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Jüdische Rundschau · 1921-03-30 · Heft 25-26 (30.3.1921) · page 8

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXVI (1921)
Issue
Heft 25-26 (30.3.1921)
Date
1921-03-30
Page
– (sequence 8)
Language
German
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?־״ , )'*, Seite 176 J U ED IS CHE RUNDSCHAU Nr. 25/2ö Demokratie Von Rechtsanwalt Dr. Epstein, Duisburg. Würden in die Landkarte Deutschlands die Geltungsgebiete der Judengesetze cingczeichnct, so würde sic noch viel bunter werden als die politische Karte Deutschlands. Allein in Preußen gibt es eine ganze Reihe verschiedener Judcngcsctze, die zu verschiedenen Zeiten entstanden sind. Und das preußische Judengesetz von 1847 kennt und anerkennt nur die jüdische Einzelgcincindc, nicht aber die Vereinigung von Gemeinden. Jede Gemeinde ist eine gesonderte Rechtspersönlichkeit, eine Re* ligionsgemcinschaft für sich. Die meisten der einzcl* staatlichen Judengesetze rühren aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts her, also aus der Zeit dunkelster Reaktion. Der Geist der Zeit hat sich ihnen aufgeprägt. Manche dieser Gesetze waren noch nicht lange in Kraft, als aufrechte Männer aus den jüdischen Gemeinden ihre Abänderung in freiheitlichem Sinne von der Regierung forderten. Besonders drückend mußte auch die Befugnis der christlichen Regierung empfunden werden, sich in die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden durch lästige Aufsichts- und Kontrollrechte einzumischen. Als nun im Gefolge der Novemberrevolution von 1018 die neue Reichsverfassung die Trennung von Staat und Kirche brachte, der Zusammenschluß von Religionsgescllscliaftcn im Reichsgebiet ermöglicht und jeder Religionsgcscllschaft das Recht zur selbständigen Ordnung und Verwaltung ihrer An* gelegenhciten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes gewährt wurde, hätte man damit rechnen können, daß die deutschen Juden, denen ihr Schicksal nunmehr in die eigene Hand gelegt war, aus dem Geiste heraus, aus dem die Reichs* Verfassung geboren war, an die Stelle der Zerrissen* heit Einheit und an Stelle der Reaktion Freiheit setzen würden. Um zum Ziele zu gelangen, konnte es für demokratisch gesinnte Juden nur einen Weg geben, den gleichen, auf dem man in ganz Deutsch* fand zur Neuordnung der Dinge geschritten war: Wie man in Preußen nicht das alte Herrenhaus die neue Staatsverfassung schaffen ließ, so konnte die neu: Gesamtorganisation der deutschen Juden nicht durch Abgesandte von Gemeindevertretungen festgesetzt werden, die entweder überhaupt nicht ge* wählt, sondern ernannt, oder auf Grund veralteter, rückständiger Wahlordnungen gewählt waren. Aber dieselben Juden, die in ihrer Ueberzahl einer Partei angehören, die sich die demokratische nennt, und aus deren Mitte der Schöpfer der neuen deutschen Reichsverfassung hervorgegangen war, lehnten die* *en Weg ab. Die Allgemeinheit blieb ausgeachlossen. Die Vertreter der alten Gewalten dekre* tierten das neue Grundgesetz und sorgten dafür, daß ihr Werk von dauerndem Bestände sei und kein Aufrührer es antasten könne: Im Bundestag und Rat (Abgeordnetenhaus und Herrenhaus) bedar* es zur Abänderung der Verfassung je einer Zweidrittelmehrheit. M. a.W.: Die von den Ge* meindenotabeln vorgeschriebene Verfassung kann nicht geändert werden. Auch Zionisten haben das Statut sowohl auf dem Gemeindetag wie später in hohen Tönen gefeiert und als einen Sieg der Demokratie und der Einheit im Judentum ausgerufen. Es soll nicht verkannt werden: Wie reaktionär dio Herrenkurie und die einjährige Karenzfrist für das Wahlrecht zum Bundestage ist, welch letztere gerade die wertvollsten Teile des deutschen Judentums, nämlich die Jugend und die ״Ausländer“ beeinträchtigt; das Walt!recht zun! Bundestag entspricht sonst ziemlich dem modernen demokratischeu