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Jüdische Rundschau · 1911-10-06 · Heft 40 (6.10.1911) · page 8

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XVI (1911)
Issue
Heft 40 (6.10.1911)
Date
1911-10-06
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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Seite 480 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr 40 S 15. Beisitzer. Oie Beisilzer unterstützen den Präsidenten in seinen Obliegenheiten, kontrollieren die Tätigkeit der Schriftführer und beraten den Präsidenten »ei Ent• Scheidung strittiger Prägen der Geschäftsordnung, 8 16. Schriftführer. Die Schriftführer führen das Sitziingsprotokoll und die Rednerlisten. Sie lesen die Schriftstücke vor, hallen den Namensaufruf, vermerken und zählen die Stimmen, Sie unterstützen den Präsidenten bei Besorgung seiner Geschäfte; sie veranlassen die infolge der gefällten Beschlüsse notwendigen Anfertigungen und sorgen für die erforderlichen Uebersetzungen. Das Sifzuiigsprolokall hat die zur Verhandlung gelangenden Gegenstände, alle gestellten Anträge mit dem Namen der Antragsteller, die Ahstitumtiugsresultäte und den Wortlaut der gefällten Beschlüsse zu enthalten. lieber jede Sitzung wird ein gesondertes Proto• koll geführt. § 17. Wahlprüfung. .. Spätestens in der zweiten Plenarsitzung erstattet: der Legitimationsausschull seinen Bericht. Die Ent- Scheidung erfolgt debattelos nach Anhörung des he* treffenden Delegierten, der sieh auf tatsächliche Auf* klärungen zu bcschräiiKcn hat, und des Referenten des Ausschusses, Bis zur Entscheidung hat der Gewühlte Sitz, mul Stimme, IV. Verhandlungen im Plenum 8 IS. Tagesordnung. Die Tagesordnung wird provisorisch vom E. A. C. festgesetzt. Der Kongrvilnräsideiit stellt die Tagesordnung' für jede auf die Eröffnungssitzung folgende Sitzung nach freiem Ermessen fest. Am Schlüsse jeder Sitzung ist die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu verkünden. Bei Widerspruch von mindestens einer Lands• mannsehaft oder Fraktion oder von ׳JO Mitgliedern oder auf Antrag des E. A, (נ, entscheidet der Kongreß ohne Debatte mit absoluter Majorität, 8 P>, Anträge zur Sache. Die Vorlage des A. C., sowie alle cingebrachten Anträge und die Anträge der offiziellen Referenten sind rechtzeitig, spätestens I I Tage vor Kongrellcröffmmg, im ()ruck zu veröffentlichen. Der Präsident bestimmt, z.11 welchem Punkt der Tagesordnung sic zur Beratung zu stellen sind. Anlrngsbereelitigt sind die vom Kongreß gewälilten Behörden und Ausschüsse; ׳ ebenso haben dis Landsmannschaften und Fraktionen das Recht, selbständig Anträge und Interpellationen einzureichen, Einzeldelegierte bedürfet! hierzu der Unterstützung׳ durch 15 Mitglieder. Jeder Antrag kann zurückgezogen, jedoch von einem Milglied wieder aufgenomitien werden. Er bedarf alsdann keiner weiteren Unterstützung. Der Antrag ist schriftlich zu formulieren und dem Bureau zu übergeben. Die Beantwortung einer Interpellation kann vom A. G. unter Angabe von Gründen »hgelehnt werden. Eine Besprechung der Interpellation findet auf Autrag statt, wem» der Kongreß dies beschließt. § 20. Anträge zur Geschäftsordnung. Anträge zur Geschäftsordnung können von jedem Mitglied formlos gestellt werden. Der Kongreß ent• scheidet darüber nach Anhörung höchstens je eines pro• und contra-Rcdners durch Mehrheitsbeschluß. § '21. Beratung. Kein Redner darf sprechen, ohne vorher das Wort vom Präsidenten erhalten