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Jüdische Rundschau · 1919-02-07 · Heft 10 (7.2.1919) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIV (1919)
Issue
Heft 10 (7.2.1919)
Date
1919-02-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite?8 J U E D IS CMC RUNDSCHAU |ä: ׳,;!;:f dl« i läge der jüdischen Autonomie“, Ref. Dr. Rubin Jonas. — ״Sozialpolitische und wirtschaftliche Aufgabe“, Ref. Dr. Hillel Sussmann. — ״Sozial-hygienische Aufgaben“, Ref. Dr. Leo Ordower. — ״Provisorisches Organisationsstatut der Juden Ostgaliziens“, Ref. Dr. Alexander Rittermann. — ״Presse“, Ref. A, L. ׳Schussheim. — ״Statistisches Bureau“, Ref. Dr. Anselm Hai pern. — ״Budget“, Ref. Ing. Naftali Landau. Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt: P o 1 i ־ tische Plattform: 1. Die Tagung der jüdischen Nationalriite Ostgaliziens nimmt für das jüdische Volk das Selbstbestimmungsrecht voll und ganz in Anspruch und verlangt, daß die bevorstehende Weltfrieden s k o nferenz dem jüdischen Volke die Ausübung dies« Rechtes voll und ganz sichert. 2. Im nationalen Staate zwischen beiden das Land bewohnenden slawisehen Völkern wahrt das jüdische Volk nach wie vor voll« Neutralität. 3. Der Jüdische Nationalrat für Ostgalizien ersteilt seinen Vertretern zur Weltfriedenskonferenz folgende Direktiven: a) Sie haben die Palästinaforderungen der Weltjudenschaft, wie sie die zionistische Weltorganisation formuliert hat und wie sie durch ihre Delegierte vertreten wird, tatkräftig zu unterstützen, b) Sie haben für die Forderungen der Juden aller Länder, insbesondere Polens, Rumäniens, Rußlands und Ungarns mit allem Nachdrude einzutreten, c) Sie haben die national-personale Autonomie auf breitester Basis in vollem Ausmaße für die Juden im Rahmen ihrer staatlichen Zugehörigkeit zu erwirken, unter Anwendung desselben Grundsatzes auch auf die neuentstehenden Staaten, d) Sie haben sich für die Schaffung eines allgemeinen Völkerbundes einzusetzen und die Aufnahme der Juden als gleichberechtigtes Volksimtglied in diesen Bund zu erwirken, e) Sie haben die Schaffung eines internationalen Tribunals, dem die Wahrung der Beschlüsse der Weitfriedenskonferenz und insbesondere die Sicherung der restlosen Durchfiihrung dieser Beschlüsse zu obliegen hätte, zu fordem und sich demselben souverän anzuschließen, f) Sie haben sich dafür einzusetzen, daß solche Staaten und ihre verantwortlichen Regierungen, die •wirtschaftlichen Boykott und Gewalttätigkeiten (Pogrome) gegen nationale Minderheiten dulden bzw. denselben nicht mit . aller Autorität entgegentraten, international verantwortlieh gemacht werden. Dieser Grundsatz hat auch für die ganze abgelaufene Kriegszeit sofortige Anwendung zu finden, g) Sie haben die Wiedergutmachung sämtlicher seitens der Juden erlittenen Kriegsschäden,, in welcher Form immer, zu fordern und den raschen Wiederaufbau der zerstörten Wohnstätten und wirtschaftlichen Existenzen auf Kosten der Allgemdnheit zu verlangen und durchzusetzen. 4. Inbezug auf innerstaatliche Politik finden diese Leitsätze sinngemäß Anwendung. Grundlage der jüdischen Autonomie: 1. Die Grundlage der Organisation des jüdischen Volkes bildet die jüdische Volksgemeinde, welche auch die Agenden, Rechte und Pflichten der bestehenden Kultusgemeinden zu übernehmen hat. 2. EHe jüdische Volksgemeinde ist die öffentlichrechtliche Vereinigung aller in einem oder in mehreren Ortschaften wohnenden Juden. 