Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXVI (1921)
- Issue
- Heft 8 (28.1.1921)
- Date
- 1921-01-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 50 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 8 j!* *m**mr• 1» Verliandlüngsberlclit Wie bereits gemeldet, erfolgte am 23. Januar die Begründung der neuen üesamtorganlsation der deutschen Judea 325 Vertreter von W) Bunde *gemeinden hatten sich zum 15. Ücineindctage des Deutsdi-l.sradi tische« Gemeinde-Bundes versammelt. Kalischcrs Eröffnungsrede. Der Vorsitzende des D.-l.O.-B., Professor Dr. Ka* l i s c h e r, begrüßte die Delegierten. Es ist das SeliJcksal der Juden, von jedem historischen Ereignis in schwereren Maße betroffen zu werden, als die übrige Umwelt. Wir glaubten, daß der deutsche Antisemitismus von dem gemeinsam vergossenen Blute fortgespült werden würde. IJas war die ״große Täuschung“, die wir erleben mußten. Wir Juden sind wiederum zum Sümlcnbock der Weltgeschichte geworden. Der Antisemitismus ist in wütender Form wieder aufgelcbt und kämpft mit Lügen und Verleumdungen gegen unser Recht. Schon aus diesem Orundc müssen wir 1ms zusammcnscltiiellen zu einer Phalanx, an der alle Wogen zerschellen. Aber unser Leid ist gering, wenn es an den Leidet! unserer jüdischen Brüder im Osten gemessen wird, die schon im. Kriege weit Schwereres zu leiden hatten als wir. Hundertuuscndc wurden hingemordet, Frauen geschändet, ihre Kinder getötet, Millionen in Jammer und Elend gestoßen, ohne »Laß die Mächtigen der Erde einbegriffen haben In heißem Mitgefühl und unaussprechlicher Ergriffenheit denken wir jener Opfer aus unserem Blute. (Die Versammlung erhebt sich.) Tausende und AbcrlausciKic werden das Wandcrschicksal der Juden auf sich nehmen und in die Fremde ziehen müssen *— in einem Moment, in dem die Haupteinwanderungsländer ihre Pforten geschlossen haben. Der einzige Lichtblick in dem Grau der Not ist Palästina, das unter machtigern Schutz sich vorbereitet, diese Massen aufzunehmen Auf welchem Standpunkt man auch stehen mag: kein Jude, der noch jüdisch fühlt, kann pIeic 11 gültig an der einen Tatsache vorbeigehen, daß eine Heimstätte errichtet wird, wo unseren Brüdern die Möglichkeit gegeben wird, sich in der Sonne der Freiheit auf uraltem heiligen Boden eine Existenz zu schaffen, die ihrer Energie entspricht Ais Kriegsfolge ist auch die Feier des 50j,’ihrigen Jubiläums des D.-I.G.-Ü. unterblieben, Diese Jubelfeier kann nachträglich nicht würdiger begangen werden als durch die Erweiterung und Krönung des alten Baues, durch die Erhebung des D.-l. O.-B. zur umfassenden öffentlich-rechtlichen Gesamtorganisatiou der deutschen Judcnbelt. Sie wird auf Freiwilligkeit beruhen. Wir werden uns selbst unsere Gesetze geben in der Erkenntnis, daß der Zusammenschluß aller Kräfte zur Erhaltung und Er- Stärkung des Judentums erforderlich ist. Auf breiter demokratischer Grundlage aufgebaut, wird sie uns gegen die Lockerung im Innern und gegen den Ansturm von außen sichern. Im Interesse des großen Werkes müssen alle Soadc/wünschc zurückgestellt werden. Ehe Versammlung folgte dieser Ansprache in sicht- «eher Ergriffenheit, der sie zum Schluß in anhaltende« Beifall Luft machte. Die geschäftlichen Verhandlungen wurden mit der Konstituierung des Büros eingelcitct. Zum ersten Vorsitzenden wurde Professor Dr. Knitsch er, zum zweiton