Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVI (1921)
- Issue
- Heft 81 (11.10.1921)
- Date
- 1921-10-11
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 81 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 5S2 . Si t>n di» ütiio ז aus« isrfieji *äIch, isclivii Roßen fos-u; n Ar, üben, i In »it-.T 1 cäs Wille .־den, i die ge- Vörtdie allen aratten, )tlen und der dien •die Diser* l:-rG «•he ten für 11c* >en• den nen sse- «1g 1 I ־-► i! 1 gs- :hen Je- •a&. in!er 1s TS an re en et e• is- 11s :ät id ne ne u• es m ns״ 1e r־ 111 ** % T n r > r t 1 ו I j Der endgültige Mandatsentwutf Anfalls Septem Vr erschien ghiäizc.tig mit dem J.ihiesjieridu von Herbert Sinn 11 el ein Weißbuch der eiiplisdien Regierung, welches die endgültige» Entwürfe Jü: die Mandate für Mesopotamien und a* lästin» enthält, wie sie dem Völkcrbtmdrate untetjbreitet maxien. Der endgültige Entwurf des Mandates für Palästina enthält gegenüber dem früher veränderten Entwurf einige Aenderuugen. Diese sind: A r t i k el 1b: Frühere Fassung: Der Mandatar soll befugt sein, über die M i 9 s i on s u 111 e r n e 11 m u 11 g u< in Palästina eine ־»lebe Aufsidit nuszuüben, wie sie für die Aufrccblerhallimg der öffentlichen Ordnung und guter Verwaltung erforderlich ist. Eine soldve Aufsidit vorausgesetzt, sollen in Palästina keine Maßnahmen getro teil werde«, um eine solche Einrichtung zu huidern ixier zu stören oder Unterschiede zu madten ui der Behandlung irgend eines Missionärs wegen sewi: Religion oder Staatsangehörigkeit Neue Fassung: Der Mandatar soll befugt sein, über die religiösen otlel wohltätigen Kör• per s clia ft eil in Palästina eine solche Aufsidit aus, zniibeu, wie sie für die Aufrediterfia 11ung der öffentliehen Ordnung und guter Verwaltung erforderlich ist. Eine solche Aufsicht vorausgesetzt, sollen in Palästina keine Maßnahmen getroffen werden, um die Unter, nchmungen solcher Körperschaften zu hin• dern oder zu stören oder Unterschiede zu machen in der Behandlung irgend eines Vertreters oder Mit« gliedes derselben wegen seiner Religion odier Staatsangehörigkeit. Artikel 17: Frühere Fassung: Die Verwaltung von Pa. lästina kamt auf freiwilliger Grundlage die zur Erhaltung vom I-malen und Ordnung sowie zur Verteidigung' des Landes notwendigen Kräfte organisieren, jedoch unter der Aufsidit des Mandatars welcher sie nicht für andere als die oben angeführten Zwecke verwenden soll; außer mit Zustimmung der Verwaltung von Pa• Justin«, und ausgenommen für solche Zwecke sollen keine militärische«, Marine- oder Luftstreitkräftc durch die Verwaltung von Palästina au!gestellt oder unterhalte» werden. Nichts i,u diesem Artikel schließt die Möglichkeit aus, daß die Verwaltung Palästinas zu den Kosten der Streit- Kräfte beiträgt, die von dem Mandatar in Palästina unterhalten werden. Der Mandatar soll berechtigt sein, die Straßen, Eisenbahnen und Häfen von Palästina für die Behörderang von Truppen und die Zufuhr von Heiz* untf Nahnmgsmittcln zu benützen. 