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Jüdische Rundschau · 1911-10-06 · Heft 40 (6.10.1911) · page 7

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XVI (1911)
Issue
Heft 40 (6.10.1911)
Date
1911-10-06
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 40 I .4 Zwei Jugendbücher Die Kunde von der Ausgabe neuer (Jücher, die der jüdischen Jugend gewidmet sind, 'zeitigt stets j>es1';11M1tes Hinhorchen. Man tritt den Ncucrschci• innigen mit Freude entgegen in der Erwartung, eml• lieh ein Buch in die Hand zu bekommen, das man tlr;׳ jüdischen Jungen und Jüngsten mit gutem Oe• evi"0n zur Unterhaltung oder Belehrung vorsetzen dar!. Leider werden die Erwartungen nur in sehr *dienen Füllen — und daun auch nicht einmal voll• ständig - erfüllt! die Enttäuschung ist meist recht biiter. Da bedeutet es schon eine erfreuliche Tatsache, \vrm mau wenigstens einer der beiden vom 1!״ d i» c h e 11 V o I k s s c 11 r i f t e n v e r l a g" in I mkfurt u, M. soeben hcrausgegeheneu Jugend• sehrifteii•) ein empfehlendes Wort mit auf den Weg i'.ben kann. Auf den ״J ü d i s c h c n J11 g e 11 <1 k a I e n <10 r" 2ל ו" zielt diese Bemerkung nicht hin. Wie gerne I i tc man auch seiner Verbreitung das Wort /׳ereilet: <׳< ist leider unmögiieh. (Das Büchlein ist iibrigens '! ) Nr. 38 der ״J. R." bereits kurz nngezeigt worden, ■'•och da meine Beurteilung von einem entgegen• .< setzten Standpunkt aus erfolgt, erscheint es mir . ׳cht unangebracht, noch einmal und ausführlicher auf das Schriftchen zuriiek/ukommen.) Beim ersten Bindern gewinnt man einen recht oeundlichen Eindruck. Das Büchlein ist sauber ge- 1 unden, hübsch gedruckt, und auch ein rascher Blick inf das Inhaltsverzeichnis (Hirsch Hildesheimer, t.vbcnsbild; Bilder aus dem heiligen Laude; Raschi; twhwuaus־Nacht usw.) liillt manches Oute erhoffen. Die textlichen Beiträge gehen meist auch nicht gerade Anlaß zum Tadel. Die Skizzen ״Schwuans.Nacht" und ״Das Neujahrsfest der Bäume" sind von einer zarten Stimmung getragen, der kleine Aufsatz, über ״Raschi" aus der Feder Dr. A. Liebermanus ist dem jugendlichen Verständnis durchaus angepallt. Auch das Lebensbild Hirsch Hildesheimers könnte man liinnclimen. Die ״Bilder aus dem heiligen Lande‘* hingegen möchte man lieber missen (Lyrik, selbst Prosa-Lyrik verträgt sich nicht mit nummerierten A n m e r k u n g c n!) und die Ueberlragungen Dr. Heinemanns sind wenig poetisch, zu deutsch: recht ungeschickt. Die orthodoxe Tendenz verurteile ich nicht, he. sonders da sie in die erzählenden Beiträge meist wohltuend unaufdringlich hiueingeflochten ist. Nun Ist aber dem Kalendarium eines jeden Monats eine Aufzählung seiner Feste, Gedenktage und der da• mit verbundenen!,!lichten angereiht; gewiß keine üble Idee. Die Art indes, in welcher diese Be• Pachtungen abgcfallt sind, ist dermaßen trocken und n ü c 111 e r n, daß sic geradezu a b s t o ß e n d wirkt. Da kann man lesen, daß es (,flicht ist, am Sukkaus ״die vier P f la n ze n a r t e n vereinigt in die Hände zu nehme n*\ daß am Hauschano rabo ״ein aus drei oder fünf W e i d e n z weig en gebundener Strauß gegen Ende dcsOottcsdicnstcs dreimal leicht abgeschlagen wird", und daß am Tischo b’Mo ״Waschcn, Salben, Lederbesc 11 uh ung (sic!) b i s zu m Abend, Sit ־/ c n auf Stuhl und Bank von gewöhnlicher Höhe bis zum Nachmittag zu meiden s i n d.