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Jüdische Rundschau · 1919-06-06 · Heft 40 (6.6.1919) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIV (1919)
Issue
Heft 40 (6.6.1919)
Date
1919-06-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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ייי Nr. 40 JUEÜISCHE RUNDSCHAU Seite 319 OcUifi g crs Programm erfordert eine Fläche r1.;s 765 (MX) Hektar. Die gesamte Fläche Palästinas beträgt 3 Millionen Hektar, die Zahlen der i.1 absehbarer te Zcit kuliivierbaren Fläche schwanken zwischen 1,2 und * : Millionen Hektar. Wenn wir also den Boden, der rieh Oettingers Zahlen notwendig ist, in jüdische Hände überführen (nach dem Ruppinschcn Kokmisationspro-?ramm sind für die erste Generation nur ca. 325 000 Hektar erforderlich), so besitzen wir bereit:; ca. die Hälfte des gesamten kultivierbaren Bodens, und der größte Teil der ungünstigen Folgen des Privateigentmns an Grund und Hoden kann durch diesen umfangrächen öffentlichen Landbesitz verhindert werden. Es fk;!.Jsc, dieses Land binnen kürzester Zeit zu erwerben; ist dies möglich? dts ist eine reine Kostenfrage. Von den 765 000 Hektar sind reichlich 200 009 Hektar Staatsdainänen oder herrenloses!.and. Oie Kosten werden sicherlich nicht allzu bedeutend sein, und wir werden bei den Verhandlungen mit der englischen Regierung einen Modus finden, der unser Kolonisationswcrk durch inkauf dieser Ländereien zunächst nicht allzu sehr belastet. Die anderen ca. 550 003 Hektar sind aus Araber tiand zu erwerben. (Ich gehe noch in anderen־ Zubiimmenhängen auf das Araberproblem näher ein.) Die Preise schwankten vor dem Kriege zwischen 20!; ui 40 Frcs. pro Dunain; wenn wir als Durchschnittspreis 60 Frcs. pro Dunain annehmen, berücksichtigen vur bereits die Teuerung durch den Krieg und den l instand, daß wir bei jeder Entschädigung von Arabern dar di aus liberal Vorgehen müssen. Wir müssen daher allein für den Landkauf in diesem großen Umfange eine Summe aufbringen, die zwischen 350 und 400 Millionen liegen wirdj natürlich nicht auf einmal, sondern innerhalb einer Reihe von Jahren, das ist aber durchaus möglich. Es wäre daran zu denken (die folgenden Worte sollen keinen konkreten Vorschlag bilden, sondern rein theoretisch den Weg zeigen), daß der N.-F. eine Anleihe hcrausbringt zur Erwerbung von Land, das mich den Grundsätzen des N.-F. bewirtschaftet werden soll. Als Deckung dieser Anleihe dienten einerseits die Eingänge des N.-F., wobei bemerkt sein soll, daß die 10 Millionen Mark ein Minimal- Programm bilden, daß man schon im Jahre 1919 zu überschreiten hofft, andererseits das vom N.-F. gekaufte Land; die Anleihe würde sozusagen als erste Hypothek au! dem von! N.-F. gekauften Lande stehen, und zwar *־״ als eine Hypothek, die jedes Jahr an Sicherheit gewinnt; denn das Land wird immer mehr erschlossen, damit wertvoller, und es liegt ja gerade im Begriffe des Obercigenturns, dal! dieser Wertzuwachs, der nicht der individueUen Arbeit zu danken ist, der Allgemeinheit zugute k<«r:1mt. So scheint mir die Aufbringung dieser Anlohe finanztechnisch durchaus möglich. Aber mehr als ׳lais ist notwendig, wenn wir gewillt sind, den Buden ,alästinas als unveräußerliches Eigentum des jüdischen olkes zu erwerben. Dieses •'politische Argument ist Iso nicht stichhaltig, es zwingt uns nur, alle Kräfte .:r die baldige» Landkräftc .mobil zu machen. Wir haben ausgeführt, daß wir das Land dem Anedier nicht in den! bisherigen Zustand übergeben vßnnen, sondern im bereits assanierten und amelioriertcn. Der ideale Fall wäre natürlich der, daß man auch