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Jüdische Rundschau · 1919-02-14 · Heft 12 (14.2.1919) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIV (1919)
Issue
Heft 12 (14.2.1919)
Date
1919-02-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 90 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 12 Palästinafragen Die Nationalisierung des Bodens und der Jüdische Nationalfond (Zugleich Bemerkungen, zum ״Manifest des Jüdischen Nationalfonds“.) Die Zweckbestimmung des Jüdischen Nationalfonds, den ״freien Boden Palästinas als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes zu erwerben“, ist erst Ü1 dieser Zeit voll gewürdigt worden, in der die Frage der ״Nationalisierung des Bodens“ im Vordergrund des Interesses steht. Erst jetzt beginnt man — über den Kreis der Fachleute hinaus — sich klar zu machen, welche Bedeutung das Eigentum der Gemeinschaft am Boden hat. In dem neuen ״Manifest des Jüdischen Nationalfonds“, das auch unsere deutsche Sammelstelle in letzter Zeit verbreitet hat, ist an verschiedenen Stellen davon die Rede, und die Erläuterung der betreffenden Sätze, die Klarlegung ihrer Beziehung zur Bodennationalisierung überhaupt und der Tätigkeit des Nationalfonds für diese wird das Verständnis der wichtigen Frage weiter fördern. In der oben gegebenen Zweckbestimmung ist der Boden Erez Israels ״frei“ genannt und an einer anderen Stelle des Manifestes heißt es: ״Der Boden Palästinas soll frei sein für jeden unter uns, der ihn bearbeiten will.“ ״Freier Boden“, das bedeutet ״Nicht gesperrter Boden“. Privateigentum an Grund und Boden sperrt ihn zugunsten einer kleinen Zahl von Eigentümern ab vor der Masse des Volkes; und solche Absperrung des Bodens in Erez Israel wäre für uns verderblich, auch wenn der Absperrende, der Inhaber des Bodenmonopols, jüdischer Privatbesitzer ist. Der Boden Erez Israels ist knapp, und war haben Massen; diese brauchen wir; und so heißt es im Manifest: ״Für die Schaffung einer selbstarbeitenden jüdischen Bauernschaft ist die Ansiedlung der vermögensschwachen und besitzlosen Massen unentbehrlieh.“ Für sie aber ist der Boden nur frei, wenn die Gemeinschaft ihn besitzt, und ihn ausgibt nach den Bedürfnissen der Gemeinschaft, nicht des Einzelnen. Nur so ist auch aus ökonomischen Gründen die Ansiedlung der vermögensschwachen El.men e mögirh; nicht allein, daß ihnen der Boden ״frei“ erhalten wird, sondern daß sie ihn auch zu Bedingungen von der Gemeinschaft erhalten, die für sie eine Ansiedlung ermöglichen, d. h. sie sollen den Boden nicht kaufen und mit dem Kaufpreis ihr Vermögen schon erschöpfen, so daß für den Weiterbetrieb nichts übrig bleibt, sondern den Boden in Erbpacht nehmen und nur den Pachtzins zahlen, mit ihren Ersparnissen aber den Betrieb inten- 91 vieren, so sehr es nur möglich ist. Denn wir müssen versuchen, in. Erez Israel mit dem geringsten Outlcnmaß pro Kopf der Bevölkerung auszukommen. Im ״Manifest“ heißt es: ״Durch die Erbpacht an Nationalfondboden werden die Ansiedler vom Bodenkauf entlastet und doch bleiben die Früchte ihrer Arbeit ihnen und ihren Nachkommen erhalten.