Lcopok' Badt-Berlin, zum dritten Oberlandesgerichtsrat Ncumayer - München gewählt. Das Schrlitiühreramt übernahmen Justizrat Feilchenfcldlk• rlin und Rechtsanwalt K a t z e n s t e i n - Cassel. Als Beisitzer gehören dem Büro an Gchciinrat Apfel- Cöln, Dr. IN o b e 1 - Frankfurt &. M., Direktor Peretz- Königsberg, Rabbiner Dr. Salomo ns ki-Frankfurt a. O., Dr. Ahron Sandler-Berlin und Geheimrat Dr. Stern - Berlin. Hierauf erstattet die Mandats-Prüfungskommission ihren Bericht. Von der Gesamtzahl der Mandate sind nur 22 ungültig, die verspätet cingegangen sind. Der Beridit wird ohne Debatte genclumgt Das Hauptinteresse der Tagung konzentriert sich auf die Umänderung des D.-I. O.-B. zur Qcsanttorganisation des deutschen Judentums. Das Referat Über die Gesamtorganlsatfon. Dr. I s m a r Freund, der Urheber des Verfassung^- entwurfes, erstattet bicr/.u ein groß angelegtes Referat IX־/ Gedanke, eine Gesamtorganisatioiv zu schaffen, ist in den deutschen Juden seit mehr als einem Jahrhundert lebendig. Mit dem deutschen Bunde wurde auch der D.-l.G.-B. gegiündet,!und der Gedanke, diese private Organisation zur öffentlichen zu erheben, hat ihren Oründern immer vorgcschwcbt. Heute ist die Notwendigkeit stärker als je hervorgetreten, begründet durch die Veränderung in der Siedlung der Juden, ihrer veränderten Stellung im Volke und im deutschen Rechts- und Verfassungslebetv. Die ,Weltumwälzung hat auch das deutsche Judentum schwer betroffen. Die Gesamt- Organisation ist nicht nur eine Lebensfrage für die Kk־ingemeindcn, sondern auch für die größten geworden, wie 4 B. für Berlin, das mit ״roßen Sorgen Deckung für die materiellen Forderungen des Tages suchen muß. Die. .finanziellen Grundlagen des gesamten Judentums sind erschüttert. Nur Sparsamkeit und strenge Oekonomie der Kräfte, intensive — an Stelle der bisherigen extensiven — Arbeit mutt durch den Zusammenschluß erreicht werden. Neben der finanziellen Zukunft muß für die geistige Zukunft Sorge getragen werden. Um der jüdischen Jugend und unserer Zukunft willen müssen endlich alle geistigen, sittlichen und kulturellen Kräfte zusammengefaßt werden. Aber auch die bitterernste Frage des Antisemitismus zwingt uns zum Zusammenschluß, Im deutschen Volke gährt ein so wilder Haß gegen die jüdischen Mitbürger, wie er seit den finstersten Tagen des Mittelalters nicht zu verzeichnen war. Die inneren Kämpfe des deutschen Judentums werden sich auch weiter auf unserem Rücken abspiden. Das bedeutet für uns einen Kampf auf Leben und Tod um unsere soziale und .rechtliche Geltung in Deutschland, und dieser Kampf ist nur in geschlossencr Phalanx zu führen. Heute gilt cs. zunächst einen Rohbau zu schaffen, dessen Ausgestaltung der gemeinsamen Arbeit überlassen werden muß. Die ln der ganzen jüdischen Welt vorhandene 1 Kongreßbewegung oder das Streben nach einer jüdischen Gesamt- Vertretung entspricht der tiefgefühlten Notwendigkeit nach einer Stelle, wo alle Klagen vorgebracht und alle Kräfte gesammelt werden können Die neue Organisation muß alle jüdischen Interessen repräsentieren. 