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Jüdische Rundschau · 1918-02-15 · Heft 7 (15.2.1918) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXIII (1918)
Issue
Heft 7 (15.2.1918)
Date
1918-02-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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ncr Gnindansdimitiii״, daß das Polcnvolfc nach Wiedercrlangung der Staatlichkeit sieh vom denvokratisehe!» Grundsätze ,Idcr G 1 eiehberechtijvuug aller Staatsbürger ohne Unterschied des Bekenntnisses und der Abstammung leiten lassen muh. Dies bildet den organischen Bestandteil jeden deittokratischcii Programms. Es sei dies auch die Böige national-politischer Rücksichten, dall 5m lteucrsiaiulencn Polcnstaate keine inneren Streitigkeiten entstehen. Inncrer Friede und Zufriedenheit aller Staatsbürger ohne Rücksicht auf Nationalität Und Bekenntnis bildet die Grundbedingung der Staatsmacht und die Bürgschaft der Lösung wichtigster Aufgaben, die uns bevorstehen. An- Wendung des Grundsatzes der Gerechtigkeit verstehe ich als b ü r g c r 1 i c lt c G 1 c i e h b e r c c h t i g 1111 g u 11 ü Achtung k u 11 u r c 11 e r u n d konfessioneller Besonderheiten bei Aufrechterhaltung des Herr-, sehenden Prinzips der E i n 11 e i t d e s Polen- Staates und des polnischen Charakters in Aufbau und Fiuiktioncu dieses Staates.‘ Die Regierungserklärung vom 30. Januar 1013 bekräftigt die obige Erklärung des Herrn Ministerpräsi־ deuten und charakterisiert die Siellimgnalmic und Ueber- Zeugung der polnischen Regierung. Alle obigen Erklürungen ׳zuwiderlaufcnden ,Gerüchte entsprechen demnacii nicht der Wirklichkeit. Die Judenbevülkcrtnig in Polen hat k e i 11 e 11 G r ti 11 d z. 11 i r g e n dwelchen Befürchtungen, dall die von der polnischen Regierung dargelegten Grundsätze nicht in voller Ausdehnung durcl!geführt werden könnten.“ Dieses Kommunique bedarf eines Kommentars. Man kann schon an der Einleitung nicht vorübergehen, durch welche das Polnische Preßbüro die Wiederholung der Erklärung begründet, die der polnische Ministerpräsident, Herr v. Ku ch a rsch cws ki, am 4. Dezember 1017 über das ״Verhältnis der Polenregiertmg zu der judeiibevölkermig“ abgegeben hat. Es ist nicht schwer zu erkennen, daß diese Einleitung in ihrer | allerdings recht unbestimmten Fassung den Eindruck erwecken soll, als ob in der ganzen Welt über das Verhältnis der polnischen Regierimg zur jüdischen Bevölkcrung von jüdischer S c i t c unwahre Gerüchte verbreitet würden. Man muß dieser Behauptung den wahren Tatbestand gegenüberstelleu: Tatsachen, die sich durch Kommuniques des Polnischen Preßhüros nicht entkräften lassen und die auch durch Erklärungen , des polnischen Ministerpräsidenten nicht kurzerhand aus der Welt zu schaffen sind. Das Polnische Prcßbiiro behauptet, Cs sei ganz 1111־ wahr,!laß die polnischen Juden Beschränkungen und Drangsalierungen ausgesetzt seien. Wir haben es linsererscils immer fiir unsere Pflicht gehalten, der Oetfcntlichkeit mitziiteilen, was das polnische Judentum au Beschwerden vorzubringcu hatte. Es ist im laufe der Jahre ein ziemlich umfangreiche!; polnisches Siimlcuregister geworden, welches den Polen in der. /ganzen Kulturwell allerdings keine besondere Ehre macht. Wir wollen dem neuesten polnischen Kommunique gegenüber auf die ausführliche Wiederholung früher registrierter Tatsachen verzichten. Es liegt nicht in unserer Ahsieht, gerade jetzt