Sdiema. So daß eine Tribüne errichtet ist, auf der einmal im Jahre über die Pflege der Interessen des deutschen Judentums, nicht der gesamten jiidischcn Interessen geredet werden kann. Was erreicht worfen ist, ist nicht die Gesamtorganisation »kr deutschen Juden: Nicht beteiligt ist die Orthodoxic. Der Bundestag wirf ein Rumpfparlament bleiben, solange die Orthodoxie sich fernhält. Ihr Ahscitsstchcn entspringt dem tiefbegründeten, aus jahrzehntelanger Erfahrung geschöpften Mißtrauen, das sic dem Gerechtigkeitssinn der offiziellen Machtliaber im deutschen Judentum entgegenbringt; Leuten, die zu alt sind, sich noch zu ändern; die •1 ׳;uf dem Bundestage wichtige Fortschritte, , über die man vorher einig geworfen war, zurücknahmen. Aber dem Gebäude, das man errichtet ' ßat1" *{** ׳cht, n״r der Flügel der Orthodoxie; inni fehlt der Unterbau,־ es ist nur eine tönende Kuppel: Der Bund ist auch deshalb keine Samt* Organisation, weil er die Grundlage des jüdischen jebens m Deutschland nicht einbczicht, die jü- Bund lüßt dic Selbständig* Ueit der Gemeinden 111 der Ordnung und Verwalfnßcle^itc״ unberührt. Das ist die bedeutsamste Vorschrift der Bundessatzungen. Was erreicht ist, die auf freiem Wahlrecht aufgebaute Tribüne, ist erkauft worfelt dadurch, daß man den Notabein die Erhaltung und Stabilierung ihrer Herrschaft in den Ocmcinden garantierte. Das schöne Recht, das uns die Reichsverfassung verlieh, als freie Menschen unser Dasein selbst zu regeln und die Bedingungen zu schaffen für dic Entfaltung aller lebendigen Kräfte im deutschen Judentum, haben wir nicht zu nutzen verstanden, weil wir noch unfrei sind. Und so ist jenes uns durch die Reichsverfassung gewährte Recht zu in Unsegen statt zum Heile geworden. Gab es bisher in Preußen acht Judengesetze, so wirf cs künftig deren soviel geben, wie Gemeinden im Lande existieren. Nach Herzenslust können jetzt die Justizräte in Vorstand und Repräsentanz Gesetze schneidern und dafür sorgen, daß diese sich gemäß der besonderen Aufgaben, die gerade ihrer Gemeinde obliegen, von denen anderer Gemeinden unterscheiden. Gewiß, die alten vergilbten Judengesetze in Deutschland haben einen muffigen Geruch, und man muß lächeln, wenn man solche Verordnungen ״über dic Gemeinheiten der Juden“ aus staubigen Akten abzuschreiben hat, die bebrillte Sekretäre, Altersgenossen jener Gesetze, einem auf den Aemtcrn reichen. Aber dankbar will ich heute, wo die Zeitung den Tod des früheren preußischen Ministers und Ober- Präsidenten der Rheinprovinz, Freiherrn von Rhcinbabcn, meldet, der stockkonservativen Regierungen gedenken, die die Judengesetze mit strenger Gerechtigkeit handhabten und die Juden vor ihren liberalen Machthabern, denen dic rcaktioiiären Judenrechte nicht reaktionär genug waren, in Schutz nahmen; die der von jüdischen Liberalen beschlossenen Abschaf fuug des gleichen — und Einführung des Dreiklassenwuhlrechts wegen der ״gegen jede Ncucinführung des Klassenwahlrcchts bestehenden allgemeinen Bedenken“ dic Genchmigung versagten; die den Raub des Ausländerwahlrechts als gesetzwidrig mißbilligten; die von hinausgewählten liberalen Repräsentanten kurz vor Tores- Schluß hurtig zusaminengezimmcrte Wahlrechtsverschlcditeruugen als unmoralisch verwarfen. Waren dic Judengesetze auch schlecht, sie richteten doch Schranken auf, über die der verbohrteste Kchillah- Vorsteher nicht hinwegkam. Diese Schranken sind jetzt gefallen. Der Parncs ist König und autonom in seiner Gemeinde. Er braucht sidi vor keinem konservativen Regierungsjunker mehr zu fürditen. Er kann mit seinen Helfern das Judengesetz abändern. Die Reidisvcrfassung gibt ihm das Recht, die jüdischc Bundesverfassung nimmt cs ihm nicht. Er läßt sich das nicht zweimal sagen und nutzt die neuen Möglidikciten, Im Rheinland begiiint’s, wie immer. Die Leute, deren Väter in ihrer Jugend frische