3. Der Umfang und der Wirkungskreis der Volksgemeinden wird durch die Jüdische Nationalk a m m e r besttemt. 4. Die Nationalkammer geht aus allgemeinen, direkten, gleichen, geheimen und proportionellen Wahlen der jüdischen Bevölkerung ahne Unterschied des Geschlechtes hervor. Alle ins Landesparlament gewählten «jüdischen Abgeordneten haben Sitz und Stimmrecht in der Kammer. 5. Die Nationalkammer ist die ausschließliche Rep rasen tanz der Juden, vertritt die Juden in politischer Beziehung und hat die Steuerhoheit. 6. ln die Kompetenz der Kammer fallen insbesondere die autonome Regelung der national-politischen, konfessronellen, kulturellen Angelegenheiten, wirtschaftlichen und sozialen Sanderinteressen der Juden, auch die Bestellung der Vollzugsorgane. 7. Die Regelung des jüdischen Schulwesens wird einem speziellen Schulgesetze Vorbehalten, wobei die Benutzung andersnationaler Schulen unter Wahrung der Reziprozität den Juden gesichert wird. 8. Organ der Nationalkammer ist der Nationalrat (Nationalausschuß), aus dessen Mitte zur Wahrung der jüdischen Interessen Mitglieder mit Sitz und Stimme ia die Staatsregierung zu designieren sind. fl. Die Wahlen in alle mit anderen Nationalräten gemeinsame Korporationen erfolgen auf Grund des N a t i o - nalkatasters. 10. Die von der Nationalkammer zu bestimmende Nationalsprache der Juden wird zur Landessprache erhoben. Bis zu diesem Zeitpunkte wird die jidische Sprache als Landessprache betrachtet Alle gesetzlichen Beschränkungen in bezug der j i d i s c 11 e n und hebräischen Sprache, wie auch auf die Schriftzeichen, sind aufzuheben. 11. 111 sämtlichen Aemtern und Institutionen müssen jüdische Funktionäre der Zahl und Stellung nach, entsprechend vertreten sein, 12. Die Bestätigung obiger Thesen bleibt der einzuberufenden jüdischen Konstituante Vorbehalten. Der Jüdische Nationalrat für Ostgalizien hat sich bei den kompetenten Stellen dafür einzusetzen, daß Eingaben an öffentilehen Behörden, die in jidischer Spracht' eingebracht, in derselben Sprache beantwortet werden. Schulwesen. Beim Jüdischen Nationalrat für ökgalizien wird ein Schulrat eingesetzt, ׳ welcher in Nr. 10 Nr. kürzester Zeit eine lehrer vorzubereiten ferenz der jüdischen mit dem Jüdischen Konferenz aller jüdischen Schul- und etnzubeiufen hat. Die Kon- Schullehrer wird im Einvernehmen Nationalrat für Ostgalizien den Rahmen der jüdischen Schule vorkgm Für das Schuljahr 1918—1919 hat der Jüdische Nationalrat für Ostgalizien folgende Richtlinien in Erwägung zu ziehen. In Ortschaften, in welchen nur polnische oder ukrainische Schulen vorhanden sind, soll für jede Klasse, die über 30 jüdische Schüler zählt, eine Parallelklasse für diese Schüler errichtet werden. In der Volksschule ist die hebräische Sprache als obligater Gegenstand für die jüdischen Schüler einzuführen. In Ortschaften, in denen die Volksschulen nicht geöffnet sind und über 100 schulpflichtige, jüdische Kinder vorhanden sind, ist sofort eine öffentliche jüdische Volksschule zu errichten, ln Ortschaften, wo es weniger als 100 schulpflichtige, jüdische Kinder gibt, ist die hebräische Sprache in einer privaten jüdischen Volksschule zu lehren. Von der 2. bis 8. Klasse wird ukrainisch und polnisch nach dem bisherigen Plan unterrichtet, wobei die