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Jüdische Rundschau · 1922-01-13 · Heft 4 (13.1.1922) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVII (1922)
Issue
Heft 4 (13.1.1922)
Date
1922-01-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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r. 4 Efter* •t hat ״ mit lt sich Lehr- י OstniiHii 1 dei* י den Volk», t mir * aa. t die Siedle ürfen^ löale, t cirw laben, t und durdi listige leiben »י in 8־ das »dn-n Herein!nden, Wege B Re• llnaer Rab- ז jünach Ollen- Oben■ inistcr Oiel- £ ca Iden if teiltfr jü- »mrde c jü• t mit teleiBera- Wilna B des I Vcren die d du Hnp- ■ober• Irrige üdi id im «ntun» Iskie“ eh en >lr. 4 JUBDISCHB RUNDSCHAU Seite 23 ׳ ־ץ ןי״״יי״׳ר^ץץ^־ך^ ך־ז׳ך״ץי־-־ך;** 11״4•״׳ ב״/ J. tjJ'' ו-י-יך tte II. Vorbemerkung Für die Durchfuhr mg der Aktion für Keren Hajessod für jeden einzelnen Zeichner ist das Statut von (i'ditigkcif, auf Grund dessen der Keren Hajessod als Oiscllschaft englische.» Rechtes eingetragen ist. Wir rtbeii im folgenden e ne dokumentarisch getreue UeberjeiimR dieses Statutes, wobei wir auch die Abändejungen luid Zusätze berücksichtigen, die auf Grund der Beschlüsse des KU. Zionistenkongrcsscs in Karls- (yd in diesem Statut durchzufithren sind und deren Formulierung bei der letzten Sitzung des zionistischen Actkms-Coniitcs in Wien, Ende Dezember 1921, beschlossen wurde. In unserer Uebcrsetzuiig sind die auf Grund dieser letzten Beschlüsse auszuscheidenden Teile da Statuts durch kleineren Druck herausgehoben mid die durch das Actions-Comite neu formulierten punkte sowie die Zusätze in eckige Klammern gesetzt. Dem Statut fügen wir den gleichfalls auf der letzten. Sitzung des Actions-Comitds angenommenen Text des Zertifikates bei. The Companies Acts 1908—1917 Registrierte Gesellschaft mit beschrSnkter Haftung ohne Kapital in Anteilen The Erez Israel (Palestine) Foundation Fund Keren Hayesod Limited OESELLSCHAFTS- Memorandum und Statut Registriert am 23. März 1921 Gesellschaftsmeniorandum 1. Der Name der Gesellschaft lautet: The Erez- Israel (Palestine) Foundation Fund Keren Hayesod Lifflited. 2. Der registrierte Sitz der Unternehmung (im weiteren stets als ,,Gesellschaft“ bezeichnet) ist England. 3. Die Zwecke, für weiche die Gesellschaft gegründet wird, sind: a) Alles zu unternehmen und durchzuführeu, was notwendig oder nützlich erscheint für den Zweck, die Deklaration von Seiner Majestät Regierung (allgemein( bekannt als die BaU-our-Dcklaration) zu verwirklichen, die vom 2. November 1917 datiert, im Vertrage von Stvres inkorporiert ist und die Errichtung eines jüditchen nationalen Heimes in Palästina (Erez-Israel) be* trifft. b) Subskriptionen, Darlehen, Spenden, Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen in Geld oder sonstiger Form zu werben und entgegenzunehmen und sie oder einen Teil davon zu behalten, zu verwerten und zu in- «stieren, wie es passend scheint und unter absoluter Vollmacht' des Direktoriums, und irgendwelche Einkünfte daraus für alle oder einzelne der Zwecke und Befugn:sse der Gesellschaft zu verwenden mit der Vollmacht, fallweise die genannten Investitionen zu ändern, das Kapital herauszuziehen und anderweitig zu verwenden, wenn und sobald dies für irgendeinen der Zwecke und Befugnisse der Gesellschaft erforderlich ist. c) Für die Gründung einer oder mehrerer Korparationen zu 90rgen auf Grund der Gesellsehaftsgesctze von 1908 bis 1917 