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Jüdische Rundschau · 1919-05-09 · Heft 33 (9.5.1919) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIV (1919)
Issue
Heft 33 (9.5.1919)
Date
1919-05-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seile 254 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 33 des Austritts aus der Gemeinde und vor allem deshalb, weil infolge der tatsächlichen Durchführung der Gleichberechtigung und nach der Ersetzung der konservativ-asemitischen Regierung Deutschlands durch eine demokratisch-sozialistische für viele Trutzjuden der Anlaß zum Trutze fortgefallen ist. Der Art. 30 a nimmt den jüdischen Gemeinden keins ihrer bisherigen Rechte; er läßt ihnen das Recht der Besteuerung und die Eigenschaft als öffentliche Korporation. Trotzdem aber wird mit dem Inkrafttreten des Art. 30 a die Organisation der Juden in Deutschland auf eine ganz neue Grundlage gestellt. Alle Reichs- und Eandesgesetze, soweit sie mit de u Art. 30 a im Widerspruch stehen, treten ohne weiteres außer Kraft. Von dem preußischen Judengesetz vom 23. Juli 1847 verlieren z. B. ihre Geltung der § 52 und § 71 Abs. 2: die Regierung hat kein Einspruchsrecht mehr bei der Wahl der Kultusbeamten, auch ausländische Juden dürfen ohne staatliche Genehmigung als Rabbiner und Synagogenbeamte angestellt werden. Aber auch der Zensus als Voraussetzung des Wahlrechts gemäß § 41 des angeführten Gesetzes tritt dann außer Kraft. Allerdings ist der Wortlaut des Art 30a in dieser Beziehung nicht zweifelsfrei; doch wenn die Rechte der Mitglieder nicht nach der Höhe der Beiträge abgestuft werden dürfen, so sollte damit wohl auch gesagt sein, daß die Recfite nicht von der Tatsache der Beitragszahlung abhängig gemacht werden dürfen; Zweck der Verfassungsbestimmung ist gerade, jedes plutokratische Wahlrecht auszuschlie ß en. Nach dem Inkrafttreten des Art 30a״ist es nicht mehr angängig, Gemeindemitgliedern nur deshalb das Wahlrecht zu nehmen, weil sie keine Steuern zahlen können. Dagegen treten die sonstigen Vorschriften des Gesetzes vorn 23. Juli 1847, soweit sie mit dem Art. 30 a nicht im Widerspruch stehen, nicht ohne weiteres außer Kraft Doch hören sie auf, zwingendes Recht zu sein, und sie gelten nur nochaso lange, bis sie durch die jüdische Religionsgemeinschaft abgeändert oder aufgehoben werden. Denn ״jede Religionsgesellschaft ordnet ihre Angelegenheiten selbständig.“ Es ist nicht anzunehmen, daß etwa die Laiidesgesetzgebung die Verliältnisse der Judenschaft neu regeln wird. Das stände mit dem Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, mit dem Grundsätze des Nichteingreifens nicht im Einklang. Allerdings ist der Landesgesetzgebung die Durchführung der Verfassungsbestimmungen überlassen; das bezieht sich aber nur auf die Durchführung der Trennung, z. B. die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Staat’und den christlichen Kirchen; dagegen ist die Landesgesetzgebung nicht befugt, die innere "Organisation der Religionsgesellschaften neu zu regeln. Wir haben also kein neues Judengesetz zu erwarten. Die Judenschaft hat ihre Angelegenheiten autonom zu regeln; sie muß sieh dabei nur innerhalb der allgemeinen Staats-, Straf- und 'Zivilgesetze halten. Diese Autonomie, die der Entwicklung des deutschen Judentums freie Bahn gewährt, birgt auch große Gefahren; denn sie schafft die Möglichkeit weiterer Zersplitterung, Schon bisher litt das deutsdie Judentum, und besonders die preußischen Juden, unter dem Mangel jeder Zentraünstanz. Es ist bekannt und soll hier nicht näher