Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XVII (1912)
- Issue
- Heft 35 (30.8.1912)
- Date
- 1912-08-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Die staatskirclienrechtliche Stellung der Israeliten in Bayern Von Df. Ludwig Wassermann (Miihchcn). Pie erste zuverlässige Kunde von dem Auftreten der Juden in Bayern bringt eine Urkunde vom Jahre 906 über den Zoll zu Passau. ln der Folge siedeln die Juden sich dann in verschiedenen Städten so in Regciisburg, München, Launigen, Mühldorf, Sulz, bacli, Sul/lhirg und Diessen an. Jahrhundertelang leben sie in einem nahezu rechtlosen Zustand. Als Ausländer, die ihre Nationaliläl mit ihren scharf ausgeprägten Eigentümlich• keilen zu wahren suchten mul als Olnubensgenossen, die zu den herrschenden Konfessionen im Gegensatz standen, waren sic gehaßt und angefeindot und nur dort geduldet, wo man ihren Erwerbssinn sich nutz• bar zu machen unternahm. Pa erfuhr Bayern im ersten Jahrzehnt' des 10. Jahrhunderts einen bedeutenden Zuwachs seiner׳ jüdi. scheu Bevölkerung durch die Erwerbung verschiedener Lamlesleile mit zahlreicher jüdischer Einwohnerschaft, (iah cs im Bayern von 1803 nur 250 jüdische Fa. inilieii, so zeigte 10 Jahre später nach amtlich statistischen Notizen aus dem Jahre 1812 das König, reich Bayern bereits eine jüdische Bevölkeruugszahl von JU0ÜÜ Seelen. Schon anfangs des Jahres 1801 hatte Kurfürst Maximilian Joseph an das Generallandes.Dircktorium einen Erlaß ergehen lassen, der die Absicht aussprach, den Juden eine Einrichtung zu geben, durch welche sic ״allmählich zu nützlichen Staatsbürgern erzogen“ werden sollten. Die obenerwähnte Vermehrung der jüdischen Bevölkerung, die in jedem einzelnen Landes• teil wieder nach besonderen Rechten und Gesetzen lebte, drängte dazu, eine einheitliche Regelung der Rechtslage der Israeliten im ganzen Königreich zu schaffen. So wurde denn zunächst die MinisteriaU polizeisektion beauftragt, Vorschläge zu entwerfen. Bericht und Entwurf wurden durch Signal des Mi* nisters Grafen Montgcfas vom 10. Februar 1812 dem Geheimen Rate Graf \yelspcrg mit dem Aufträge zu• gewiesen, darüber zunächst in den vereinigten Sek• lioiien und dann im Plenum des geheimen Rates Vortrag zu halten. Am 6. Mai 1813 erstattete Graf Welsperg sein Referat, das mit wenigen Acndcrungcn Annahme fand. Unterm 10. Juni 1813 erlangte es die Sanktion des Königs und wurde als Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern verkündigt. fins Edikt zählt 31 Paragraphen, die sich inner, lieh in zwei Abschnitten teilen. Der erste, Paragraph 1 mit 22, regelt die bürgerlichen Verhältnisse der Juden und Ist veraltet, bz.w. durch spätere Landes- und Reichsgesetze von 1851, 1861, 1868 und 1869, welche die Gleichberechtigung der Konfessionen brachten, außer Wirkung gesetzt. Dagegen ist der zweite Teil, der die Israeliten als Religiousgcsellschnften bchan• dclt, mit Ausnahme der Aufrechterhalttmg der Ausnahmegesetze in § 30 noch heute in Kraft, Es schien, als ob das Judenedikt die Fassung, die ihm 1813 gegeben worden War, nicht lange bchalten sollte. Schon auf dem erste» Landtage von 1819 wurde lebhaft über eine Revision des Ediktes sten Impressionen, auch in technischer Hinsicht; die Strichclmanicr, besonders beim Pastell, kam auch den intimsten Wirkungen entgegen. So erhob sich der Künstler mächtig über das Niveau der illustrativen Landschaftsmalern: er schuf Ovdichtc in Farben, sonnige, melancholische, ernste, heitere, ja sogar tragische. Er schuf die tragische Landschaft. Seine Gewitterszenen sind voneiner drohenden Gewalt, von einer