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Jüdische Rundschau · 1916-09-15 · Heft 37 (15.9.1916) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXI (1916)
Issue
Heft 37 (15.9.1916)
Date
1916-09-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 37 Seite 307 Rußland gezwungen waren, schilderten mul auch auf das Los hinwiesen, das sic bei ihrer Rückkehr nach Rußland erwarten würde. Dieses Memorandum wurde au sämtliche Minister, Senatoren und Abgeordnete verschickt. Wie die Zeitungen mitteilen, soll dieses Memorandum über die Lage der russischen Juden einen pro (kn Eindruck gemacht hahen. Zum Heeresdienst der russischen Juden in England Ein Artikel ini ״Daily Cfironide“ In der ,,Daily Chrouicle" erschien über die neuen Erklärungen Mr. Samuels ein Leitartikel, in dem es heißt: Der Minister lies Innern hat sehr gut daran getan, daß er eine Weile mit der Durchführung der strengen Mittel zur Einverleibung der alliierten Erenidcn in die englische Armee gewartet hat. Man wird sieh erinnern, daß Mr. Samuel Fremde aus alliierten Staaten eingeladen hat, sich als Freiwillige der englischen Armee nuziisehlicßen --- da sie ja nicht von dem Gesetze des Militärdienst zwanges betroffen werden; und diese Einladung war von der Erklärung begleitet, daß, wenn sic dies nicht tun würden, man sie nach ihrem Geburtslaude zurückschicken würde, - das heißt in den meisten l allen narb Rußland. Sein Wunsch war ohne jeden Zw eifel, sich diese Menschen für die englische Armee zu sichern,;!lieht sie nach Rußland znrück/ulrciheii. Er hat auch versprochen, daß diejenigen alliierten Erenidcn, die aus Gewisscnsgriindeu gegen den Militärdienst sind oder wirkliche politische Llüclit- Iinge sind, ihre Gründe einem besonderen (ieriehtsliofe vorlegen können. Hoffen wir ganz ernst, daß es nicht nötig sein wird, jemanden nach Rußland zurückzuschicken schließlich braucht Rußland keine Menschen; wir haben alu-r keine Sympathie für diejenigen, die erklären, daß alliierte Fremde ans diesem Lande, von denen ja Tausende seit vRlen Jahren da wohnen, überhaupt von der [,flicht, in dem Heere zu dienen, frei sein sollen, während das Gesetz des Mililärdicnstzwanges ihre Geschäfts• konkurrenten zum Eintritt in die Armee zwingt. Man muß sicherlich den Fremden mit Gerechtigkeit behandeln, aber er hat kein Recht auf Privilegien und ökonomischen Vorzug vor den im Lande < ieborenen. l\־r Minister des Innern hat letzten Donnerstag im Parlamente initgeteilt, daß er beschlossen habe, die Frage der Zmiickschiekung von alliierten Frcmden auf/iiscliiebeii. Er habe dies auf den Vorschlag eines Komitees von russischen Juden hin getan, das seine Absicht nngekündigt hatte, in London und anderen Zentren eine Rekruticrungsagitntion zu führen, mit dem Zwecke, russische Untertanen zu bewegen, sich freiwillig der englischen Armee allzuschließen. Es freut uns, daß es das Kriegsmiuisterimii in allen Fällen, in denen cs praktisch möglich ist, einrichteti wird, daß alle, die zusammen zu dienen wünschen, es tun können, — das ist eine kluge Konzession im Interesse der alliierten Fremden und es sprechen dafür auch gute militärische Grunde. Pas System der freiwilligen Meldung bleibt offen bis zum 30. September, nach welchem Tage die Frage der Zurücksebickmig wieder zur Erörterung kommen wird. Möge aber dieses interessante Expcriment der freiwilligen Rekrutierung den gew üiiscntcn Erfolg haben! — Ein Brief