nochmals zu Unterstreichen, welches unermeßliche Leid über das polnische Judentum durch das Verhalten der polnischen Bevölkerung während des Weltkrieges gekommen ist. Aber wie soll man verge. seu, worüber sich die Vertreter der polnischen Juden bis heute immer wieder mit äußerster Bitterkeit heschweren, und wogegen sie in aller ()Öffentlichkeit 'miner wieder ״protestieren: die brutale Ausschaltung־ jüdischer Beamter unjl Arbeiter aus allen öffentlichen Stellen und Arbeiten, die den Polen beliebt hat und dauernd noch beliebt? Wie kann man die skandalösen Demonstrationen auf den Universitäten vergessen, die seinerzeit unter Assistenz, der beiden Rektoren stattgefunden haben und die erst vor wenigen Wochen eine noch skandalösere Wiederholung fanden? Sind diese Dinge Tatsachen ׳oder unwahre Gerüchte? Sollte aber diesen Feststellungen gegenüber das Polnischc Preßbüro behaupten wollen, daß cs sich um Vorfälle handelt die vor der zitierten Erklärung des Herrn Ministerpräsidenten vom 4. Dezember 1917 liegen, und sollte cs dadurch den Anschein erwecken wollen, als ob seither eine Systcmändcriiug stattgefundeii bat, so müssen wir einen Vorfall erwähnen, der sich erst in den letzten Tagen ereignet hat und der die größte Er- ,״egung im gesamten polnischen Judentum hervorrufen mußte Wir meinen die Ernennung des Stadtvc 10rd 11 01cn , [lski zum Direktor des Städtischen Nah ru ngs mi tt e laut t es durch den Magistrat der Stadt Warschau. Die Berufung dieses Mannes auf diesen Posten ist eine Provokation des polnischen Judentums, wie sie ärger nicht gedacht werden kann. Es ist unmöglich zu vergessen, wie gerade Herr Ilski seit seiner Wahl in das ■Warschauer Stadtparlainent in jeder Rede, die er als Stadtrat gehalten hat, immer wieder die Juden anpöbelte, die Bevölkerung gegen sic aufreizte und mit deutlichen Worten und ohne jede Beschönigung die Austreibung der Juden aus Polen verlangte. Er ist cs, der durch seine Reden, die von keiner polnischen Seite eine Zurückweisung erfahren haben, im gesamten Ausfand die Uebcrzeugung hervorrief, daß die heute führenden polnischen Kreise die Lösung der Judenfrage dadurch zu erleichtern suchen, daß sic die jüdische Bevölkcrung zur Zwangsauswanderung treiben wollen. Herr Ilski war es, der durch seine rohen Beschimpfungen der Juden das Niveau der Warschauer Stadtrats-Vcrhaiidhingen auf den Tiefstand wüster Progromszencn herabdrückte. Herr Ilski ist es, der zum Prototyp des durch keinerlei Erwägungen von Vernunft und Anstand gehemmten Judcnhasscre geworden ist. Und diesen Herrn Ilski beschert uns jetzt die F.in׳״ic1rt Und <110 Friedensfreudigkeit der Warschauer Gemcindevertreter mm Direklor des Städtischen Nahnuigsniiüclanitcs! Man •muß wissen, was das heißt. Diese:; Amt hat fast autonome Vollmachten über die ganze Nabmngsmittclversorgmig Warschaus. 111 seiner Hand liegt cs, wer verkaufen darf und wer nicht, von ihm hängt es ab, wer 7.11 essen hat und wer nicht. Schon jetzt ist die Zahl der jüdischen Fleischer und Bäcker in Warschau dezimiert. Man hat sie systematisch ausgeschlossen, wo cs sich um die Einrichtung der öffentlichen LebensmiUellädeu handelte. Es gibt in Warschau keinen Juden, der daran zweifelt — denn es hieße an der Fähigkeit des Herrn Ilski zweifeln, seine Thesen in die Tat 11111znsetzcu — daß nicht in Zukunft bei der Verteilung der öffentlichen Lebensmittel die jüdische Masse in Warschau in der