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Jüdische Rundschau · 1919-04-11 · Heft 27 (11.4.1919) · page 8

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIV (1919)
Issue
Heft 27 (11.4.1919)
Date
1919-04-11
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 208 JUEDISCH E RUNDSCHAU Nr. 27 Fragen der Autonomie Nr. Die Forderungen der Nationaljuden in Posen Wie wir bereits in der ״Jüdischen Rundschau“ nritgetcilt habeyj, überreichten die Herren Oberrabbiner Frei mann und Rechtsanwalt Dr. Köllen scher dem italienischen Minister Montigna, dem Referenten für jüdische Angelegenheiten der Ententekommission, drei Denkschriften über die Forderungen, die vom Jüdischen Volksrat Posen gestellt werden. Nationale Autonomie Ke erste Denkschrift geht davon aus, daß die zukünftige Staatspolitik in Posen •unter allen Umständen dafür zu sorgen haben werde, dafi die Nationalitäten in Ordnung und Frieden nebeneinander leben und gemeinschaftlich das Wold des Landes fördern können. Die Anerkennung der vorhandenen Nationalitäten ist die Voraussetzung dafür. Die Juden der Provi!1 z Posen verlangen, als Nationalität anerkannt zu werden und fasse!! ihre Forderungen in die Worte der ״nationalen Autonomie“ zusammen. Der Staat soll den vorhandenen Nationalitäten die Regelung der nationalen und kulturellen Angelegenheiten überlassen und sein Tätigleeitegebiet in dieser Beziehung einseliränketi. Dadurch werden alle Bestrebungen unterdrückter Völker nach Befreiung aufhören, alle Gehässigkeiten wegen politischer und nationaler Unterdrückung verschwinden. Die Be- Stimmungen über die nationale Autonomie der Juden müssen einen Teil der Beschlüsse der Friedenskonferenz bilden. Bei Verletzung der den Juden gewährten Rechte müssen sie die Möglichkeit haben, sich an eine vom Völkerbund hierfür zu sei :affende Stelle zu wenden. Dann wird die nationale Autonomie im einzelnen beschrieben. Alle Mitglieder der jetzt in Posen bestehenden Synagögengemeinden sind Mitglieder der nationalen Judenschaft. Der Austritt aus der nationalen Gemein- Schaft ist zulässig. Die Judcnscliaft eines Ortes bildet «He politische jüdische Gemeinde, die neben der Synagogengemeinde besteht. Ueber den einzelnen politischen Gemeinden stellt die Ocsamtgemeinde. Eventuell können zwischen beiden Bezirksgemeinden eingeführt werden. Die örtlichen Gemeinden wählen in geheimer, direkter, allgemeiner Verliältniswafil aller mannliehen und weiblichen über 20 Jahre alten, im nationalen Kataster eingetragenen Juden Ihre Gerneindevertre tu »g. Diese wählt den Gc^neindevorstand. ln entsprechender Weise wird der Vorstand der Gesamtgemeinde und eventuell der Bezirksgemeinden gebildet. recht an das Staatsparlament und den Völkerbund, der tuet. sich der sich Die so geschaffene Organisation der nationalen Autonomie hat auf politischem Gebiet das Redit der Vertretung der politischen und nationalen Rechte und Freiheiten der Juden gegenüber den Staatsbehörden mit direktem Petitionsdas Redit der Besteuerung für Ortsbezirke und Gesaintgemeinden. Auf kulturellem Gebiet: die autonome Regelung des gesamten Schul- Unterrichts-, Erzieliungs-, Bildungs- und des Kultuswesens. Auf sozialem Gebiet: die autonome Regelung des Armenwcstin, der Kranken- und Hilfebedürf tigen-Försorge ׳und den Unterhalt der dafür erforderlichen Anstalten. Wird anderen National!