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Jüdische Rundschau · 1921-11-25 · Heft 94 (25.11.1921) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVI (1921)
Issue
Heft 94 (25.11.1921)
Date
1921-11-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. C* JÜCDfI3en׳D C0RDDCSAO Se׳te SC§ Bemerkungen zum Organisationsstatut Von Richard Licht he iirt. Es ist erfreulich, daß die Zionisten sich jetzt wieder in viel stärkeren! Malte, als cs in den letzten Jahren der Fall war, mit organisatorischen Fragen befassen. Es ist dies ein Zeichen dafür, darf das j Verständnis für die Bedeutung der Zionistischen Organisation, welches zeitweise verloren gegangen schien, doch noch vorhanden ist. Unzweifelhaft hat die Tatsache, daß nach 8 kongrcßlosen Jahren endlich wieder der Kongreß zusammentrat, daß die organisierten Zionisten dort wieder zusammen• kamen und sieh wiederum als einheitlichen Or• ganismus empfanden, in hervorragendem Maße dazu beigetragen, die Organisation zu festigen und das Gefühl für ihre Bedeutung zu beleben. Vor detn Kongreß wurden bereits in der zionistischen Presse häufig organisatorische Probleme behandelt. Auf dem Kongreß selbst spielten sie eine erhebliche Rolle und auch jetzt werden sie wiederum in der Presse erörtert Es ergab sich auf dem Kongreß, daß die Grundlagen unseres Organisationsgebäudes durchaus solide und zweckmäßig sind --■ wolligemerkt, wenn man die ganz besonderen Schwierigkeiten und Hindernisse in Betracht zieht, mit denen unsere Organisation zu kämpfen hat. Der hauptsächliche Mangel, der der wichtigsten Einrichtung der Organisation, dem Kongreß anhaftet, liegt darin, daß der Kongreß die Aufgaben eines Parlaments hat, daß er in schwerwiegenden Fragen der Kolonisahon. der Politik, der Finanzen Entscheidungen treffen muß, daß er aber nicht über die Mittel und Kräfte eines wirklichen Parlaments verfügt: theoretisch war daher uer Vorschlag sehr wohl begründet, den Herr Hindes in der Organisationkommission unterbreitete und den er auch jetzt wieder in der ״jüdischen Rundschau“ vom 11. November vertritt: nämlich den Kongreß zu einer permanenten Einrichtung zu machen, zu einem ständig tagenden jüdischen Parlament. Wäre dies möglieh, so würden mit der Zeit wahrscheinlich die Mängel verschwinden, die jetzt dem Kongreß anhaften. Es müßten dann nicht mehr wichtige Beschlösse in Hast und Eile gefaßt werden, man könnte in Ruhe beraten und prüfen, die Delegierten Hürden größere Kenntnis der Einzelfragen erlangen, die Reden und Beschlüsse würden suchlicher werden. Nun hat aber der Vorschlag des Herrn Hindes nirgends Oegcnliebe gefunden und dies aus sehr begreiflichen Gründen. Zunächst haben wir gar nicht die Mittel, um ein ständiges Parlament von einigen hundert Mitgliedern zu unterhalten, die natürlich, wie alle Abgeordneten eines Parlaments, für ihre Tätigkeit bezahlt werden müßten. Noch schwieriger als die Beseitigung dieses finanziellen Hindernisses ist die Uebcrwindung des geographisehen. Bei einem staatlich organisierten Volk kommen die Abgeordneten zwar auch aus verschiedenen Teilen, aber immerhin aus Teilen eines ein heitiiehen Territoriums zusammen. Unsere Abge ordneten aber kommen von allen fünf Weltteilen und manche müssen Tausende von Meilen reisen um den Ort des Kongresses zu erreichen. Angcsichts dieser uns allen bekannten Verhältnisse erschien der Vorschlag des Herrn Hindes den Delegierten des Kongresses naturgemäß nur als ein hübsches Gedankenspiel