Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIV (1919)
- Issue
- Heft 92 (30.12.1919)
- Date
- 1919-12-30
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. Seite 720 J U EDI SC H E RUNDSCHAU Nr. Die Vorbereitungen für Palästina Ein wichtiges Zirknlarschreiben des Londoner Palästinaamtes Wir erhalten iiachstehciitks Zirkularschreiben des Palästina-Amtes des Engeren Actions-Gomite« in London, in welchem der Bericht über die abgeschlossen en •Vorbereitungsarbcitcn sowie die Riehtlitiien fitr die unmittelbar bevorstehende Arbeitsperiode niedergelegt sind. Den Lesern der ״Jüd. Rundschau“ dürften die Grundzüge dieses Exposes bereits bekannt sein, da es beinahe wörtlich mit den unter dem Titel ״Der Arbeitsplan‘‘ in ״Hao lam“ erschienenen Artikeln übereinsti inint, die wir seinerzeit auszugsweise wiedergegeben haben. (Die Artikel waren mit ״K. A.“ gezeichnet, jedoch nirgends angedeutet, daß es sich um eine offizielle Publikation der Leitung handelt.) Dennoch halten wir es in Anbetracht der Wichtigkeit dieser grundlegenden Schriftstücke für unerläßlich, sic der zionistisehen Oeffcntliclikcit Deutschlands im Wortlaute initzuteileii. D. Red. An die zionistischen Föderationen! Eine Reihe von Beratungen, die jetzt zum! Abschluß gelangt sind, gibt uns willkommene Gelegenheit, mit dem nachstehenden Bericht über den gegenwärtigen Stand der Palästiiiaarbeit und unseren Anschauungen bezüglich der vor uns stehenden Aufgaben vor die Oeffentliehkeit zu treten. Das vor uns stehende Werk gliedert sich in zwei Abschnitte, von denen der erste die Arbeitsleistung bis zur MamMserleilung umfaßt. Für die zweite, entscheidende Periode, die" diesem politischen Akt folgen wird,, läßt sich naturgemäß das Arbeitsprogramm heute mir in großen Umrissen feststellen. Wenn wir die gegenwärtige Situation betrachten, so muß i nitrier wieder eine Tatsache unterstrichen werden: Palästina ist noch ein unter Militärrecht besetztes Gebiet. Bis zum Zeitpunkt des Friedens- Schlusses mit der Türkei, bis zur Festsetzung der Rechtsgrundlagen für das jüdische Heim in Palästina auf Grund der Mandatcrteiiung an Großbritannien, und endlich bis zur Einsetzung eme! Zivilverwaltung;, Raben wir mit den außerordentlichen Verhältnissen zu rechnen, die sich aus der Tatsache einer kriegsgemäßen Okkupation ergeben. Wir habet! selbstverständlich innerhalb der Grenzen, die um durch diesen außerordentlichen Zustand gesetzt sind, uns zu bemühen, das Größtmöglichste zu leisten. Wir habii! alles fo uro 11 den! laude Ären. Wir hat Zwischen/eit die Itingswer’;׳ zu 1«.: in riits in Palästina bestehende zu stützen!/»weit als möglich neue Kräfte zuzuni aber vor allem schon in dieser Fundamente für das zukünftige Sied- •n, uni es im gegebenen Augenblick weitgrüßte m Ausmaß tu' Angriff nehmen 4*1 können. Di? Erhärtung und Fortentwicklung des Bestehenden, die Fürsorge für den Jischub in wirtschaftlicher, kulinitiier und hygienischer Hinsicht ist schon heute ein so umfassender Aufgabenkomplex und für einen gesunden Aufbau von solcher Bedeutung, daß beschlossen wurde, die Zionistische Kommission in Palästina auf neuer Grundlage auszugesmitCH und sie durch einige unserer besten Kräfte m Verstärkern. Um diese Kommission organisch mit der Bevölkerung Palästinas und ihre» Bedürfnissen zu verknüpfen, wird ihr eine Zahl von Mitgliedern die eine richtige Repräsentanz der Jischub darstellen, beigegeber werden. Der Einwanderung neuer Elemente ’ stelle;! sich leider aus dem eingangs