• täten noch auf sonstigen Gebieten das Recht der autonomen Regelung /:»gebilligt, so muß es auch der jüdisehen zugestanden werden. Was das Verhältnis zum Staat anbetrifft, so ernennen die Gemeindevorstände auf den für sie zuständigen Gebieten selbständig die Beamten und üben damit die Staatshoheit aus. ln allen anderen Beziehungen untenstehe!! sic wie alle Nationalitäten der allgemeinen Staatsgewalt. Ausnahmegesetze und Zurücksetzungen i!1 der Verwaltung sind durch Staatsgrandgesetz zu verhindern. Beschwerden an den Völkerbund sind zulässig. Sicherung der jüdischen Wirtschaft Die zweite Denkschrift formuliert die Forderungen IVscsier Juden auf wirtschaftlichem Ge- Ke Denkschrift erinnert daran, daß vor 23 Jahren der gesamte Groß-, Klein• und Zwischenhandel Provinz Posen in jüdischen Händen befand, daß dieser Zustand inzwischen /.war geändert (rat, indem ein Teil des Handels in die Hände der anderen Nationalitäten übergegangen ist, daß aber noch heute die Juden einen weit überwiegenden Anteil am Handel innehaben und auch in freiem a k a d e m i - sehen Berufen in einem sehr großen Prozentsatz vertreten sind. Dann wird auf die polnischen Tendenzen eingegangen, die durch ihre Wirkdmflspo'.itik versuchen, die Juden ihrer Existcnzmöglichkeit zu berauben, um sie zu zwingen, das Land zu verlassen. Diese Tendenzen werden vor allem von der starken mitionaldemokratistfren Partei vertreten. Um die Juden aus dem Handel zu vertreiben, wird die Einführung staatlicher Monopole, Konzessionen und Privilegien zugunsten der polnischen Staatsangehörigen gefordert. Man p'ant we!tesige!־e־:dc Ausgestaltung des Genossenschafts wesens unu Boykott aller Nichtpolen in sämtlichen Be ruf s/w eigen. Diese Anschauung wird von der Auifusrang beherrscht, daß in einem gemischtnatio• nalen Lande die Majoritätsnation die herrschende sein muß, und daß die Regierung sich nur um die in Polen herrschende Nation zu kümmern habe. Oberste Forderung der Juden Posens muß deshalb sein, daß das Prinzip der Gerechtigkeit gegenüber allen National«- täten anerkannt werde. Es wird an verschiedene Botschäften und Reden des Präsidenten Wilson erinnert, in welchen er ״allen Völkern, starken and schwachen, allen Stämmen, großen und kleinen, gleiches Recht in gesicherter Freiheit so zu leben, wie es Imen beliebt“ zusichert. Wenn diese Forderung schon für d.c Völker verschiedener Staaten gilt, mutt sie jn ganz besonderem Maße für die Bürger desselben, gemischtnationalen Staates gelten. Die Denkschrift betont dann, daß auch von jüdischer Seite eine BernfsumSchichtung gewünscht werde, durch die ein Teil der Juden zu den verschiedenen Berufszweigen überführt wird, in denen sich heute keine Juden befinden: zum Handwerk, zum Beamtentum und zur Landwirtschaft. Diese Aufgabe zu lösen, hat das jüdische Wirtschaffsamt übernommen, dem gewisse staatliche Funktionen übertragen werden müssen. Die vorhandene judenfeindliche Stimmung aber verlangt gebieterisch, daß Sicherung für die Rechte der Juden geschaffen werden. Ke wichtigste Sicherung ist die Anerkennung der Juden als nalionaer Minderheit mit eigener Autonomie. Ueber diese Forderung ist bereits in der ersten Denkschrift referiert worden. Hinzu kommen müsse die bürgerliche Gleichberechtigung der Juden, die jede Art von Ausnahmegesetzgebung ausschließt. Hierzu gefroren: unbedingte Freizügigkeit, also Verbot jeder Art von Wohn-Und Ansiedelungsbescliränkungen; freier Erwerb