explosiven Verdichtung, daß man von ihnen wie von einem Drama erschüttert werden kann. Aber sie lallen niemals über den Rahme» des rein Malerischen hinaus, sic sind bloß Form und Farbe, Licht und Luft. Ihr Stil ist ein malerischer, obwohl sic in einer Epoche der Mischformen ge• schaffen sind. Aber die Formen der Natur naclmibildcn und mit einem persönlichen Inhalt zu erfüllen, genügte dem rastlos strebenden Geiste nicht. Die Ueberwiiuhmg des Formaten, das Erfüllen der Körper mit Licht und Farbe, erschöpfte den Denker. Taten wollte er selten, lebendiggewordene Träume, Materialisierimgen der seelischen Erlebnisse.׳ Und er fand sich in den großen Schicksalen der Menschheitsgeschichte, dort, wo sie ihren realen Ursprung hat, wo sie sich der Kultur der Intelligenz noch nicht preisgegeben bat: in der Bibel, Schon in dein Triptychon ״Der Mensch“ kündigt sich das Elementare seines Naturells an. Selbstherr• *ich bricht er die Schranken der Konvention, laßt in seiner Konzeption das Kühnste zusammen! das seine Phantasie gebiert,, 80 daß diese Schöpfungen «lernt fremd anmuten. Je eingehender man sich mit ihnen beschäftigt, desto natürlicher, tritt einem das entgegen, was früher als Laune oder Willkür crschicdebattiert. Und nun be;;i1mt eine Zeit der Vertröst»»• gen durch die R1׳;:;mn1g. So in den Landtagsaoscliieuen von 1019 und;031. Da und dort werden von der Re;,Rr;mg Guk.chicn ciiigeforilert, wobei insbesondere da״, Problem einer Oberkirchenbehörde eine große Rolle spielt. 1850 wird eine große An• zahl bayerischer Rabbiner, 1861 werden drei äuge• scheue auswärtige Rabbiner ungefragt, oh die Errichttiug einer überoehdrde zulässig und zweckmäßig sei. Die gutachtlichen Aeußcrungcn auf diese Frage lauteten nicht üb»,via:,{bimsend. Die orthodoxen Rahbincr erklärten, daß weder einer Obeibehorde noch einer Synode das Recht ejng'Tüiiint werden könne, in Sachen des Glaubens, des Ritus und der Disziplin bindende Entscheidungen zu treffen. Der andere Teil der Rabbiner sprach sich dafür aus, daß zwar nicht in Sachen des Glaubens, wohl aber des Ritus und der DiszMin einer aus Rabbinern und Laien ׳zusammengesetzten Synode die Befugnis entscheiden• der Beschlußfassung eilige räumt werden möge. Die auswärtigen Rabbiner votierten teilweise sehr ent• schieden gegen eine Oberbehörde oder sie versprachen sicli von einer solchen keinen Vorteil. Unter diesen Umsländen nahm das Ministerium Anstand, an die Schaffung einer Kii'chenverfnsaung der Juden noch Weiler zu denken. Man ließ cs heim alten und hegnügte sich damit, durch eine einfache MinisteriaU entschliclhmg vom 29. Juni 1863 in Anlehnung an das Edikt, von 1813 die notwendigsten Anordnungen zu treffen, um jedem israelitischen Staatsbürger die Ausübung seines Kultus tunlichst zu ermöglichen, ln den letzten Jahren hat sich das Bedürfnis nach einer Neuregelung der Verhältnisse immer dringlicher geltend gemacht. 111 der Kammer der Abgeordneten und in der Kammer der Rcichsrätc haben die Minister von Weimer, von Knllling und Freiherr von llcrtling wiederholt die Revisionsbedürftigkeit anerkannt. Allein für die bayerische Staatsrcgicruiig bietet die gesetzliche Neuordnung der israelitischen Kultusver• Verhältnisse besondere Schwierigkeiten. Der Kultusminister regte daher in der Sitzung des Finanzaus• Schusses der Kammer der Abgeordneten vom 10. Juli 1908 an, es möchten zu einer Vorbereitung und Erleichtcrung der Reform sich zunächst die Führer der Orthodoxie und Neologie in Gemeinschaft mit den Rabbinern und den Vertretern der Kultusvcrwaltungen über gewisse Grundzüge für eine