“ Erbpacht heißt eben nicht Pacht auf kurze Zeit, sondern Pacht auf lange Dauer imit dem Recht der Vererbung an die Nachkommen. (Vergl. das Beispiel des Erbpachtvertrages in ״Erez Israel“ Heft 1, Seite 42.) ״Der Bestand der jüdisehen Siedlung ist nur gesichert, wenn das jüdische Volk wieder mit der heimatlichen Scholle verwächst und der Ertrag eigener Hände Arbeit verdankt“, heißt es weiter im Manifest. Dies Verwachsen mit der Scholle ist nur möglich durch die Erziehung des jüdischen Landarbeiters und des jüdischen Bauern. Und diese sind nur zu schaffen durch eine ״nationale Kolonisation“, wie Ruppin in seinem Bericht an den XI. Kongreß: ״Zionistische Kolonisationspolitik“ überzeugend dargetan hat. Nationale Kolonisation aber bedeutet: Bereit- Stellung von Land durch die Gemeinschaft, Anlegung von Musterfarmen und Versuchsanstalten ohne den Zwang, daß die angelegten Gelder sofort Zinsen tragen müssen. So hat es der Nationalfond mit seinem Boden in Hulda und Ben-Schemen für Rechnung der Oelbaumspende getan. Und so hat er, wie es später die Gemeinschaft tun muß, — als Keimzelle der den gesamten Grund und Boden besetzenden Gemeinschaft —, diesen für Häuslerkolonisation, für Genossenschaften, für Aufforstungen usw. und über die landwirtschaftliche Kolonisation hinaus — als Vorbild der bodenbesitzenden Gemeinschaft - auch zum öffentlichen Nutzen z. B. für das Gymnasium in Jaffa, für das Technikum, für die Häuser des Bezalel usw. bereitgestellt. So muß und kann die Gemeinschaft wirken, wenn ihr der Boden gehört. Daß der Boden im Besitz der Gemeinschaft frei ist, hat noch eine andere Wirkung. Er kann nicht nur nicht durch den wirklich Landwirtschaft treibenden Großgrundbesitzer gesperrt werden, sondern auch nicht durch den Spekulanten. Spekulation heißt Ankauf des Bodens, um ihn später, wenn die Gemeinschaft ihn braucht, teuer zu verkaufen; Spekulation heißt die Mögiichkeit des Einzelnen, den Boden zurückzuhaltcn, wenn die Gemeinschaft seiner schon bedarf, und darum Verteuerung des Bodens. So ist mit den Boden von Tel- Awiw spektliert worden, eben weil er zu Eigentum, nicht zu Erbbaurecht dem städtischen Seitenstück der ländlichen Erbpacht überlassen wurde (vergl. Na wratzki ״die jüdische Kolonisation Palästinas“ S. 387); so sind sogar in den Arbeiterkolonien bei Pethach-Tikwah und Rischon Parzellen verkauft Worden, weil die Eigentümer spekulierten. (Böhm: ״Der Jüdische Nationalfond“.) Das zeigt, daß nur Gemeineigentum am Bades! die Stetigkeit der Kolonisation gewäfcrieistet. Alierdiags darf nicht verkannt werden, daß auch bei Gemeineigentum am Grund und Boden die die Spekulation auslösende Ursache an sich ebenfalls vorhanden ist, nämlich die dauernde Wertsteigerung des Bodens. Aber einmal spekuliert die Gemeinschaft nicht, sondern gibt ihr Land zu angemessenem Zins in Erbbau und Erbpacht, und dann kommt die Wert- Steigerung nicht dem Einzelnen, sondern der Gemeinschaft zustatten. So heißt es im Manifest: ״Wenn die Steigerung der Grundrenten nicht wenigen Bevorzugten, sondern der Allgemeinheit zugute kommt, dann sind Grundlagen geschaffen, die eine gesunde soziale Ent- Wicklung gewährleisten.“ Es ist verständlich, daß der Boden dauernd im Preise steigt, denn mit der wachsenden Bevölkerung wird die Nachfrage nach dem Boden größer, dieser selbst aber ist unvermehrbar. Und wachsende Bevölkerung schafft Besserung des Verkehrs und der Zivilisation, wodurch umgekehrt der Boden wieder wertvoller wird. Z. B. ist der Boden von Pethach-Tikwah in 24 Jahren auf das zwanzigfache gestiegen; außerhalb der Mauern von Jerusalem kostet der Boden das Hundertfache wie vor 25 Jahren (T riet sch, Palästinahandbuch S. 303). Es ist wohl gerecht, daß dem Einzelnen die Wertsteigenmg des Bodens zufällt, die er durch seine Arbeit hervorgerufen hat, was aber an Wertsteigerung durch die Gemeinschaft hervorgerufen ist, muß