Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XIX (1914)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1914)
- Date
- 1914-02-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 92 JU EPISCHE RUNDSCHAU Nr. 9 rin völlig selbständiges arabisches Schulsystem wünschen. Solange die Araber auf andere Lehr• anstalten angewiesen sind, begrüßen wir cs, wenn Araber unsere jüdischen Schulen besuchen und aus ihnen Nutzen ziehen. Dieser ideelle Gütertausch kann jedoch nur dann zu einer geistigen Annäherung mul friedlichen Verständigung beider stammverwandten Völker führen, wenn der Araber aus der jüdischen Schule ein Stück jüdischer Kultur und Verständnis für unsere Sprache und Sitte mitnimmt. Lin von luden und Arabern besuchtes deutsches Technikum ist beiden Völkern gleich fremd und hemmt den Fortschritt sowohl der jüdischen wie der arabischen Kultur. Wir wissen, daß die europäische Bourgeoisie und die Mächte im Weltkampf um Märkte und Linfluli- Sphären im Orient ihre Schulen voransehicken und durch kulturelle Zerklüftung und Zersetzung den Boden für ihre Machtgelüste vorbereiten. Ls ist von diesem Gesichtspunkt aus begreiflich, wenn sogar linksstehende deutsche Organe erklären, daß sie an einem rein hebräischen Technikum in Palästina kein Interesse haben. Wenn aber der Führer einer jüilisehen Organisation die jüdische Oeffentlichkeit über seine wahren Beweggründe irrczufiilircn sucht, beim ersten ernstlichen Konflikt mit der jüdischen Volksmeinung jedoch die deutschen Chauvinisten und arabisch christlichen Nationalisten als Bundesgenossen anruft und die jüdischen Bestrebungen in Palästina vor diesen ansclnvärzt, dann hat er sich als ein jüdischer Politiker ohne Verantwortlichkeitsgefühl erwiesen, der sich nicht scheut, uneingeweihte oder gar uns feindlich gesinnte Nichtjuden zu Schiedsrichtern in einer rein jüdischen Angelegenheit zu machen und dem jüdischen Volke deren urteil aufzuzwingen. Sanitäre Bedürfnisse in Jerusalem Eine Anzahl jüngerer Organisationen, welche sich die Erforschung Palästinas in sanitärer Beziehung und eine planmäßige Bekämpfung der dort seticlunartig auftretenden Krankheiten zur Aufgabe gemacht haben, sind gerade in letzter Zeit wiederholt an die Oeffentlichkeit getreten. Der unter Protektorat der Deutschen Kaiserin stehende ״Ikutsche Verein zur Bekämpfung der Malaria“ hat bereits in Gemeinschalt mit dem von dein amerikanischen Pliilanthropen Nathan Straus begründeten ״Je• w i s 11 Health B u r e a u“ und der von der ״J ü -' dischcn Gesellschaft für sanitäre Interessen in Palästina“ ins Leben gerufenen Station für Seuchenbekämpfung als ״Internationales Gesundheitsamt“ in Jerusalem unter Leitung des Prof. Mühlens vom Hamburger tropenhygienischen Institut seine Arbeiten begonnen. Berichte, welche neuerdings in der Tagesprcssc und in Wochen- und Fach-Zeitschriften zahlreich erscheinen, legen beredtes Zeugnis dafür ab, wie umfangreich das Arbeitsgebiet dieses Institutes ist und wie reformbedürftig die bisherigen sanitären Einrichtungen in Palästina, ganz besonders aber in Jcrusalem sind. Tausende fallen jährlich allein in Jerusalein Krankheiten und Seuchen zum Opfer, lediglich dadurch, daß cs au Krankenhäusern, dieser Elementarforderung moderner Hygiene, fehlt. Den Bekennen! der christfhheii Konfessionen stehen zwar aiisgczeiclinctc Krankenhäuser zur Verfügung; sehr schlecht steht es jedoch um die Krankenversorguitg der zirka (10 000 Seelen zählenden jüdischen Bevölkerung Jerusalems. Das Krankenhaus der dortigen jüdischen Gemeinden, das ״Bikur C11 01 i m - II os p i t a 1", welches vor etwa 70 Jahren errichtet wurde und vorzugsweise von dem ärmeren Teil der Bevölkcrniig mifgesucht wird, hat sich längst als zu klein