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Jüdische Rundschau · 1919-01-17 · Heft 4 (17.1.1919) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIV (1919)
Issue
Heft 4 (17.1.1919)
Date
1919-01-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 34 J U E DI SC H E RUNDSCHAU »5. 4 Ül;i 11 I um ein anderes Beispiel aus den letzten Tagen zu nennen, so sei darauf hingewiesen, daß bei den jüngst erfolgten Wahlen zur jüdischen Gemeinde in Wilna die Orthodoxie mit Reb Chajim Eser Grodsensky an der Spitze, gemeinsam mit den Bundisten an den Wahlen teilgenommen hat und in der neuen Repräsentanz der Wilnaer jüdischen Gekneinde Rabbiner Grodsensky gemeinsam mit 22 Bum disten sitzt. Was werden die Herren des ״Israelit“ zu diesen Beispielen sagen, sie, die doch die jüdischen Koryphäen des gesetzestreuen Judentums im Osten als die einzig maßgebenden Autoritäten in allen jüdischen Dingen erklären? Ganz gleich, ob die Haltung der jüdischen Orthodoxie in den anderen Ländern auf die Gruppe des ״Israelit“ von Einfluß sein wird, jedenfalls hoffen wir, daß die große Majorität der traditionellen Judenheit in Deutschland, die schon bisher die Vertreter der Frankfurter Gruppe nicht als ihre Wortführer betrachtet hat, in ihrer Stellung zum Kongreß den Beispielen der Orthodoxie in den anderen Ländern folgen wird. Mannigfache Anzeichen und Tat- Sachen, sowie Erklärungert aus den Reihen der orthodoxen Judenheit berechtigen uns zu dieser Hoffnung. Wir vertrauen auf den gesunden Sinn der traditionellen Judenheit in Deutschland; auf ihr Verständnis für die großen, jüdischen Aufgaben des Tages, von denen keine größer ist, ais diejenige der Einberufung des jüdischen Weltkongresses und der Schaffung der Gesamtorganisation des jüdischen Volkes. Dieses Verständnis wird ihr sagen, daß die Orthodoxie, nur ip ihrem!eigensten Interesse handelt, das hier identisch ist mit dem Interesse des Gesamtjudentums, wenn sie durch eine intensive Beteiligung an der Kongreßbewegung ihren Einfluß und ihre Geltung innerhalb des Gesamtjudentums und innerhalb der jüdischen Politik wahrt und es ablehnt, durch ein Abseitsstehen ihre Bedeutung im jüdischen Leben zu mindern und sich zu versündigen an dein heiligen Postulate der Einheit des jüdischen Volkes. Die jüdische Volksgemeiade ף * Die jüdische Gemeinde muß auf einer neuen Ba sis aufgebaut werden, einen neuen Inhalt sich zu eigen machen und zu neuen Aufgaben gelangen. Ob die Gemeinden, wie in Gebieten mit geschlossener Masse, zugleich die Träger einer politischen Autonomie werden können, oder, wie in Deutschland lediglich die Repräsentanten einer mehr durch geistig-historische als durch real politische Zusammenhänge verbundenen Gemeinschaft bleiben, sie müssen auch hier die Fäden zu den großen Bewegungen des neuzeitlichen Judentums anknüpfen, wenn sie nicht als vollkommen bedeutungslose Wahrzeichen einer entschwundenen Pracht das kümmerliche Dasein von unbeachteten Vereinen fristen wollen. Denn nur dann, wenn sie diese Entwicklung zur jüdischen *Volksgemeinde wählen, wird ihnen alles Zuströmen, was deu Keim der Zukunft in sich trägt, werden ihnen die folgen, deren Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft nicht von augenblicklich günstiger Konstellation der Umstände, von der Existenz der Zwangsgemeinde, von der schämhaften Furcht vor der öffentlichen Bekanntgabe der Abtrünnigkert abhängt, sondern