Lord Sheffields Lord Sheffield schreibt im ״Manchester G 11,1 rd i a 11" : Mr. Samuel hat ein wenig die Uebcrtrivhenheit seines ursprünglichen Vorschlages hinsichtlich der russischen Flüchtlinge abgeschwächt; aber man darf über seine jetzigen Konzessionen nicht die ernste Verletzung der Freiheit, die sein Vorschlag enthält, übersehen. Gegen den freiwilligen Anschluß von Juden zum Heere kann niemand sein. Wer die leitenden Juden sind, die die Agitation treiben werden, ist noch nicht Iwkanni geworden, aber es ist zu hoffen, daß man sie nicht unter denjenigen auswälilen wird, die nicht bereit gewesen sind, die Rechte dieser armen Flüchtlinge zu verteidigen. Ein Jude, der sich der Armee ansehließt, muß Treue schwören; und der Anschluß und der Eid müssen bald die Naturalisation des Betreffenden zur Folge haben. Denn wenn ein Mann in den ersten drei Monaten seines Dienstes stirbt, bleiben seine Frau und seine Kinder Fremde. Es gibt in den Gesetzen des Landes keine anderen Mittel, die russischen Juden zu zwingen, hier zu dienen. Es gibt keine gesetzliche Macht, die Herrn Samuel das Recht gäbe, Gerichtshöfe «inzuführen, an welche die jüdischen Fremden appellieren müssen wegen eines Befrciungscertifikats. Ein solches Certifikat enthält schon die Anerkennung einer früher existierenden Dienstpflicht. JUEDlSCHE RUNDSCHAU Gleichzeitig hängt über den Köpfen dieser Mensehen die Drohung der Zurückschickung, obwohl sie aufgcschoben worden isl, und Mr. Samuel deutet noch dazu an, daß er vielleicht von diesem Recht Gebrauch machen wird. Dies Recht ist gegeben worden, um die Ruhe und Sicherheit des Landes zu schützen und er will es als eine Drohung gegen Tausende friedlicher und arbeitsamer Menschen hemuzeii, um sie zu zwingen, in der Armee zu dienen. Kommentare zu diesem Verhalten sind nicht nötig. Aller es ist überraschend, daß ein englischer Minister so handelt, ein englisches Kabinett cs billigt und ein englisches Parlament es nicht zurückweist. Jeder Jude, der aus Rußland geflohen ist und nicht /!!rückfahren will, ist ein Flüchtling, und man sollte nicht von Tribunalen hören müssen, die das Recht solcher Menseln•״, sich als Flüchtlinge zu betrachten, ausfoischen müßten. Wem! ich auch hotte, daß viele von diesen Juden, wenn man sie sofort naturalisieren wird, sich der Armee niisehlicßcn werden, müssen alle Freunde des Gesetzes mul der Freiheit erklären, daß sie nicht für administrative Zwangsmittel sind, durch welche man eine Pflicht dekretiert, wo das Gesetz keine solche kennt. Spezielle Fragen erbebei! sieh hinsichtlich der Russen, die von Belgien und Frankreich hierher gekommen sind und gern dorthin /.iirückfahncn würden; aber diese Fragen werden später diskutiert werden. Vorläufig seien wir zufrieden, daß Mr, Samuel gezwungen worden ist, einen Rückzug anzutreten, und daß die ganze Frage in! Parlamente erörtert und entschieden werden muß. (sign.:) Sheffield. Aus Rußland Zur Sanktionierung des Schtscherbatow- Erlasses ״Niiwy Put j״ vom 17./30. Juli schreibt anläßlich der Gerüchte über die angebliche Sanktioniermig <les Zirkulars von Sehtschcrbatow durch die geset/gebeuden Körperschaften ungefähr folgendes: Dieser t icdaiike, dem keinerlei praktische Bedeutung zukommt, ist seinen Beweggründen nach klar. Er ist keineswegs auch nur durch den Gedanken, die l äge der Juden vorübergehend zu erleichtern, hervorgemfen, sondern beweist das hartnäckige Bestreben, den