oder auf Grund irgendeines anderen Qesetzes betreffend die Geseliscliaften oder auf Grund eines Royal Charter oder auf Grund eines Parlaments- Beschlusses, mit allen oder einzelnen Zwecken dieser Gesellschaft, Kapitalien der Gesellschaft auf diese Korporation bzw. Korporationen zu übertragen oder dort zu investieren und ihnen Kapitalien der Gesellschaft gegen Verzinsung oder zinsentrei zu leihen, mit oder oluve Sicherheit, nicht rückzahlbar oder unter solchen Bedingungen, nach denen die Rückzahlung wütisdicnswert erscheinen sollte. d) Boden und Grundstücke in Erez-lsracl (Palästina) zu kaufen oder sonst zu erwerben, zu besiedeln, zu ameliorieren und zu kultivieren. c) Die Werte dieser Besitzungen durch Bauten, Urbarmachung, Reinigung, Entwässerung und irgendwelche *>nstigen Verbesserungen, Umbildungen und Pflanzungen auf Grund ■beliebiger Bedingungen und nach beliebigem System zu entwickeln. f) Die genannten Ländereien mit Viehstand zu ver- •dien und alle Arten von Vieh, Rinder, Schafe und ihre Produkte zu züchten, zu pflegen und zu verwerten. g) Alle oder irgendwelche Mineralschätze der Gesell- »ciiaft zu verarbeiten, zu gewinnen, umzuwandeln, zu *erkaufen, zu verwenden oder sonstwie zu verwerten. h) Läden oder Lager in Erez-lsrael (Palästina) zu ®־richten und Waren und Güter jeglicher Art zu er- *erben und zu verkaufea i) Eisenbahnen, Häfen, Bewässerungsanlagen, Re- 1®־voirs, Straßenbahnen, Telegraphen, Kanäle, Straßen ®id sämtliche Verkehrs- und Transportmittel zu Lande, *u Wasser und in der Luft in Erez-Israel (Palästina) za •duffen, in Betrieb zu halten und zu verwenden und zu den Kosten der Förderung, Errichtung und des Betriebes Ernannter Arbeiten oder einzelner davon beizutragen. j) Die Einwanderung nach Erez-lsracl (Palästina) zu 1״*terstützen, zu ermutigen und zu fördern, die Ein- *anderer anzusiedeln und für die genannten Zwecke Geldbeträge darzuleihen oder zu schenken und Gebäude ®י errichten. kl Real- und Personalbesitz zu kaufen oder sonst- *ie für die Aufgaben und Zwecke der Gesellschaft zu ®werben und den ganzen Real- und Personalbesitz der Qewdlsdiaft oder «Inen Teil davon zu verkaufen, za Statut d © ® HI © 1• © u EI aj © s s o 11 verpachten, zu vertauschen, hypothekarisch zu belasten oder sonstwie zu verwerten. l) Als Vertreter für irgendwelche Personen oder Gesellschaften 1kim Ankauf, Verkauf oder irgendwelcher Verwendung von Ländereien, Grundstücken oder irgendwelchem Besitz in Erez-Israel (Palästina) zu fungieren. m) Für die religiöse, erzieherische, sanitäre, sozialc und allgemeine Wohlfahrt von Ansiedlern und anderen durch die Erbauung, Errichtung, Schaffung oder Unterstützung von Häusern, Fabriken, Gesellschaften, öffentlichen Gebäuden, Synagogen, Schulen, Lesehallen, Bädern, Parks, Erholungsplätzen, Ballgesellschaften, Vcrsichcrungsgcscllschaften und anderen Institutionen, Wasser- und Lichtversorgung, Kanalisicrungs- und Ameliorationsarbeiten zu sorgen. n) Junge Leute und sonstige Personen für Vieh* zucht und Ackerbau sowie Landwirtschaft im allgemeinen auszubilden. o) Geld mit oder ohne Zinsen zu bestimmten Terminen oder für ewige Zeiten irgendeiner anderen Per- 901», Firma oder Korporation zum Zwecke der Erfüllung aller oder einiger der Aufgaben der Gesellschaft zu leihen. p) Irgendwelche Schcnkuiigcn in barem oder sonstigen Weiten zu machen, die einem der Zwecke der Gesellschaft dienlich erscheinen. q) Oeffcntliche Versammlungen in