erwähnten Grunde beträchtliche Schwierigkeiten entgegen. Es ist uns bisher gelungen, für den größten Teil der früher in Paläsiiua Ansässigen — leider noch nicht für alle — die Einreiseerlaubnis zu erwirken, ferner für alle diejenigen* welche wir zur Durchführung der VorbercitungsarbelteH für erforderlich hallen, worunter insbesondere Sachverständige zählen, die die natürlichen Möglichkeiten des Landes untersuchen oder Projekte für öffentliche und private Unternehmungen überprüfenbezw. vorbereiten sollen. Es ist 1ms neuerdings möglich geworden, die Behörden zu veranlassen, die Einreiseerlaubnis auszudehnen auf gewisse professionelle Kräfte für die gegenwärtig schon ein Bedürfnis im Lande vorbanden ist, sowie auf solche Personen, die in der Lage sind, bereits im gegenwärtigen Uebergangsstadium jüdischen Arbeitern Anstellung und Erwerb zu sichern. Diese Erlaubnis kann jedoch vorläufig nur nach einer Prüfung jedes Einzelfalles erwirkt werden. Es ist unser unablässiges Bemühen, den Kreis solcher Einwanderer mehr und mehr zu erweitern, indem wir die Etablierung solcher Unternehmungen der Privatinitiative fördern, die schon unter den gegenwärtigen Verhältnissen geeignet sind, breitere Arbeitsgelegenheit zu schaffen. Es sei nicht unterlassen, hier hiuzuzufügen, daß wir grundsätzlich die Förderung der Privatinitiative in jedem F alle abhängig machen von ihrer Einordnung in unsere nationai-kolon 11 sa torischen Interessen, insbesondere hirtsichtlieh des zukünftigen Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der Förderung der privaten Bautätigkeit sind weitere Kanteten zur Sicherung einer gesunden Wohnungspolitik zu schaffen. Neben entsprechenden allgemeinen gesetzlichen Vorbedingungen, deren Durchführung naturgemäß erst nach der Mandat*- erteihing angestrebt werden kann, können solche Maßnahmen insbesondere in einer zielbewtißtea Bod c n po I i t i k des J. N.F. verwirklicht werden. Die Hergabe städtischen Hypothekarkredits, bezw. seine Kündbarkeit wird an die Einhaltung bestimmter Grundsätze hinsichtlich solider hygienischer und ästhetischer Bauweise und der Einhaltung angemessener Mietzins zu knüpfen sein. Freilich wird die Begründung neuer Untemehmungen nicht nur von dem Rechtszustand beeinflußt, in «fern sich Palästina gegenwärtig befindet. Solche Unternchmungen werden sich erst dann in größerem Umfange fördern lassen, wenn sich die Verschiffung vom Ro»■ Materialien und Produktionsmitteln, nach Palästina leichter und billiger gestaltet als bisher, und wenn die bereits ein setzende Bautätigkeit sich so erweitert, daß sie geeignet ist, sowohl der gegenwärtigen Wohnungsnot abzuhelfen, als auch die Errichtung der für die Betriebe erforderlichen Bauten zu ermöglichen. Diese Tätigkeiten setzen eine umfassende Regelung des Kreditwesens voraus. Dabei wird darauf zu achten sein, daß die finanziellen Maßnahmen für die gegenwärtige liebergangszeit bereits eingeordnet werden in den großen Finanzplan der zukünftigen Arbeit. Der angefügte Finanzbericht legt im Einzelnen dar in welcher Weise wir dieses Problem zu lösen gesucht haben. Er gründet sich auf Beratungen, die innerhalb der letzten Monate zuerst mit unseren amerikanischen Freunden und dann in dem zum ersten Male seit dem Kriege wieder vollzählig׳ vereinigten E. A. C. geführt worden sind. Einen wichtigen Hatz im Finanzplan der Zukunft nimmt die Regelung־ des Hypothekenkredits ein. Sie ist vor allem abhängig von der Schaffung eines zuverlässigen Katasters und