und man mußte schließlieh bei der Form des Kongresses bleiben, wie wir ihn bis heute gehabt haben. Einem solchen Kongreß nun werden die erwähnten Mängel immer anhaften, es wird immer wieder geschehen, daß der Kongreß in der Eile Beschlüsse faßt, die sich später als reformbedürftig herausstellen, es wird immer wieder festzustellen sein, daß die Delegierten über Dinge urteilen müssen, zu deren Beurteilung ihnen die Sachkenntnis zum Teile fehlt. Aber diese Mangel liegen eben in der Situation, sie sind unverineidlich' und nur eines kann sie einigermaßen über- 'winden: der gute Wille. Wenn auf der einen Seite die Delegierten sich bemühen, sachlich und gerecht urteilen, so wird der Kongreß trotz allem das große Instrument unserer Bewegung bleiben können, das uns das Parlament anderer Völker ersetzt Zu diesem XII. Kongreß hatte die Exekutive ihre Vorbereitungen nicht so umfassend) treffen können, wie es erwünscht gewesen wäre. Die Exekutive, die den Kongreß einberief, wurde erst 1 תנג. März dieses Jahres provisorisch gebildet, ln wenigen Monaten sollte nun nachgeholt werden; was in den voraufgegangenen sieben Jahren unterlassen werden mußte. Eine große Schekelkampagne wurde eingeleitet, mit ungeheurer Mühe wurden ausführliche Berichte über *Ile Tätigkeitsgebiete in drei Sprachen hergcstellt, Berichte, deren Inhalt sich auf einen Zeitraum von acht Jahren erstreckte, eine neue Wahlordnung mußte erprobt werden, und endlieh galt cs, den Kongreß sachlich so weit vorzubereiten, daß er in den wichtigsten Fragen zur Beschlußfassung gelangen konnte. Wenn man die besonderen Schwierigkeiten berücksichtigt, mit denen die Exekutive diesmal zu kämpfen hatte, so sollte doch anerkannt werden, daß die gestellte Aufgabe im großen und ganzen befriedigend gelöst wurde. Die große Schekelaktion und die Wahlen wurden durchgeführt, wenngleich manche Ungercchtigkcit und manche Mängel dabei zu konstatieren blieben; der Kongreß, dessen technische Vorbcrcitung übrigens gelungen war, kam pünktlich zustande. Die vorgelegten Berichte boten ein reiches Tatsachenmaterial, und der sachlichen Vorbereitung war durch die Sitzung des Actions-Comites in Prag gut vorgearbeitet worden. So konnten die wichtigsten Fragen der Politik, der Kolonisation, des Berliner Zionistische Vereinigung Montan, don 28. November, abends 8 Uhr lmliergurtenbof (Babnliof Tiergarteu), kleiner Saal, pt. Chajim Victor Arlosorofl .,Die politischen Freien des jüiischenJiscW' 2. Vortrag im Bahmen de» Vortragwyklu»: ״Oie entstehende jüd.Heimsiälte (:ommmwaaiih) in Palästina“ Eintritt 3.— Mark, für Jugeadmitglieder 1.— Mark. Keren Hajessod und der Organisation, die in den Kommissionen mit anerkennenswertem Eifer sehr gründlich erörtert wurden, vom Kongreß sachgemäß entschieden werden. In der Zukunft wird die Aufgabe der Exekutive und die Aufgabe des Kongresses selbst eine leichtere sein. Wir werden hoffentlich nicht mehr eine achtjährige Pause zwischen zwei Kongressen haben. Wir werden nicht mehr zu so gewaltigen Um- Wälzungen, wie sie die letzten Jahre brachten, Stellung nehmen müssen. Wir werden nicht auf jedem Kongreß die Grundrisse eines Kolonisatiions- Systems zu ziehen und die Organisation neu aufzubauen haben. Die Exekutive wird eine längere Zeit der Vorbereitung für den Kongreß zur Verfügung haben und die Delegierten werden mit größerer Ruhe die Fragen prüfen können, die die folgenden Kongresse beschäftigen werden. Wenn also trotz der besonderen