Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVI (1921)
- Issue
- Heft 68 (26.8.1921)
- Date
- 1921-08-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 489 8 vtirf irth mit ormitder in ui er er'• tuet Heu teil rott :»an!r; eine is“. lio- ZU er». VI. *SS Jen -CtV Ulf- Ult- Jen der mtche!en, len ine .־Im ■ibt £cmiteil ion in 5rt, teil ׳ird ine ird 1uf- Kic rch n.“ der »en tei» scr md olk ' i mr mde Dil־ 1er i“, Sie en cer Nr. 68 ierr* <cn en er- 1a>t ler sre 01« Ulin־' 1er tn 1ecn aß en en ge zu üan iie en st- #1r m. ns ler en et nd en ler he 1m nd ise us* sw sr• Die palästinensische Zentralbank und ihre Kooperativen Von Robert Weiß, Frankfurt a. M. In jungen Kolotüalumten» ist die Erteilung von .nehr oder minder ungedeckten Krediten an Privat• Personen ein äußerst riskantes Geschäft. Do ober geradc in der ersten Gründungszeit Geldmittel von den einzelnen Iktrieben am notwendigsten gebraucht werden, muß eine Form der Kreditausgabe gefunden werden, die das Risiko derart mindert, daß cs der ßank möglich* ist, volkswirtseliaitlidt notwendigen und Privatwirtschaftlieh «iis'-iehtsvollcii ISeti'ieheu das nötige lletnebsl.apii.'d /iil.oninieii zu lassen, Die Praxis des europäischen und amerikanischen Wirtschaftslebens verweist uns nun auf eine überall verbreitete Form der Genossenschaft, die kapitalschwachen, bzw. kapiralloscn Arbeitskräften dennoch eine Kretütbasis schafft. Die Vereinigung einzelner Wirtscliaftssubjektc zu einer wirtschaftlichen Korporation hat sich deshalb bewahrt, weit die landwirtschaftliche und gewerbliche Kreditgenossenschaft eine größere ökonomische Potenz darstellt, als die Summe der Wirtschaftskräfte ihrer Mitglieder im vorgenossenschaftliclion, unverbundenen Zustande. Speziell der genossenschaftliche Kreditbezug nach dem Raiifeisensystem ist überall erfoigieich gewesen. Seine wesentlichen Kennzeichen sind: 1. Solidarische Haftung aller Genossen für die Sicherheit jedes Kredits, den die Genossenschaft als Koropratiou von einem außenstehenden Geldgeber empfangen hat. 2. Solidarische Haltung für die Sicherheit jedes Kredites, den der Einzelbetrieb mit Hilfe der Genossenscliaft besitzt. 3. Die Raiffeisenkasse wird nach streng kaufmännischen Gesichtspunkten geführt, ist aber kein auf Gewinn berechnetes Unternehmen. 4. Die genossenschaftliche ,Haftung lut auch die genossenschaftliche Kontrolle zur Folge. Die Zeilen des Raiffeisensystems, die einzelnen Kreditgenossenschaften, sind prinzipiell nur auf einen kleineren Bezirk beschränkt, der oft nicht mehr als mehrere Dörfer zu einer kreditfähigen Einheit zusammenfaßt. [3a jeder Genosse den andern und seine Wirtschaftsführung kennt, ist jedes bürokratische Kontrollsystem vollständig unnötig. ״Der Schuldner muß wissen, daß er durch schlechte Wirtschaft nicht eine unpersönliche, nach seiner Empfindung unernießücl! reiche Körperschaft, sondern die eigenen Geuossen schädigen würde. Die Genossen müssen wissen, daß sie acht zu geben haben, damit sie nicht durch liederliche Wirtschaft eines der ihren zu Schaden kommen. Die großen Erfolge der Raiffcisenkassen beweisen, daß die Kontrolle der Genossen fast ohne jede Ausnahme wirksam genug ist, um schlechte Wirtschaft und grobe Verluste zu verhindern“*). Dem palästinensischen Wirtschaftsleben sind die Genossenschaften auf Gegenseitigkeit (Ku]10th Milwah) nicht unbekannt. Im ganzen wurden mit Hilfe der APC. bis zum Jahre;1912 45 jüdische Kreditgenossenschaften auf Gegenscitigkeil gegründet, mit 1833 Mitgliedern, einer Gesamt- Verpflichtung von 931068 Frcs. und einem deponierten Grundkapital von 9(> 200 Frcs.