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Jüdische Rundschau · 1919-12-30 · Heft 92 (30.12.1919) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIV (1919)
Issue
Heft 92 (30.12.1919)
Date
1919-12-30
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr 92 JUEOISOHB RUNBiCBÄÜ Seite 721 Wir haben in den vorerwähnten Leitsätzen das Ifrtorderiiche M indestkapital für einen kleinen!!Siedler schätzungsweise mit 200 £ und für einen; |Pflanzungsbesitzer mit 2000 € bezeichnet. Diese ’!Zahle« beruhen auf sorgfältigen Erwägungen. Wir i!müssen es aber im gegenwärtigen Augenblick ablehnen, s!etwas Abschließendes zu sagen über die Fragen, mit ]!wieviel Kapital man eine Wirtschaft errichten kann, ■ [reiche Wirtschaftstypen die entsprechenden sind und : groß genug, um Bauern ihr Auskommen zu sichern, 11 weichem Tempo die*׳ landwirtschaftliche Arbeit vor; liicii gehen kann. Die Lösung• dieser Frage hängt [zuirt Teil von jetzt noch unbekannten oder noch nicht! genau abzasäiiilzemfeii Faktoren ab. Noch ist eine j /cnniessiimg des Landes nicht durchgeführt, noch ist j lilso »icht der Umfang und die Lage derjenigen!!Ländereien festgestellt, die wir auf andere Weise als \ durch privaten Kauf erwerben können, der Rodenfliichen ilso, die tatsächlich nicht besetzt öder nur teilweise esefzt sind, die öd elaliegen, oder deren Besitzrecht!einer Prüfung nicht standhält. Noch ist nicht int einjzelnc» festgestellt, weiche Flächen als bewässerbar zu gelten haben und in welchem Umfang beispielsweise jü e n* ü s e p f I a « z u n g e n — der billigste Wirtschafts- 1 ■tvpus noch als rentable zu halten sind. Gestützt j auf das Material, das die Untersuchungen der Fach- : etite ergeben werden, werden dann von ihnen, nachdem!!Klarheit über die beute noch nicht zu beantwortenden; ■Materien gewonnen sein wird, die definitiven auf wirklich j ■verläßlicher Grundlage beruhenden Ansiedlungspliinc ge- ׳ liefert werden. Den.« das kann nicht nadulriieklich, . [genug gesagt werden: Unser Problem ist das der Grund-; fegting einer Volkswirtschaft und der Sel’luiftmachung; Iroin Ergreifen. der Urproduktion an bis hinauf zu allen : ■Zweigen produktiver Tätigkeit. Der Ausbau unserer : pa ndvi rf sciut f tl! che n Existenzbasis ist eine Frage, die! nicht allein in ihrer wirtschaftlichen, sondern in der; ganzen Tragweite ihrer nationalpolitischen Bedeutung j verstanden und •umfaßt werdet! will Unser selbst- ן verständliches Ziel ist, was Menschenzalil, Menschenirbelt uml Ergebnis anbelangt, die Erreichung eines J laximunis an Quantität, Qualität und ProduKtivität. i * 1 Nur im allgemeinen konnten wir das weitgreifende j!kolonisatorische V-orbereitirngswerk andeuten, das unser j harrt. Man wird daraus ersehen• haben, daß uns schon! |b«t1te, in der Zeit vor der Manfclatserteilmig Aufgaben j gestellt sind‘, die eine Sammlung aller Energien er- | jrdera. Jeder versteht: je reicher die Mittel sind,! je für das Vorbereitungswerk zur Verfügung stehen j verden, um so größer wird das Ausmaß der ersten 1!geordneten Einwanderung sein. . Werden dann die j natürlich«! Kräfte des Landes geweckt und seine eiemen- '!tarnten Möglichkeiten erschlossen, so werden wir. die | produktive Grundlage für unsere Zukunft im Lande j!geschaffen haben. j Die Zeit ist nahe, da sich das politische Schicksal!Palästinas entscheiden wird, Dann werden wir daran ]gehen, 1ms das Land zu erarbeiten, damit es wirklich!unsere Heimat wird. Unser Kolonisationswerk wird!gewaltige Fonds erfordern. Ihre Aufbringung wird |wom jüdischen Volk eine Leistung verlangen, wie es |1ie m *solcher Größe noch nicht' gekannt hat. Wir [werden unser Volk aufrufen daß es den historischen [Moment In seinem ganzen Ernst erfaßt, daß es seine |besten Kräfte daran setzt, die größten Mittel opfert, lim bestehen zu können vor der Macht und den j!Schwierigkeiten der Aufgabe, um der Freiheit, um der!!Zukunft willen. Unsere Organisation soll aber jetzt schon unsere llnstitutsofien mit aller Kraft stärken und unsere Arbeit!