Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XIX (1914)
- Issue
- Heft 4 (23.1.1914)
- Date
- 1914-01-23
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 4 Seite 35 JUEDISCHE RUNDSCHAU Die Ergebnisse der Aktion Wir geben im folgenden eine Uebcrsicht der Bar-Eingänge für den Zentralfonds des zionistischen Actions-Comitfs seit Eröffnung der Sammlungen für das hebräische Schulvvcrk in Palästina. Dem Zentralfonds ist eine Airteilung für dieses Schulwerk angcgliedert worden. Der Ausweis der Beitrage erfolgt in der ״W e 11‘׳. Aus Deutschland: 1. Berlin .... 12981,80 , 2. Elberfeld . . . 1621,72 3. Mannheim * . . 1 576, — 4. Breslau .... 1 030,25 5. Frankfurt a. M. . 970,-- 6, Zwickau .. . . . 800,- 7. Hamburg . . . 717,— 8. Königsberg . . 585,50 9. Posen .... 564,50 10. Essen .... 420,- 11. Chemnitz . . . 395,— 12. Beuthen . . . . 365,— 13. Köln. 300,- . 14. Kattowitz . . . 260, andere Städte . . . 3808,31 Zusammen 26 395,08 Aus dein Ausland: 1. Rußland .... 43211,11 2. Westösterreich 6 799,40 3. Kanada .... 3 357,60 4. üalizien .... 3173,11 5. Türkei 2 022,40 andere Länder . . . 2859,80 Deutschland . . . 26 395,08 insgesamt Mark 87 818,50 Der neue (vierte) Ausweis der ״Welt“ ist in mancher Hinsicht interessant. ln ihm sind zum erstenmal auch größere Spenden solcher Freunde der hebräischen Entwicklung ausgewiesen, die sich ausdrückiich als N i c h t z i o 11 i s t e 11 bezeichnen. So überwies Herr O c 11. M c d i z i ■1 a I r a t Professor Dr. Leopold Landau, Berlin, einen Beitrag von 1000 M. mit der Erklärung, daß er als Nichtzionist das hebräische Schulwerk in Palästina zu fördern wünsche. Von weiteren Zuschriften dieser Art sei eine eines Herrn aus Hamburg hervorgehoben, der nicht genannt sein will: ״ich bin darauf aufmerksam gemacht woruen, daß Sic in dem palästincnsischen Schulkampf für die Sache des Hebräischen eintreten. Ich bin kein Zionist und bin ein Gegner des Zionismus, wünsche aber nicht zu fehlen, wenn es darauf ankommt, der Wiederbelebung und Wacherhaltung der heiligen Sprache zu dienen. Ich sende Ihnen inliegend M. 50.— als Jahresbeitrag für 1914, unter der Voraussetzung, daß er ausschließlich für die Förderung des hebräischen Schulwesens ver- und dem Bojarensohn, zwischen der geduldigen Kraft und der bösartigen Eigenmächtigkeit . . . Eine andere Sage gibt es noch in Rußland, von einem Bojaren, der in die Steppe hinausritt. Und wie er so ritt, spitzte sein Hengst die Ohren und hob den Hals, und der Bojar sah vor sich einen gewaltigen grauen Stein, der quer über den Weg lag. Er trieb sein scheuendes Pferd mit den Sporen an, bis er dicht bei dem Stein war. Da ertönte plötzlich eine tiefe Stimme: ״Reitest du über mich weg, so brichst du das Genickt“ Aber der Bojar erwiderte: ״Und wenn ich hundertmal das Genick bräche — ich reite doch über dich weg!