Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVII (1922)
- Issue
- Heft 13-14 (17.2.1922)
- Date
- 1922-02-17
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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'־*/ י Seite 78 JUED1SCHE RUNDSCHAU Nr. 13/14 und sic nach seinem Er-! Regierungsbeam(e ernennen messen im Amte belassen. Zur Unterstützung; des Oberkommissars wird ein: nach den von Zeit 7.u Zeit von der Regierung Sr. Majestät zu erlassenden Direktiven zusammengesetzter Vollzugsrat dienen 1 Legislativer Rat. Zu einem von dem Oberkommissar im Voliztigsrat zu bestimmenden Zeitpunkt wild ein Legislativer Rat konstruiert werden, der den zu jener Zeit 15cstehenden Beirat (Advisory Council) ersetzen wird. Dieser Legislative Rat wird ermächtigt sein, unter Einhaltung aller in den von der Regierung Sr. Majestät durch Anweisungen gezogenen Grenzen die für den Frieden, die Ordnung und eine gute Verwaltung von Palästina notwendigen Verordn Ungar zu treffen, jedoch mit der Einschränkung, daß 1. keine Verordnung erlassen wird, durch welche die volle Gewissensfreiheit und die freie Ausübung aller Formen des Gottesdienste9 begrenzt Wird, außer wenn die Aufrecht» erhaltimg der öffentlichen Ordnung und Moral cs verlangen, oder wache irgendwie auf eine Unterscheidung zwischen den Bewohnern Palästinas auf Grund der Rasse, Religion oder Sprache abzielt; 2. daß keine Verordnung in Kraft tritt, bevor der Oberkommissar ihr seine Zustimmung gegeben oder die Zustimmung Sr. Majestät durch eine Kabinettsorder oder durch einen Staatssekretär erfolgt ist; und 3. daß der Oberkommissar eine Verordnung der Genehmigung Sr. Majestät Vorbehalten kann, und daß jede Verordnung, die sich auf Angelegenheiten bezieht, die in den Bestimmungen des Mandats besonders bchandelt werden, der Genehmigung Sr. Majestät vorbehalten sein soll. Ferner behält Sr. Majestät sich das Recht vor, jede von dem Oberkommissar gebilligte Ver- Ordnung innerhalb eines Jahres vom Termins dieser Billigung durch den Oberkommissar außer Kraft zu setzen und dies durch einen Staats- Sekretär kundzutun. Der Legislative Rat wird außer dem Oberkommissar aus 25 Mitgliedern bestehen, von denen 10 amt» liehe 11ml 15 nichtamtliche sein werden. Ko niditamtiidicn setzen sich zusammen aus: 1. 12 Personen, die. im Einklang mit einer Kabinettsorder oder einer Verordnung oder einem anderen legislativen Akt gewählt erscheinen, durch welchen von Zeit zu Zeit die Wahlen für den Legislativen Rat bestimmt weiden; 2 ״־. einer Person, die von den Vereinigten Handelskammern in Palästina zu ernennen ist, und zwei Personen, die kein öffentliches Amt in Palästina bekleiden, sondern durch den Ober- , kommissar zu ernennen sind. 15er Oberkommissar soll bei Ausübung dieses Nominationsredifs die etwaige» Vorstellungen irgendeiner Gemeinde oder Interessen» gruppe berücksichtigen, die nach durchgeführter Wahl in dem Rate ungenügend vertreten erscheint. Dieses Redit soll in der Weise ausgeübt werden, daß einer der ernannten Mitglieder Moslem, einer Chri9t und einer Jude sei. Die Wahl der Mitglieder des Legislativen Rats erfolgt durch IJ rwahlcn und sekundäre Wahlen. Bei den Unvahlen werden die Wahlmänncr für die zweite Wahl gewählt, während die Wahlmänncr wiederum die Mitglieder des Legislativen Rats wählen. Bei der Urwähl ist jeder palästinensische Bürger männlichen Geschlechts über 25 Jahre stimmberechtigt, es «ei denn, daß er seine Bürgerrechte verloren hat oder beansprucht, fremder Untertan zu sein oder unter fremdem Schutz zu stehen, oder aus anderen Gründen nicht wahlberechtigt ist. Für die Urwahl wird jeder Landesdistrikt in Wahlbezirke eingeteilt Der Gouverneur des Distrikts wird im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Stadt- oder Gemcindcrats und den Dorfmukhtars bestimmt. Ebenso wird die Zahl der Wahlmänner für den Legislativen Hat innerhalb des