Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVI (1921)
- Issue
- Heft 75 (20.9.1921)
- Date
- 1921-09-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 552 j U ED 1 SCH 2 D U א DSC H A U -ך-• ־־־ד f- ס. rr־■ ס /f T 1 ך" ' /HT\ T*" , —^ imd ' v - JL.׳ 1 ״t״׳׳׳ ’״״nv T״!■A v; h ■ Die neue Leitung In der Schlußsitzung des ־Kongresses wurde folgende Exekutive gewählt, die sowohl die Londoner als auch die Palästlnenser Leitung umfaßt: . Dr. Chalm Welztnann, Präsident der Zionistischen Organisation, Nah um Sokolow, Präsident der Zionistisehen Exekutive, Men ach em Usalschkln, Dr. M. D. Eder, Vladimir Jabotlnaky, Richard Lichthelm, Leo Motzkin, Dr. M. Solowcitschik, Prof. Dr. Hermann Pick, Josef Cowen, Bernard Rosenblatt, Dr. Arthur Ruppln, Josef Sprlnzak. Finanz- und Wiitschüftsrat i. mit Silz und Stimme in der Exekutive: Dr. Berthold Felwel Dr. Georg Halpern. II. ferner (ohne Sitz und Stimme in der Exekutive): Dr. Arnold Bertb, Salomon Kaplansky, S. Schocken, Peter Schweitzer. Teilnahme des Waad Leutni Die Exekutive soll im Einvernehmen mit dem Aktionskomitee die Frage einer Zuziehung von zwei Vertretern des Waad Leutni zu den Arbeiten der Exekutive in Palästina einer Erledigung zuführen. Aktionskomitee: Dr. Leon R e i c h, M. M. Abrahams, Oberrabb. Dr. H. P. Ch ajee, Julius Simon, Abr. Po d 1 i s c 11 e w s ki, Abg. Izcliak Grünbaum, Dr. Arthur Hantke, Abg. Robert Stricker, A. Free man (Kanada), A. B e r n h a r d (Rumänien), Dr. Victor Jacobson. Abr. O o 1 d 1) e r g, Louis L i p s k y, Dr. Schmarja levin, David Y c 11 i n , Rabl). Meyer Berlin, Rabb. Jeluida Leib Fi schm•uu, Hermann Struck, Lcvy Levin-Epstein, Herschel Farbstein, Elieser Kapl an, [>r. Ab. Katzeneison, Nahum Twersky, Salm an Rubasckow, J. Mercminsky. von Not und Pein erfüllten Jahrtausenden unseres Exils. Zu derselben Zeit empfing das jüdische Volk eine Botschaft des Trostes. Sie verhieß ihm die Bedingung, deren seine Sehnsucht und sein xinablässiges Streben nach seiner Wiedergeburt durch die Ncuaufrichtuiig seines nationalen Heims, die Begründung eines freien, einigen und abseitigen Volkslebens in seiner Heimat zu seiner Erfüllung bedürfen: die Bürgschaft des ungestörten Aufhaucs. Ergriffen und dankbar vernahm das jüdische Volk die unter Zustimmung der Völker erfolgte Erklärung der britischen Nation, die unter dem Namen der Balfour-Deklaration in die Geschichte cingcgangen ist, die Kundgebungen Frankreichs und Italiens und ihre Bestätigung und Bekräftigung durch den Beschluß der Mächte in San Rema. 1 Das jüdische Volk wartet auf die Verwirkliclmng dieser Erklärungen und dieses Beschlusses. Es erwartet, daß in Erez-fsrael ehestens politische, administrative und wirtschaftliche Bedingungen geschaffen werden, die die Errichtung des nationalen Heims sichern, und zwar im Sinne der von England abgegebenen und von den anderen Mächten bestätigten Deklaration vom 2. November 1917. Das jüdische Volk, das heute sich aus Erschütterung und Zerrissenheit־ wieder zusammenzuschließen beginnt, will all seine Kraft sammeln, um das Werk zu vollbringen. II. Der XII. Kongreß erklärt, daß die baldige Bestätigung des Palästinamandats durch den Völkerbund für die Sicherung der Ordnung, die Entwicklung des Landes und den schlcuiiigcn Aufbau des nationalen Heims dringend notwendig ist. Wiewohl der Mandatsentwurf mannigfache Lücken aufweist und vielen von der Zionistischen Organisation vorgelegten Forderungen nicht entspricht, drückt