*tüteea ־in jener Disziplin und Treue, mit der sie Idcrn Volk׳ gedient hat bis heute, in der sie ihm vor- [*■!igeneo soll in die neue Zeit. I.oidon, Anfang Dezember 1919. Zionistisches Actions-Comitd. Palästina-Amt. (gez.) Julius Simon. Grundsätze für Siedlungsgruppen Einzelpersonen und Gruppen, die landwirtschaftliche!Unternehmungen in Palästina beabsichtigen, pflegten sich [bisher m sogenannten ״Achusoth“ zusainmenzuschlielfien. Der Begriff der Achusoth hat sich indessen!111 [Laufe der Zeit etwas verschoben. Früher verstand man | darunter Pflauzungsgestllschaften mit überwiegender [Lohnarbeit. In der letzten Zeit haben sich aber auch [solche Gruppen zu Achusoth znsa1!׳rmcngesch!0ssen,!,welche ia Palästina Kleinsiedlungen errichten wollen, Iderct Bewirtschaftung hauptsächlich auf der Selbstarbeit [des Sie ׳fers beruhen soll. Die beiden Wirtschaftsformen sind jedoch vom Stand- |funkt »*tkmaJer Kolonisation so verschiedet!, daß man sie |*trer!@ auseinander halten muß. Unter ״A clfusot IF'!־weillett wir also in Zukunft ausschließlich solche Oe־ [*ellsckaften verstehen, die Pflanzungen in Palästina [«lege« wollen, deren Bewirtschaftung sich vornehmlich ןsuf Lohn a rbeit stützt. Personen dagegen, deren 1 Wirtschaft sieh hauptsächlich auf Eigenarbeit grün• Iden soll, also eigentliche Bauern, säten sich von den 1 kchusotn-Verbänden loslösen und zu besonderen OeseU- | *,haften vereinigen, che wir in Zukunft als ״M e s c h e k“ | bezeichnen wollen. Ffir die Organisiemng bzw. Reorganisierung der beide■ Gesellschaftsformen seien im Nachfolgenden die ן wesentlichsten Grundsätze aufgestellt. 1. Die Achusoth. Unsere Bodenpolitik faßt als letzte» D-iel ins Auge, den ganzen jüdischen Bojenkauf und die Bodenverteilung durch len Jüdischen Nationalfonds ausführen w u lassen. Es erscheint unnötig, erst ausführlich zu begründen, welche Vorteile eine solche im Nationalfonds tonzen- «ierte Bodenpolitik in sich schlösse. Man versteht aber *ürh, daß sie an wichtige Voraussetzungen gebunden ist, besonders an das Vorhandensein der rechtlichen Möglich- *eiten und die Verfügung über die außerordentlichen, •ur einen solchen Zweck erforderlichen Geldmittel. Beide Voraussetzungen sind in diesem Augenblick noch nicW £egeben. Die Notwendigkeit aber, schon in nächster Zeit | ,1*glichst viel Boden der jüdischen Bearbeitung zumführen, steht dringend vor uns. Unter diesen Umständen kann vorläufig auf den privaten jüdischen Bodenkauf nicht verzichtet werden, wohl aber imiß-es unser Bemühen sein, auch das private Eigentum an Boden möglichst fest In den Rahmen der volkswirtschaftlichen Grundsätze unserer zukünftigen Kolonisation einzufügen. Aus dieser grundsätzlichen Auffassung ergeben sich bestimmte Forderutigen für den Aufbau und den wirtschaftlichen Charakter der Achusoth. die nachfolgend dargelegt werden: 1. Der A a t«11 an einer Achusah, der ausreiche!1 dürfte, um einer Familie den Unterhalt in Palästina zu sichern, ist vorläufig schätzungsweise mit 21Ö0 £ zu veranschlagen. Die Einzahlungen können in Raten auf die Weise erfolgen, daß 800 £ bei Bildung der Gesellschaft zwecks Durchführung des Bodenkaufs und der restliche Betrag in 4 weiteren Jahresraten geleistet werden müssen. 