die durch sittliche Ideale, durch Ueberzeugungstreue und innerlich unlösbare Bande mit dem jüdischen Volke verknüpft bleiben. Daraus ergibt sich die Forderung, daß die jüdische Volksgemeinden sich nicht auf rein konfessioneller Grundlage auf■ bauen können, sondern die Vertretungsorgane einer nationalen Minderheit sein müssen, die ihre kulturellen Angelegenheiten, welche aus ihrer geistigen Individualität resultieren, autonom regeln. Die Verwirklichung dieser Forderung bietet allein die Gewähr, daß die jüdische Gemeinschaft in Deutschland auch ein Daseinsrecht erhält, wenn ihr nach etwaigem Aufhören der gesetzlichen Regelung der Religionsgesellschaftcn, der Boden, auf dem sie heute ruht, entzogen werden sollte. Ein demokratisches Deutschland wird zur Anerkennung einer solchen Minorität gewiß bereit sein, wenn ein beträchtlicher Teil der deutschen Juden sich um ihre Fahnen schart. Daß die Volksgemeinde auf demokratischer G rundlage aufgebaut sein muß, besagt schon ihr Name. Wir fordern deshalb ohne Rücksicht auf die Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat, daß die Wällen zur Repräsentantenversammlung durch das allgemeine *gleiche, direkte Wahlrecht für alle männlichen und weiblichen Mitglieder über zwanzig Jahre unabhängig von der gteuerleistung erfolgen. Schon regen sich einzelne Stimmen, welche unter Hinweis darauf, daß die für öffentlich-rechtliche Korporationen geltenden Wahlvorschriften nicht die jüdischen Gemeinden betreffen, einer Verewigung der heutigen Zustände das Wort reden, und durch kasuistische Interpretationskünste den öffentlich-rechtlichen Charakter der jüdischen Gemein- *) Wir bringen aus einer in der allernächsten Zeit »m ״Jüdischen Verlag“ erscheinenden Schrift von Dr. E. Simonsohn über die jüdische Volksgemeinde den obenstehenden Vorabdruck, der einen Ueberblick über die Grundlagen für die Gestaltung und Organisation der Volksgemeinde gibt. Wir halten die hier zum Ausdruck gebrachten Grundsätze für eine geeignete Basis zur Diskussion der wichtigen Frage der Umgestaltung den, den sie bisher stets so energisch und stolz zu betonai wußten, hinwegdisputieren wollen, in der Hoffinnig, die Notabeinherrschaft auf diese Weise aufrecht erhalten zu können. Ein schwerer Irrtum! & kann wohl kaum einem Zweifel unterliegen, daß die etwaige Trennung von Kirche und Staat die Reihen derer, die heute namentlich hi den Großgemeinden das Heft in den Händen haben, stark lichten würde, da viele auf den Augen Wiek warten, wo sie, ohne allzu sehr aufzufallen, sich einer kostspieligen, ihnen nur lästigen moralischen Verpflichtung entziehen können. Auf wen sollte sich dann die Gemeinde stützen, wenn nicht auf die Getreuen, die in erster Reihe den bisher ausgeschlossenen Minoritäten angehören werden? Allzu lange wurden die Minoritäten von der Mitberatung ausgeschlossen, und durch die Nichteinlösung der längst verheißenen Reform des Wahlrechtes ist das größte Mißtrauen gegen die heutigen Machthaber geweckt worden. Die ty■ rannische Anwendung des Mehrheitsprinzips in dem Sinne, daß nur der heutigen Mehrheit die Gemeindeverwaltung anzuvertrauen ist, muß gebrochen werden, denn, abgesehen vom dieser Ungerechtigkeit, hat die heutige liberale Mehrheit durch ihren Ungeist, durch ihre unjüdische Politikspielerei das Anrecht auf alleinige Herr• schaft verwirkt, und die Zukunft darf nicht nach der Zahl allein, sondern nach dem