Luft in das nocli junge, ihnen zu alte preuüisdic Judengesetz zu bringen sich mühten, halten jetzt die Zeit für gekommen, wo sie, nicht gehemmt durch den starken Arm der Obrigkeit, allerlei Rcchtsniindcrungcn einführen, z. B. den Ausiändem das aktive Wahlrecht beschränken und das passive nehmen können. Die Regierung macht noch Schwierigkeiten; sie weigert sich, die Rechtmäßigkeit dieser Satzungsänderungen anzuerkennen. Ucbrigcns in den hier erwähnten Fällen mit Recht: Nach dem preußischen Judengesetz hatte jeder Ausländer das aktive und passive Wahlrecht, ein unentziehbares Mitglicdsdiaftsrccht, das ihm nach den Vorschriften des allgemeinen bürgcrlidreu Rechts nicht jetzt plötzlich durch einen Beschluß der Gemcindevertretung wieder weggenommen werden kann. Es zeugt von zuviel Angst, wenn der Vorsteher einer mehrtausendköpfigen Gemeinde einer Handvoll Ausländer, die seine Herrschaft nicht im mindesten erschüttern können, das Wahlrecht schmälert und sich dann noch mit der widerborstigen Regierung herumsdilägt; einer Regierung, die wirklich nicht für die ausländischen Juden wegen ihrer schönen Augen cintritt, die vielmehr nur den Boden des Redits nidit verlassen will. Aber andererseits, wäre nidit bei uns deutschen Juden alles so kurios, so gehörte eigentlich eine Portion Mut dazu, wenn die Parnossim der Kehilloth Sehöppenstädt und Sdiikla in ihrem Reich ihren Ausländern, die dic besonderen Aufgaben gerade dieser Gemeinden nicht erfassen können, Wahlrechte nehmen und mindern, denselben Menschen, denen man kürzlich in Berlin das Vertrauen geschenkt hat, zum jüdischen Bundestag für das ganze Deutsche Reich zu wählen und gewählt zu werden. Schlagen den rheinischen Gemeinden diesmal ihre Pläne fehl, ich kann ihnen noch zahlreiche Rezepte nennen, wie ihren Untertanen das Vergnügen, alle vier Jahre zum Bundestage sru wählen, in den Kehilloth versalzen werfen kann. Grund, Freunde, über die Neuordnung der Dinge zu jubilieren, bestellt nicht. Deutschland Die Gcmelndewahlen in München j Aus München wird uns geschrieben: j Dic Jüdische Ocmciiulc in München halte in den letzten Wochen einen Wahlkampf in ihrer Mitte, wie er bisher noch nie zu verzeichnen׳war. Nach Lang, jährigen Kämpfen haben die Minoritäten in der (ie- , tneinde cndlicli das Vcrhältniswahlrccht durchgesetzt und ן dic diesmalige Wahl sollte die erste in dieser Weise I sein Zionisten, Orthodoxe und Ausländer, welch letztere ) nur das aktive Wahlrecht besitzen, hatten sich, wie in , Nürnberg, in der ״Jüdischen Volkspartei“ vereinigt und , führten gemeinsam den Kampf gegen die Liberalen. In » vier grollen öffentlichen Versammlungen in einem der t größten Sale Münchens, die stets von nahezu tausend } Personen besucht waren, wurden all dic Fragen be f sprachen, welche zu den großen Aufgaben einer jüdisches Gemeinde gehören. Neben hiesigen Rednern waren es besonders dic Herren Dr. Bainbcrgcr aus Nur.v berg und Dr. Klee aus Berlin, welche in Wirkung*- voller Weise die Ziele einer wirklichen Volkspartci im Gegensatz zur Tätigkeit der Liberalen behandelten. Die letzteren, welche ihre Anhänger in zwei nur liberaler. Versammlungen aufklärtcn (in eine derselben waren nur die voikspartcilichen Kandidaten geladen, welcic auch hier wirkungsvoll in die Diskussion eingriifeiij hatten drei Punkte als Ziel ihrer Angriffe gewählt: die Volksschule, den Zionismus (den sie als Rückkehr zum Ghetto bczcichnetcn) und die Ausiänderirage, und diese ihre Argumente auch in unseren Versammlungen vertreten. Neben der Wahl zur Gemeindevertretung war diesmal auch die Wald von Abgeordneten zur Tagung des ״Landesverbandes isracli'.isdier Gemeinden Bayerns", des Verbandes, welcher besonders für unsere Lamfgemcüvdcn von besonderer Wichtigkeit ist. Am 13. März fiel die Entscheidung, und von ungefahr 5600 eingeschriebenen Wählern nahmen 4101 an der Wahl