“ Damit ritt er auf den gewaltigen grauen Stein los. Aber im Augenblick, als sein Hengst zum Sprung ansetzte, hob sich der Stein in die Höhe, und der Bojar und sein Hengst stürzten zu Boden, um nie wieder aufzustehen. Denn der Stein, das war der graue russische Bauer, und über den reitet keiner weg, wenn er auch noch so hoch steigt. Unter diesem Volk haben mehrere Millionen Juden sich niedergelassen. Eip seltsames Begegnen zwischen zwei Völkern, die nichts gemeinsam haben als Leben und Tod und jenen Messias, den das eine von ihnen gekreuzigt haben soll. Das eine jungfraulich und unberührt, obgleich Geschlecht um Geschlecht gestöhnt hat unter Geißel und Schwert — das andere überspannt von einer ewigen Ekstase, freiwillig gekettet an eine Vergangenheit, von der es sich nicht losreißen will, keuchend unter dem wachen Traum von einer Zukunft, die nie Wirklichkeit wird. " Eine gewaltige Vergangenheit, eine unvergängliehe Geschichte, geschrieben von Jehova selbst, ringt gegen eine Zukunft an, die aus demselben Lehm, wendet werden kann.“ Besondere Erwähnung verdient auch der Ausweis über die erste Rate der Saitimlung des Kartells Zionistischer Vcrbindüngen in der Höhe von 1000 M. Das K. Z. V. hat bekanntlich die Verpflichtung übernommen, 5000 Mark für das Schuiwerk zur Verfügung zu stellen. Es sei an dieser Stelle nochmals betont, daß das Zionistische Zentralbureau sieh den Organisationen und Vereinen für die Propaganda für das hebräische Schuiwerk und für den Zentralfomls in weitestem Maße zur Verfügung stellt. Allen Wünsehen auf Entsendung von Rednern wird nach Möglichkeit entsprochen werden, Drucksachentnatcrial wird in jeder gewünschten Anzahl kostenlos geliefert und jede irgend mögliche Erleichterung der lokalen Arbeit wird gewährt. Die Vereine und Vertraucnsleute mögen iiirc Wünsche unverzüglich dem Zentralbureau zur Kenntnis bringen. Nochmals das Stimmrecht der Ausländ er nach dem preußischen Judengesetz Von Rechtsanwalt Dr. H. Epstein, Duisburg. (Schluß.) IV, Er irrt aber auch, wenn er annimmt, das Edikt vom 12. Mürz 1812, das ja wiederholt die ausländischen Juden erwähnt, und manche Bcstimmungen ausdrücklich nur für die inländischen Juden trifft, habe es unmöglich gemacht, daß ausländische Juden in Preußen wohnen. Das Edikt gab ihnen kein Recht zur Niederlassung, d. h., wie ein Reskript des Ministers des Innern diesen Begriff auslegt, ״zur Begründung eines gesetzlichen Domizils“ (v. Rönne und Simon, Die früheren und gegenwärtigen Verhältnisse der Juden in den samt- Eichen Landesteilen des preußischen Staats. Breslau, 1818, Aderholz, S.. 435 Nr. 6), solange sie nicht das preußische Staatsbürgerrecht erworben haben. Sie konnten vielmehr, wie das ja auch heute der Fall ist, jederzeit aus gewiesen werden. Nur als Rabbiner und Kirchenbediente, als Lehrburschen und zu Ge- Werks- und Hausdiensten wollte man ausländische Juden nicht dulden, in solcher Tätigkeit erschienen sie dem Gesetz allzusehr der Kontrolle der Behörden entzogen. Das Gesetz, traf diese einschränkende Maßrcgel, weil cs befürchtete, wie Israel Jacobson aus Braunschweig in einem Schreiben an den Geh. Staatsrat Sack vom 15. Februar 1811 meint, ״fremde Juden, deneu man im voraus den Charakter von Vagabonden und Bettlern beilegt, würden das Land überschwemmen.“ (Freund, Emanzipation der Juden in Preußen, Bd. II, Berlin 1912, Poppclauer, S. 431.) Der Staatsrat Bcuth war in einem Gutachten vom 11. April 1811 für diese Beschränkung eingetreten: ״Wozu eine Pepinifcre fremder Juden?“ (a. a. O. 