erwiesen; auch entsprechen die hygienischen 11ml medizinischen Einrichtungen bei weitem nicht mehr den modernen Ansprüchen. Wegen Platz- und Geldmangel müssen täglich unzählige Kranke abgewiesen werden. Aus diesen Gründen bemühten sich seit vielen Jahren die Jerusalemer Gcineinde-Institutioiiei das Hospital zu erweitern und einen Neubau aufz.t führen. Die Bewohner Jerusalems seihst haben ai; sehnliche Beträge hierfür gezeichnet. Aus Arncrik und Rußland sind gleichfalls größere Summen b< willigt und versprochen worden, so daß die Jen salemer Verwaltung den Neubau in Angriff nehme ließ. Die für den 1200׳ Quadratmeter großen Bai platz und die bisherigen Bauten verausgabten Koste von <10 000 M. wurden durch Sammlungen aiifg( bracht. Zur Vollendung des Krankenhauses, welch( nach seiner Fertigstellung 112 Betten und alle Rätin liclikcftcn, die die moderne Medizin und Hygien erfordern, enthalten wird, fehlen jedoch noch 160 OC Mark. Da eine ganze Anzahl von Zeichnern größer( Betrage die Bedingung stellte, daß die Vcrwaltun OddCr von einem europäischen Komitee g< schabe, hat sich nach langwierigen und eingehende Verhandlungen mit der bisherigen Jerusalemer Vc waltung des Bikur Cholim-Hospitals ein Zcntra 1*6ל’ Sitz in Hamburg gcbilüc welchem die Zentralisierung der Geldsamnilungen ui ihre Verwaltung und die Kontrolle über den fortzufüi renden Neubau, insbesondere unter Bcrücksichtigut der modernsten hygienischen Forderungen, übertragen wurde. Den Vorsitz, hat Herr Oberrabbiner Dr. S. Spitzer übernommen, das Amt de» stellvertretenden Vorsitzenden Herr W, Wreschucr, das des Schatzmeisters Herr Moritz S. Wolff, des Schriftführers Herr Leopold Landau. Ferner gehören dem Zentralkomitce die Herren Rechtsanwalt Dr. Cäsar Heckscher, Siegfried Lcvy, Dr. mcd. S. Möller und Dr. S. Soskin an. Das Bureau des Zentralkomitees befindet sich in Hamburg, Große Bleichen 67 I. Es ist zu erwarten, daß die Erkenntnis der Notwendigkeit eines großen, allen Ansprüchen genügenden jüdischen Genieiiidc-Krankcnhatiscs in Jerusalem diesem Werk ein ebenso tatkräftiges Interesse sichern wird, wie cs die eingangs erwähnten wissenschaftlichen Forschuugsbestrebungen fanden, darf doch bei Arbeiten, die im wesentlichen der zukünftigen Besserung der sanitären Verhältnisse Palästinas gelten, die bedürftige Gegenwart nicht übergangen werde n. Ein Normalvertrag für jüdische Gemeindebeamte Die vom 6. Deutsch-Israelitischen Gemeindeverhandstag eingesetzte Kommission hat folgenden Normalvertrag für Gemeindebeamte beschlossen; ״Zwischen der jüdischen Gemeinde . vertreten durch den Vorsteher, Herrn .... und dem .... Herrn .... z. Zt. zu ..... ist heute folgender Vertrag abgeschlossen worden. 8 I. Die Gemeinde überträgt dem Herrn.... auf fünf Jahre (bei den zum ersten Male ins Amt tretenden Beamten auf drei Jahre) bei jedem ferneren Engagement vom .... 1<).. bis zum .... 19.. das Amt eines .... Der Gemeinde steht das Recht zu, sechs Monate vor Ablauf der Vcrtragszcit den Vertrag zu kündigen. Geschieht dies nicht, so ist Herr .... damit auf Lebenszeit angestellt. Herrn .... steht nach Ablauf des ersten Vertrngsjalircs jederzeit ein dreimonatliches Kümligungsreelit zu. Handelt cs sich um die Berufung an eine öffentliche Volksschule, so ist das dreimonatliche Kündigmigsreeht nicht an den Ablauf des ersten Vertrngsjalircs gebunden. § 2. Er übernimmt die Verpflichtung, alle mit seinem Amte verbundenen Obliegenheiten zu erfüllen. Diese Obliegenheiten bestehen: ....Er ist gehalten, sich den Anordnungen, die der Vorstand innerhalb der Grenze dieses Vertrages trifft, zu fügen. Außeramtliche Beschäftigungen, die der Würde des Beamten nicht entsprechen, darf Herr .... nicht ausüben. § 3. Das Gehalt des Herrn .... beträgt neben freier Wohnung bzw. entsprechender Mietsenlscliädigung (Heizung und Beleuchtung) M.