**). Allerdings waren diese Genossenschaften :uidit nach dem Raiffeisen-, sondern vermutlich nach dem Schulze-Dclitzseh-System organisiert Mit einer schematischen Ucbertragung der etwapäischcn Systeme für Kreditgenossenschaften wäre für den Aufbau Palästinas sehr wenig getan. Denn das Problem genossenschaftlicher Kreditbeschaffung ist innerhalb der alten Volkswirtschaften Europas und Amerikas anders geartet als in jungen KoSotiialiändern. Während dort die genossenschaftliche Kreditbasis für mehr oder minder begüterte, jedenfalls aller selbständige und Wirtschahlich geschulte Produzenten geschaffen wird, haben wir es in Palästina mit überwiegend mittellosen Einwanderen! zu tun, denen jede Erfahrung über das Wirtschaftsleben jn Kokmialländerti im allgemeinen und in Palästina im besonderen mangelt. Das letztere gilt in der Regel auch für die kapitalkräftigen Einwanderer. Dem neuen Einwanderer, gleichgültig ob es sich um Kapitalisten oder Arbeiter ha ndelt, einzelweise Personalkredit zu er-!eilen, kommt also überhaupt nicht in Betracht, ln ökonomischem Neuland kann das Bemühen auch der fleißigsten und gewissenhaftesten Arbeitskraft leicht schcitcra Die relativ wenigen Gelder, die uns für Kreditierungen zur Verfügung stehen werden, dürfen nicht waghalsig aufs Spiel gesetzt werden. Ohne auch nur eine Sekunde pessimistisch über den Aufbau von Palästina zu denken, müssen wir uns immer vor Augen halten, daß wir in die Fähigkeiten des einreinen Juden — ökonomisch gesehen — keinerlei Vor-!rauen setzen dürfen, denn er ist ein Sandkömchca im Cyklon. Daher wird di« palästinensische Zentralbank als obligatorische Voraus- Setzung der Erteilung von ungedeckten *) Franz Oppenheimer, Genossenschaftliche Ansicditmg. Jena, Verlag Gustav Fischer, 1920. **) Vergl. Nawratzki, Die jüdische Kolonisation Palästinas. München, 1914, S. 225 ff. Ueber die neueste Entwicklung sind mir vollständige Daten nicht erreichbar gewesen Krediten «J i 1; Zugehörigkeit zu einer Kreditgenossenschaft fordern müssen. Nur mit der Hilfe und unter der Haftung seiner Kreditgenossenschnft wird das einzelne Wirtsdhaftssubjekt bankkreditfähig sein. Unsere zweite wirtschaftspolitische Forderung, die wir beim Kongreß zu erheben haben werden, wird also sein müssen: ״Der Kongreß beschließt: Der Zionistischcn Organisation unterstellte Finanz Institutionen dürfen Personalkredite nur an Kreditgenossenschaften e rte i len.“ Die 1u*n zu gründenden Krediigcnossenschaften werden schon heute über einen kleinen, aber qualifizierten Stamm erfahrener Palästinenser verfügen können, die für die Leitung der lokalen Einzelgenossenschaften und für die genossenschaftliche Kontrolle der Wirtschaftsfiihrung eines jeilen Betriebes genügend geschult sein dürften. Erst wenn sich sämtliche Unternehmer und Kwuzotli, die auf Bankkredite reflektieren, in ihren Genossenschaften organisiert haben, wird mit der Verteilung der verfügbaren ,Kreditmittel begonnen werden. Die Bank muß jedoch in der allerersten Zeit die Kreditausgabe auf die Fälle mit dem relativ geringsten Risiko beschränk e n***). Solange die absolute Summe des Vermögens, bzw. der Einkommen aller Genossen nicht eine genügende Kreditbasis ergibt, kann die Bank unmöglich den jeweils verfügbaren Betrag an Personalkreditmittein voll zur Ausgabe bringen. Sind aber die Verhältnisse der Nationalwirtschaft als Ganzem und der einzelnen Privatwirtschaften nur halbwegs gefestigt, dann wird die Personalkreditbcschaffting für Kreditgenassenschäften leichter werden. Nun aber brauchen wir gerade in der ersten Kolonisationszeit am dringendsten die ausgiebigsten Bankkredite. Der einzelne wird sich nicht enthalten können, die jungen Kreditgenossenschaften aber werden noch zu arm sein, um ausreichenden Bankkredit zu genießen. Das Problem scheint unlösbar zu sein. Aber nur für die Koiikurrcn/.wirtschaft. Hier ist der Punkt, an den! die gemein wirtschaftliche Funktion der Bank «insetzen muß. Zu diesem Behufe wollen wir den Ausbau eines bereits vorhandenen und bewährten rechtlich-ökonomischeu Verhältnisses vornehmen. Es handelt sich wieder um die Erbpacht. Diesmal aber nicht um die Erbpacht von Grund und Boden, sondern um den Begriff einer Erbpacht von allen Produktionsmitte 111. Das Wesen der Erbpacht besteht darin, daß ein Sachding nicht in das Eigentum einer juristischen Person eingeht, ihr zur ״ewigen“ Nutznießung überlassen wird. Der Erbpächter ist lediglich verpflichtet, das Pachtgut in gutem Stande zu halten und so zu verwalten, daß bei einer evtl. Kündigung des Erbpachtvcrträges nur die unvermeidlichen Abnutzungen ersetzt werden müssen. Ansonsten ist ihm seine Wirtscliaftsführung im allgemeinen vollkommen freigestcllt. Der Erbpachtzins ist gewöhnlich kleiner als die normale Pacht. 