inneren Gewicht ent scheiden. Daß dabei den heutigen Minoritäten, Zionisten und Orthodoxen, die führende Rolle zufallen wird, ist wohl sicher. Aus allen diesen Gründen fordern wir unbedingt die sofortige Aenderung des Wahlrechts gemäß den Vorschriften für die Wahlen zu öffentlichen Körperschaften. Und schließlich verlangen wir, daß diese Reformen »)fort in Kraft treten, Repräsen tanten und Vorstand ihre Acinter niederlegen und sich Neuwahlen unterziehen. Wir gingen von der Voraussetzung aus, daß auch die neue Organisation einen Vorstand als Exekutive und die Repräscntantenversatnmlung als Le gislative kennt. Daran soll nicht gerüttelt werden. Aber es muß verlangt werden, daß der Gemeindevorstand ebenfalls aus allgemeinen Wahlen hervorgehe. Die Volksgemeinde wird allen Richtungen eine gerechte Vertretung gewähren, sie wird, um den Kreis der Be teiligung möglichst weit zu ziehen, die Zahl der Mitglieder des Vorstandes und der Repräsentanten-Versamm lung (bisher 7 Und 3 Stellvertreter, bezw. 21 und 10 Stell- Vertreter) erweitern, den sachlich und berufsmäßig in jüdischen Angelegenheiten Kompetenten, als» den Beamten, das passive Wahlrecht einräumen und insbesondere zur Wahrung der religiösen Interessen dem Rabblner, oder, wo mehrere Rabbiner sind, einem Vertreter des Kollegiums Sitz, und Stimme im Vorstand geben müssen. Mitglied der Volksgemeinde muß jeder Jude sein, der in ihrem Bezirk wohnt, sofern er sich nicht durch eine Erklärung, die wohl in der Form erleichtert werden kanij, (z. B. nicht vor dem Amtsgericht) von ihr lossagt, gleichgültig, ob er Steuern zahlen kann oder nicht. Allerdings soll damit kein Freibrief für Steuerdrücker gewährt werden. Es kann auch in der Volksgemeinde nur das Mitglied von Steuern frei sein, das keine Staatssteuer zahlt. Es wäre unumgänglich, daß alle diejenigen, die sich unberechtigt ihrer materiellen Verpflichtung längere Zeit, etwa 1 bis 2 Jahre entziehen, in geeigneter Weise zu einer Erklärung veranlaßt werden sollen, ob sie noch weiter Mitglied bleiben wollen. Erforderlich für die Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinde darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht sein. Die Forderung lautet: Gleiches Recht für alle Gemeindemitglieder ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit. Die Volksgemeinde kann nur als Verwaltungsgemeinde organisiert werden. Sie soll zwar ausnahmslos alle jüdischen Angelegenheiten in den Bereich ihrer Zuständigkeit ziehen, aber sie darf in keinem Falle in Fragen, die wegen des Bestehens verschiedener Richtungen eine Regelung durch die Zentralinstanz nicht gestatten, ausschließliche Instanz sein. Das gilt insbesondere von den Kulturangelegenheiten. Der gegenwärtige Zustand, z. B, in Berlin, beruht auf falschen Prämissen. Wenn immer darauf hingewiesen wird, daß die Gemeinde allen Richtungen Rechnung trage, so ist das nur scheinbar zutreffend, in Wahrheit aber eine leere Phrase. Gewiß, die Gemeinde unterhält Synagogen konservativer, wie liberaler Richtung, aber solange die liberale Mehrheit regiert, wird sie bestenfalls den Wünsehen der anderen Seite entgegenkommen, die sie als berechtigt anerkennt. Es ist weiter ein durchaus billiges Verlangen, wenn jede religiöse Richtung fordert, daß die von ihr aufgebrachten Gelder nicht für die Zwecke einer anderen Richtung verwendet werden, sondern höchstens für die allgemeinen