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Jüdische Rundschau · 1919-06-13 · Heft 41 (13.6.1919) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIV (1919)
Issue
Heft 41 (13.6.1919)
Date
1919-06-13
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 330 aus. Tausend Mitglieder der jüdischen Gemeinde stimmen mit der von der Loge Unterzeichneten Erklärung überein. Präsident Bermann, Sekretär Kümmel.“ Noch einmal Zensus und Wahlrecht Von Dr. S. Jäger. Wir veröffentlichen die nachstehenden Aus• führungen mit dem Bemerken, da 11 auch wir die bisher üblich gewesene Auslegung des § 41 des preußischen Judengesetzes dir veriehlt ha.ten und der Meinung sind, daß die nicht zur Steuer Veranlagten nicht mit der Steuerira Rückstand bleiben können und somit wahlberechtigt sind. D. Red, Den Ausführungen von Dr. Saili Hirsch in der ״Jüdischen Rundschau‘‘ vom 20. Mai über Zensus und Wahlrecht muß in einer Beziehung Widersprochen werden, Dr. Hirsch geht davon aus, daß, so lange der § 41 des Judengesetzes von 1847 Geltung hat, die Schaffung eines von der Steuerleistung unabiianggen Wanlrechts nicht möglich ist. Diese Auffassung erscheint nicht zut.effend. Der § 41 bestimmt, daß wahlberechtigt diejenigen Mitglieder der Synagogengeiueiude s;nd,_ ״weiche sich selbständig ernähren und mit Entrichtung der Abgaben für die Synagogengemeinde während der letzten drei Jahre nicht in Rückstand geblieben sind.“ Nun ist zwar richtig, daß die Verwaltungspraxis aus diesem Wortlaut bisher gefolgert hat, daß nur der wahlberccat gt ist, der zu Steuern veranlagt ist und die Steuern bezahlt hät. Es bleibt aber zu prüfen, ob diese Verwaltungspraxis gerechtfertigt ist. Der Wortlaut des Gesetzes ist zum mindesten nicht zweifelsfrei und bedarf der Auslegung. Jedem Juristen ist bekannt, daß die Auslegung eines Gesetzes nicht aus dem Geiste der Zeit der Gesetzgebung, sondern aus den R ec 111 s a n s c h a u - ungen zur Zeit der Gesetzcsanwendung zu erfolgen hat. Fast jeder Fortschritt auf dem Gebiete der Rechtspflege beruht auf dem Fortschreit.e11 der Rechtsanwendung, d. h. darauf, daO dem im Wortlaute gieichbleibenden Gesetze ein neuer moderner Sinn beigelegt wird. Es bedarf keineswegs zu einer Aenderung des Rechts stets einer Aenderung des Gesetzes. Dieser Grundsatz ist ja auch allen Kennern der talrnudisehen Entwicklung Dekanni. Auch da vollzog sich der Fortschritt in der gleichen Weise. An dem Wortlaute des Gesetzes wurde n.cht gerüttelt; aber die Auslegung entsprach dem jeweils geltenden sittlichen Empfinden. Man muß daher 'verlangen, daß der § 41 heute entsprechend der modernen Aulfassung des Wahlrechts, die Dr. Hirsch zutreifend begründet hat, ausgelegt wird, d. h. daß das Wahlrecht nur insoweit von der Steuerleistung abhängig gemacht wild, als der Wortlaut des Gesetzes es unbedingt erfordert. Wenn man von diesem Gesichtspunkte;1 d.e Auslegung des § 41 herangellt, ergibt sien: 1. Aus dem § 41 gellt nicht hervo.. daß diejenigen nicht wahlberechtigt sind, die überhaupt nldit zur Steuer veranlagt sind. Denn, wer keine Steuern zu zahlen hat, kann auch mit der Errichtung der Steuern nicht im Rückstände bleiben. Die entsprechende Praxis ist ungesetzlich und daher nicht beachtlich. 