gegenwärtigen Zustand Vollkommen aufrecht zu erhalten. Dieses konservative Prinzip soll in der gclährlicheii Form eines Parlamentsgesetzes dmvhgeführt werden, das dem Scheine nach etwas Neues festsetzt. Eine solche ״Gesetzgebung" erfolgt für Europa und nicht für Rußland. Und wirklich, um sozusagen eine ״parlamentarische Gestikulatiun" zu demonstrieren, die sieh von weitem als ein parlamentarisches Schaffen ansnehmeu soll, konnte man kein besseres Mittel wählen, als die gesetzliche Billigung des Schtscherhatow-Riindschreiheus. Eine solche ״Reform‘׳ wäre ein großes Unglück Ihr uns, sie würde unsere Rechtlosigkeit mir festigen; denn, wenn man gesetzlich bestimmt, daß Juden in den Städten wohnen dürfen, dann heißt das, daß das Verbot für die Juden, außerhalb der Städte zu wohnen, parlamentarisch sanktioniert wird, eine Sanktion, die zum erstenmal von einem russischen Parlament erteilt würde." Das Schicksal der jüdischen Deportierten in Sibirien ״J e w r c j 8 k a j a N j c d j c I j a" vom 7./20. Aug, schreibt über die traurige Lage der jüdischen Deportierteu in Sibirien: Die Deportierten werden im Etappeiiwegc befördert, wobei sie ungeheure sibirische Strecken meistens zu Fuß zuriitklegcn müssen, da nur Frauen und Kindern Fuhrwerk gewährt wird. Meistens werden die ciii/ehicu Gruppen der Depor• tierteu nur von einer Soldatenwache (ohne Offiziere) begleitet, sodaß die von jeder Aufsicht befreiten Soldaten die ״Arrestanten‘‘ schonungslos behandeln. Während des ganzen Weges leiden sie qualvolle Not und es gibt niemanden, der ihnen zu Hilfe kommen könnte. Wenn jemand diesen Unglücklichen Lebensmittel und andere Unterstützung leisten will, so werden dem ungeheure Schwierigkeiten in den Weg gelegt. Ein Korrcs|xmdent der Zeitung erzählt, daß es iluu durchaus verboten war, Lebensmittel oder Geld direkt an die Deportierten zu verteilen; er inultte diese dem Aufseiler geben und wurde zn den ״Arrestanten" übcriiniipt nicht zugelassen. Ein Wadieoiiizicr bestätigte diesem Korrespondenten, daß die Leute körperlich schrecklich mißhandelt werden, und dieser Berichterstatter sah selbst bei der Aufnahme und lnspektion der Irkutsker Etappe an den ״Arrestanten‘‘ fürchterliche Spuren körperlicher Mißhandlungen. Der Berichterstatter spricht von der unbeschreiblichen Not dieser Menschen, ״Ich sah," berichtet er, ״einen Juden, der vor Hunger so ersdiöpft war, daß er weder gehen noch spredien konnte.“ Früher gab cs für die Deportierten eine!»sondere Klciderunterstützung, jetzt wird eine sohlte nur denjenigen gewährt, bei denen der nackte Körper uns den Letzen sieht. Verzweifelt ruft der Berichterstatter aus: ״Gibt es denn gar kein Mittel, diesem furchtbaren Schrecken ein Ende zu machen, diesen Marterungen von Menschen, die ohnehin vom Schicksal so schwer heimgesiicbt wurden?‘‘ Niemand ist dort, an den die armen Menschen sich um Hilfe wenden könnte״, mul der Verkehr mit der Außenweit ist sehr erschwert. Selbstverwaltung der Städte Im österreichischen Okkupations- Gebiet Das Prcllbüro des Militär•( icncral-Gouvcrncincntt Lublin teilt mit, daß in dem am 23. August herausgegebenen Verordnungsblatt der k. u. k. Militar-Ver- Wallung in Polen zwei Verordnungen des Armee- Über-Koiniiiaiidaiitcii erschiene״ sind, die eine Städte- Ordnung für Kiclcc, Lublin, Pctrikau und Radom, sowie tiir 31 andere Orte festsetzt, die als Sitze von Kreis-Kominnudanten besondere Von aussetzmigxii