Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXV (1920)
- Issue
- Heft 43 (2.7.1920)
- Date
- 1920-07-02
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 344 ha Ul nach tlein IS. Dclegicrtentage Anfang!*)IO eine Kommission beauftragt, die nach einjähriger Arbeit einen Mi Paragraphen umfassenden Entwurf in der Nr. 10 der ״Jüdischen Rundschau“ vom« 27. Februar 1020 veröffcutlichtc, den ieli als bekannt voraiissetze. I>er •tutwiirl erschien gerade noch rechtzeitig zu der denkwindigen Konteren/ vom 20. Februar 1020, die von den Organisationen der deutschen Assimilation, dem Deutsch■׳, israelitischen tiemeiinlehnmle und dein Verbände der * deutschen Juden /ur Beratung des von ihnen ausgearbeiteten 'Entwurfes einer t icsnmtorgunis.itum einberufen war. I>ie Verhandlungen über die Entwürfe, die für die deutsche Jiidcuhcit von weittragender Bedculung sein werden, sind noch nicht beendet. Soweit ilie l'atsnchun. Es wird vielen aulgefallen sein, dal! unser Entwirrt . einer (icsnmtorgamsation den Aufgabenkrcis der (jemeinde nicht (estgelegt hat. Dazu ist zu sagen, daß , dieser Atifgabcukrcis einer Festlegung nicht bedarf. Aufgabtder (iemcinde ist die lokale Wahrnehmung und Vertretung der jüdischen Gesaintinteressen in Deutschlaivit, wie Blumenfeld in seinem Referat über die zionistische Arbeit in I)eutschlaml auf dem letzten Dclogicrlcntage austührte. Ucherall, wo wir in den Gemeinde- Wahlkampf eingetreten sind, haben wir als wichtigste Aufgaben der Gemeinde bezeichnet: A. Kulturelle: a) jüdische und hebräische Erziehung der Kinder und Fortbildung der lugend (hebräische Kindergürten, jüdische Schulen und Fortbildungsschulen); 4 b) Pflege der jüdischen Wissenschatt; c) Förderung des Turn- und Sportwcsen«. B. Politische; Vertretung der bürgerlichen und politischen Rechte der Juden. C. Soziale Fürsorge als Ergänzung der staatlichen.!>. Aufbau Palästinas. I . Kamj'f tiir die bürgerliche und nationale Gleichberechtigung der Juden in allen Fänden!. F. Soziale Fürsorge für die Juden aller Länder. Dieser Aufgabenkrcis ergibt sich aus dem Wesen der Gemeinde, wie wir sie aulfass,11־, wie sie aber nicht allgemein vorhanden ist, die /.um gröliten Feit erst gebildet werden muH.!)eshalb ist unsere Gemeindepoiilik zurzeit eine formale und muH es sein, weil es gilt, erst den Rahmen zu schaffen, die demokratische Plattform zu errichten, auf welcher es möglich ist, in gemeinsamer Arbeit und im Kampfe mit den übrigen Richtungen des deutschen Judentums nach den Grund- Sätzen des Mchrhciisprin/ips unsere Forderungen zu vertreten und eine I!!!Scheidung zu unseren Gunsten zu erzwingen, l'nsere <ieineindepoüiik ist daher zurzeit m der Hauptsache t )rganisationsjiolitik. Dali die Assimilation unsere 'Auffassung' von dem Wesen der < iemeimle bestreitet, ist bekannt. Für sie ist dit* Gemeinde lediglich eine Religionsgemeinde, die ihre Tätigkeit auf den Kultus beschränken soll. Viele Assimi'auten behaupten sogar, rlall die Gemeinde seit Jahrtausenden nichts anderes gewesen sei, als eine ReligionsgciiU'indv. Die Geschichte beweist das Gegenteil. Di! Geschichte der Entstehung und Entwicklung der jüdischen Gemeinden ist noch nicht geschrieben. Fs wäre eine Arbeit des Schweißes der Edlen wert. Aber wer offene Augen hat, der muH feststellen, elall es heute überhaupt keinen einheitlichen Tvp einer jüdischen Geuicnivie gii.t. Fniaii/ipatioii und kelörmheweguiig haben die alte 11:di011alrcligiöse Gemeinde gesprengt und ein organisatorisches C'Jiaos geschallen. Nach der Zerstörung des jüdischen Staates bildeten »Ire jüdischen Gemeinden die einzige legitime Orgattisatioir des jüdischen Volkes. Der alte jüdische Staat war lütlu t״l. Fr lebte fort in der Unzahl der jüdischen Gemeinden, welcher nach dem Gebote de*r umgebenden Machte alle Juden des Ortes angeboren mußten. Die Genieiudi verwaltete■ als ein Staat im Staate alle p o 1 i - tischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen 1 111 e ress e n 111 r er AV i t g li e 11 e r. In ihrer I fand lag neben der Verwaltung des Kultus .