2. Die Bestimmung, daß das Wahlrecht verliert, wer mit der Entrichtung der Abgaben ii Rückstand geblieben ist, ist als Strafbestimmung aulzuiä.sen. St ale verdient aber nur derjenige, den ein Verschulden triflt, so daß das Wort Rückstand offenbar die ^gleiche Bedeutung hat wie das Wort ״Verzug“ im bürgerlichen Gesetzbuch, d. 11. schuldhafte Nichtzahlung. D״her bleiben diejenigen wahlberechtigt, die ohne ihr Verschulden nicht in der Lage waren, ihre Steuern zu bezahlen. Insbesondere sind daher die Kriegsteilnehmer wahlberechtigt. 3. Bezahlung der Steuern vor den Wahlen hellt den Verzug. Wohin die bisherige Vervvaltungspraixs geführt h!t, ergibt sich daraus, daß z. B. die Berliner jüdische Gemeinde zurzeit etwa 53 0Ü0 Zensiten hat, von denen etwa 20003 wahlberechtigt sind. Das gegenwärtige System hat also zu einer Wahlentrecl.tm.g größten Sth geführt und hat andererseits nicht einmal praktische finanzielle Wirkungen ausgeübt, denn es hat we.te Kreise von Steuerpflichtigen nicht d.*zu bewogen, ih.e Steuern zu zahlen. Die vorstehenden Ausführungen über d e Auslegung des § 41 des Judengesetzes müssen unbedingt schon überall in Preußen bei be.oiste.:enden Repräsentantenwählen beachtet werden. Die Wähler, denen das Wahlrecht durch eine unzutreffende Auslegung des § 41 streitig gemacht wird, müssen sich ihr Wahlrecht mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln erkämpfen. Sie müssen darauf dringen, daß sie in die Wähler isten aufgenommen werden und müssen eine etwa ungünstige Entscheidung der Gemeindebehörden, soweit dies nach dem Statut zulässig ist — z. B. in Berlin — durch!Klage im Verwaltungsfrireitverfahrcn anfechten. Es ist auch nicht richtig, daß auch in der riiristliehen Kirche das Wahlrecht an die Tatsache der Steuer- Zahlung geknüpft sei. Nach § 34 der preußischen Kirehenordnung ruht das Wahlrecht derjenigen, die im letzten Jahre mit den kirchlichen Beiträgen in Rückstand gekommen sind; es ist aber unzweifelhaft, daß durch diese Bestimmung nur die betroffen werke 1, die zu Steuern veranlagt sind. Dagegen ist das Wahlrecht derjenigen, die nicht steuerpflichtig sind, unbestritten. (Schoen, Lehrbuch des Kirchenredits 19:3 S. 321). Solch reaktionäre unsittiche Auffa surg des Wanlrechts bieb den jüdischen Gemeinden Vorbehalten. JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 41 wahrlos legen 1 warum Höhe c modern Kolonie nicht s siedeln tungslo! niere ai schwer! Der Palästina-Delegiertentag Letzter Bericht Referat Dr. Max Strauß Kapital und Arbeit Die Verbindung zionistischer und sozialistischer Tendenzen beweist nicht, wie viele Zionisten glauben, einen Mangel an Verantwortlichkeitsgefühl. Es gibt in Europa heute keine bewährten Wirtschaftsformen, da das hestehende Wirtschaftssystem sich in einer sehr schweren Krisis befindet Außerdem haben die großen Führer des Zionismus immer an einen Neubeginn, nicht an eine bioße Uebertragung des bestehenden europäischen Systems nach Palästina gedacht. Die Entwicklung zum Sozialismus hin ist eine geschichtliche Notwendigkeit, und die Zionisten, die das sehen, und dementsprechend für eine sozialistische Gestaltung Palästinas eintreten, handeln nicht aus einem schwächeren, sondern aus einem schärferen VerantwortJichkeitsgefühl heraus. Bei der Erörterung der Frage des Verhältnisses von Kapital und Arbeit in Palästina ist von einer einfachen Grundtatsache auszugehen, daß nämlich beide