von Grundbesitz; Freiheit der Berufsausübung; keine Benachteiligung der Juden bei Berufen, bei denen staatliche Konzessionen erforderlich sind; gleiche Berücksichtigung der Juden bei der Vorleihung von Monopolen, Privilegien und Staatsaufträgen; keine Prozentnorm auf der Universität, Freiheit des Zusammenschlusses zu Vereinen und Genossenschaften; prozentuale Teilnahme der Juden an öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen; ferner Rücksichtnahme auf den Sabbat und die anderen jüdischen Feiertage, z. B. keine Wochenmarkte an diesen Tagen. Weiter wird gefordert: die gleiche Behandlung der Juden im internationalen Verkehr, daß a'so Juden keine Paß- Schwierigkeiten gemacht weiden, daß ihnen von Konsulaten derselbe Schutz gewährt wird, und sie bei der Auswanderung in gleicher Weise behandelt werden. Ein Vorzugsrecht wird für diejenigen Juden gefordert, die nach Palästina auswandem, insofern nämlich, daß sie von einer etwa einzuführenden Aus wand e rung sabgabe befreit werden. Eine besonders wicktige Forderung ist das Verbot jeder Art von Boykott. Nunmehr folgen die positiven Forderungen, die in der Anerkennung wirtschaftspolitischer O rg a n i 8a t i o n s b e f ug ni s s e an die Träger der jüdischen Autonomie bestehen. Darunter wird verstanden: das Recht zur Einbringung von Antragen bei der Regierung; die vorherige Anhörung bei allen wirtsehaftspolitischen Gesetzen und Verordnungen, insbesondere auch beim Abschluß Von Handels- und Zollverträgen; das Recht zur selbständigen Entscheidung und Weitergäbe von Beschwerden; ferner ein Einspruchsrecht bei Versagung von Konzessionen an Juden, bei Versagung von Pässen; endlich das Recht zur Ernennung der erforderlichen konsularischen Beiräte, zur Veranstaltung von Enqueten und zur Inanspruchnahme anderer Behörden bei Rechtshilfegesuchen. Die Denkschrift betont dann weiter, daß diese Forderungen nicht ausreichen werden, um den Juden den notwendigen Schutz gegen eine feindliche Wirtschaftspo’üik zu gewähren. Deshalb verlangen die Posener Juden, daß die Friedenskonteren« die Rechte der Juden in den polnischen Gebieten genau abgrenzt und mit ihren Machtmitteln garantiert. Die jüdische Schule Die dritte Denkschrift betrifft das jüdische Schulwesen. Durch den Erlaß• vom 1. Februar 191«} ist in Stadt und Provinz Posen das Simultanschu'.wcscn beseitigt und an seine Stelle die Konfession®- schule gesetzt worden. Ke Denkschrift begrüßt diese Regelung, die auf einem gemischtsprachigen Gablet die geeignete Grundlage für das Erziehungswesen bildet. Sie verlangt deshalb, daß, soweit es die Verlüütiiisse gestatten, für jüdische Kinder jikliche Schulen eingerichtet werden. Nach den bisherigen Verfügungen kann eine jüdische Volksschule schon errichtet werden, wenn sich zehn Kinder dafür finden. Ke Aufrediterhaltung dieser Forderung wird verlangt. Nunmehr werden Riehtlinien aufgestellt, aus denen hier folgendes hervorgehoben sei: Die jüdische Bevölkerung verlangt für sich das Recht zur Errichtung öffentlicher und Privatschulen, Lehrerseminaren, Fach- und Fortbildungsschulen, sowie Kindergärten. Das Schulwesen wird auf der Grundlage der Einheitsschule aufgebaut, die in der Weise gedacht ist, daß die unteren 6 Schulklassen allen Schulen gemeinsam sind Und daß von der 4. Klasse an eine Fremdsprache (französisch oder englisch) eingeführt wird. Auf diesem Unterbau soll sich vom 7. Schuljahre