Distrikts festgesetzt, und zwar so, daß je 200 Urwähler cinc1v»Wahlmann stellen, vvoiiei bestimmt wird, daß ein Dorf vor. 150—200 Stimmen das Recht hat, einen Wahlmann zu wählen. Gebiete mit 350—100 Urwählern wählen zwei Wahlmänner. Das gleiche Prinzip Ist dort zu beachten, wo die Zahl der Urwähler 400 überschreitet Jede Person, die auf die Liste der Urwälder des Distrikts besteht, kann zum Wahlmann gewählt werden. Die Wahlmänncr werden 12 Wahlkollegien, entsprechend der religiösen Gemeinschaft, der sie äugehören, bilden. Die Zahl der Wahlkollcgien hat in dem Verhältnis zu erfolgen, in welchem diese in der Zahl der Wahlmänncr vertreten ist. Jedes Wahlkollegitim wählt wählt ein Mitglied in den Legislativen Rat. Bürgerliche und religiöse Gerichtshöfe. Das Gerichtswesen besteht aus Amtsgerichten und Kreisgerichten mit Gerichtsbarkeit für alle zivil- und strafrechtlichen Fälle, die nicht der Gerichtsbarkeit der Amtsgerichte unterstehen, und mit einer Berufungsinstanz; aits einem Schwurgericht mit ausschließlicher Gerichtsbarkeit für Kapitalverbrechen; aus Landgerichten, einem Obersten Gerichtshof als Appellationsgericht der Distrikts- und anderen Gerichte; endlich aus Stammesgcrichtshöfen für Fälle, die sich aus den lokalen, Sitten ergeben. Ferner sind vorgesehen: I. moslemitäschc religiöse Gerichtshöfe mit ausschließlicher Gerichtsbarkeit in Personalangclcgenheiten der Moslems, in Ehe-, Scheidungs-, Aiimentations-, Legitimierungs- und Adoptionsfragen, Erbschaits- und Vermachtnisangclegenheiten; 2. jüdische religiöse Gerichtshöfe mit ausschließlicher Gerichtsbarkeit des Pcrsonalstandcs jüdisdier Personen; 3. christliche religiöse Gerichtshöfe mit ausschließlicher Gerichtsbarkeit in Ehe-, Scheidungs- und ähnlichen Angelegenheiten der Mitglieder ihrer Geineinschaft, soweit sie nicht Ausländer sind. Im bcfurnieren werden diese religiösen Gerichtshöfe ausschlicßliehe Gerichtsbarkeit ausüben in jedem Fall, der die Verfassuug oder innere Verwaltung eines Wakuts oder einer religiösen Stiftung betrifft, welche vor dem religiösen Gerichtshof nach dem Gesetze der Religionsgemeinschaft konstituiert worden sind. Die Urteile der religiösen Gerichtshöfe werden durch die Aemier der bürgerlichen Gerichte vollstreckt werden, die unter gewissen Bedingungen auch für die Gerichtsbarkeit in Dingen der persönlichen Rechtsläge Gerichtsbarkeit besitzen und in solchen Fragen Gutachten jedes kompetenten Juristen cinholen können. Allgemeine Bestimmungen. Alle Verfügungen, amtlichen Bekanntmachungen und Aktenstücke der Regierung, sowie alle amtlichen Verlautbarungen der Orts- und Stadtbehörden, die auf Befehl des Oberkommissars erlassen werden, sind in englischer, arabischer und hebräischer Sprache zu veröffentlichen. Diese drei Sprachen können in den Debatten u!jd Diskussionen im Legislativen Rat und auf Grund des von Zeit zu Zeit zu erlassenden Regulativs in Dienststellen und vor Gerichtshöfen gebraucht werden. Wenn irgendeine religiöse Gemeinschaft oder ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung Palästinas darüber Klage führt, daß die Bedingungen des Manda ts von der Regierung nicht erfüllt werden, so steht ihnen das Recht zu, dem Oberkommissar durch ein Mitglied des gesetzgebenden Rats ein Memorandum zu überreichen. Ein solches Memorandum 9011 an den Staatssekretär weitergegeben werden, damit dic9er cs dem Rate des Völkerbundes unterbreite, sofern der Oberkomrnissar den Beschwerdeführern nicht auf schriftlichem Wege die Gründe für die nicht erfolgte Weiterleitung eröffnet. Für die Regierung der zu Palästina gehörigen Gebietsteile östlich des Jordan und des Toten Meeres sind besondere Klauseln vorgesehen. dtmg einer Baudarlehensgcscllschaft, cd«:! wie man es in England heißt, einer Ballgesellschaft Aut!' dabei möchte ich erklären, daß wir nicht als Rivale•־; irgendeiner bereits bestehenden Gesellschaft