zu haben. Will der Präsident sich als- Redner an der Debatte beteiligen, so muß er den Vorsitz abgeben. Die Referenten der Ausschüsse oder die Antrag• steiler haben das erste und das letzte Wort in der Debatte. Die Mitglieder des E, A. C, erhalten auf ihr Verlangen zu jeder Zeit das Wort. Kem Mitglied darf mehr als zweimal in der De• batte über denselben Gegenstand sprechen. Wer zur Rede aufgerufen wird und nicht anwesend ist, verliert das Wort, Das Wort zur Geschäftsordnung erteilt der Präsi• dent. Eine Bemerkung zur Geschäftsordnung darf die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten. Die Redner sprechen von der Rednertribüne aus. § '22. Beschränkung der Debatte. Der Kongreß kann beschließen: a) Beschränkung der Redezeit, b) Schließung der Rednerliste, cl Wahl von Generatrednern, d) Vertagung, e) Schluß der Debatte, (Dieses nur mit Zwei• drittchnajorität.) Ist Beschränkung der Redezeit beschlossen und werden später Generalredner gewählt, so gilt für diese die Beschränkung der Redezeit ohne erneuten Beschluß des Kongresses nicht, Wcnff* innerhalb einer Stunde nach Annahme, des aut Wahl von Generalrednern gestellten Antrags die eingeschriebenen Redner die Wald nicht vollzogen naben, entscheidet das von dein jeweiligen Präsidenten zu ziehende Los, Referent oder Antragsteller behalten in jedem Falle das Schlußwort. § 23, Persönliche Bemerkungen sind ersl am Schlüsse der Debatte oder der Sitzung gestattet. 8 '21. Beschlußfassung. Nach Schluß der Debatte, auf Antrag auch schon nach Schluß der Generaldebatte, kann der Kongreß beschließen: a) Uebergang zur Tagesordnung, b) Ablehnung, c) Vertagung, d) Uvhcrwcisting als Material an einen bestellenden Ausschuß zur Berichterstattung, e) Annahme eit blne. Entscheidet der Kongreß nicht in einer dieser Arten, so ist ijer Entwurf nach Befinden des Präsi• deuten nach seinen einzelnen Paragraphen zur Ab• Stimmung zu stellen. Zum Schluß ist. dann der ge• samte Entwurf noch einmal zur Abstimmung zu stellen, Die Reihenfolge bestimmt der Präsident; es steht ihm frei, eine prinzipielle Frage vorweg zur Ab• Stimmung zu bringen. 8 25. Abstimmung. Es entscheidet, soweit nicht besondere liestim• mutigen getroffen sind, einfache Stimmenmehrheit, Die Abstimmung erfolgt durch I ländeaiifheben. Auf Antrag von mindestens 50 Delegierten muß namentlich, auf Antrag von mindestens lül) Dele• gierten geheim und schriftlich ahgestimmt werden. Auf Antrag des E. A. C. hat namenliichc oder geheime Abstimmung staltziifimlen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. V. Ordnungsbestlmmungcn § 2(1, Disziplinnrmittcl. Wenn ein Mitglied die Ordnung verletzt, wird es vom Präsidenten unter Nennung seines Namens ״zur Ordnung" gerufen. Entfernt sielt ein Redner von dem Gegenstand der Verhandlung, wiril er vom Präsidenten ״zur Sache" gerufen. I lat ein Redner sieh zweimal in einer Rede einen Ruf ״zur Sache" oder ״zur Ordnung" ziige/ogcn, so ist bei einem dritten Verstoß ihm das Wort zu entziehen. Der Kahler ist nach der zweiten Rüge zu verwarnen. Im Falle gröblicher Verletzung der Ordnung kann auf Beschluß des Kongrcßnräsidittins der Kongreßrräsident das betreffende Mitglied von der Sitzung aiisscliließtn und dessen Entfernung aus dem Saale nuordneu. Der Kongreß kann mit Dreiviertelmajorilät den Ausschluß des Mitgliedes aus dem Kongrell bc• schließen. Ein solcher Beschluß kann nur in einer )«sonderen, ausschließlich zu diesem Zwecke diibc• rtifcncii Sitzung gefallt werden. 