an in größeren Städten einerseits ein humanistischer Stamm, andererseits eine Real- oder Mittelschule für drei Jahre erheben. Diese beiden Stämme sollen die Welterentwickhing für ein Gymnasium bzw. Realgymnasium einerseits, die Oberrealscbuto andererseits ermöglichen. Oe S c 11 u 11 a s t e n werden von der Schulgemeinde getragen, die ihrerseits den Schulvorstand wählt. Zu den Schullasten haben alle jüdischen Steuerpflichtigen beizutragen, während sie von den Schuldsten für andere Tendenzschulen befreit sind. Der Staat gewährt den Schulen deseiben Z u - Wendungen, die er den anderen Schulen im Staate leistet. Die Besoldung der Lehrer erfolgt nach denselben Normen, die für Lehrer derselben Vorbildung! und der gleichen Anstalt sonst im Staate übdicb sind.[ Das gesamte jüdische Schulwesen ist! unter der Oberaufsicht des Staates auto nom und untersteht in seiner inneren und äußerenI Ausgestaltung keinerlei Beschränkungen durch den Staat.I Ke Wahl der Schuüetirer und Schulleiter erfolgt durtbl die Schulvorstände und bedarf der Bestätigung dcs| Staates. Sämtliche Schn'Vorsteher eines BezTk-s bitte die Bezirksschulgemeiiidc, die die Aufgabe| hat, über die Einheitlichkeit des Schulwesens zu wachen Die Bezirkssch ulgemeinde wählt de*1 staatlichen Schulaufsichtsbeamten, der] jüdischer Religion sein muß und namens der Regierung die Staatsaufsicht ausiibt. Der Schulvorstand bestimmt I autonom die Unterrichtssprache und unter Zu Stimmung des Aufsichtsbeamten den Lehrplan. Nach Aji-I Ordnung des Staates hat außerdem die Landessprache I auf der Mittel- und Oberstufe entsprechende Pflege ai finden. Der Staat hat keinen Einspruch dagegen zu! erheben, daß die Schule in ihren Leistungen und ia ihrem Lehrplan so ausgestaltet werden, dafi sic zuglekfc von anderen Staaten als gleichberechtigte Schulen anerkannt werden. Der verstehende, kurz skizzierte Inhalt der drei Denk- Schriften stellt ein völlig ausgearbeitetes und durch• dachtes System einer nationalen Autonomie dar. Et zeigt die charakteristischen Merkmale der personalnationalen Autonomie, wie sie insbesondere von Karl Renner theoretisch begründet und von dem vor kurzem verstorbenen, so verdienstvollen Ponle Zionisten Dr. Max Rosenfeld in Beziehung auf die Jude« ausgebaut worden• ist. Die Angehörigen einer Nationalität, auch wenn sie nicht auf einem bestimmten Teil des Staatsterritoriums eine Majorität sind, bilden eine öffentlich-rechtliche Körperschaft — hier die Gesamtgemeinde. Die au demselben. Orte wohnenden Angehörigen dieser Nationalität werden zu einer politische* Gemeinde zusammengeschlnsscn. Die politischen, wirtschaftlidien, kulturellen und sozialen Aufgaben, die den Organen der nationalen Autonomie zustehen, sind in de* vorstehend besprochenen Denkschriften klar ausgesprechen. Die wesentlichsten Forderungen sind se'bst verständlich die Forderungen, die den wirtschaftlichen Schutz gegen Maßnahmen der herrschenden Nationalität betreffen und die die Freiheit des jüdischen Erziehungswesens siche!stellen. Dazu kommen als besonders wichtig die Bestimmungen über den Schutz der jüdisches Minderheit durch den Völkerbund und über die Berechtigung der jüdischen Gesamtgemeinde, jederzeit direkt mit Beschwerden an den Völkerbund heranzutreten. Mit Recht betont die Denkschrift, daß ein so durchgeführtes System der patianalen Autonomie zwar dem Staate gewisse Befugnisse nimmt, die