irgendwelchen Teilen der Welt zu halten, um die Aufgaben der Oe- Seilschaft bekanntzumachen und Subskriptionen, Spenden oder Darlehen zu erhalten, ferner irgendwelche Flugblätter, Zirkulare, Zeitschriften, Broschüren und Bücher vorzubereiten» zu drucken, zu veröffentlichen, herauszugeben und in Verkehr zu setzen, welche für diese Zwecke erforderlich scheinen, und überhaupt alle wünsehenswert scheinenden Mittel anzuwenden, um die Zwecke der Gesellschaft bekanntZumachca r) Filialen der Gesellschaft zu eröffnen und Saminclstellen in jeder Form und in jedem Teile der Welt zu schaffca s) Von Regierungen, Staaten oder Behörden in irgendeinem Teile der Welt Konzessionen, Schenkungen, Bescheide, Rechte, Vollmachten und Privilegien jeglicher Art zu erwerben, welche geeignet scheinen, irgendwelche der Zwecke der Gesellschaft in Erez- Israel (Palästina) zu fördern und zu verwerten, zu ent״ wickeln, durchzuführen, auszuüben und nutzbar zu machea t) Boden, Gebäude, Arbeiten und irgendwelche sonstigen Werte zu kaufen, zu verkaufen, zu verbessern, zu betreiben, zu vermieten, zu verwerten und zu verwenden und dieselben in der Art, die erforderlich scheint, zu entwickeln. u) Als Vermittler für Investitionen, Anleihen, Zahlungen, Ucberwcisung und Sammlung von Geld und für Kauf, Verkauf und Verbesserung, Entwicklung und Verwertung jiglicher Art von Eigentum zu dienen. v) Sich um Patente, Schutzmarken, Lizenzen, Konzcssior.cn ■und dergleichen zu bewerben, sic zu kauten oder sorct zu erwerben, welche sich auf irgendein aussciiließliches oder nicht ausschließliches oder begrenztes Gebrauchsrecht beziehen, auf irgendwelche geheimen oder anderen Informationen über Erfindungen, die zum Gebrauch für irgendwelchen Zweck der Gesellschaft gceignet scheinen, endlich auf die Erwerbung alles direkt oder indirekt zur Förderung der Gesellschaft Geeig'• neten; und Lizenzen in bezug auf die 90 erworbener! Besitz- oder sonstigen Rechte zu verwenden, auszuüben, zu entwickeln oder abzugeben oder sie sonst zu verwerten. w) Irgendwelche industrielle oder sonstige Geschäftstätigkeit zu begründen und zu führen, welche der Gc- Seilschaft geeignet scheint, in Zusammenhang mit ihren Zwecken passend durchgeführt zu werden, oder welche direkt oder indirekt darauf angelegt ist, irgendwelche der Eigentums- oder sonstigen Rechte der Gesellschaft zu vergrößern oder nutzbar zu machen. x) Den gesamten Geschäftsbetrieb, Eigentum und Verbindlichkeiten oder einen Teil davon von irgendwelcher Person oder Gesellschaft zu erwerben und durch ziilührcn, die ein Geschäft oder eine Arbeit umfassen, welche nach Meinung des Direktoriums der Gesellschaft zwccktnäßigcrwcise in Verbindung mit deren Zwecken oder Befugnissen geführt werden kann. y) In ein Gcscllschaftsverhältnis oder in irgendwelche Vereinbarung zwecks Gewinnbeteiligung, Interesscnge» mcinscliaft, Kooperation, Risikogemcinscliaft, gegenseitige Förderung oder sonstiger Art einzutreten, mit irgendwelchen Personen, Kooperationen oder Gesellschaften, die irgendein Geschäft oder eine Transaktion, welche direkt oder indirekt dieser Gesellschaft Vorteil bringen kann, betreiben oder daran beteiligt sind oder deren Betrieb oder die Beteiligung daran beabsichtigen. z) Anteile irgendeines Unternehmens zu übernehmen oder sonst zu erwerben und zu behalten, dieselben zu verkaufen, zu halten, mit oder ohne Haftung wieder auszugeben oder sonstwie darüber zu verfügen, Gesellschäften, Institutionen, Fonds, Widmungen und Stiftunfei» zttin Vorteil von Beamten oder gewesenen eamtei» der Gesellschaft oder der von diesen Personen Abhängigen oder mit ihnen in Verbindung Stellenden zu gründen und zu fördern oder bei ihrer Gründung und Förderung zu helfen» Pensionen und Gc-!»