diese Kosten durch eine Volksanleihe aufbringen würde; eist aber zum mindesten fraglich, ob uns derartige Geldmittel am Anfang unseres Koloiiisatioaswerkes hereits z.ur Verfügung stehen. .Der Versuch, sie zu erhalten, sollte in jedem Falle gemacht werden. Scheitert er, das heißt, reichen die Geldmittel nicht atts, so sollte die jüdische Gesellschaft für die Teile de.; Landes, bei denen das Erbpaditsystem nicht durchgeführt werden kann, das Vorkaufsrecht (wie wir es oben dargestellt haben), zur Anwendung bringen, da ja beim Vorkaufsrecht ein weit größerer Teil des Landes er worben und weitergegeben werden kann, weil die Geldmittel in kurzer Zeit wieder zurückfließen. Wenn wir c;nmal ein genaues landwirtschaftliches Taxierung־«- uesen einersejts und weiterhin ein Höchstmaß des Landes, das dem einzelnen zur Verfügung gestellt werden kann, besitzen, so unterscheidet sich rein Wirtschaftlieh das Vorkaufsrecht nur wenig von der Nationalisierung des Bodens. Daß der Völkerbund sich der Einführung des Ober- Eigentums nicht in den Weg stellen wird, ist anzunehmen. Es ist zwar richtig, daß in den Staaten der Entente alle Tendenzen, die mit dem Bolschewismus auch nur die entfernteste Aehnlichkeit haben, aufs schärfste bekämpft werden, aber für die Politiker, wie für die Volkswirte der Entente ist das Obereigentum, die Erbpacht, durchaus kein revolutionäres Prinzip, da das letzte Institut Midi m England große Verbreitung gefunden hat. So kann man behaupten, daß keine außerhalb liegenden Momente unseren Entschluß für oder gegen das Obereigentum tangieren, und daß wir uns frei und autonom entscheiden können. Was spricht gegen die Einführung der Nationaüsierung des Grand und Bodens, den das jüdische Volk in Palästina erwirbt? Ich möchte, um zu verhindern, daß die Diskussion in ein unsachliches Fahrwasser gerät, bemerken, daß die verschiedenen Riehhingen, die sich hier ,gegenüberstehen, nicht mit den ikhiag-worten ״Kapitalisten“ (gegen das Obereigentum) .,Sozialisten“ (für das Obereigentum) zu bezeichnen sind. Es gibt eine große Anzahl von Sozialisten, die vor allem gegen die sofortige Einführung des Oberegentums sprechen zu müssen glauben, und es hieße, unser Werk wie unsere Auseinandersetzung diskiedihcren, wenn wir ihre Argumente, die von der heißen Lebe zu unserem Volke diktiert sind, mit dem Schlagwort ״Kapitalisten-Argumente“ abtun wollen. Diese Gegner des Obereigentums erklären, daß das Institut des Obereigentums nicht im mindesten e!probt sd, und diß wir die große Erweiterung unseres Kolonisation«- Hei la Dü 2h?e jef 1er ini bet r' in teil :kt■ 0!e tte, ich ■igder Jet TU?11 1'lf Werkes, die uns an sich schon schwere, sehr schwere Arbeit aufbürdet, nicht mit Experimenten und Theorien belasten dürfen. Hierzu ist zunächst rein tatsächlich zu bemerken, daß das Institut der Erbpacht durchaus nicht so unbekannt ist, wie verschiedene Gegner seiner sofortigen Einführung uns glauben machen wollen. Wir sollten die alte Form des Bodenbesitzes i.1 Palästina nicht anwenden; cs ist verfehlt zu sagen, weil wir zwei unbekannte Formen haben: Volk und Land, sollen wir uns nicht ,noch mit einer dritten unbekannten, einer neuen sozialen Form belasten. Jede alte soziale Form ist ein mindestens ebenso großes Experiment, besonders wenn man bedenkt, daß Palästina ein Land werden wird, das von Ostjuden wieder aufgebaut werden soll und sich die Psyche und den bisherigen Aufbau der Ostjuden vergegenwärtigt. Daher erscheint es mir auch nicht angebracht, wenn man sagt, wir haben Zeit mit der Einführung des Obereigentunis, bis wir wirklich eine große Masse