** Derartiges soll werbend und b e lehrend wirken? Die eingestreuten Legenden und Lehrsprüche aus Midrasch und Talmud sind an und für sich durchaus zu billigen. Aber man höre, was u., a. dort gedruckt stellt; ״Rabbi Jannai beleuchtete die Worte ״zu hoch ist dem Toren die Weisheit" (Prov. 21. 7) mit einem Oleichnisse von einem hocligeliäiigtcn Laib Brot, das dem Törichten für unerreichbar gilt, Während der Kluge, erwägend, daß irgend jemand das Brot so hochgehängt haben müsse, es also mit Hilfe von verbundenen Stangen — auch wieder heruntcrgcholt. werden könne, sich in seinen Besitz zu setzen weiß. Ebenso denkt ein törichter Schüler usw." An anderer Stelle liest inan Folgendes: ״(R. Chamina b. Chaina:) Jerusalem ist zerstört worden, weil die Israeliten jener Zeit gegenseitig falsche Nachricht übten, indem sie nicht einander wegen der begangenen Sünden ermahnten; man vergleiche das Bild in Echa 1, 6: ״ihre Großen sind Rehen gleich", wie das Keil in der Horde seinen Kopf an den Schweif (?!) des vor ihm schreiten• den Rehes hält, so hielten auch sic ihr Ge• sicht zu Boden gesenkt und wiesen einander nicht . zurecht. — Sabbat 119 b, Rpa I, 16." Nach Mitteilung dieser wundervollen Stilblüten ist jedes weitere Wort überflüssig. Man wird nun *) ״Jüdischer Jugendkniender 5672", jüdischer Volksscnriftcnvcrlag G, m. b. H., Frankfurt a. M. — ״Bilderbuch" von Adele Sandler, ebenda. JU EDI s C11 E_R UN DSC H AU _ ganz genau wissen, daß der ״J il 11 i s c 11 e J11 g c n d Kalender 0672" nichts für die jüdische Jugend ist. * ״U i i 11 e r, Ver!־. c m a 1! e 11 e r I e i, A u c 11 viel Jüdisches dabei“, stellt auf der bunten Litfaßsäule zu lesen, welche den Eiulnmhlcekcl von Adel c Sandlers ״B i 111 e r h u c 11" ziert, und was dieses Motto verspricht, hält das Buch getreulich. Unseren Allerjiiiigsteu ist cs gewidmet, mul die jüdischen Mütter, die ihren Kleinen das Bilderbuch nnschnffen werden, haben Grund, Frau Adele Sandler für «las jüdische Erziehungsret|uislt dankbar zu sein. Eine Erfüllung bedeutet das Werkeheil noch nicht: es stellt einen Anfang dar, aber ־ und besonders in seinen jüdischen Teilen einen hervorragend gute 1» A11 f n n g. Was es da nicht alles — neben gleichgültigeren Bildern - zu schauen gibt: Die Here aus Noahs Arche, den König Salomo, den gedeckten Sahbattiscli! die geschmückte Sttkkoli, den Cliaiiukkalilcucliter und noch manches andere Schöne. Sämtliche Bilder in der großflächigen Manier Gertrud Casparis gehalten — sind mit er• tiuickeiulein künstlerischen Geschick entworfen und ausgeführt, und die graziösen Verslein bilden eine hübsche Ergänzung. Einen besonderen Vorzug der jüdischen Bilder erblicke ich darin, daß den Eltern Gelegenheit gegeben ist, all die bunten Szenen weiter auszumulcn: die Kleinen werden genug zu fragen haben. Und es soll eine Lusl bedeuten für jede jüdische Mutter, fiir jeden jüdischen Vater, die e r s t e n j ti d i s c 11 c n. F r a g e n des Kindes zu he• antworten und so in ihr Kind den ersten Samen zu legen für die Liebe zu unserem Volk. An Adele Sandler aber ergeht der Wunsch, sie möge uns mehr Bücher dieser Art schaffen - der Motive gibt cs ja erfreulicherweise eine Fülle ־ als Motto aber möge späteren Werken voraustebeu: ״Bilder, Verse mancherlei, Doch nur Jüdisches dabei I" L. L. Die neue Geschäftsordnung des Kongresses Beschlossen vom X. Kongreß am 15. August 1911. 