Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1914-01-16 · Heft 3 (16.1.1914) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XIX (1914)
Issue
Heft 3 (16.1.1914)
Date
1914-01-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2651273-2651869-2651873--09385-2666709
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 3 t Seite 25 JUEDISCHE RUNDSCHAU bezirk wohnen, Mitglieder der Synagogcngcmcindc sind, so gehören dazu auch die ausländischen Juden. 111. Folgen wir aber einmal Michaeli, bei seinem Versuche, nochzuweisen, dall man an die ausländischen Juden nicht gedacht habe, als man den Kreis der Qcmeindcmitgliedcr fcstlegte. ln seinem ersten Aufsatz glaubte Michaelis, diesen Beweis dadurch zu erbringen, daß er auf den § 1 des Oesetzes hinwies, in dem von ״unsern jüdischen Untertanen“ die Rede ist. Alle Kritiker machten demgegenüber geltend, daß der erste Titel des Gesetzes, in dem sich diese Bezeichnung findet, die bürgerliehen Verhältnisse der Juden regelt, während der für uns in Betracht kommende zweite Titel sich mit den Kultusangelcgenhciten der Juden befaßte, also, wie Michaelis selbst zugesteht, ״eine ganz andersartige Materie behandelt“. Daß die ausliin• dischen Juden von der Teilnahme, an den Kultusangelegenhcitcn ausgeschlossen sein sollten, ist nirgends gesagt. Es ist deshalb unverständlich, daß Michaelis weiter so argumentiert: Das Edikt von 1812, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden, verhieß in seiner Schlußbestimmung eine Regelung des ״kirchlichen Zustandes“ der Juden. Diese Verheißung wurde in dem Gesetz von 1817 erfüllt. Es besteht somit ein ״Zusammenhang“ zwischen dem Edikt und dem Judengesetz. Nach dem Edikt erlangten ausländische Juden ein Wohnrecht erst mit der Naturalisation; die Bestimmungen des Edikts betreffen also nur die inländischen Juden. Wegen jenes ״Zusammenhangs“ der beiden Gesetze gilt dasselbe für das Judengesetz. Diese Darlegungen sind falsch. Ich will Michaelis seine eigenen Worte entgegcnhalten: Die Bestimmungen über die bürgerliehen und diejenigen über die Kultusvcrhältnissc der Juden behandeln ״eine ganz andersartige Materic“. Daß die Schlußbestimmung des Edikts über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden tlie Regelung der Kultusangelegenheilen verheißt, würde also, selbst wenn das Edikt die ausländischen Juden vollständig eliminiert hätte, nichts für Michaelis beweisen. Jener durch die Verheißung des § 39 des Edikts geschaffcnc ״Zusammenhang“ (wie sich Michaelis unzutreffend ausdrückt) zwischen beiden Gesetzen ist somit nichtssagend. Daß aber Michaelis Recht hat, wenn er von einer anz andersartigen Materie“ spricht, beweisen zahlreiche Aeußenmgcn bei den Beratungen des Gesetzentwurfs. Stets wird verlangt, daß ״alle Dispositionen über die bürgerlichen Verhältnissc der Juden von denen über die Gemeinde- Organisation streng geschieden werden mochten“. Eine kleine Zahl dieser Acuficrungen habe ich in meinem oben erwähnten Aufsatz wiedergegeben. Wenn nun Michaelis darauf verweist, daß der Entwurf die Zweiteilung des Gesetzes noch nicht enthalte, sondern die Bestimmungen über die bürgerliehen Verhältnisse und die Kultusangelegcuheiten durcheinander mische, so ist das richtig. Wenn er aber weiter meint, daß der Unterschied zwischen dem Entwurf und dem Gesetz nicht auf inneren Gründen beruhe, so ist das unrichtig. Das Gutachten der ersten Abteilung der Kurie der drei Stände des Vereinigten Landtags rügt, daß in deiii Entwurf die Bestimmungen, welche die bürgerlichen, kirchlichen und privatrechtlichen Verhältnisse der Juden betreffen, durcheinander gemischt seien. Der Entwurf enthalte sogar