gerechterweise dieser zugute kommen. Kein Einzelner, auch kein Jude in Palästina, darf den Vorteil davon haben, daß die Sehnsucht des jüdischen Volkes immer neue Ansiedler ins Land bringt, daß die Arbeit der jüdischen Gemeinschaft das Land wohnlicher und daher wertvoller macht. Dieser Nutzen muß der Gesamtheit Zufällen; was nur dann geschieht, wenn die Gesamtheit des Boden besitzt. So hat der Nationalfond schon heute durch den Besitz von Boden für das gesamte jüdische Volk die Wertsteigerung des Landes gesichert und ist auch hier vorbildlich für das entstehende größere Gemeinwesen in Erez Israel. (Ruppin erklärt in seinen obenerwähnten Bericht beispielsweise, daß das Defizit von Kinereth durch die Wertsteigerung des Bodens mehr als gedeckt erscheint.) Damit ,sind nur einige wenige Fragen aus dem Gesamtkomplex ״Nationalisierung des Bodens“ in Kürze besprochen, nämlich diejenigen, die das Manifest anregt. Ueber weitere Fragen ein anderes Mal. Nur ein Satz soll noch erwähnt werden: ״Verfügt das jüdische Volk in seiner Gesamtheit über das wichtigste Kolonisationsmittel, den Boden, 90 ist auch die gesunde Grundlage für die Entwicklung des zukünftigen palästinensischen Gemeinwesens geschaffen.“ Dem ist unbedingt beizustimmen. Schon aus dem Gesagten ergibt sich, daß das Gemeineigentum an Grund und Boden, weil es die Spekulation und durch Bereitste'Iung von Land auch die Ausbeutung des Einzelnen, der ״freies Land“ erhalten kann, ausschließt, die Grund• luge f&# «m sozial gerechtes Gemeinwesen Wenn wir auch heute nicht wissen, ob die politische Gestaltung es uns ermöglichen wird, durch den Nationalfond den gesamten Grund und Boden in das Gemeineigentum unseres Volkes zu bringen, so steht doch jedenfalls «)viel fest, daß die Tätigkeit des Nationalfonds diesem Ziel nahe zu kommen sucht und ihm um 90 näher kommen wird, als die Mittel des Nationalfonds wachsen. Für Nationalisierung des Bodens tätig sein kann daher jeder, der für den Nationalfond arbeitet; er kann sich dabei bewußt sein, daß es keine kleinliche Arbeit ist, die er vollbringt, daß z. B. das Büchsensammeln keine untergeordnete Tätigkeit ist, sondern daß er an der wichtigsten Aufgabe mitarbeitet, die wir haben: die Grundlage zu legen für eine sozial gerechte Gemeinschaft in Erez Israel durch das Gemeineigentum an palästinensischem Grund und Boden. ״Die Grundlage“, 90 heißt es im Manifest, ״sichert den sozialen Fortschritt des paiästinensischen Gemeinwesens“. Dr. Albert Baer - Berlin, Handel mit Palästina Die englische Handelskammer hat eine allgemeine Erlaubnis der Wiederaufnahme des Handels mit Palästina und Syrien im Norden bis zur Linie Alexandrette- Aleppo und im Osten bis zum Gebiet einschließlich der Hedschasbahn erwirkt. Eine weitere Kabinettsorder gestattet diesen Gebieten den Export ohne besondere Konzessionen durch ein Kriegshandelsamt, und *war für alle Artikel außer denen, deren Export nach fremden Ländern eine besondere Erlaubnis erfordert. Das Schicksal der Palästinabank während des Krieges Dem Kopenhagener Zionistischen Büro wird von berufener Sfcite der folgende Bericht über die Anglo-Palestine Bank erteilt: ״Der Kriegsausbruch traf das jüdische Kolonisationswerk in Palästina und mit ihm dicAngio-Palestine Company in einer Periode des Aufschwunges, wie man sie bei den damaligen bescheidenen Ansprüchen als außerordentlich betrachtete. Die Depositen waren in einem halben Jahre von 81/8 auf l0'/2 Millionen Francs angewachsen, der Oeschäftsiimfang