in Palästina sind. Sind erst einmal die bisherigen europäischen Besitzverhältnissc in Stadt und Land herrschend geworden, so wird es mit außerordent liehen Schwierigkeiten verbunden sein, diese wieder zu beseitigen; der Klasseukampf, wie er in den europäischen Staaten an der Tagesordnung ist, scheint mir die unausbleibliche Folge. Es ist zu erwarten, daß die Widerstände in Palästina nicht so stark sein werden, zumal der größte Teil der Ostjuden durchaus thoratreu ist, und die mosaische Gesetzgebung ein uneingeschränktes Landeigentum verworfen hat. So heißt es (4. B. Mosis, Kap. 26, V. 53 i.): ״Das Land soll nach Auzalil der Namen zum Erbgut .ausgetcilt werden. Die zahlreichere 'Familie bekomm: ein größeres Erbgut und die schwächere Familie ein kleineres Erbgut; jedem wird nach Anzahl der Gemusterten ein Erbgut gegeben.“ . . . Weiterhin aber, und das ist für mich das Entscheidende, würde durch das Obereigentum ein gewisser Ausleseprozeß in sozialer Hinsicht eingeleitet werden. Ruppin betont in seinem Aufsatz im Nov./Dez. des ״Juden“ die Auslese des Menschenmaterials für Palästina: ״Daß eines der wich tigsten Probleme die Auslese des Menschenmaterials ist, weil von der richtigen Lösung dieses Problems im wesentlichen die ganze Struktur des zukünftigen jiidi sehen Gemeinwesens in Palästina a bl längt.“ ln praxi war dieses Problem bei der bisherigen Kolonisation nicht so wichtig gewesen. Einmal waren der alte und der neue Jischub ״zwei Bevölkerungsschichten, die fast ohne Berührungspunkte nebeneinander herlebten“. Zweitens waren die wirtschaftlichen Bedingungen Palästinas weit ungünstig er gegenüber anderen Ländern, besonders gegenüber Amerika, so daß schon durch diesen Umstand ein Ausleseprozeß hervorgerufen wurde. Wem das Geldverdienen das Primäre war, der blieb zumeist nicht im Lande, und außerdem war die Zahl der wirtschaftlich produktiv tat gen Juden so geling, daß der einzelne Jude in «einer ganzen Lebensführungdeutlich hervortrat. ״Infolge des grdßen Interesses, das die Junten der ganzen Welt und ihre Presse an dem kleinen Häuflein Juden in Palästina ,nahmen, glaubte ein jeder, daß er im Brennspiegel des öffentlichen Interesses stehe und seine Handlungen von der Oeffentlichkeit kontrolliert würden. In der Tat drang öffentliches Interesse und öffentliche Neugier tief in das berufliche und private Leben des einzelnen ein. Das wirkte in der Richtung zu Pflichterfüllung und Gemeinsinn.“ Alle diese Tatbestände galten nur für die Verhältnisse vor dem Kriege Sobald sich das wirtsdiaftbdie Leben reger entfalten wird, werden auch diejenigen Juden hinübergellen, bei denen das finanzielle Moment in erster Reihe steht, und die große Zahl der dann im Lande ansässigen Juden läßt den einzelnen verschwinden und macht auch dieses Moment der Auslese illusorisch. Dagegen wird durch das Obereigentum bewirkt, daß nur diejenigen, denen Palästina das Primäre und das Geldverdienen das Sekimdäre ist, sich landwirtschaftlich ansiedeln werden. Wie für alle Probleme unsere!• Kolonisation ist auch bei der Frage des Obereigentums unser Verhältnis zu den Arabern von weittragender Bedeutung. Es ist bereits ausgefiihrt worden, daß wir nach den Zahlen von Ruppin zumindest 325 000 Hektar benötigen, nach den von Oettinger 765 000 Hektar, während die Krondomancn wie das herrenlose Land, das uns die englische Regierung aller Voraussicht nach zur Verfügung stellen wird, nur ein Areal *von reichlich 200 000 Hektar zumeist nicht etwa guten Landes deckt; wir 1 Latten also in jedem Falle an dem herrenlosen Lande und an den Krondomänen noch nicht genug und