1 Neue Fassung: Die Verwaltung von Palästina kann auf freiwilliger Grundlage die zur Erhaltung von Frieden und Ordnung, sowie zur Verteidigung des Landes notwendigen Kräfte organisieren, jedoch unter der Aufsicht des Mandatars, do dh so11 s ie sie nicht für andere als die oben angeführten Zwecke verwenden außer mit der Zustimmung de 9 Mandatars. Ausgenommen für solche Zwecke sollen keine iiiilitärisdien, Marine- oder Luftstreitkräfte durch die Verwaltung von Palästina aufgestellt oder unterhalte» werden. Nichts in diesem Artikel schließt die Möglichkeit aus, daß die Verwaltung Palästinas zu dm Kosten der Streit- Kräfte hei trägt, die von dem Mandatar unterhalten werden. Der Mandatar soll berechtigt sein, jederzeit die Straßen, Eisenbahnen und Häfen von Palästina für die Beförderung von Teilen der bewaffneten Macht und die Zufuhr von Heiz- und Nahrungsmitteln zu benütze» Artikel 18 (1. Absatz); Frühere Fassung: Der Mandatar 11111R dafür sorgen, daß in Palästina kein Unterschied zu Ungunsten der Staatsangehörigen irgend eines der dem Völkerbund als Mitglied angehörenden Staaten (unter Einschluß der nach den Gesetzen dieser Staaten eingetragenen Gesell, schäften) im Vergleich zu den Angehörigen des Man׳- datars oder irgend eines auswärtigen Staates gemacht werde, soweit e9 sich um Besteuerung, Handel oder Sdtiffahrt, Ausübung von Industrie und. Gewerbe oder Behandlung von Schiffen und Luftfahrzeugen handelt. Neue Fassung: Der Mandatar inuß dafür sorgen, daß in Palästina kein Unterschied zu Ungunstc» der Staatsangehörigen irgend eines der dem Völkerbünde! als Mitglied angehörenden Staaten (unter Einschluß der nach den Gesetzen dieser Staaten eingetragenen Gesellschäften) im Vergleich zu den Angehörigen des Man« datars oder irgend eines auswärtigen Staaten gemacht werde, soweit es sich um Besteuerung, Handel oder Schiffahrt, Ausübung von Industrie und Gewerbe oder Behandlung von Handelsfahrzeugen oder Zi. vilflugzeugen handelt. Artikel 25 (ik־u eiivgefügt); ln den zwischen dem Jordan und der endgültig ( festgesetzten Ostgrenze Palästinas liegenden Gebieten soll der Mandatar das Recht haben, die Anwendung jener Bestimmungen dieses Mandates aufzuscliieben oder zu« rückzuliatten, welche er als auf die bestehenden lokalen Bedingungen unanwendbar erachtet, und Vorsorge für die Verwaltung der Gebiete zu treffen, wie er es für diese Bedingungen angemessen hält, vorausgesetzt, daß nichts unternommen wird, was mit den Bestrebungen der Artikel 15, 1(1 und 18 vereinbar ist Die bisherigen Artikel 25, 26, 27 erhalten nunmehr die Bezeichnung 26, 27, 28. Artikel 28 (früher 27, 1. Absatz): Frühere Fassung: Im Falle des Ablaufes des Mandates, das durch diese Erklärung dem Mandatar übertragen wird, soll der Rat des Völkerbundes die* jenigeu Einrichtungen treffen, die notwendig erscheinen, um dauernd unter der Garantie des Bundes die durch die Artikel 13 und 14 gesicherten Rechte zu gewährleisten und unter der Garantie des Bundes Sicherheit zu schaffen, daß die Regierung von Palästina die finanziellen ,Verpflichtungcn voll erfüllen wird, die durch die Vcnvaltung von Palästina während der Mandatsperiode rechtmäßig cingegangen worden sind. Neue Fassung: Im Falle des Ablaufes des Mandates, das durch diese Erklärung dem Mandatar übertragen wird, soll der Rat des Völkerbundes die« jenigen Einrichtungen treffen, die notwendig erscheine», um dauernd unter der Garantie des Bundes die durch die Artikel 13 und 14 gesicherten Redite zu gewährleisten und unter der Garantie des