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Jüdische Rundschau · 1921-06-10 · Heft 46-47 (10.6.1921) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVI (1921)
Issue
Heft 46-47 (10.6.1921)
Date
1921-06-10
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 332 nunmehr Berichte der Deputation nach Palästina vor, an deren Spitze der lU'hlu■ von Onra Stand, der von reichen Kaufleuten. begleitet war. Die Aufgabe der Deputation bestand darin, die praktische Palästiminrbcit unter orthodoxen Juden zu fördern und den Frieden zwischen den verschiedenen orthodoxen Gemeinden herbei-zufiihrei». I>ie Deputation weilte in Palästina 23 Tage, besuchte mir Jerusalem׳ und Hebron und kehrte sofort nach Polen zurück. Wie die Agudaprcssc behauptet, habe die Deputation Vorbereitungen zu einer größeren ökonomisch e n Aktion getroffen, die die Ansicdclung einer größeren Anzahl von orthodoxen Juden ermöglichen würde. Audi behauptet die Presse, es sei dem Einfluß des Rabbi von Gura gelungen, den Streit zwischen dem Misrachi und den Rabbinern Diskin und Sonncufcld einzustcllen. ln dem Schreiben des Rabbi von (Jura heißt es, Rabbiner Kuk habe ihm .schriftliche Erklärungen über die von anderen Rabbinern beanstandeten Stellen in seinen Werken gegeben. Auch soll ihm Kuk gesagt; haben, er sei weder Zionist noch Misrachist, aber als Rabbiner müsse er aßen cntgcgcnkommcn. Es bleibt natürlich abzuwarten, wie sieh Kuk zit diesem־ Schreiben äußern wird. Jedenfalls hat die Reise des Gerer Rebbcn ein starkes positives Interesse für Palästina unter der polnischen Orthodoxie hervorgcriifen, das, wenn es zu praktischen Ergebnissen führen sollte, von allen begrüßt werden müßte. * Ausrottung der *,Israeliten“ in Südafrika Vor kurzem erschien in allen Zeitungen ein unverständl/ches Reuter-Telegramm über einen Aufstand der ״Israeliten‘‘ in Südafrika. NtmmelM־ bringen die englischien Zeitungen die Aufklärung. Unter den Schwarzen der Gegend von Qucenstown im. Kapland tauchte vor längerer Zeit ein Manu auf, der sich für den Propheten Enocli ausgab. Dam.it verband er den Glauben, daß in nächster Zeit Christus in leiblicher Gestalt auf Erden erscheinen werde, Ein Hügel 11 ei׳ üullboek (in der Nähe von Qucenstown) sollte die Stätte des Erscheinens sein. Dem, ״Propheten“ strömten viele Anhänger zu. Die Sache komplizierte sich dadurch, daß die religiös erregten Eingeborenen, die dem Wunder entgcgcnhantcn, auch dabei sein wollten, wenn es sich vohzog. Sie eigneten sich darum in der Nähe des Hügels von Bullhoek Staatslämlcreic» an, auf denen sie sich ,Wolmliütten erbauten. Alle Versuche, durch gütliches Zureden oder durch den Hinweis auf Recht und Gesetz die fanatisierten Schwarzen zum Verlassen des usurpierten Bodens zu bewegen, schlugen fehl. Die ״Israeli1len", wie sich־ die Schwärmer nannten, erklärten, sie könnten nur ״Jehovah“ gehorchen, weder eine biirgerliehe Autorität noch irgendein Gesetz, könne sie darin beirren. Nach einer von General Smuts i111׳ Parlament gegebenen Darstellung entsandte die Regierung den Minister für Emgcborcnenangelegenlieiten und späterhin eine besondere Kommission nach־ Bullhoek, doch blie- ׳ben Verhandlungen erfolglos. Gegen einzelne Einge* borene wurde auch• gerichtlich eiugcschritteti, aber die Gesctzesvcrächtcr erschienen einfach nicht vor Gericht, So entschloß sich die Regierung, Gewalt anzuwenden, Eine Polizeimacht von 300 Mann rückte gegen das Dorf vor. Sie hatte zwar den gemessenen Befehl, Blutvergießen zu vermeiden und nur im äußersten Falle von der Waffe Gebrauch zu machen. Als aber die Schwarzen der Aufforderung zur Ucbergabe nicht nachkamen und sich zur Wehr setzten, feuerte die Polizei, und nach wenigen Sekunden wälzte sich über die Halft״ der Schwarzen im Blute. 