Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVI (1921)
- Issue
- Heft 77 (27.9.1921)
- Date
- 1921-09-27
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Wer befindet mcIj to Widerspruch mit der Geschichte? Theodor Henk 11. Wissenschaft und jüdische Nationalität. Der karteiiaiüsche Satz ״cogito ergo sinn“ scheint in den Soriahvissenschaften nicht dieselbe Geltung zu besitzen wie in der Philosophie. Es enttichrt eines kölnischen Beigeschmacks, wenn z. B. das redit ab ״Wissenschaft“ einem Volke, das stell soklu-s füliH, erklärt, es existiere nicht. Der Charakter einer solchen Wissenschaft, die sich, «ul bewußt, manchmal unabsichtlich,, jene juristische: ,jQuul non cst in y» mundo'* stützt, enthüllt sich hier. nicht Staatsals fiktive manchauf Fiktionen wie actis, non cst Wenn wir es daher auch prinzipiell ableluten, Dinge des Lebens, des lebendigen Werdens von der Wissensduft reglementieren und dekretieren zu lassen, und, uns dabei der Zeiten erinnern, wo fast sämtliche hi Betracht kommenden Wissenschaften: Geographie, Ethnographie, Kassenbiologic, Nationalökonomie usw. die Absurdität und Unmöglichkeit des Zionismus konstatierten, 90 bleibt davon selbstverständlich der Wert wissenschaftlicher FütsclmtigsiueUiodeu und des gesammelten Wissenschaft• Lehen Materials •unberührt. Leben und Wissenschaft werden sidi schlicßlidi trotz aller Disharmonien ver• einen, indem beide voneinander lernen, statt starr in ihren streng abgemessenen Bezirken zu verharren. Erst nadi diesem notwendigen Vorbehalt wird uns eine Nachprüfung jener Grundlegung des antinationalcn Zionismus möglich, die sich mit ganz besonderer Prätention als ״wissenschaftlich“ bezeichnet Ich meine Zollscheins ״Revision des jüdischen Na-! i 0 n a I i s in u s“. Diese Kritik seiner Beweisführung wird unmittelbar vor dem Kongreß aus dem Grunde u׳r״iicuthd1t, 11,111 einem Einwaml zu begegnen, der t leltciclu bei einer Diskusston über die Haltung der amerikanischen Opposition, das Memorandum der nieder• ländischen Zzoiusten, Binjan Haarez und evtl, auch über die Ansichten der ״politischen“ Zionisten, wie ee am krassesten Max Nordau im ״Pcuple juif“ und der ״Hatikwah“ vertreten hat, auftauclien könnte. Es rst jenes dogmatische Argument von der ״Wissenschaft• lidren“ Unhaltbarkcit des Begriffs einer jüdischen Nation, Bereits vor längerer Zeit hatte idi eine Kritik dieser ״Wissenschaft" im Rahmen der Artikelserie über die nationalen Mindcrheitsredite der Juden (״Der Jude“, Jahrgang IV und V) angekündigL Infolge der Not• Wendigkeit einer vorhergehenden Veröffentlichung der inzwisdien auch erschienenen Kapitel und infolge der Unterbrechung im Erscheinen des ״Juden" konnte sic bisher nicht publiziert werden. Es ist selbstverständlich' umnögiidi, in einem Zei t u n gsaufsatz mehr zu geben, als einen ganz knappen Auszug. Hoffentlich genügt aber auch dieser schon, um die durch nichts begründete Am• bition des Zollschanschen Bucltes, als vertrete es die ״Whsenscliaft" ülK׳r den jüdischen Nationalismus, und seine• oft geradezu groteske Anmaßung zu beleuchten. Z. B. erklärt Zollschan, den ״Nachweis“ erbracht zu haben, ״daß die geplanten Statute rungen (sc. der Juden als nationale ■Minorität. — S. K.) eine Fälschung der wissenschaftlichen Wahrheit und der Tatsächlichkeit darstcllca