nahm fortwährend zu, eine neue Filiale war gerade gegründet worden, die Gründung einiger weiteren wurde geplant, und die A. P. C. stand an der Spitze des palästinensischen Bankwesens; nach dem Umfang ihrer Investitionen wie nach dem ihrer Depositen übertrafen ihre Geschäfte die aller sonstigen Banken im •Lande zusammengenommen. Wie Überall in der Welt verursachte der Kriegsausbrach eine gewaltige finanzielle Pauik. Es war zu befürchten, daß Import und Export gänzlich ins Stocken I geraten würden, das Vertrauen schwand, jedermann I wollte sich vorsehen und sein Barvermögen bei sich I behalten; außerdem brach das gänzlich auf dem Gold•! verkehr aufgebaute türkische Währungssystem, das irr! I Kriege nur durch das wechselnde Maß der Gold! hamsterung seitens der Landbevölkerung eine gewisse I Elastizität besitzt, sonst aber, mangels einer wirklichen Zirkulationsbank gänzlich starr ist, unter den ungel heuren Ansprüchen, denen es sich auf einmal gegenübergestellt sah, zusammen und hat sich eigentlich niemals! mehr erholt. Die Regierung stand der Krise unfähig und untätig gegenüber. Die ausgedehntesten Privilegien, die sie in der alten Lotterzeit einer fremdländischen I Staatsbank gewährt hatte, banden sie außerdem an I Händen und Füßen, und es gelang ihr nicht oder! in kaum nennenswertem: Maße, die Bank zu bewegen,' irgendwie leitend und ordnend in das allgemeine Wirt! schaftsleben einzugreifen. Namentlich für eine Ausl dehnung ihrer äußerst beschränkten Notenzirkulation war die Bank nicht zu haben, und so mußte man sich[ bei vielfach erhöhten Ansprüchen der Zirkulation mit dem alten Goldbestand durchschlagen. Nur zu einer Tat raffte sich die Regierung auf, und diese, notwendig I und zeitgemäß wie sie unter den Umständen war, wurde,! da man später, als es möglich war, nicht mehr den Mut I hatte, radikal mit ihr zu brechen, dem Lande zum Fluch,[ Es war dies der Erlaß des allgemeinen Moratoriums, I der am 3. August 1914 erfolgte und ganz lakonisch in einem Paragraphen jegliche Zahlungsverpflichtung auf] einen Monat aufschob. Nr. Wäre dieser Erlaß nicht gewesen, so hätte die Türkei es erleben können, daß auch ihr bescheidenes Bankwesen völlig zusammengestürzt wäre. Immerhin hat das während aller Jahre des Krieges währende Moratorium^ dessen Abbau zu lange hinausgezogen wurde, dem Wirtschaftsleben einen ungeheuren Schaden zugefügt, in moralischer Hinsicht vielleicht noch mehr als in materieller. Dieser moralische Schade macht sich bis zum heutigen Tage in Palästina fühlbar, indem das Go fühl für die Pflicht, übernommene Verpflichtungen einzuhalten, sich noch heute nicht wieder wie vor den! Kriege eingestellt hat. Im August 1914, als der Krieg das türkische Bankwesen überraschte, das nicht! wie in Kulturländern, die Möglichkeit besaß, sich an eine Zentralbank und an den Staat anzulehnen, rettete allerdings das Moratorium die Situation, indem es den Banken die Möglichkeit eröffnete, sich umzusehen und einzurichten und den Depo■ sitoren die Möglichkeit nahm, sämtliche Banken des Landes zu sprengen. Diese Möglichkeit nutzte auch die A. P. C. aus. Sie machte selbstverständlich von ihrem Rechte, alle Zahlungen vorläufig einzustellen, keinen Gebrauch und unterstützte im Gegenteil durch reichliche Rückzahlungen ihre Kreditoren, insbesondere soweit diese Mittel entweder für den Lebensunterhalt oder für die Fortführung von Handel, Gewerbe und Pflanzungsbau benötigten. Inzwischen zog die Bank ihre Reserven aus dem Auslände