׳mell das gesamte Schul- und Fr/iehungswcsen, das Polizeiwesen, die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Streitsachen, zum Teil auch die Strafjustiz, ln altyn (ienreituien galt das gleiche jüdische Recht. Die Verwaltung und Rechtspreclmug innerhalb der Gemeinden wurde überall in gleichem Sinne gehamlhabt. Bis zur Emanzipation muß mau daher da jüdische Gemeinde als ein nationalreligiöses Gebilde bezeichn e n. Schwierigkeiten konnten aus dieser Verbindung des nationalen und religiösen Elementes nicht entstehen, da es bis zur Emanzipation mir eine religiöse Richtung im Judentum gab. Die Emanzipation raubte den Gemeinden einen großen Teil ihrer staatlichen Funktionen. Mit der Vermehrung der Rechte der Gemeiiulemitglieder verminuerten sich die Rechte der Gemeinden. Der einheitiiehe nationale Bestand des deutschen Judentums winde erschüttert. Die Emanzipation hinterlieft uns von organisatorischem Standpunkte aus betrachtet ein Chaos. Die bisher einheitlich in den Gemeinden organisierle deutsche Judenheit wurde ein Opfer der zahllosen deutschen Fin/elstaaten, die nunmehr nach ihrem Beliehen die emanzipierte Judenheit ihrer Gebiete Hinzuformen bestrebt war. So entstand jenes bunte Bild in der Gestaltung der jüdischen ticincuidcverhältnisse Deutschlands, das wir noch heute bewundern und bcklagen, ln den unter französischem Einfluß, zum Teil auch unter französischer Herrschaft befindlichen westliehen Staaten Baden, Württemberg, Hessen, Hannover fand die französische Kirehcnverfnssuiig Nachahmung und die jüdische Bevölkerung wurde daselbst zu einer staatlich anerkannten Kirche oder Synagogengemeinschall organisiert und eine mit *ia;»iUelre1׳ Autorität ausgestattete Kirchenbehörde eingesetzt. Aber auch diese noch heute bestellende - Kirehenverfassungcn zeigen ver- Rchiedenarliges Gepräge. Während in Baden und Hessen das Laienelement in der Verwaltung überwiegt, erhielt Hannover eine hierarchische Verfassung, in welcher der Landrabbiner das alleinige Regiment führt. In Baden ist die Organisation demokratisch aufgebaut, iri Hessen autokratisch. Die hessischen Vorstclieriimtcr werden noch heute von der Regierung'' bestellt, ohne Vorschlagsrccht der Gemeinde, ebenso werden die Gemeindeältesten von den Vorsteherämtern ohne Wald der Cemeindemitglieder ernannt. Das Konsistorialsystem JUEDiSCHE RUNDSCHAU fand dagegen in Altpreußeir und Bayern keine׳ Nachahmnn^. Das pmiDsclu־ J1ulc1ij*es1־tz von 1817 kennt eine Judenheit Preußens als Gesamtheit nicht, es kennt nur einzelne, voneinander vollkommen unabhängige Judengerneindcn, von denen jede selbständig den Kreis ihrer Aufgaben, soweit dies das Gesetz nicht tut. bcstimmt. So konnte mau alsbald die Gemeinde im Verbände des Konsistoriums und die autonome alt-preußische Ge* Hamburg vor Beginn der Emanzipation, der größten meinde unterscheiden. Ein dritter Grundsatz bestand in religiöse Zwangsgeirieiiule durch die Reformbewegung Gemeinde Deutschlands, liier wurde die alte nationalvöllig gesprengt. Gemeinde ׳und Kultus wurden getrennt, die KuUusaiigcIegenlieiten wurden besonderen Kultusverbänden überlassen, während alle anderen jüdischen Dinge, die w i r als sogenannte nationale bezeichnen, der Gemeinde verblieben. So trat zu den beiden Typen der jüdischen Gemeinden ■Deutschlands noch die weitliehe, die nationale Gemeinde als dritter Typ hinzu. Die Auffassung der Assimilation, als wenn die jüdischen 1 H'meinden Deutschlands nach der Emanzipation nichts anderes als reine Kultus.gemeimleii seien, kann dureil die Trennung von Gemeinde und Kultus in Hamburg und das Bestehen der weltlichen Hamburger Gemeinde nicht schlagender widerlegt werden. Neben dieser theoretische» Bedeutung hat die weltliche Gemeinde den gewaltigen Vorteil, daß die Einheit des Judentums in ihr gewahrt wird und alle Schichten des Judentums einträchtig Zusammenarbeiten können, ohne in religiöse Differenzen zu geraten, die niemals durch Mehrheits- Beschlüsse aus der Welt geschafft weiden können. Daran litt aber das Gcineindelcben in den beiden anderen Gemcindetypcn, seitdem die Rcformbcwegung vorher!