Festsetzungen, durch welche die bürgediehen und kirchlichen Verhältnisse zugleich geregelt werden sollten. Die Abteilung entschied sich einstimmig dafür, daß die bürgerlichen und kircliliehen Verhältnisse, wenn schon in demselben Gesetze, jedenfalls getrennt zu behandeln seien, und gibt als Beleg für die Notwendigkeit dieser Trennung gerade die Anordnung von Judcnsehaften (-־ Synagogengemeinden) mit Korporationsrcchtcn an. (Der Erste Vereinigte Landtag, Berlin 1817, Reimarus, Teil IV S. 1707.) Der Landtagskommissarius erklärt, ״daß die Verhandlungen über die Kultus- und Unterrichtsangelegenheiten der Juden von denjenigen über ihre bürgerlichen Verhältnisse völlig getrennt und vqn verschiedenen Ministerien behandelt worden sind, und daß erst, nachdem beide Verhandlungen zum Schlüsse geführt waren, und erst, als die Vorlage an die Ständeversammlung redigiert werden sollte, eine Zusammenfassung beider bis dahin getrennt gehaltcner Gesetzentwürfe stattgefunden hat“. Der Landtagskommissarius hält es für förderlich, wenn mau bei Beratung derjenigen Paragraphen, welche sich über die Korporationen sowie über das Kultus- und Unterrichtswesen verbreiten, zunächst von der Voraussetzung ausgehen wollte, daß diese Kor!x)• rationell ausschließlich für das Kultus- und Unterrichtswcscn der Juden gebildet werden. Er wünscht auch, daß man sich darüber erkläre, ob inan die Kombination der bürgerlichen und Kultusvcrhältnissc in einem Gesetz wünschenswert, oder die völlige Trennung für dienlicher erachte (a. n. O. 8• 1801). Der Abgeordnete Möwes erklärt: ״Es scheint nach dem Gehörten nicht mehr zweifelhaft zu sein, daß;die. Versammlung iltre Abstimmung nur darauf richten ‘will, daß sich die, Vereinigung der'Juden in Korporationell nur auf die kirchlichen Verhältnisse beziehen solle. Das ganze noch obwaltende Bedenken würde daher beseitigt, werden, wenn man das Wort ״Synngogengcmeinc“ (sc. hinter dem Wort ״Judenschäften“) cinsehöbe. Ist dies geschehen, so kann kein Zweifel mehr darüber sein, daß das korporative Prinzip sieb nur auf die religiösen Verhältnissc der Juden bezieht.“ Dieser Anregung wurde im Gesetz Folge gegeben (a. a. O. S. 1806), Zu Unrecht sieht also Michaelis in dem System des Entwurfs eine Stütze seiner Ansicht, (Schluß folgt.) Die Entwickelung der Wandervogelaffaire Von Felix Rosen blüth, Berlin. Die antisemitische Kampagne, welche die Wandervogcllulirerzcitung vor einigen Wochen eingeleitet hatte, ist dem äußeren Anschein nach im Abflauen begriffen. Noch prangt zwar in den Schaufenstern der Berliner Buchhandlungen die Broschüre ״Deutsch oder national“, und auf dem Reklameumschlag liest man ״Wandervogel und Judentum“. Aber alle zuständigen Instanzen: die Bundcslcitung, das ״Berliner Tageblatt“ und der ״Zentralvcrcin“ haben gesprochen, und niemand scheint mehr das Bedürfnis zu empfinden, dein unangenehmen Thema weitere Worte zu widmen. Zwei neue Nummern der Führerzeitung tun der Angelegenheit mit keiner Silbe Erwähnung. So wird man auf den Bundestag warten müssen, der Ostern in Frankfurt a. O. stattfinden wird, der Stadt der Herren Zcppner und Friebus, der ״bitteren Humoristen“ von der Führerzeitung. Wenn wir auf die Affairc zurückkommcn, so geschieht es, um diejenigen, die sich für die Wanderbewegung interessieren, über den Charakter der ״Proteste“ aufzuklären, von denen man mehrfach im ״Berliner Tageblatt“ lesen konnte. Die Wandervogelbewcgiing umfaßt heute im wesentlichen drei Verbände. Der Wandervogel e. V., der bedeutendste Verband, zählt 35 000—40 000, der Jung-Wandervogel 25 000, der Alt-Wandervogel 4000 Wandervögel. , Die Bewegung ist also noch viel schneller angewachsen, als ich trüber