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Jüdische Rundschau · 1920-08-03 · Heft 52 (3.8.1920) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXV (1920)
Issue
Heft 52 (3.8.1920)
Date
1920-08-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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JULÜISCHL RUNDSCHAU I f 1; I 1 Ba <m• s*. Seite 4 14 Allgemeine R c s o I tt t i o n c 11, A. I. 1 >it־ Konferenz betont, wie wichtig es ist,׳ dab i» allen palästinensischen Schulen Handwerke erlernt werden. 2. Die Konferenz beauftragt das Department für Frzielniogswesen in Palästina, sein besonderes Augennicrk auf eine umfassende, volkstümliche Erziehung zu richte», damit die Kenntnis der hebräischen Sprache und Kultur unter allen Volksschichten verbreitet werde, B, t. Alle Erziehungsanstalten Palästinas müssen die Prinzipien, die als Grundlage der palästinensischen Erziehung dienen, ift bezug auf Lehrsprache, Schul- Itygrene und das Mindestprogramm anderer Lehrhielt er, als rein jüdischer Art, akzeptiere». 2. Ille l'r/ivhiuigskenmiissio» (Waad Flnehinuch) soll aus neun Mitgliedern bestehen, von denen mindestens drei Vertreter des orthodoxen Judentums sein solien. Die Zionistische Organisation, die Vertreter- Versammlung und der Lelirervercin sollen je zwei Mitglieder wählen. Von den drei Mitgliedern, welche die orthodoxe Richtung vertreten, soll einer von der Zionistischen Organisation mit Zustimmung des Misraclii, einer von den Lehrern der orthodoxen Schulen, die unter der Aufsicht der Zionistischen Erzielumgskommission stehen, gewählt werden, und der ׳ Dritte soll von der Vertreterversaminlung, aus der yon den orthodoxen Mitgliedern vorgelegten Namensliste ernaum werden. 3. i')a“ Direktorinin des D״p״!t׳ne»ts für Lrziehpugswesen soll aus drei Mitgliedern bestehen: dein Direktor des Departments und zwei Inspektoren, von denen einer die allgemeinen Schulen und der andere die orthodoxe» Schilen überwachen soll, 4. Der Direktor und der für die allgemeinen Schulen bestimmte Inspektor soll von der Zionistiselten Organisation aus einer vom Waad riucbinuch vorgelegien Liste gewählt werden. Der Inspektor der orthodoxen Sch den soll in Ucbereiiistimiming mit den Vorschläge» der drei orthodoxe» Mitglieder des Waad llaehninclt und des Misrachi ernannt werden. 5. Die drei orthodoxen Mitglieder des^ Waad Haeliimich, der Inspektor der orthodoxen Schulen im Direktorium des I).,partn1e11ts für Hrzielnmgswescn und weitere drei Mitglieder, tl!e von dem Misrachi zu wählen sind, bilden ein kontrollierendes Komitee (Waad Matufakeaeh) für die orihotloxen Schulen; dem orthodoxca Inspektor soll ein eigenes Büro in dem Department für l'r/ie uiiigswesen eingeräumt werden. 0. Das orthodoxe kontrollierende Komitee soll in allen internen Angelegenheiten der unter seiner Aufsicht stehe.’Kien Schulen autonom sein. 7. Mitteilungen über a!gemeine Augelegenlteitcn, die in das Tätigkeitsgebiet des Waad HacUimid* oder des Departments für Erzidurogswesen fallen, sollen im Name» dieser beiden Körperschaften den orthodoxe» Schulen nur durch das obengenannte kontrollieicmle Komitee zugi'hrn, S, Alle i'alm!!d-1 lioras und Jesehibolh m Palästina, sowie alle Schalen, welche (dem Willen der Litern nach) der orthodoxen Richtung angehören, stehen, soweit ihr Budget gänzlich oder teilweise dem Department für Er/iclningswesei» entstammt, unter der Aufsicht des orthodoxe» kontrollierenden Komitees. <). Das von dem Waad Haehinuch vorgelegte Budget wird mit den folgenden drei Modifikationen gebilligt: a) Dal! für Abendkurse