Faktoren, jüdisches Kapital und jüdische Arbeit, für unsere Kolonisation in gleicher Weise unentbehrlich sind. Unser Problem ist nicht, wie das der europäischen Völker, die Organisation vorhandener Produktionsmittel, vielmehr die Neugewinnung von Produktionsmitteln, über die unsere palästinensische jüdische Volkswirtschaft noch nicht verfügt. Dazu wird es Tür absehbare Zeit notwendig sein, Kapital aus anderen Ländern zur Kolonisation Palästinas heranzuziehen. Dieses Kapital hat eine Reihe unentbehrlicher Funktionen: Den Erwerb des Bodens, die Vorbereitung des Landes (Sanierung, Okkupationsarbeiten, Schaffung von Wohnstätten), die Be- Schaffung von Produktionsmitteln und die Ernährung der Einwanderer bis zu dem Zeitpunkt, in dem ihre Arbeit hinreichenden Ertrag aibwirft. Ist jüdisches Kapital ein unentbehrliches Mittel für die Kolonisation, so muß ihre Grundlage die jüdische Arbeit sein. Abgesehen davon, daß sie uns erst die Berechtigung gibt, ■den Aufbau eines jüdischen Gemeinwesens zu erstreben, gibt sie auch in nationaler Be- Ziehung allein die Gewähr für seinen dauernden Bestand. Fremd-nationale Oberschichten haben sich fast stets der andersnationalen arbeitenden Bevölkerung anpassen müssen. Endlich vermeidet die jüdische Arbeit die unerträgliche Verschärfung der Verhältnisse, die beim Ueberwiegen fremder Arbeit durch das Zusammentreffen sozialer und nationaler Gegensätze auf die Dauer eintreten müßte. Steht so die Notwendigkeit beider Faktoren für den Aufbau Palästinas fest, 90 erhebt sich weiter die Frage nach ihrer Beschaffenheit. Das jüdische Kapital kann in Palästina in verschiedenen Formen auftreten: 1. Kapitalien, die zur Verfügung des Volkes stehen als unbeschränktes Eigentum (National formte) oder als verzinsliche Anleihe. Trotz aller Anstrengungen wird es kaum möglich sein( den ganzen Kapitalbedarf für Palästina auf diese Weise zu decken. 2. Rubaschow bat darauf hingewiesem, daß man die jüdischen Gemeinden zu einer erheblichen regelmäßigen Beitragsleistung für den Außhau Palästinas heranziehen müsse. Die Propaganda dafür wird einen wesentlichen. Teil unserer Diasporacrbeit bilden müssen* indessen ist für die nachsten Jahre noch nicht auf Erfolg zu rechnen. 3. Es wild also unumgänglich nötig sein, auch Privatkapital in Palästina arbeiten zu lassen. Das wird aber nicht, wie .viele das verlangen, in uneingeschränkter Weise geschehen dürfen. Es ist allerdings richtig, daß ein Teil der Privatkapitalisten aus ideellen Motiven nach Palästina gehen wird; aber es ist fraglich, ob dies der größere Teil ist Außerdem besteht sogar bei Zionisten häufig eine absolute Trennung zwischen ihrer ideellen zionistischen Arbeit und ihrem praktischen Verhalten im ,Wirtschaftsleben. Wenn man sagt daß in Palästina bisher keine großen Reichtümer erworben worden sind, so liegt dies nur an den zurückgebliebenen wirtschaftlichen Verhältnissen des Landes. Günstige Konjunkturen sind .stets rucksichtsilos ausgenutzt worden (Bodenspekulation, Mietswucher). . Die Bedenken gegen eine unbeschränkte Freiheit des PrivatkapitaJs verstärken ,sich bei einer Betrachtung der Beschaffenheit der jüdischen Arbeiterschaft, die überwiegend aus gelernten Arbeitern besteht und daher, sowie infolge der geistigen Veranlagung des jüdischen Volkes, für die sozialistischen Ideen sehr