älter zu gewähren und Versicherungsprämien zu bezahlen,, endlich Geld für wohltätige und Fürsorgezwecke oder für irgendwelche Stipendien oder für irgendeinen öffentlichen, allgemeinen oder nützlichen Zweck beizt*• tragen oder zu garantieren. aa) Geld für Zahlungen zu entleihen, aufzubringen oder zu sichern, auf die Art, die der Gesellschaft Rassend scheint, insbesondere durch die Ausgabe von öten, Schuldscheinen oder Pfandbriefen, mit oder ohne Laufzeit (bedeckt oder unbedeckt) auf Grund aller Werte der Gesellschaft, der derzeitigen und der künftigen, oder eines Teiles davon, und diese Wertpapiere und Kapitalien zu erwerben, dnailösen oder «bzuzanieu. bt>) Eigene und sonstige Wechsel, Konosaetneists, Lagerscheine, Schuldsdieine und sonstige begehbare, Übertragbare und andere Dokumente zu ziehen. cc) Irgendwelche Stiftungen zu errichten und zu verwalten, deren Errichtung wünschenswert scheint, und zwar unentgeltlich oder auf andere Weise. dd) Irgendwelche Verordnungen. Erlässe oder Parlamcntsbcschlüssc zu erzielen, welche die Gesellschaft instandsetz.cn, irgendwelchen ihrer Zwecke durchzufiS*- ren oder irgendeine Abänderung der Gesellschaftsverfassxmg herbeizuführen oder für irgendeinen Zweck, der förderlich scheint, und sich jedem Vorgehen und allen Maßnahmen zu widersetzen, welche direkt oder indirekt auf eine Schädigung des Gesellschaftsinteresses abzielea ee) Für die Registrierung oder Anerkennung der Gesellschaft in Erez-Israel (Palästina) oder sonst irgendwo im Auslande zu sorgea ff) Alles ausgeführte oder einen Teil davon in irgendeinem Teile der Welt als Unternehmer, Vertreter, Vertragspartner, Bevollmächtigter oder sonstwie oder auch durch Bevollmächtigte, Vertreter, Tochtergesellschaften oder sonstwie und zwar entweder allem oder in Verbindung mit anderen durchzuführen. gg) Alles andere durchzuführen, was die Gesellschalt für gelegentlich oder dauernd förderlich für die Erfüllung der obigen Zwecke und Befugnisse hält. 4. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt. 5. Jedes Mitglied der Gesellschaft verpflichtet sich, für den Fall, daß dieselbe während der Zeit seiner Mitgliedschaft oder innerhalb eines Jahres nachher liquidiert wird, für die Zahlung der Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft, die vor der Zeit, zu der seine Mitgliedschaft aufgehört hat, cingcgangen sind, und der Kosten, Lasten und Auslagen der Liauidation selbst und für die Regelung der Rechte der Beitragsleistenden untereinander den erforderlichen Betrag, jedoch nicht mehr alt ein Pfund Sterling beizutragen. II. Gesellschaftsstatuten Zahl der Mitglieder. 1. Für di« Zweck!« der Kogistj-ionm«: wird erklär*, dal d« Zahl der Mitglieder do« Tho Kr׳;z Israel (Paleatine) Kouiidati!