furchibarsteu Weise benachteiligt wird. Jlcir Ilski hat so oft die Beseitigung der Juden in Polen mit allen Mitteln als die erste nationale Fordenn!;׳ der Polen bezeichnet, daß wir uns keinen Hinr.ionen über das liinziigebcu vermögen, was der Direktor des städtischen Lebensmittelaiutcs unter ״polnischer Wirtschafl“ versteht. Die Warschauer Judeiisdiaft, eins jüdische Volk in ganz Polen ist aufs tiefste erregt, Die Proteste, die es ge,gen die ‘Ernennung des Herrn Ilski beschließt, gehen davon deutlich Kunde. Die Vernichtung der Juclen ist geplant und soll jetzt ihren Anfang nehmen, Soll sieh das polnische Judentum damit beruhigen, daß das Polnische Preßbüro, ohne auf Einzelheiten cinzugehen, einfach in Abrede stellt, daß die ״Gerüchte über die Behandlung der polnischen Juden durch die Polen“ auf Wahrheit beruhen? Das polnische Judentum umj, mit ihm das gesamte jüdische Volk kann und tnuß verlaug.cn, «laß cs nicht bei Kommuniques bleibt, welche Gerüchte dementieren, sondern daß solchen Erklärungen Handlungen folgen, welche beweisen, daß es der pol- | nischen Regierung Und den führenden Kreisen Ernst | darum ist, in der Behandlung des polnischen Judentums ein anderes System cinti'ctcii zu lassen. Erst wenn solche 1 lamlhingcn Und Tatsachen vorliegcn, wird es um den Ruf des polnischen Volkes anders werden. Erst dann wird man den Kommuniques Glauben schenken, durdi die «las Polnische Preßbüro den Namen des polnischen ־ Volkes von den Beschuldigungen rein wasdieu will, die ihm bis heute unverwiseht aiihaften. . Wir wollen gern von der Erklärung des polnischen Ministerpräsidenten, die jetzt nochmals wiederholt wird, Kenntnis nehmen Und der Hoffnung Ausdruck geben, daß tatsächlich eine Systemäudenmg geplant ist. Bis heute ist diese Systcmändcning nicht eiiigetreten. Sie ist bisher keine Tatsache, sondern höchstens eine Versprerhmig Und eine Hoffnung. Würde dieses Vcrsprceilen erfüllt und die Hoffnung nicht zuschanden, «ta 1111 würden die Polen sich überzeugen, daß dem Gesamtjmlenium nichts ferner liegt als die Entwicklung und die nationalen Hoffnungen der Polen irgendwie zu bekämpfen. Das gesamte jüdische Volk, welcher Partei es auch immer angeboren mag, hat den nationalen Hoffnungen der Polen jederzeit so großes Verständnis i cntgcgcngehracht, daß die Polen sich über die Sympalliie des jüdischen Volkes mir freuen mul aus ihr werktätige Unterstützung schöpfen, könnten, wenn sic mir verstünden, das polnische Judentum anders zu behandeln, als es bisher geschehen ist. Der Ministerpräsident Herr v. Kucliarschewski hat seiner Uebcrzeugung Ausdruck gegeben, daß die Lösung der judenfrage 'durch den Polcnstaat InaCh den G ru n d s ä t z e 11 d c r G c r c c h t i g kc it erfolgen wird. Die Anwendung des Grundsatzes der Gerechtigkeit soll dabei als bürgerliche Gleichberechtigung und Achtung kultureller und k o n f e s s i o - neller ן Besonder 11 eiten bei!Aufrechterhaltung des herrschenden Prinzips der Einheit des Polenstaates und des polnisehen Charakters in Aufbau und Funktiotionen dieses Staates verstanden werden. Diese Formel läßt allerdings verschiedene Deutungen zu. Wir haben keinen Anlaß, dieser programmatischen Erklärung gegenüber unseren Standpunkt!zu verschleiern, der gleichzeitig der Standpunkt des gesamten nationalen Judentums ist und für die Stellung des gesamten Judentums den Polen gegenüber maßgebend bleiben wird. Wir erwarten mul verlangen, daß