- sehend geworden war. Die orthodoxen Minderheiten befanden sich dort in arger Gewissensnot. Erst das Gesetz vom 2k. Juli 187() betr. den Austritt aus den jüdischen kynagogengemeiuden gestattete wenigstens für Preußen den Austritt aus der Gemeinde ohne gleichzeitigen Austritt aus dein Judentum. Von besonderer Wichtigkeit ist aber der § 8 dieses Gesetzes, wonach den Ausgetretenen durch Verordnung die Rechte einer Synagogeiigemeinde bei״elegt werden können. Von dieser Befugnis bat die Regierung bisher in einer Reihe von Fällen insbesondere in Berlin, Frankfurt a. M. und Cöln Gebrauch gemacht. Daher ergibt sich ein vierter Gemeiudetyp, die sogenannte Austrittsgemeimk־, wie sie von gegnerischer Seite genannt wird. So hatte die Emanzipation das deutsche Judentum völlig desorganisiert und zur Machtlosigkeit verurteilt. Statt der einheitlichen national-religiösen Gemeinde, die bis zur l'inan/ipation auf der Grundlage des überlieferten Judentums bestand, gab es nunmehr vier Gemcindctypcn. An die Stelle der einheitlichen staatsälm* liehen Organisation, die das gemeinsame jüdische Gesetz um die jüdische Gemeinschaft in Deutschland bis zur Emanzipation geschlossen halte, war die völlige Zusammenlianglosigkeit .getreten, und zwar sowohl in Deutschland selbst, als auch innerhalb der Einzelstanten. Auf diesen Trümmern suchte das Reformjudeutum seine Herrschaft aufzuhauen. Die Desorganisation leistete der Reaktion Vorschub. Ohne positives Pro- ״ramm, ohne den Glauben au die Zukunft des Judentums und ohne Vertrauen zu den jüdischen Massen suchte die jüdische Bourgeoisie ihre Macht ln den (iemcinden auf künstlichem Wege zu erhalten. Das Mitbestiimmui״srecht in den Gemeinden wurde auf die Steuerzahler beschränkt. In vielen Gemeinden wurde für die Wahlen zur jüdischen Repräsentanz das preußische Dreiklassenwalilrecht eingeführt, das einigen Geklsäeken die unbeschränkte Herrschaft in den Gemeinden sicherte. Wo diese Mittel nichts nützten, wurde den Juden ausländischer Staatsangehörigkeit mit Hilfe der einzclstaatliehen Regierungen das Wahlrecht geraubt. Die französische Revolution hat den Völkern der Erde neue Staatsformen gegeben. Sie hat mit den Adels- Vorrechten aufgeräumt und überall der Demokratie zum Siege verholten. Den Juden aber brachte sie mit der persönlichen Emanzipation und Gleichstellung die Aufiösung ihrer nalionaleit Organisation und die Ablösung tler seit Jahrtausenden in den Gemeinden herrschenden Demokratie durch eine plutokrntische - Oligarchie. An der Spitze der Gemeinden standen früher die frömmsten und gelehrtesten Männer der Gemeinde und gaben ihr ein glänzendes Vorbild. Jetzt wurden sie abgelöst durch Männer, die sich weder durch Frömmigkeit noch durch Gelehrsamkeit auszciclmctcn, die kaum in den Gottesbiiuscrn gesehen wurden und sehr oft die eigenen Söhne der Taufe zuführten, ohne von der Leitung der Gemeinde zurückziürcten. Gerade diese Typen von Gemeindevorsteliern waren es aber, die überall, besonders gegenüber Niehfjuden, immer wieder betonten, daß das Judentum einzig und allein eine religiöse (iemciiisehaft sei. Dieser para* doxe Gedanke beherrschte die Refomrjuden so gewaltig, daß *sie ohne Rücksicht auf tlie Schwäche ihrer religiösen Position daran!;eilen wollten, das Judentum in Deutschlami nach ihrem Wunsche uniznformen, ihm eine