Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVI (1921)
- Issue
- Heft 82-83 (14.10.1921)
- Date
- 1921-10-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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m Nr. 82/83 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 599 ftCM ״ge Dis tat- ITct!rinmlct .{er* rerde*- lern iche mir ani-!e n ater dem hon lung;009 esse zuaufa nern fster entdenfcino : das Da- 1wie denäanri ״obei reise der 11er- des 8t ZU glich t eilte} בנע überlibot ־ tussi- Zieret feens »ger" dH difegen?wird n « gehen pt es pbräi- ז entt von tdlich. nricrn leibsttk. «ine Durchsetzung erfolgt ist Ich kann statt mancher Begründung verweisen auf die neue Schlesingcrsche ,Einführung in den Zionismus“, mit deren Kritik in einer der letzten Nummern der ״Jüdischen Rundschau“ idi mich keineswegs einverstanden erklären kann.. Der sogenannte allgemeine Zionismus ist in Wirklichkeit mir .ja denkbar, wo man sich begnügt mit dem Minimal- Programm, das das Basler Programm darstellt, sich aber nicht mit den Problemen quält, die aus der Frage nach dem W i e des Anfbaus Erez-lsraels sich ergeben. Wer sich nicht mit allgemeiner, sei es politischer, organisatorischer, agitatorischer oder finanzieller Arbeit für den Zionismus begnügt, sondern sein ganzes Denken auf die Gestaltung des werdenden Erez-Israel riditet, der muß irgendwie Stellung nehmen zu den Fragen, wie sic sich heute aus der Einstellung des Misrachi, der 1 oale* Zion oder des Hapoel-Hazair ergeben, und für die es natürlich auch eine Reihe anderer Lösungen tlieorc isch geben kann, die eben einer solchen Reihe anderer Gruppierungen entsprechen. Gewiß hat ein großer Teil der allgemeinen Zionisten in diesen Fragen gleichfalls schon Stellung genommen, und von diesem großen Teil spricht Schlesinger, was Holdheim in seiner Kritik nicht zutreffend würdigt, wenn er verlangt, daß dieser Teil eben gleichfalls sich als eine Gruppe im Zionismus konstituieren müsse tmd nicht das Recht für sich in Anspruch nehmen dürfe, als ״die" Landesorganisation des Zionismus in einem besonderen Lande zu gelten. Der Rest, der überhaupt nicht Stellung genommen hat und nur aus diesem Grunde sich noch zur allgemeinen Organisation redinct, muß durch die Anerkennung des Prinzips der Ciruppenbildung als des einzig sachlich berechtigtcn Prinzips dazu erzogen werden, zu den wirk• liehen Erez-Jsrael-Fragcn Stellung zu nehmen. Die Durchführung dieses Prinzips hat auch noch eine Reihe anderer Vorteile. Zunächst empfinden alle Födcra* tionen den heutigen Zustand als eine durchaus ungerecht• fertigte Zurücksetzung, weil heute die Gruppe der Frakiionslosen in jedem Lande durchaus zu Unrecht von der nichtzionistischen Außenwelt durch ihre Bezeichnung als zionistische Landesorganisation den Anschein erweckt, als sei sie die legitime Vertretung des Weltzionismus für das betreffende Land. Ein weiterer Nachteil ist die Tatsache, daß das Vorhandensein der Landcsorganisation neue Gmppenbildungen nicht erleichtert, sondern erschwert. Wir haben dies am deutlichsten in Deutschland bezüglich des Binjan Haarez erfahren. Von dem Standpunkt aus, den ich oben vertreten habe, ist jede neue Gruppenbildung zu begrüßen. Sie wird manchen, die in Einzelheiten andere Auffassung und andere Tendenzen haben als die überwiegende Majorität des bishcrigen Zionismus in dem betreffenden Lande, den An- Schluß erleichtern, wird Kräften, die zur Minorität der betreffenden Landesorganisation gehörten, die Arbeit reibungsloser ermöglichen, weil sie im Zusammenschluß mit Gleichgesinnten