hebräische Sprache ein obligater Gegenstand ist. In allen Klassen der jüdischen. Volksschule ist nach Bedarf die jidische Sprache als Aushilfssprache anzuwenden. In den Mittelschulen ist für die jüdischen Schüler die hebräische Sprache als obligater Gegenstand einzuführen. In den Städten sind hebräische Seminare für die Lehrer zu gründen. Wirtschaftliche Forderungen. Alle im Kriege eingeführten Beschränkungen des Handels innerhalb der Grenzen Ostgaliziens sind aufzuheben. Betreffs der heimischen Bodenprodukte hat dies nach der neuen Ernte zu erfolgen. Ostgalizien hat ein einf heitliches Approvisionierungsgebiet, bei Abschaffung aller Ein- und Ausfuhrverbote seitens einzelner Bezirksvcrwaltungen, zu bilden. Die Aufhebung der Beschränkung des Gewerbes, sowie jeder gewerblichen Arbeit, insbesondere gegenüber gewesenen Kriegsteilnehmern und vor allem den Invaliden. Die Förderung der Industrial!- sierung Ostgaliziens. Die staatliche Ueberleitung zur produktiven Arbeit eines Teiles der jüdischen Masse, die aus Vermittlern besteht oder freie Berufe ausübt, sowie die kräftigste Unterstützung dieser Bestrebungen seitens des jüdischen Volkes. Ohne Rücksicht auf die durch die Friedenskonferenz zu erledigende Frage der Wiedergutmachung der Kriegsschäden: ist der Wirtschaftliehe Wiederaufbau Ostgaliziens vom Staate durch zuführen. In seinem Sitze hat der Jüdische Nationairat für Ostgalizien ein statistisches Büro und ein Wiederaufbauamt zu errichten. Provisorische Organisationsstatuten der Juden in Ostgalizien Zweck der Organisation ist Wahrung der Rechte und Interessen des jüdischen Volkes ln Ostgalizien in n at ion al-pol i t is eher, kultureller, sozialer, wirtschaftlicher und religiöser Hinsicht nach innen und nach außen. Die Grundlage der Organisation bildet die jüdische Volksgemeinde. Die jüdische Vertretung und Gesetzgebung obliegt den Orts- und Kreisnationalräten,- dem Nationalratstage und dem jüdischen Nationalrat für Ostgalizien. Für eine jede dieser Körperschaften wurde ein detailliertes Statut und das allgemeine, gleiche, direkte, geheime proportionelle Wahlrecht beider Geschlechter beschlossen. Der erste jüdische Nationalratstag Ostgaliziens beendete seine Arbeit mit Genehmigung des Budgets, mit der Beschließung einer jüdischen Volkssteuer und mit der Wahl des Jüdischen Nationalrats für Ostgalizien. Anläßlich der Judenpogrome and insbesondere dieser in Letnbeig, faßte der Nationalratstag folgende Ent- Schließung: ״Der erste jüdische Nationalratstag Ostgaliziens erhebt vor der ganzen gesitteten Welt den feierlkhsten und schärfsten Protest gegen die Judenpogrome und insbesondere gegen die einzig in der Geschichte dastehenden, van Polen arrangierten und durchgeführteil Judenmassakers in Lemberg, wo alle gegen Juden verübten, geschieht!ich bekannten Greuel im Umfang und Grausamkeit übertroffen wurden. Der jüdische Nationalratstag für Ostgalizien verlangt die Wiedergutmachung der ddh Opfern verursachten Schäden jeglieber Art, Sühne für das dem ganzen jüdischen Volk zugefügte moralische Unrecht, Sicherstellungen durch internationale Bürgschaften, daß solche Ungeheuerlich keiten gegen Juden sich nidht mehr wiederholen können.