neue rein religiöse Organisation zu geben. Diese Bestrebringen sind in ihrer Entwicklung bekannt. Träger derselben wurden später der Deutsch-Israelitische Gemeindebtimi nml der Verband der deutschen Juden. Beides Notahcln-Organisationen ohne demokratische Grundlage, versuchten sie nach dem Vorhilde der evangelischen Kirchenverfassung zunächst für Preußen die zwangsweise Zusammenfassung sämtlicher jüdischer Gemeinden mit Ausnahme der orthodoxen Aiistrittsgemeinclcn zu einer Gesamtorganisation. Im Jahre ISIW beschloß daher der D. 1. G. B., einen Gesetzentwurf zur Abänderung der in Preußen geltenden Judengesetze herzuslclien. Der erste Entwurf, von dem Freiburger Geheimrat Rosin verfaßt,, fand!lohnt die heiligste Opposition in ili'H Kreisen dt׳!׳ Orthodoxie. Rosin hatte in der Einleitung zu seinem Entwurf erklärt, daß das Judentum in Preußen durch - das religiöse Bekenntnis eine natürliche Einheit sei. Dieser Grundsatz, auf dem sich die geplante Organisafion aufbautc, wurde von der Orthodoxie mit aller Entschiedenheit bestritten. Der Oberrabbiner Dr. Lcrncr in Altona, einer der Führer der Orthodoxie, führte in einer im Jahre 1006 veröffentlichten Schrift aus, daß es in Preußen nur ein Judentum gäbe, nämlich das einzige historisch überlieferte Judentum. Unter denen jedoch, welche zu den Bekennern des Judentums gezählt werden, herrsche ein Gegensatz, der durch kein kün9t- Nr. 43 Rehes Kompromiß ausgeglichen werden könne. Es würde zu weit führen, die interessante Entwicklung der Grganisafionsbestrcbimgcn der Assimilation zu verfolgen. Der Entwurf scheiterte auf dem II. Gemeindetage im Mai BXD durch die Annahme des Antrags Erierlnumn, der eine Gesamtorganisation auf religiöser Grundlage ab lehnte. Auch tler Versuch ries Verbamies der deutschen Juden während des Weltkrieges, als die Zentrale frir die jüdische Seelsorge anerkannt zu werden, seheiterte an dem Widerstande der Orthodoxie. Alle diese Vor g ii n g e in üssen j e d e m U n b e f a n g e n e 11 kl a r m a eben, daß eine O r g a n i s a t!י o n der deutschen J 11 d e 11 au J r t - 1 i g i ö s e r Grundlage bei der Verschieden• heit der religiösen Auffassung unmög« lieh ist Die Versuche des ReformjudCntums auf diesem Gebiete haben die deutschen Juden eher entzweit als geeint. Die Organisation der deutschen Juden kann daher nur auf einer allen Juden gemeinsamen Grundlage staltfimlen, wie sie bereits in der Verfassung der Ham burgor Gemeinde und in dem vom 11. Gemeindetage angenommenen Anträge Friedmanii augedeutet sind Diese Grundlage kann aber nur als eine weltliche, als eine nationale bezeichnet werden. Wenn daher das deutsche Judentum nach der politischen Umwälzung sich neu organisieren will, darin müssen hierfür als Grundlage die Arbeitsgebiete gelten, welche die jüilische Gemeinde nach Ausschaltung der Kultusfragen sieh bis zum heutigen Tage bewahrt hat, nämlich das gesamte Schul- und Erziehungswesen und die immer weiter ausziibaucnden politischen und sozialen Aufgaben. Deswegen liegen die Bestrebungen, die auf Umwand hing der .jüdischen < iemcinden in weltliche Gemeinden, Voiksgemcinden, liin/iclon, durchaus im Zuge der Ent- Wicklung. Sie / i c h e n 1 e d i g 1 i e h die logische Konsequenz aus der unglücklichen G c schichte der Organisationshcstrebiingen der drntscheu Assimilation und!stellen in der Volksgeineindc du• Einheit des Judentums wieder her. Unser Entwmf beruht auf diesen Grundsätzen der Volksgcnicindc nml der wesentliche «j 21 des Entwurfes wird in Zukunft eine völlige Trennung von Gemeinde und Kultus für die größeren Gemeinden zur Folge haben. Der Entwmf des I). I. O, H. dagegen, dessen Verfasser Dr. Ismai Freund ist, beruht in seiner bisherigen Fassung auf rein religiöser Grundlage. Die Assimilation hat also nichts gelernt und anscheinend alles vergessen. Bc/eidmcml ist, was Freund zur Rechtfertigung der von ihm ver tretenen religiösen Gesamtorganisation anführt. Er s!ut: ״Bei allen Organisationen, die in den letzten Jahr zehnten über den Kreis spezieller Interessen!