und volkstümliche Lrzielumg anstatt 8000 C ein Betrag von 18 000 X bewilligt werde (dies im Einklang mit dem von den Organisationen Hapnel-I laza'ir, Aehduth Haawodah, Misrachi und Lelirervercin vorgelegten Budget zwecks Arrangements für Abendkurse für Arbeiter und Lmigrauten). NU.: Die Verteilung der obenerwähnten Summe unter die verschiedenen palästinensischen Organisationeii, die Abendkurse arrangieren (Hapoel-Hazair, Aehduth Haawodah, Lehre, verein, Misrachi), soll durch ein besonderes Komitee geschehen, welches aus Vertreten» dieser Organisationen bestehen soll, die unter der Aufsicht das Waad Haehinuch arbeiten. b) Für die Musikschule in Jerusalem soll anstatt der vorhcrgcseheneu Summe von 1200 C, der Betrag von (>')0 X bewilligt werden. c) Für die Errichtung von zwei Schulen!111 Yemcnitenviertel in Jaffa und in Petach-Tikwah 1800 X, 10, Für die Kulturarbeit in Palästina ist das folgende Budget festgesetzt worden: 1. Für die nationale und Universitätsbibliothek 3820 C. 2. Für Ankauf von Manuskripten und Antiquitäten (000 C. 3. Für ein Natioieilinuseum 1300 X, 4. Für die arcliäologische Gesellschaft (Veröffentlichungen, Ausgrabungen und Budgetspesen) 1000 X. Für unvorhergesehene Ausgaben 800 X, für ein botanisches Museum 1500 X, für Arbeitergehälter 1200 X. / 11. Ein wissenschaftliches Forschungsinstitut für die Hebräische Sprache soll gegründet werden, um die Entwicklung der Sprache zu fördern und Regeln liir den korrekten Gebrauch der Sprache auszuarbeiten, IXe Exekutive soll versuchen, das Institut innerhalb des koniinende» Jahres in Gang zu׳ bringen. Ein von der Exekutive zu ernennendes Komitee soll ei» detailliertes Programm für die in dem lnslitu-t zu leistende Arbeit! aufstellc». Das Waad Ilalasih.ii! (Sjnrachc1vKon1i.ee), welches schon seit Jahrzehnten die Entwicklung des Hebräisehen als lebende Sprache fördert, soll mit seiner Arbeit so lange fortfahren, bis das neue Institut arbeitsbereit ist. Für diesen Zweck wird ein Budget von 1300 £ für das kommende Jahr ausgesetzt. Auf Grund eiives Amendements Twersky wird festgestclit, dall za Punkt 2 der Resolution die Orthodose» kein doppeltes Wahlrecht haben »ollen, »nndcrii sofern sie sieh an der Wahl ihrer drei Sondervertreter beteiligen, kein Recht zur Teilnahme an den Wahlen ' der allgemeinen Vertreter haben sollen. י Ein Antrag Simon, die Resolutionen der Exekutive zu überweisen, wird• abgelebnt, ebenso ein Antrag Sil vor auf Ueberweisuug jener Paragraphen, welche Budgetforderungen enthalten. Hierauf legt l>r. Mossinsolnv die Richtlinie■» der weiteren Tätigkeit des Waad Hnehinuel» dar, auf Grund deren das vorgeschlagenc Budget des Waad Haehinuch von d r Konferenz angenommen wird. Ebenso werden die Abänderungsantrage der Koimnission 0 -11 angenommen. Hierauf berichtet ür. Poznanski über die Kcsolutioiien bezüglich der (Jniversität: 1. Die Konferenz billigt den von der Exekutive vorgelegien Plan, die Universität mit Forschung!»- instituten für Physik, Chemie und Mikrobiologie, einer Abteilung für Judentums-Wissenschaft und Orientalistik und einem Forschungsinstitut für hebräische Sprache zu beginnen. Die Konferenz, billigt das Budget für das kommende Jahr (einmalige Ausgaben) »*׳der Hölle von HX) 000 X. 2. In Durchführung des genannten Programms soll die Exekutive versuchen, von den wissenschattliehen Instituten Gebrauch zu machen, die schon 111 Palästina bestellen, soweit die wissenschaftliche Leitung der', Universität diese Institute für den gedachten Zweck für geeignet hält. 3. Die Exekutive soll versuchen, so schnell