'Nun kommt es in der Landwirtschaft recht häufig vor, daß nicht nur der Grund und Boden eines Gutes, sondernauch das gesamte bewegliche und unbewegliche Inventar auf Zeit verpachtet wird. Es 1 j egt absolut kein ernsthnftes Bedenken vor, dieses Zeitpacht- Verhältnis an allen Produktionsmitteln in eine Erbpacht zu v e r w a ת d c 1 n. Bei der (kurzfristigen) Zeitpacht wird der Zustand des Pachtgutes bei Erneuerung des Pachtvertrages überprüft. Bei der Erbpacht jedoch soll dies jährlich vonseiten der Bank vor der Bilanzzdt tmd mehrmals im Jahre durch die Kreditgcnossenschaft bzw. den Kreditverein geschehen, und/ zwar zu dem Pächter unbekannten Terminen. Die dreifache unbürokratische Kontrolle seitens der Bank, der Genossenschaftsleitung und der nachbarlichen Genossen ermöglicht auch die Einführung der Erbpacht von Produktionsmitteln für Handwerks- und Fabriksbctriebe. Eine ausreichende Kreditbasis ist geschaffen: die Produktionsmittel kapitalarmer lvzw. kapitaisclnvacher Erbpächter verbleiben im Eigentum der palästinensischen Zentralbank, aber trotzdem ist dem einzelnen Wirtschaftssubjekt eine Belehmmg der gepachteten Immobilien und bis zu einer bankgesetzlich bestimmten Höhe auch der Mobilien möglich. Das Erhpachtvcrhältnis kann vonseiten der Bank mir dann gekündigt werden, wenn eine absichtliche volkswirtschaftlich ungerechtfertigte Stillegung oder Einschränkung des Betriebes vorliegt, wenn durch mangelhafte Betriebsführung und Verwaltung die verpachteten Produktionsmittel Schaden leiden, wenn durch mangelhafte Betriebsführung oder dauernde Unergiebigkeit der Betriebsarbeit eine genügende Rentabilität des Urv• tcrnchmcns nicht zu erzielen ist. Eine genaue Untersuchung der großen Wirtschaftliehen und technischen Vorteile der Erbpacht von allen׳ Produktionsmitteln muß einem eigenen Artikel überlassen bleiben. Dort wird auch die dritte wirtscliarts• politische Forderung ausführlich begründet werden: ״Der Kongreß beschließt: Der Zionistischcn Organisation unterstellte F ina n z in s t i tu t e dürfen Anlagekredite nur in der Form der Erbpacht von Produktionsmittetn erteilen.“ Die Bank- und Kreditpolitik des Kongresses muß ausschließlich von wirtschaftlidien Motiven geleitet sein. Nur die sparsamsten Einrichtungen des Wirtschaftslebens dürfen in Palästina Anwendung finden. Die Durchführung der hier «*־geschlagenen, bewährten Grundsätze zur Kreditamgabc, erspart uns Unsummen an Kapitalien und Arbeitskräften, Jeder Praktiker der Erbpacht und des Krcditgcnossenschaftswcscns wird dies bestätigen. Die planmäßige Wirtschaftspolitik der palästinensischen Zentralbank wird die bisherige unökonomische Anarchie in Palästina durch eine unbürokratisch geregelte Nalionalwirtschaft ablösen. Aber nur eine tadellose kaufmännische Geschäftsführung, ausreichendes Eigenkapital und genügende Reserven können dieser palästinensischen Zentralbank einen Weltruf verschaffen, der im ständigen Wachsen der Depositengelder seinen finanziellen Ausdruck finden wird. Pfandbriefe ״Geulath * Ara“ Ein Vorschlag von Dr. J. Kronstein. 