2. Im Interesse einer einheitlichen Landpolitik; hat der Bodenkauf durch eine zentrale zionistische Stelle zu erfolgen. Bezüglich des Ausmaßes des Bodens wird Rücksicht zu nehmen sein auf notwendige öffentliche Anlagen und Gebäude, wie Synagogen, Schulen, Krankenhäuser usvv. Die Auswahl des Bodens wird von der zentralen Stelle im Einvernehmen mit der Achusah erfolgen. Es wird dabei darauf Rücksicht zu nehmen sein, daß die Achusahwirt sc haften, so weit als möglich in natürlichen Pflanzungszonen angelegt werden. Um sie in Einklang zu bringen mit den volkswirtschaftlichen Prinzipien der zukünftigen Kolonisation wird, nach Möglichkeit, zu beachten sein, daß der Boden für die Achusoth hin erhall» von Kleinsiedlungen erworben wird, derart, daß innerhalb der Kolonie ein Ue!!ergewicht von jüdischen s e lb st a r b e i t e n d e n Siedlern vorherrscht. Diese Bestimmung erfolgt, um die Bewirtschaftung der Achusoth durch jüdische Arbeiter dauernd zu ermöglichen. Die Frage der Maximaigröße einer Pflanzung unter Heranziehung nationalwiirlscliaftUcher Gesichtspunkte unterliegt späterer Entscheidung. Sie ist zum Teil abhängig von der Regelung der allgemeinen landfrage in Palästina. 3. Bis zur Ertragsreite stellt die Achusah eine Wirtschafts genösse 11 schaft dar. Sk hat die 'Vorbereitung der Pflanzungen ritweh jüdische Arbeiter bewerkstelligen zu lassen. . In erster Linie kommen hierfür Arbeitergruppen in Betracht, weiche durch die Gründung־ gut tundierter spezieller Banken in den Stand versetzt werden sollen, sich das erforderliche Betriebskapital und die entsprechende Vertragsfähigkeit 7\1 sichern. Es wird im allgemeinen darauf zu bestehen sein, daß der Arbeitskontrakt neben der Lohnzahlung die Auszahlung־ einer Prämie für den Fall der Vertragserfüllung vorsieht. Diese Prämie, deren Umfang durch Vereinbarung festgelegt wird, soll der» Mitgliedern der Arbeitergruppen den wirtschaftlichen Aufstieg ermöglichen. Die geeignetste Form der Präinfenleistung ist die Ut-berlassung eines Anteils an der fertiggestcllten Pflanzung. I« solchen Fällen wird der Jüdische National fonds dien Baden, auf dem dieser Pflanz umgsan teil errichtet wurde, käuflich erwerben und ,den Kaufpreis des- Afbeitergrupp* zur Ver-! ffigung stellen, die damit das nötige Betriebskapital } für ihre evtl. Seßhaftmactaing als selbstarbeitende Klein- \ Siedler erlangt. j Insoweit die Vorbereitung der Pflanzung durch parij vate Unternehmungen oder durch die Achusah in eigener f Regie erfolgt, ist,streng daran festzuhalten, dal) jüdische! Arbeiter beschäftigt werden. \ Für die Regelung des Verliältiüsses der Unternehmer bzw. der A chu sahv er wa Itung zu den Arbeitern werden 1 noch die allgemeinen Bedingungen festzulegen sein. Sie 1 werden am zweckmäßigsten durch das vorgesehene Arbeitsamt zu bestimmen sein. 4. Die fertiggestellte Pflanzung' ist, soweit sie nicht von den einzelneu Achusalrnütgliedern selbst bewirtschaftet wird, ebenfalls vorzugsweise kreditfähigen Arbeite!•gruppen zur'Bewirtschaftung zu übertragen. 5. Mitglieder von Achusoth werden darauf aufmerksam gemacht; daß die Ertragsreife einer Pflanzung erst nach fünf bis sieben Jahren vom Beginn der Pflanzungsanlage an gerechnet eintritt. Insoweit-als diese Mitglieder nicht in einem VertragsverMItnis zu ihrer Achmsahgesell- Schaft stehen und als Betriebsleiter mit Gehalt für sie tätig sind, können sie vor Eintritt der Ertragsreife ihrer Pflanzung nur dann nach Palästina auswandern, wenn sie über genügend Mittel verfügen, um׳ ihren Lebensunterhalt tn der Zwischenzeit zu bestreiten, oder sonst einen auskömmlichen Erwerb im Lande haben. II. Einzelne Pflanzer. Für