1. Allgemeine Bestimmungen § 1. Delegierte. Ein Delegierter darf nur ein Mandat übernehmen und ausüben. Das Stimmrecht ist von allen Delegierten persönlich nuszuüben. Ein Ersat/.delcgierter tritt nur dann an die Stelle eines Delegierten, wenn dieser au den Verhandlungen des Kongresses noch nicht teil• genommen hat. § 2. Landsmannschaften bzw. Sondcrvcrbandsdclegationen und Fraktionen. Die auf dem Kongreß anwesenden Delegierten bilden Landsmannschaften, bzw. Sondcrvcrbandsdcle• gationen und Fraktionen. Die •Rechte einer Lands* mannsclinft (Sondcrvcrbandsdelcgation) sind von dem Zusammenschluß von mindestens 10 Kongreßdclcgierten abhängig. Entscheidend hierbei ist die Zahl der gewählten Delegierten. Die Rechte einer Fraktion sind von dem Zusninmenscliluß von mindestens 30 Delegierten auf dem Kongreß abhängig. Jeder Delegierte ist berechtigt, bei Austritt aus einer Landsmannschaft sich einer Fraktion anzuschließen, Landsmannschaften und Fraktionen haben ihre Konstituierung und die Zahl ihrer Mitglieder vor der Eröffnung des Kongresses dem Actions-Comite anzuzeigen. Erfolgl die Bildung derselben während des Kongresses, so genügt die schriftliche Anmeldung heim Kongreßpriisidium. § 3. Sitzungen und Protokolle. Die Plenarsitzungen des Kongresses sind ü((eutlieh. Die Ausschließung der ()Öffentlichkeit kann durch gemeinsamen Beschluß des A; C. und des Kongreß- Präsidiums für bestimmte Punkte der- Tagesordnung• ohne Debatte beschlossen werden. Ucber die Verhandlungen im Plenum wird ein stenographisches Protokoll aufgenommen und durch den Druck veröffentlicht. Die offizielle Sprache des Kongresses ist die hebräische; die Verhandlungen werden jedoch, solange dies aus praktischen Gründen zweckmäßig erscheint, in deutscher Sprache geführt. Die Delci gierten sind berechtigt, auch andere Sprachen zu gebrauchen. Derartige Ausführungen werden auszugsweise durch die Schriftführer übersetzt. Anträge sind auf Wunsch vor der Abstimmung außer in der deutschen und hebräischen auch in der englischen, französischen und russischen Sprache wie■* derzugeben. II. Ausochüsso § 4. ' Der Kongreß wählt Ausschüsse je nach Bedarf. Die Zahl der Mitglieder bestimmt der Kongreß von Fa» zu Fall, Seite 470 Die laiulsiii.innscliafteii und Fraktionen haben das Recht, in alle Ausschüsse, die vom Kongreß gebildet werden, ihre Mitglieder zu präsentieren, je nach ihrer Stärke. Die Wahl findet per Akklamation, in! Falle des Widerspruchs von seilen einer Landsmannschaft oder Fraktion oder von '10 Mitgliedern nach relativer Majorität statt. § 5. Konstituierung. Die gewählten Ausschüsse wählen einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Berichterstatter. 8 ft. Beratung und Beschlußfassung. Die Verhandlungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. Die Präsidenten des Kongresses, sowie die Mitglieder des E. A, G. sind jedoch zur Teilnahme mit beratender Stimme berechtigt. Die Ausschüsse haben das Recht, einstimmig die Zuziehung einzelner Mitglieder des Kongresses mit beratender Stimme zu beschließen, sowie Sachvcrständige zuzuzichen, Die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Beratungen im Plenum finden auf die Verbandlungert der Ausschüsse analoge Anwendung. v 8 7. Protokoll. lieber die Verhandlungen ist ein Protokoll zu führen, das alle Anträge und Abstimniungsresultati׳ enthalten muß. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu vollziehen 11ml dem Präsi* denten des Kongresses zu übergehen. 8 8, Berichterstattung. Der Berichterstatter hat dem Kongreß die Ansichten und Anträge des Ausschusses zur Kenntnis zu ־• bringen. Er hat die Anträge vor dem Plenum zu vertreten und ist nicht berechtigt, sich an der Debatte im Plenum anders als in seiner Eigenschaft als Bericlitcrstatter zu beteiligen. 8 ö. Permanenzausschuß. Zur Vorbereitung der vom Kongreß vorzunchmcn• den Waiden mit Ausnahme des Kongrcßpräsitliunis wird vom Kongreß ein Perniancnzausschuß gebildet. Der Pcrinancnzausschuß bat sich vor Beginn den zweiten Sitzung zu konstitutiervn. Er bestellt aus den Vertretern der Landsmannschaften bzw. Sondcrverbandsdclegationcn und Fraktionen, die das Recht haben, für je zehn Mitglieder einen Vertreter in den Ausschuß zu entsenden. Diejenigen l.amlsmaimscliaften, welche die Zahl Von zehn Delegierten nicht erreichen, haben das Recht auf Entsendung eines Vertreters in den Per• mancnzausschuß, wenn sic wenigstens vier Delegierte zählen, Die übrigen Landsmannschaften und diejenigen Delegierten, welche keiner Landsmannschaft oder Fraktion .ingehören, wählen in einer gemeinschädlichen Sitzung für je zehn Mitglieder einen Vertreter in den Perniancnzausschuß. Ein Uebcrschuß von mindestens vier Delegierten über 10, 20 usw. berechtigt zur Wald eines weiteren Vertreters. III. Eröffnung und Konstituierung des Kongresses § 10. Eröffnung. Der Kongreß wird durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch ein anderes Mitglied des E. A. G. eröffnet. Dieser führt den Vorsitz bis zur vollendeten Konstituicrung des Bureaus. Er ernennt provisorisch flir״ die gleiche Dauer zwei Mitglieder zu Schriftführern.* 8 II. Wahlen des Bureaus. Der Kongreß wählt auf Vorschlag des Zentral- ComiKs in gesonderten Wnhlgängen den Präsidenten sowie nach Entscheidung des Kongresses zwei bis vier Vizepräsidenten. Die Wahlen erfolgen nach absoluter Stimmenmchrlicit; ist eine solche nicht zu erzielen, so sind die Kandidaten, welche die meisten Stimmen haben, auf eine engere Wahl zu bringen. Tritt in dieser Wahl Stimmengleichheit ein, so entscheidet das durch den amtierenden Vorsitzenden zu ziehende Los. Der Kongreß wählt sodann in je einem gemeinsamen Wahlgangc vier Beisitzer und sechs Schrift* ftihrcr. 8 12. Die Wahlen erfolgen auf Grund der Vorschriften des 8 25. Die Mitglieder des E. A. C. können nicht in das Bureau gewählt werden. 8 13. Präsident. Dem Präsidenten obliegt die Leitung der Verhandlangen, die Handhabung der Geschäftsführung, die Vertretung des Kongresses nach außen und die Aufrechterhaltung der Ordnung. Das Kongreßburcau ist ihm während der Dauer des Kongresses unterstellt. Er beruft die zur Durchführung seiner Anordnungen nötigen Ordner. »• 8 U. Vizepräsidenten. Die Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten in Behinderungsläilen nach der Reihenfolge ihrer Er* wählung.

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