werden daher genötigt sein, von den Arabern selbst Land zu übernehmen; naturgemäß mit voller Entschädigung, und es wird in unserem wohl verstandenen Interesse liegen, wenn in der Kommission, die die Flöhe der Entschädägung zu bestimmen haben wird, Vertreter der vom Völkerbunde eingesetzten Regierung die Leitung haben. Aber damit ist es natürlich nicht getan, das Recht der Exproprierung des arabischen Großgrundbesitzes ist, wie die Verhältnisse in Palästina liegen, lediglich dn formelles juristisches. Es 8011 hier mit aller Deutlichkeit betont werden, daß es in Palästina woh! einen überaus ausgedehnten arabischen Großgrundbesitz gibt, niemals aber einen arabischen Großgrundbetrieb gegeben hat oder gibt. Der arabische Großgrundbesitz wird von Fellachen bewirtschaftet, die infolge der korrupten türki sehen Verwaltungs- und Steuerwirtschalt (Steuerpächter) so verschuldet waren, daß sie den Besitz ihres Gutes dem reichen städtischen Effendi übertragen und Tür Hm mit einem Pachlschilli«g belastet da* Land bestellten. Das Recht der Expropriation des arabischen Großgntndbesitze« bringt uns der Lösung des Fcllachenproblcms um keinen Schritt näher, ßs besteht vielmehr die große Gefahr, wenn private jüdische Erwerbsgesellschaften das Land kaufen, daß ■ich dieselben Zustände Wiederhofen wie v£>r dem Kriege; daß nämlich über dem Kopfe des Fellachen, dessen Verschuldung häutig höher ist ab der Kaufschiüing, Käufe geschlossen weiden, und er von dem Kaufpreis nichts erhält, sondern dann subsistenzlos dastellt, ohne Land — ja vielfach ohne Ar. beit - da ja die Tendenz dahingeht, in den jüdische* Kolonien möglichst alle Arbeit durch jüdische Arbeiter verrichten zu lassen. Wenn wir uns dessen bewußt sind, wie schwer für uns nach dein Kriege die Her Stellung eines freundnachbarlichen Verhältnisses zu dien Arabern sein wird, wenn wir wissen, wie gerade Landkaufe die Leidenschaften entfesseln, so werden wir gegenüber Landkäufen von Privaten schon aus diesem Grunde außerordentlich skeptisch sein. Es handelt sich um das Problem, den jüdischen Landbesitz möglichst zu erweitern, ohne zu einer Expropriation des Fellachen Schreiten zu müssen, und dies ist durchaus möglich, wenn wir die Fellachen zur intensiven Landwirtschaft erziehen. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben. Der Boden Palästinas tragt durch die primitiven Methoden zurzeit so wenig Frucht, daß eine Ver doppelung der Erträge unschwer zu erzielen ist. An den Stellen des Landes, an denen die Ausbreitung des jüdischen Landbesitzes z. B. wegen Verbindung zweier dicht nebeneinander liegenden Kolonien eine völlige Expropriierung der zwischen ihnen vorhandenen arabischen Bevölkerung zur Notwendigkeit macht, sind diese so zu entschädigen, daß sie sich unschwer an einer anderen Stelle des Landes .(7.. B. im Ostjordan-Lande, das noch gar sehr der Erschließung harrt) ansiedeln können, falls sie es nicht vorziehen, in die Städte zu gehen. Es braucht wohl hier nicht dargestellt zu werden, daß diese Aufgabe niemals von privater Hand geleistet werden kann, sondern nur von einer Zentrale, für die das Wesentliche nicht (las temporare private Erwerbsinteresse bildet, sondern das datierhafte Gedeihen des jüdischen Kolonisationswerkes. 