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Jüdische Rundschau · 1920-01-23 · Heft 6 (23.1.1920) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXV (1920)
Issue
Heft 6 (23.1.1920)
Date
1920-01-23
Page
– (sequence 3)
Language
German
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J U EDI SCH ö RUNDSCHAU Seile 37 1 Nr. 6 [ \ Deutschland I״'-• * ] Abs der Berliner ludisclien Gemeinde •י ן | Steuer• und Besoldungssorgen J | Die Berliner jüdische Oemcindc sendet jetzt ihre ן Veranlagungen für das Steuerjahr 1919 hinaus — zwar ן kurz vor Schluß des Stcuerjnlires, das am 31. Marz 1 1920 endigt, aber dafür mit mancherlei Uebcrrascmin- ’ geil, die nicht gerade angenehmer Natur sind..(was man : I heutzutage von Steuerveranlagungen ja auch nicht erj wartet). Zwar auf den ersten Blick könnte man erfreu i! sein, weil die Zuschrift nur Steuern für zwei Quartale! nicht, wie früher, für vier — verlangt, aber hat inan i erst den Text der Erläuterungen ״durchaus studiert mit lu'iUctn Bemühen“, dann kommt man zu der Erkenntnis, daß die Oemcindc vom April 1920 ab eine neue Ver- «udagwig für das neue Steuerjahr hinausgehen lassen wird. Um dieses sich zu ermöglichen, hat die Oemeimle anscheinend keinen anderen Weg gefunden, als den, die Geineindemitglicdcr für 1919 nach dein Satz \ der Staatseinkommenstcuer zu veranlagen, den sie bei * ' dem Staate bereits im Steuerjalir 1918 gezahlt hatten, : Mas mutet sehr merkwürdig an, denn die Gemeinde hat 1 1 dieses Einkommen, das der Staat 1918 besteuerte, im Steuerjalir 1918 schon einmal ihrer Steuer zugrunde gelegt. Es ist also die staatliche Veranlagung für 1918 l von der Berliner jüdischen Gemeinde zweimal zum Maßdub liir die Festsetzung der Steuer der Geinriiidcmit- ' glieder genommen worden. Wenn die Gemeinde damit eine einfachere und verständlichere Handhabung des Veranlagungsgcscliiiftcs und ihres Steucrnpparatcs erreichen'wollte und diese Acudcruug in normalen Zeiten; vornehme, würde dagegen wenig zu sagen sein, zumal | sich Ungerechtigkeiten bei einigem guten Willen der; < iemcinde und ihrer Organe wohl ausglcichcn lassen l es erheben sich jedoch gegen diese Maßnahme schwer- : * w legende Bedenken, wenn, wie in diesem Falle, die | zweimalige Besteuerung des Einkommens eines Jahres! :» nach einem Jahre geschieht, das in jeder Beziehung ahnorin und einzig war. Die staatliche Veranlagung! *irr 1918 beruhte bekanntlich auf dein Einkommen, das , 111.11 ׳ im Jahre 1917, bzw. als Durchschnitt der Jahre t 1910 ,15 י י und 1917 hatte. Diese Jahre waren die Höhe- ■ , punkte des geschäftlichen Aufstiegs, eines Aufstiegs- 1 der ungesund war und im Jahre 1918 denn auch zu J ' einem Zusammenbruch führte. Al1918 •'׳״ erfolgte die I I umtUche Besteuerung nach .an unnormal hohen Ein-! 1 kommen der vorhergehenden Jahre; im Jahre 1919 1 öertickslchtigt die Staatss'euer den Niedergang — — | die jüdische Gemeinde aber kennt diesen Umschwung nicht, sie benutzt die gut!־ Konjunktur der Steuer von I '18י, mit sich die Möglichceit zu schaffen, diese hohen! ן Steuersätze im Jahre 1919 roch einmal ihrer Verant ן iagung zugrunde zu legen. W.» v:uc hierbei Absieht!; 011er nur ein dem Genicindcsiickcl günstiger Zufall mit- | q-.iclt, ist nicht bekannt — zweifellos ist aber, daß I die Acnderung der Veranlagungsmethode in der eben ii.i'/irrten Weise zur ungünstigsten Zeit erfolgt ist, die nur möglich war. Von einer großen politischen l t thigkeit der verantwortlichen Stellen zeugt cs ,gerade j nicht, wenn der Masse der Gcineindeinitgiieder, die iin