1. Das!musischen diesen Begriff fällt das von Rothschild, von ICA einzige Fmanäerungsinstrumcnt der pal.isti- Kolonisation war bisher die Spende. Unter Geld von Chowewc-Zion und und von der Zionistischen Ort'.. .. zumindern, wenn cs keinem Zweifel unterliegt, daß noch lange Zeit die• Spende ein unentbehrliches, wichtiges Element unseres Siedlung*«׳erkes sein wird, so ist doch andererseits klar, daß das Schrittmaß, das dieses Werk von mm an einschlagcn soll, mit den Spenden allein nicht zu erzielen ist. Aus dieser Erkenntnis heraus hat die Londoner Konferenz den Keren Hajessod geschaffen. Der Gedanke des Keren Hajessod ist entwicklungsreich, und es ist mit Bestimmtheit anzusehen, daß diese Einrichtung g!ch ebenso einen dauernden Namen schaffen wird wie der Nationalfonds. Aber letzten Endes ist Keren Hajesiod doch eine Spende; die Messerspitze des moralischen Zwanges, die dem Keren Hajessou beigemischt ist, reicht bei weitem nicht aus, tun die Beiträge zu diesem Fonds als Steuern auf fassen zu können. Sogar wenn man annimmt, daß nach dem Kongreß der Keren Hajessod viel größere Fortschritte als bisher machen wird, so wird auch dadurch die Notwendigkeit nicht verschwinden, neben den Spenden auch das verzmsliche Kapital des jüdischen Volkes zur nationalen Kolonisation heranzuziehen. Hiervon verspreche ich mir zunächst eine nennenswerte Erhöhung des GcsnntV betrages, der von Ciahith nach PaLisüua fließt; denn wenn das Geld sowohl die Wo!! 1 fahrt des Volkes wie die Zinsen verspricht, gibt man es leichter und mehr, als wenn es nur der Wohlfahrt dient. Noch wichtiger ist aber für mich die andere Erwägung: Mit Hilfe eines zinspflichtigen Kapitals wird die Ertragfähigkeit der palästinenxisehen Siedlung wesentlich schneller erreicht werden, afc wenn diese nur auf Spenden aufgebaut ist. Denn die hauptsächliche Bedingung der Erzielung der Ertragfähigkeit ist der bis aufs höchste angespannte Wille zur Ertragfähigkeit. Und damit dieser Wille nicht nur aus der edlen, aber nur wenigen zu ging״ liehen Quelle der Begeisterung fließt, damit er durch die viel mehr verbreitete und starke Selbstsucht genährt wird, müssen unsere Siedler (Jeder einzeln und alle zusannnen) das Bewußtsein haben: ״Für das Geld, mit dem du augesiedelt bist, sind Zinsen an die Leute zu zahlen, die ihr Geld des Zinses wegen hergegelK-n haben. Die Nichteinhaltung dieses Zins ver spreche ns ist Bankerott, tödlicher Schlag für das ganze Werk, vor allem für dich seihst; ’willst du nicht untergehen, willst du die Scholle behalten, so mußt du den Ertrag herauswirfschäften." Wajs wir in Palästina schaffen müssen, ist ein wirrsdu'ftliches Wunder, Und die einzige Quelle der wirtscharftlichcn Wunder ist der durch Zins gepeitschte־ Selbsterhaltungstrieb des Menschen. 11, Die Einwendung: ״Das verzinsliche Geld kann man eben deshalb mit gutem Gewissen!Echt annchmen, weil unsere Landwirtschaft in Palästina nicht ertrag*• fähig ist.“ ich will mm eine Möglichkeit zeigen, diese an» sich sehr ernste Einwendung zu überwinden. Ich nehme an, daß es in Palästina - außerhalb der Landwirtschaft Geldanlagen gibt, deren Ertragfähigkeit und Sicherheit außer Zweifel steht (beispielsweise der Häuserbau). Aber sogar wenn auch das nicht der Fall ist, so sind solche Anlagen in anderen Ländern vorhanden. Der Zinsfuß dieser Anlagen soll 6 G seht Auf dieser Grundlage werden die Pfandbriefe ״Gculath-Am“, ausgegeben, deren Erlös im Endzwecke zur landwirtschaftlichen Ansied tun״ der vermögenslosen oder schwach bemittelten Juden in Palästina verwendet werden soll. Die Pfandbriefe sind mit 2 0/0 fest verzinslieh. Außerdem haben die Pfandbriefinhaber Anspruch auf eine Hälfte des Gewinnes, den die aus ihrem Erlös berundeten Siedlungen tragen (die andere Hälfte gehört ־•־־ Siedlern selbst). Aber von jeden 100 Mark des *) Wenn nicht der Keren Hajessod die Deckung für nationalwirtschaftlich notwendige, aber risikoreiche Betriebe übernimmt. Ich glaube aber nicht, daß seine Geldmittel hierzu ausreichen werden. in die verzinsliche Anlage den ___ ___ ״ Erlöses werden nur'50 unmitteibar'ünzl’sofort zudie^m Zwecke verwendet; die anderen 50 werden oben angedeutete, sichere, zu 6 0-0 gesteckt. Weser Plan hat folgende Vorteile: ^insendknst ist gesichert; dem» wenn man htri? Ä»?0/0 3 =) «»**י Mark), so kann man htermit d!e 2 0# passiven Zmsen von 100 Mark (- 2M.)