'S. 353). Seinem Vorschlag, die Bedingungen, welche der Raumcrsche Entwurf füi* die dauernde Niederlassung fremder Juden vorsah, auch für den derselben Rippe geboren wird, aus denen die neuen Völker immer geschaffen werden . . . Scholem Alejchem Die verlorene Schlacht Humoristische Erzählungen. Aus dem Jüdischen übersetzt von Mathias Aclier. Berlin 1914, Jüdischer Verlag (4. Bd. d. Sammlung ״Vom alten Stamm"). 2 M., in Leinen 3 M. Der Jüdische Verlag bescherte uns zu Chanukah als neuesten Band der Sammlung ״Vom alten Stamm“, in der schon Asch, Gorelik, Perez vertreten sind, eine Auswahl aus Scholem Alejchem in deutscher Uebersctzung. Ein gewagtes Unternehmen, sagen wir es gleich; aber dankenswert — und dankbar. Gewagt: denn nichts ist schwerer in fremde Sprachen zu übertragen als Humor; und kein Humor schwerer als der jüdische. Dieser so ganz aus dem Milieu liervorgewachscne, dieser so ganz volkstümliche Humor ist eine Pflanze, die sich nicht in fremden, kalten Boden versetzen läßt, die starren, strengen Formen der deutschen Sprache sind seinem sprudelnden Geiste fremd. Aber dankenswert: Denn er soll endlich aufhören, den Westjuden ein Unbekannter zu sein, dieser Scholem Alejchem. Wir sollen endlieh erfahren, daß cs nicht nur einen jüdischen Witz gibt, sondern auch einen jüdischen Humor, einen echten, gemütvollen, packenden Humor. Und deshalb ist trotz aller Schwierigkeit das Unternehmen einer deutschen Ausgabe des Scholem Alejchem auch dankbar; denn er ist nicht umzubringen, und der warme, sonnige Ton klingt durch und trifft das Herz. Diese Gestalten werden uns liebe Freunde, die da durch die Straßen des Ghetto ziehen, der wackere, frommphilosophische Milchmann Tcwje und die gesprächige dauernden Aufenthalt solcher vorzuschreiben (a. a. O. Bd. I, S. 191), wurde nicht entsprochen. Ein Votum des Finanzministeriums vom 28. Novcinbcr 1816 erstrebt die Schmälerung der vier Jahre vorher durch das Edikt den Juden gegebenen Rechte und verlangt neben anderen Abänderungsvorschlägen: ״Das Einwandcrn fremder Juden, gegen welche wir noch keine Verpflichtung zum Dulden haben, muß erschwert, wo nicht ganz verhindert werden" (a. a. O. II, ■183). Selbst von dem Verbot der Annahme ausländischer jüdischer Dienstboten wurden in der Folgezeit Ausnahmen gestattet (v. Rönne und Simon, a. a. O. S. 433 A. 1 und 2), während eine Reihe von Ministcrialrcskripten beweisen, daß nach Erlaß des Edikts von 1812 vielfach ausländische Juden, die nicht zu jener benachteiligten Kategorie von Rabbinern, Dienstboten usw. gehörten, in Preußen wohnhaft waren (z. B. a. a. O. S. 435 Z. 3, 4, Abs. 2, 5). Von der Befugnis, ausländische Juden auszuweisen, machte die Regierung anscheinend nur schonend Gebrauch (vgl. wie oben. Es heißt z. B. in einem Zirkuiarreskript des Ministers: ״Bei demjenigen, was die K. Reg. unterm 16. d. M. einbcrichtet hat, wird man sich des in N. N. ansässigen, aus Oesterreicli gebürtigen Juden N. N. allerdings nicht wieder entledigen können"). Die von Michaelis erwähnten Ministcrialvcrfügungen zur Verhütung des Einschleichcns ausländischer Juden richten sich, was Michaelis übersieht, gegen den sog. ״unberechtigten Handel“ aus dem Ausland ״übertretender“ Juden und beziehen sich auf das Paßurtd Gewerbewesen (a. a. O. S. 425 ff.). Unrichtig ist auch die Annahme, jüdische Aerzte, die die Staatsangehörigkeit nicht besaßen, hatten