in anderen Ländern mehr und bessere zionistische Arbeit leisten werden, als im Kampfe gegen andersdenkende Zionisten, die zufällig וז1־ gleicher. Lande wohnen. Und dies! wird das zionistische Leben verstärken, weil das Vorhandensein jeder neuen Gruppe die bishcrigen Gruppen zu neuer Stellungnahme zwingt, dauernde9 Revidieren der eigenen Ideen erforderlich macht und 90 dem Fortschritt in der Organisation dient Das alles wird erschwert, wenn eine Organisation als zionistischer Landesverband existiert Sie wird schon zur Erhaltung ihrer eigenen Stärke (ich betone auch hier wieder, nicht aus persönlichen, sondern aus durchaus sachlichen Motiven) die Absplitterung in Gruppen verhindern wollen und so das Bestehen all der gekennzeich neten Vorteile hindern. Schließlich: Das Vorhandensein der Landcsorganisation ist noch um deswillen von Nachteil, weil keine Gruppe in dem betreffenden Lande sich davor schützen kann, daß die Politik, die diese Landesorganisation macht, auch ihr mit aufs Konto geschrieben wird. Jeder so׳ zialistische Artikel im offiziellen Landesorgan erschwert den nichtsozialistischen Gruppen, jeder antisozialistische den sozialistischen Gruppen die Arbeit Und von allen Föderationsvertretem in der Organisationskommission wurde die Erfahrung bestätigt, daß keine Verwahrung dagegen schützt, daß man ihnen für alles die Vcrant• wortung mit auferlegt, was die zionistische Landcsorganisation in dem betreffenden Lande tut oder läßt So wird in jedem Lande der großen Gruppe von Menschen, die durchaus auf dem Boden des Basler Programms stehen, die Landespolitik, die die zionistische Landesorganisation dort macht, aber ablehnen, der Anschluß an den Zionismus erschwert, wo nicht unmöglich gemacht Die ganze Frage der Diasporaarbeit, die Sokolow in seiner Rede am Schluß der Generaldebatte — vielleicht weil ihm das Problem nicht mehr genau genug bekannt ist — mit viel zu wenig Worten abtat, würde ein anderes Aussehen erhalten, wenn keine Landesorganisation als solche mehr existieren würde, sondern in jedem Lande nur einzelne zionistische Gruppen, die sich von Fall zu Fall zu Zweckverbänden zusammenschließen. Dann würde die Gemeindcarbeit nicht mehr von der zionistischcn Landesorganisation, sondern von einzelnen Gruppen gemacht werden, die sich für Gemeindearbeit dieser bestimmten Art einsetzen wollen. Es würde aber durchaus Raum für Zionisten in dem betreffenden Lande (und zwar nicht nur theoretisch, wie c9 heute schon ist, sondern auch praktisch) sein, die die Gemeindearbeit überhaupt oder doch diejenige Gemeindearbeit, die hier gemacht wird, von ihrem Standpunkt aus ablehncn müssen. Das gleiche wie für Gemeindearbeit gilt für Kulturarbeit, kurz für den ganzen Fragenkomplex der Galutharbcit überhaupt Da Zionismus nur Basler Programm heißt muß alle% was über den Rahmen de9 Basler Programms hinausgdit, ron Oruppen oder von Zweckverbänden aus einzelnen Gruppen geleistet werden, nicht von der Landesorganisation des Zionismus. Es war klar, daß auf einem Kongreß, der noch zu überwiegenden Teilen aus Vertretern von Landesverbänden bestand, dieser Antrag abgclehnt wurde Daß das Prinzip auf dem Wege ist, verwirklicht zu werden, zeigte aber schon dieser Kongreß, auf dem die Föderationen so stark die Vorherrschaft hatten, daß auch die Nichtföderierten sich zu einem Block zusammenianden, zu einem Block, der keineswegs nur rein technische Aufgaben erfüllte, sondern sich sogar soweit als eine sachliehe Einheit fühlte, daß er von sich aus ein bestimmt formuliertes Vertrauensvotum für die Leitung