1X1 es sich um eine Körperschaft des öffentlichen dcut- י sehen Rechts handelt, können nur die Interessen der deutschen Juden vertreten werden, aber die Interessen der deutschen Judcnheit haben bisher nie an Landesgrenzen aufgehört und werden es auch in Zukunft nicht tun. In der Sorge um die Finaiizgebarung werden die kleinen und die großen Gemeinden sich die Hand reichen müssen. Die Ansländerfrage kann nicht übergangen werden. Der Bund ist die Repräsentanz einer Religionsgemeinschaft Für eine Religionsgemcinde aber müssen die Grenzfragen ohne Bedeutung sein. Jeder in Deutschland wohnende Jude muß das Recht haben, zu diesem Bunde zu wählen. Dis wird manchen hier vertretenen Krctscn aus verschiedenen Gründen unangenehm sein. Es gilt aber, den Blick auf das Ganze zu richten; da die Autonomie der Gemeinden erhalten bleibt, ist die Gefahr begrenzt Die Generaldebatte wird von Goldr e ich- Beuel eröffnet, der im Namen der Kleingcmeindcn des Rheinlands sich für die schnelle Begründung der Gesamtorganisation cinsetzt. Dr. Alfred Klee-Berlin gab im Namen seiner Freunde der Genugtuung Ausdruck, daß die jahrelangen Vorarbeiten bis zur Realisation gediehen sind. Der Entwurf entkräftet viele Bedenken, die gegen seine Vorgänger erhoben wurden. Die Zionisten haben deshalb große Opfer gebracht und im Interesse der Einheit schweren Herzens auf den vorzüglichen Entwurf von Vik to r-Hamburg verziehtot. Wenn der Geist der neuen Organisation derselbe Geist sein wird, der aus den E r ö f f nu n g s wo r t e n des Vorsitzenden sprach, dann eröffnet sich dem neuen Bunde eine gewaltige Perspektive. Hierauf brachte der Redner eine Anzahl Wünsche vor. Er möchte den § 1: ״Der Bund bezweckt die Zusammenfassung aller Kräfte im deutschen Judentum zur Pflege der gesamten jüdischen Interessen“ in dieser vom Gemeindebund vorgeschlagencn Fassung erhalten wissen, im Gegensatz zu einem Anträge der Berliner Jüdischen Gemcinde, welcher eine Begrenzung ״der gesamten jüdischcn Interessen“ auf die innerdeutschen jüdischen Interessen vorsieht. Herr Dr. Freund habe schon ausgeführt, daß die deutsche Judcnheit sich auch allgemein jüdischen Dingen nicht entziehen würde; das habe sic auch in der Vergangenheit nicht getan. Wenn diese Engherzigkeit in Zukunft auch wirklich vermieden werden soll, dann dürfe inan auch ehrlich die erweiterte Fassung zulassen, um jeder Möglichkeit einer späteren engherzigen Auslegung vorm beugen, Diese Einschränkung raubt dem Verbände große Möglichkeiten. So 4 B. könnte er dadurch von der Mitarbeit am Aufbau Palästinas ausgeschlossen werden, Palästina ist heute keine zioulst;sehe Angelegenheit mehr, sott.lern eine'Sa ehe des gesamten Judentums der ganzen Welt, die auch jeden deutschen Juden angclit. wir erwarten die intensivste• ״Mitarbeit der deutschen Judcnheit. (Lebhafter Beifall.) Die Autonomie da־ Gemeinden soll selbstverständlich in allen Gewissensfragen, in Kultus, Unterricht uml Wohlfahrtswesen erhalten bleiben, dagegen muß der Bund einen Einfluß auf die Verfassung der Bundesgemeinden zur Herbeiführung eines modernen Wahlrechts ausüben; cs geht beute nicht mehr nn, eine Richtung in der Gemeinde mit roher Gewalt auszusdialtcn. (Protestrufe.) Wir fordern also: 1. Jedes jüdische Interesse gehört vor die Gesamtorganlsatian; 2. eine absolut demokratische Verfassung; 3. den sicheren Schutz aller Minoritäten. Diese Forderung gewährleistet der Ent- Wurf, auf dessen Boden wir uns stellen. (Lebhafter Beifall.)!Leopold Bad t-Berlin: Die Fassung des §1 ist ein Angelpunkt für die Verhandlungen geworden. Der Vorstand der Berliner jüdischen Gemeinde wünscht der» Aufgnbcnkreis des Bundes auf Deutschland zu beschranke n, ohne sich engherzig an die Grenzen zu halten. Der Bund hat in erster Linie die Aufgabe, innerhalb Deutschlands zu wirken. Die Demokrat!