Grundbuches in Verbindung mit einer modernen Hypotliekengesetzgebmg in Palästina. Wir sind deshalb unablässig bemüht, die Behörden auf die Notwendigkeit einer schleunigen Lösung dieser Fragen hinzuweisen und glauben, an nehmen zu können, daß die Arbeiten für die Einrichtung eines Katasters bereits in nächster Zeit aufgemommen werden. Als ein Weiteres und noch wichtigeres Mittel zur Er- Öffnung jüdischer Einwanderuiigsmöglidikeiten kommt die Durchführung öffentlicher Arbeiten größeren Stiles in Betracht, die ja an sich der Besiedlungs- und damit weiteren Aufnahmefähigkeit des Landes dienen werden. .Die Durchführung öffentlicher Arbeiten ist indessen noch von anderen Faktoren abhängig als der Schaffung normaler Verhältnisse im Lande. Die Be- Stimmungen, die das Mandat bezüglich der Ausführung öffentlicher Arbeiten enthalten wird, sind von grundlegender Bedeutung־, und es muß nicht erst gesagt werden, daß wir die außerordentliche Wichtigkeit, die diesem Punkte zukommt, in allen Verhandlungen mit den maßgebenden Behörden zum Ausdruck bringen. Wir vertreten "die Anschauung, daß öffentliche Arbeiten unter öffentlicher Kontrolle in solcher Vf'eise durchgeführt werden müssen, daß nicht nur die Schaffung privater Monopole ausgeschlossen wird, daß vielmehr sowohl bei der Durchführung der Arbeiten, als auch in Hinsicht auf ihre wirtschaftliche Ergiebigkeit der Gesichtspunkt des allgemeinen Mutzens und das Erfordernis des nationalen jüdischen Heimes in Palästina gesichert wird. Demgemäß erstreben fcvir.jp erster Reihe die Bestimmung, daß di« Ausführung dieser 'Arbeiten unserer zukünftigen öffentlichen Körperschaft vorbehalten bleibt. Wichtige Vorbereitungsarbeit ist hier zu leisten. Wir haben die öffentlichen Arbeiten in ein System zu bringen, das die verschiedenen Unternehmungen nach natürlichen, wirtschaftlichen und teclinischen Gesichtspunkten zu vereinigen hat. Wir halten diese Seite unserer Kolonisationstätigkeit für so bedeutungsvoll, daß wir uns bereits vor einiger Zeit veranlaßt gesehen haben, eine Anzahl von Experten hervorragenden Ranges nach Palästina zu entsenden, die in unserem Auftrag alle Möglichkeiten und Notwendigkeiten öffentlicher Arbeiten prüfen. Auf Grund ihrer Ergcbnisse wird der Aktionsplan festzulegen sein. Dieser Plan hat naturgemäß auch die finanziellen Fragen zu berücksichtigen. Unsere grundlegenden Anschauungen über die Einfügung der öffentlichen Arbeiten in den finanziellen Gesamtplan sind in! angefügten Finanzbericht enthalten. Eine Bewegung wie die unselige kann ihre wirtschaftspolitischen Maßnahmen natürlich nicht damit abschließen, daß sie Arbeitsgelegenheiten für Handel und Industrie oder für öffentliche Arbeiten schafft und die erforderlichen Maßnahmen hierzu trifft. Eine ihrer Hauptaufgaben muß darauf gerichtet sein, den wirtschaftlichen Aufstieg der Hauptmasse der Einwanderer — der Arbeiter nämlich — zu ermöglichen. Wir müssen deshalb in erster Reibe Bedingungen schaffen, daß Arbeiter sich genossenschaftlich zusammenschließen können, um Arbeitskontrakte auszuführen, Bd dem ganzen Komplex kolonisatorischer Aufgaben werden diese Arbeitergruppen eine wichtige Rolle spielen können,!»bald durch gut fundierte Arbeiter- und Handwerkerbanken die Kontraktfähigkeit dieser Arbeiter gehoben und Ihre moderne, technische Ausrüstung ermöglicht wird. Damit werden, sie in. die Lage kommen mit dein Privatunternehmertum zu konkurrieren. Ohne solche Banken erscheint es nicht möglich, den jiidisehen Arbeiter