ausgeführt werden, wie man versucht hat, durch freiwilligen Zusammenschluß im Deutsch-israelitischen Gemeinde Bund, und in! Veiband der deutschen Juden den Schäden dieses Grundübels in der Organisation der Juden in Deutschland entgegenzuwirken. Aber all diese Verbände hatten keinen off»־ zielten Charakter, es fehlte ihnen die Autorität; jhre Anerkennung blieb dem Belieben der einzelnen Gemeinden, der einzelnen Organisationen überlassen; und gewisse Fehler, die man bei der Konstituierung der Verbände gemacht hatte, bewirkten, daß tatsächlich ein erheblicher Teil der Juden in Deutschland dem D, l.G, B. wie dem Verband der deutschen Juden ihre Anerkennung versagten. Doch auf all diese Dinge soll hier nicht eingegangen werden; wir stehen vor neuen Verhältnissen und müssen ihnen Rechnung tragen. Es besteht die Gefahr einer neuen Zersplitterung. Jede einzelne Synagogengemeinde, die nach § 37 des Ges. v. 23, 7. 1817 rechtsfähig ist und eg bleibt, wird bald in der Lage sein, ihre Verhältnisse autonom zu regeln. Machen die einzelnen jüdischen Gemeinden davon Gebrauch, so haben wir den völligen organisatorischen Zerfall des Judentums und mit dem organisatorischen gellt der innere Zerfall Hand in Hand. Die Autonomie, die der Art 30 a den Juden bringt, kann zum Segen oder zum Fluch der jüdischen Gemeinschaft werden, zum Fluch, wenn die einzelne Gemeinde von ihr Gebrauch macht; zum Segen nur dann, wenn die Gesamtheit der deutschen Juden sieh zu - samm eu schließt und sich jetzt endlich die Ge- Samtorganisation der Juden in Deutschland schafft. Wie kann das geschehen? Nur durch ein Pariament aller Juden in Deutschland. Die bisherigen Grundlagen der Gemeir.deorganisation sind geändert; die neue Verfassung kann nur von einer verfassunggebenden jüdischen Versammlung, von einer j ü d ischeu Konstituante gegeben werden. Und diese jüdische konstituierende Versammlung muß aus allgemeinen, gleichen, direkten Wahlen na di dem Prinzip des Verhältniswahlsystems tiervergehen. Wahrscheinlich wird von anderer Seite vorgeschlagen werden, die jüdisehe Konstituante, deren Notwendigkeit wohl von keiner Partei geleugnet werden wird, durch Delegationen der jüdischen Gemeinden zu bilden. Demgegenüber müßten wir m. E. mit aller Bestimmtheit erklären, daß wir eine solche Vertreterversammlung nie und nimmer als Repräsentation aller Juden in Deutschland anerkennen werden, daß wir die Verantwortung dafür ablehnen, wenn durch eine neue Notabelnorganisation die Einheit des deutschen Judentums endgültig zerstört wird Einer solchen Zusammenkunft von Gemeindevertretern würde jede Legitimation zur Gesamt- Vertretung der deutschen Juden fehlen, sowohl deshalb, weil die Gemeindevertretungen selbst nach einem dann garnicht mehr zu, Redht bestehenden Wahlrecht gewählt sind, als auch vor allem deshalb, weil infolge des in den Gemeinden herrschenden Majoritätsprinzips in den Gemeindevertretungen nicht die Minderheiten, und wenn sie noch so erheblich sind, berücksichtigt sind. Qie Versammlung der Gemeindedelegierten würde ganz einseitig zusammengesetzt sein und nicht die lebendigen Strömungen im deutschen Judentum widerspiegeln. Wenn wir auch im■ allgemeinen aus der Stellung und Haltung der christlichen Konfessionen nicht ohne weiteres Analogien ziehen dürfen auf unsere jüdische Gemeinschaft, die stets mehr gewesen ist als eine bloße Glaubensgemeinschaft, so ist es doch bemerkenswert, daß sich auch in der evangelischen Kirche der Ruf nach einer Konstituante vernehmen läßt Wie wir der ״Preußischen Kirchenzeitung“ vom 16. Februar 