nach Beendigung ihrer Studien in ihre Heimat zurückkehren müssen. Die in Frage kommenden Ministerialreskriptc bestimmen vielmehr nur, daß den ausländischen Juden, welche als Doktoren der Arznei- oder Wundarzneikunde die Staatsprüfungen bestanden haben, die Approbation als praktische Aerzte nicht vor Erlangung des preußischen Staatsbürgerrcchts erteilt werden solle (a. a. O. S. 443, Z. 3 a, b, c). Alk diese vor dem Erlaß des Gesetzes vom 23. Juli 1817 in Preußen wohnhaften ausländischen, das preußische Staatsbürgerrecht nicht besitzenden Juden befriedigten selbstverständlich ihre religiösen Bedürfnisse in den damals bestehenden Privatvcreinen, zu denen sich die jüdischen Religionsgenossen zusainmcngeschlossen hatten. Als das Gesetz nun den Begriff der Synagogengemeinde schuf, nahm es, was auch Michaelis mit Recht erwähnt, ״gegebene, wirklich sich vorfindende Zustände auf“. Ich habe darauf schon in meinen! oben erwähnten Aufsatz hingewiesen. Wenn nun das Gesetz von 1847 diese Privatgesellschaften, an denen auch ausländische Juden tcilhattcn, gesetzlich sanktionierte, so hätte es, wenn es die Ausländer, die man in Preußen duldete, unbegreiflicherweise aus jenen Vereinen hätte eliminieren wollen, eine dahingehende Bestimmung aufnehmen müssen. Auch die wiederholt von der Regierung gutachtlich gehörten, sicherlich sachverstän״ digen. und umsichtigen Juden Zunz, Rubo und Muhr, Gcflügelfrau Jente und all die andern, und vor allen die jüdischen Kinder mit den klugen, glänzenden Augen und den gesunden Sinnen und dem schalkhatten Lachen, die das Getriebe um sich so naiv betrachten und so spaßig finden. Und über all der unwiderstehlichen Komik liegt ein Zug leiser Wehmut ob all dieser Verschrobenheit des Lebens und ob all der Ironie des Schicksals, das diese von Natur so gesunden Menschen in das Netz des beengendsten, unnatürlichsten Daseins spannte, das je einem Volke auf Erden zuteil ward. Und so ist dieser Humor wohl dazu angetan, zum Schlüsse wieder ernst zu stimmen — welch größeres Lob könnte man über einen Humor sprechen?, Drum tauchen wir nur aus unserm strengen Ernst, in den uns unsere drängenden Fragen verwickeln, so recht unter in diesen Humor: wir werden uns zum Ernst wiederfinden, aber seine Herbheit, seine Bitterkeit wird einer warmen, innigen Liebe gewichen sein. Schätze ich die Wirkung des lieben alten Scholem Alejchem zu hoch ein? — Ich weiß es nicht. Lest alle dieses Büchlein und urteilt selbst. Und wenn ihr das Bändchen ausgelesen habt, so vergebt ja nicht: daß das noch nicht der wahre, echte Scholem Alejchem ist. Die Auswahl, die ihr vorgesetzt bekommt, ist mager, und vieles Charakteristische fehlt (warum gar nichts von Kassriliwke?); die Uebersctzung Mathias Achers ist relativ gut; aber er selbst wird wohl herzlich einstimmen, wenn ich jedem Leser den Rat gebe: Steiget zum echten Scholem Alejchem ״hinab“, lest ihn jüdisch und sucht ihn zu verstehen. Ihr werdet ihn schon lieben. Es sei diese Uebersctzung eine Anregung zur Lektüre des Originals; es gibt wohl kein höheres Lob für eine Uebersctzung, als daß sie die Begierde nach dem Original geweckt hat und die Brücke zu ihm geworden ist. Und sicherlich auch keinen schöneren Lohn dem Uebersetzer. Prag. Robert Weltsch.׳