würden*)". Derlei apodik* tisclie Urteile, denen Vehemenz die mangelnden Beweisunterlageu ersetzen muß, kehren in dem Buchu immer wieder. Mit einem erheblidw?n Selbstbewußtsein bescheinigt sidt Dr. Zollschan auch in der ״Jüdischen Rundschau" (1921, Nr. 18), daß sein Budt ״von sozio logisdi kompetenter Seite als zuständige Behandlung dieser Frage anerkannt ist". (Wir wollen es unterlassen, diese beiden Kompetenzen näher zu untersuchen. Was hier von der ״Wissenschaft“ Zollscheins gesagt wird, gilt aud» für die dieser zusiiminenden Kritik Franz Oppen• heimers.) Sehr richtig sagt Zollschan in dem erwähnten Artikel in der ״jüd. Rimdsdi.", ״es müßte an der Forderung fcslgelialtcn werden, daß über diese schließlieh dodi f ach wissensdiaftlidie Frage, ob dieser oder, jeder Terminus der Wahrheit näher komme, nicht allein die Parteitradition, sondern die hierfür kompetente Wissenschaft entscheide". Diese ״Wissenschaft" ist nun offenbar nach Meinung Dr. Zollscheins Herr Zollschein selbst. Wenigstens sind weder in der ersten nodi in der zweiten Auflage seines Buches auch nur die Namen von Autoren zu finden, die Zolls chans Definition des Begriffs der Nation unterstützen könnten, und die man auch als Vertreter der Wissenschaft ansprechen könnte Zollschan beruft sich lediglich beiläufig auf J, Ruedörffer und Rudolf Kjc-lhm zum Beweis für seine Beliauptung, daß seine Definition der Begriffe ״Volk" und ״Nation‘ nach der die Juden zwar eüi Volk, aber keine Nation seien, richtig sei. Bei Kjelleu habe ich übrigens eine Bestätigung hierfür nicht finden können. Auf Grund solcher ״Wissenschaft", die sich im Wesentlichen auf die eigenen zu einem bestimmten Zweck, aber ohne jede Kenntnis der wissenscluftächcrv Literatur gebildeten Gedankengänge stützt, dann noch die Behauptung aufzustellen (״Jüd. Rundsch“, 1921, Nr. 28), daß ״die von der Partei gewählte Nomenklatur zu der allgemein in der Soziologie und Staatswissensduft herrschenden Ter■ mmotogie im Gegensatz steht“, ist jedenfalls ein starkes Stüde. Es erinnert m jene ״wissenschaftliche!!!" Medio den Zoltschans Ln seinem ersten Buche ״Das Rassen• *) Ignaz Zollschan, Die Revision des jüdischen Natiolulisxmis. 2. Auflage S. Problem״, tr.it deaeu* er in dem etitndieidendes Kapitel über die Vererbung eine so fundamentale Tlieorlc wie die August Wclsmauns von der Konstanz des Keim- Plasmas in einer kurzen Fußnote ״erledigt", während sie für die Rassenbiologie unglcicli wertvollere Ausbücke eröffnet als die gerade wisscnsclvaftüch sehr angezwelfclte Theorie von der Vererbung erworbener Eigenschaften. Und es ist kein gutes Zeugnis für das Niveau und der Gründlichkeit der theoretischen Diskussioir im Zionismus, daß weder auf diese Tatsache nod» in den zwei Jahren seit Erscheinen von Zoll• schans zweitem Buche auf die Absurdität seines wissenschaftlidicjv Anspruchs aufmerksam gemacht wurde; ebenso auch, daß erst der Antizionist Kautsky auf die ebenfalls nicht sehr ruhmvolle Tatsache hinweisen mußte, daß Zollschaus These von dem Vorzug der Rassenreinheit vor der Rassenmischung sich auf nichts anderes als auf die antisemitische Theorie H. St Chamberlains zu stützen weiß. Erwähnt sei schließlich noch, daß kh wiederholt Herrn Dr, Zollschan auf die reiche Literatur über die Nationalitätenfrage und im Besonderen