1919 entnehmen, besteht ein Verfassungsausschuß aus Vertrauensmünnem des evangelischen Oberkirchenrats und des GeneralsynodalVorstandes, der bereits die erste Lesung eines Wahlgesetzes für eine verfassunggebende Kirchenversammlung beendet hat; und aus derselben Zeitschrift vom 23. März 1919 ersehen wir einige Einzelheitcn dieses Wahlgesetzes: geplant sind gleiche, geheim'e und direkte Wahlen nach dem System der Verhältniswalilen, wahlberechtigt sollen alle Männer und Frauen vom 24. Jahre an sein; jede Provinz bildet einen besonderen Wahlbezirk; zur Wählerliste müssen sich die Wähler mündlich oder schriftlich anmelden. Die positiven Kreise protestieren natürlich gegen diesen Plan, einmal weil sie in dem Vorhaben eine Nachgiebigkeit gegen den Geist der Revolution sehen, und ferner weil die Kirche in ihren Synoden bereits verfassungsmäßige Organe habe, die durch das gleiche Walilrecht zustande gekommen seien. Für uns Juden ist eine Konstituante viel notwendiger als für die christlichen Kirchen, und die dort erhobenen Einwendungen greifen bei uns noch viel weniger durch. Denn wir haben bisher keine allgemeine Organisation der deutschen oder auch nur der preußischen Juden, und fpmer, wie wir auch zur Revolution stehen, die Beseitigung der veralteten reaktionären Wahlrechte in Staat und Gemeinde und die Einführung eines durchaus demokratischen Wahlrechtes dürfte in jüdischen Kreisen kaum Anstoß erregt haben, so daß aus diesem Gesichtspunkte wohl nichts gegen die Einführung־ dieses Wahlrechts einzuwenden ist. Gewiß, es gibt an der Peripherie unserer Gemeinschaft Juden, denen altes jüdische Leben, jede jüdische Bewegung zuwider ist, und die auch die Bewegung scheuen, die durch allgemeine jüdischen Wahlen hervorgerufen wird. Aber nicht auf diese Kreise kommt es an. Auf der anderen Seite aber haben die jüdischen Gemeinden bisher die Anteilnahme der jüdischen Jugend nicht 'gefunden. Alles neue jüdische Leben spielte sich nur in den privaten Vereinen und Verbänden ab; die jüdischen Gemeinden blieben von der jüdischen Renaissancebewegung unberührt. Das muß anders werden, wenn die jüdische Gemeinde die durch die neue Lage geschaffene Krisis überwinden soll. Die jüdische Gemeinde muß des Interesses aller jüdischen Kreise sicher sein, und deshalb verlangen wir für die jüdische Konstituante das allgemeine, gleiche, direkte Wahlrecht für alle Männer und Frauen vom 20. Lebensjahre an und die Einführung des Verhältniswahlsystems. Die technische Ausgestaltung dieses Wahlrechts, die Einteilung der Wahlkreise, die Aufstellung der Wählerlisten, die Ausstellung der Wahllegitimationen soll hier nidit erörtert werden, sie ist von mir erwogen und macht keine Schwierigkeiten. Es müßte darüber eine Vereinbarung zwischen den großen jüdischen Organisationen getroffen werden Kommt eine solche allgemeine, verfassunggebende jüdische Versammlung zustande, so müssen sich alle Kreise des deutschen Judentums daran beteiligen, d. h. alle diejenigen, denen an der Erhaltung der jüdischen Gemeinschaft etwas gelegen ist, insbesondere audi die Orthodoxie. Daraus folgt, daß man sich vorher über die Kompetenzen der Konstituante verständigen muß. Daß »vir Zionisten uns an der Arbeit des Neuaufbaus der jüdischen Gemeinden in Deutschland beteiligen werden, ist selbstverständlich. Man erkennt heute wohl in allen jüdischen Kreisen unsere Bedeutung für die Erweckung neuen jüdischen Lebens, besonders in der Jugend, an; man würdigt heute wohl überall die Verdienste des Zionismus um die öffentliche Vertretung der jüdischen Ansprüche; Ln