(buchstäblieh .... Mark) jährlich und wird in monatlichen (dreimonatlichen) Raten im voraus bezahlt. Es erhöht sich in Zwischenräumen von drei zu drei Jahren um M.jährlich bis zum Höchstgehalt von M. (buchstäblich .... Mark) jährlich. Daneben hat Herr .... noch auf folgende Gebühren Anspruch: .... An Umzugskosten werden .... M. bewilligt. 8 1׳. Herr .... hat Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub von mindestens drei Wochen. Die Gemeinde verpflichtet sich ferner, ihm in Krankhcitsfällen aut Grund des Attestes eines Arztes den erforderlichen Urlaub zu gewähren. Die Kosten der Vertretung trägt die Gemeinde. § 5. Die Gemeinde übernimmt die Pensionierung des I lurrn .... sowie die Versorgung seiner Witwe und seiner Waisen bis zum vollendeten 18. Lehensjahre. Im einzelnen werden hierzu folgende Verein- 11,•innigen getroffen: .... Bei etwaigem Ableben des Herrn .... hat die Gemeinde all die zu seinem Haushalte gehörige״ unversorgten Familienmitglieder das Gehalt (evtl, die Pension) noch für die auf den Todest,1 ׳g folgenden drei Kalcndcrmonntc zu zahlen. Die Familienmitglieder sind berechtigt, bis zum Alilauf'dieser Zeit die etwaige Dienstwohnung imeiitgcltlich zu behalten bzw. die bisher bezogene Mietsciitseliädigting zu beanspruchen. § 6. Herr.... ist berechtigt, seine Pensionierung zu verlangen, wenn er das fünfundsechzigste Lebensjnlir vollendet hat, oder wenn laut Bescheinigung eines beamteten Arztes seine Dienstfähigkeit dauernd beeinträchtigt ist. Die Gemeinde ist berechtigt, ihn in den Ruhestand zu versetzen, wenn er das fünfundscchzigste Lebensjahr vollendet hat oder wenn er laut Bescheinigung eines beamteten Arztes nicht mehr imstande ist, dauernd sein Amt zu verwalten. 8 7• Ist die Gemeinde laut Spruch des Schiedsgerichts (§ 8) zur Erhaltung des Herrn .... unfähig, so erlöschen dessen Ansprüche, die er auf Grund der §§ 1 und 6 an die Gemeinde hat. 8 8. Alle aus diesem Vertrage entstehenden Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht eiltschieden. Auf das schiedsrichterliche Verfahren finden die Grundsätze des zehnten Buches der Deutscheu Zivil-Prozcß-Ordnung Anwendung. Dieser Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt und von dein Vertreter des Gcmcindcvorstandcs und dem Lehrer, Herrn .eigenhändig unterschrieben.“ Der Ausschuß des D. 1. O.׳ B. hat dem Wortlaute zugestimmt und seinen sämtlichen Landes-, Be« zirks- und Provinzial-Oemclndeverbandcn die Förde« rung der angestrebten Ziele ans Herz gelegt. Anzeigen als Anzeichen Aus den ״Posncr Neuesten Nachrichten“ vom 17. Februar: Junge schöne Jüdin «11 nseht, Bok. eines nur vnrmlimnn Polen zweck» Kjillt. Beirut. <f••ft. Zuscltr. erb. 11. <J. •1101 Kxp. <1. BL Die Wiener Palästinakommission ln der Sitzung vom 1. Februar d. Js. beschloß der Vorstand der Wiener jüdischen Kultusgcmeinde auf Grund des Antrages seiner zionistischen Mitglieder Dr. Jakob Ehrlich und Ob.-Ing. Rotiert Stricker die Einsetzung einer ständigen Pa* I ä s t i 11 a k o m m i s s i o n. Sofort nach ihrer Wahl hatten die beiden zionistischen Kultusvorstände im Januar des Vorialircs ihren Antrag auf Einsetzung einer Palästina- Kommission formuliert und mit einem erschöpfenden Expose begleitet, das sich auf ״die aktuelle Frage der Ifilfsbeilürftigkeit der im nahen Orient seßhaften Juden“ und ״die Wichtigkeit dieses Ländergcbietcs für die Niederlassung der aus der Monarchie emigricrcndcu Stammesgenossen“ ebenso stützte, wie auf die ״immer steigende Bedeutung der jüdischen Siedlung in Palästina für das Ansehen des gesamten Judentums, für die Entwicklung der hebräischen Sprache und die Regenerierung des jüdischen Volkes." Der Antrag selbst setzt den Arbeitsplan der neuen Kommission dahin fest, daß ״sic die Aufgabe hat, sich über die jüdische Siedlung in Palästina fortlaufend zu informieren, allen Entwicklungsmöglichkeiten dieser Siedlung ihre ständige Aufmerksamkeit zuzuwenden, über die Ergebnisse ihrer Erhebungen dem Kultusvorstande zeitweise zu berichten, Vorschlage zur Förderung der erwähnten Siedlungen zu erstatten.