* Fund Kerea ilajcisud Limited (im weiterem etets al* ״di» GoseUsoliaft" bezeichnet) limtzig betragt. Da« Im weiteren erwahnlo Direktorium kann, sobald es dio Umstände der Gesell- •ohaft erfordern, eine brhöhunsf der Mitgliederzahl registrieren. (Abänderung laut Beschluß der Actions-Comite- Sitzung, Wien, Dezember 1921: 1. Für die Zwecke der Registrierung wird erklärt, daß die Zahl der Mitglieder des The Erez Israel (Palestine) Foundation Fund Keren Hajessod Limited (im weiteren stets als ״die Gesellschaft“ bezeichnet) fünfzig beträgt Die Ernennung der einen Hälfte der Mitglieder soll an die Zustimmung der Exekutive der Zionistischen Organisation gebunden sein, die der anderen Hälfte an die Zustimmung des im folgenden näher bezeichneten ״Councils“. Das im folgenden erwähnte Direktorium kann sobald es die Umstände der Gesellschaft erfordern» eine Erhöhung der Mitglicdcrzahl, immer unter der Voraussetzung des oben erwähnten Vorganges, registrieren.( AusicgungderAusdrücke. 2. Diese Statuten sind auf Grund der Bestimmungen der Companies (Consolidation) Act von 1908 abgefaßt und die in diesen Statuten verwendeten Ausdrücke sollen denselben Sinn haben, in dem sie in jenem Gesetz verwendet werden; der Ausdruck ״Mitglieder" 9011, wenn der Sinn es zuiäüt, die derzeit registrierten Mitglieder der Gesellschaft bedeuten. Zwecke der Gesellschaft 3. Die Gesellschaft ist für die Zwecke gebildet, die in dem Geselischaftsmemorandum festgesetzt sind Verfassung der Gesellschaft 4. Bio 009eil8chaft soll eia Direktorium (Board of Diroctor•) haben, das au* iiioht weniger als vier und nicht mehr *1* dreiundzwanziff Dirokumm bastcht, di• •ämtiioh Mittfiioder der OoscvÜHchafl »ein müssen. 6. Die erstem Mitglieder de« Direktorium* worden •ei»* Direktoren: Mr. *106 enh Govvtm Dr. iWtnoM Foiwol. Mr, Wind im ir «1nbotinnki, Mr. laaao Nuidiuch. Mr. Uilicl Zlfttopolaki, Dio Exekutive der /׳i״nUti«w-.he:n OrguniflaUon •all du Beclu haben, faüweiso Mitglieder der IkvseUftohaffc, dio bereit tind, an dem Direktorium tmlzunchman, als weitere Mitglieder de*־ •eiben za «bestimmen und freiwerdende Stellen darin •uszufüllca, ied<x־-h »0 daß dio 7ahl des Direktoriums dreiundzwanzig ninbt überateigen §011. Jede» Mitglied de» Direktoriums «oll solange amtieren, 018 ©9 Mitglied der Gosellßchaft bloibt and zur Mitwirkung bereit ist oder bi» ca durch eino Kutscheiduüf‘ dor Exekutive der Zionistischen Organisation enthoben wird. Eino schriftlich© Mitteilung de« Vorsitzcudcn dieser Exekutive, enthaltend irgendeinem von ihr gefüllten Entschluß bezüglich der Ernennung oder Enthebung eine• Direktors, soll für di• Gesellschaft, jeden ilirvr Direktoren und jede« Mitglied bindend und verpflichtend •ein. (Abänderung laut Beschluß der Actions-Comite- Sitzung, Wien, Dezember 1921: 4. Die Gesellschaft 9011 ein Direktorium (Board of Directors) haben, das aus picht weniger als vier und nicht mehr als dreiundzwanzig Direktoren besteht, von denen einer der geschäftsfiinrende Direktor ist und die sämtlich Mitglieder der Gesellschaft sein müssen. Die eine Hälfte der Mitglieder dieses Direktoriums einkhließlieh des geschäftsführenden Direktors 9011 von der Exekutive der Zionistischen Organisation ernannt werden. Die andere Hälfte soll vom Council bestellt werden. 5. Jedes Mitglied des Direktoriums 9011 solange fungieren, als es Mitglied der Gesellschaft ist und nicht durch einen Beschluß der Exekutive der Zionistischen Organisation bzw. des Council seines Amtes enthoben winL Eine schriftliche Ausfertigung des Vorsitzenden dieser Exekutive bzw. des Councils, enthaltend irgendeinen von dieser Körperschaft gefaßten Beschluß be züglich der Ernennung oder der Enthebung eines Direktors, ist für die Gesellschaft, jeden Direktor und jedes Mitglied derselben bindend und verpflichtend.]

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