auf Grund einer älteren Statistik geschätzt habe. Aus den Kreisen dieser drei Watulervogeivcr* bände ist neben zahlreichen begeisterten Zustimmung«- kuiidgcbungen nur ein einziger Protest an die Ocffentlichkeit gedrungen, welcher die (von Führern des W, V. e. V, herausgegebene Führerzeitung in der S a che scharf verurteilt. Das ist der Protest der Gauleitting Pommern des ״Alt-Wandervogels“. Er ist nicht einmal für die Stimmung des — Verhältnismäßig unbedeutenden — Alt-Wandervogels, geschweige denn für die Anschauungen der übrigen Verbände, charakteristisch: Denn der Alt-Wandervogel in Berlin hat bereits vor längerer Zeit beschlossen, keine Juden mehr atifztinehmen, gerade er ist seit langem als antisemitisch bekannt. Die übrigen zwei oder drei Proteste richten sieh im wesentlichen gegen den Ton der Führerzeitung, und vermeiden cs offensichtlich, in der Sache Stellung zu nein neu. Bezeichnend ist der Protest der schlesisehen Führer: ״Die versammelte Führerschaft der schlesisehen Wandervögel erhebt energisch Einspruch gegen den niedrigen und würdelosen Ton c i n iger der Aufsätze zur Judeufrage in Nummer 11 der ״׳Wandcrvogcl-Führcrzcitung“, ohne damit eine sachliche Stellungnahme zum Ausdruck bringen zu wollen." Besonders interessant ist die Erklärung der Bundcslcitung lies W. V. e. V. in Nr, 11. des ״Wandervogels“. Der Eingeweihte wußte von vomherein, daß die Bundcslcitung, die den , erst vor kurzem mühsam geeinten Wandervogel■ c. V. mit großer Kunst ängstlich Zusammenhalten muß, cs nicht wagen würde, sich mit der Führerzeitung offen in Widerspruch zu setzen, daß sic bestenfalls die Aufrollung der Frage als inopportun bezeichnen würde. Sic hatte unserem Gesinnungsgenossen Oberlehrer Cal vary (auf seine Beschwerde hin) eine ״unzweideutige Stellungnahme“ i!n Novemberheft des ״Wandervogels“ zugesagt. Die ״unzweideutige Stellungnahme“ hat folgenden Wortlaut: ״Mit Rücksicht auf gewisse Erörterungen in der Führerzeitung, die zweifellos nicht im Interesse des Bundes liegen, hält cs die Bundcslcitung für notwendig,, hervorzuheben, daß die Führerzeitung keine amtliche Zeitschrift des Bundes ist, und daß allein ihre Herausgeber die Verantwortung für ihren Inhalt trugen. Um diesem Verhiiltnis auch äußerlich bestimmten Ausdruck zu geben, hat die Buudcsleitung •beschlossen, vom 1. Januar 1914 ab die Führerzeitung nicht mehr durch die Geschäftsstelle des Bundes zu vertreiben.“ Selbst das ״Berliner Tageblatt“ ,findet, daß diese Erklärung die prinzipielle Frage unentschieden läßt. Bleibt noch der entrüstete Protest des ״Deut* sehen Wandervogels, Gau Groß-Berlin“, mit dem cs eine eigene Bewandtnis hat. Unter dem irreführenden Namen ״Deutscher Wandervogel, Gau Groß-Berlin“ verbirgt sich nämlich ein nur in Berlin existierender kleiner Privatwandervogcl. Ein paritäti- , sehes Unternehmen, dem einige wohlmeinende Philosemiten ihren klangvollen Namen geliehen haben. Die Seele dieses Unternehmens ist ein jüdischer Relerendar, der aus dem ״Alt-Wandervogel“ austrat, weil er dort nicht Führer werden konnte. Wenn ich noch berichte, daß schon jetzt das Verhältnis der jüdischeu zu den christlichen Wandervögeln in diesem Verbände etwa wie 1:1 ist, so weiß der Leser, wie es dort in einigen Jahren aussehen wird, und was er von einem ״Protest“ aus diesen Kreisen zu halten hat. Bei dieser Sachlage ist cs interessant, daß sich das Zentral vcrcinsblatt in einem gut orientierten Artikel (der zugleich eine offizielle Kundgebung des Verbandes der neutralen Jugendvereine vorstellt), einer merkwürdigen Schönfärberei schuldig macht. Es ist ja sonst nicht die Art des Zentral- Vereins, antisemitische Begebenheiten selbst