'Wenn den Anordnungen des Präsidenten keine Folgt׳ geleistet wird, kann der Präsident die Sitzung aussetzen oder aulheben. VI. Schluß des Kongresses .4 27. Nach Erledigung der Geschäfte des Kongresses schließt das iiengewälilte E. A. C, den Kongreß. ״ AUS ALLER WELT ־־ Oesterreich In Kuitcnbcrg in Böhmen, einer tschechischen Stadt, in der bekanntlich das erste Todesurteil in der llilsiteraffäre crflosseu war, haben letzten Sonn• abend T e 11 c r 11 tt g s d c m o 1t s t r a t i o n c n statlge• funden, die sich merkwürdigerweise gegen zwei jü• dische Geschäfte richteten. Es wurden die Fenster eiiigeworfen, Orolirufc nusgestoßen, Als die Menge in einen dieser Lüden ciudringcn wollte, schritt die aufgehotciie Gendarmerie ein und stellte die Ordnung wieder her. Russtand ״Novvoje Wrctnja" und Genossen fahren in ihrer wilden jmtciihcizc fort. Sa schreibt Meusclukof in einem Artikel ״Das zerschmetterte Kreuz": ״Die Kugel des Juden, die dem Retter Rußlands galt, traf zunächst Christi Kreuz des heiligen Wladimir, der Rußland bekehrte. Das Schicksal wollte so das tat• sächliche Ziel unterstreichen, welches das gegen Ruß• laud vordringeude cliristenfeüidliehc Volk verfolgt." Einstweilen hält der kaiserliche Befehl, die Rulle zu wahren, das Volk vor dein Eingehen auf solchen Appell zurück. Der Kiewer Nationalistenklub hat beschlossen, ein I m in e d i a t g e s u c h u m Ausweisung aller J11 d e 11 aus K i e w einzureichen, Die zur Revision des Wohnrechts der Juden in Wladiwostok eingesetzte Kommission hat ihre Arbeiten beendet. Uener 35 jüdische Familien («ach einer andern Version: über 35״;״ der jüdischen Bevölkerung) wurde die Ausweisung verfügt. Die Lage der Betroffenen ist eine geradezu trostlose. Auf Veranlassung Purischkewitschs wurde In der durch ihren ausgedehnten Weinhandei bekannten bessarabischen Stadt Ackermann eine Gruppe von Weinbändlern gebildet, die an die zuständige Ucln,^ ein Kollektivgesiicli richtete, daß den Juden der Wein• liandel im Interesse der Bekämpfung der Falsi. fizierungspraxis völlig inüersagt werden soll. An der Petersburger Stadthauplinaunschafl wurde eine spezielle Kommission eingesetzt, um genau fest- /»stellen, wer von den jüdischen Setzern sein Hand, werk ntisiibe. Diejenigen Setzer, die ihrem Iteude nicht iiachgelicn, sollen sofort nach dem Ansicdlun^s. ravon abgeschoben werden, Der ״Kjetscli" wird ans Omsk gedrahtet: Der aus Irkutsk zugereiste DircUnr der Abteilung der Sibirischen Bank Dr. Tanker wiirnc, trotzdem er infolge seiner akademischen Bildung so. wohl als auch seines Standes, als Kaufmann erster 'Gilde, das Wohnrecht außerhalb des Ansicdlmigs. rayons genießt, von der Polizei sofort ausgewiesen. Achnlidi erging cs dieser Ta׳:e in Charkow d11׳ ׳ Direktor der Symferopeler kaiserlichen musikalisch. 11 Gesellschaft, dem ״freien Künstler" dies der «,f• fizicllc Charakter der akademisch gebildeten Künstler — A. Kantorowitscli. Er war nach Charkow einge• Inden worden, um einige svnfonischc Konzerte zu dirigieren. Die Cltarkower Polizei aber machte die Entdeckung, daß Herr K. als Jude, obwohl freier Künstler und Staatsbeamter, kein Aufenihaltsreilit außerhalb des Ansicdliingsraymisjiabe, mul Herr K. mußte unverrichteter Dinge die Stadt verlassen. V£Re1NS:RUMDSCHAU Cöfn. Am 22. Oktober timtet hier die Tagung des Gruppenverbandes ״Rheinland-Westfalen0 stau. Eine Anzahl wichtiger Fragen, wie Durehlührung einer planmäßigen