe, eine glühende Eisenstange 2®««״ Esse vorzuholen, als er plötzlich, wie vom *hnsinn befallen!, die Zange weit wegwarf . . . und ” C|n so lautes Gelächter ausbrach . . .“!Nun hat er ״^Krrifeii. Dieses, ״wie vom Wahnsinn befallen“, ist üch stc-lionüe Formel; unbekannt mit der Wühlarbeit im ,״wbewiißten der Betreffenden; stellt deren Umgebung n überraschende« Resultate» zunächst fassungslos S genüber. Wer Lust hat, mag von da eine Linie weuer •und Freud versuchen. Bei den edelsten Gostaltcn, die Kompert entschwundenem Dasein ivacherzählt hat, ergibt sich, eine tiefe Aehnlichkeit mit dem Ringen des Künstlers. Wie der im Augenblick der Etnpfängnis dumpf und stark einen seelischen Glanz spürt, den er dann mit nachtwandlerischer Sicherheit zustrebt, in seinem ,Gestalten von schmerzlichen Epochen trockcneu, zerstreuten Tagiichtcs unterbrochen, sc» erfaßt etwa die arme, unwissende Frau des Schulktopfers mit einem Schlage ihre Pflicht (,regen das verwaiste Christenkind. Wieder fürchtet ihr Mann zunächst, ״der Schrecken sei den! armen Weibe zu Kopfe gestiegen.“ Nicht mit dem stolzen Mute der bewußten, grundsätzlichen Ueber* Zeugung tritt sie abmahnenden Versuchern entgegen. ״In der schmerzlichsten Verwirrung“ wird sie von der hochmütigen Großmutter zuriickgc'-’.er.en, die ״Christian“ aus dem Judenliause verdrängen will. Diesen Instinktethikern werden' geringe Dinge bedeutender Wink, so etwa ein naiv verstandener Bibclvers. Zitternd, demütig gehen diese Heldinnen ihre schweren Weg«. Es sind nämlich vor allem Frauen, vor allem jüdische Mütter, die hier verherrlicht sind. Diese uaerotisclie Künstler ist sein lebelang nur seiner Mutter Sohn geblieben. Eine kleine Lamljikün war seine Munt*. ״Ein einfaches Anklingen des Gedankens an sic, ein t mliiutc. h'tiges Hirte blieben in einen der Züge ihres Wesens führt meinem Geiste Go staltcn zu . und doch ist alles nur Stückwerk ... ein Teilchen vom Herren meiner Mutter.“ :!1 leb:11■; an formaler Durch- Diese 111: bildung 11׳־ ׳ י: dl die Schuh•;’'.;■: 1. vergleiche.1 s.i steht er 1:0:11 u Umrcclcn und lieh, wc.ui v,׳!r Oluckeng...!:•: geliebte 11 1011 ■ er alte 11 in Pn.nl.. iui. rr mit mancliciiGegcnwärtigen, Teiz'r,;:1 veredeln, gar nicht zu ׳»ebenen Ücfühlskraft Pr’j:l 1'; scheinbar manierierte dir u\*u.oac־.i wird ertrag-!' ׳" ...» nur das unrastvolle uiu’ihcit Ist, das hier ■ ,'.! :;v-s'iseb umtänzelt. Mehrere Wahl Vorschläge können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie anderen Vorschlägen gegenüber als ein einheitlicher Wahlvorschlag zu behandeln sind, Die Verbindung muß von den Vertretern der betreffenden Wahlvorschläge späteste!»* eine Woche vor Beginn der Wahlzeit bei der Wahlkommission übereinstimmend sclfriftlich erklärt werden. § 9. Die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge werden nach der Reihenfolge ihres Einganges mit Ordnung*- nummern und mit dem Namen des an erster Stelle stehenden Bewerbers versehen. Sic sollen in der Reihenfolge der Ordnungsnummcm nach Möglichkeit rechtzeitig vor Beginn der Wahlzeit in der ״Jüdischen Rundschau“ und! auf ortsüblichem Wege, spätestens aber im Wahllokal durch deutlich »sichtbaren Aushang bekanntgemacht werden. Die Zurück- Ziehung eines Wahlvorschlages oder die Trennung von verbundenen Listen nach ihrer Bekanntmachung ist utv zulässig. § •10. Ist nur ein Wahlvorschlag cingegangen, so gelten die vorgeschlagenen Bewerber ohne weitere Wahlhandlung als gewählt. ׳ § 11. Zur Leitung der Wahlhandlung wird durch die Wahlkommission ein Wahlvorstand eingesetzt. § 12. Die Wahl ist geheim. Jeder Wähler muß persönlieh im Wahllokal erscheinen. Er nennt dem Wahl- Vorstand seinen Namen und seine Adresse und empfängt einen Stimmzettel, den er persönlich in die Wahlurne legt. Wähler, die in der Wahlzeit nicht im Bezirk ihrer Ortsgruppe weilen, können die Wahl brieflich ausüben, indem sie den Stimmzettel in einen verschlossenen Umschlag legen und diesen Umschlag in einen Brief (in einem zweiten äußeret» Umschlag) an' die Ortsgruppe cinscnden. Im äußeren Umschlag ist beizufügen: Ein von dem Wähler mit Vor- und Zuname untersch riebe ne r Begleitbrief, in dem mitzutcilcn ist, daß der verschlossene Umschlag den Stimmzettel für die Wahlen zum Delegiertentag enthält. Die Briefliche Wahl ist ungültig, wenn der Brief nach Beendigung der Wahlzeit zur Post aufgegeben ist. Die Wahllokale, Tage und Tageszeiten, in denen das Stimmrecht gemäß Absatz I durch persönlich© Uebcrgabe der Stimmzettel ausgeübt wird, sollen durch Veröffentlichung in der ״Jüdischen Rundschau“ oder in ortsüblicher Weise den Wählern spätestens drei Tage vor Beginn der Wahlen bekanntgegeben werden.