als 'möglich und ohne Verzögerung das Forschungsinstitut für die hebräische Sprache zu errichten für das das Bedürfnis dringend gefühlt wird. 4. IXe Konferenz erkennt die Notwendigkeit, die versdiiedeacn wissenschaftlichen Institute zu gründen, um die naturwisseaselnfthelie und historische Erforschung des Landes und des Meeres Palästinas durchzufiihreii. Diese Institute sollen im übrigen außerhalb der Universität gegründet werde». Die Leiter der UiuvcrsiUät, sowie die gegründeten lliiiversitätsinstittutc, sollen mit den oben genannten Instituten enge Beziehungen herstellen und bei ihrer Errichtung und Späteren Entwieklung mithclfcn. 5. In allen Angelegenheiten, die mit der Universitat verbunden sind, wird es d e Pflicht der Exekutive sein, zuerst und hauptsächlich das holte Wissenschaftliehe Niveau der errichteten Institute zu sichern, dessen Innehaltung in keiner Weise aus Gründen der Sparsamkeit oder zwecks beschleunigter Durchführung‘ des oben erwähnten Programms vernachlässigt werden soll. Boehm referiert über die Thesen der Immigrations- Kommission, die' angenommen werden. 1, Die Organisierung und Leitung der Einwanderung nach Palästina obliegt der L i 11 w a 11 d e r u 11 g s z e 11 - traie, die sofort in Palästina einzusetzen ist und den L a n d e s p a l ä s 1111 a ii n» t e r!1. Die Zentrale kann an wichtigen Hafenplätzen Hafenämter errichten und nach Bedarf einzelnen Lanriespalästüiaämfcri» zentrale Aufgaben zuweisen. 2. Die Leitung der Laiulespaliistinaämter obliegt einer Kommission. Diese soll bestehen aus Vertretern, die das Zionistische Landcskumitee und alle üt dem betreffenden Lande organisiertet» zionistischen Sonderverbände und zionistischen Fachorganisationen der Patästinaauswanderer gemäß ihrer Stärke zu wählet» haben. Die K1M1il1!|t.*.i<>lt d«T I aitdenp.itäulilliiiililtei' führt deren Arbeit nach den von der zionistischen Wettorgamsatio» beschlossenen Prinzipien und nach den Weisungen der Inimigratkxnszciitrale der zionistischen Organisation, Die Arbeit der Paliistinaämter soll nach Ressorts geteilt werden. In jenem Ressort, welches die Organi- Störung und Vorbereitung der Arbcitereleincnte für Lrez-Israel einschließlich der Chahizün bearbeitet, sollen diejenigen Arbeiter- und Fachorganisationen vertreten sein, die sich mit diesen Angelegenheiten beschäftigen. Die Beschlüsse des Arbcitcrrcssorts unterliegen so wie jene aller anderen Ressorts der Entscheidung der leitenden Kommission. Es* ist wünschenswert», daß die LandespaLüstinaämtcr jene jüdischen Gemeinden, Körperschaften und , V••, U.-C S.^ . ..., C.L'l t M.״., U* uC.t Lv,wu,u.i* wollen, zur Mitarbeit heranziehen. JS. Jene Einwanderer, die als für de!» Aufb'iu Paläslinas nötig l.eiande.t werden u.td außerstande sind, die Reisespesen voll ans Eigenem zu decken, sollen von den Einwanderimgsiiintern Darlehen erhalten. Die hierfür nötigen Fonds hat die Leitung zur Verfügung zu stellen. 4, IXe sprachliche und berufliche und insbesonderc landwirtschaftliche Vorbereitung der Einwanderer soll durch die Landesämter laut Weisungen der Zentraten nach einheitlichen Grundsätzen besorgt werden. Insbesondere ist die Ausbildung der C 1»a 111 z i in zu f ö r d c r n. Zur Deckung, der so erwachsenden Auslagen sind in erster Reihe die im Lande wirkenden Institutionen Iteranzuziehen, erforderliehet»falls sollen auch vo:1 der Gesamtorganisation hierfür Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Zionistische Jalircskonfcrcnz anerkennt, daß im Interesse der kolonisatorischen Arbeit die Ausbildüng und Einwanderung von Chaluzim in umfassender und systematischer Weise gefordert werden soll (Amendement Kaplan). ' Als wesentliche Vorbereitung von künftigen Siedlern sind, in den einzelnen Galutli'ändern, soweit notwendig, von den zionistischen Landesorganisatbnen landwii'isciiaftlichc und ■linmlwcrklichc Anshüdnngsinoglichkeiteu zu schaffen, die erforderlichenfalls aus da* Mitteln der Gesamtorganisatkm finanziell untcrslützt werden und die fachliche Beratung seitens d.