Einzelpflanzen die sich keiner Achusah anschließen, sondern sich unabhängig ansiedeln wollen, gelten — in sinngemäßer Anpassung־ — die gleiche« Grundsätze wk ffir die Achusoth. III. Meschek. Die aatioHuljüdisch e Kolonisation ia der Landwirtschaft beruht auf einer selbst« rb e it ende n Bauernwirtschaft. Soweit wir nicht bereits wirkliche jüdische Bauern haben, müssen unsere Siedler erst zur landwirtschaftlichen Arbeit erzogen werden, ehe sie fest angesiedelt werden können, wer in Palästina *«gesiedelt werden will, muß daher zuvor eine genügende Zeit dort landwirtschaftlich geacfcgttet umJ seine Eignung■ bewiesen haben. Bei solchen, die noch nicht Land wirtschaftlich tätig waren und sieh speziell dem palästinensischen Ackerbau zuzuwenden beabsichtigen, spielt der Anpassungsfähigkeit wegen das Alter eine wichtige Rolle; es kommen vorzugsweise solche in Betracht, die zwischen 18 und 30 Jahren stehen. Von dieser Rücksichtnahme auf das Alter kann natürlich bei solchen Abstand genommen werden, die bereits in dem Auswanderungsland landwirtschaftlich tätig waren und die daher sich in einem kurzen Zeitraum in die besonderen palästinensischen Verhältnisse amarbeiten können. Im übrigen gelten folgende Grundsätze: 1. Der Umfang der Wirtschaft wird so zu bemessen sein, daß er das Auskommen des Siedlers und seiner Familie durch Selbstarbeit sichert. Die Wirtschaften sollen möglichst gemischt sein und überwiegend auf Gemüse-, Ackerbau- und Mich- Wirtschaft beruhe«. ln Fällen, wo die Mitglieder vom Meschaktrt Vorzugsweise Pflanzungen wünschen, sollen die Wirtachaften ergänzt werden durch eine ländliche Haus- Wirtschaft des Siedlers, aus deren Erträgnissen er in den Stand gesetzt sein soll, eine« möglichst großen Teil seines Bedarfs an landwirtschaftlichen Produkte« selbst zu decken. 2. Der Boden, auf dem Kleinsiedlungen errichtet werden, ist dem Siedler auf dem Wege der Erbpacht zu vermitteln. Hierbei werden Erbnachtzinsen und Erbpachtdauer so zu bemessen sein, dal) eine gesunde Entwicklung der Siedlung ermöglicht wird. .Auch die Frage des Kredits wird im Zusammenhang mit der Erbpacht zu lösen sein. 3. Bezüglich des vom Siedler beizubringenden Kapitals sollen die Anforderungen selbstverständlich auf das möglichste Mali beschränkt werden. ,Man darf annelinien, daß dis Kreditproblem ün Zusammenhang mit der Erbnacht derart zu lösen ist, daß ein Beitrag von '200 £ als Eigenkapital des Siedlers genügen wird, so da fl also der Mkidestanteil vorläufig auf 200 £ festgesetzt werde« soll. Dieser Anteil an einer Mesclickgese ilschaft soll auch Ln Rater! gezahlt werden können, deren Bemessung je .nach den besonderen Verhältnissen den einzelnen Meschekgesellschafteu überlassen werden kann. Dabei ist indessen zu beachten, da 11 die Ansiedluug erst er folg;en kann, wenn die Einzahlung den Betrag von 200 £ für das Mitglied tatsächlich erreicht hat. F'ür Mitglieder von Mescliakim, die nicht in der Lage sind, diesen Betrag vor ihrer Uebersicdlung nach Palästina aufzubrinigen, soll die Möglichkeit gegeben werden, durch die Erzielung von Ersparnissen oder Prämien allmählich den Restbetrag sich während der Zeit zu erwerben, welche sie bei der Vorbereitungsarbeit in der landwirtschaftlichen Arbeitergruppe tätig sein werden. Unter Vorbereitungsarbeiten ist hier nicht allein die Anlage vor! Achusoth- Pflanzungen, sondern auch die Vorbereitung des Nationalfondsbodens im allgemeinen zu verstehen. 