Neugestaltung verständigen. Der ״Lnndcsvcrcin für israelitische Kultusgcmcin• den in Bayern“ wählte eine aus zwei Rabbinern und drei Laien bestehende Kommission, der zwei juristische Referenten beigegeben wurden. Allein in jler Kommission entstanden bald Melmmgsver• sehieilenhelten, so daß ein Laie und die Rabbiner ausschieden. An Ihre Stelle traten drei Laien als Ersatzmänner, wogegen die ״Konferenz der baycrisehen Rabbiner“ a!n 23. Februar 1910 einen Protest veröffentlicht hat. ln der Kommission sind dann von Dr. Elias Straus und von Dr. Heinrich Frankenburger Referate erstattet und daraufhin ״Grundsätze für eine neue gesetzliche Regelung der Verhältnisse der jüdischen Kciigionsgcscilschaft in Bayern" auf־ gestellt worden. Diese Grundsätze wurden aber alsbald wieder angefochten, besonders von rabbinischcr Seite. Andererseits schlossen sich 1909 mehrere Tausend orthodoxer Israeliten, darunter eine Anzahl neu war. Werke wie der ״Jcsaias“, ״Die Trauernden“, ״Vergänglichkeit“, ״Davids Gebet", ״Der zurnende Moses“, sind so voll originaler Kraft, daß man sich wundern muß, warum Ury in der Kunstwelt nicht jenen Platz ciimimint, den ihm eine spätere Generation bestimmt /»weisen wird. Die großen, ein• fachen Linien, wie sie sich in der Bibel offenbaren, finden wir in Urys Bildern wieder, machtvoll ge״ steigert zu Symbolen einer modernen Persönlichkeit. Alle die angeführten Bilder, auch sein letztes grau• dioses Werk ״Die Sintflut“, haben inhaltlich ihren Nährboden in der Historie; aber sie sind ebensowenig von ihr abhängig wie Goethes Tasso von dem geschichtlichen. Die Energie eines schöpferischen Geistes hat sic!ungestaltet und zu einer soleben Form geprägt, daß sie unabhängig von jeder Literatur zu einer eigenen Welt geworden sind. In dieser schaffenden Energie liegt auch die Tragik Lcsser Urys, und ich will auch nicht verschweigen, daß er sic mir enthüllt hat. An einem kalten, lichten Wintcrvo,׳mittag xvnr's, in dem weiten Atelier, worin es nichts gibt als Bilder und Bilder, Zeichnungen 1md Malcrrcquisitcn, nichts, das an modischen Komfort erinnert, nur liehen den zarten, flimmernde» Landschaften die liibeigestalteii mit ihren ausdrucksvollen Augen und wuchtigen Geherden. ״Was sind denn das für kleine Dinge“, hegann Ury, ״die Bäume und Wolken, die anspriiclilosen Studien, die man ein paar glücklichen Augenblicken verdankt! Oder die Porlräts auf der Radiernlntte, die irgendein Bürger bestellt und mit kleiner Münze abnimmt 1 Jeden Talent mag sich damit bcscheiden. Was «her soll der tun, dem gerade das Höchste groß genug ist, der den größten Raum und Rabbiner, zu einem ״Verein für die Interessen des gcsetzcstrcucn Judentums in Bayern“ zusammen. Audi hier hat eine Kommission eine Denkschrift atisgearbeitet und am 9. Juli 1911 dem Kultusministerium unterbreitet. Wer sich eingehend über die Schwierigkeifen der bestellenden Verhältnisse informieren will und wer die Rechtslage studieren möchte, in der sich Bayerns Judcnheit tlurcli das Edikx -seit 100 Jahren versetzt sicht, der kann dies in dem ganz vortreff• liehen Werk L>r. Joseph I leimbergers über die staatskiicliciucciitliciic Stellung der Israeliten in Bayern (zweite Auflage 1912, bei Mohr in Tübingen) tun, dem auch ich hier im wesentlichen gefolgt hin. Die Verhältnisse sind außerordentlich verworren, und ich möchte wiederholt darauf hin weisen, daß, wie ich schon im ״Bayerischen Kurier", einem führenden Organ der bayerischen Zentrumspartei, ausgeführt habe, nicht mir eine Angelegenheit der bayerischen Judcnheit zur Debatte steht. Es handelt sich wohl zunächst um die Interessen der israelitischen Religionsgesellsehaft, aber nicht minder um die des Staate* und seiner Behörden. ״Der Staat kann es nicht weiter hiniuhmeii, daß, wie cs seit Jahrzehnten tatsächlich geschieht, vom Ministerium herab bis zu den Distriktsverwaltuiigsbehördcn gegen das bc* stellende Recht regiert wird: all diesen Behörden aber kann man nicht zumute», ständig mit einem Rechtsmaterial zu arbeiten, das auf die gegebenen Verhältnisse nicht paßt und zu seiner eigenen Miß- Achtung geradezu zwingt.