auftrete!; wollen. Es gibt in Palästina genug Platz für viel mtb industrielle Gesellschaften, als dort gegenwärtig vorhanden sind. Wenn wir diese Zahl vermehren, stati die bereits bestehenden Gesellschaften zu vergrößern erreichen wir eine größere Mannigfaltigkeit, wodurdi den Interessenten eine größere Auswahl zur Anlagt geboten wird. Das dritte ist die Universität Obwohl sc,; Interesse als Kaufmann den ersten zwei Institution•[ gewidmet ist, so schlage sein Herz doch voll und g»w für die Universität, die allerdings doch nicht bloß eint Universität mehr in der Welt sein dürfe, sondern auch, der Eigenart des jüdischen Volkes angepaßt, als Uni. versität einzigartig sein müsse. Gewiß, für viele Ein■ wohncr Palästinas wäre eine palästinensische Universiü! von Vorteil, aber für die Welt hätte dies keine Bc. deutung; die neue Universität hätte nur dann Eni-, stenzbcrechtigung, wenn in ihr die Mission der jüdisch«! Lehre und des jüdischen Gedankens zum Ausdruck kommen würde.“ Wie ״Jcwish Guardian" bei dieser Gelegen heit berichtet, hat Sol. Roscnbioom für die Universität in Jerusalem eine namhafte Summe gespendet. Der Kampf um die Sabbathruhe in Amerika Infolge des amerikanischen Gesetzes, das die zwang«, mäßige Sonntagsruhe vorschreibt, waren viele gesetzt«■ treue Juden gezwungen, ihre Geschäfte zwei Tage in der Woche zu schließen, was zu verschiedenen Mißvcisfändnissen mit der amerikanischen Polizei führte. Einige angesehene Juden in Albany begannen daher eine Propa• ganda für die Anerkennung der Sabbathruhe alt einen Ersatz für die Sonntagsruhe. Durch einige Deputiertc brachten sie in das Parlament in Albany eia Gesetzesprojekt ein, wonach es jedem freistände, eine! beliebigen von seiner Religion vorgcschricbcnen Taj in der Woche zu ruhen. Das Gesetz wurde schon ein■ mal infolge des Widerstandes der Arbeiter und d« Kirche abgclchnt. Jedoch wurde neuerdings die Propi• ganda wieder aufgenommen, die in ganz Amerika ein• heitlich durchgeführt werden sollte. Hmerika Keren Hajcssod Auf der in New York am 18. Januar siattgefttndenen Sitzung des amerikanischen Keren Hajessod erstattete Kassierer Conheim einen sehr optimislischcn Bericht über die stets zunehmenden Eingänge des Keren Hajcssod. Außer einigen Millionen Dollar in Zeichnungen, seien jetzt bereits über eine Million Dollar in bar eingeflossen und die Barcingänge in steter Zunahme begriffen. In den letzten zwei Woehen wurden zu je 12,500 Wund wöchentlich nach Palästina übermittelt. (J. P. Z.) Die Tätigkeit der Brandeis-Qruppe Der bekannte jüdische Philanthrop, Sol. Rosenbloom aus Pittsburg, em Vertreter der Brandcis-Mack- Gruppe, weilt auf seiner Reise nach Palästina, wohin er sich zur Durchführung von drei Unternehmungen der erwähnten Gruppe begibt, seit einigen Tagen in London, wo er in einem, dem Vertreter des ״Jcwish Guard i a n“ gewährten Interview u. a. folgende Mitteilungen machte: ״Die Gruppe, der ich angehörc, arbeitet nicht in Konkurrenz mit irgendwelcher anderen Organisation. Wir haben keine politischen Ambitionen, wir wünschen nur gewisse konkrete Arbeiten in Palästina durchzuführen. Nachdem wir diese ausgeführt haben werden, werden wir uns neuen Aufgaben zuwenden. Jeder kann sich uns anschlicßen, und wir fragen nicht nach poli* tisehcr oder religiöser Gesinnung; ich darf sagen, daß, während ich persönlich auf dein Boden des traditionell überlieferten, thorntreucn Judentums stelle, einige meiner Kollegen der liberalen Richtung angehören, aber keine dieser Fragen hat irgendwelche Beziehung zu unserer Arbeit Wir gedenken zunächst drei Pläne zur Ausführung zu bringen, zuerst die Errichtung einer Zentrat bank, vorläufig in Jerusalem, aber nach Möglidikeit auch mit Filialen in anderen Städten. Diese Bank soll, als Handelsunternehmen gegründet, Kauficuten Darleben zu günstigen Bedingungen, sowohl in bezug auf den Zinsfuß, als auch auf die