er bisher inne gehabt hat (das geschah ja ebenso, als dem Staat die Befugnis genommen wurde, die Religion seiner Untertanen zu bestimmen), daß aber andererseits das reibungslose Nebeneinander wohnen der Nationalitäten nur auf diese Weise erreicht wird. Nach Gewährung der Autonomie hat die einzelne Nationalität keine Veranlassung mehr, einen Befreiungskampf zu führen, sondem wird ihren Ehrgeiz darin sehen, ihre Eigenart zu pflegen Und im Wetteifer mit anderen Nationalitäten das Wohl des Staates zu fördern. Wir wollen der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Forderangen des Jüdischen Volksrats Posen, der sich seiner verantwortliehen Stellung in so hervorragendem Maße gewachsen gezeigt hat, von der Entente-Kommission und vom Völkerbunde als berechtigt anerkannt werden und dadurch die Zukunft der Juden in der Provinz Posen sichergestellt wird. Das Unterrichtsprogramm des Jüdischen Nationalrates in Wien iegt, d i tte!eliul chen te r! i c 118 < en. D |dung d .tatis lieh rp [*Finde, Lehre laus ta LllSSC [prop; kufgab hier Re bräisch( dere jü I von Ai *chafte! mg u iiichtsa! bestehe Mitglie! Wissen laoll. E Mose 'orti,;Kindi!frage \ I da Sch Bageg( Umfanj Die auf Sonntag, den 16. März, einberufene Plenar Sitzung des Jüdischen Nation alratcs für Deutsch-Oesterreich nahm einen interessante*! Verlauf. Der Vorsitzende, Herr Adolf Bo chm, erstattete zunächst den Bericht des Präsidiums. Er wie.! auf die Begründung einer Delegation des jüdischen Nationalrates für Ostgalizien hin, durch die der Wiener National rat in seinen Aufgaben wesentlich entlastet vorden ist. Nachdem er dann über die Delegation zur Nationalra tskonf crenz berichtet hatte, ging er auf di;• Frage •der Wiener Kultusgcmcindc ein, der gegenüber der Nationalrat seine Forderungen in vollem Umfange aufrecht erliiilt. Der Nationa’rat hat ferner sich für das Recht der g a 1 i z i s c?! e!1 Juden auf Fortführung des Studiums an der Wiener Universität eingesetzt, wegen der Verwendung der Pogromgelder und der am er!- kanischeri Hilfsgelder mit der Israelitischen Alliance eir! Abkommen getroffen und sich damit beschäftigt, eine! Kataster der gesamten Judenschaft Deutsch-Oester reichs anzulegen. Nachdem dann in besonderen Referaten über die geplante Organisation der jüdischen Staatsbeamten referiert und über die Nationalratewah'en ei:: Bericht erstattet wurde, folgte die außerordent ich inte;• essante Unterrichtsdebatte. Professor Dr Geiger als Referent charakterisierte die Mißstände im heutigen jüdischen Unterricht. Ke jüdische Jugend wachse ohne Kenntnis des Judentums auf und auch da- Elternhaus biete keinerlei Ersatz dafür. Trotz aller Schwierigkeiten müsse mit der Gründung jüdisch(!• Schulen begonnen werden. Dann begründet der Redner in Richtlinien seine Forderung auf Schaffung eines Unterrichtsamtes, dessen Hauptaufgabe darin I Herr 1 I *dien I war. lui Loc [eine JV hprai Ische 1 ischei 1 Klasse | »icben j chensc! I gesamt Mark S c h u conunl Magisi «ach < selb! eben Schüle jtklisd schieb• mit 1t die >X der vc Möglic werde: Brand« der n irompli nett, keit b und kräf gesät, erhält Klasse Orü! mitten fcchkei einem Amt büch dem י Äberg! konkn S c h a M i 11 spra jüdi: hande Weht, keit ermög unters dem i'omm \X I kbat *dien •;tne! dem clutlj Bertel •tklisd \ä m e i ן Schul« setze!׳: ginne! tntfei des 2

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