in den Stand zu setzen, seine höheren Qualitäten zur vollen Geltung zu bringen. Solange der jüdische Arbeiter, gleich dem eingeborenen Arbeiter nichts ist als ein Tagelöhner und nur eine menschliche Maschine, kann er mit der einheimischen Arbeit nicht konkurrieren. Seine höhere Intelligenz seine Dispositionsbegabung und seine größeren Fähigkeiten für maschinelle Betriebe sind Eigenschaften, die durch die genossenschaftliche Zusammenfassung noch fruchtbarer gemacht werden können. Bei der Förderung der jüdisehen Arbeitergesellschaften können wir von ähnlichen Einrichtungen, die in Italien existieren, lernen, wo kooperative Arbeitergruppen eine wichtige Rolle spielen, rum Teil eben dank der Unterstützung, die ihnen von ihren Banken gewährt wird. Aus diesen Erwägungen heraus ist denn audh in unserem finanzielleil Han die Be- Schaffung von Fonds für diesen Zweck vorgesehen. Einzelbestimmungen über die Art der Anteilnahme der Arbeiter an der Leitung der zu schaffende^ Institute werden im Einvernehmen mit ihnen festgelegt werden. Was die Handwerker insbesondere anbelangt, macht sich *schon jetzt die Tatsache schwer fühlbar, daß das jüdische Handwerk Palästina auf primitiver Stufe steht Es Ist mit aller Anstrengung- und so rasch als möglich nt entwickeln; damit es den »einer harrenden großen Aufgaben gerecht werden kann. Für die 11ervorstehende Bautätigkeit würde schon die Vorbereitung von Bauteilen im Land selbst «ine wesentliche Erleiditerung־ bedeuten. Die erwähnten Banken könnten Handwerkergruppen Vorschüsse zum Ankauf der erforderliehen Werkzeuge und modernen Maschinen geben, die ihnen die Herstellung von Hausbestaudteilcn m gewissen Norinalbemessttngen im Großen ermög liehen würde. Derartige Handwerkergruppen könnten nach Einsetzen eines stärkeren Wohnungsbaus auch für die Herstellung einfachen Hausgeräts für den allgemeinen Gebrauch gebildet wenden. Neben solchen Unternehmungen auf das eigene Risiko hierfür geeigneter Handwerkergruppen käme auch die Herstellung im Auftrag in Betracht, wobei die Bank bei der Garantie für die Vertragserfüllung mitzuwirken hätte. Wir kommen nun zur dritten, wichtigsten Fora! der Förderung jüdischer Einwanderung, die zugleich die elementare Grundlage des ganzen zukünftigen Sied Jungs- Werkes bildet: der landwirtschaftlichen Kolonisation. Selbstverständlich muß ihrer wirklich großzügige« Behandlang die öffentlich-rechtliche Regelung aller Verhältnisse vorangeheii, Erst nach der Erteilung des Mandats für Palästina kann daran gedacht werden, eine konsequente Landpolitik in die Wege zu leiten. Unsere Anschauungen hierzu lassen sich kurz dahin präzisieren, daß wir gesetzliche Maßnahmen erstreben, um die Intensivierung der Landwirtschaft mit allen Kräften zu fördern, eine Niditausnutzung oder nicht vollkommene Ausnutzung des landwirtschaftlichen Bodens zu entmutigen, bezw. hintanzuhalten und den Großgrundbesitz in seiner Maximalfläche zu beschränken, Wir streben in erster Linie darnach, der jüdischen Kolonisation denjenigen Bodenbesitz in Palästina zu sichern, der ohn e Schädipng der gegenwärtigen Bearbeiter des Bodens für unsere Zwecke Ireigemacht werden kann. Wir müssen ferner alles daran setzen, einer n n g esunden Preistreiberei am Boden entgegenzuwirken und mit allen Mitteln die Bodensperre zu verhindern. Im Zusammenhang mit öffentlichen Arbeiten, wie insbesondere der Irrigation, die der landwirtschaftlichen Kultur dienen sollen, bemühen wir uns um grundsätzliehe Bestimmungen, die