Bundes Sicherheit zu schaffen, daß die Regierung von Palästina die finanziellen Verpflichtungcn voll erfüllen wird, die durch die Verwaltung von Palästina während der Mandatspt-riode cingegangen worden sind, einschließlich der Rechte öffentlicher Angestellten auf Pensionen oder G e h ä 11 e r. Die Orj»anisationsfrage Von Dr. Moritz B i 1 e s k i. I. Actio 11 s-Comite und Exekutive. Der Kongreß hat einem Mangel abgeholfen, der wohl überall, und nicht zum wenigsten i!n deutscher» Zionismiis•, zu spüren gewesen ist: er hat die geistige Verbindung mit der Gesamtorganisatian wicderhcrj;cstellt. Diese Verbindung darf nicht wieder verloren gehen. Wir müssen darauf achten, daß sich das Leben des deutsehen Zionismus mehr, als es in der letzten Zeit der f äll war, an den a 11 g e m e i 11 e 11 Fragen der Bewegung orientiert Konzentration auf spezifisch deutschzionistische Fragen ist für uns, und, wie wir sagen dürfen, für die ganze Organisation schädlich, wenn sie zu einem Abschluß von den Gegenständen führt, die für die Entwicklung der ganzen Organisation von Bedcutung sind Die fortgesetzte Diskussion dieser Gegenstände wird den Wert haben, daß sie den wiedergewonnenen Anschluß an die Gesamtbewegung festhält. Sie ist um so notwendiger, ah die Arbeit an einer Auzahl besonders wichtiger Aufgaben vom Kongreß nur begonnen und nidit zu Ende geführt worden ist. Der Aufbau der Organisation ist eine solche Aufgabe, deren Lösung, trotz bedeutender Fortschritte, noch keineswegs als gelungen bezeichnet werden kann. Die Notwendigkeit einer festen und klaren Organisation ergibt sich unmittelbar aus dem zentralen Problem unserer Politik, dem Kolonisationswerk. Wir haben mit äußerst beschränkten Mitteln eine äußerst schwierige, in jedem Sinne kostspielige Aufgabe zu lösen. Wir müssen also unsere Kräfte so ausnutzen, daß auch nicht die geringste Wirkung verloren geht. Das ist nur zu erreichen, wenn wir die einheitliche Wirkung unserer Kräfte sicherstellen. Von allen Stellen, wo Zionisten leben, muß das Ergebnis ihrer zionistischen Energie in einer zentralen Stelle Zusammenflüßen, die es planmäßig nutzbar machen kann. Für die Zentrale andererseits muß es eins der wichtigsten Ziele sein, ihre Kenntnisse der Aufgaben, der .Schwierigkeiten und der Möglichkeiten in alle Teile der Organisation weitem!- leiten. Sie muß die wichtigen Aufgaben im Geiste der Organisation erkennbar und bedeutsam machen und so ihrer Tätigkeit die notwendige Richtung geben. E i n wichtiger Erfolg ist auf dem Kongreß erreicht worden: die Verkleinerung des A.-C., durch die ein Hindernis seiner Aktionsfähigkeit beseitigt worden ist. Es bestellt aber keine Klarheit über die Aufgaben des A.-C. Es kann, auch in seiner jetzigen Zusammensetzung, keine geschäftsführende Behörde sein, weil ihm die Einheit des Ortes und die Möglichkeit ständiger Tätigkeit fehlt. Seine Aufgabe ist, an der Leitung der Bewegung mitzuwirken, einmal durch Kontrolle der Exekutive, sodann durch Erörterung und Ent- Scheidung der wichtigen Fragen. Uns fehlt das häufig tagende, die Gesamtbewegung repräsentierende Pariament. Wir brauchen eine solche Körperschaft, welche die Exekutive hinter sich (in förderndem und mahnendem Sinne) fühlen muß. Deswegen sollte man dem A.