- sierung des Wahlrechts in den Einzclgemcindcn mag wünschenswert sein, doch, darf der Bund nicht in die Rechte der Eitvzclgcmcinden ringretfen. Der Redner bittet deshalb die Zionisten, auf diese Forderung zu verzichten. Justizrat Ba er wa Id - Frankhirt a. M, erklärt die Bereitschaft seiner Gemeinde zur Mitarbeit und stellt folgende Grundsätze auf: 1. Sicherung der Autonomie der Gemeinden; 2, Mitarbeit aller Juden in Deutschland, auch der jüdischen Ausländer. Die Frankfurter Gemeinde zählt unter ihren Mitarbeitern zahlreiche besonders wertvolle Kräfte, die Ausländer sind. Die Fassung des § 1 ist belanglos, ־weil stets die Majorität des Bundestages die Entscheidung haben wird, Gberlmdesgerichtsvat Ncumayer- München begrüßt als Vertreter der Gesamtorganfsatlon der jüdischen Gemeinden ln Bayern den Bundestag. Die bayrische Landesorganisation ist bereit, sich dem Reich «verbände anzuschUcften. Staatsrat Dr. Cohn-Dessau bittet, in dieser Zeit höchster Gefahr alle Einzelwünsche zurftckzitstclfca Rabbiner Pinchas Cohn dankt namens des Bundes der gesetzestreuen Gemeinden Deutschlands für die Einladung zur Tagung. Der Bund Ist bereit, an den gemeinsamen Interessen der deutsche* juoen und an allgemein jüdischen Aikgelegoahehea ohne jede territoriale Begrenzung von Fall zu Fall initzaarbeiten, allerdings ohne seine Selbständigkeit aufzugeben. AL A. Lo e b - Berlin erklärt, daß die Gesetze!-• treuen zur Mitarbeit bereit sind und dem Grundgedanke» des Entwurfs zustimmen, Rechtsanwalt Heinrich Stern-Berlin, der im N*• men des reßgiösen Liberalismus spricht, hat zu seiner innigen Freude erkannt, daß keine Richtung kn deutsehen Judentum dem großen Werke entgegenstrebt Nachdem die Nationaljuden ihre Zustimmung erklärt haben und die Orthodoxie unter gewissen Kautelen zum Beitritt bereit ist. werden die Liberalen mit ehrlichem Willen an die Arbeit herantreten. Nach einer kurzen Pause wird in die Spezialdebatte cingetreten, die von IX .Freund durch rinige kurze Ausführungen cingeleitct wird. De Abänderungsanträge teilen sich in sachliche׳ und formale. De vier *achliehen Anträge betreffen den § 1 (Zweckbestimmung), § 4 (Finanziragcn), § 0 (Autonomie der Gemeinde.») und § 10 (Wahlrecht zum Bundestage). Gesamte oder nur deutsche jüdische Interessen? Professor Maximdian Stein-Berlin tritt für die erweiterte Fassung des § 1 ein. Wenn die Tätigkeit des Bundes ausschließlich auf die deutschen Interessen beschränkt wird, so wird die Verbindung mit den 2ÖÜ Gemeinden in den abgetrennten Gebieten unterbrochen. Der Partikularismus, unter dem das Judentum seit Jahrtausenden gelitten hat, muß endlich verschwinden. Uta» alle verbindet das Universelle im Judentum. Der stärkste Eindruck, den der Redner bei der Völkerbuncksitzung in Rom empfing, war eine Ansprache des italienischen Ministerpräsidenten Luzzatti in einer Synagoge über Palästina. Hier darf keine PartcipoiiEk, sondern lediglich die Sache des gesamten Judentums betrieben werden. Amtsgcrichtsrat Wolf f*Berlin bezeichnet als Hauptzweck der ücsamtorganisatio» die Zusammenfassung des deutschen Judentums zu seiner eigenen Stärkung. Die innerdeutschen Aufgaben sind so groll, (.Lall sie den Bund vollauf beschäftigen. Die engere Fassung