auch über das Problem ihrer Terminologie aufmerksam gemadit habe, ohne daß dadurch Acußcrungen wie die oben zitierten, die angesichts des wirklichen, wissen*• sdiaftlichen Tatbestandes geradezu zum Lachen sind, wären. verhindert worden Die wissenschaftliche des Natkwialbegriffs ist Literatur über das Problem eine erstaunlich große. Idt zähle bereits mehr als vierzig Werke in deutscher, englischer, italienischer, französischer, russischer, polt* nisdier, tsdiediischer Sprache, die sidi ausschließlich oder in längeren Ausführungen piit dem Begriffsinhalt von ״Nation“, ״Nationalität‘‘, ״Volk“ und ״Stamm“ beschäftigen. Es ist natürlich ausgeschlossen, hier au dt nur die wichtigsten Ansichten wiederzugeben. Idi muß diesbezüglich auf die geplante ausführlichere Darstellung verweisen. Im großen ganzen lassen sich drei Richtungen unterscheiden: 1. die sogenannte ״fraiv zösisdie", die nach dem französischen Sprachgebrauch mit Nation den Begriff des Staates verbindet. Dieser Auffassung, die in der für die Beurteilung der Natio• nalitätentrage doch sicherlich maßgebenderen politischen und staatsreehtlidien Wissensduft Deutschlands, Oester׳■ reichs und aller anderen Nationalitätenstaaten des Ostens heute so gut wie keine Vertreter mehr hat, entsprechet» auch Zollscheins Definitionen. Nur wird hei ihm (״Revision des jüdischen Nationalismus", Seite 33—47) so verschiedenes zusammengeworfen und durchcinaiiderfgcmengt, daß cs überhaupt unmöglich ist, über seine begrifflichen Sdieidungen Klarheit zu gewinnen. Zuerst zählt Zollschan alle nur möglichen Kriterien für den Begriff des Volkes oder der Nation auf, vom Land und der Sprache bis zur Tradition und Nation. Schließlich werden (es ist völlig unklar, warum) Land und Sprache zu den ״wichtigsten Kriterien, nach denen die Nationen voneinander differenziert werden“, erklärt (S. 39). Begründung? ״Die genauere Untersuchung zeigt, daß die Abstammung ein zwar nicht unwichtiges Akzide!« ist, daß aber Land und Sprache, vor allem aber das :noch später zu erörternde politische Moment weitaus die Hauptrolle in diesem Begriffskomplex spielen."!Diese ״genauere Untersuchung" wird der Leser auch bei ge•!lauester Untersuchung in dem Buch nicht finden, Es wird einfach eine Behauptung aufgcstellt und die ist dann eben ״Wissenschaft". Von jener ״französischen“ Auffassung in der staatsrechtlichen Wissensduft, auf die Zollschan sich immerhin stützen könnte, hat er offenbar keine Ahnung. Einer ihrer hervorragendsten Vertreter in Deutschland war Crem er, in dessen allerdings schon 1S55 erschienener ״Nationalitätsidee“ die Nation als ״das zu einem selbständigen Staate gewordene Volk“ definiert wird. Zollschan zitiert in dem erwähnten Abschnitt auch Karl Renner, jedoch unerfindlich zu welchem Zwecke. Das Zitat enthält nichts, was seine Auffassung unterstützen könnte. Es setzt vielmehr der historischen Anschauung von der Nation als ״Sprach; und Kurtiirgemcinschaft“ die moderne des Nationalitäten- Staates entgegen. Renner sagt übrigens (״Das Selbstbcstimmuingsrcdit der Nationen“, 1918, S. 12): ״Die meiste Verwirrung schafft der völlig abweichende Begriff, den die Franzosen mit dem Worte• ״Nation“ verbinden, wenigstens solange, als ihnen ein solcher Sprachgebrauch politisch dienlich scheint.