“ Zu Präsidenten des Jüdischen Nationalrats für Ostgalizien wurden Dr. Karl Halpern und Rubin Jonas gewählt. Die dreitägigen Arbeiten der Konferenz waren von einem hohen Verantwortlichkeitsgefühl getragen. Im Momente geschichtlicher Wende haben die Juden Ostgaliziens ihre Geschicke in eigene Hände gelegt. Der Jüdische Nationalrat für Ostgalizien ist der erste, welcher auf dem Gebiete des ehemaligen Oesterreich Ungarn aus Wahlen hervorging, während die anderen provisorischen Nationalräte durch die Parteileitungen gebildet wurden. Ein solcher Nationairat wird einen Teil der jüdischen Welt-Kongreßbewegung . bilden können, ln Ostgalizien sind jetzt die Vorbereitungen 2ur Wahl der jüdischen Orts- und Kreisnationalräte im Gange.“ Die landwirtschaftliche Vorbildung fär Palästina Alle Anfragen wegen der landwirtschaftlichen Vorbildung für Palästina, insbesondere alle Stellengesuche, sind an Herrn Ref. Walter Moses, Berlin NW,, Alt Moabit 82 d, zu richten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch derartige Korrespondenzen und Stellengesuche von Mädchen nur an die genannte Adresse zu richten sind. * Vom Jüdischen Nationalrat in Deutsch-Oesterreich Die Wiener ״Jüdische Zeitung“ beginnt den ״N a tionalrat-Wahlen“ überschrfcbenen Leitartikel in ן ihrer Nummer vom 31. Jan. mit den Worten: ״Der provisorische jüdische Nationalrat für Deutsch Österreich hat nunmehr seine wichtigste Aufgabe er füllt: er hat die Wahlordnung beschlossen, nach welcher das jüdische Volk in Deutschösterreich sich eine Ver tretung und Repräsentanz bilden soll. Die Ausschrei, bung der Wahlen wird demnächst erfolgen. Die Jude« werden dann ein politisches Organ haben, dessen Legitimation niemand wird anfechten können. Dieser Nationalrat wird zweierlei wichtige Aufgaben haben: Einerseits muß er den Zusammenhang mit dem über die ganze Welt verstreuten jüdischen Volk aufrecht erhalten, andererseits wird er für die Juden in Deutsch Österreich ein Programm der politischen Forderungen und der inneren Arbeit festzusetzen und durchzuführen haben.“ ln* weiteren Verlauf wird der Kampf, den der provisorische jüdische Nationalrat während der drei Monate seines Bestandes zu ertragen gehabt hat, ge schildert und unter Hinweis auf den jetzt überall das jüdische Leben beherrschenden Kongreß gedanken alle ia Deutsch-Oesterreich wohnenden Ange hörigen des jüdischen Volkes aufgefordert, sich an deft Wahlen zum Jüdischen Nationalrat, der die unbestrittene Vertretung des jüdischen VoLkes in Deutsch■ Oesterreich darstellen werde, zu beteiligen. Für die Wahlen zur deutschösterreichischen Konstituante erläßt der Jüdische Nationalrat folgenden Aufruf: Juden und Jüdinnen! Nur im Wahlkreise Wien, Nord-Oat: Leopoldstadt—Brigittenau—Floridsdorf können Vertreter des jüdischen Volkes im Wahlkampfe Mandate erringen. Wenn also die jüdischen Wähler dieses Wahl kreises hicht ihre Pflicht erfüllen und jüdisch wählen, dann bleiben alle Juden ohne Vertretung. Antisemiten und solche, denen Euer Wohl und Wehe gleichgültig ist, werden die Qesetze erlassen und den Staat verwalten. Die Juden, welche heute von Fein den ärger als je bedroht werden,. sind dann ohne jeden Schutz. Jüdische Wähler und Wählerinnen! Seid dessen eingedenk und wählet nur die Kandidaten, welche durch ihr Programm verpflichtet sind, offen und rückhaltlofür das jüdische Volk einzutreten, nicht aber solche, die am Tage der Wahl jüdisch tun und nachher allen anderen dienen, nur nicht ihrem Volke; wählet solche Kandidaten, die als vorksbewußte, aufrechte