-0., um es zu seiner wirklichen Bedeutung zu erheben, alle Machtvollkommenheiten des Kongresses geben. Es soll ermüdende und weitschweifige Auseinandersetzung philosopliiseher Anfangsgründe, wozu die mühselige und verwirreivdc neue Terminologie, da doch schon die alle reichlich Konfusion gestiftet und sich nicht selten der bloßen Wortuwclicrci verdächtig gemacht hat? Es ist ja möglich, daß der Verfasser mit all dem etwas ganz Bestimmtes bezweckt -- cs ist nur leider nicht zu ersehen, was. Man gewinnt den Eindruck, als hätte der Verfasser nicht ein abgeschlossenes ßudi, sondern seine Noti־zcnsa«unlung zu einem solchen veröffentlicht. Im übrigen tut man vielleicht dieser Schrift Unrecht, sie lediglich nach wissenschaftlicliien Kriterien zu beurteilen. Weltsdi scheint mehr ästhetischen, denn philosophischen Gesichtspunkten zu folgen. Rein formal und mitunter auch iiihalüich steht das Buch tatsächlich im Zeichen jener Richtung innerhalb der jungjüdische» Geistigkeit, die ihre Weltanschauung auf künstlerische Intuition, auf Stimmung und ״Erlebnis“ aufbaut. Nach dieser Seite hin dürfte das Buch Erfolg finden und insbesondere vk1־> Kreisen willkommen sein, in denen Namen wie Martin ßuber, Max Brod Richtlinien cines modernen Judentums bedeuten. Vielleicht aber dürfen wir in Weltsch’s Schrift den ersten Versuch sachlicher Klärung und kritischen Vcrstehenwollens dieses Judentums erblicken und cs als solchen begrüßen. 1» einem ganz anderen Sinne als das eben besprodicnc ist oben auch das Buch von Klatzkin als ein Ruch um Hermann Cohen gekennzeichnet worden. Das ״Um“ ist hier als Einschränkung gedacht. Der Name Kbt/.kins und der Titel seiner Schrift lassen ein Buch über Hermann Cohen erwarten, in Wirklichkeit aber bekommt man ein solches, das irgendwie zwar um die Erscheinung Cohens sich dreht, diese selbst aber in sehr unvollständigem Maße und nur nebenbei berührt. Cohens Lebenswerk und seine Bedeutung für die ullgemeine und die jüdische Kultur ist nicht auf dem Gebiete des Judentums oder der Religion gelegen, sondern auf dem der wissenschaftlichen Philosophie. Cohen ist durchaus kein Religionsphilosoph und noch weniger ein Natioaalphilosoph. Darin besteht gerade die Größe und die Starke seines Werkes: daß er die absolute Reinheit der Philosophie von allem׳ empirischen, dogmatischc», roma«tischen Beiwerk, unablässig gefördert und durehgeführt, daß er den kritischen, ״reinen“ Idcalismus begründet hat — rein von jedem wie immer weh äußernden Materialismus. Freilich stand dieser Stärke seines Werkes eine ״Schwäche“ seiner Personlichkeit gegenüber, eine Schwäche für abseits seines eigentlichen tnctliodisehen Schaffens verlaufende vage Betrachtungen über Religion, Judentum, Deutschtum — und cs mag durchaus verlohnend sein, dieses seltsame Nebeneinander von größter sachlicher Strenge seines Lebenswerkes und augenscheinlicher Leichtfertigkeit seiner persönlichen Schriften zu verfolgen. Jedoch bildet dies nur eine Seite, eine Schattenseite des gewaltigen Monumentes, das Hermann Cohen seinen! Namen errichtet hat. Denn so wenig die Bedeutung eines Plato selbst für das hellenische und1 die cines Kant selbst für das deutsche Volk in ihre« Ansichten über den etwaigen religiöse«, nationalen, politischen, sittlichen