der Kongreß seine Ucberzcugung .aus, daß die Bestätigung des Mandats das Feld öffnen wird für eine gesetzlich geregelte, gedeihliehe und produktive Arbeit des jüdischen Volkes zwecks Errichtung seiner nationalen Heimstätte und zum Wohle der gesamten .Bevölkerung Pa- Iästinas III. Der Kongreß nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß das Ostjordanland, welches das jüdische Volk stets als integralen Teil Ercz- Israels betrachtet hat, in das Mandatsgebiet Pa- Iästinas wieder eingeschlossen werden soll. Mit Bedauern muß der Kongreß feststellen, daß die Frage der Nordgrenze von Erez-Israel trotz aller Bemühungen der Exekutive einer zufriedenstellenden Lösung bis jetzt nicht zugeführt werden konnte. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, auch fernerhin keinen Schritt unversucht zu lassen, damit die administrative und wirtschaftliche Einheit Palästinas der Einflußsphärenpolitik nicht preisgegeben wird und die Siedlungsmöglichkeiten für die Arbeit suchenden jüdischen Massen nicht geschmälert werden. Der Kongreß hofft, daß die Regierung der französischen Republik den Interessen des jüdischen Volkes in dieser Richtung entgegenkommen wird. IV. Ersatzmänner: Israel Rosoff, Vladimir Temkin, Kurt Blumenfdd, Dr. Qsias Thon, Prof. Dr. Otto Warburg, Nehemia.de Lieme, Adolf Böhm, Dr. Isr. Caleb, Israel Moses Sieff, Dr. Mayer Klumel, Brutzkus, Morris Rotte!iberg, Louis Robison, Boris Goldberg, Alexander Go Idstei n, Dr. Samuel Rappaport, Oberrabb. J. Rubinstein, Isaac Allen, Rabb. S. Brodt, Rabb. Ziotniik, Dr. Robert Weltsch, Dr. Chaim Tartakower, Josef Ahrarnav/itz, Bexl Locker, Eisig Brudny. I. Der Xll. Zlonistcnkongrdl erklärt im Nt des jüdischen Volkes: ln diesen acht Jahren, in denen wir uns versammeln konnten, ist der Qroßteil unseres V< schwerer betroffen worden, als je zuvor in Der XII. Kongreß erachtet es als seine heilige Pflicht, feierlich Protest zu erheben gegen die im Mai d. J. von dem verhetzten arabischen Mob an der jüdischen Bevölkerung Jaffas und der Kolonien Judäas und Samariens verübten Blut- und Gewalttaten, und bedauert, feststellen zu müssen, daß diese Taten bis heute nicht die angemessene Sühne gefunden haben. Der Kongreß weist insbesondere auf die Tatsache hin, daß die bestialische Ermordung des hervorragenden Schriftstellers Brenner und seiner Kollegen bislang ungeahndet geblieben ist. Mit aller Entschiedenheit muß׳ der Kongreß Verwahrung cinlegcn gegen die im Zu* sanimcnhnng mit den Mniexzesscn erfolgte Sperre der Einwanderung nach Erez-Israel, die auch später nicht völlig aufgehoben, sondern lediglich von weitgehenden Einschränkungen abgelüst wurde. Desgleichen!null sieh der Kongreß entschieden dagegen aussprechen, daß eine Anzahl von Juden im Zusammenhang mit den Maiereignissen aus politischen Gründen auf administrativem W!cge aus Erez-Israel ausgewiesen worden sind, ln diesen Maßnahmen § die geeignet erscheinen, die gewissenlosen Hetzer f und Gewalttäter zu weiteren Ausschreitungen auf. f zumuntem, erblickt der Kongreß eine schwere Ver. I letzung unserer Rechte und Lebens Interessen. l)Cr I Kongreß erklärt vor aller Welt, daß die freie Ein. | Wanderung nach Erez-Israel ein unantastbares Rocht I des jüdischen Volkes ist, das ihm unter keinen I Lüiiständen vorenthalten werden darf. Die innere I Regelung der Einwanderung nach Erez-Israel!!ad { Maßgabe der Aufnahmefähigkeit des Landes ist I Sache des jüdischen Volkes und seiner organisierten t Vertretung, der Zionistischen Organisation, in Verständigung mit der Administration Palästinas. 