teil; cs entfielen ungefähr 1 j der Stimmen auf die Volkspartei, welche in der Gemeinde von 21 NLuv daten 8 auf sich vereinigte, während ihr im Lande*• verein von 10 Sitzen 4 zuficlcn, hierbei blieben ihr noch 292 Reststimmen, welche ihr einen weiteren Sitz auf der Landcsliste cintragen dürften. Von den zur Gemeinde Gewählten sind 5 Zionisten und 3 Orthodoxe; in den Landesverein wairden 3 Zionisten und 1 Orthodoxer gewählt. Orthodoxo und Zionisten gehen in Fragen, welche die Gemeinde berühren, den gemeinsamen Weg, und es ist zu hoffen, daß die Wühlarbeit gewisser Kreise im orthodoxen Lager, welche (sicher nur zum Schaden der Orthodoxie) hier störend zu wirken suchen, zwecklos ist. J. F. Verband bayrischer israelitischer Gemeinden Die zionistische Fraktion auf der Tagung des Verbandes bayrischer israelitischer Gemeinden wirci sich voraussichtlich aus folgenden Herren zusammensetzen: Dr. Elias S t ra u li - München, Jakob F r.ä 11kel-München, Josef Sch achno-München, Dr. Meinhold N u ß ba u m - Nürnberg, Leopold Birnbaum- Fürth, Dr. Isaak Ba m b c r g e r-Nürnberg, Karl Glas c r - Nürnberg, Julius Strauß- Bamberg. Die, zugleich gewählten Vertreter dieser Herren sind der Verfassung des Verbandes gemäß diejenigen Kandidaten, die auf den Kreiswahlvorschlägen cler Volkspartei dem letzten Gewählten in der Reihenfolge folgen. Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums, Berlin. Am 10. <L M. fand eine außerordentliche Generalversammlung der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums statt, in welcher die vorgcschlagcae Satzungsänderung angenommen wurde. Der Vorstand wurde beauftragt, die Gesellschaft in das Vcrcinsregistcr eintragen zu lassen. Der Mimicstmitgliederbeitrag wnnle auf 20 M. festgesetzt; für Mitglieder aus valutastarken Landern auf 8 M. in Vorkriegswährung. Jedes Mitglied erhält eine periodische Veröffentlichung der Gesellschaft unentgeltlich, sowie auf Verlangen dic von der Gesell־ schaft hcraiisgegcbcncn Schriften zu 75 0״ des Luio Preises, — Audi andere Schriften werdenden Mitglieder« mit Rabatt abgegeben. So z. B. gegenwärtig die Sei״;;: von Dr. J. Neubauer: Geschichte des b.blisch-tal־ mttdischen Eheschließungsreehtcs. Sic kostet statt der Ladenpreises von 50 M. für Mitglieder nur 42,50 M. netto. Hilfsverein der deutschen Juden. Die diesjährige Generalversammlung des Hilfsvereins der deutschen Juden findet Montag, 4. April, abends 7 Ultr, im FJtigverbandhaus (früher Anwaitliaus), Blumenhof 17, statt Der Vorsitzende des Vereins, Ficrr Dr. James Simon, Ficrr Dr. Paul Nathan und Herr Dr. Bernhard Kahn Werden über die Tätigkeit des Hilfsvereins und seine weiteren Aufgaben berichten. Die Freie Jüdische Volkshochschule eröffnet ihr 8. Trimester atn 11. April wieder mit einer Reihe inte-• cssantcr Vorlesungen. Besondere Aufmerksamkeit via:1 ein Vortragszyklus finden über die ״Strömungen t* Judentum der Gegenwart“. Es soll hier jede uer vc;• schiedenc» Ricltltuigen durch einen ihrer prominente!' Vertreter dargcstdlt werden. Ferner seien genannt: Rabb. Dr. Bleichrodc: Einführung in die Kabbala; Dr. Herl itz: Aus dem Leben der deutschen Juden im Mittelalter; R. Hirschfeld: Aus dem inneren Leben der deutschen Juden im 19. Jahrhundert; Rabb. Dr. Hoc hf ela: Probleme der religiösen Erziehung; Dr. Greg. Itelsohn: Spinozas Ethik; Dr. Itelson: Optimismus und Pessimismus in der disihen Weltanschauung; Dr. Jacobson: schichte der deutschen Juden im Zeitalter Emanzipation; Rabb. Dr. Loevy: Der Jude und Vaterland; Rabb. Dr. Löwe 11thal: Sitten und brauche im jüdischen Volksleben; Dr. Strauß: nlsmus; E. To cplitz: Jüdische Kiinstdciikmäler; Z?*CP ti1: a 'Ucbimgcn zur Einführung in die jüdische Kunst; Frau S. Wronsky: Jüdische Frauen׳• gestalten in ihrer Bedeutung für unsere Erziehung. ücder sei« Gc- Ziot

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