empfänglich ist. — Der Redner spricht sodann über die Grundprinzipien des Sozialismus. — Die jüdische Arbeiterschaft wird sich nur dann in ein jüdisches Gemeinwesen in Palästina einfügen, wenn ,sie die Ueberzeugung hat, nicht für die Interessen einzelner Kapitalisten* sondern für die Volksgesamtheit zu arbeiten. Diese seelische Tatsache ist genau so real, wie die seelische Stimmung des Kapitalisten, der sein Geld nur gegen einen angemessenen Nutzen herzugeben entschlossen kt. Ein gefährliches Experiment machen nur die, die mit dieser Tatsache nicht rechnen. Weichen Weg gibt es, sich gegenüber den widerstreitenden Interessen von Kapital und Arbeiterschaft zu verhalten? Manche Sozialisten wollen zunächst das Privatkapital ungezügelt arbeiten lassen, um dann, wenn es seine Aufgabe erfüllt hat, eine sozialistische Revolution durchzuführen. Das ist indessen eine Unmöglichkeit, da die Arbeiter nicht so lange warten würden, sondern der Kampf in Palästina vom ersten Tage an einsetzen würde.!Es muß also die Aufgabe des jüdischen Gemeinwesens feein, sich um einen Ausgleich zu bemühen, jedoch flicht in der Richtung, daß man sich auf den Boden des Kapitalismus stellt und wiJcrwilige Zugeständnisse an die Arbeiterschaft macht, sondern, indem man ein sozialistisches Palästina als Ziel der Entwicklung betrachtet und dem Kapital nur diejenigen Vorteile überläßt, die unbedingt notwendig sind. Ueber das Endziel sozialistischer Entwicklung bestehen im Sozialismus selbst verschiedene Anschauungen, der zentralistische Sozialismus, der die Produktion in den Händen, der zentralen Staatsbehörde konzentrieren will, der korporative Sozialismus, der die Organisationen der Arbeitenden in den einzelnen Berufszweigen ais Träger der Produktion ansieht, und der föderalistische Sozialismus, der das Schwergewicht auf die einzelne sozialistische Gemeinde legt, die nach Möglichkeit die Bedürfnisse ihrer Mitglieder selbst decken soll. Tatsächlich handelt es sich hier nicht um ein Entweder —- Oder. Vielmehr hat jede dieser Formen ihre Berechtigung für bestimmte wirtschaftliche Funktionen. Im konkreten Fall wird jedesmal festzustellen sein, wem die betreffende wirtschaftliche Aufgabe zweckmäßig zuzuweisen ist. Für einen zianistisehen Aufbau Palästinas kommen folgende Wege in Betracht: 1. Die Uebernahme weiter Zweige des Wirtschaftslebens durch das jüdische Gemeinwesen; a) Das ganze Gemeinwesen hat diejenigen gemeinnützigen Unternehmungen zu verwalten, deren Wirkungskreis das ganze Land ist (Verkehrswesen: Eisenbahn, Häfen, Schiffs- Wen; Post, Telegraph; Staudämme, Elektrizilätszentralen; BewirtschaftungderNaturschätze: Wälder, Bodenschätze), b) Die Gemeinde hat gemeinnützige Unternehmungen von lokaler Bedeutung zu betreiben. (Gaswerk, Wasserwerk, Straßenbahn, Kanalisation.) Sie soll die private Bautätigkeit kontrollieren und selbst eine mögliehst ausgedehnte Bautätigkeit entfalten. Sie soll schließlieh nach Möglichkeit sich als Konsumentenorganisation entwickeln. 