heran. Um dem Bedürfnis an Zirkulationsmitteln entgegenzukommen, setzte sie schon in den allerersten Augusttagen ihre sogenannten re gistrierten Schecks in Umlauf, die dann während de* ersten Kriegsjahres eine so bedeutende Rolle im jüdischen Wirtschaftsleben Palästinas gespielt haben. Sie erlaubte nämlich ihren Kunden, die bei ihr Guthaben unterhielten oder denen sie Kredite einzuräumen bereit war, Schecks an ihre eigene Ordre auf sie zu ziehen, die dann von den Ausstellern in blanko fixiert wurden. Die Schecks waren in vorgedruckten Formularen aul Beträge von 5, 10, 20 und 100 Francs ausgestellt und wurden von der Bank, zum Beweise, daß der Aussteller berechtigt sei, zu ziehen, ״registriert“ (da9 Akzeptieren eines Schecks ist nach türkischem Gesetze unmöglich). In dieser Weise zirkulierten die Schecks beim jüdischen und nicht-jüdischen Publikum, und mit ihrer Hilfe wurde das Wirtschaftsleben aufrechterhalten. Beim Ausbruch des türkischen Krieges (28. Oktober 1914) lag »gar bei der Bank ein Vorschlag vor, die ganze Jaffaer Orangenem#:, die einen Geldumsatz von zehn Milliionen Francs mit sich bringt, mit Hilfe ihrer Schecks zu finanzieren. Im ganzen hat die Bank für etwa 750 000 Francs Schecks ausgegeben. Noch während des Kriege! aber hat sie über 90 <0/י von dieser Zirkulation wieder zurückgezogen. Während der ersten Kriegsmonate stand die A. P. C, mehr als je zuvor im Zentrum des jüdischen Wirtschaft* lebens. Sie stellte sich vom ersten Tage an auf den Standpunkt der Solidarität mit dem bestehenden Kolonisatioiswerke, d. h. sie sagte sich, daß, wenn das Be• stehende zerstört werden sollte, auch ihre Rolle aus gespielt wäre und die zukünftige Arbeit jedenfalls von neuen Institutionen geleistet werden müsse; daß ferner, wenn sie auf Kosten des jüdischen Siedlungswerkes sich selbst erhalten und wirken würde, sie ihre Aufgabe nicht erfüllt hätte und nach dem Kriege für die bloße Tat• sache, daß sie sich selbst hindurchgerettet hätte, nur geringen Dank ernten würde. Aus ihrer Kenntnis der Lage schöpfte die Leitung die Ueberzeugung, die jetzt endlich allgemein zu werden anfängt, daß, trotz vieler Schäden, die großen jüdischen Kolonien innerlich gesund sind und noch eine breite Kreditbasis bieten, so daß, auch rein wirtschaftlich gesprochen, die Bank vollkommen berechtigt und moralisch verpflichtet war, d*n Kolonisten weiter unter die Arme zu greifen. Dies geschah denn auch überall wo es nötig war, und zwar sowohl während der erste» Kriegsmonate, als die Bank noch freiarbeitete, wie auch später, als sie in ihrer Eigenschaft als englische und zionistische Bank von den Behörden drangsaliert wurde. Gleich bei Kriegs• ausbrach waren die Weinbaukokntien in dar größte» Verleger irabisciu geholfen die Exi werden Gefahr Hundert gewähre werdend der org finanziei zwecklo! kanische Lokalko monatel. aus Am De v« Alliance schüssei die Hill Verwalt die Zio ganze F mit V01 Dasselb Norden von Ai schlisse überall finanzie Palästin Es gerade gierung erkannt den all Noveml (mit A später reren f 1915 e für all« stehen Bes tarn Passiva müßte! selbstv! es folg rigster Drohui Maske arbeite der E das tan: Gesetz stände des Si W im N< gesetz dierirn weiter Judäas V! Herr ges a englisi Direkt bewäl Jerusa 1916 verbal wurde und! einer Jerus: dann einen im N׳ verba ist bi wurdi Paläs habet nur 1 [ keit neue Mora im L der I schor sie i sämtl Umdarul rieht! dem vor״ wick Misr Awi’ (Jeh Ver« Pal

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