4. Die Anlage der Wirtschaften soll mögliehst durch die Mitglieder der Mescliakim selbst erfolgen, nachdem sie eine ausreichende Vorbereitungszeit als landwirtschaftliche Arbeiter in Palästina durchgemacht haben. Bei überwiegender Pflanzungsanlage in Kleinsiedlungen kann indessen die Vorbereitungsarbeit der Pflanzungen auch durch einen hierzu von der Meschek-Organisation delegierten Teil der Mitglieder erfolgen, um solchen Mitgliedern, die noch nicht sofort nach Palästina auswandern könne», die Möglichkeit zu geben, ihre Verhältnisse in ihren bisherigen Wohnländern abzuwickeln und nach Palästina erst dann zu übersieiieki, wenn ihre Pflanzung sich der Ertragsreife nähert. Aber auch diese Mitglieder werden vor definitiver Uebergabe der Wirtschaft durch Selbstarbeit die für solche Siedler erforderliehe Eignung erwerben müssen. IV. Landwirtschaftlicher Kredit. Das zu gründende Institut für landwirtschaftliche« Kredit Trat in erster Linie den Hypothekenk red i ז für die selb starbeiten den Siedler zu beschaffen. Erst dann kommen Kredite für Achusoth in Betracht. Diese Kreditinstitute werden auch in Hinsicht auf Beleihungshöhe und Hypothekenzinsen, sowie Atnoriisatkmsquote solchem Siedlern Vorzugsbedingungen zu gewähren haben, deren Wirtschaft überwiegend auf Selbstarbeit basiert. V. Siedlungsgenossenschaften von Arbeitern. Insoweit innerhalb der bei Vorberei tungsarhei ten beschäfteten Arbeitergruppen die Tendenz zur genossenschaftlichen Siedlung hervortreten sollte, werden solche Bestrebungen mit aller Aufmerksamkeit gefördert werden. Das Problem der Siedlungsgenessensehaften wird aut Grund der bisherigen Erfahrungen in Palästina unter jewelliger Berücksichtigung der‘ besonderen Verhältnisse behandelt werden müssen. London, Anfang Dezember 1919. Zionistisches Actions-Comitö. Palästina-Amt. (gez.) Julius Simon. Finanzielle Vorbereitungen (Anlage zum! allgemeinen Bericht über den gegenwärtigen Stand der Vorbereitungsarbeiten.) Die Kapitalien, die für den Wiederaufbau eines jüdischen Palästinas erforderlich sind, werden vor allem kn ersten Stadium der Kolonisation sehr beträchtlich sein müssen. Der finanzielle Zusammenbruch fast des f' , diernngsfrage in jenen Ländern stellt ein besonders kompliziertes Problau dar, dem wir unsere ganze Aufmerksamkeit widmen, ohne indessen bisher zu einer befriedigenden Lösung• gekommen zu sein. Die Kapitalien, die unter Mitwirkung bestehender oder zukünftiger nationaler Institutionen beschafft werden müssen, lassen sich ihrer Bestimmung nach in folgende vier Hauptkategorien einteilei!: l. Für Verwaltimgszwecke. 2. Für Erziehung»- und Unterrichtswesen. 3. Für soziale Fürsorge im weitesten Sinne, einschließlich Immigrantenfüreorge, Gesuwaheitspflege, Krankenfürsorge und medizinische Assanierung. ♦. Für die eigentliche Kolonisation. 1. Die Gelder für Verwaltungszwecke stad von der Organisation zu tragen. Dafür ist eine Erhöinaig des Schekels durchzuführen, welche so zu bemessen ist, daß nach Abzug der Quoten für die Landesföderatfon noch 10 Shilling für Zwecke der Gesamt- Organisation zw Verfügung bleiben‘). 2. Zur Aufbringung der Geldmittel für Er- Ziehung»■ und Unterrichtszwecke wird die Schaffung eines Erziehungsfonds in die Wege zu leiten sein. Dieser Erziehungsfonds soll — wte der Jüdische Natfonalfonds — unter gesonderter Verwaltung und doch im engen Zusammenhang mit dar Organisation stehen. Es wird die Aufgabe der beide« Verwaltungen — für den Natfonalfonds und für den Erziehungsfonds — sein, sich über die Wahl der Sanunelmittel so zu verständigen, daß ihre Aktionen sich nieM *) Hier ist offenbar nicht nur der Schekel, sondern der Gesamtbetrag der von den L.-0. abzuführea ist, incl. des sogenannten ״Mischmar“ bzw. Zionistenateuer gemeint — A. 4, R.

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