“ Vom Standpunkte des Zionismus wird man die Revisionsfrage dahin zu behandeln haben, daß man sie unter dem Gesichtspunkt positiver jüdischer Gegcnwartsarbeit betrachtet. Ich glaube, daß cs unsere Aufgabe ist, alles zu unterstützen, was das Judentum fördert und erhält. Die Religion ist mit der festeste Kitt gewesen, der uns deutsche Juden vor dem Untergang bewahrt hat. Durch die Unterstützung der Revision des Ediktes die Ausübung dieser Religion zu gewährleisten und damit kommende Generationen vor den zersetzenden Strömungen, die sich heute vielfach bc* merkbar machen, zu bewahren, ist sowohl u n - sere Aufgabe als Zionisten wie als Bürger eines Staates, dessen Ordnung zu e r 11 a 11 e n wir allezeit bestrebt sein müssen. Die Rechtsbeschränkungen der Juden in Rußland Von L. P. Rastorgoncff. Seitdem Amerika vor einigen Monaten Schritte unternommen hat, um gegen die Benachteiligung seiner jüdischen Bürger bei ihrem Aufenthalt in Rußlaml zu protestieren und seine nationale Ehre zu verteidigen, selbst auf die Gefahr hin, ein Absatzgebiet für seine Waren zu verlieren, hat sich der Lage der russischen Juden das allgemeine Interesse in steigendem Maße zugewandt. Niemand kann die Tat- Sache leugnen, daß die Juden verschiedenen vexatorische» Soiulerbcstiimnungen und Rechtsbeschrän* klingen unterworfen sind, und cs bleibt mir die Frage offen, wie weit sich diese Beschränkungen erdas tiefste Erleben braucht, um sich auszusprechen? Selten Sic hier meine meterhohen Leinenwänile! Jahr um Jahr schaffe ich aufs neue, reihe mich auf, opfere Zeit und Geld und Nerven für Material und Studien, aber von den Bildcrkäiiferii fällt keinem ein, auch mir Bei mir anzufragen. Meine ersten Bilder, die ich heute vielleicht verleugne, begehren sie. Die Kolossalgemälde der jüngsten Zeit machen sie erschrecken. Ich zeige ihnen den Haß und das Grauen, die■ bittersten Instinkte des Mcnsehengcschlechls, mit solcher Eindringlichkeit, daß sie die Augen davon abwcuden müssen, um sich nicht in der eigenen Niedrigkeit und I lilfiosigkeit zu sehen. Nicht darin liegt das Bittere, daß sie mich nicht würdigen. Was ist Glück und Ruhm und Besitz? Aber daß ich immer wieder von neuem beginne, Jahr tmd Jahr, daß ich innerlich verblute und immer wieder dazu gedrängt werde, den Kampf aufzitnchmcn, das ist ungerecht,*׳das ist meine Tragik.“ Nach einer wehmütigen und doch zuversichtlichen Pause: ״Aber ich will nicht klagen, sondern warten. Ich habe mein Existcnzminimum und bin damit zufrieden. So bin ich frei, an keine Stunde, an keinen Menschen, an keine Clique gebunden und kann all das überwinden, das sich in meine einsame Stube an mich lieramlräugt.“ Ich will Lcsser Urys Schicksal nicht weiter entblöden, sondern bloß daran erinnern, was man.einein große» Künstler schuldig ist. Vielleicht finden sich Kunstfreunde, die es sich zur Pflicht machen, Urys Werk in einer Auslese dem Publikum vorzuführen. Sie werden jedenfalls sieh selbst einen größeren Gcfallen tun, als dem einsamen Mann, dem ־kein Ge• schick mehr etwas anzuhaben vermag.