i Jahre 1918 und 1919 durch den Zusammenbruch Deutsch- J U.nds in Verluste und Schwierigkeiten geraten sind, von ,; der jüdisclicn Gemeinde jetzt gesagt wird: Ihr habt « 17< י י gut verdient, also könnt Ihr davon ״och einmal t ׳ ililen. Es ist nicht anzunclimen, daß die Gemeinde- ו Behörden, als sie diese Beschlüsse faßten, sich darüber klar waren, daß sie damit nur Empörung über diese Maßnahme und erneute Unzufriedenheit mit der Gcnieinde und ihren verantwortlichen Organen auslösen mußten. Aber daß diese Herren, die doch zumeist selbst im praktischen Leben stellen und also den Wandel der wirtschaftlichen Lage initcrlcbten, so kurzsichtig han- J j dein und die Interessen der Gemeinde so ungünstig wahr-; j nehmen konnten, zeigt, daß man wohl ein tüchtiger » ' Kaufmann und geheimer oder sonstiger Rat, und dennoch 1 ein schlechter Politiker sein kann. Gab es denn wirk-; lieh, wenn durchaus mit den! Neuaufbau der Gemeinde י , begonnen werden sollte und neue Grundsätze und neue Formen in Anwendung kommen sollten, kein anderes ] Gebiet, um einen glücklicheren Anfang zu machen. Gab j es 1 lieht z. B. das Gebiet des Gemeindewaiiircchts, von ‘ dessen Reform nach den ministeriellen Grund-; sätzen man gar nichts hört? .. . . Nimmt man — was >11 durchaus tue — den guten Glauben und den besten . *, Willen bei den Gemeindeorganen bei dieser Steuer; , 1 Veranlagung au, so bleibt dafür, daß die Gemeinde von; einem fetten Jahre zweimal Steuern erheben will, nur die; Erklärung übrig, «laß das Ocinclndesäckel leer ist und auf J diese Weise besser gefüllt werden sollte. Dem würde auch der andere Umstand entsprechen, der aus der neuen i. Veranlagung hervorgeht, daß nämlich die Berliner Gc-!. meimle als Steuer für 1919 einen Zuschlag von *10 «/<> zum Satze der Staatseiukomnicnstcuer erhebt. Die Gemeimle hat sieh endlich entschlossen, anstelle der bis- ז'י• '■blichen Erhebung eines bestimmten Prozentsatzes / von dem Einkommen des Stcucrpfliclitigen — wobei / :;er kkin.c Wann mit 1000 M. Einkommen ebenso 1 ״,״ l.. /all|,c, wic der Keichc von seinen \ 100 000 ״V Einkommen - die Steuer in Form von 1 Zuschlägen zu den nach dem Einkommen gestaffelten Sätzen der Staatseinkommenstcuer zu erheben. Das ist t einmal gerechter, weil es die kleineren Einkoi nmen! scliont, sodann aber auch für die Gemeinde vorteilluiftcr, weil auf die höheren Einkommen ein höherer Prozentsatz entfällt. Nun bedeutet aber der Zuschlag von 40»/« eine ganz erhebliche Steigerung der Steuerquote, da die bisher erhobenen 1 des Einkommens nur einen dirrchr.chnittlichen Zuschlag von ungefähr 30״- cLirstcllten. Man sieht, die Gemeinde braucht Geld - tnul sie nimmt cs, wie sie es bekommt — ohne Rücksicht darauf, ob die Kreise, die ihr ohnehin nicht mehr allzu nahe stehen, dadurch ihr und dem Judentum noch mehr entfremdet werden oder nicht. Oder aber, was tut die Gemeinde, um einen Ausgleich zu schaffen, um durch vermehrte Leistungen die Gcineindeinitgiieder an siel! zu fesseln? Womit hat die Gemeinde auf die Austrittsbewegung reagiert? Womit auf das Anwachsen des Antisemitismus? Womit auf die Empörung über das mndeniokratischste Wahlrecht der Welt? Womit auf die Not unserer östlichen Brüder? Die Gemeinde braucht Geld und sucht cs sich zu verschaffen. Es ist wahr, die Gemeinde unterhält zahlreiche Anstalten 1r11«l Einrichtungen aller Art, die dem sozialen und humanitären Sinn der Juden entsprechen, sic unterhält Synagogen und Schulen — all das kostet Geld — kostet Geld und braucht Beamte^ Menschen, die leben und existieren