Verwaltungsauf־ gaben. Aus diesen Gründen wird die Volksgemeinde, (Wie dies z. B. in Hamburg der Fall ist), die Kultusangelegenheiten durch Gewährung der Autonomie an die einzelnen Synagogen, oder, wo mehrere Synagogen derselben Richtung bestdien, an die Gesamtheit dieser Synagogen regeln, wobei die von einer Richtung aufgebrachten Beiträge in keinem Falle den Kultuseinrichtungen der anderen zugefilhrt werden dürfen. In großen Gemeinden sollen sich an die Synagogen Bezirke (Parochien) anschljeßen, durch welche von selbst das Gemcindeleben an Intensität gewinnen wird, während bei zentralistischer Verwaltung jeder Zusammenhang innerhalb der Großgemeinde unmöglich ist. Um auch die Möglichkeit zur Unterstützung weniger leistungsfähiger Gemeinden zu erreichet, könnten die Synagogenverwaltungen ein- und derselben Richtung sich zu Verbänden Zusammenschlüßen, die natürlich «Ä nur für die KW- Eine wichtige Frage für die Verwaltung de» Volk»- gemeinde wird die Schaffung eines geeignete® pa»b hängigen Beamtenstandes sein. Ehe Gemeinde hat ihren Beamten außer der materiellem Sicherheit, die in festes Reglements über die Gehalts- und Pensionsverbältntsse des Näheren geregelt wird, noch unbedingte Freiheit der Meinungsäußerung und der Stellungnahme nach jeglicher Richtung zu gewähren. Es könnte scheine^ daß dies am besten durch Wahl der Beamtem seitens der Gemeinde geschehen würde, doch die .praktischen Erfahrungen, die damit in einzelnen Ländern gemacht wurden, sind nicht sehr günstig. Der Beamte soll kein Berufspolitiker sein müssen, er soll nicht als Vertreter einer Partei der Verwaltung angehören, aber er muß auf der anderen Seite das unbeschränkte Recht haben, zu den Dingen frei und unbeirrt Stellung zu nehme«, ohne daß ihm gegenüber der Herrenstandpunkt, er stehe in ,,Lohn und Brot“ der PamoSrm, geltend gemacht werden darf. Die einzige Sicherung der unbe schränkten Meinungsfreiheit liegt in der lebenslängliehen Anstellung nach einer gewissen Probezeit, wobei allerdings Kautelein geschaffen werden müssen, um diesen Grundsatz auch in kleinen Gemeinden durch führbar zu machen. Die Disziplinierung eines Beamte« wegen seiner politischen Gesinnung muß völlig ausgeschlossen sein. Dk Schaffung eines Disziplinär rechtes für die Beamten, besonders fto Rabbiner und Lehrer, ist wohl eine billige, übrigens schon längst fällige Forderung. Nur die in ihrem Amte völßg unabhängigen Beamten werden, ausreichende Fähigfceite* vorausgesetzt, imstande sein, in ersprießlicher Weise in der Verwaltung mitzubestimmen, und den oft jämmerlichen Dilettantismus der Ehren beamten Wirtschaft durch fachmännische Tüchtigkeit ersetzen. Allerdings wird die Volksgemeinde niemals der Mitwirkung von Ehrenbeamten völlig entraten können, und sie soll auch auf diese altjüdische Einrichtung nicht ganz verzichten. Das Gesagte gilt in besonderem Malk für die Stellung der Rabbiner, die gleichfalls völlig unabhängig von Willkür und Zensur der Gemeindeverwaltung ihr Amt versehen müssen. Es wird auch dabei die Frage zu prüfen sein, ob den^ Rabbinern in allen rituellen und Kultusangelegenheiten ein Vetorecht einzuräumen ist. Wenngleich die Schaffung ein« Priestertums weder wünschenswert noch jüdisch ist, so muß bei da־ großen Unwissenheit in jüdischen Dingen doch die Stimme des Rabbiners nicht auf gutachtliche Tätigkeit, wie bisher, beschränkt bleiben, sondern in Frage« des Kultus und