für ihre Entwicklung besitzen. Die neue Sfikltcordnung hat im allgemeinen dieselbe Grundlage wie die Selbstverwaltung der Städte und Marktflecken in Galizien. Jede dieser Städte bildet eine eigene Stadtgcnicimlc, Mitglieder einer Stadt-Gcmcindc sind alle Personen, die j)ic Staatsangehörigkeit im Königreich Polen besitzen und im Stadtgebiet ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Vertretung der Stadtgemeinde obliegt dem Stadt rat. Der Stadtrat bestellt in Städten mit höchstens 80ODO Einwohnern aus 50, * in Städten mit mehr als 80000 Einwohnern aus 60 Stadtr.iten. Die Stadträte werden von den Geiiieinde-Mitglicdern nach Maßgabe dieser Verordnung und der besonderen Wahlordnungen gewählt. Die Verwaltung der Stadtgemcindc obliegt dem Magistrat. Der Magistrat besteht aus dem Stadt-Präsident und in Städten mit weniger als 80 000 Einwohnern aus (>, in Städten mit mehr als 80 000 Einwohnern aus 8 Ratsherrcu. Die Mitglieder des Magistrats werden vom Stadtrat gewählt. Die Wahl des Stadt-Präsidenten und des Vize- Präsidenten bedürfen der Bestätigung des Militär- General-Gouvernements. Ikt Wirkungskreis des Stadtrats umfaßt die Wahrnehmung der wirtschaftlichen, hygienischen und kulturellen Interessen der Gemeinde. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der die polnischc Sprache in Wort und Schrift beherrscht und das 30. Lebensjahr vollendet hat. Zur Wahl ■des Stadtrats weiden die Wahlbe- * rechiiglen in je 5 Kurien eingeteilt, von denen jede 10 bezw. 12 Stadträte und ebensoviel Ersatzmänner wählt. Die Amtstätigkeit des Stadtrats lind Magistrats datiert drei Jahre. Die Amtssprache des Stadtrats, des Magistrats sowie aller ihrer Organe ist die polnische Sprache. Alle Stadtgenieindcii müssen jedoch auch Eingaben und Zuschriften in deutscher Sprache unterschiedslos behandeln. Wie verlautet, sollen die Kurien in folgenderweise cingcteilt Verden: 1. Intelligenz-Kurie, 2. Handel und Gewerltc, 3. Hausbesitzer, 4. Wohmingsstcuer- Zahlende, 5. Allgemeine Wählerkrcisc. In den 3-1 kleineren Städten sollen die Wahlen in vier Kurien vor sieb gellen. In den Städten mit einer Bevölkerung über 10 000 Seelen wählt man 32, in Städten unter 10 000 Einwohnern 21 Ratsmänner. Die offizielle Sprache ist auch hier die polnische und das Recht des Deutschen wird wie in den vier großen Goimrncmciitsstädten gewahrt. Außerdem bekommen die Stadträte im C 11 c I m c r, Tornasc 11 o w c r und C h ru luschowcr Kreis das Recht, Gesuche in ukrainischer Sprache ein/ureichcn. Aus Palästina S v c n - H c d i n in Tel-Awiw und in Ris c h o n -1 e - Z i o 11) Jatfa, 13, August tOlö. Der berühmte schwedische Schriftsteller. Dr. S v e n-H c d i 11, der sich seit mehreren Woehen auf einer Reise durch die Türkei befindet, um insbesondere die türkischen Fronten zu besuchen, ist vor acht lagen in Jerusalem cingetroffen, von wo er sich nach mehrtägigem Aufenthalte nach dem ägyptischen Kriegsschauplatz begeben soll. Von Jerusalem aus machte Herr Dr. Hcdin einen Ab- Stecher nach Jaffa, hauptsächlich um hier die deutschen Kolonien Sarona, das jüdische Stadtviertel Tel-Awiw׳ und die jüdische Kolonie Ri- *chon-Ie-Zion zu besichtigen. In Gesellschaft von Herrn Dr. Thon und dem Vertreter der J. C. A., Herr״ Bril, traf er atn 10. August morgens in Tel ־-Awiw ein. Er besuchte hier das Haus des Waad, wo ihm der Bürgermeister

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