1 Der XII. Kongreß gibt seiner festen lieber. I zeugung Ausdruck, daß nur eine gerechte ent- I schicdenc Politik gleicher Rechte und j gleicher Pflichten für alle Bevölkc. rungsteile in Erez-Israel, nur die strenge, un• nachsichtige Wahrung der Gesetzlichkeit und der Sicherheit der Person und des Eigentums, nur eine ehrliche folgerichtige Politik auf Grundlage der Balfour-Deklaration Erez-Israel den Frieden gebe״ und die Basis schaffen werden für ein gutes Einvernehmen und ein friedliches Zusammenarbeiten der Juden und Araber zum Wohl und Segen des Landes und seiner gesamten Bevölkerung. Der XII. Kongreß nimmt mit Befriedigung Kenntnis von den Schritten, die die Exekutive auf Grund der Beschlüsse der Prager A.-C.-Tagurg bei der britischen Regierung unternommen hat', und fordert sie auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Postulate ehestens durchzusetzen. V. Mit Trauer und Empörung hat das jüdische Volk die Ereignisse der letzten Zeit in Palästina durchlebt Die feindliche Haltung der durch gewisscnlose Elemente verhetzten Teile der arabischen Bevölkerung Palästinas, die in blutigen Gewalttaten zum Ausbruch gekommen ist, kann weder unsere Entschlossenheit zur Errichtung des jüdischnationalen Heimes schwächen, noch unseren Willen, mit dem arabischen Volk in einem Verh ä 11 n i s der Eintracht und der gegenseitigen Achtung zu leben und kn Bunde mit ihm die gemeinsame Wohnstätte zu einem blühenden Gemeinwesen zu machen, dessen Ausbau jedem seiner Völker eine ungestörte nationale Entwicklung sichert. Die zwei großen semitischen Völker, die schon einmal das!Land gemeinsamer kultureller Schöpfung verknüpfte, werden auch in der Stunde ihrer nationalen Wiedergeburt ihre Lebensinteressen zu gemeinschaftlichem Werk zu vereinigen verstehen. Der XII. Zionistenkongreß fordert die Exekutive auf, ihre Bemühungen um eine au fr ichtige Verständigung mit dem arabi• sehen Volke auf Grundlage dieser Erklärung und unter uneingeschränkter Wahrung der Baifour-Deklaration in erhöhtem Maße fortzusetzen. Der Kongreß betont ausdrücklich, daß die jüdische kolonisätorische Arbeit die Rechte und Bedürfnisse des arbeitenden arabischen Volkes nicht beeinträdi• tigen wird. VI Der XIJ. Zionistenkongreß begrüßt die Be- Strebungen und die Wirksamkeit des J i schuw in Erez-Israel, die dessen Organisicrung zum Gegenstand haben. Der Kongreß erblickt in der Assefah-haniwcharim (Ver- Sammlung der gewählten Vertreter) der Judenheii Ercz-lsraels, in dem von dieser gewählten Waad Leumi (Naüonairat) und in den einheitlichen Gemeinden, deren Vorstände aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen sind, die Grundlage für die Organisicrung des jüdischen Volkes in Erez-Israel. Der Kongreß verpflichtet die ausführenden Organe der Zionistischen Organisation, den Jischuw Ercz- Israels in seinen Bestrebungen zur Erlangung von Vcrwaltungs- Und Repräsentationsrechten für diese seine Institutionen, namentlich aber zur Erlangung des Bcsteucrungsrechtes für die Bedürfnisse der Gemeinden und der zentralen Einrichtungen des Jiwlmw, tatkräftig zu unterstützen. Der Kongreß legt der Leitung der Zionistischen Organisation die Pflicht auf. in ihrer gesamten Tätigkeit in Erez-Israel den Waad Leumi zur Mitarbeit heranzuziehen. Die Formen dieses gemeinsamen!Wirkens sollen zwischen dem Adions- Comitd und dem Waad Leumi vereinbart werden.