einbrachte. Die Durchsetzung des Prinzips kam auch insofern einen Schritt vorwärts, als die Verbindung der Gruppen eines bestimmten Landes zu Zweckverbändcn zwar nicht, wie wir es wollten, als Regel aufgestellt wurde, wohl aber in das Statut eine Bestimmung aufgenommen wurde, wonach ein solcher Zusammenschluß stattfinden könne, so daß diese Zweckverbände, wenn sie entstehen, von jetzt ab genau in der gleichen Weise als juristische Personen des zionistischen Rechts gelten werden, wie es bisher die Landesverbände oder die Föderationen galten. Ul. Nächst diesen grundlegenden Fragen der Organ!- sicrung der Bewegung beschäftigte den Kongreß am meisten die Frage, wie in Zukunft die Willcnsbildung des Zionismus erfolgen solle. Bisher hatten wir hierfür vier Organe: Kongreß, Actions-Comite, Jahreskonferenz, Engeres Actions-ComitC־. Von diesen Organen hatte sich das Actions-Comite durch die bei weitem zu große Zahl seiner Mitglieder als nicht mehr arbeitsfähig erwiesen. Die Jahreskonferenz mußte demgemäß gleichfalls eine Rekonstruktion erfahren, weil in ihr bisher das Actions- Comite das .absolute Uebergewicht hatte, und die Frage war, ob nicht aucli der Kongreß reformiert werden sollte. Die grundlegenden Anträge zu diesem letzteren Punkte hatte H i n d c 9 schon vor dem Kongreß ausführlich in der ״Tribüne“ erörtert und begründet Er hielt den Zeitpunkt für gekommen, dem Zionismus ein Dauer- Parlament 7u geben, wollte deshalb den Kongreß auf die Dauer von jeweils mindestens drei bis vier Jahren wählen lassen und ihn dann entweder in be׳ stimmten (einjährigen) Zeiträumen oder je nach Bedarf zusammentreten lassen. Das hätte gegenüber dein bishcrigen System den außerordentlichen Vorteil, daß nicht die Teilnehmer eines jeden Kongresses sich erst neu in alle Probleme einarbeiten müßten, daß auch die Reibungen vermieden würden, die durch das jedesmalige Zusammentreffen neuer Persönlichkeiten entstehen, und daß die Möglichkeit, durch oratorische Wirkungen sachliehe Entscheidungen zu beeinflussen, verringert würde, weil sich jedesmal weniger Neulinge im Parlament be fänden. Interessant war, daß diesem Vorschlag bei der ersten Durchsprache in der Kommission fast von samt׳ liehen Rednern zugestimmt wurde, und daß er dann doch mit ganz überwiegender Mehrheit abgclehnt wurde. Da9 lag daran, daß das unbedingt Bestechende der Begründüng einer sachlichen Nachprüfung für die Gegenwart der Mehrheit der Kommission nicht standzuhalten schien. Die Probleme, die heute von den einzelnen Kongressen zu erörtern sind, sind zu verschieden, als daß wirklich die auf Grund der Wahlparole für einen bestimmten Kongreß gewählten Delegierten auch als die geeigneten Vertreter für den nächsten Kongreß ohne weiteres er׳ scheinen könnten. Auch die Anhängerschaft des Zionismus ist noch zu fluktuierend, der Zuwachs an neuen An׳ hängern noch zu stark, als daß man die Delegierten eines Jahres noch als die Vertreter des Zionismus für die nächsten drei oder gar vier Jahre ansehen könnte. Und cs würde auch eine Ungerechtigkeit gegenüber dieser großen Zahl «1er Ncuhinzutretcnden sein, wollte man sie auf drei oder vier Jahre der Möglichkeit berauben, durch ihr Eingreifen als Wähler oder als Gewählte das Schicksal der Bewegung mit gestalten zu helfen. So wurde auch dieser Antrag, wenn man s<0 sagen kann, auf Zeit abgelehnt Es wird ihm gehen, wie den erwähnten früheren Anträgen, daß auch er noch manchen späteren Kongreß beschäftigen wird. Man erkannte die Berechtigung der Gegengründe sogar soweit an, daß man der Leitung, im Gegensatz zum früheren