“ Es währte ein volles Jahr, bis der Antrag vom Vcrtreterknllegium au das Plenum zuriiekgelangtc - allerdings vom Präsidium sehr bedeutend modifiziert. In der vorletzten Sitzung wollte nämlich Herr Präsiilent Dr. Stern seinen Antrag zur Abstimmung bringen, der dahin ging, eine Palästinakommission einziisetzen, welcher lediglich ״die Prüfung und Ueberwaehuiig der von der Wiener Gemeinde geförderten Anstalten in Palästina“ obliegen sollte. Das Plenum hat unter dem Vorsitze des Vize- Präsidenten Herrn l)r. Kolm diese bedenkliche Ein- Schränkung nicht angenommen, sondern - von einigen rein formalen Aendcrungen abgesehen — den zionistischen Antrag vollinhaltlich gebilligt. Der Beschliißfassung ging natürlich eine recht leidenschaftliehe Debatte voran, bei der auch die antizionistische Gesinnung einzelner sehr einflußreicher Vorstandsmitglicdcr bekundet wurde. Gleichwohl hat die Maiorität den zionistischen Antrag zum Beschlüsse erhoben. Zu ihrer größten Uebcrraschung erhielten jedoch die zionistischen Kultusräte vier Tage spater die Einladung zu einer neuerlichen Plenarsitzung des Kultusvorstandcs, auf deren Tagesordnung der Berieht des Präsidenten über die von ihm vorgenommene Sistierung des Beschlusses, betreffend die Einsetzung der ständigen Palüstinakommission stand. Diese denkwürdige Sitzung vom 8. Februar nahm folgenden Verlauf: Herr Dr. Stern erklärte, daß er den gefaßten Beschluß nicht anerkenne, weil er nach seiner Meinung den Statuten widerspreche und daher für ihn nicht existiere. Zunächst bewies Gg. Dt. Ehrlich vom juristisehen Standpunkte die Uiihaltbarkeit dieser Ansicht. Nur in zwei Fällen sei die Sistierung eines legal gefaßten Beschlusses durch den Präsidenten zulässig: wenn der Beschluß gegen das Staatsrcclit verstößt — dann sei gleichzeitig mit der Sistierung die Anzeige an die Behörde erforderlich oder wenn er geeignet ist, der Gemeinde schwere Nachteile zu bringen. Da keiner dieser Falle vorliege, sei die Sistierung ein Willkürakt des Präsidenten. Ober-Ingenieur Stricker führte aus: Die Sistierung des Beschlusses sei eine persönliche Angelegenbeit des Herrn l)r. Stern. Das Durclulringeti des wcitcrgchcndcn zionistischen Antrages gegenüber dem Anträge des Präsidiums habe Herr Dr, Steril als Angriff auf seine Alleinherrschaft in der Gemeinde empfunden; darum vergesse er nicht nur seine wiederholt betonte ״Palästinaliebe“, sondern gebe auch seine Mitarbeiter, die er zwingt; einen Beschluß aufztihebcn, den sic ordnungsmäßig faßten, dem bcrcchtigten Vorwurfe würdeloser Unselbständigkeit und lächerlicher Urteilslosigkeit preis. Zahlreiche Vorstandsmitglieder, darunter Vize- Präsident Dr. K o h 11 und I )r. Enge I, erklärten, daß sic die Ansicht des Herrn Dr. Stern nicht teilen und daß die von ihm vorgenomnicnc Sistierung ein U n r c c b t sei. Nur mit Rücksicht auf die vom Präsidenten an gedrohte Demission sähen sic sich veranlaßt, der Sistierung zuzustiminen. Mit Ausnahme des Herrn Dr. E h r m a n וו fand kein einziges Mitglied der Repräsentanz die Sistierung begründet, vielmehr gaben alle Vorstände, welche eine Woche früher für acn zionistischen Antrag gestimmt hatten, unumwunden zu, daß sie sich dem Willen des Präsidenten beugen, der die Aufhebung des Beschlusses zu einer Kabinettsfrage gemacht habe. t i \ /