kleinerer Dimensionen leicht zu nehmen! Ob er aber dieser bedeutsamsten antisemitischen Regung deutschen Volksgeistes, die wir seit langem erlebt haben, gerecht wird? Zwar verkennt die Kundgebung des Zentralvereins nicht, daß es gerade der beste, idealistischste Teil der deutschen Jugend ist, der sich hier so judenfeindlich gebärdet. Abc? nur zu gern beruhigt sie sich bei ״Umfragen“, die festgestcllt haben, daß in ganzen Teilen Deutschlands der Antisemitismus im ״Wandervogel“ ganz ״unbekannt“ ist — hat man auch festgestellt, wieviel jüdische Kinder dort im ״Wandervogel“ organisiert sind? —, und viel zu freudig stimmt sie den Protesten zu, dessen zweifelhafter Charakter auch dem Zentralverein nicht verborgen bleiben konnte. Gewiß: der ganze Vorfall paßt wenig zu dem dcutschnationalcn Kulturprogramm, das sich der Zentralvcrcin neuerdings zugelegt hat, und so ist cs erklärlich, daß er davor zurückschreckt, ihn in seiner symptomatischen Hedentun}{ zu würdigen. Der Kampf, den der Zentralvcrcin gegen den Antisemitismus führt, ist von uns niemals als unchrenhaft bezeichnet worden, — das muß gegenüber einer Andeutung jenes Artikels hervorgehoben werden. Aber wie schon oft, so muß auch in diesem Falle bezweifelt werden, daß er die richtigen Methoden anwendet. Nach seiner Ansicht, der die ״Mitteilungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus“ natürlieh bcipflichten, ist cs falsch, aus dem ״Wander• vogel“ auszutretcii: inan soll im ״Wandervogel“ um das Recht kämpfen! Wer soll kämpfen? Sollen Schüler gegen Führer kämpfen? Will man die Kinder einer Glcichberechtigungsdoktrin zuliebe , Demütigungen aussetzen? Oder erweckt es nicht größeren Stolz, wenn man die Kinder lehrt, daß sic aus Solidarität mit ihren jüdischen Kameraden auch aus nichtantisemitischen Ortsgruppen ausztischeidcn haben? Werden sic nicht mit besseren Mitteln zu Menschen .׳ erzogen, die ihre Ehre im Leben zu wahren wissen, als jene, die erst dann gehen, wenn man sic dazu auffordert? Doch das ist schließlich Ansichtssache oder besser — Gcschmacksachc. Mit Entschiedenheit aber müssen wir uns gegen einen Vorwurf des Zcntralvcreins• blnttcs wenden, der modern zu sein scheint, denn er ist auch ein Prunkstück der neuen antizionistischen Broschüre. Man hält es nämlich für ״f e i g e", dem Antisemitismus ״kampflos den Platz zu räumen“. Wir wollen nicht versuchen, den Vertretern dieses ״Argumentes" klarzumachen, daß der Zusammenschluß am die igene, allen sichtbare jüdische Fahne von jeher nicht bloß der einzig wirksame, sondern auch der mutigste Kampf gegen den Antisemitismus war, — eine Lehre, für die wir uns im Notfälle ja auch auf den K. C. berufen könnten. Aber wir wollen doch bescheiden anfrngen, wo denn die vielen Christliehen Organisationen sind, in denen die Herren vom Zentralvcrcin ״unter Einsetzung ihrer Persönlichkeit“, mutig ״kämpfen“. Diese Frage braucht man nur aufzuwerfen, um die Phrasenhaftigkcit jenes Einwandcs zu entlarven. Wenn der Artikel auch die junge jüdische Wanderbewegung mit dem Vorwurf des mangelnden Mutes belegt, so widerspricht dem eine Feststellung, die die Januarnummer des gleichen Blattes macht. Sie weist ganz richtig darauf hin, daß die ersten jüdischeu Wanderhünde ״Blau-Weiß“ schon längst vor der antisemitischen Demaskierung im Wandervogel gegründet sind. Wir hielten nämlich schon vorher unsere Gesellschaft für die beste. Und wer die freie, ungezwungene Fröhlichkeit keimt, die in jüdischen Wandcrbiimkn herrscht, wird verstehen, daß sic durch menschliche und pädagogische Gründe noch mehr gerechtfertigt sind als durch jüdische. j I I

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.