darauf abzielen, daß eine durch solche Arbeiten herbeigeführte wesentliche Verbesserung des Bodens in seiner Wertsteigerung nicht zu unserem Nachtei! ausgenutzt wird( daß vielmehr eine so gesteigerte Ertragsfähigkeit der jüdischen Allgemeinheit zugute kommt. Das erste Gebot der Stunde aber ist die Bereitstellung von Kapitalien Jüdische Nationalfonds Wir ■erforder lii in möglichst großem Umfange für die künftige fandwirtschaftliche Besiedlung. Die Schaffung ländlichen Hypothekenkredits nimmt im angefügten Finanzbericht ihren entsprechenden Platz ein. Gleichzeitig werden ״Gr 1t n d s ä t z e für Siedlergruppen“ veröffentlicht, die darauf ausgehen, einerseits privates Kapital zum Zwecke des Bodenkaufs, der Boden Vorbereitung und der Anpflanzung 11c ranzuziehen, andererseits den sozialpolitischen Charakter der Kokmisation zu wahren. Diese Aufgabe ist um so dringender, als demnächst mit der Au flieh ung des zurzeit bestehenden Verbots des Verkehrs in Immobilien wenigstens in einem gewissen Umfange zu rechnen ist. In unseren gleichzeitig veröffentlichten ״Grundsalzen für Siedlergruppen“ — wir haben uns hier auf die Gruppenformen beschränkt - unterscheiden, wir zwischen zwei Kategorien der Ansiedlung: Klein- Siedlung (״Meschek“) für wiche, die ihre Wirt* «chaft selbst bearbeiten, und! Pflanzungen f״Aehusoth“) fjjr diejenigen, die ach für die Bearbeitung iiauptsäcltjäcli fremder Kräfte bedienen׳. Diese Art von Pflanzungen (Achusoth) soll vorläufig auf eigenem Grund und Boden angelegt werden können. Für diese Maßnahme ist die Erwägung bestimmend, daß das National kapital in weitestem Umfange der selbstarbeitenden jüdischen Bauernschaft zugeführt wenden muß. Aber auch Pfkuizumgsgesellschaften, die sieb den in den Leitsätzen festgesetzten Bestimmungen unterwerten, dienen dem sozialen Aufbau Palästinas, indem sie' Kapital zur Verfügung stellen für den Ankauf gi^ßerer Boden flächen, als dies mit den nationalen Mitteln alle»» möglich wäre, und zugleich Betriebskapital liefern für die Entwicklung des jüdischen landwirtschaftlichen Arbeiterstandes in Palästina. Kleinsiedlungen sollen ausschließlich auf Nationalfondsboden errichtet werden, damit das erforderliche Kapital des selbsfcarbcitender» Siedlers auf das Minimum beschränkt, sein wirtschaftlicher Aufstieg durch entsprechend entgegen kommende Bemessung des Pacht- Zinses erleichtert und zugleich der Charakter unseier Bodenpolitik dauernd gewahrt wird. Angesichts dieser Aufgabe muß der ׳Siedler!Pflanzung!Zahlen £ [müssen e! 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Für 1 I beiden G< | *«*entlieh zur vollen Größe seiner Bestimmung gebracht werden. Sein großartiger Werbegedamkc, getragen von» Ernste der heranriieicenden Wirklichkeit, »11 jetzt das jüdisch« Volk aufm fern zur großen opferbereiten Leistung. "Wenn es gelingt — und es muß gelingen — die Jahnesein- «lahme des National fonds auf eine Million Pfund zu bringen, so weiden wir erstens in den Stand gesetzt werden, auch denjenigen Boden käuflich zu erwerben, der uns nicht in« Wege der Vereinbarung mit der Mandatarmaclit zugewiesen wird und so allmählich den gesamten für (Me jüdUche Stedlup״ erforderten Boden in den Besitz des J. NI F. zu bringen und zweitens die notwendige Vorbereitung des Bodens die der Ansledhmg voran gehen muß, durch den J.N.F. vornehmen■ zri lassen. Wir sind Steher daß die Föderationen alle» tun wewlen mn die jeat csnsetzende Reorganisation der Sammeltätigkeit des J.N.F. zu unterstützen.