Gemeindefragen aber gelten wir bisher zu wenig. Das wird mit der Einführung eines gerechten Wahlsystems anders werden. Wir Zionisten werden fortan auch üi den offiziellen Vertretungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutsch land unsern Einfluß geltend machen. Der nationaljfidische Wahlsieg in Deutsch-Oesterreich Wie »vir in unserer letzten Nummer mitteilen konnten, ist es der hingebungsvollen Arbeit unserer österreichischen Freunde gelungen, bei den: Wahlen zum Wiener Gemeinde rat einen großen Erfolg px erringen. Die jüdisdMiafkuulen Kandidaten: Ehrlieh, Plaschkes und Pol lack von Parnai sind gewählt worden. Wie wir inzwischen einem weitere« Telegramm aus Wien entnehmen, ist es unsere! Freunden auch gelungen, bei den Wahlen zum Nieder österreichischen Landtag einen jüdisch-natio nalen Kandidaten, unseren bewährten Freund Dr. Scha 1 i t, durchzubringen. Wir wiesen schon in Nr. 32 de! ״Jüdischer! Rundschau“ darauf hin, daß die Stimmen zahl gegenüber den letzten Landtagswahkn äußeresrderit lieh gewachsen ist, und daß die Eroberung des assimilatorischen neunten Bezirks von besonderer Bedeutung ist. Wie wir inzwischen erfahren, haben die jüdisch-nationalen in sechs Bezirken von Wien etwa 13 500 Stimmen erhalten. Es ist unseren Freunden ferner gelungen, jüdisch-nationale Kandidaten in neun Bezirksräte von Wien zu entsenden. Die Ergebnisse dieser Wahlen bestätigen den Eindruck, den jeder unparteiische Beobachter bereits nach der Wahl Robert Strickers in die Deutsch-Oesterreichische Nationalversammlung haben mußte, daß nämlieh die von festem Zielbewußtsein getragene Arbeit unserer Freunde ihren Eindruck auf die jüdischen Wählermassen nicht verfehlt und daß diese in zunehmendem Maße das Vertrauen zu ihren assimilatorischen Führern verlieren und in das jüdisch-nationale Lager übergehen. Wir beglückwünschen unsere Freunde in Oesterreich zu den von ihnen errungenen Erfolgen und hoffen, daß ihre Arbeit weiterhin Früchte tragen möge. in s 81 o t 1roera k rieht 71 npnnerko: Der i ,•-,alisiis•;1■ bildet 1 Nach les neuen ngenieur Professor «>n Fuc Freund reue Dist nie lande ,ן » lern äse der über die irieiiiclewa mit einer ängtirtg c Das t Wie; hat der I amerikani kung d Entwurf stischen us wand fundland boten. 1 lativkomi gemein z ses Ge! Zionistischer Delefieftentag in Böhmen wie er Am Sonnabend, den 19. April 1919, abends, wuird? der Delegierten tag mit einer hebräischen Ansprache von Professor Epstein eröffnet Vertreten waren 39 Vereine durch 79 Delegierte. Nach einer Reihe wei terer Begrüßungen und der Wahl des Präsidiums spre Herr Dr. G ü t i g einleitend zu dem, gedruckt vorlieg« Rechenschaftsbericht. Es folgt ein Nattonalfonds-Be .ן und der Beginn der Debatte über den Rediensch* bericht. Am nächsten Tage sprach Dr. Gütig über1' zukünftige Arbeit, insbesondere die Beteiligung an 1 Palästinaarbeit. Die von ihm vorgeschlagen! und von der Tagung angenommenen Thesen verlange! Einrichtung von Palästinakursen, Eerüeksichtigim der Palästinakunde im Rel ig i on sunte! rieht, möglichste Verbreitung von Palästinalite ratur, möglichst starke Berücksichtigung des landwirtschaftlichen Berufes bei der Berufs wähl, Begründung von A c h u s a h - Gesellschaften, starke Förderung jeder Art von nationaler Jugendarbeit, Erweiterung der Frauenarbeit 1 m Hinblick auf Palästina. Zur Deckung des Budgets wurde beschlossen, daß das Distriktskomitee erinäch tigt wird, im künftigen Jahre an Schekel und Partei- Steuer von jedem Mitglied außer Jugendlichen und Festangestellten 15 Kr. zu erheben. Dann