Ritus von stärkstem Gewicht werden. Nur dann, wenn sie frei von bürokratischen Hemmifligen und Nebenrücksichten ihr Amt versehen, werden diejenigen von ihnen, welche den Beruf nicht von der kleinlichen Perspektive des Erwerbs erfassen, wieder eine ähnliche Rolle spielen können, wie der Rabbiner einst in den Zeiten der Blüte jüdische« Geisteslebens. Die Volksgemeinde soll aber nicht für sich allein existieren, sie soll nur das unterste Glied der G e ־ Samtorganisation der deutschen Judenheit bilden. An sie muß sich der Provinzial verband anschließen; die Provinzialverbände bilden den Reichs verband mit einer obersten Zentralbehörde. Es gärt eine Fülle von Aufgaben, die über den Rahmen der Einzelgemeinde hinausgehen und durch ein gemeinschaftliches Handeln der zum Bezirk gehörigen oder gar aller Gemeinden des Reiches am ersprießlichsten gelöst werden. Insbesondere die Vertretung nach außen und die Wahrnehmung der Interessen der Gesamtjudenheit im Lande, die Verbindung mit den Juden in den anderen Ländern, wird den Verbänden anvertraut werden müssen. Aber auch hier ist die Voraussetzung, daß der Aufbau der Organisation nicht als ein« Interessenvertretung einer Partei erfolgt, und daß ihre Mitglieder aus demokratischen Wahlen hervorgehen; denn nur dann werden sie auch von der Autorität und dem Vertrauen der Gesamtheit getragen sein. (Schluß folgt.) Der Aufbruch nach Palästina Das Kopenhagener Zionistische Büro schreibt: Der Zionismus lebt Ln der Erwartung des Augenblicks, den er von jeher erstrebt hat; da der hfatorische Anspruch des jüdischen Volkes auf Palästina von den Nationen anerkannt werden soll. Inmitten dieser Zeit der höchsten Erwartung hat sich in einer Re&e osteuropäischer Länder eine Welle von Pogromen erhoben, die aufs neue dem jüdischen Volke die Tragik seiner Heimatlosigkeit vor Augen geführt und seinen Willen zur Auswanderung aus den heimgesuchten Ländern angefacht hat. Es zeugt für die Kraft des zionistischen Gedankens und seiner großen Zukunft, daß dk zur Auswanderung bereiten Massai danach streben, ihre Existenz nach Palästina zu verpflanzen. Schon jetzt laufen bei den verantwortlichen zionistischen Stellen täglich Botschaften von Gruppen und Einzelpersonen aller Länder ein, aus denen hervorgeht, wie sehr der At^jen blick des Aufbruchs herbeigesehnt wird. So ernst dk Notlage der Massai im Osten und sp befriedigend die Bereitschaft zur Besiedlung Palästinas sind, so dürfen sie doch keinesfalls zu irgendeiner überstürzten und für das ganze Palästina werk gefährliehen Handlung führen. Alle, di^ votier Ungeduld das Zeichen zum Aufbruch erwarten, müssen sich sagen, daß bis zum Abschluß der politischen Vorarbeiten ein solches Zeichen nicht gegeben werden ton«. Sh» müssen sich ferner sggen, daß unter den heute allent- ' halben *toelt. großer Scharen von Menschen tn ein anderes Laad un- B1ögli< der C E und d wird i werde klar 2 nötige blick, dem 1 gefun׳ vollste denhe sieror daß f *chaft Juden heiter mit < disefu Durcl in »e irren viele Paläs der I durch de«. f satioi die c wegu ist m da! Sdiri niebt auch folge vor Mögl alle« seine dami ihm I Oigs Seih Leit« ben aufg nach Einv den solcl antv Wei zip» dk wirt eHih bew sein sott, Di beri die Hei stin wäl Pa jü« der der Zi sch nie die sol vei De vol gei da ton An dir bei pol len toi te en Pa Bi Ju sta al w< fei m

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