Rückzahlung, gewähren. Ein niedriger Zinsfuß, der gerade genügt, um die Spesen zu decken, ist nötig, um das Stigma der Wohltätigkeit zu vermeiden. Andererseits glaube ich, daß die Bank mit Erfolg arbeiten wird, auch ohne zu den gegenwartigen, meist hohen Zinssätzen Zuflucht nehmen zu müssen. Wir hoffen, daß die Bank mit der Zeit eine rein palästinensische Institution werden wird. Während wir die Kolonisten als unsere Hauptkunden gewinnen, hoffen wir allmählich die Bankaktien an Palästinenser abzustoßen, bis schließlich das ganze, jetzt in Amerika gezeichnete Kapital in palästinensische Hände übergegangen sein wird. Wenn wir das erreicht haben, werden wir in der Lage sein, an neue Aufgaben heranzutreten. Ich brauche natürlich kaum noch zu betonen, daß wir nicht darauf ausgehen, aus dieser Transaktion Profit für uns selbst zu ziehen. Das nächste Unternehmen, das ich nach meiner Ankunft in Palästina initiieren will, wird einen ähnlichen Charakter tragen. Wir beabsichtigen nämlich die Qrün- Wiederaufnahme der Arbeiten für den amerikaniicfr jüdischen Kongreß Die Anwesenheit der zionistischen Dcle■ g a t i o n in Amerika und ganz besonders die Zusammen■ kunft der Zionisten und anderer jüdischen Repräsentant« mit Mr. B a I f o u r in Washington, bei welcher da! Exekutivkomitee des amerikanisch-jüdischen Kongresses durch seinen Ehrenpräsidenten Nathan Strauß vertreten war, haben der Frage des amerikanisch-jüdischen Kon gresscs neue Impulse gegeben, ln allen jüdischen Kreis« wird mehr denn je die Bedeutung und die Wichtigkeil des Kongresses, sowohl im Zusammenhang mit des Zionismus als auch mit den Fragen der Rechte der Juden im allgemeinen erkannt und die Notwendigkeit, den Kongreß ins Leben zu rufen, fcstgestellt. b mehreren großen Städten, so hauptsächlich in Phila delphia, wo zu Ehren der zionistischen Dclegata ein Bankett stattfand, wurde diese Frage eingehend erörtert. Besonderen Eindruck machte die Erklärung Sokolows, daß die Vertreter des Kongresses beide! Friedenskonferenz in Paris eine bedeutende Rolle spielte» und sein Appell, den Kongreß aufleben zu lassen und dauernd zu erhalten. Nun hat Dr. Stephan S. Wist die Aktion zugunsten der Reorganisation des Kongress« in die Hand genommen. (W. Mgztg.) Rumänien Die Rechte der jüdischen Staatsbürger Bukarest, 8. Fcbr. (Orient-Radio.) Der halbamt• liehe ״Vitorul“ meldet, daß entgegen gewissen Gerücht« die Rechte der jüdischen Staatsbürge' Rumäniens endgültig gesichert seien Der Ministem* habe den Justizminister ermächtigt, zu erklären, daß diese Rechte sicherlich in die neue Verfassung aufgenommen werden. Deutschland Nr E Stund schält Situat für 1 dem, «erd( unkot und 1 gauis• men. flikte die < versd durch Erdkl Uebc uwnö meidl verm׳ in dl werd liehst primi trage Grün sehet also diem die heit Ansi( schlu müßt I Opp* sitzu! Mehl könn zialis liehe Gele tung tisch aber Konj zelnc weit! letzt! die rieht dies« gera Die schw zum ist 1 pron wick und sönll sons insbt lan habe holti ding die eifiz und untn Haji geni Am« Bür< dies es Gru sich Jcar die Haa Keren Hajessod In Deutschland Neue Unterschriften für den Aufruf des Keren H»־ jessod: Beuthcn; Oberrabbiner Dr. Kopf s t ei n; Davß Goldstein, Generaldirektor der OberschlcsisclicnHo':• industrie; Dr. Dobrczynski. — Cassel: Land«׳ rabbincr Dr. Walter, Mitglied des Vorsteheramtes Jüdischen Oemeinde. — Chemnitz: Rabbiner Dr. H■ Fuchs. — Hamburg: Dr. Walter Weigert״ Köln: Rabbincr Dr. Caro; Frau Dr. Caro. ' Magdeburg: Lehrer M. Steinhardt — M;־ Oladbach: Rabbincr Dr. Siegfried Oe lies; Fabrik- Besitzer Gustav Jonas. — Pforzheim: Synagoge״ rat Moritz Schiff 1. Fa. Ocbr. Schiff; Hauptlch״* David Sommer. — Wiesbaden: Justizrst D* Seligsohn, Vorsitzender der Israelitischen Kuh*11' gemeinde. — Würzburg: Justizrat Dr. Haa& men Zeit den hin, Org sprt die sich Die Ei, Kor keit geb Kot Ank fteg Wi, präi Bra hat nie]