folgte das PaI äs tina refe rat des Ingenieur Grünberger. Er spricht von der Notwendigkeit, Möglichkeiten für die Einwanderung nach Palästina zu beschaffen und dafür schon jetzt vorbereitende Arbeiten zu unternehmen. Es sei falsch, wenn gesagt wird, soziale Experimente dürfe man in Palästina nidit machen, soziale Experimente seien jedenfalls besser, als die Uebernahme von Wirtschaftsformen, die soeben zum Weltkriege geführt hätten- Die Nationalisierung des Bodens sei ein gutes Mittel zum Aufbau einer sozial f' ' ״' ’ * . Tätigkeit des Palästinaamtes in Prag, ln der weiteren Debatte kritisierte Herr Baumgartei die bisherige Nationalfondsarbeit in Böhmen. Es seien im ersten Quartal 1919 50000 Kr. aufgebracht worden, was in keiner Weise ausreichend erscheinen könne. Es müsse ein Nationalfonds-Sekretariat eingerichtet und Pa 1 äs tin awochen veranstaltet werden. Dann wurde ein Antrag Aschermann angenommen, der besonders intensive Propaganda im tschechi sehen Gebiet fordert. Es folgte dann das großangelegte Referat von Dr. Max Brod über ״Nationalismus und Zionismus“. Er betonte, daß es nicht angängig sei, sich nur mit Palästinaarbeit zu beschäftigen und den politisehen Fragen der Wohn!ander aus dein Wege zu gehen. Nur eine starke Diaspora würde imstande sein, ein starkes Palästina zu schaffen. Die Versuche van Dr. Ziegler und Dr. Z o 11 s c h a n, den Zionismus zu einer rein palästinensischen Bewegung zu machen, müßten bekämpft werden. Nach diesen beiden Autoren müßten sich die böhmischen Juden für die Deutschen oder die Tschechen entscheiden, während sie jetzt durchgesetzt haben, keiner von beiden Gruppen zugezählt zu werden. Es muß positiv jüdische Arbeit geleistet werden. Jüdische Volksgemeinden müssen aufgebaut und die Autonomie der jüdischen Erziehung müsse angestrebt werden. Ebenso muß ein klares soziales Program nt geschaffen werden. Es müsse eine neue zio nistisch-sozialistische Fraktion innerhalb der zionistischen Partei geschaffen werden, die die sozialistische Oe sinnung eines großen Teiles der Zionisten demonstrieren soll. Diese neue Partei bedeutet aber keineswegs eine Kampfansage an die Poale-Zfon. Dr. Max Brods Antrag, der dann angenommen wurde, lautet: 1. Der Delegiertentag erklärt, daß das jüdisch nationale Bekenntnis im zionistischen mitenthalten ist, und daß politische na t i o n a 1 e Arbeit in der Diaspora zur Verwirklichung des Palastinakleals notwendig ist. Daher beauftragt der Delegiertenfäg das neugewählte Distriktkomitee; 1. Mit der zionistischen Delegation im Jüdischen Nationalrat politische Fragen von Fall zu Fall zu beraten. 2. Nationaljüdische Arbeit in allen zionistischen Ver einen anzuregen und zu fördern. . 3. Ke unver2tiglid1e Deniokratisie r u mg 11 e r Kultusgemeinden.in denen zfonistifdie Ma joritäten bestehen, anzuregen und nt ,überwach«!. Der Delegiertenfäg beauftragt das neugewählte der Eim befürchte wird. Amerika Die 1 nie vco die"' *a 1 K *"־ hen ,tzen. Distriktskomitee, eine viergliedrige Studien-Koai- Die Eine Zu ieg d n te rn A ms te von der den 7. d Schar׳ war lang Zuhörer! Versamt! fest gej der m genonwn erhoben erster 1 Amsterd Bestehe! der und und hab nalen S Trotzde! Interna ti unerträg des all» Nation den. \Jt innerhal zur J 1 des weg« der Int« Sozialist neue jü waren, der Zei durch c die Syn andere Die gr der ga das M tiatio haben, Verbüni k u n f t, die wi! Bei um der Dia richten, soll, nä rechtigl Eduard der jun! des so; Wort * und m soeben hat, fc Gebiete haben, Redner

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