Statut, das Recht gab, auch in kürzeren Zwischenräumen als den als regelmäßig vorgesehenen zweijährigen einen ordentliehen Kongreß mit Neuwahlen atisztischreiben, während bisher, wenn innerhalb der zweijährigen Periode ein Kongreß cinberufen werden sollte, dieser als außerordentlicher Kongreß ohne Abhaltung von Neuwahlen stattzufinden hatte. Der permanente Charakter des Kongresses soll jedoch dadurch gesichert werden, daß im Zent r a 1 r a t (der früheren Jahreskonferenz) eine Organisation geschaffen wurde, die als Spiegelbild des Kongrosses erscheinen kann. Während nämlich das Actions- Comite aus 25 Mitgliedern besteht, die nicht proportional der Stärke der Parteien und der Landesverbände, sondem als Einzelpcrsönlichkeiten vom Kongreß gewählt werden, besteht der Zentralrat neben dem Actions-Comitd aus einer solchen Anzahl von Mitgliedern, daß jede Föderation und jeder Landesverband proportional seiner Stärke (in der Regel auf je 2000 Schekelzahler ein Delegierter) darin vertreten ist So wird der Zentralrat wieder das werden, was man in früheren Zeiten den ״kleinen Kongreß“ nannte. Diesem Zentralrat konnte man deshalb auch weitestgehende Befugnisse anvertrauen, und er erhielt in der Tat alle Befugnisse, die der Kongreß hat, sogar die Befugnis, durch Erteilung eines Mißtrauensvotums die Exekutive oder einzelne Mitglieder derselben zum Rücktritt zu zwingen. Die Exekutive soll hiergegen «las Recht haben, an einen binnen kurzer Frist von ihr einzu berufenden Kongreß zu appellieren. Tut sie dies, so bleibt sie bis zu diesem neuen Kongreß im Amte. Erklärt sie, diese Appellation nicht vornehmen zu wollen, 90 wählt der Zentrairat seinerseits die neue Exekutive. Diese ganzen Bestimmungen wurden von manchen im Kongreß als eine gefährliche Neuerung angesehen, weit cs die Stabilität der Arbeit erschweren kann, wenn die Exekutive nicht die Sicherheit hat, von einem Kongreß bis zum anderen unbedingt im Amte zu bleiben. Es wurde aber gegenüber dieser Befürchtung als aus• schlaggebcnd angesehen, daß der Zentralrat bei seiner gegenwärtigen Zusammensetzung in der Lage ist, wirklieh die Stimmung des Zionismus zu repräsentieren, und man, wenn ein solches Organ, das ja in Wirklichkeit einem Parlament entspricht, vorhanden ist, diesem Organ nicht das wichtigste Recht des Parlamentes rauben zu dürfen glaubte: eine Leitung abzuberufen, die nicht mehr das Vertrauen ihrer Wähler hat Daß neben diesem Zentralrat ein Actions - Com i td überhaupt bestehen würde, erschien deshalb notwendig, weil man wußte, daß der Zentrairat zu groß sein würde, um wirklich eine dauernde Mitarbeit übernehmen zu können. Ein Komitee aus den 25 besten Männern im Zionismus hingegen wird immer in der Lage sein, sachlich die Entschließungen der Exekutive zu beeinflussen, und es kann dieser ebensowohl wie den zionistischen Wählern nur erwünscht sein, wenn sie ihre Verantwortung durch Beratung mit einem solchen Komitee zu erleichtern vermag. Um jede Sicherheit dafür zu gewähren, daß dieses Komitee nicht zu einer bloßen Dekoration wird, erhält es, ira Gegensatz zu früher, ein eigenes Präsidium, da9 in der Lage ist, jederzeit die Mitglieder zu Sitzungen zusammenzimifen, auch wenn eine Einberufung durch die Exekutive nicht erforderlich sein sollte. Hier hat der Kongreß, vielleicht in einem Uebermaß von Sorgfalt, Kautelen geschaffen, die für den gegenwärtigen Moment nicht erforderlich waren. Denn zu der Exekutive, die der Kongreß gewählt hat, hatte ein jeder das Vertrauen, daß Differenzen darüber, ob die Einberufung des Actions-Comites