Juden für die tatsächliche Gleichberechti gung unseres Volkes arbeiten; wählet solche, die gegen den Abfall und für die Er haltung des jüdischen Volkes arbeiten und die für die Erziehung unserer Jugend in jüdischem Geiste sollen wollen. Wählet die Kandidaten der Jüdischen Nationalparte!! Der Jüdische Nationalverein für Deutsch-Oestefrekh. Kandidatenliste der Jüdischen Nationalpartei für den Wahlkreis Wien, Nord-Ost: I. Ingenieur Robert Stricker, Staatsbahnrat; 2. Dr. Leopold P1 a s c h k e s, Advokat; 3. Erna Patak, Erholungsheim-lnhaberin; 4. Jakob Pinkas, Kaufmann; 5. Karl Blume, Ohmann des Jüdischen Handlungsgehilfenverbandes; 6. Isidor Blaß, Zahntechniker; 7. David Nebenzahl, Privatbeamter; 8. Ing. Fedor Ackermann, Oberkommissär. In Ergänzung des Vorstehenden geben wir aus einem Bericht der ״Wiener Morgen zeitung“ vom 27. Januar folgend« wieder: ln der Plenarsitzung vom 16. Jan. hat die Refe rentin für soziale Fürsorge im Nationalrat, Frau Anitta Müller, das Referat über die Schaffung eines jüdi sehen Organisationsamtes für soziale Fürsorge erstattet. Gleichzeitig berichtete sie über die bereits geleisteten Arbeiten, die insbesondere Erhebungen auf dem Ge biete des Wohnungselends und des Kostkinderelends betreffen. Diese Erhebungen haben bereits überraschende Resultate gezeitigt, die nicht nur als statistisches Ma terial von hohem Wert sind, sondern auch den Für sorgeorganen des Nationalrates Gelegenheit zu sofor tigern! Eingreifen gaben. Der Entwurf der Referentin wurde in der Plenarsitzung vom 27. Jan. in der vor geschlagenen Fassung genehmigt. Die Diskussion hat noch wertvolle Gesichtspunkte zur Ausgestaltung der ge planten Arbeit ergeben. So wurde insbesondere che Not Wendigkeit betont, ein Büro zu schaffen, das für die Emigranten aus dem Osten Arbeit vermittelt; auch soll zu diesem Zweck eine Statistik der jüdischen Betriebe angelegt werden. Frau Müller wies darauf hin, daß eine Unterbringung von Arbeitskräften in Betrieben auch schon im Interesse einer Ausbildung der nach Palästina gehenden Auswanderer notwendig sei; man gedenke eine eigene Werkstätte für Schuster, Schneider und Buchbinderlehrlinge einzurichten, außerdem will mau in jenen Fabriken, die nicht unter Rohstoffmangel leiden, Leute unterzubringen suchen. Für die Arbeiten des Ressorts, dessen Leitung Frau Anitta Müller führt, wurden im Rahmen der beschlossenen Organisator! sehen Richtlinien der weiteste Spielraum gelassen. Der Entwurf enthält folgende wichtige Punkte: § 1. Name und Zweck. Name: Jüdisches Organ! sationsamt für soziale Fürsorge. Ressort des Jüdi sehen Nationalrates für Deutschösterreieh. Zweck: Posi live M porge. , § : lorschu iusairu einricht [auf die eirtral jebietc lachwis Jvon F!!Beamte beamt* II. a)! (Bedeut! fc) Vol bestellt jegebe Inehmei lei nein feilen reichs jtione!traut. De [eine z ileutun G iMation, 1,vorder ltretung!Das V laornttu Iden D llich al ■ist wa 120. Le tion b iBeketu aretati rieht «!,ielme sehen listen lische Jüdiscl denen stituiei;eiten reich« tie ir folkes im ן D Ti sehen zählun sehen der J tionalj als je infolg: Durch seit j: tu ms stand« nun 1 solche den \ lieh s alle t wältig jüdi sc II I: 1 Mi!üs idni: eh nt« und i rat V taten ward! Seite und Vertr: und I Präse einen erken Di 1 ZU 101( der 1 erlass die J este der 1 P:

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