Schwierigkeiten, mit denen wir diesmal zu kämpfen hatten, der XII. Kongreß doch im ganzen gelungen ist, so dürfen wir enit Sicherheit erwarten, daß die folgenden Kongresse sich als brauchbare Instru-!nente erweisen werden, auch wenn der Kongreß nicht zu einem ständigen Parlamente wird. Kann aber der Kongreß nicht ständig tagen, kann unser Volksparlament nur alle zwei Jahre auf ein bis zwei Wochen zusammentreten, so muß dafür gesorgt werden, daß die Arbeit in der Zwischenzeit zweckmäßig geführt wird. Ein Parlament, welches für die Gesetzgebung verantwortlich ist und die Leitung wählt, um sich dann auf zwei Jahre 7.u vertagen, sollte darauf bedacht sein, daß diese Leitung, welche während dieser zwei Jahre die Geschäfte der Organisation zu führen hat, mögliehst gestärkt wird, möglichst große Aktionsfreiheit erhält, wie sie der großen Verantwortung entspricht. In dieser Hinsicht hat der Kongreß einen Fehler begangen. Er wollte das System der Parlamentskontrolle entwickeln, gedachte aber nicht, daß die parlamentarische Kontrolle an die Existenz des Parlaments gebunden ist. Es war logisch, parlamentarisclie Rechte auf die Jahreskonferenz zu übertragen, die im kongreßlosen Jahre zusammentritt und gewissermaßen selber einen kleineren Kongreß darstellt. Man konnte sich damit einverstanden erklären, daß die Exekutive, welche gleichsam die Rolle der Regierung gegenüber dem Parlamente spielt, auf der Jahreskonferenz Rechenschaft abzulegen hat und an Beschlüsse der Jahreskonferenz gebunden wird, sogar auch an ein eventl. Mißtrauensvotum, welches die Amtsniederlegung der Exekutive zur Folge haben kann. Gänzlich verfehlt aber war der Beschluß, das Actions-Comitö ebenfalls zu einem parlamentarischen Kontrollkörper zu machen. Man kann nur annehmen, daß in der Eile, in der die Organisationskommission und der Permanenzaussämß ihre diesbezüglichen Beschlüsse faßten, der tiefe Widerspruch übersehen wurde, der darin liegt, die Prinzipien der Exekutive und der Legislative so zu vermischen, wie es bei der Bildung des Jetzigen Actions^Comifes tatsächlich geschehen ist. Es gab einen Vorschlag, der dahin zielte, da• Actions-Comitö zur eigentlichen Exekutive zu machen und es dem Actions-Comite zu überlassen, einen kleineren Ausschuß zur Führung der Geschäfte zu wählen. Das war der sogenannte Wiener Vorschlag. Dieser Vorschlag war in sich logisch, wenngleich’ er praktisch nicht zweckmäßig war. Tatsächlich nämlich ruht die Last der Arbeit und der Verantwortung bei uns immer auf dem kleineren Ausschuß, der die Geschäfte führt, der früher ״Engeres Actions- Comite" hieß und jetzt ״Exekutive“ heißt. Angesichts der oben geschilderten geographischen Schwierigkeiten, angesichts der Unmöglichkeit, das Actions-Comite ständig tagen zu lassen, wäre es verfehlt, wenn der Kongreß ein Actions-Comitö zur Führung der Geschäfte wählte, welches in der Tat die Geschäfte nicht führen kann und dann die ganze Verantwortung einem kleinen Ausschuß überläßt, dessen Zusammensetzung dem Kongreß, dem Parlament, bei seinem Auseinandergehen nicht bekannt ist. Der Kongreß kann und will nicht auf sein Recht verzichten, diejenigen zu wählen, welche tatsächlich in den zwei Jahren bis zum nächsten Kongreß die Geschäfte leiten sollen. Wenn aus diesen Frwägungen der Wiener Vorschlag nicht angenommen wurde, so blieb nur übrig, entweder auf das Große Actions-Comite zu verzichten oder zu der Konstruktion zurückzukehren, die vom ersten Kongreß an bestand und sich