das polnische Judentum nicht!nur die!b ii rge r 1 i chc GIcic 11 ber cch tigung erhält, auf die die polnischen Juden als Menschen einen unverkürzten Anspruch haben. Die Gewährung und Durchführung dieser Gleichberechtigung ist eine selbstverständliche Pflicht, der sich das in seiner poiitischen Selbständigkeit erneuerte polnische Volk nicht wird entziehen können. Wir erwarten und verlangen, daß das!Klinische Volk dem ]Klinischen Judentum vor allem!auch!die Anerkennung seiner!nationalen Rechte nicht vorenthält. Das polnische Judentum stellt eine Nationalität dar, welche den berechtigten An- Spruch darauf hat, auch in ihren nationalen Lehens formen beschützt zu werden. Ohne diesen Schutz ward cs im nciierstandeiicn Polcnstaat den inneren Frieden und die Zufriedenheit aller Staatsbürger ohne Rücksicht auf Nationalität Und Bek e 1111111 i s nicht geben, welche auch nach der Auffassung des Ministerpräsidenten die Orundbedingungen der Staatsmacht ,Und ,die Bürgschafi der Lösung'■der!:bevorstehenden wichtigsten Aufgaben darsfeltcn. Die Anerkennung der jüdischen Nation; in; Polen widerspricht, wie 'wir wiederholen wollen, nicht dem herrschenden Prinzip der Einheit des Polenstaates und des polnischen Charakters in Aufbau und Funktionen dieses Staates. Die Geschichte der Gegenwart kann die Polen belehren, daß e* für ein bisher in Unselbständigkeit gehaltenes und zur Freiheit gelangtes Volk durchaus 'möglich ist, den nationalen Minoritäten in sci*c1> ׳Mitte die volle nationale Gleichberechtigung zu gel>en, ohne die eigenen nationalen Aspirationen irgendwie zu schädigen. Die Erklärung des polnischen Ministerpräsiden teil von! 4. Dezember 1917 hat die Hoffnung erregt, daß im polnischen Staat die Behandlung der jüdischen Bcvülkerung eine Syslenuiidcrung erfahren wird. Wie da» Beispiel der Ernennung des Herrn Ilski gezeigt hat, sprechen wenigstens die letzten Ereignisse dieser Hoffiiung Holm. Wir wollen die Hoffnung trotzdem nicht aiifgcbcn. Wir können aber nicht zulassen, daß durdi solche Kommuniques, wie sie das Polnische Preßbüro verbreitet, in der Oeffentlichkeit der Ansdicin erweckt wird, als wenn alle bisher vorgebrachten, Beschwerden des ]Klinischen Judentums haltlos wären. IXus Gegenteil ist richtig. Von der wirklichen Durchführung der Gleichberechtigung, von der Gleichstellung der polnisehen Juden kann mail bisher als von einer Tatsache nicht sprechen. Und wir wollen nicht mit der Versicherung ziiriiddiallcn, daß auch die durcligetührld bürgerliche Gleichberechtigung die Aspirationen des pofnischen Judentums nicht befriedigen kann und lüdit befriedigen wird. Erst tiarm wird innerer Friede und Zufriedenheit alle Bürger des polnischen Staate.« vereinen, wenn sie nicht nur in ihren bürgerlichen Rechten geschützt werden, nicht nur eine Berücksichtigung ihrer kulturellen und konfessionellen Besonderheiten erfahre», sondern wenn sie in ihrem nationalen Dascinsredit keine Anfechtungen erleiden. ' < H. Autonomie der nationalen Minoritäten in der Ukraina Der Gesetzentwurf der ukrainischen Verfassung, der von der Zentralen R a d a der ukrainischen Volksrcpublik provisorisch angenommen wurde, enthält auch einen besonderen Paragraphen (ij 65) über die Gewährung der n a t i o n a 1 - p c r s o n a 1 c 11 Autonomie für die nationalen Minoritäten der Ukraina, darunter auch die jüdische. Ueber dieses Gesetz wird gemeldet: ״Fine jede Nation in der Ukraine bat das unerschüttcrlichc Recht auf national-personale Autonomie innerhalb der Grenzen der ukrainischen Volksrepublik, d. h. das Recht, ihr nationales Leben selbständig zu verwalten. Großrussische, jüdische und polnische National!