2. Welche Gebiete dem Privatkapital überlassen bleibet» müssen, wird von der praktischen Frage abhängen, wieviel Geldmittel das Gemeinwesen für die öffentliche Wirtschaft aufzubringen imstande ist. Bei den privaten Unternehmungen sind folgende Einschrätiklingen erforderlich: a) Kollektiver Arbeitsvertrag für sämtliche Produktionsgebiete; b) ln den einzelnen Wirtschaftszweigen: In der Landwirtschaft keine Duldung privater Großbetriebe, in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben keine Klasse ständiger Lohnarbeiter, vielmehr Lohnarbeit nur als Durch-gangsstadium, die zur späteren selbständigen Ansiedlung berechtigt, ln der Industrie Teilnahme des Arbeiters an der Produktionsleistung an der Festsetzung der Arbeitsbedingungen, bei der Annähme und Entlassung von Arbeitern, am Gewinn. Rechtliehe Sicherung der Möglichkeit späterer Sozialisierung, indem die Uebernahme der einzelnen Unternehmungen durch das Gemeinwesen nach Ablauf einer bestimmten Anzahl von Jahren vorgesehen wird. Kontrolle der gesamten Produktion durch das Gemeinwesen. 3. Die Förderung von Genossen :chaften durc'1 die Gewährung von Land und Kredit, ln Betracht kommen landwirtschaftliche und industrielle Produktivgenossenschäften, letztere besonders im Anschluß an Konsumgenossenschaften. Der Redner schließt, indem er die Anträge der sozialistischen Arbeitsgemeinschaft (siehe Nummer 39 der ״Jüdischen Rundschau“) verliest. Hygienische Debatte Referat Dr. W. Brunn, Jerusalem Allgemeine Hygiene und Sanierung in Palästina Mein Referat auf dem heutigen Delegiertentag will Ihnen die Bedeutung der Hygiene für den Auibau Palä• stinas deutlich vor Augen führen. Wenn die Delegierten von dieser Tagung als Ueberzeugung nach Hause mitnehmen, daß die Gesundheitsfragen in Palästina n cht mehr wie bisher en canaille behandelt werden dürfen, dann wird man diese Tagung bereits als eine erfolgreiche bezeichnen dürfen. Palästina ist von Natur ein gesundes Land mit einem — von kleinen Strichen abgesehen — ausgezeichneten Klima. Wenn wir trotzdem heute in Palästina — auch in den jüdischen Siedfungen — eine Menge Krankheiten haben, so kann man diese unliebsame Tatsache auf verschiedene Ur- Sachen zurückführen. Die Türken taten nichts für die Entwicklung des Landes und hemmten allerorten, so daß es möglich war, daß die fruchtbarsten Ebenen Palästinas versumnfen und daß die Städte verkommen konnten, und daß wir heute die schwere Aufgabe haben, weite Strecken des Landes wieder kulturfähig zu machen. In der Unkultur des Landes sind auch seine heutigen Hauptkrankheiten zum großen Teil begründet. Durch die ausgedehnten Sümpfe in den Ebenen u!1d durch die m tngclhaften Zisternenbauten in den Städten haben wir die starke Verbreitung der Malaria, und auch das Trachom, eine chronische Entzündung der Augenbindehaut, ist eine Folge der eienden Hygiene in Stadt und Land, der dürftigen, engen Wohnungsverhältnisse und der durch schlechte Wasserversorgung bedingten Unreinlichkeit Wenn wir unsere Sedhmgen in einer vermüssen, die ve macnen lassen; der fa! Sanieru Sanieru gaben ben. h im Jah jährlich gestand wieviel wurde, zu ver geben, nicht r lieh au Vo und T nach r menen daß in in der Denn י Bevölk! Außens Jerusal mich £ Di s tan< zehn Mala auf c Lande beseitig Kampf ren. v von zei Sanier! große mit Ai dadurc tend \ Di choni versch suchur rung I innerh diomb und 11 werde Ei in der im H hängei traurig seitigu saube! Bch f mit <! ist in und e sundh׳ gegen der ך teri 1 in Pa einen das F Krank gewül schein wird die i< schief Schaft käme! Bevöl breite jüdisc Krieg A liehst! gewa! 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