100 Eingeborene blieben tot, 125 verwundet auf dem, Platz. Der Rest der Eingeborenen ergab sich, Enoch und sein Bruder wurden gefangen genommen. Das Dorf wird zerstört werden, — Die gesamte englische Presse, mit Ausnahme der militärischen Hetzorgane und besonders der antisemitisehen ״Morning Post“, verurteilt das Vorgehen der südafrikanischen Polizei aufs schärfste und verlangt Sühne. Eine Original-Menorah in Palästina gefunden Die von der jüdischen archäologischen Gesellschaft in Palästina unter der Leitung von Dr. Sloutzsch in der Nähe von Tiberias gemachten Ausgrabungen, die schon sehr wertvolle Funde zutage gefördert!!;dien, wurden nach Pcßach fortgesetzt. Sie haben die Annähme von Dr. Sloutzsch bestätigt, daß die Aus. grabuiig sstelle die im Tal m u d erwähnte S y n a goge ist. Bei den letzten Ausgrabungen wurde ein weiterer Raum freigelegt, in dem sich verschiedene Marmor״egenstände, Inschriften, Geräte, Tafeln, Mosaiken, Säulen u. a. m. vorfanden, Am 14. Mai wurde ferner eine richtige siebenarmige Menorah ge׳ funüeu die ganz den Beschreibungen der Menorah ii; der Bibel entspricht. Dr. Sloutzsch äußert sich übe! J l״״ , Wf {0!kn: ”i)ies ist <ie1' cstc nationah T״m™0<5e״!S'”,11־ a״S dc1 Zcit vor dcr Zerstörung de! Tempels, der in unsere Hände gelangt ist Bis ietz rutrgc!r\lwcsTe״i0i! T ״adl m״ti״‘,l!liclu'״ Schilde ruugcu dargestellt. Und nun haben wir eine richtim;tCÄ״r 1Si״ im ,Tempel gebraucht wurde E׳ rst zu hoffen, daß an dieser Steile noch weitere wert volle Funde zu erwarten sind.“ weitert wert ‘Zv ui 1Q VCPOF( der Zivilverwaltung sind, veröffentlicht. (1 Juni 1920) erlassen JUEDISCHE R UNßSCHAU Nr. 45/47 וז"""!,!"«"! durch den “XVII. Delegiertentag vom 13. bis 16. Mai in Hannover 1 [)je ״Zionistische Vereinigung für Deutschland‘‘ <Z. V. f, D.) ist der deutsche Landesverband der Zionistischen Organisation. .... ... ״ , , k 2. Die ״Zionistische yereuugung für Deutschland“ ist die Vereinigung der in! Gebiete des Deutschen Reiches wohnhaften Zionisten. Die Zugehörigkeit zur Z V f D setzt das Bekenntnis zum zionistischen Progranini voraus, Sie wird vermittelt durch den Beitritt zu einer Ortsgruppe oder einem Bczirksverband der Z. V, f.D. , ״ , , § 3 Die ״Zionistische Vereinigung für Deutschland“ gliedert sich in Bezirksverbändc und Ortsgruppen. Gruppen von zionistischen Sonderverbänden (Föderationell der Uesaiiitorganisation), die der Zionistischen Vereinigung für Deutschland angcschlossen sind, haben die Rechte und Pflichten von Ortsgruppen. i? 4, Organe der ״Zionistischen Vereinigung für Deutschland“ sind der Delegiertentag, der Landesvorstaiul, das Zentralkomitee, der Finanzausschuß, die Revisionslvommission und das Ehrengericht. <5 5, Die ״Z. V. f. D,“ wird ttadi außen durch den . t Y, _. D,c I c g i e r t e n t a g. § 6. Der Delegierlcntag der ״Zionistischen Vcreinigung für Deutschland“ tritt an einem vom Zentral- Komitee zu bestimmenden, der Regel nach in Deutschland gelegenen Orte mindestens einmal in jedem Jahre zusaininen. Die Einberufung erfolgt durch den Landes• Vorstand, § 7. Die Aufgaben des Delegiertentages sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Geschäfts- und Rechenschaftsberichtes des Landesvorstandes; b) Beratung und Erledigung vorliegender Anträge; c) Wahl der deutschen Mitglieder für die Vertretungskürperschnftcn der Gesamtorganisation; d) Wahl des Vorsitzenden der Zionistischen Vereintgung für Deutschland־; e) wähl des l.amlesvorstandcs; f) Wahl des Zentralkomitees; g) Wahl der Mitglieder des Ehrengerichts, des Ehrengcrichtsanwaits, der Mitglieder des Finanzausscltusses und ihrer Stellvertreter;!1) Festlegung der Richtlinien für die Arbeit der Ziouistisehen Vereinigung für Deutschland; i) Abänderung des Statuts der Zionistischen Vereintgütig für Deutschland. 