- täten haben von ihrem Recht auf na t io 11 aI-persotiale Autonomie bereits Gebrauch gemacht. Andere Nationalitäten, und zwar die wcißrusjrisclie, tschechische, riimiiiiisclie, deutsche, holländische (Meuoniten), griechische können ihre Autonomie geltend machen, indem mindestens 10 000 Staatsbürger der Ukraine, die einer dieser Nationalitäten angehören, ein diesbezügliches Begehren in Form von schriftlichen Erklärungcii durch Vermittlung von Gemeinden an den Generalgerichtshof stellen. Letzterer veröffentlicht das Ergebnis nach Ueberprüfung dieser Erklärungen. Von den einzelnen Nationalitäten werden Nationalkatastcr hcrgestclü. Die Organe der nationalen Selbst- Verwaltungen erhalten staatlichen Charakter. Die Kosten der Selbstverwaltung werden teils aus den staatlichen Fonds, teils aus eigenen Umlagen bestritten. Die autononicn Angelegenheiten der Nationalitäten werden' von diesen selbst in besonderen konstituierenden Vcrsanimlungen fcstgcstellt und bedürfen der Bestätigung der allgeüieincn Volksversammlung. .Jede ׳ Nation erhält ihr eigenes Parlament — die Nationalrada — und ihre eigene nationale Leitung. Für jede Nation werden im ukrainischen Kabinett Ministerposten reserviert; außerdem werden besondere Minister für die großh russischen, jüdischen und polnischen Nationalitäten (ln der Art de? österreichischen Landsmaiinniinistei) ernannt. Audi im Generaigcrichtshof crlialten die Nationalitätcn besondere Mitglieder. Schließlich wird den nationalen Verbänden das Recht * zugesicliert, sich breiteren nationalen Organisationen innerhalb des großrus: isdien Reiches anzuschließen, ohne daß sie dadurch in der Ukraine selbst eine Minderung ihrer verfassungsmäßigen Korporniionsrcchtc erfahren.“ Mit besonderer Genugtuung verzeichnen wir diese erfreuliche Tatsache. Die seitens der jungjüdischen Bewegung in allen 'Ländern der jüdischen Massensicdlung aufgcslclltc Forderung der staatsrechtlichen Anerkennung der jüdischen Nation, der Gewährung der politischen Organe für nationale Selbstverwaltung und der Gewährlcisuing dieser Rechte durch eine nationale Vertretung in der Staatsregierung feiert hier zuin ersten Male ihre verfassungsmäßige Festsetzung. In obigem Bericht wird gesagt, daß die jüifedie Nationalität bereits von ihrem Rechte Gebrauch gemacht hat. Damit ist sicherlich auf die Tatsache der Entsendung, eines von den jüdisch - sozialistischen Parteien gewählten Generalsekretärs für jüdische Angelegcnheileti (Dr. M. Silbcrfarb - Basin) und da» Bestehen eines von ihm cinbcrufcncn und aus Vertreter* der Zentralkomitees aller jüdischen Parteien der Ukraina sich zusamniensetzenden Nationalrates Bezug genommen .Diese Tatsachen, wie der Paragraph der Verfassung selbst bedeuten die prinzipielle Anerkennung der jüdisclien Nationalität und ihrer Rechte seitens des ukraintsehen Staates. Die bis jetzt bestehenden Organe — Generalsekretariat und Nationalrat - sind aber nicht vom gesamten Judentum des Landes gewählt, repräseaticren vielmehr nur die Zentralkomitee* der politischen zumeist nur sozialistischen — Parteien und können daher nur als provisorisch betrachtet werden.

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