״n.ui, 1111 deutschen Judentum geschaffen winden *änd, ist die Behandlung religiöser Fragen prinzipiell atisgesthlossscn worden. Der Grund ist in der Tatsache zu suchen, daß nach der Entwicklung, die seit Mcndelssnlm, besonders aber seit der Emanzipation das religiöse Lehen genommen hat, das deutsche Judentum sich nicht mehr als eine innerlich geschlossene Einheit darstcllt, sondern in verschiedene Richtungen zerfällt, deren ״rundsätzlichc Unterschiede nicht unbeträchtlich sind. Bei de! Schaffung umfassender Organisationen, die auf die 11! nähme aller Parteien Werl legten, glaubte man rma, eine Grundlage für gemeinsame Arbeit nur gewimie״' zu können wenn man die Behandlung religiöser Fraget; aus dem Aufgabenkreis der Organisation von vornherein und grundsätzlich ausschloß.‘• Statt nun aus dieser Tatsache den einzig mog liehen Schluß, nämlich zu Gunsten des Volksgeuieimlegednnkens zu ziehen, führt freund wie folgt fort: ״Dieser Standpunkt ist aut die Dauer unhaltbar. Es läßt sieh Wiih! der Fall denken, daß eine natiomiljüdische Organisation sich religiösen Fragen gegenüber neutral erklärt. Ein jüdischer Religionsverband ater, der das gleich.־ tut, und das religiöse Moment aus dem Kreis seiner Aufgaben ausscheidet, ist ein Widerspruch in sich selbst und negiert sein eigenes Wese״. Es muß deshalb die Pflege des religiösen Lebens in den Aufgabenkreis des Verbandes einbe/ogen werden. Auf der anderen Seite aber müssen Sicherheiten dafür geschaffen werden, daß religiöse Zwistigkeiten vermieden werden und daß jede Majorisicrung einer religiösen Minderheit unbedingt ausgeschlossen ist.‘־ kh glaube. Freund wird selbst empfinden, daß diese seine Gedankenreihe fehlerhaft ist. Es scheint aber, als wenn Freund mit der Aufnahme religiöser For derun״en in den Atifgabcukrcis des Bundes nur eine äußerliche Konzession an die Assimilation machen wollte, denn auch sein Entwurf sieht vor, daß die den Kultus betreffenden Angelegenheiten nicht gemeiusam behandelt, sondern für jede religiöse Richtung besondere Ausschüsse gebildet werden sollen. Oder spielt bei dieser kramplhiften Konstruktion einer relig iösen Gesamtorganisation, wie bei der Assimilation nicht anders zu erwarten, die Rücksicht auf die Niehljuden eine Rolle? Wenn der 1). 1. G. IS will, daß wir Zionisten uns an einer Gesamtorganisation der Juden Deutschlands beteiligen, so muß er die leere Phrase von der Hebung des religiösen Lebens als Haupt-Zweckbestimmung der Gesamtorganisation aus seinem Entwurf streichen. Dr, Freund möge sieh die Worte des Kölner Rabbiner Dr. lxewcnth.il ins Gedächtnis zurückrufen: ״Und was das religiöse Leben selbst betrifft, so ist Religion im eigentlichsten Sinne Privatsache, gedeiht nicht an der Oeffentlichkeit und au den Krücken der Gesetzlich- ■ keit, sondern im Schoße der Rcligionsgemeiudc, in der Burg des Gottes- und Lehrhauses, unberührt und unbehelligt von Recht und Staat, Gesetz und Politik. Die sogenannten ״frommen‘‘ Gemeinden, die sieh ganz und gar ah private K01|1crM׳ln1fW*n betiaehtim, ilne Ketigionsangelcgenheiten vom behördlichen Stempel am liebsten völlig befreien, bieten dafür ausreichende und belehrende Beispiele.“ Gewiß wird und soll durch eine Gesamtorganisation, die die Gesamtinteressen der deutschen Juden zu vertreten hat, auch das religiöse Leben mittelbar gefördert werden, aber das religiöse Leben selbst soll sich unbeeinflußt von einer zentralen Stelle frei entfalten, und je mannigfacher cs ist, desto■ schöner wird es sich gestalten. Ich habe immer die W a h r n e hn!ung gemacht, daß in einer Stadt, in der 10 Botne Midraschim bestehen, das re 11־