Agitation, Veranstaltung von Vor• tragstmiriieen, Versorgung der Gruppen mit Bia. schüren mul der übrigen zionistischen Literatur, stellen zur Erörterung; auch müssen Neuwahlen vor• genommen werden. Ferner sind Referate über den X. Kongreß und über ״Agitationsiuctlioden" vorge. sehen. Kein Zionist in Rheinland und Westtalen möge versäumen, zu dieser bedeutsamen Sitzung zu er* scheinen! Die Verhandlungen beginnen 11111 101; Uhr morgens, präzise, im großen Saale des Hotels ״U o I d e 11 e r Ster 11". Um I Uhr findet ein ge«!((einsames Mittagessen statt (Gedeck 2,25 Mk.), zu dem schon jetzt Anmeldungen an die zNdressc des Verbandsvorsit/emlen Dr. Albert Kramer, Coln, Moltkcstr. 51, erbeten werden. Alle übrigen Zu• Schriften, insbesondere Anträge zur Tagesordnung, sind an die gleiche Adresse zu richten. Berlin. Im Hcrz.l-Club fand am Mittwoch, »Km 27. September, eui yorlrag von Herrn Gurt Rosen• hau 111 statt über die Ergebnisse de.» •X. Kongresses. Der Referent lieliandelle die einzelnen Fragen sehr eingehend und sprach insbesondere ausführlich übet die neue Leitung. Eine seltr angeregte Diskussion schloß sich dein ausgezeichneten Referat an. Berlin. Am 2(1. September sprach im ״Verein jüdischer Mädchen" Fräulein Dr. Schiffer über ״Hi•• Feste des Monats Tiscbri“, Die Rcdiicriit erklärte das Wesen der einzelnen Feste und zeigte ganz Iw sonders den Gegensatz zwischen den ernsten, durch* aus persönlichen Festtagen und dem fröhlichen, all gemeinen Laubhütten feste. Das aktuelle Thema und die interessanten Ausführungen wurden von Vereins mitgliedcrn mul Gästen beifällig aufgeitoiiimen. Es sei Frl. Dr. Schiller an dieser Stelle nochmals her/• lieh gedankt. Beuthcn (O.-S.). Am 27. September erstattete Herr Rechtsanwalt Dr. Dobr/yuski im kleinen Konzertbaussaal Bericht über den X. Kongreß, Nach, einem cliroiiologischcn Ucherhlick über die Verband• hingen, die sich diesmal in friedlichen Bahnen bewegteil, würdigte er eingehend die Ergebnisse des Ko״■ grosses und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Schaffung der neuen Leitung und die Verlegung ihres Sitzes nach Berlin unserer Bewegung zum Vorteil gereichen wird. Sodann besprach Herr Arnold Wie• n er• Knttowitz jene denkwürdige Sitzung, in der sich zum ersten Maie alle Beteiligten ausschließlich der hebräischen Sprache becUeutvn, und wies;1115 die ge* waltige Verbreitung hin, die das Hebräische als 10• bomhge Umgangssprache im letzten Jahrzehnt unter den Juden, besonders der östlichen Länder, erfahre» habe. Im Anschluß an seine Ausführungen plädierte Herr Wiener warn! für die Wiederauf nähme der bc• rcits im Vorjahre abgelialteuen hebräischen S f! r a c 11 k u r s e in unserer Ortsgruppe. Die Vor- Sammlung hätte einen besseren Bestien verdient. »»SPR6CH5AAL«** Eine Richtigstellung Seitdem die ersle Mitteilung über die Gründung eines rituellen Speiseliauses für junge in Charlotten־ bürg sich außerhalb ihres Familienkreises und El• ternliauses ntifiiallemle Leute durch die Blätter gegangen ist, gehen mir zahlreiche Briefe zu, aus denen hervorgellt,!laß vielfach eine ganz mißverständliche Auffassung über die rituelle Führung und den wirk• liehen Zweck dieser m cnsn a c a d e m i c a in den meist beteiligten Kreisen herrscht. Ich fühle mich daher veranlaßt, anstelle von Einzclbcantwortungcn folgende nochmalige Mitteilung, die auch int Sinne des Qcsamtvorstandcs ist, zu

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