Wert des Griechentums bzw, Deutschtums besteht, und nicht vielmehr in dem, womit sic als Söhne ihres Volkes aus ihrem besonderen Können heraus die Summe der Kulturguter vermehrt haben, so besteht auch die Bedeutung Cohens selbst für das jüdische Volk nicht darin, was er Richtiges oder Unrichtiges über das Judentum gedacht hat, sondern allein darin, daß er aus seiner jüdischcn I Ly ehe heraus eine Tat vollzogen hat, durch die er zum Träger des kritischen Idealismus geworden ist. Diese grandiose Tat ist es also, die du Buch mit dem Titel ״Hermann Cohen“ zu würdigen versuchen muß, auch wenn das Buch nur für jüdische Leser gedacht ist. Einem solchen Versuche wäre Klatzkin, wie vielleicht nur wenige unter den jüdischen Schriftstellern, durchaus gewachsen. Um 90 bedauerlicher ist es, daß er ihn nicht einmal unternimmt und ein Euch veröffentlicht, in dem Hermann Cohen so bchadelt wird, als wäre er eine Art moderner Maimonides, während das wirkliehe, bleibende Werk des Marburger Philosophen nur in ganz allgemeinen, meist nichtssagenden, oft unverstündlichen Sätzen erledigt wird und auch dies nur akzidcntiell, um die erwähnte ״Schwäche“ Cohens herum. Der unkundige Leser würde auf Grund der Klatzkin« ' sehen Monographie ei« höchst unvollständiges, um nicht "O־״' *•'•י' — ־־־■'* Li \% ipU wohl kaum ahnen, daß sich Klatzkin bei der Darstellung Hermann Cohens eben derselben Fehler zu schukien kommen läßt, die er diesem immer wieder zur Last legt: der willkürlichen Behandlung historischer Erscheimmgcu, der einseitigen und gezwungenen Auseinanderrciflung _zusammengehöriger Tatsachen, des Mangels an Objektivität in Sachen dos Judentums; nicht ahnen daß Klatzkin einseitig und willkürlich zur Dustell■.: des Bildes Züge und Schattierungen herausgegriffe» hat, die zwar im Original enthalten sind^ aber in keiner Weise seine eigentliche, bleibende, historische Be* dcutung ausmachen; nicht ahnen schließlich, daß liier der Vertreter einer Richtung am Worte ist, die das Judentum in nationales und nichtnationales teilt und noch nicht zu der Ruhe und Sicherheit wirklich nationalcr Reife gelangt ist, um alle Werte, alle Güter, alle Produkte, die aus dem einen ungeteilten und »nteilbaren Judentum und seiner Geisteskultur heraus erwachsen sind, mit der gleichen Liebe, aber auch mit gleich strenger Gründlichkeit und gleich' unbefangener Sachlichkeit zu betrachten. All das sollten diejenigen Leser sich vor Augen führen, die sich ein Bild über Hermann Cohen nur auf Grund des KlatzJrinsdieri Buches machen wollten. Wer aber die Erscheinung und das Werk Hermann Cohens aus ihren Queller her bereits verfolgt hat, dem sei allerdings die Mono• graphie Klatzkins ohne Vorbehalt wärrasteus empfohlen Er wird hier einige sehr interessante und beachten* werte Züge Cohens warm, anziehend und klar skizzk die zwar, wie gesagt, nicht das historiscl finden, bleibende Wesen Hermann Cohens treffen, jedoch da selbe trefflich ergänzen. Jedermann aber wird Klatzk Dank dafür wissen, daß er als Anhang zu seinem Buc eine Cohen-Bibliographie zusammengesicllt hat der Mangel namentlich in bezug auf die kleineren Schrift und gelegentlichen Aufsätze, ein allseitiges Cohen-Studit äußerst erschwert hat und nunmehr wollt ״!ückli ist J. Obermann.