8 8. Jedes Mitglied der Zionistischen Vereinigung für Deutschland• hat mit Vollendung des 18. Lebensjaiircs das aktive, mit Vollendung des 20, Lebensjahres das passive Wahlrecht zum Dciegiertcntag. Niemand darf sein Wahlrecht doppelt (in der Ortsgruppe und einer Sonderorgnnisation) ausüben, 8 Jede Ortsgruppe von mindestens 25 Mitgliedern wählt einen Delegierten, Ortsgruppen von mehr als 75 Mitgliedern wählen zwei Delegierte, Ortsgruppen von nitlir als 100 Mitgliedern wählen für jedes weitere Hundert Mitglieder einen weiteren Delegierten, wobei übcrscliicßende■ 50 Mitglieder einem vollen Hundert glei eh ge re cli net werden. Mitglieder von Gruppen, die nach parteimäßigen, beruflichen oder irgendwelchen anderen Gesichtspunkten zusainmcngeschlosseii sind, üben ihr Wahlrecht als Einzclmitglieder innerhalb der Ortsgruppe aus. ln Ortsgruppen von mehr als 300 Mitgliedern finden Verhältniswahlen nach einer vom Lanaesvorstand zu erlassenden Wahlordnung statt. Der Landcsvorstaml kann auf Antrag die Bildung von besonderen Wahlbezirken auordnen. Auf Antrag einer Föderation ist den Angehörigen dieser Fülleration zu gestatten, innerhalb eines Bezirkes einen eigenen Wahlkörper zu bilden. 8 10. Die Mitglieder des Landesvorstandes, des Zentralkomitees und der Vorsitzende des Finanzausschusses halien als solche auf dem Delegiertentag Sitz, aber kein Stimmrecht, § 11, Jeder Delegierte verfügt auf dem Delegiertentag nur über eine Stimme. Die Dclegiertcnmandate sind nicht übertragbar. Die Delegierten sind an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden. Landesvorstand. § 12. Die Leitung der Z. V. f. D. obliegt dem vom Dciegiertcntag zu wählenden Landesvorstand. Der Landesvorstand bestellt aus dem Vorsitzenden der Z, V. f, D. und weiteren 6—12 Mitgliedern, die in zwei gesonderten Wahlgängen gewählt werden, Der Landes- Vorstand hat seinen Sitz in Berlin, Der Leiter der Nationnlfoiulsarbeit in Deutschland hat im Landesvorstand Sitz und Stimme, Zentralkomitee. § 13. Das Zentralkomitee steht dem Landesvorstand als Beirat und Kontrollorgan zur Seite. Es ist vor prinzipiellen Beschlüssen des Landesvorslaudcs zu hören und ständig über die Arbeit des Landesvorstandes auf dein Laufenden zu halten. Das Zentralkomitee kann jederzeit die Einberufung eines Delcgiertcntages beschließen. Der Bestätigung des Zentralkomitees unterliegt der Etat. 8 VI. Das Zentralkomitee tritt mindestens einmal vierteljährlich m Berlin zusammen. Falls fünf Mitglicder cs unter Angabe von Gründen beantragen, hat der Vorsitzende jederzeit eine außerordentliche Sitzung nach Berlin eiuzubenifcn, Die Gründe sind bei Einbcriitimg den anderen Mitgliedern bekannt zu geben. Die nicht in Berlin wohnenden Mitglieder des Zer. tralkomitees können sich in den Sitzungen durch Vollmachten von anderen Mitgliedern des Zentralkomitees vertreten lassen, jedoch kann kein Mitglied über mehr als zwei Stimmen verfügen. § ,15. Die leitenden Sekretäre der Zionistischen Vereinigung für Deutschland und der leitende Redakteur I •15* »Jüdischen Rundschau“ haben während der Dauer i •s-5nltcs >m Zentralkomitee, aber als solche l kem Stimmrecht, •.: . Finanzausschuß. 8 16. Der Finanzausschuß sieht dem Landesvorstand als beirat in finanziellen Angelegenheiten zur Seite. Er ist vor Beschlüssen des Landesvorstandes von erheblieber finanzieller Tragweite zu hören. § 17. Die Anzahl der Mitglieder des Finanzausschnsses beträgt höchstens 23, von denen nicht mehr als die Hälfte außerhalb Berlins wohnhaft sein soll. Revisionskommission. § 18. Die Revisionskommission hat die ordnurvgsmäßige und wirtschaftliche Führung der Geschäfte der Zionistischen Vereinigung für Deutschland in regetmäßigen Abständen eingehend zu prüfen und dem Zentralkomitce Bericht zu erstatten. Die Revisionskommission besteht aus einem Vor• sitzenden und vier