wollen, ln der Beamtcnschaft der Berliner jüdisclicn Gemeinde bestehen zwei Gruppen, die in zwei Vereinen organisiert sind: in dem Bcamtc 11 verein der jüdischen Gemeinde und in der Arbeitsgemeinschaft der Augestellten der jüdisclicn 'Gemeinde. Beide Organisationen geben monatlich Blätter heraus, in denen zu den Angclegenheiten der Gemeindeverwaltung Stellung genommen wird, soweit sie die Beamten- und Angestelltenschaft bctreffen. Für die Beamten und Angestellten der Gemeinde bestellen Ausschüsse, tlie dem Geineiiulcvorstaiid gegen- »U>er ihre Interessen wahrnehmeit sollen. Diese!,.1.1• essen sind in erster Reihe materieller Natur — der Kampf um Gehaltsskalen und Besoldungsordjivngen, um Tarifverträge ׳und Anstellungsvcrhältnisse besciiiftigt die Angestellten der jüdischen Gcmcimlc ebenso wie die Beamtenschaft der städtischen und staatlichen Köipcrschäften. Insbesondere die Bcxoldungsverliältnissc bei den Kommunen Groß-Berlins scheinen für die Beamte., und Angestellten der Berliner Gemeinde von Bedeutung und Interesse zu sein, und das ist verständlich, da doch die wirtschaftliche Lage der Beamten bei der Stadt und bei der jüdischen Gemeinde gleich ist. Was liegt also iiälicr, als daß die Gcmcindcbeamtcn die Forderungen der städtischen Beamten übernehmen und die von diesen erreichten Bcsolduugsskalen auch für sich beanspruchen? Die Forderungen der städtischen Beamten beruhen auf eingehender und sorgfältiger Berechnung des Existenzliiiniimims, d. 11. «les Betrages, den ein Angestellter unter den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen zur Erhaltung seiner und der Seinen Gesundheit und seiner normalen Arbeitsfähigkeit bedarf. Dieses Existenzminimum ist z. B. für eine Familie von zwei Personen auf zirka S000 M. berechnet — ein Betrag, wie er früher für mittlere Beamte unerreichbar war. Berücksichtigt man andererseits die besonderen Anforderungen, die mit der Art der Vorbildung und der Stellung verbunden sind und zu Abstufungen in Gclialtsklassen führen, so erscheint es klar, daß der Aufwand, der mit einer den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend durchgeführten Besokiuiigsreforin für die jüdische Gemeinde verbunden ist, sicherlich eine nicht unbeträchtliche Höhe erreicht. Uml nimmt mau hinzu, daß die von der Gcnieinde unterhaltenen Einrichtungen und Anstalten heute zweifellos erheblich höhere Zuschüsse erfordern als in einstigen normalen Zeiten, 90 wird man sich nicht der Einsicht verschließen können, daß es durchaus verstündlich wäre, wenn die Geniciudeorgaiic bei allem Verständnis für die wirtschaftliche Not ihrer Beamten in Sorge wegen der Aufbringung der erforderlichen Mittel sind. Es wäre nun nichts bedauerlicher und ungeschickter, als wenn die Gemeindeorgane in dieser Lage zu «lein Mittel greifen würden,, das sie bei der Einfülnung «les neuen Steuermodus beliebten, nämlich bei ihrem Vorgehen einseitig das Interesse des Gemeindesäekels zu berücksichtigen, ohne an die schlimmen moralischcu Wirkungen dieses Vorgehens zu denken. Ganz, falsch wäre es, wenn die Gemeindeorgane in dem Di- Icmina, in dein sie sich befinden, erklären würden: Wir können die Gehälter, wie sie die Stadt zahlt, nicht der Gemeinde aufbiirden, also müßt Ihr Beamte Euch mit weniger begnügen. Ein solches Vorgehen würde Un- Zufriedenheit und Arbeitsunlust, würde weiter ein Nachlassen der Leistungsfähigkeit und damit «lie Notwendiglaut «1er Einstellung neuer Arbeitskräfte zur Folge haben — womit schließlich keine Ersparnis, sondern nur eine Verbitterung erreicht