1■ jedem Fall also ist ein zentralisierter Landkauf notwendig; mit anderen Worten: im Gegensatz zu allen europäischen Ländern ist die Nationalisierung des Boden« in Palästina das Primäre. Das römisch-rechtliche Eigenturn am Grund und Boden müßte von der Jüdischen Gesellschaft erst wieder geschaffen werden; es ist selbstverständlich, daß auch aus diesem Grunde die Hemimingen gegenüber der Nationalisierung des Bodens in Palästina weit geringer sein werden, als in irgendeinem anderen Lande, das erst von römisch-rechtlichen Eigentumsverhäitnissen zu einer Nationalisierung des Bode«* übergehen muß. Sind so durch den zentralen Einkauf die Voraus- Setzungen für ein freundnachbarliches Verhältnis zu den Arabern gegeben, so ist das Obereigentum die einzige Bürgschaft für die Nationalisierung unserer Kobnisation. Es wird einmal durch das ObereigentUBi HaAru*!. nur •durch dieses .Institut verhindert, daß Verkäufe• jftdi-s^.* sehen Landes an Araber stattfiaden können. Meute könnte vielleicht manch einer bei solchem Gedanken ein ungläubiges Lächeln nicht unterdrücken: wird (bis denn nötig sein? Wir müssen uns klar vor Augen halten, dal nach Palästina, das wirtschaftlich auf* blühen wird, nicht nur diejenigen gehen, die in Palästina einen neuen sozialen Aufbau verwirklichen wollen, sondem auch die, die in Palästina ihre ״Geschäfte“ machen wollen, wie an allen anderen Ste len der Welt. Und «8 kann so leicht eintreten, daß - sagt der Spekulant — die jüdischen Gesellschaften nicht den geforderten Bodenpreis geben. Ein Obereigentum des jüdisehen Volkes würde dieses gemeingefährliche Treiben von vornherein illusorisch machen. Aber Nationale sieruug unseres Bodens bedeutet noch etwas anderes und weit wesentlicheres, nämlich die Erwerbung Patästinas durch jüdische Arbeit. Ich kann mich hier kurz fasseil da Franz Oppenheimer in seiner ausgezeichliefen Broschüre ״Gemeineigentum u:1d Privateigentum“ bereits das wesentlichste über dieses Problem gesagt hat. Heute ist es zum Gemeingut aller wahren Zionisten geworden, daß Palästina nicht durch 'Politik, nicht durch das Schwert und nicht diircti Geld erobert werden kann, sondern nur durch die Arbeit. Wir wissen, daß, um einen Ausdruck Oppenhefflicrs zu gebrauchen, ein großer Teil unserer jüdischen Kolonien auf nationales Verlustkonto zu buchen war. Es gab in sämtlichen Kolonien etwa 3—4000 jüdische Landarbeiter gegenüber SOOO Arabern. In den letzten Jahren hatte eine Bewegung eingesetzt, um die arabische Arbeit möglichst durch jüdische abzulösen; es gelang auch in gewissem Umfange, aber an diesem Erfolg war ein Faktor beteiligt, der für die prinzipielle Forderung sehr wenig besagt: die Einwanderung von jemenitischen Juden, die an Anspruchslosigkeit dem Fellachen nichts nachgaben. Idi halte es für ausgeschlossen, daß man jüdische Großpflanzer von der Beschäftigung arabischer Arbeiter durch gütliches Zureden und ähnliche Methoden ablialten kann. Hier können nur umfassende gesetzgeberische Methoden einsetzen, schon um den jüdischen Pflanzer, der jüdische Arbeiter beschäftigt, nicht gegenüber einem anderen, der mit Arabern arbeitet, zu benachteiligen. Eine Intensivierung arabischer Wirtschaft schafft erst die ökonomische Voraussetzung, ohne die auch die strengsten gesetzgeberischen Maßnahmen versagen müßten. Der Fellache leistet billigere Arbeit als der jüdische Arbeiter. Es muß ausdrücklich hervorgehoben werden, daß es in Palästina bislang kein besitzloses arabisches Landarbeiterproletariat gegeben fiat, sondern daß der fellachische Pächterstand, der seinen Boden bewirtschaftet, in den jüdischen Kolonien tätig gewesen ist. Die Intensivierung der Wirtschaft des Fellachen, verbunden mit großzügigen Steuerreformen, wird den Standard of life des Fellachen außerordentlich heben und seine Arbeit auf dem eigenen Laude so verstärken, daß er keine Zeit mehr zur Bestellung fremden Landes '־,!T .! f i *rr

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