“ .... ״Die Armut an Ausdrucksmiittcln, deren sich in diesem Falle der sonst so reiche französische Sprachschatz befleißigt, Ist politisch gewollt, sie hat mit Wissenschaft- I ich keit nichts zu tun." Zitiert Zollschan diesen hervorragendsten Vertreter der Theorie der ״nationalen Autonomie", ohne sein Werk gelesen zu haben, oder hat er es nur schlecht gelesen? Ein neuer Beitrag zu Zollschaus ״Wissenschaftlichkeit“. 2. Die moderne staatsrechtliche Terminologie ist die jener Richtung, die man vielleicht die ״kulturelle“ nennen kann. Sie versteht gerade umgekehrt ״Volk" in dem politischen Sinne von Staatsvolk, in dem man z. B. von einem österreichischen Volke, nicht aber einer österreichischen Nation sprechen konnte,, •während ״Nation“ die natürliche oder kulturelle Einheit bedeutet Auf die Auffassung der Nation als einer Abstammungs■ gemeinsdiaft weist auch schon die Ethymiologie des Wortes hin. Selir interessant ist, daß sich der berühmte schweizerische Staatsrechtslehrer Bluntschli, der zuerst Anhänger der ״französischen“ Anschauung war. in den späteren Auflagen seiner ״Allgemeinen Staatslehre" sidi zu der gegenteiligen bekehrt hat ״Wir verstehen in der deutschen Sprache, ebenso wie die alten Römer in der lateinischen Sprache unter Nation (nazionalitä der Italiener) einen KultuiJiegriff Wir Itassen den Staatsbegriff Volk...“ (Ö.Aufl S. 91). Von den vielen, die gleicher Ansicht sind, nenne idi nur: Ludwig Gumplowicz (״Das österreichische Staatsrecht", S. 65: ״Der rein politische( Begriff ״Volk“ deckt sich weder mit dem ethnologischen Begriff ״Stamm" nodi mit den kulturiiistorisdien Begriffen ״Nation und Nationalität"); Karl Renner (״Der Kampf der österreichischen Nationen um den Staat". 1902. S. 65: ״Es steht der Sprachgebrauch fest, demzufolge Volk als staatsrechtlicher Begriff Zugehörigkeit zu einem Staatswesen mit Rechtsgleichheit, Volksstamm, ethnologische Zusammengehörigkeit mit Gleichheit des Idioms, Nationalität aber eine geistige und kulturelle Gemeinsdiaft mit einer nennens« werten Nationalliteratur als Ausdruck dieser Kultur!, gemeinsdiaft bezeichnet.“); Gerhard An schütz (Deutsches Staatsrecht in 1 lolt/endorffs Enzyklopädie der Rechtswissenschaft, 1904, 2. Bd,, S. 452: ״Der deutsche Sprachgebrauch differenziert die Begriffe Staatsvolk und Nation. Die Oestcrrcichcr sind ein Staatsvolk, aber keine Nation“ . . .) Von den Autoren, die ausdrücklich auch die Juden als Nationalität bezeichnen, seien genannt: der Wiener Staatsrechtslehrer Edmund Bernatzik (״Nationale Matrikcn", 1910, Note 39: ״Das österreichische Reichsgericht entschied zwar — am 26. Oktober 1919 — im Sinne der Regierung; aber itn ganzen Osten, in Rußland, Rumänien, Serbien, Bulgarien und der Türkei werden die Juden als Nationaütät aufgefaßt ... F. J. Neu mann selbst sagt, daß kein Statistiker in Abrede stellen kann, daß man die Juden des Ostens zu den Nationalitäten rechnen muß. In diesem Sinne spricht auch Wyszewianski..., Maxim Anin..., Masaryk, Grundlagen des Marxismus, 1899, S. 452. Und daran wird wohl auch wieder die ablehnende Haltung der österreichischen Regierung noch jenes Erkenntnis des Reichsgerichts etwas ändern“). Der von Bernatzik erwähnte Tübinger Professor F. J. Neu- 111 a 11 11 betont sogar in dem grundlegenden Werke ״Volk und Nation", 1888, S. 158, daß es ״eine bis zur Gegenwart viel bestrittene Frage ist, ob, resp. wie weit sie auch in Deutschland, insbesondere in den deutsch״, polnischen Gebieten Preußens, und in Galizien, Ungarn usw. als Nationalität neben Deutschen, Polen, Ungarn usw. anzufüliren sind“. 