׳r Leit'tw'g genießen sollen. * x 5. Zwecks Durchführung der Liquidation des Vermögens der Auswanderer und aller mit der Auswandertmg zusammenhängende 11 Finanzoperationen sollen in den wichtigste 1 Auswanderungsländen» Finanzinstitutc im Zusammenwirke!* mit den zionistischen in Palästina tätigen Finanzinstituten begründet werden. Beschlüsse, die der Exekutive überwiesen wurden. 1. Die Exekutive soll unverzüglich einen mit weitgehenden Vollmachten ausgeslattetcu l:mi.;rauo.1s.kom• * missar »ach den Lmigratkmsländern entsenden, der die Organisierung durchführen soll. (Amendement Dr. Herrmann.) 2. Budget der Eimvantkrungsämtcr: Die Landes- Ämter sind von den ihnen laut These 2 »»geschlossene» Organisationen des Landes zu erhalten; soweit diese nicht dazu imstande sind, werde» die Landesämter j von der Zentrale subventionier^ Die Kosten der zeni tralen Agenden werden van der Zentrale gedeckt. I Nr. 52 3. Informationsdienst: Der Informationsdienst der Zentrale hat die allgemeinen Verhältnisse Palast1n,׳ls die Arbeitsinogiidikcilcii, Stand 111111 Aussichten j״r' Handel, Gewerbe trotl Industrie evident zu halten Und die jüdische ()Öffentlichkeit, vor allem die!"ן*,,־^. ämter, fortlaufend zu informieren. 4. Die Registrierung der Einwaitderungsbewcrbt ist nach den Weisungen der Zentrale einheitlich durch■ zuführen und auf jene Kategorien cüizuschränkcn die laut Information der Zentrale voraussichtlich' ״n nächsten Jahre für die Einwanderung schon jn * tracht kommen. 5. Die Jalircskonfcrcnz beschlicht die uiivern׳״ liehe Errichtung eiives Gesundheitsamtes für Emir״ tion als Abteilung des Emigrationsamtes der Ziontst,- ' selten Organisation, Dieses Gesundheitsamt hat d״) Zweck, die sanitäre Ueberwaelning der jüdisch״! f״״ gration mach Palästina durchzuführen. 6. Der Transportdienst. Die Zentrale &!ן j Transport der Einwanderer selbst besorgen. Solange sie hierzu mellt imstande ist, kann sie den Trans. port in technische,• Hinsicht Privatgesellschatten u\>vr. lassen, jedoch stellt die Organisierung, Ueberwachu»״ der Transporte und die Fürsorge während der Transporte ausschließlich den Einwandcrungsämtent zu. Stricker namens der Kommission für die nationale Arbeit in der Diaspora schildert die Entwicklung der uationalpoütischcn Bewegung in den einzelnen Landern und die Bedeutung des Komitees der jüdischen l\־legationen. Er fordert die Versammlung auf, diesem Komitee, das gerade in der nächsten Zeit außerordentlieh wichtige und vielleicht traurige Arbeit zu leisten haben wird, durch einstimmige Annahme der Resolujionc» den notwendigen moralischen Rückhalt zu geben. Hierbei werden die folgenden Resolutionen einstimmig unter lautem Beifall angenommen. 1. Die Zionistische Jahreskonferenz billigt die von der Londoner zionistischen Konferenz des Februar BIP) und von verschiedenen Landesverbänden ergriffene Initiative zur Schaffung eines Institutes zur Vertrctung der bürgerlichen, politischen und nationalen Emanzipation vor der Friedenskonferenz. Im Einklang da mit begrüßt die Jahreskonleicuz die früheren Aktionen zugunsten der Schaffung des amerikanische.» jüdischen Kongresses, der ukrainischen Nationalversammlung, der polnischen Vorkonferenz, (K r verschiedenen Naiionaiitätsrätc, Nationalvcrbändc, die die Arbeit vor der Friedenskonferenz vorbereitet hatten. 