erfordere lieh sei oder nicht, sich schwerlich ergeben werden. Aber das Statut ist ja nicht für eine bestimmte Periode, sondern für längere Dauer gedacht, und da müssen auch solche Maßnahmen vorgesehen werden. Was schließlich die Exekutive selbst betrifft, so ist hier eine grundlegende Aenderung nach zwei Richtungen erfolgt Erstens ist der Zustand sanktioniert, der ohne Sanktion bisher schon bestand, daß ein Teil der Mitglieder seinen Sitz in London, eia anderer Teil seinen Sitz in Erez-tsrael hat Diese Ent- Scheidung entspricht dem Wunsch der Leitung, die eine völlige Uebcrsiedlung der Exekutive nach Erez-Israel heute noch nicht für möglich hält Sie glaubt, daß durch eine solche Uebcrsiedlung gegebenenfalls der Eindruck erweckt werden konnte, als wäre die Exekutive nur die Repräsentantin des palästinensischen Judentums, nicht aber des Wcltzionismus, was die Erfüllung mancher Aufgaben begreiflicherweise erschweren würde. Zweitens wurde das Ressort der Wirtschaftsfragen aus dem Rahmen der Gcsamtcxekutive hcrausgesdinitten und einem eigens gebildeten Finanz- und Wirtschaftsrat übertragen. Dieser Rat, der aus sieben Mitgliedern besteht, soll alle Finanz- und Wirtschaftsfragen prüfen, in ihnen die Initiative ergreifen und sie zur Entscheidung, soweit erforderlich, der Exekutive vorlegen. Die Mitglieder dieses Rates sind nicht alle hauptamtlich tätig, vielmehr arbeiten vier von ihnen an verschiedenen Orten des Galuth. Die übrigen drei halten jedoch den Zusammenhang mit der Exekutive aufrecht, haben ihren Sitz am Sitz der Exekutive und haben in allen Fragen, die zur Kompetenz des Rates gehören, bei ihrer Entscheidung durch die Exekutive Sitz und Stimme, genau wie die sonstigen Mitglieder der Exekutive. So brauchte die Zusammensetzung des Rates durch politische Gesichtspunkte nicht beeinflußt zu werden, konnte vielmehr rein nach dem Gesichtspunkte der Eignung für diese speziellen Aufgaben erfolgen, weil die Mitglieder dieses Rates in anderen als den Fragen ihrer Kompetenzen nicht Sitz und Stimme in der Exekutive haben. Auf der anderen Seite braucht nicht befürchtet zu werden, daß sie lediglich Berater ohne entsprechenden Einfluß bleiben würden, weil sie in den Fragen ihrer Kompetenz Sitz und Stimme in gleicher Weise wie alle anderen Mitglieder der Exekutive haben. Wir haben in Vorstehendem ein Bild der hauptsächlichsten Organisationsfragen gegeben, die den Kongreß beschäftigten. Wir glauben, daß auch derjenige, der nicht am Kongreß teilnahm, aus dieser Darstellung ersieht, mit weicher Hingabe an einer möglichst guten Lösung aller organisatorischen Fragen gearbeitet wurde, und wir hoffen, daß auch diejenigen, die in mancher Beziehung in der Minderheit blieben, die Ucberzeugung haben, daß der Kongreß sich bemühte, eine Organisationsform zu finden, die den Forderungen des Augenblicks gerecht wird und uns die Möglichkeit gibt, in der kongreßlosen Periode so stark wie möglich für die Erreichung unserer Ziele zu arbeiten. Es gilt jetzt auch da, wo nicht das Ideal erreicht ist, mit allen Kräften zu arbeiten, «lamit die Organisation nicht tote Form bleibt, sondern dem lebendigen Inhalt der Bewegung entspricht Die Zionistische Ortsgruppe Nürnberg-Fürth hat in diesem Winter ihre regelmäßigen Zusammenkünfte an jedem ersten und dritte» Donnerstag im Monat Im Hotel ״Deutscher Hof , Beginn 8 Uhr. Die Zusammenkunfte werden cingeleitct mit einem Vortrag oder einem Preßreferat und enden regelmäßig mit geselligem Zusammensein. Wir machen durchreisende Zionisten auf Ä*60®״1‘^״״ aufmerksam ״י** bitten ma Ihren 1