3. Nicht im Gegensatz zu der soeben geschilderten Anschauung steht eine dritte Richtung, die man di« ״subjektivistische“ nennen kann. Sie schließt sich zwar der Terminologie des deutschen Sprachgebrauchs an, sieht aber das Kriterium der Nation auf subjektivem Gebiete, ״nicht in der Welt der äußeren Tatsachen, sondern in der Sphäre des Volkslxwußtseins. Dasjenige Volk ist eine Nation, welches zum Bewußtsein seiner selbst, seiner Eigenart und damit seiner Einheit durchgedrungen ist, und welches zur machtvollen Betätigung dieser Eigenart und Einheit sieh einen Staat, seinen Staat, geschaffen hat oder doch nach Staat- Sicher Zusammenfassung strebt . . . Die Nation, welche ihren Staat noch nicht hat, begehre ihn; anderenfalls verdient sie ihn nicht und verdient nicht den Namen Nation" (Gerhard An schütz). An schütz fußt auf Georg Jellinek, der in seiner ״Allgemeinen Staat», lehre" (3. Auf!. 1914, S, 117) die klassische Definition für diese Auffassung gegeben hat: ״Nation ist etwas wesentlich Subjektives, d. 11. das Merkmal eines bc• stimmten Bewußtseinsinhaltes•. Eine Vielheit von Mensehen, die^ durch eine Vielheit gemeinsamer, eigen*• tümlidicr Kulturelemcnte und eine gemeinsame geschieht• liehe Vergangenheit sich geeinigt und dadurch von anderen unterschieden weiß, bildet eine Nation“. Eben» auch Erncst Renen in dem Essay ״Qu'est ce qu'une nation“: ״Une nation cst unc äme, un prlnrip spiritue',“. Ferner M a n c i n i (״Deila nazionalitä oome fondamento del diritto delli genti“, 1S73), Rümelin, Josef von E ö t v ö s, Moritz Lazarus usw. Diese subjeküvistische Auffassung scheint mir die fortschrittlichste und, sofern sie auch manche objektive Merkmale nicht vernachlässigt, auch die richtigste zu sein. Audi nach ihr wäre der national empfindende Teil des Judentums selbstverständlich eine Nation. Ich glaube, daß diese kleine Blütenlese schon ge- »ügen wird, die so oft und so prätentiös hervorgehobene ausschließliche ״Wisscnscliaftlidikeit“ des Zollschanschen Standpunktes mehr in die heiteren Bezirke zu verweisen. Nicht umsonst war bisher fast immer das Attribut des ״Wissenschaftlichen“ ein ziemlich sicheres Merkmal des Dilettanten. Ein ständiges jüdisches Theater in London Eine Gruppe jüdischer Sdiauspicler schlägt vor, im Westend von London ein ständiges jüdisches Theater zu errichten. Die Vorstellungen sollen in englischer Sprache stattfinden, obgleich die Schauspieler und die aufzuführenden Stücke jüdisch sind Man hofft, für dieses Theater die wohlbekannten jüdischen Künstler Maurice Moscowitsch und Joseph Schildkraut zu gewinnen, die augenblicklich in New York auftretca Organisation der zionistischen Emigranten aus Rußland Karlsbad, 20. September. (J.C. B.) Die auf der Emigration lebenden russischen Zionisten haben nach Kongreßschluß eine mehrtägige Beratung abgehalten. Es wurde beschlossen, alle im Auslände lebenden russisehen Zionisten organisatorisch zusammen fassen. Die Organisation soll jedoch bloß rein zionistisch-palästinensisehen Angelegenheiten, insbesondere dem Palästinaauf• bau dienen.