würde. An Kündigung oder Entlasstmg ist in diesem Falle aber nicht zu denken, da die verminderte Arbeitsleistung als eine Wirkung des dem Existenziiiiiiiiman nicht entsprechenden Arbcitscntgclts erscheinen würde. Es steht fest: Die Gemeindeorgane müssen sparen —• die Gciucindcbcaintcn müssen höhere Gehälter haben — — eüic weitere Belastung der Gemeinilemitglieder bei der heutigen Interessenlosigkeit an der Gemeinde wäre katastrophal! — Was tun? Auch wir Zionisten, die in der Opposition zu den heutigen Gemeindeorgnnen stehen, und deren Mitarbeit von diesen Organen stets lind ln jeder Form bisher nbgcichnt wurde, haben die Pflicht, uns mit der Lösung dieser Frage zu beschäftigen, nicht nur weil wir glauben, daß das Vertrauen der Gemeindemitglieder uns demnächst in die Gemeindeverwaltung berufen wird, sondern vor allem deshalb, weil cs sieh hier um ein Problem innerhalb der Verwaltung derjenigen Organisation handelt, die nach dem Gesetze die einzige Vertretung der Masse der Berliner Judenheit darstellt. Wenn wir aber an die Lösung der Frage herantreten, wie der Not der Gemeinde und ihrer Beamten in gleicher Weise geholfen werden kann, so müssen wir an alle die Probleme denken, die das gesamte wirtschädliche Leben, insbesondere das der großen Gemeinschäften, erfüllen. Uml wir dürfen auch nicht vor Neuertmgen zurückschrccken. Fest steht, daß den Beamten geholfen werden muß, ohne daß das Gemeindesäckel mehr als bisher angespannt wird. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: ein.־ mal die Schaffung neuer Einnahmequellen sowie die Verringerung des Verwaltung «Apparates und «Ile Abstoßung der überflüssigen und gleichzeitig unprothiktiven «xler unrentablen Einrichtungen der Gemeinde uml sodann die Hcralxlrückung des Existenzminimums der Beamten durch Verbilligung der wirtschaftlichen Lebensverhnttnissv der Beamten. Der ersten Aufgabe dient zunächst die Nutzbarmnehung aller derjenigen Zweige «ler Gcmcindcvcrwaltung, die bisher mir Einnahmequellen iür einzelne Beamten bedeuteten, für «lie Gemeinde selbst. Ist es z. B. des Standes der Rabbiner und «ler sonstigen kulturellen Funktionäre würdig, wenn sie für die Ausübung der mit ihrem Amte und Berufe verbundenen Tätigkeit von dui Gcincindcniitglicdern einen Entgelt beziehen, der in den Geistlichen und Kantoren einen rein materiellen Elvr• geiz zu erwecken vermag? Wäre es nicht viel würdiger, wenn diese Spenden In der Form von festen Gebühren «ler Gemeinde zufließen, die ohnehin die Verpflichtung hat, für auskömmliche Besoldung ihrer Kultusbeamtcn zu sorgen? Es würde zu weit führen, iin Rahmen dieser Ausführungen im einzelnen auf dieses ganze Problem cinzugchcn; cs kommt mir hier nur darauf an, die Berlincr Gemeinde auf neue Einkommensquellen hin/uweisen. Wie weit ähnliche Einnahmen auf anderen Gebieten zu erzielen oder die vorhandenen Einnahmequellen stärker horanzuziehen sind, würde eine mit der Gemcimleverwaltung vertraute Sachverständigenkommission zu pnüfvn habtn. Nur auf einen Weg, neue Einnahmen zu erzielen, möchte ich noch hinweisen, nämlich auf «lie Möglichkeit, von den Kommunen Zuschüsse zu verlangen als Entschädigung für «lie Entlastung, die den Kommunen ,durch «lie sozialen Einrichtungen der Ge• meimle •entsteht. In dieser Beziehung möchte iclt auf die /'Iterversorgungsanstaltcn, das Hospital, aber auch die verschiedenen sozialen Kommissionen hinweisen, die eine an sich der Kommune obliegende Tätigkeit auviiben. In noch höherem Maße vielleicht kann von einer Entlastung der städtischen Anstalten und damit des städtisehen Säckels gesprochen werden hei «ler Leistung des Jüdischen Krankenhauses, das, wie bekannt sein dürfte, jüdisch nur wegen seiner Verwaltung, nicht aber auch wegen seiner Patienten genannt werden kann, Eine offiziehe Feststellung, wic hoch die Zahl der christlichen Patienten des Krankenhauses, und weiter, wic hoch der Aufwand der Gemeinde bzw. des Krankenhauses für diese nichtjüdischen Patienten sich stellt, würde von allg.