als ganz zweckmäßig erwiesen hatte. Diese Konstruktion bestand darin, daß der Kongreß sowohl die eigentliche Leitung (Exekutive) als auch einen Ausschuß von etwa! 25 Personen wählte, der von Zeit zu Zeit mit der Exekutive gemeinsam tagt und mit ihr zusammen das Actions-Comite bildete, welches während seiner Tagung gewissermaßen eine vergrößerte Exekutive darstellte. Der Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, daß die Exekutive dann imstande ist, in wichtigen und schwierigen Angelegenheiten die Verantwortung mit einer Anzahl bekannter, erprobter, vom Kongreß hierzu gewählter Gesinnungsgenossen zu teilen. Diese Konstruktion mag manche Schönheitsfehler haben, sogar vielleicht etwas Ungewöhnliches sein, wenn man nach Vergleichen im Leben parlamentarisch regierter Völker sucht, aber sie entspricht den tatsächlichen Bedingungen, unter denen unsere Organisation arbeitet. Eben weil das Parlament, der Kongreß, nicht ständig tagen kann, weil die Regierung (Exekutive) nicht ständig vor dem Parlament erscheinen kann, erscheint es zweckmäßig, daß eine größere Körperschaft von Zeit zu .Zeit zwischen den Kongressen die wichtigsten Angelegenheiten entscheidet. Damit ist aber schon gesagt, daß diese Körperschaft selbst keinen parlamentarischen, sondern Exekutivcharakter besitzt. Niemals kann ein Ausschuß von 25 Personen an die Stelle des Parlaments selbst treten. Der Ausschuß kann nur dazu dienen, die Arbeit der Exekutive durch gemeinsame Beratung zu erleichtern, und cs liegt im Interesse der Exekutive selbst, für die Zeit, in der das Actions-Comiite tagt, ihre Exekutivgewalt mit den anderen Mitgliedern des Actions-Comites zu teilen. Was aber der Kongreß jetzt bezüglich der Rechte des Actions-Comites beschlossen hat, ist unlogisch und in der Praxis unhaltbar. Jetzt ist das Actions-Comite eine parlamentarisclie Kontrollkörpcrschaft, ja es ersetzt das Parlament, denn es kann jeden Beschluß fassen, und es tritt zugleich zeitweilig an die Stelle der Exekutive, welche die Beschlüsse des Actions- Comites auszuführen hat. Das vom Kongreß der Exekutive verliehene Recht zur Führung der Geschäfte erlischt also alle drei Monate für einige Tage zugunsten einer dritten Körperschaft Dieser Zustand ist unhaltbar. Keine Exekutive der Welt kann arbeiten, wenn ihre vom Kongreß verliehene Rechte alle paar Monate durch ein Votum» eines Komitees von 25 Mitgliedern unwirksam gemacht werden können. Dies aber kann jetzt fortgesetzt geschehen, denn es gibt keine Begrenzung der Angelegenheiten, in denen das Actions-Comitö zu entscheiden hat und cs gibt für die Exekutive kein Mittel, gegen einen Beschluß des Actions- Comitö, den sie nicht ausführen kann oder will, zu appellieren. Nun darf man ja hoffen, daß in der nächsten Zeit keine ernsten Konflikte aus dieser Sachlage entstehen, sondern daß alle Fragen zwischen Exekutive und Actions-Comitö durch freundschaftliches Uebereinkommen geregelt werden. Aber auf die Dauer ist dieser Zustand nicht haltbar und gerade die Urheber jener neuen Be- Stimmung wollten ja durchaus in Nachahmung par- Iamentarischer Methoden und staatlicher Regierungsprinzipien klare Verhältnisse schaffen. Nichts aber kann unklarer und unzweckmäßiger sein, als das, was jetzt herausgekommen ist. Es gibt nur eine praktische Lösung: die Rückkehr zu dem alten erprobten Zustand. Die Exekutive muß wieder Stimmrecht im Actions-Comite erhalten, von dem

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