2. In Fortsetzung dieser Initiative beschließt die Konferenz, die Zionistische Organisation soll dahin wirken, dab eine alljüdUche interterritoriale Institution geschaffen werde, welch.• dazu dienen soll, auf inter nationalem Wege, insbesondere aber vor dem Völkerbund die bürgerlichen, politischen und die nationalen Rechte in den Ländern, wo solche aus politischen, kulturelle» und w» 1 l*u li.iliiuliei! (Irüinltui notwendig sind, zu realisieren, zu schätzen und weiter aus/ubikkn!»*diesem Sinne soll die Zionistische Organisation den Beschluß des Komitees der jüdischen Delegationen wegbn Schaffun״ eines Waad Haarazoth au* dem« kratischer Grundlage durchführen. * A b e 11 d s i t z tt 11 g . Präsident J tt s t i c e B r a » d e i s eröffnet die Sitzung um 8,20 Uhr und erteilt das Wort Herrn Naiditsch. Dieser legt die Resolution der Palästina-Finanzkoimnission!betreffend den Keren Hajcssod vor und begründet sie kurz. Die Kommission sei nach langen und schwierigen Beratungen zu dem einstimmigen Beschlirfl gekommen zur Schaffung eines Kolonisations- und immigrationsfonds. Von dieser Konferenz soll ein Appell an die ganze jüdische Welt hinausgehen, um diesen Fonds nufzurichten. I. 1. F.s wlru ein Immigrations- und Kolonisatioiiisfonds geschaffen, der den Namen ״Keren Hajassod״ trägt. Der Fonds, ist mit dem Charakter einer juristisehen Person zu konstituieren. 2. Die Konferenz stellt den für die Grundlage 11« Aufbaues der iüdischnatioualcn Heimstätte in l'alästina erforderliche» Betrag äuf 25 Millionen englische n P fu 11 d fest, die innerhalb eines Jahres zu sichern sind. Sie wendet sich in einem feietliehen Aufruf an das ganze jüdische Volk, seine Pflicht zu erfüllen mul mit einem außerordentlichen Opfer an Vermöge:! und Einkommen die Aufbringung des Keren Hajassod dnrehzuführen. Als Vorbild wird die historische Nationalsteuer des ״Maasser" aufgestellt. 3. lieber jeden, Beitrag zum Keren Hajassod wird ein Zertifikat ausgestellt. 4. Aus den Eingängen des Keren Hajassod sollen mindestens 20«״ dem Jüdischen Nationalfonds rügeführt werden. 5. Von den weiteren Eingängen des Keren 11a־ jassod soll höchstens ein Dritte, für laufende Ausgaben׳ des BiLlungsweseiis, der sozialen Fürsorge, d.׳r lmmigrantenfürsirgc und ähnliche öffentliche Zwecke des Aufbaues des jüdischen Heims in Palästina verbraucht werden, während mindestens zwei Drittel für dauernde nationale Anlagen rtnd wirtschaftliche Betriebe zu v.rwenden sind. Anmerkung 1. Von diesem Fonds werden keine Beträge für die Administrationskosteil der Zionisti־ sehen Organisation verwendet. Anmerkung 2. Von diesem Fonds soll keine * Unterstützung oder Anleihe gegeben werden für. private Unternehmungen, soweit nicht ein gemeinnütziges Interesse damit verbunden ist. (>, Jedes Jahr soll über die Füiudimoii 11ml Aiisgal* » des Fonds Rechenschaft »!»gelegt und öffentlich berieh׳‘.«t werdet». 7. Die Inhaber der Zertifikate sind an der Verwalttmg des Fonds und an den Erträgnissen der aus dem Fonds geschaffenen \virtscl1a.fmchcn Betriebe zu beteiligen. Die Feststellung der geeignete» Form dieser Beteiligung wird der Exekutive überlassen, u»*er der Maßgabe, dal» die Verzinsung auf dt» produktiv "investierte Kapita! eine angemessene Hübe nicht überschreiben darf. z, I I i ו¬ וי t "1 t נ i, ‘ '■ '11 Y

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