schließt auch keineswegs die Beschäftigung mit außcrJcutsdicn Fragen aus. Keinesfalls aber darf der Bund für irgendwelche jüdischen Interessen cintretcn, die kein« ländung mit dem deutschen Judentum haben. (Beifalls- und Mißfall Säuberungen.) Für den Ausschuß erkürt Dr. Freund, daß der Abänderungsvorschlag der Berliner jüdischen Gemeinde ohne schwerwiegende sachliche Bedeutung ist. Da die Gemeinde Berlin ihren Beitritt jedoch von der Annahme ihres Antrages abhängig gemacht hat, und die Gesamtorgnnisatron ohne Berlin nicht zustande kommen kann, bittet der Ausschuß, den Berliner Entwurf anzu ne h m e m Dr. Ahron S a nd 1 e r-Berlin teilt zu den Ausführungen von Amtsgcrichtsrat Wolff ergänzend mit, (laß alle Parteien in der Berliner Gemeindeverwaltung bl•* vor wenigen Wochen für die erweiterte Fassung des g 1 cingetreten sind. Erst in neuerer Zeit wurde von a n t i z io ni s t i s c 11 interessiert c r Seite gegen die großzügigere Fassung geltend gemacht, daß dieselbe sich dem zionistriciicn Standpunkt nähere. Maßgebend muß der Gedanke der jüdischen Gesamtheit sein. Wer dieser dienen will, muß ehrlich für die wertere Fassung cintreten. De Debatte wird geschlossen. — De Abstimmung ergibt 6Ü4 Stimmen für die begrenzte, 331 Stimmen für die erweiterte Fassung des § 1, deT nunmehr folgenden Wortlaut hat: ״Der Bund bezweckt die Zusammenfassung aller Kräfte im deutschen Judentum zur Fliege seiner gesamten Interessen.“ Die LandesverbSndc. Nach der Mittagspause erklärt Oberlandcsgerichtsrat Dr. Neumayer- München, daß der Verband der jüdischen Gemeinden in Berlin unter Wahrung seiner Selbständigkeit sich dem Reichsbund aoschlicßen will Fr bittet, die Regelung der Verhältnisse der Landesver* bände zum D.-l. ü.-U, der besonderen Vereinbarung des Rates und des Bundestages vorzubehalten. — Der Vertreter der württembergischen Gesamtorgankation, Dr. Lepmann-Stuttgart schließt sich diesem Anträge an, der hierauf angenommen wird. Da» Wahlrecht in den Gemeinden. Zu § 6, welcher den Gemeinden die Selbständigkeit ihrer Verwaltung sichert, beantragt Dr. Kalmus- Hamburg, daß die Gesamtvertretung auf die Bundesgemeinden dahin einwirkt, daß diese ihre Gemeindevertretungen auf demokratischer Grundlage wählen. Der Antrag wird abgeiehnt. Kommerzienrat L a d c w i g - Chemnitz erklärt, dal der Gedanke der Gesamtorganisation in Sachsen freu chg aufgenommen wird. Eine große Anzahl sächsische Gemeinden hat jedoch schwere Bedenken gegen de: ö JO, welcher das Wahlrecht aUcn volljährigen Ge incindcmrtglicdcrn ohne Rücksicht auf ihre Staatszuge Hörigkeit zubilligt. 15 Sachsen besteht das eigcntüai liehe Verhältnis, daß die Mehrheit der Juden Auslände sind, denen die sächsischen Gemeinden keinesfalls da Wahlrecht geben wollen. Sie haben das Wahtredi geändert, um den deutschen Juden die Majorität i den jüdischen Gemeinden zu erhalten. (Beifall mt stürmischer Protest.) Für den Ausschuß erkürt Dr. Freund, daß di Verhältnisse tu Sachsen besonders liegen mögen, da diese Fr3ge aber nicht vom lokalen, sondern vo! allgemeine*! Standpunkt aus angesehen werden muß 0j Autonömie der lokalen Gemeinden bleibt erhalten; di Wahlrecht zum Bundestag muß jedoch ein freiheitliche religiöser Verixuvd keine Staatsuntei schiede machen kann. Auch dre Berliner Gemeinde, i «nJ auch rosiK sind, ist einmüti für das gleiche Wahlrecht zum .Bundestag ektgetretei