weiteren Mitgliedern, die in zwei besonderen Walilgängen vom Zentralkomitee gewählt werden. Ehrengericht. § 19. Das Ehrengericht ist zuständig für Anklagen gegen Angehörige der Z. V. f. D. wegen Verstoßes gegen die Parteidisziplm oder gegen die Interessen der Bcwe* gung. § 20. Das Ehrengericht besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Beisitzern. § 21. Das Interesse der Organisation bei den Ver- Handlungen des Ehrengerichts vertritt der Ehrengerichtsanwalt. § 22. Auf das Verfahren vor dem Ehrengericht finden die Bestimmungen des Statuts des Zionistischen Ehrengerichts der Gesamtorganisation (״Welt“, Jahr• gang XVI, Seite 695 u. f.) Anwendung. ß c z i r k s v e r b ä 11 d 0. § 23. Der Bezirksverband (st die lokale Zusammemassung der Ortsgruppen eines Bezirks und solcher in diesem Bezirk wohnenden Zionisten, weiche un Orten wohnen, in denen eine zionistische Ortsgruppe nicht bestellt uml die ihren Beitritt zum Bezirksverband erklärt haben. Die Aufgaben der Bezirksverbände sind: a) Organisatorische Zusammenfassung der im Bezirk wonnenden Zionisten; b) Förderung der Arbeit der Ortsgruppen; c) Vorbereitung der Gründung neuer Ortsgruppen; d) die Propaganda in ihrem Bezirk. 8 2t. Die BezJrksvcrbätvJe haben vierteljährlich dem Gcschäftsführendcn Ausschuß Bericht üDer ihre Tätigkeit und über den Bestand an Mitgliedern zu erstatten. 8 25. Der V-orstaivJ jedes Bezirksverbandes wird von den ihm zugchörcnden Ortsgruppen nach einem vom Landesvorstand genehmigten Modus auf die Dauer eines Jahres gewählt. Ortsgruppen, § 26. Die Ortsgruppe ist die Organisation samtlicher an einem Orte wohnenden Zionisten, die ihren Beitritt zu der Ortsgruppe erklärt haben. Sind an einem Orte wenigstens 25 Zionisten vorhanden, so solle« sie sich zu einer Ortsgruppe Zusammenschlüßen, Mitglieder von Groppen die sich nach parteimäßigen, beruflichen oder irgendwelclicn anderen Gesichtspunkten Zusammenschlüßen, unterstellen in verwaltungstechnischer Hinsicht in jedem Falle der Ortsgruppe. Zionisten an Orten ohne Ortsgruppe können entweder einer nahegclcgcnen Ortsgruppe oder direkt dein zuständigen Bezirksverband beitreten. 8 27. Die Leitung der Ortsgruppe obliegt dem Vorstände. Statuien der Gruppe bedürfen der Gcnchmigung des Landesvorstandes, der aut Verlangen geeignete Entwürfe zur Verfügung stellt. Die Gruppen sollen für jedes ihrer Mitglieder ein Exemplar der ״Jüdischen Rundschau“ abonnieren. Für mehrere Familienmitglieder braucht nur ein Exemplar abonniert zu werden. 8 28. Mitglieder zionistischer Sonderverbändc, die eigene Delegierte zum Kongreß entsenden, haben innerhalb der Zionistischen Vereinigung für Deutschland kem Wahlrecht zum Kongreß Finanzen. ... § 29. Die Einkünfte der Zionistischen Vereinigung für Deutschland bestehen aus der Ziouistensteuer nebst Landesbeitrag und bcMuideren Zuwendungen. ... S ■ז'־1*-* ■י'*־ Beitrag zur Zionistischen Vereinigung für Deutschland (Zionistensteuer) wird von jedem Mitglicd seinem Einkommen und Vermögen entsprechend auf Grund freiwilliger Einschätzung gezahlt, jedoch wird ein Mindestbeitrag (Landesbeitrag) jeweils vom Delegiertcntag festgesetzt. Das Wahlrecht zum Delegiertentag ist von der 2al1!ung des Mindestbeitrages abhängig. Ausnahmen hiervon kann der Landesvorstand zulassen. § 31. Die Zionistische Vereinigung für Deutschland stellt im Etat Mittel bereit, aus weichen den Mitgliedern des Zentralkomitees die Fahrtkosten der Reisen zur Teilnahme an den Sitzungen ihrer Körperschaft zu ersetzen sind. Statuten. § 32. Eine Statutenänderung kann durch den Delcgiertcntag mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delc* gierten beschlossen werden. rei Schekelzahlcr muß jeder Zionist werben, damit die Schekelsammlung gelingt.

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