- meinem Interesse sein. Soweit, insbesondere auch aus Verhandlungen der Repräs.-Vcrsammlung bekannt ist, soll die Zahl der christlichen Patienten und «ler auf diese entfallende Teil des Gemcindezuschusses an «Ins Krankenhaus unverhältnismäßig groß sein ■— so groß, daß vielleicht sogar die Frage aufgeworfen wcrilen darf, ob das Krankenhaus noch seinen Zweck erfüllt un<i nicht als überflüssiges und gleichzeitig unrentables Unternehmen atrfgegeben werden sollte. Wenn die Gcincindc mit den städtischen Krankenhäusern bzw. «Ich Kommunen ein Abkommen dahin träfe, daß die Cietneinde für solche Patienten, die rituelle Verpflegung beanspruchen, diese Beköstigung übernimmt (die Einrichtung ritueller Mittelstaodsküchcn seitens der Gemeimle würde diese Aufgabe noch erleichtern), — dann würde eine große finanzielle Belastung von der Gemeinde genommen 41nd andererseits die rituelle Beköstigung Kranker doch erreicht sein. Ich bin damit bereits bei der Frage angelangt, wic Ersparnisse an Gcmeindeeinrichtungen erzielt werden können — ich zweifle nicht, «laß 1:1 anderen Einrichtungen ebenfalls Ersparnisse au machen wären, wenn auch vielleicht nicht in dem glciclien Umfange. Ich habe einige Wege aufgewiesen, um die Finanzen der Berliner jüdischen Gemeinde günstiger zu gestalten — das zweite Problem ist das, wie den Beamten geholfen werden kann, ohne daß eine, in ihrer ständigen Steigertrng nicht abzusehende übermäßige Belastung der Genieinde zu erfolgen braucht. Denn die Tatsache, «laß auf «ler einen Seite Ersparnisse erzielt und neue Einnahmequellen erschlossen werden, ist noch kein Anlaß, auf der anderen Seite mit vollen Händen das Geld auszugeben. Und das umso w׳eniger, als noch gar nicht abzusehen ist, wie sich die wirtschaftlichen Verhältnisse und damit auch die Bedürfnisse der Beamten entwickeln. Die Schwierigkeiten der wirtschaftlichen Verhältnisse für tlie Beamten wie für;die Angestellten mit festem Gehalt besteht in der Aufwärtsbewegung der Kosten für den Lebensunterhalt und für die sonstigen zum täglichen Bedarf gehörenden, unbedingt notwendigen Ge• genstände. Wenn es gelingt, diese Dinge, also Woiuien, Essen, Kleidung u. dgf. den Beamten zu normalen, von der wechselnden Konjunktur im wesentlichen unabhättgigen Preisen zu verschaffen, «fann ist cs klar, daß «las bare Gehalt nur eine Höhe 7u haben braucht, «lie sich in normalen Grenzen hält und nicht bei jeder Steigerung der Lebensverhältnisse auch zu einer — an sich zweifellos berechtigten — Forderung nach Gehaltserhöhung oder Teuerungszulage führt. In welcher Weise aber «lieses Ziel zu erreichen ist, liegt nach der eben festgcstelltcn Formulierung nahe: die Gemeinde hätte für ihre Be* amten'lind Angestellten zur Beschaffung billiger Lebcnsmittcl und sonstiger Gegenstände des täglichen Bedarfs eine Einkaufs- und Wi rt schaf tsgc* nossenschaft zu errichten, und sie hätte ferner die ihr gehörenden Grundstücke, soweit sie nicht für andere Zwecke der Gemeinde benötigt werden, zu Wohnungen für ihre Beamten zu verwenden. Man denke doch nur i

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